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241635 · Beschlussvorlage

Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune

Nummer
241635
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.11.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 06.11.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Hauptausschusses 07.11.2024 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 12.11.2024 Entscheidung federführend
  5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 14.11.2024 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 241635-02 Stellungnahme der AG78 vom 21.11.2024 zum Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune (DS 241635)
  2. 241635-01 AA Koalitionsänderungsantrag: Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune Antrag zur Vorlage 241635

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Beschlussvorlage
öffentlich
241635
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
10.10.2024 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
06.11.2024 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 06.11.2024 Empfehlung
Hauptausschuss 07.11.2024 Empfehlung
Rat 12.11.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat
1. beschließt den Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune.
2.stimmt der Einrichtung folgender Stellen (befristet auf 24 Monate) für
die Umsetzung der Anforderungen an eine Kinderfreundliche Kommune zu:
- 0,5 VZÄ für die Erstellung eines Öffentlichkeits- und
Kommunikationskonzepts und die Information von Beteiligungen
und politischer Beschlüsse für Kinder und Jugendliche in der
Wertigkeit E 9c TVöD im Amt 13
- 1 VZÄ für eine*n Sozialmittler*in in der Wertigkeit S 8a TVöD im
Amt 50
- 1 VZÄ für Gewaltprävention mit dem Schwerpunkt Safety Walks in
der Wertigkeit S 12 TVöD bei Amt 51
- 0,5 VZÄ für die Konzeption und Durchführung regelmäßiger Kinder-
und Jugendbefragungen in der Wertigkeit E 9c TVöD bei OB-22
- 0,5 VZÄ für die Koordination einer integrierten
Sozialberichterstattung in der Wertigkeit E 10 TVöD bei OB-25
3. stimmt der Nachmeldung folgender Finanzmittel für Sachmittel für den
Doppelhaushalt 2025/26 zu:
a. 200.000€ für die Belebung des öffentlichen Raums (Maßnahme
1.2.) für Amt 52
b. 80.000€ für den Barriere-Check in Freizeit-, Sport- undSeite 1 von 59
Seite 2
Kultureinrichtungen (Maßnahme 1.5.) für Amt 51
c. 50.000€ für eine Studie zur Anpassung von Effizienz und
Zuverlässigkeit des ÖPNV hinsichtlich der Bedarfe von
Schüler*innen (Maßnahme 1.9.) für Amt 61
d. 100.000€ für eine Ansprechperson für queere Jugendliche
(Maßnahme 2.3) für Amt 51
e. 50.000€ für die Konzeption und Durchführung regelmäßiger
Kinder- und Jugendbefragungen (Maßnahme 3.1.) für OB-22
f. 10.000€ für die Information über Beteiligungen und politische
Beschlüsse (Maßnahme 3.2.) für OB-22
g. 50.000€ für die Erstellung eines Öffentlichkeits- und
Kommunikationskonzepts (Maßnahme 4.1.) für Amt 13
h. 150.000€ für die Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur
(Maßnahme 4.2.) für Amt 51
Begründung
Am 08.12.2022 hat der Rat der Stadt Bonn beschlossen, am Siegelverfahren
„Kinderfreundliche Kommune“ teilzunehmen. Das Programm „Kinderfreundliche
Kommunen“ wird durch den gleichnamigen Verein begleitet, der vom
Deutschen Kinderhilfswerk und von Unicef – dem Kinderhilfswerk der Vereinten
Nationen - getragen wird. Die Bundesstadt Bonn ist die 50. Kommune, die am
Verfahren der Kinderfreundlichen Kommunen teilnimmt. Köln, Mannheim oder
Stuttgart nehmen ebenfalls teil.
Mit der Teilnahme am Programm „Kinderfreundliche Kommune“ verpflichtet
sich die Stadt Bonn, das geltende Recht der UN-Kinderrechtskonvention auf
lokaler Ebene umzusetzen und ihr Verwaltungshandeln daran auszurichten. Die
Stadtverwaltung hat sich mit der Teilnahme am Siegelverfahren im Rahmen
einer Bestandsanalysen einer externen und unabhängigen Überprüfung
unterzogen und ist nun im nächsten Schritt verpflichtet, ein Aktionsprogramm
für die nächsten drei Jahre (2025-2027) vorzulegen. In diesem
Aktionsprogramm sind Maßnahmen zu definieren, wie die Rechte von Kindern
und Jugendlichen noch besser in das Verwaltungshandeln integriert werden
können.
Ergebnisse der Bestandsanalyse
Der Verein Kinderfreundliche Kommunen leitet aus der UN-
Kinderrechtskonvention vier
Schwerpunkte ab, die die Kinder- und Jugendfreundlichkeit einer Verwaltung
auszeichnen:
1) Vorrang des Kindeswohls
2) Kinderfreundliche Rahmenbedingungen
3) Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
4) Recht auf Information und Monitoring
In einem umfangreichen Verwaltungsfragebogen wurden die Strukturen und
Angebote erhoben, die in diesen vier Schwerpunkten in Bonn bereits
vorhanden sind. In der Auswertung des Verwaltungsfragebogens hat Bonn von
insgesamt 333 Punkten 164,5 Punkte erreicht (55 Prozent). Aufgeteilt auf die
vier Schwerpunkte stellt sich die Verteilung folgendermaßen dar (Grafik s.Seite 2 von 59
Seite 3
Anhang "Aktionsplan" S. 5):
Kindeswohlvorrang: 67%
Kinderfreundliche Rahmenbedingungen: 45%
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: 43%
Information: 27%
Die vier Schwerpunkte wurden vom Verein als „gut bis sehr gut“
umgesetzt eingeschätzt. So bilden beispielsweise die Teilnahme am
Programm „kinderstark“ oder die Kommunale Präventionskette wichtige
Grundsteine zur Prävention von Kinderarmut. Die Frühen Hilfen werden als
sehr gut ausgebaut und vernetzt beurteilt. Die Richtlinien zur
Gewaltprävention stellen einen wesentlichen Baustein für die pädagogische
Arbeit dar. Im Kinder- und Jugendförderplan sind die Kinderrechte eines der
Fokusthemen. In den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit besteht
bereits ein starkes Bewusstsein für die verschiedenen Herausforderungen der
Zielgruppe. Mit den seit letztem Jahr stattfindenden
Kinderrechtewochen/Aktionstagen Kinder- und Jugendrechte wird jährlich
die Aufmerksamkeit der Stadtgesellschaft gezielt auf die Rechte von Kindern
und Jugendlichen gelegt. Das Regionale Bildungsbüro ist Anlaufstelle für
einen erfolgreichen Übergang von der Schule in die Berufswelt.
Im Rahmen der zweitägigen Führungskräftekonferenz aller Dezernats- und
Amtsleitungen zum Thema der Sozialen Gerechtigkeit und Teilhabe haben sich
in 2023 die Führungskräfte der Stadtverwaltung mit der Verankerung der UN-
Kinderrechtskonvention im Verwaltungshandeln beschäftigt.
Mit der Einrichtung des Kinder- und Jugendbeirates im Jahre 2024 wurde auf
Basis des Konzepts zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am
Verwaltungshandeln ein wichtiger Grundstein gelegt, um Kinder und
Jugendliche bei Entscheidungen, die sie betreffen, einzubeziehen.
Neben der Bestandsanalyse innerhalb der Verwaltung (Innensicht) wurden
zusätzlich im Rahmen eines Beteiligungsprozesses über 2000 Kinder und
Jugendliche nach ihren Erwartungen und Bedürfnissen befragt (Außensicht).
Die Ergebnisse dieser Befragung bestätigen das obige Bild, zeigen jedoch
wichtige Ergänzungen.
Im Bereich der Schwerpunkte „Beteiligung bzw. Information“ ist festzustellen,
dass ein Großteil der Kinder und Jugendlichen nicht weiß, an welche Stellen sie
sich wenden könnten, um in Bonn etwas zu verändern. Außerdem stellen
Kinder und Jugendliche fest, dass sie nicht alters- und zielgruppengerecht über
politische Beschlüsse sowie Beteiligungsmöglichkeiten informiert werden.
In der Wahrnehmung vieler Kinder und Jugendlicher fehlen Plätze, an denen
sie sich aufhalten können. Das Freizeit-, Sport- und Kulturangebot ist aus Sicht
der befragten Kinder nicht flächendeckend ausreichend. Für Kinder und
Jugendliche mit Behinderungen gibt es zu vielen Freizeit-, Sport- und
Kulturangeboten keinen barrierefreien Zugang. Geflüchtete Kinder und
Jugendliche in städtischen Gemeinschaftsunterkünften haben ebenfalls einen
erschwerten Zugang zu Freizeit-, Sport- und Kulturangeboten.
Viele der befragten Jugendlichen wünschen sich zum Themenkomplex
Ausbildung, Beruf, Studium, Nebenjob usw. mehr Informationen.
Eines der wichtigsten Themen für die befragten Kinder und Jugendlichen ist
das Thema Mobilität. Viele wünschen sich zuverlässigeren und pünktlicheren
ÖPNV. Bei der Verkehrs- sowie Bauleitplanung sollte dies noch stärker
fokussiert werden.Seite 3 von 59
Seite 4
Ablauf des Verfahrens „Kinderfreundliche Kommune“
Auf Basis der umfangreichen Bestands- und Bedarfsanalyse (04/23-10/23)
haben Sachverständige des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen“
Empfehlungen für die Verwaltung der Stadt Bonn erarbeitet (11/23-03/24). Im
Anschluss daran wurden in ämter- und dezernatsübergreifenden Workshops
sowie unter Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und freien Trägern die
Empfehlungen analysiert und abgeleitet, ob und auf welchem Wege diese in
der Bundesstadt Bonn umgesetzt werden können. Die Ergebnisse wurden zu
einem „Aktionsplan“ zusammengeführt (04/24-07/24). Der insgesamt 20
Maßnahmen umfassende Aktionsplan wurde im Rahmen einer Vorprüfung vom
Verein „Kinderfreundliche Kommune“ validiert und als angemessen zur
Umsetzung beurteilt.
Eine Detailbeschreibung der einzelnen Maßnahmen ist der Anlage 1 zu
entnehmen.
Im Falle des politischen Beschlusses des Aktionsplanes durch den Rat erhält
die Stadt Bonn das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ und hat im Anschluss
drei Jahre Zeit (2025-2027), die im Plan enthaltenen Maßnahmen
umzusetzen.
Übersichtsgrafik über alle Maßnahmen s. Anlage "Aktionsplan" S. 11:
Vorrang des Kindeswohls
1.1. Sensibilisierung von Verwaltungsmitarbeitenden
1.2. Belebung des öffentlichen Raums für Jugendliche
1.3. Sauberkeit auf Spiel- und Aufenthaltsflächen
1.4. passgenauere Gesundheitsförderung
1.5. Barriere-Check in Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen
1.6. Rechte auf Spiel, Erholung und Gesundheit für geflüchtete Kinder in
Gemeinschaftsunterkünften
1.7. Förderung der eigenständigen aktiven Mobilität von Kindern und
Jugendlichen auf Schulwegen
1.8. Anpassung von Effizient und Zuverlässigkeit des ÖPNV hinsichtlich der
Bedarfe von Schüler*innen
1.9. Safety Walks
Kinderfreundliche Rahmenbedingungen
2.1. Prüfung der Kinderinteressen
2.2. Aufwertung der Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten
2.3. Ansprechperson für queere Jugendliche
2.4. Konzept zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendbüros
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
3.1. regelmäßige Kinder- und Jugendbefragungen
3.2. Informationen über Beteiligung und politische Beschlüsse
3.3. Stärkung des Kinder- und Jugendbeirats
3.4. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Verkehrs- und
Bauleitplanungen
Recht auf Information und Monitoring
4.1. Öffentlichkeits- und Kommunikationskonzept zur Information von KindernSeite 4 von 59
Seite 5
und Jugendlichen
4.2. Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur
4.3. integrierte Sozialberichterstattung
Voraussetzungen für die Umsetzung des Aktionsplanes
Zahlreiche Maßnahmen können mit einer veränderten Schwerpunktsetzung
und mit vorhandenem Personal umgesetzt werden. Der Aktionsplan enthält
allerdings gleichfalls Aktivitäten, die nicht vollständig mit den bereits
vorhandenen finanziellen und personellen Kapazitäten realisiert werden
können.
Für die Umsetzung des Aktionsplans werden im Doppelhaushalt 2025/26
insgesamt 3,5 VZÄ sowie 690.0000€ zusätzlich benötigt.
Die beteiligten Fachämter melden daher die folgenden Stellenbedarfe (befristet
für 24 Monate) zur Umsetzung der Maßnahmen an. Bezüglich der Begründung
des Personalbedarfs wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen; die über die
Begründungen (Anlage 2) hinausgehenden Aufgabenbeschreibungen sind aus
den jeweiligen Steckbriefen im Aktionsplan (Anlage 1) ersichtlich):
1. bei Amt 13: 0,5 VZÄ für die Erstellung eines Öffentlichkeits- und
Kommunikationskonzepts (Maßnahme 4.1.) und die Information politischer
Beschlüsse und Beteiligungen an Kinder und Jugendliche (Maßnahme 3.2.)
im Wert Entgeltgruppe 9c TVöD
2. bei Amt 50: 1 VZÄ Sozialmittler*in (Maßnahme 1.6.) im Wert Entgeltgruppe
S8a TVöD
3. bei Amt 51: 1 VZÄ Gewaltprävention mit dem Schwerpunkt Safety Walks
(Maßnahme 1.9.) im Wert Entgeltgruppe S12 TVöD
4. bei OB-22: 0,5 VZÄ Konzeption und Durchführung regelmäßiger Kinder-
und Jugendbefragungen (Maßnahme 3.1.) im Wert Entgeltgruppe 9c TVöD
5. bei OB-25: 0,5 VZÄ für die Koordination einer integrierten
Sozialberichterstattung (Maßnahme 4.3.) im Wert Entgeltgruppe 10 TVöD
Aufgrund der Verfahrensdauer ist damit zu rechnen, dass die Stellen erst 2025
besetzt werden können. Mit der Einrichtung der neuen Stellen fallen folgende
Personalkosten an (alle Werte in €):
Stelle VZÄ Stellen-
wert
Jahr 2025 2026
Ziffer 1 0,5 E 9c 39.860,90 41.056,72
Ziffer 2 1 S 8a 66.928,61 68.936,47
Ziffer 3 1 S 12 77.632,73 79.961,71
Ziffer 4 0,5 E 9c 39.860,89 41.056,72
Ziffer 5 0,5 E 10 42.437,55 43.710,68
Summe 266.720,68 276.748,30
Die Stellen und die Finanzmittel konnten aufgrund der damals geringen
Planungstiefe noch nicht in den Entwurf des Doppelhaushalts 2025/26
aufgenommen werden und müssen daher nachgemeldet werden.Seite 5 von 59
Seite 6
Darüber hinaus werden für folgende Steckbriefe Finanzmittel benötigt (bzgl. der
näheren Begründung der Finanzmittel wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen die
über die Begründungen (Anlage 2) hinausgehenden Details sind aus den jeweiligen
Steckbriefen im Aktionsplan (Anlage 1) ersichtlich):
- 1.2. Belebung des öffentlichen Raums: 200.000€ (jeweils 100.000€ in
2025 und 2026)
- 1.5. Barriere-Check in Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen:
80.000€ (jeweils 40.000€ in 2025 und 2026)
- 1.8. Anpassung von Effizienz und Zuverlässigkeit des ÖPNV
hinsichtlich der Bedarfe von Schüler*innen: 50.000€ (in 2025)
- 2.3. Ansprechperson für queere Jugendliche: 100.000€ (jeweils
50.000€ in 2025 und 2026)
- 3.1. Konzeption und Durchführung regelmäßiger Kinder- und
Jugendbefragungen: 50.000€ (jeweils 25.000€ in 2025 und 2026)
- 3.2. Information über Beteiligungen und politische Beschlüsse:
10.000€ (jeweils 5.000€ in 2025 und 2026)
- 4.1. Öffentlichkeits- und Kommunikationskonzept: 50.000€ (jeweils
25.000€ in 2025 und 2026)
- 4.2. Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur: 150.000€ (125.000€
in 2025, 25.000€ in 2026)
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
diverse diverse diverse diverse
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 2025: 225.000
2026: 100.000
diverse 2025: 225.000
2026: 100.000
wird nach Beschluss
im Rahmen von
Änderungsmitteilungen
von den jeweiligen
Fachämtern
nachgemeldet
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Personalkosten:
2025:
266.720,68
2026:
276.748,30
diverse/70.1000 2025:
266.720,68
2026:
276.748,30
wird nach Beschluss
im Rahmen vonSeite 6 von 59
Seite 7
Sachkosten:
2025: 195.000
2026: 170.000
diverse/72.1000
74.1000
2025:
195.000
2026:
170.000
Änderungsmitteilungen
von den jeweiligen
Fachämtern
nachgemeldet
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 202409_Aktionsplan KfK_final (öffentlich)
2 202409_Anlage 2_Begründungen (öffentlich)Seite 7 von 59
Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune Bonn 2025-2027
Inhalt
Aufwachsen in Bonn – Rahmenbedingungen und Herausforderungen.................................................. 3
Der Weg zur „Kinderfreundlichen Kommune“ Bonn .............................................................................. 4
Bestandsaufnahme .............................................................................................................................. 5
Verwaltungsfragebogen .................................................................................................................. 5
Kinder- und Jugendbefragung ......................................................................................................... 6
Die Erstellung des Aktionsplans .......................................................................................................... 7
Schwerpunkte im Programm ................................................................................................................... 7
Vorrang des Kindeswohls .................................................................................................................... 7
Kinderfreundliche Rahmenbedingungen ............................................................................................ 8
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ......................................................................................... 9
Information und Monitoring ............................................................................................................. 10
Maßnahmen .......................................................................................................................................... 11
1. Vorrang des Kindeswohls .......................................................................................................... 12
1.1. Sensibilisierung von Verwaltungsmitarbeitenden ............................................................ 12
1.2. Belebung des öffentlichen Raums für Jugendliche ........................................................... 14
1.3. Sauberkeit auf Spiel- und Aufenthaltsflächen ................................................................... 16
1.4. Passgenauere Gesundheitsförderung ............................................................................... 18
1.5. Barriere-Check in Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen............................................. 19
1.6. Rechte auf Spiel, Erholung und Gesundheit für geflüchtete Kinder in ............................. 21
Gemeinschaftsunterkünften ......................................................................................................... 21
1.7. Förderung der eigenständigen aktiven Mobilität von Kindern und Jugendlichen auf
Schulwegen.................................................................................................................................... 23
1.8. Anpassung von Effizienz und Zuverlässigkeit des ÖPNV hinsichtlich der Bedarfe von
Schüler*innen ................................................................................................................................ 25
1.9. Safety Walks ...................................................................................................................... 27
2. Kinderfreundliche Rahmenbedingungen .................................................................................. 29
2.1. Prüfung der Kinderinteressen ........................................................................................... 29
2.2. Aufwertung der Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten ............................................ 30
2.3. Ansprechperson für queere Jugendliche........................................................................... 31
2.4. Konzept zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendbüros.................................................. 33
3. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ............................................................................... 34
3.1. Regelmäßige Kinder- und Jugendbefragungen ...................................................................... 34
3.2. Informationen über Beteiligung und politische Beschlüsse ................................................... 36Seite 8 von 59
3.3. Stärkung des Kinder- und Jugendbeirats ........................................................................... 38
3.4. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Verkehrs- und Bauleitplanungen ............. 40
4. Recht auf Information und Monitoring ..................................................................................... 42
4.1. Öffentlichkeits- und Kommunikationskonzept zur Information von Kindern und Jugendlichen
in Bonn........................................................................................................................................... 42
4.2. Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur ....................................................................... 44
4.3. Integrierte Sozialberichterstattung ........................................................................................ 46
Fazit und Ausblick .................................................................................................................................. 48Seite 9 von 59
Aufwachsen in Bonn – Rahmenbedingungen und Herausforderungen
Die Bundesstadt Bonn ist eine kreisfreie Großstadt im Süden von Nordrhein-Westfalen und zweiter
Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland. Mit 347.529 Einwohner*innen gehört Bonn zu den
zwanzig größten Städten Deutschlands. Auf beiden Seiten des Rheins, aufgeteilt in vier Bezirke und
insgesamt 51 lebendige Stadtteile verteilt sich Bonn über eine Fläche von ca. 141 km². Bonn gehört
dem Regierungsbezirk der Bezirksregierung Köln an, die die Kommunalaufsicht u.a. über den Haushalt
der Stadt Bonn sowie die Schulaufsicht über die Bonner Schulen ausübt.
In Bonn leben 56.415 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, was 16,9 Prozent der Bevölkerung
entspricht. Im Bezirk Bad Godesberg ist der Anteil mit 18,6 Prozent am höchsten, im Bezirk Bonn mit
15,2 Prozent am niedrigsten. Von den 0-18-Jährigen in Bonn lebenden Kindern und Jugendlichen haben
37 Prozent einen Migrationshintergrund. Außerdem leben im Stadtgebiet 4.129 geflüchtete Kinder und
Jugendliche. Die Kinderarmutsrate in Bonn beträgt 20,1 Prozent.
In Bonn gibt es 52 Grundschulen und 35 weiterführende Schulen sowie acht Förderschulen, zwei
Waldorfschulen und zwei Weiterbildungskollegs. Im Schuljahr 2023/24 waren 9.726 Plätze im Offenen
Ganztag (OGS) vorhanden, was einer Versorgungsquote von 75 Prozent in den Grund- und
Förderschulen entspricht. Im Schuljahr 2024/25 sollen noch einmal etwa 400 Plätze ergänzt werden,
sodass über 10.000 OGS-Plätze bereitgestellt werden können.
Im Bereich der frühkindlichen Bildung hat Bonn 218 Kitas und ca. 1470 Plätze in der Kindertagespflege.
Die Versorgungsquote lag im Kindergartenjahr 2023/24 für Kinder unter drei Jahren bei 48,7 Prozent.
Die vom Rat der Stadt Bonn beschlossene Zielversorgungsquote (58 Prozent) konnte bisher nicht
erreicht werden, wird jedoch beibehalten. Hierzu fehlen noch rund 890 U3-Betreuungsplätze. In den
kommenden Jahren müssen über 1.000 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege geschaffen werden. Aktuell sind rund 35 Neubauten geplant.
Die Stadt Bonn bietet mit über 300 öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen und 45 Kinder- und
Jugendfreizeiteinrichtungen seinen jungen Einwohner*innen bereits ein breites Angebot für Spiel,
Freizeit und Erholung. Im Vergleich besitzt die Stadt Bonn mit 147m² kommunaler
Grünfläche/Einwohner*innen überdurchschnittlich viele Grün- und Erholungsflächen. Beliebte Ziele
für Kinder, Jugendliche und Familien sind hier z.B. die Rheinaue, das Naturschutzgebiet Ennert oder
die Waldau.Seite 10 von 59
Der Weg zur „Kinderfreundlichen Kommune“ Bonn
Am 08.12.2022 hat der Rat der Stadt Bonn beschlossen, dass Bonn am Programm „Kinderfreundliche
Kommunen“ teilnimmt (DS 2219751). Kinder, Jugendliche und junge Familien sind entscheidend für die
Zukunftsfähigkeit der Stadt. Kommunen kommt bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
auf lokaler Ebene eine zentrale Rolle zu, womit der Grundstein für eine
nachhaltige kinderfreundliche Entwicklung gelegt wird. Das Programm „Kinderfreundliche
Kommunen“ wird durch den gleichnamigen Verein begleitet, der vom Deutschen Kinderhilfswerk und
von UNICEF getragen wird. Durch die Teilnahme am Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ macht
Bonn das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen sowie der kommenden Generationen zum
Maßstab. Die Stadt stellt sich einer externen und unabhängigen Überprüfung und kann so seinen
Bürger*innen, und auch über die Stadtgrenzen hinaus, zeigen, dass die Rechte, Bedürfnisse und
Wünsche der Kinder und Jugendlichen in der Stadt(-verwaltung) einen sehr hohen Stellenwert haben.
Es ist klar, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention eine verbindliche und langfristige
Aufgabe ist. Mit diesem Aktionsplan verpflichtet sich die Stadt Bonn dazu, das geltende Recht der UN-
Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene umzusetzen und ihr Verhaltungshandeln daran
auszurichten.
1 https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2008685
08.12.22
Ratsbeschluss
27.02.23
Vertragsunterzeichnung
April - Oktober 23
Bestandsaufnahme
November 23 - März 24
Auswertung
Empfehlungen
April - Juni 24
Erarbeitung des
Aktionsplans
Juli - September 24
Prüfung des
Aktionsplans
Oktober - Dezember 24
politische Beratung
vrsl. Anfang 2025
Siegelerhalt
2025 - 2027
UmsetzungSeite 11 von 59
Bestandsaufnahme
Nach Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen Oberbürgermeisterin Katja Dörner und dem Verein
Kinderfreundliche Kommunen im Februar 2023 konnte die erste Phase im Verfahren, die
Bestandsaufnahme beginnen. Hierzu gehörte im ersten Schritt ein umfangreicher
Verwaltungsfragebogen, der durch eine Abfrage in vielen Ämtern und Abteilungen der
Stadtverwaltung ein breites Bild der bereits bestehenden Rahmenbedingungen und Angebote im
Kontext der Kinderrechte liefern konnte. Da die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im
gesamten Verfahren ein zentraler Baustein ist, bestand die andere Hälfte der Bestandsaufnahme aus
einer Kinder- und Jugendbeteiligung in Form von zwei Befragungen. Die Ergebnisse aller Erhebungen
stellten der Verein Kinderfreundliche Kommunen und die Sachverständigen im Rahmen eines Vor-Ort-
Gesprächs vor. In diesem Kontext konnten Rückfragen beantwortet und Ergänzungen besprochen
werden. Auf Basis dieser umfassenden Ergebnisanalyse wurde der Stadt Bonn ein umfangreiches
Empfehlungsdokument zur Verfügung gestellt.
Verwaltungsfragebogen
Der Verein Kinderfreundliche Kommunen leitet aus der UN-Kinderrechtskonvention vier
Schwerpunkte ab, die die Kinder- und Jugendfreundlichkeit einer Kommune auszeichnen:
1) Vorrang des Kindeswohls
2) Kinderfreundliche Rahmenbedingungen
3) Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
4) Recht auf Information und Monitoring
In einem umfangreichen Verwaltungsfragebogen wurden die Strukturen und Angebote erhoben, die
in diesen vier Schwerpunkten in Bonn bereits vorhanden sind. In der Auswertung des
Verwaltungsfragebogens hat Bonn von insgesamt 333 Punkten 164,5 Punkte erreicht (55 Prozent). Alle
Schwerpunkte wurden vom Verein als „gut bis sehr gut“ umgesetzt eingeschätzt. Dennoch gibt es noch
einige Potentiale, insbesondere in den drei letztgenannten Schwerpunkten.
Ausführliche Analysen können bei Bedarf angefordert werden.
Aufgeteilt auf die vier Schwerpunkte stellt sich die Verteilung folgendermaßen dar:Seite 12 von 59
Kinder- und Jugendbefragung
Im Rahmen der durch das Programm vorgegebenen Kinderbefragung konnten 1.127 Kinder zwischen
9 und 13 Jahren befragt werden. Die Befragung wurde zwischen März und Juni 2023 an insgesamt 14
Schulen2 mit Unterstützung der Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen und der UNICEF-Ortsgruppe
durchgeführt.
Darüber hinaus wurde zwischen August und Oktober 2023 eine Online-Jugendbefragung an Schulen
und Jugendzentren beworben, die 1.020 Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren erreichte.
Die Fragebögen für die unterschiedlichen Zielgruppen waren nicht in allen Fragen identisch. Dennoch
konnten einige Themenbereiche für beide Altersgruppen ausgewertet werden. Die Ergebnisse der
Befragungen bilden eine zentrale Grundlage für die Entwicklung der Maßnahmen dieses Aktionsplans.
Die ausführlichen Ergebnisse für beide Befragungen können unter www.bonn.de/jugendbefragung
nachgelesen werden. Daher wird hier nur eine kurze Zusammenfassung gegeben.
Die meisten befragten Kinder und Jugendlichen kennen ihre Rechte (63 Prozent der befragten Kinder
und 80 Prozent der Jugendlichen). Positiv hervorzuheben ist, dass 86 Prozent der befragten
Jugendlichen (eher) gerne in Bonn leben. Nur 57 Prozent jedoch finden, dass Bonn eine
jugendfreundliche Stadt ist.
Verbesserungsbedarf wird bei den befragten Kindern und Jugendlichen insbesondere in folgenden
Bereichen gesehen:
1) Aufenthaltsorte und Freizeitangebote
Beide Altersgruppen wünschen sich mehr Aufenthaltsorte bzw. Treffpunkte und Grünflächen,
um zu chillen oder sich mit Freund*innen zu treffen. Auch der Bedarf nach mehr
Sportmöglichkeiten und Spielplätzen, auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, ist
ausgeprägt.
2) Mobilität
Viele der befragten Jugendlichen wünschen sich mehr und sicherere Radwege sowie
zuverlässigeren ÖPNV.
3) Stadtbild und Wohlbefinden
Das Stadtbild wird von vielen der befragten Jugendlichen bereits positiv hervorgehoben. Auch
die jüngeren Kinder bewerten ihren Wohnort insgesamt sehr positiv. Andererseits wünschen
sie sich mehr Sauberkeit auf öffentlichen Plätzen und Spiel- und Sportplätzen.
4) Preissituation der Freizeitangebote für Jugendliche
Es gibt den Wunsch nach mehr kostengünstigen oder sogar kostenfreien Angeboten für
Jugendliche, damit mehr Teilhabe für mehr Kinder und Jugendliche möglich ist.
5) Beteiligung und Mitbestimmung
Von den jüngeren Kindern geben 87 Prozent an, dass sie bei Themen ihres Wohnorts nie (65
Prozent) oder nur selten (23 Prozent) mitbestimmen können und bewerten die Möglichkeiten,
mitbestimmen zu können, am schlechtesten. Knapp die Hälfte der Jugendlichen weiß nicht, an
wen sie sich wenden können, wenn sie in Bonn etwas verändern möchten. Knapp 60 Prozent
der befragten Jugendlichen wünschen sich digitale Formen der Beteiligung (Befragung über
social media, eine App oder eine Website), knapp ein Drittel nennt die Schule als guten Ort,
um Befragungen durchzuführen. Von den genannten Optionen wird altersübergreifend social
media als häufigster Wunsch geäußert.
2 davon sieben Grundschulen und jeweils zwei Gymnasien, Gesamt- und Förderschulen sowie eine HauptschuleSeite 13 von 59
Die Erstellung des Aktionsplans
Auf Basis der Bestandsanalyse und den Diskussionen im Vor-Ort-Gespräch wurden auf Bonn
zugeschnittene Empfehlungen vom Verein Kinderfreundliche Kommunen und den drei zuständigen
Sachverständigen Claudia Kittel, Stefanie Schwalger und Dr. Christiane Richard-Elsner erarbeitet. Diese
stellten die Grundlage der Maßnahmen des Aktionsplans dar.
Nach einer Aufbereitung durch die Steuerungsgruppe fand im Mai 2024 zunächst ein Workshop mit 27
Jugendlichen statt. In diesem wurden die Empfehlungen, die Kinder und Jugendliche direkt betreffen,
besprochen und durch die Jugendlichen nach ihrer Relevanz bewertet. In der Zusammenarbeit mit den
Jugendlichen ist aufgefallen, dass sie einen weiten Blick auch auf andere Zielgruppen haben und sich
der Tatsache bewusst sind, dass einige der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht nur für sie selbst,
sondern auch für erwachsene oder ältere Menschen von Vorteil sind. Sie haben bereits erste
Umsetzungsideen und Hinweise für die Konkretisierung der Maßnahmen geben können.
Anschließend fand der sogenannte Zielfindungsworkshop statt. An diesem haben insgesamt 35
Personen teilgenommen, darunter Vertretungen verschiedener Abteilungen und Ämtern aus allen
Dezernaten der Stadtverwaltung sowie Vertreter*innen verschiedener Institutionen und Gremien aus
der sozialen Landschaft in Bonn. Die durch die Jugendlichen bereits bewerteten Empfehlungen wurden
fachlich auf ihre Umsetzbarkeit und Passung für Bonn beurteilt und ebenfalls nach ihrer Relevanz für
Bonn bewertet. Das Voting der Erwachsenen deckte sich fast gänzlich mit der Einschätzung der
Jugendlichen. Durch das Ranking beider Gruppen decken die ausgewählten Maßnahmen alle vier
Schwerpunkte ab und bilden eine gute Mischung in Bezug auf die Auswahlkriterien, u.a. Art der
Maßnahme (konzeptionell, strukturell, Projekt), Abstraktionslevel, Aufwand, Umsetzungsdauer usw.
Die insgesamt 20 Maßnahmen wurden anschließend in den jeweils zuständigen Fachämtern
konkretisiert und im Lenkungsausschuss Soziale Gerechtigkeit abgestimmt. Nach Entscheidung durch
den Verwaltungsvorstand und der positiven Prüfung durch den Verein und die Sachverständigen wird
der Aktionsplan den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt.
Schwerpunkte im Programm
Insgesamt legt der Verein Kinderfreundliche Kommunen vier Schwerpunkte fest, die sich aus der UN-
Kinderrechtskonvention ableiten. Zunächst sollen überblickartig die Schwerpunkte erläutert und
entsprechend die Situation in Bonn dargestellt werden. Anschließend folgen die Maßnahmen, die den
jeweiligen Schwerpunkten zugeordnet sind. Für jeden Schwerpunkt gibt es ein übergeordnetes +iel.
Vorrang des Kindeswohls
Leitziel: Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sind bei allen sie betreffenden Entscheidungen
bekannt und werden, wo möglich, vorrangig berücksichtigt.
Dieser Schwerpunkt bezieht sich auf Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention, in der es um die „best
interests of the child“ geht. Hervorzuheben ist, dass hier eine Erweiterung des Begriffs „Kindeswohl“
angewendet wird und es nicht nur darum geht, eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Das
Kindeswohl umfasst also alle Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen: die gesundheitlichen
Rahmenbedingungen und den Schutz vor Gewalt genauso wie die Bildungs- und Betreuungsqualitäten
sowie Räume zum Bewegen, Spielen und zur Freizeit. Gemeint ist, dass bei allen Entscheidungen, von
denen Kinder und Jugendliche betroffen sind, ihre Interessen ein Gesichtspunkt sind, der, bei
Abwägung aller unterschiedlichen Interessen, vorrangig zu berücksichtigen ist.Seite 14 von 59
Die Stadt Bonn hat kein explizites Leitbild zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Das Leitbild
„Bonn. Gemeinsam wachsen“3, welches im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft
Chancen“ erstellt wurde, bietet jedoch eine gute und verbindliche Grundlage für die gemeinsame
Arbeit aller Institutionen und Einrichtungen im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.
In Bonn ist eine breite Netzwerkstruktur im Rahmen der Frühen Hilfen bereits seit langem etabliert.
Auch Netzwerkstrukturen zur Kindergesundheit sind vorhanden.
Im Rahmen des Programms „Kinderfreundliche Kommunen“ hat die Stadt Bonn im April 2024 einen
Informationsworkshop „Kinderrechte im Verwaltungshandeln“ durchgeführt, in dem verschiedene
Abteilungen aus allen Dezernaten vertreten waren. Hier wurde neben der UN-Kinderrechtskonvention
selbst bei den Teilnehmenden insbesondere der Bezug zur eigenen Arbeitspraxis hergestellt. Solche
Workshops oder Schulungen sind bisher nicht regelmäßige Praxis, weshalb Maßnahme 1.1. die
Sensibilisierung der Mitarbeitenden für die UN-Kinderrechtskonvention in den Blick nimmt. Auch
dieser Aktionsplan selbst legt einen zentralen Grundstein für dafür, das Kindeswohl bei
Entscheidungen vorrangig zu berücksichtigen.
Gemäß dem Richtwert des Bonner Spielplatzbedarfsplans 2022 besteht in Bezug auf Spiel- und
Bolzplätze eine bedarfsgerechte quantitative Versorgung. In der Wahrnehmung vieler Kinder und
Jugendlicher fehlen jedoch Plätze, an denen sie sich aufhalten können. Daher werden in den
kommenden Jahren weitere öffentliche Plätze zu Aufenthaltsorten für Jugendliche gestaltet (vgl.
Maßnahme 1.2.). Es gibt durch den Behindertenpolitischen Teilhabeplan und dessen
Weiterentwicklung sowie durch verschiedene Träger und Netzwerke in der Stadt bereits viele Ansätze,
die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen zu verbessern. Dennoch gibt es hier
Verbesserungsbedarf und durch die Ausweitung des Labels „Inklusion lebendig machen“ soll diesem
begegnet werden (Maßnahme 1.5.).
Hinsichtlich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt gibt es in Bonn bereits ein
Schutzkonzept. Ergänzend hierzu soll zusammen mit Kindern und Jugendlichen in Form von Safety
Walks (1.10.) erhoben werden, welche konkreten Räume und Orte für Kinder und Jugendliche als
unsicher wahrgenommen werden und entsprechende Gegenmaßnahmen entwickelt werden.
Im Schwerpunkt Vorrang des Kindeswohls erreichte Bonn 106 von 159 Punkten, was 67 Prozent
entspricht.
Kinderfreundliche Rahmenbedingungen
Leitziel: In der Verwaltung der Stadt Bonn gibt es Strukturen, die dafür sorgen, dass die Interessen von
Kindern und Jugendlichen bekannt sind und berücksichtigt werden.
Die Kinderfreundlichen Rahmenbedingungen umfassen alle kommunalen Strukturen, Verfahren und
Zuständigkeiten, die dazu beitragen, die Kinderrechte innerhalb der Stadt(-verwaltung) konkret
umzusetzen. Ein Beispiel sind die Strukturen der Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen.
Diese soll Anlaufstelle sein und gleichzeitig die Schnittstelle und Verbindung zwischen den Kindern und
Jugendlichen, der Verwaltung und der Politik.
Seit vielen Jahren gibt es bereits eine Kinder- und Jugendbeauftragte. Die Empfehlung des Vereins
Kinderfreundliche Kommunen und der Sachverständigen ist eine klare Aufwertung und Stärkung der
3https://www.kinderstark.nrw/kommunen/bonn#:~:text=Gemeinsam Prozent20wachsen.&text=In
Prozent20Bonn Prozent20sollen Prozent20alle Prozent20Kinder,inklusiven Prozent20und Prozent20vielf
ProzentC3 ProzentA4ltigen Prozent20Bonner Prozent20StadtgesellschaftSeite 15 von 59
Stelle (Maßnahme 2.2.). Dadurch können die Interessen von Kindern und Jugendlichen gebündelt in
die Verwaltung hineingetragen und in relevanten Gremien und bei Entscheidungen vertreten werden.
Durch eine stärkere Legitimation einer Kinder- und Jugendbeauftragten kann diese erst die Wirkung
entfalten, die möglich und nötig ist.
Auch die Stelle für die Koordination des Verfahrens „Kinderfreundliche Kommune“, angesiedelt im
Programmbüro Soziale Gerechtigkeit im Dezernat der Oberbürgermeisterin, stärkt die Basis des
kinderfreundlichen Verwaltungshandelns. So können durch eine Sensibilisierung der
Verwaltungsmitarbeitenden und die Vernetzung der verschiedenen Fachbereiche langfristig
Strukturen und standardisierte Prozesse entwickelt werden, die eine Wahrnehmung und
Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen im Verwaltungshandeln gewährleisten.
Ein solch standardisierter Prozess ist die kürzlich eingeführte Prüfung aller Vorhaben der Stadt Bonn
hinsichtlich einer stattfindenden Kinder- und Jugendbeteiligung. Daran anlehnend soll ein Prozess
entwickelt werden, wie die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei allen sie betreffenden
Entscheidungen standardisiert berücksichtigt werden können (Maßnahme 2.1.).
Es gibt bereits an vielen Stellen eine ressortübergreifende Zusammenarbeit zu Belangen von Kindern
und Jugendlichen. Auch mit lokalen und überregionalen Kinderrechtsorganisationen arbeitet die
Stadtverwaltung diesbezüglich gut zusammen.
Die Stadt Bonn erzielte im Schwerpunkt Kinderfreundliche Rahmenbedingungen 22 von 49 Punkten,
was 45 Prozent entspricht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Leitziel: Kinder und Jugendliche werden an sie betreffende Entscheidungen zielgruppengemäß
beteiligt.
Die Beteiligung ist ein zentraler Baustein im gesamten Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ und
betrifft vor allem Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention. Kinder und Jugendliche sind Expert*innen
für ihre eigene Lebenswelt. Somit ist es unabdingbar, sie in allen Entscheidungen, die sie betreffen,
anzuhören und ihre Interessen bestmöglich zu berücksichtigen. Wichtig ist auch, ihnen eine
Rückmeldung über die Ergebnisse eines Beteiligungsprozesses zu geben sowie realistisch zu
beantworten, ob ihre Wünsche umgesetzt werden können oder warum dies nicht möglich ist. Bereits
in der Bestandsaufnahme und der Erstellung des Aktionsplans wurden die Stimmen von Kindern und
Jugendlichen in besonderem Maße berücksichtigt.
Im Dezember 2022 wurde das „Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln
und an politischen Entscheidungsprozessen in Bonn“ beschlossen. Der Arbeitskreis Kinder- und
Jugendbeteiligung begleitet den Prozess und evaluiert regelmäßig die Umsetzung. Für jedes Vorhaben
der Stadtverwaltung müssen die jeweiligen Ämter beschreiben, inwiefern Kinder und Jugendliche
beteiligt werden (oder, wenn keine Beteiligung vorgesehen ist, dies begründen). Auch die Leitlinien
Bürgerbeteiligung werden diesbezüglich angepasst. Seit Februar 2024 ist der Beirat für Kinder- und
Jugendbeteiligung eingerichtet. Die Mitglieder stellen sicher, dass das Recht auf Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen bei der Planung und Umsetzung von Beteiligungsverfahren berücksichtigt
wird. Der Beirat hat außerdem die Aufgabe, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Kinder- und
Jugendbeteiligung in Bonn weiter ausgebaut werden kann und wird dabei begleitet vom Arbeitskreis
Kinder- und Jugendbeteiligung. Einen eigenen Etat für den Jugendbeirat gibt es nicht. Es gibt derzeit
keine Sitze für Kinder oder Jugendliche in den anderen kommunalen Gremien. Das Jugendportal
www.bonn-macht-mit.de/jugend soll sicherstellen, dass Jugendliche von ihrem erweiterten
Mitspracherecht erfahren.Seite 16 von 59
In Bonn gibt es projektbezogene Beteiligungen, aber kaum offene Beteiligungsformate. Die Kommune
informiert die Kinder und Jugendlichen noch nicht regelmäßig altersentsprechend über die Ergebnisse
aus Beteiligungsprozessen. In beiden Befragungen wurde deutlich, dass viele der befragten Kinder und
Jugendlichen sich nicht ausreichend beteiligt fühlen oder nicht wissen, wie sie mitbestimmen können.
Daher soll sowohl die Information zu Beteiligungsprozessen, aber auch zu politischen Beschlüssen und
Entscheidungen der Stadtverwaltung, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen betreffen,
zielgruppengerecht(er) an sie herangetragen werden (Maßnahme 3.2.). Außerdem soll den
Fachämtern durch eine zentrale Zuständigkeit in der Stabstelle Bürgerbeteiligung eine Befragung von
Kindern und Jugendlichen erleichtert und somit dafür gesorgt werden, dass Kinder und Jugendliche
stärker einbezogen werden und ihre Meinungen wiederum in die Verwaltung zurückgegeben werden
(Maßnahme 3.1.).
Im Schwerpunkt Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erreichte Bonn 29,5 von 69 Punkten und
somit 43 Prozent.
Information und Monitoring
Leitziel: Kinder und Jugendliche können ihr Recht auf Information in Anspruch nehmen. Die Situation
von Kindern und Jugendlichen in Bonn ist auf Basis einer umfangreichen Datenlage bekannt und
Grundlage für Entscheidungen.
Um für Kinderrechte eintreten zu können, muss man sie kennen. Dies gilt für Kinder, Jugendliche und
Erwachsene gleichermaßen. Artikel 42 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Staaten (und
somit auch die Kommunen) dazu, die Kinderrechte allgemein bekannt zu machen. Durch die seit 2023
bestehenden Aktionstage Kinderrechte (Kinderrechtewochen) wird die Aufmerksamkeit mindestens
einmal im Jahr gezielt auf die Kinderrechte gelenkt. In dieser Zeit finden viele verschiedene Aktionen
in Bezug zu den Kinderrechten statt und im öffentlichen Raum werden die Kinderrechte präsent
gemacht. Auch der geplante Platz der Kinderrechte wird eine dauerhafte Sichtbarkeit schaffen.
Um nachhaltige Prozesse zu etablieren, soll in einem Öffentlichkeits- und Kommunikationskonzept
entwickelt werden, wie die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen verstärkt über ihre Rechte, aber
auch über sie betreffende Entscheidungen aufgeklärt werden kann (Maßnahme 4.1. zusammen mit
3.2.). In der Jugendbefragung wurde deutlich, dass Jugendliche sich mehr Informationen über Themen
wie Schule, Ausbildung, Beruf u.ä. wünschen. Die Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur
(Maßnahme 4.2.) begegnet diesem Bedarf.
Ein strukturiertes wirkungsorientiertes Monitoring der Umsetzung der Kinderrechte findet bisher nicht
statt. Hier soll eine integrierte Sozialberichterstattung mit dem Fokus auf die Situation der Kinder und
Jugendlichen in Bonn eine Datengrundlage schaffen, um Bedarfe zu erkennen und entsprechende
Angebote zu entwickeln. Auch das Programm der „Kinderfreundlichen Kommunen“ mit diesem
Aktionsplan bietet ein gutes Instrument.
In diesem Schwerpunkt wurden 7 von 22,5 möglichen Punkten erreicht (27 Prozent).Seite 17 von 59
Maßnahmen
Aus den insgesamt 51 Empfehlungen des Vereins und der Sachverständigen hat die Stadt Bonn 20
Maßnahmen abgeleitet. Drei davon sind nicht vorrangig aus den Empfehlungen, sondern aus den
Befragungen der Kinder und Jugendlichen abgeleitet (1.3, 1.9 und 4.2).
Jedem Schwerpunkt ist ein Leitziel zugeordnet, auf das jede der darunter gefassten Maßnahmen auf
unterschiedliche Weise einzahlt. Zusätzlich hat jede Maßnahme eigene Handlungsziele.
• 1.1. Sensibilisierung von Verwaltungsmitarbeitenden
• 1.2. Belebung des öffentlichen Raums für Jugendliche
• 1.3. Sauberkeit auf Spiel- und Aufenthaltsflächen
• 1.4. passgenauere Gesundheitsförderug
• 1.5. Barriere-Check in Freizeit-, Sport- und
Kultureinrichtungen
• 1.6. Rechte auf Spiel, Erholung und Gesundheit für
geflüchtete Kinder in Gemeinschaftsunterkünften
• 1.7. Förderung der eigenständigen aktiven Mobilität
von Kindern und Jugendlichen auf Schulwegen
• 1.8. Anpassung von Effizienz und Zuverlässigkeit des
ÖPNV hinsichtlich der Bedarfe von Schüler*innen
• 1.9. Safety Walks
Vorrang des
Kindeswohls
• 2.1. Prüfung der Kinderinteressen
• 2.2. Aufwertung der Stelle der Kinder- und
Jugendbeauftragten
• 2.3. Ansprechperson für queere Jugendliche
• 2.3. Konzept zur Einrichtung eines Kinder- und
Jugendbüros
Kinderfreundliche
Rahmenbedingungen
• 3.1. regelmäßige Kinder- und Jugendbefragungen
• 3.2. Informationen über Beteiligung und politische
Beschlüsse
• 3.3. Stärkung des Kinder- und Jugendbeirats
• 3.4. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an
Verkehrs- und Bauleitplanungen
Beteiligung von
Kindern und
Jugendlichen
• 4.1. Öffentlichkeits- und Kommunikationskonzept zur
Information von Kindern und Jugendlichen
• 4.2. Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur
• 4.3. integrierte Sozialberichterstattung
Recht auf Information
und MonitoringSeite 18 von 59
1. Vorrang des Kindeswohls
Leitziel: Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sind bei allen sie betreffenden Entscheidungen
bekannt und werden, wo möglich, vorrangig berücksichtigt.
1.1. Sensibilisierung von Verwaltungsmitarbeitenden
Schwerpunkt
Vorrang des Kindeswohls
Wirkungsentfaltung
mittel- bis langfristig
Handlungsziele
 Sensibilisierung und Bewusstseinsschaffung der Mitarbeitenden für die Kinder- und
Jugendrechte sowie die Bedarfe der Zielgruppe
 Verständnis der Mitarbeitenden für die Relevanz der UN-Kinderrechtskonvention für den
eigenen Arbeitsbereich
Maßnahmenbeschreibung
Die Voraussetzung für die Umsetzung der Kinderrechte (im Arbeitsalltag) ist die Kenntnis darüber
und ein Bewusstsein für den Zusammenhang zur eigenen Beschäftigung.
Um diese Sensibilisierung herzustellen, sollen zwei Methoden verfolgt und miteinander verzahnt
werden:
1) Es werden Schulungs- und Fortbildungsangebote zu verschiedenen Themen in Bezug auf die
Kinderrechte konzipiert und gezielt Mitarbeitenden in den verschiedenen Ämtern angeboten.
Die Konzeption erfolgt zunächst intern und kann perspektivisch durch externe Unterstützung
begleitet oder (je nach Themenschwerpunkt) vollständig übernommen werden.
Ein Baustein soll ein niedrigschwelliges Onlineangebot sein, in dem allgemein über Kinderrechte
und Kindeswohlvorrang im Verwaltungshandeln informiert wird. Dieses Angebot soll möglichst
viele Mitarbeitende aus unterschiedlichen Abteilungen erreichen.
Eine darauf aufbauende Schulung/Fortbildung soll dann gezielte Themen aufgreifen und einen
Praxisbezug zum Arbeitsalltag der jeweiligen Mitarbeitenden herstellen.
2) Als Grundlage für oder in Begleitung zu den Schulungen wird es einen Tag der Offenen
Verwaltung für (Kinder und) Jugendliche geben. Hier besuchen Jugendliche an einem Tag
verschiedene Arbeitsbereiche der Stadtverwaltung. Die Mitarbeitenden stehen Rede und
Antwort, haben Gelegenheit, ihre Tätigkeiten vorzustellen und werden unmittelbar damit
konfrontiert, sich auch der Zielgruppe Kinder und Jugendliche für ihr Handeln bewusst zu
werden. Somit kann bei den Mitarbeitenden ein Bezug zu den und ein Bewusstsein für die
Kinder- und Jugendrechte sowie für die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Bedarfe von
Kindern und Jugendlichen hergestellt werden und bei den Jugendlichen ein Wissen über das
Arbeiten in der Stadtverwaltung, welches die Möglichkeiten der Stadt Bonn als Arbeitgeberin
aufzeigt.
Federführung Beteiligte
Programmbüro Soziale Gerechtigkeit
(Koordination KfK)
 Personal- und Organisationsamt (10)
 Schulamt (40)
 Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)
 Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22)
 langfristig fast alle ÄmterSeite 19 von 59
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Konzipierung eines
Onlineformats zum Thema
Kinderrechte
 Konzipierung von Schulungen
 Vernetzung der Ämter für
Schulungen und Austausch mit
Jugendlichen
 Planung des Tags der Offenen
Verwaltung
schnellstmöglich
dauerhaft
Sachkosten Personalressourcen
mit vorhandenem Budget realisierbar mit vorhandenem Personal realisierbar
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
 Bekanntheit und Attraktivität der
Stadt Bonn als Arbeitgeberin
neinSeite 20 von 59
1.2. Belebung des öffentlichen Raums für Jugendliche
Schwerpunkt
Vorrang des Kindeswohls
Wirkungsentfaltung
mittel- bis langfristig
Handlungsziele
 Jugendliche (mit unterschiedlichen Bedürfnissen) fühlen sich im öffentlichen Raum willkommen
 freie bzw. ungenutzte Flächen werden attraktive Bewegungs- und Aufenthaltsorte für
Jugendliche
Maßnahmenbeschreibung
Viele der Jugendlichen wünschen sich mehr Orte, an denen sie sich aufhalten und mit Freund*innen
treffen können. Auch die Empfehlung der Sachverständigen ist es, den öffentlichen Raum stärker zu
beleben und als Aufenthalts- und Bewegungsräume nutzbar zu machen.
Zwei bis drei Flächen sollen im Umsetzungszeitraum von drei Jahren entsprechend der Bedarfe von
Jugendlichen umgestaltet werden.
1) unterhalb der Friedrich-Ebert-Brücke: hier entsteht im ersten Bauabschnitt eine Parkour-
und Skateanlage und es wäre noch ausreichend Platz für weitere Angebote, um den Ort zu
einem attraktiven Treffpunkt für Jugendliche zu machen
2) ehemalige Kugelstoßanlage am Stadion Pennenfeld: Diese aktuell ungenutzte Fläche hinter
dem Stadion eignet sich insbesondere durch ihre Lage (unmittelbare Nähe zum
Jugendzentrum K7) sehr gut für diese Maßnahme und könnte durch die Schaffung von
Bewegungs- und Spielangeboten zu einem attraktiven Treffpunkt für Kinder und Jugendliche
werden
3) Eine dritte Fläche, voraussichtlich an einem der Sportplätze, wird noch ausgewählt.
Bei Fläche Nr. 1 (Friedrich-Ebert-Brücke) wird mit Beschluss des Aktionsplans die Maßnahme
gestartet. Für die anderen Flächen braucht es einen zusätzlichen Umsetzungsbeschluss, um nach
einer Kinder- und Jugendbeteiligung und Planung entsprechende Mittel zu beantragen, wenn diese
nicht durch Landes- oder Bundesfördermittel abgedeckt werden können.
Unter Beteiligung von Jugendlichen entwickelt das Sport- und Bäderamt, wie die Fläche in Zukunft
genutzt werden kann und welche Möglichkeiten es gibt, die Flächen als Aufenthalts- und
Bewegungsorte attraktiver zu gestalten. Hier werden die unterschiedlichen Bedürfnisse von
Jugendlichen mit und ohne Behinderung berücksichtigt. Das Sport- und Bäderamt prüft die
Vorschläge auf ihre Realisierbarkeit hin und setzt sie anschließend, wenn möglich, um.
Federführung Beteiligte
Sport- und Bäderamt (52)  Amt für Integration und Vielfalt (05)
 Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)
 Gesundheitsamt (53)
 Amt für Umwelt und Stadtgrün (67)
 Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22)
 Behinderten-GemeinschaftSeite 21 von 59
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Auswahl von geeigneten
Flächen
 Jugendbeteiligung
 Prüfung der Vorschläge
 Planung der Maßnahme(n)
 Umsetzung
schnellstmöglich nach Beschluss
drei Jahre
Sachkosten Personalressourcen
200.000 Euro mit vorhandenem Personal realisierbar
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
 Nutzung bestehender Flächen
 Ergänzung bestehender
Planungen und Umbauten
neinSeite 22 von 59
1.3. Sauberkeit auf Spiel- und Aufenthaltsflächen
Schwerpunkt
Kinderfreundliche Rahmenbedingungen
Wirkungsentfaltung
kurz- bis mittelfristig
Handlungsziele
 Die Aufenthaltsorte von Kindern und Jugendlichen sind sauberer (gehalten) und schaffen somit
eine höhere Aufenthaltsqualität und Wertschätzung für alle
 Kinder und Jugendliche erkennen ihre eigene Verantwortung für die Ordnung und Sauberkeit
solcher Orte
 Kinder und Jugendliche entwickeln im Rahmen der Umweltbildung ein Bewusstsein für Abfall(-
entsorgung)
Maßnahmenbeschreibung
Der Wunsch vieler Jugendlicher aus der Befragung war es, die Sauberkeit an öffentlichen Orten, wie
Spielplätzen u.a., zu erhöhen. Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist ein mehrstufiges Vorgehen
erforderlich, da Spiel-, Sport- und Bolzplätze sowie Parks und Grünanlagen zwar im Konzept
Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit behandelt wurden, jedoch in diesem Zusammenhang keine
Sauberkeitsthemen aufgekommen sind.
Im Rahmen der Safety Walks (1.10.) können durch die stattfindende Kinder- und Jugendbeteiligung
Flächen und Plätzen identifiziert werden, an denen Maßnahmen im Rahmen von Sauberkeit
besonders wichtig sind.
Darauf basierend werden drei Maßnahmen verfolgt:
1) Ausbau der Spielplatzpatenschaften
In der Koordination der Kinder- und Jugendbeauftragten liegt bereits die Betreuung von
Spielplatzpat*innen. Dieses Ehrenamt soll stärker beworben und ausgeweitet werden. So
können evtl. Missstände frühzeitig erkannt, gemeldet und behoben werden.
2) Cleanup-Aktionen
Es ist bereits jederzeit möglich, eigene Müllsammelaktionen bei bonnorange anzumelden
und mit Material ausgestattet zu werden. Dieses Angebot soll in Einrichtungen für Kinder
und Jugendliche (Schulen, Kitas, Jugendzentren usw.) stärker kommuniziert und beworben
werden. Auch Wettbewerbe zwischen den Einrichtungen können eine Möglichkeit sein.
3) Ergänzung und Verschönerung von Mülleimern
In Folge der Ergebnisse aus den Safety Walks werden, wo nötig und möglich, zusätzliche
Abfallentsorgungsmöglichkeiten geschaffen (beispielsweise auch besondere, z.B. nur für
Pizzakartons o.ä.). Außerdem wird geprüft, ob die Aktion, Mülleimer von Kindern und
Jugendlichen individualisieren zu lassen, ausweitbar ist.
Federführung Beteiligte
für 1) Kinder- und
Jugendbeauftragte
für 2)+3) Koordination
Kinderfreundliche Kommune
 Bürgerdienste (33)
 Schulamt (40)
 Quartiersmanagement (50)
 Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)
 Amt für Umwelt und Stadtgrün (67)
 bonnorangeSeite 23 von 59
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Identifikation relevanter Plätze
durch Safety Walks
 Bewerbung der
Spielplatzpatenschaften
 Bewerbung der Cleanup-
Aktionen
Sommer 2025
fortlaufend
Sachkosten Personalressourcen
mit vorhandenem Budget
realisierbar
mit vorhandenem Personal realisierbar
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
 Konzept für Sicherheit, Ordnung
und Sauberkeit (Amt 33)
 Safety Walks (1.9.)
neinSeite 24 von 59
1.4. Passgenauere Gesundheitsförderung
Schwerpunkt
Vorrang des Kindeswohls
Wirkungsentfaltung
mittelfristig
Handlungsziele
 Bedarfsgerechte, gesundheitliche Fördermaßnahmen auf Verhaltens- und Verhältnisebene
werden entwickelt und im schulischen, außerschulischen und Kita-Alltag der Kinder
implementiert
 Die Maßnahmen werden kontinuierlich evaluiert und es wird ggf. nachgesteuert
 Eine alltagstaugliche Gesundheitskompetenz der Kinder wird entwickelt und kindgerecht
gefördert
 Gruppen/Kinder mit festgestelltem Bedarf erhalten bevorzugt Zugang zu den
Fördermaßnahmen
Maßnahmenbeschreibung
Die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen (und zahnärztlichen Reihenuntersuchungen)
werden als Grundlage genutzt, um passgenaue Angebote im Rahmen der Gesundheitsförderung (z.B.
Motorik, Sprachförderung usw.) zu entwickeln.
Dazu wird eine Arbeitsgruppe mit Beteiligten aus Schul-, Jugend-, Gesundheits- und Sport- und
Bäderamt sowie der Statistikstelle gegründet. Diese wertet die vorhandenen Gesundheitsdaten
kleinteiliger aus und entwickelt auf dieser Basis entsprechende außerschulische (und schulische)
Angebote gemeinsam mit den beteiligten Trägern.
Federführung Beteiligte
Gesundheitsamt (Stabstelle
Gesundheitsförderung, 53-GF)
 Schulamt (40)
 Amt für Soziales und Wohnen (50)
 Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)
 Sport- und Bäderamt (52)
 Statistikstelle (62)
 Amt für Umwelt und Stadtgrün (67)
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Gründung der Arbeitsgruppe
 Auswertung der Daten
 Entwicklung passgenauer
Angebote
ab Schuljahr 2025/26
dauerhaft
Sachkosten Personalressourcen
mit vorhandenem Budget
realisierbar
mit vorhandenem Personal realisierbar
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
 bestehende Angebote zu
Bewegung, Ernährung und
Sprache
 Steckbrief
Sozialberichterstattung (4.3.)
neinSeite 25 von 59
1.5. Barriere-Check in Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen
Schwerpunkt
Vorrang des Kindeswohls
Wirkungsentfaltung
langfristig
Handlungsziele
 Alle Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen (für Kinder und Jugendliche) sind langfristig auf ihre
Barrierefreiheit hin überprüft und, wo möglich, sind Barrieren abgebaut
 Kinder und Jugendliche mit und ohne Einschränkungen oder Behinderung wissen von den für sie
relevanten Angeboten und Einrichtungen und können diese in Anspruch nehmen
 Das Label „Inklusion lebendig machen“ wird auf verschiedene Einrichtungen ausgeweitet
 Bei den Mitarbeitenden in den Einrichtungen gibt es ein Bewusstsein und Verständnis des weiten
Inklusionsbegriffs, welches sich in der Gestaltung wiederfindet
Maßnahmenbeschreibung
Viele der Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen sind nicht für alle Kinder und Jugendlichen
zugänglich. Im Rahmen eines „Barriere-Checks“ sollen die Zugänge und Barrieren der städtischen
und von der Stadt geförderten Einrichtungen (und Angebote) geprüft und Vorschläge zum Abbau der
Barrieren gemacht werden.
Das Projekt „Forum Inklusion Lebendig machen“4 ist bereits erfahren in der Prüfung solcher
Barrieren und der Beratung, wie (eine Annäherung an) Barrierefreiheit gelingen kann. Auf diesen
Erfahrungen kann und soll aufgebaut werden. Ergänzt werden soll das Expert*innen-Team um Kinder
und Jugendliche mit und ohne Einschränkungen.
Vorschlag für die Umsetzung:
1) Gründung einer Fokusgruppe aus Kindern und Jugendlichen, die die Checklisten, die als
Grundlage dienen, aus ihrer Sicht prüfen und ggf. anpassen
2) Ergänzung der Kriterien
3) Festlegung und Priorisierung der weiteren Einrichtungen
4) Durchführung des Barriere-Checks gekoppelt mit der Vergabe des Labels „Inklusion lebendig
machen“
5) Ableitung von Maßnahmen und Beratung der jeweiligen Einrichtungen (z.B. auch bzgl.
Förderungsmöglichkeiten)
6) Ausweitung des Labels „Inklusion lebendig machen“ auf weitere Einrichtungen
Federführung Beteiligte
Forum Inklusion lebendig machen  Behinderten-Gemeinschaft Bonn
 Amt für Integration und Vielfalt (05)
 Schulamt (40)
 Amt für Soziales und Wohnen (50)
 Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)
 Sport- und Bäderamt (52)
 Stadtsportbund
 freie Träger
4 Ein Kooperationsprojekt von Abenteuer Lernen e.V. in Kooperation mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn
e.V. und der Katholischen Jugendagentur Bonn sowie in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder,
Jugend und Familie und dem Inklusionsbüros der Stadt Bonn (https://inklusion-lebendig-machen.de/)Seite 26 von 59
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Einrichtung einer Fokusgruppe
 Prüfung der Kriterien
 Durchführung des
Labelvergabe-Prozesses
 Sommer 2025
 fortlaufend
Sachkosten Personalressourcen
80.000 Euro (Ausweitung der
bestehenden Förderung des Trägers
abenteuerlernen)
über beantragte Sachkosten abgedeckt
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
notwendig?
 Behindertenpolitischer
Teilhabeplan
 Netzwerk „Bonn – Ort für alle“
 Netzwerk Sport und Inklusion
neinSeite 27 von 59
1.6. Rechte auf Spiel, Erholung und Gesundheit für geflüchtete Kinder in
Gemeinschaftsunterkünften
Schwerpunkt
Vorrang des Kindeswohls
Wirkungsentfaltung
langfristig
Handlungsziele
 Die Rechte auf gesundes Aufwachsen, Spiel und Erholung sind den Kindern in den
Gemeinschaftsunterkünften bekannt und werden in den Unterkünften im Rahmen der baulichen
Möglichkeiten umgesetzt
 Kinder und Jugendliche kennen bestehende Angebote für Freizeit, Sport und Spiel im Sozialraum
und werden bei der Teilnahme an diesen unterstützt
 Eltern geflüchteter Kinder in Gemeinschaftsunterkünften sind informiert und sensibilisiert im
Rahmen der Gesundheitsaufklärung
Maßnahmenbeschreibung
Durch den Sozialen Dienst vor Ort in den insgesamt 19 Gemeinschaftsunterkünften wird vielen der
Bedarfe der Bewohner*innen begegnet. Eine Lücke besteht u.a. im Fokus besonders auf Kinder und
Jugendliche und ihre Bedarfe. Um insbesondere die Rechte auf Spiel und Erholung sowie auf
gesundes Aufwachsen zu gewährleisten, braucht es spezielle Angebote in diesen Bereichen. Diese
müssen niederschwellig und für alle zugänglich und attraktiv sein. Hierzu bedarf es einer genauen
kinder- und jugendspezifischen Bedarfsanalyse und darauf basierend der Entwicklung passgenauer
Angebote für die jeweilige Zielgruppe. Hierunter sollen in erster Linie Freizeitangebote für Kinder
und Jugendliche verstanden werden, die der Zielgruppe Möglichkeiten zur Erholung, zur informellen
Bildung und zum Spielen bietet. Ergänzend dazu sollen Angebote v.a. mit dem Fokus auf Gesundheit
auch für die Eltern gemacht werden (z.B. Informationsveranstaltungen).
Alle Angebote sollen in Kooperation mit dem bestehenden Personal vor Ort erarbeitet und
durchgeführt werden. Durch eine höhere Präsenz im Rahmen der Aktivitäten gibt es außerdem einen
zusätzlichen Blick auf die Kinder und Jugendlichen und deren Bedarfe vor Ort.
Darüber hinaus werden die Kinder und Jugendlichen auch über bestehende Angebote für Freizeit,
Sport und Spiel im Sozialraum informiert. Wo möglich, werden sie in Form von Lotsendiensten und
Begleitung bei der Inanspruchnahme von Angeboten unterstützt. Hierunter fällt die Information der
Kinder und Jugendlichen über die Angebote, Unterstützung bei der Beantragung einer Mitgliedschaft
u.a.
Es wird geprüft, ob perspektivisch eine Unterstützung durch eine Kooperation mit der Hochschule
Rhein/Sieg erlangt werden kann (im Rahmen von Praktikumsprojekten und Anbindung von
studentischen Hilfskräften).
Federführung Beteiligte
Amt für Soziales und Wohnen (50-4)  Amt für Integration und Vielfalt (05)
 Schulamt (40)
 Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)
 Sport- und Bäderamt (52)
 Gesundheitsamt (53)
 externe Träger
 Ärzt*innen/Fachambulanzen und
KrankenhäuserSeite 28 von 59
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Bedarfserhebung von Angeboten
 Entwicklung und Umsetzung von
Angeboten und Aktivitäten
nach Stellenbesetzung schnellstmöglich
Sachkosten Personalressourcen
mit vorhandenem Budget realisierbar 1 VZÄ (Sozialbetreuer*in/ Sprachmittler*in)
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
neinSeite 29 von 59
1.7. Förderung der eigenständigen aktiven Mobilität von Kindern und
Jugendlichen auf Schulwegen
Schwerpunkt
Vorrang des Kindeswohls
Wirkungsentfaltung
mittel- bis langfristig
Handlungsziele
 Die Stadt Bonn berücksichtigt bei der Förderung der aktiven Mobilität stets die Perspektive der
Kinder
 Mobilitätsstrategien zielen darauf ab, passende Maßnahmen unter Berücksichtigung der
individuellen Fähigkeiten/Bedürfnisse (Verkehrskompetenz) der Kinder zu entwickeln
 Kinder und Jugendliche können selbstständig und sicher zur Schule kommen
Maßnahmenbeschreibung
Um Kindern einen eigenständigen und sicheren Weg zur Schule zu ermöglichen, ist es entscheidend,
dass sie die Möglichkeit haben, diesen Weg selbstständig zu bewältigen. Der Schulweg spielt eine
wichtige Rolle bei der Entwicklung der Verkehrskompetenzen der Kinder.
Die folgenden Projekte sind derzeit nur ansatzweise und sehr vereinzelt vorhanden, sollen jedoch in
den kommenden Jahren stärker in den Fokus gerückt werden.
1) Schulwegplan
Derzeit existieren einzelne Schulwegpläne. Um dem Thema mehr Bedeutung zu verleihen, sollen alle
Pläne einheitlich gestaltet werden. Ziel ist es, schrittweise allen Schulen einen Schulwegplan zur
Verfügung zu stellen. Diese werden unter Beteiligung der Schüler*innen erarbeitet. Die Pläne
umfassen sowohl Geh- als auch Fahrradrouten und weisen auf sichere Wege und Stellen hin, die mit
den Kindern geübt werden sollten. Besonders wichtig für die Verwaltung sind die dokumentierten
Problemstellen in den Schulwegplänen. Diese dienen dazu, die Schulwege durch gezielte
Maßnahmenpriorisierung sukzessive sicherer zu gestalten.
2) Schulzonenkonzept
Zur Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheit sollen kompetenzgerechte Maßnahmen
rund um Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen entwickelt werden. Das Schulzonenkonzept soll die
Diskrepanz zwischen den notwendigen Maßnahmen auf Schulwegen und dem subjektiven
Sicherheitsgefühl sowie der Unzufriedenheit der Eltern verringern.
3) Bewegungsgemeinschaften
Kinder sollen unter der Leitung eines Erwachsenen oder älterer Schüler*innen zu Fuß oder mit dem
Fahrrad zur Schule begleitet werden. Dies macht Spaß, ist gesund, kostengünstig und ökologisch
sinnvoll. Dies kann u.a. durch Laufbusse an Grundschulen oder Fahrradbusse/SchulRadler an
weiterführenden Schulen erreicht werden.
Weitere Aktionen die in den kommenden drei Jahren ausgebaut werden:
- „Carfreitag“ an vielen Schulen fördern (Erfahrungen der IGS Beuel nutzen)
- Schulstraßen
- Kampagnen wie „Zu-Fuß-zur-Schule“, Kindermeilen und Schulradeln
- Ausbau des Aktionsprogramms Schulisches Mobilitätsmanagement an Schulen
- Ausbau von Fortbildungen für Lehrkräfte zum Thema aktive MobilitätSeite 30 von 59
Federführung Beteiligte
Stadtplanungsamt (61-3)  Amt für Presse, Protokoll und
Öffentlichkeitsarbeit (13)
 Bürgerdienste (33-1)
 Schulamt (40)
 Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)
 Sport- und Bäderamt (52)
 Tiefbauamt (66)
 Amt für Umwelt und Stadtgrün (67)
 SGB, Polizei, SWB
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Projektstart Schulwegpläne
2024/2025;
 Entwicklung eines
Schulzonenkonzeptes 2025
 Einführung eines
Bewegungsgemeinschaften-
Leitfadens 2025
bereits begonnen
dauerhaft
Sachkosten Personalressourcen
mit vorhandenem Budget
realisierbar
mit vorhandenem Personal realisierbar
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
 Klimaplan-Steckbrief
„Schulisches
Mobilitätsmanagement“
neinSeite 31 von 59
1.8. Anpassung von Effizienz und Zuverlässigkeit des ÖPNV hinsichtlich der
Bedarfe von Schüler*innen
Schwerpunkt
Vorrang des Kindeswohls
Wirkungsentfaltung
mittel- bis langfristig
Handlungsziele
 Die Zuverlässigkeit und Angebotsattraktivität des ÖPNV sind erhöht
 Die eigenständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen wird gefördert
 Kinder und Jugendliche haben ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Mobilität der
Zukunft
Maßnahmenbeschreibung
Kinder und Jugendliche sollten in die Lage versetzt werden, eine reflektierte und umweltbewusste
Verkehrsmittelwahl zu treffen. Ein zentrales Anliegen ist es daher, die Perspektive der Kinder in den
Fokus zu rücken und ihre Bedürfnisse und Wünsche aktiv in die Planung und Gestaltung des
öffentlichen Verkehrs einzubeziehen.
Eine immer wichtigere Aufgabe ist es perspektivisch, Kindern und Jugendlichen auch eine multi-
modale Mobilität zu ermöglichen. Hierbei kann die Möglichkeit der kostenlosen Fahrradmitnahme
in Bussen und Bahnen eine entscheidende Rolle spielen, um das Mobilitätsverhalten von Kindern
und Jugendlichen zu fördern. Mit dem Angebot des Schüler*innentickets für monatlich 19 Euro
bietet die Stadt Bonn hierbei aktuell schon ein sehr attraktives Angebot an, da bei diesem eine
Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten möglich ist.
Die folgenden Maßnahmen nehmen die Wege zur und von der Schule in den Fokus:
1. Überprüfung des aktuellen Schulverkehrsangebots auf Effizienz
- Ermittlung der Auslastung von E-Wagen durch automatische Fahrgastzählsysteme (AFZS)
- Optimierung und Anpassung des bestehenden Angebots von E-Wagen5 durch den jährlichen
Fahrplanwechsel
- Optimierung der Zuwegung an Haltestellen entsprechend der Bedürfnisse der Kinder und
Jugendliche
2. Sicherstellung der Betriebsqualität (insbesondere für E-Wagen)
- Überprüfung der, mit der Neubetrauung der SWBV, festgelegten Qualitätsstandards und
Abstimmung über die Umsetzung notwendigen Maßnahmen bei Nichteinhaltung dieser
Standards zwischen Verwaltung und SWBV
- Einhaltung des festgelegten Qualitätsstandards
- Ermittlung der Schwerpunkte von Verspätungen
- bevorzugte Umsetzung von Beschleunigungsmaßnahmen
3. Umfangreiche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Neuaufstellung des
Nahverkehrsplans der Stadt Bonn
- Entwicklung von eigenen Beteiligungsformaten für Kinder und Jugendliche, um deren
Bedürfnisse für einen sicheren, zuverlässigen und attraktiven ÖPNV zu sammeln und bei der
Neuaufstellung des Nahverkehrsplans zu berücksichtigen
5 Ergänzungswagen, die zu Schulzeiten zusätzlich im Linienbusbetrieb eingesetzt werdenSeite 32 von 59
4. Externe Studie zur Optimierung der E-Wagen
- Beauftragung einer externen Studie zur Optimierung der E-Wagen Verkehre. In dieser Studie
soll das aktuelle E-Wagen Netz auf seine Effektivität untersucht werden. Ziel ist es, die für die
E-Wagen zur Verfügung stehenden Ressourcen so effektiv wie möglich einzusetzen und damit
ein umfangreicheres und zuverlässigeres Angebot für alle Kinder und Jugendliche zu schaffen.
Federführung Beteiligte
Stadtplanungsamt (61-3)  SWB
 Schulamt (40)
 Tiefbauamt (66)
 Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22)
 Rhein-Sieg-Kreis
 VRS, RSVG und RVK
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Datenerhebung
 Ausschreibung
 Vergabe
 Studie und Maßnahmen
schnellstmöglich nach Beschluss
drei Jahre
Sachkosten Personalressourcen
50.000 Euro (für die Erstellung einer
Studie zur Optimierung der E-
Wagen-Verkehre)
mit vorhandenem Personal realisierbar
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
neinSeite 33 von 59
1.9. Safety Walks
Schwerpunkt
Vorrang des Kindeswohls
Wirkungsentfaltung
kurz- bis mittelfristig
Handlungsziele
 Kinder und Jugendliche fühlen sich in Bonn sicher und wohl
 Angsträume werden eruiert und durch geeignete Maßnahmen kontinuierlich abgebaut
 Kinder und Jugendliche beteiligen sich und erleben Selbstwirksamkeit
Maßnahmenbeschreibung
Durch Safety Walks können Kinder und Jugendliche direkten Einfluss auf die Gestaltung ihrer
Lebenswelt nehmen. Safety Walks werden regelmäßig in verschiedenen Lebensräumen unter
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie verschiedener Fachämter durchgeführt. Im Rahmen
der Safety Walks soll herausgefunden werden, wie das subjektive Sicherheitsempfinden der Kinder
und Jugendlichen z.B. zu unterschiedlichen Tages- oder Jahreszeiten in ihrem Sozialraum ist oder wo
ggfs. Angsträume und/oder Gefahrenquellen liegen, wie diese abgebaut und entschärft werden
können und somit das Sicherheitsempfinden verbessert werden kann.
Hierzu wird durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie (51-52) gemeinsam mit den
Bürgerdiensten (33-2) und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ein Konzept erarbeitet
und ämterübergreifend abgestimmt. Besonders zu beachten ist hierbei, dass Kinder und Jugendliche
ihre Beteiligung als gewinnbringend erleben. Gelingensbedingung für die Umsetzung der Safety
Walks ist die Klärung im Vorfeld, dass die Verbesserungsvorschläge der Kinder und Jugendlichen von
den jeweiligen zuständigen Ämtern zeitnah umgesetzt werden, sofern eine Umsetzung möglich ist.
Hierfür müssen sowohl personelle als auch finanzielle Ressourcen zur kurzfristigen Umsetzung von
Maßnahmen zur Verfügung stehen. Wichtig ist zudem, dass im Vorfeld bekannte Konflikte zwischen
Sicherheit und bspw. Natur-, Umwelt- oder Denkmalschutz mitgedacht werden (bspw.
Beleuchtungssituation oder Rückschnitt von Sträuchern etc.). Hier sind Priorisierungen und
Kompromisse erforderlich, um gutes Erwartungsmanagement betreiben zu können.
Ohne die ehrliche Bereitschaft zur Kooperation, zu Kompromissen und zur schnellen Bearbeitung der
auf den Safety Walks entwickelten Verbesserungsvorschlägen ist eine Durchführung sinnlos. Daher
ist die Bildung eines Begleitgremiums mit Vertreter*innen der beteiligten Ämter notwendig, um die
Umsetzung der Ergebnisse der Safety Walks regelmäßig zu überprüfen.
Die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen sollte das Alter ab 6 Jahre bis 17 Jahre umfassen, da
Kinder ab etwa 6 Jahren beginnen, sich eigenständig in Ihrem Umfeld zu bewegen. Um einen Anreiz
zur Teilnahme an den Safety Walks zu schaffen, soll in der Konzeptentwicklung die Möglichkeit einer
Aufwandsentschädigung geprüft werden. Darüber hinaus muss das Konzept festlegen, welche Orte
in welchem Rhythmus Ziel eines Safety Walks sind. Sinnvoll und wirksam sind insgesamt mindestens
4 Walks pro Jahr in verschiedenen Lebensräumen*. Am Ende eines Quartals wird die
Ergebnisdokumentation online veröffentlicht (Meilenstein).
Begleitet werden muss die Umsetzung von Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit (13).
Hier muss sowohl die Bekanntmachung der Aktion als auch die Information über Ergebnisse
transparent auf verschiedenen Informationsplattformen koordiniert und begleitet werden.
Wünschenswert wäre es auch mittels (bezahlter) Werbung auf Social Media (Instagram) für die
Aktion zu werben und diese gezielt Kindern und Jugendlichen aus Bonn bzw. dem jeweiligen
Sozialraum in der entsprechenden Altersgruppe anzeigen zu lassen.Seite 34 von 59
Federführung Beteiligte
Amt für Kinder, Jugend und Familie
(51-52)
 Gleichstellungsstelle (04)
 Amt für Integration und Vielfalt (05)
 Amt für Presse, Protokoll und
Öffentlichkeitsarbeit (13)
 Bürgerdienste (33)
 Schulamt (40)
 Amt für Soziales und Wohnen (50-33)
 Sport- und Bäderamt (52)
 Stadtplanungsamt (61)
 Tiefbauamt (66)
 Amt für Umwelt und Stadtgrün (67)
 Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22)
 Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung
 SWB, bonnorange
 Stadtteil-Arbeitskreise
 freie Träger der Jugendhilfe
 KKKPO (Polizei)
 Rat zur Kriminalprävention
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Konzepterarbeitung
 Durchführung der Walks
 Ergebnisbericht
 Maßnahmenumsetzung
Sommer 2025
Konzeptentwicklung: 3-6 Monate
Umsetzung: regelmäßig und wiederkehrend
Sachkosten Personalressourcen
erstmal keine zusätzlichen; würden
auf Basis der Ergebnisse gesondert
beantragt werden
1 VZÄ in der Fachberatung
Gewaltprävention (51-52)
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
 Konzept zur Sicherheit,
Ordnung und Sauberkeit (33)
nein
(bei zusätzlichen Sachkosten ggf.)Seite 35 von 59
2. Kinderfreundliche Rahmenbedingungen
Leitziel: Die Verwaltung der Stadt Bonn berücksichtigt die Interessen von Kindern und Jugendlichen
bei allen sie betreffenden Entscheidungen.
2.1. Prüfung der Kinderinteressen
Schwerpunkt
Kinderfreundliche Rahmenbedingungen
Wirkungsentfaltung
mittel- bis langfristig
Handlungsziel
 Die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden bei allen sie betreffenden Entscheidungen
mitgedacht und berücksichtigt
Maßnahmenbeschreibung
Um zu gewährleisten, dass die Interessen und Bedarfe von Kindern und Jugendlichen bei allen sie
betreffenden Entscheidungen einbezogen und, wo möglich, vorrangig berücksichtig werden, müssen
die Prozesse von Fachämtern auf Relevanz geprüft werden.
Im ersten Schritt muss identifiziert werden, in welchen Ämtern und in welchen Prozessen und
Entscheidungen die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt werden. Anschließend wird
entwickelt, an welchen Stellen und wie eine Prüfung der Kinder- und Jugendinteressen in den
vorhandenen Strukturen (Leitfäden, Leitlinien, Standards usw.) eingeführt und verankert werden
kann.
Da die betroffenen Ämter teilweise bereits ähnliche Verfahren in anderen Belangen vornehmen,
muss passgenau entwickelt werden, wie in jedem Amt ohne großen Mehraufwand sichergestellt
werden kann, dass bei allen Aktivitäten, die auch die Lebenswelt bzw. die Interessen von Kindern
und Jugendlichen betreffen, diese berücksichtigt werden.
Die Einführung dieser Maßnahme muss durch Schulungen und ein verändertes Bewusstsein für die
Interessen von Kindern und Jugendlichen begleitet werden (vgl. hierzu Steckbrief 1.1.).
Federführung Beteiligte
Programmbüro Soziale
Gerechtigkeit (OB-25)
alle betroffenen Ämter
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Bestandsaufnahme und
Identifizierung der betroffenen
Ämter
 Entwicklung eines
Prozessschrittes zur Prüfung der
Interessen von Kindern und
Jugendlichen
 Einführung
 Evaluation
Ende 2025
fortlaufend
Sachkosten Personalressourcen
mit vorhandenem Budget
realisierbar
mit vorhandenem Personal realisierbar
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
neinSeite 36 von 59
2.2. Aufwertung der Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten
Schwerpunkt
Kinderfreundliche Rahmenbedingungen
Wirkungsentfaltung
mittel- bis langfristig
Handlungsziele
 Kinder und Jugendliche kennen die Kinder- und Jugendbeauftragte als Ansprechperson.
 Die Kinder- und Jugendbeauftragte kennt die aktuellen und verschiedenen Interessen und
Bedarfe von Bonner Kinder und Jugendlichen und vertritt diese in verschiedenen Gremien und
in die Verwaltung hinein.
 Ämter und Abteilungen innerhalb der Stadtverwaltung sowie externe Akteur*innen kennen die
Kinder- und Jugendbeauftragte und nutzen ihre beratende Funktion, wenn es um die Umsetzung
der Kinderrechte im Verwaltungshandeln geht
Maßnahmenbeschreibung
Eine Kinder- und Jugendbeauftragte soll eine unabhängige und verwaltungsübergreifende Instanz
der Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche darstellen. Die bisherige Ansiedlung und
Ausgestaltung der Stelle soll dahingehend verändert und angepasst werden, dass diese
Interessensvertretung nach außen und in die Verwaltung hinein gewährleistet ist (beispielsweise
durch Verlagerung der Stelle auf Dezernatsebene oder zur Oberbürgermeisterin).
Die Aufgabenbeschreibung orientiert sich an den Qualitätsstandards für
Kinderinteressenvertretungen und kann künftig u.a. folgende Punkte beinhalten:
- Vertretung der Interessen für Kinder und Jugendliche innerhalb und außerhalb der
Stadtverwaltung
- Kommunikation mit und an die Kinder und Jugendlichen
- Bekanntmachen der Kinderrechte innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung
- Sensibilisierung und Beratung der Mitarbeitenden hinsichtlich der Bedarfe und Rechte von
Kindern und Jugendlichen
- Federführung für die Konzepterstellung für ein Kinder- und Jugendbüro
- Austausch und Vernetzung mit relevanten Akteur*innen
- beratendes Mitglied im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Federführung Beteiligte
Amt für Kinder, Jugend und Familie
(51) und Programmbüro Soziale
Gerechtigkeit (OB-25)
 Personal- und Organisationsamt (10)
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Anpassung der
Aufgabenbeschreibung
 Entscheidung über Verlagerung
der Stelle (inkl. Budget)
schnellstmöglich nach Beschluss
Sachkosten Personalressourcen
kein Budget nötig Stellenanteile bereits vorhanden
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
notwendig?
 Koordination Kinderfreundliche
Kommune
 Stabstelle Bürgerbeteiligung:
Kinder- und Jugendbeteiligung
 Prüfung Kindeswohlvorrang (2.1.)
 Kinder- und Jugendbüro (2.3.)
neinSeite 37 von 59
2.3. Ansprechperson für queere Jugendliche
Schwerpunkt
Vorrang des Kindeswohls
Wirkungsentfaltung
mittel- bis langfristig
Handlungsziele
 Queere junge Menschen erhalten Unterstützung, Begleitung und Schutz im Rahmen der
Entwicklung ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung
 Kinder queerer Eltern, Eltern queerer junger Menschen, Fachkräfte und
Verwaltungsmitarbeitende sind sensibilisiert für die Thematik LGBTQIA* und werden hierzu
beraten und geschult.
 Queere junge Menschen erfahren Gleichberechtigung, Respekt und Akzeptanz in Bonn
Maßnahmenbeschreibung
Um die Interessen von queeren jungen Menschen in Bonn zu vertreten und zu unterstützen, ist es
notwendig, an bestehenden Strukturen anzusetzen und mit den Trägern der bestehenden Angebote
in Bonn gemeinsam ein Konzept zur Zusammenarbeit zu erarbeiten und abzustimmen.
Bei der Maßnahme sind zwingend auch die Rahmenbedingungen der bestehenden queeren
Angebote und Institutionen GAP in Bonn und SCHLAU Bonn zu berücksichtigen. Das
Beratungsangebot von GAP in Bonn wird derzeit ausschließlich projektbasiert durch Drittmittel
finanziert und somit weder mit einem kommunalen Auftrag noch durch eine Strukturförderung
langfristig gesichert.
Die Zielgruppe der Maßnahme sind primär (1.) queere junge Menschen, die in Bonn leben, sowie
junge Menschen, deren Eltern queer sind. Sekundär profitieren die jungen Menschen aber auch
davon, wenn die Zielgruppe ergänzt wird um (2.) junge Menschen in Bonn, (3.) die Eltern der jungen
Menschen, (4.) Fachkräfte, die in Bildung- und Freizeitinstitutionen täglich mit ihnen betraut sind
und (5.) Mitarbeitende der Stadtverwaltung.
Bei einem freien Träger wird eine (zusätzliche) Fachkraftstelle geschaffen mit folgendem Auftrag:
 Konzept für ein Beratungsangebot und (Fort-)Bildungsangebot zu sexueller und
geschlechtlicher Vielfalt in Verbindung mit Gleichberechtigung und Prävention von
Diskriminierung. für junge queere Menschen, für Kinder queerer Eltern sowie für
Erziehungsberechtigte und Fachkräfte zu LGBTQIA* in Bonn entwickeln.
 Bedarfsermittlung in Bezug auf Beratungs- und Bildungsarbeit in Bonn zu geschlechtlicher
Identität und sexueller Orientierung.
 Lobbyarbeit/Interessenvertretung/Öffentlichkeitsarbeit für geschlechtliche und sexuelle
Vielfalt in Bonn (über die Schnittstelle der Kinder- und Jugendbeauftragten auch in die
Stadtverwaltung hinein)
 Auf-/Ausbau und Durchführung eines entsprechenden Angebotes
An die Konzeptentwicklung des Beratungsangebots werden folgende Prüfaufträge gestellt in Bezug
auf Methodenvielfalt, Zugang und Niedrigschwelligkeit:
 Beratung auch außerhalb einer Beratungsstelle
 Beratung auch digital und anonym
 peer-to-peer-/Pat*innenprogramm
 kostenlos und niedrigschwellig
 barrierefrei
 in freier Trägerschaft
 Beratung durch verschiedene, selbst queere Personen/ein TeamSeite 38 von 59
Damit die Interessen von queeren jungen Menschen ausreichend und bedarfsgerecht auch im
Verwaltungshandeln berücksichtigt werden, wird eine Schnittstelle in die Verwaltung, zunächst v.a.
zur Kinder- und Jugendbeauftragten, benötigt. Darüber hinaus wird dringend empfohlen, die Stelle
einer queerbeauftragten Person nicht nur zur Erreichung der Ziele im Rahmen der
Kinderfreundlichen Kommune einzurichten.
Federführung Beteiligte
Amt für Kinder, Jugend und Familie
(51-5, bei Einrichtung einer
zentralen Stelle Übergabe an diese)
 Gleichstellungsstelle (04)
 Amt für Integration und Vielfalt (05)
 Schulamt (40)
 Amt für Soziales und Wohnen (50)
 Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)
 Gesundheitsamt (53)
 Programmbüro Soziale Gerechtigkeit
(OB-25)
 GAP in Bonn, SCHLAU Bonn
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Einrichtung einer Fachkraftstelle
 Bedarfsermittlung
 Entwicklung eines
Beratungsangebots
Anfang 2025
12 Monate, anschließend dauerhaft
Sachkosten Personalressourcen
zunächst 100.000 Euro (1
Fachkraftstelle TVöD SuE 12 in
freier Trägerschaft plus Sachkosten
und Overhead);
sollte die bisher bestehende
Drittmittelförderung zur Beratung
im GAP in Bonn ausfallen, so sind
diese Sachkosten (bis zu 100.000
Euro) perspektivisch ebenfalls durch
die Stadt Bonn zu übernehmen.
0,2 VZÄ (Hinweis: Diese Anteile können in
der VZÄ-Stelle des Steckbriefs „Safety
Walks“ enthalten sein, da beide Stellen im
gleichen Sachgebiet angesiedelt wären)
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
 GAP in Bonn, SCHLAU Bonn
(beide: Aids-Hilfe Bonn e.V.)
 weitere Einrichtungen der
Offenen Jugendarbeit in Bonn
 (Familien-)Beratungsstellen in
freier Trägerschaft in Bonn
 Gleichstellungsstelle
 Amt für Integration und Vielfalt
 Psychologische Beratungsstelle
 Interner Sozialer Dienst (ISD)
neinSeite 39 von 59
2.4. Konzept zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendbüros
Schwerpunkt
Kinderfreundliche Rahmenbedingungen
Wirkungsentfaltung
mittel- bis langfristig
Handlungsziele
 Die Bedarfe für ein Kinder- und Jugendbüro sind erhoben und bekannt
 Der Beschluss für oder gegen ein Kinder- und Jugendbüro ist getroffen
 falls Beschluss für Einrichtung langfristig: Kinder und Jugendliche kennen und nutzen das Kinder-
und Jugendbüro und dessen Angebote
Maßnahmenbeschreibung
Es wird ein Konzept für ein Kinder- und Jugendbüro erstellt.
Schritte bis dahin:
1. Interkommunale Recherche und Austausch zu bisherigen Kinder- und Jugendbüros in anderen
Kommunen (insbesondere Kölner Modell und Kommunen mit ähnlicher Größe)
2. Bedarfserhebung über Kinder- und Jugendbeteiligung
3. Definition der Ziele und Aufgaben (in Anlehnung an die Qualitätsstandards der BAG
Kinderinteressen) sowie Ansiedlung, Synergien und benötigten Ressourcen und anschließende
Konzeptentwicklung mit relevanten Akteur*innen innerhalb und außerhalb der
Stadtverwaltung
4. Einbringen eines politischen Beschlusses
Federführung Beteiligte
zukünftig: Kinder- und
Jugendbeauftragte
 Amt für Integration und Vielfalt (05)
 Schulamt (40)
 Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)
 Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22)
 freie Träger
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Bedarfserhebung
 Konzeptentwicklung
 Beschluss
 Umsetzung
abhängig von Umsetzung von 2.2.
Sachkosten Personalressourcen
Konzepterstellung mit
vorhandenem Budget realisierbar
Konzepterstellung mit vorhandenem
Personal realisierbar
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
 Kinder- und Jugendbeauftragte nach Konzeptentwicklung jaSeite 40 von 59
3. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Leitziel: Kinder und Jugendliche werden an sie betreffenden Entscheidungen zielgruppengerecht
beteiligt.
3.1. Regelmäßige Kinder- und Jugendbefragungen
Schwerpunkt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Wirkungsentfaltung
kurz- bis mittelfristig
Handlungsziele
 Die Stadt Bonn informiert sich über die Interessen und Belange von Kinder und Jugendlichen
mittels regelmäßiger Befragungen
 Die Ergebnisse der Befragungen werden genutzt, um Angebote und Projekte zu entwickeln, die
auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen eingehen – und nicht an ihnen
vorbeigehen
 Kinder und Jugendliche werden aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden
Maßnahmenbeschreibung
Die Stadtverwaltung führt regelmäßig Befragungen zu verschiedenen Themen durch, darunter
beispielsweise die Planung des Bedarfs an Freizeiteinrichtungen und Spielplätzen sowie Verkehrs-
und Stadtplanung. Eine sinnvolle Bündelung von Themen wäre daher wünschenswert.
Es ist wichtig, solche Befragungen nicht nur als Selbstzweck durchzuführen, sondern aus echtem
Interesse und ernsthaftem Willen, die Meinung der Kinder und Jugendlichen zu erfragen. Um eine
hohe Motivation und Akzeptanz zu erreichen, bedarf es eines echten Anlasses für die Befragungen.
Nichts ist demotivierender für Kinder und Jugendliche, als gefragt zu werden, ohne dass ihre
Ergebnisse Beachtung finden.
Vorgehensweise
1) Bedarfsermittlung und Einbindung der Fachverwaltungen
2) Konkrete Fragestellungen und Einbindung der Ergebnisse
3) Aufbereitung und Veröffentlichung der Ergebnisse
Gestaltung der Befragung
Die Befragung muss jugendgerecht gestaltet sein, und es bedarf des Einsatzes unterschiedlicher
Methoden, um eine breite Beteiligung zu gewährleisten. Dabei ist darauf zu achten, dass Umfragen
(online und analog) mehrsprachig und in leichter Sprache gestaltet sind. Auch müssen sie so gestaltet
sein, dass die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit haben, an der Umfrage selbstständig
teilzunehmen. Die Verbreitung der Umfragen sollte über unterschiedliche Medien erfolgen.
Beispiele neben einer standardisierten (quantitativen) Befragung sind ein Barcamp oder ein
Veedelscheck. Beim Veedelscheck in der Stadt Köln wird beispielsweise gemeinsam geschaut, was in
den einzelnen Stadtteilen gut und weniger gut für junge Menschen ist. So unterschiedlich wie die
Veedel, so unterschiedlich können auch die Leben und Erfahrungen der Jugendlichen sein. Es geht
um die eigene Meinung der Jugendlichen und nicht um die Meinung ihrer Familien, Lehrkräfte oder
anderer Personen. Dazu werden im Stadtteil Rundgänge und Veranstaltungen durchgeführt
Federführung Beteiligte
Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22)  Amt für Kinder, Jugend und Familie
(Jugendhilfeplanung, 51-03)
 alle DezernateSeite 41 von 59
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Konzeptentwicklung (inkl. externe
Vergabe) ab Anfang 2025
 Erste Durchführung ab 3. Quartal
2025
 Auswertungen 4. Quartal 2025 bis
2. Quartal 2026
nach Besetzung der Stelle
schnellstmöglich (2025)
fortlaufend (regelmäßig alle 2-3 Jahre)
Sachkosten Personalressourcen
50.000 Euro insgesamt
(davon 20.000 Euro für
Konzeptentwicklung sowie 30.000
Euro wiederkehrend für regelmäßige
analoge+digitale Befragungen alle 2-3
Jahre)
0,5 VZÄ
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
 Erhebungen und Befragungen
anderer Ämter
 ggf. perspektivisch Kinder- und
Jugendbüro
neinSeite 42 von 59
3.2. Informationen über Beteiligung und politische Beschlüsse
Schwerpunkt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Wirkungsentfaltung
kurz- bis mittelfristig
Handlungsziele
 Es gibt einen barrierefreien Zugang zu relevanten Informationen und städtischen Vorhaben in
Bonn für Kinder und Jugendliche
 Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungsprozessen und Projekten der
Stadt wird aktiv gefördert
 Es gibt eine höhere Akzeptanz von Kindern und Jugendlichen für städtische Vorhaben und
Projekte
 Kinder und Jugendliche erhalten leicht Einblicke in kommunalpolitische Entscheidungen sowie
städtische, verkehrsplanerische und soziale Planungen
 Es werden Wege für Kinder und Jugendliche geöffnet, sich aktiv in die Stadtgesellschaft
einzubringen
Maßnahmenbeschreibung
Damit Kinder und Jugendliche sich grundsätzlich an allen Beteiligungsprozessen und Vorhaben
beteiligen können, werden Informationen hierzu alters- und jugendgerecht aufbereitet und klar
kommuniziert sowie Entscheidungsverläufe transparent und nachvollziehbar gestaltet. Bisher
werden Kinder und Jugendliche über die Vorhaben der Stadt Bonn über die Plattform bonn-macht-
mit.de/jugend informiert.
Kinder und Jugendliche werden regelmäßig und umfassend über Beteiligungsverfahren,
Beteiligungsergebnisse und politische Beschlüsse kontinuierlich und adressatengerecht informiert.
Zudem wird empfohlen, zusätzliche Kommunikationskanäle wie Social Media zur Verbreitung von
Informationen zu nutzen. Das bedeutet im Einzelnen:
 Alle laufenden und anstehenden Beteiligungsverfahren sowie deren Ergebnisse werden auf der
Plattform für Kinder und Jugendliche verständlich aufbereitet.
 Themen und Vorlagen aus der Kommunalpolitik und -verwaltung sowie Informationen zu
Veranstaltungen und Angeboten werden so dargestellt, dass Kinder und Jugendliche sie
verstehen können.
 Eine jugendgerechte Gestaltung und eine Übersetzung in leicht verständlicher Sprache sind
erforderlich.
 Kinder und Jugendliche werden persönlich angesprochen.
 Alle Informationen sind in mehreren Sprachen verfügbar.
 Es bedarf des Einsatzes verschiedener Medien (analoge und digitale).
 Multiplikator*innen sind erforderlich, um die Informationen zu verbreiten und die Jugendlichen
anzusprechen.
Der Verein Kinderfreundliche Kommunen betont außerdem, dass für Kinder und Jugendliche eine
unkomplizierte Möglichkeit geschaffen werden sollte, um Beschwerden und Anregungen
vorzubringen. Derzeit können Kinder und Jugendliche ihre Ideen und Vorschläge über die
Beteiligungsplattform bonn-macht-mit.de/jugend auf dem Pinnbrett „Deine Vorschläge und Ideen“
einreichen. Die Rückmeldungen werden an den Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung
weitergeleitet. Voraussetzung dafür ist, dass der Beitrag innerhalb von drei Monaten mindestens 20
Unterstützer*innen findet. Bisher ist diese Möglichkeit – und die Beteiligungsplattform insgesamt –
aber nicht allen Kindern und Jugendlichen bekannt. Für die zweite Jahreshälfte 2024 oder die ersteSeite 43 von 59
Jahreshälfte 2025 ist eine Kampagne hierzu geplant, um den Kindern und Jugendlichen die Seite und
ihre Möglichkeit näherzubringen.
Darüber hinaus wird die Stabsstelle Bürgerbeteiligung im Rahmen des Steckbriefs
1. die Website bonn-macht-mit.de systematisch auf Mehrsprachigkeit und leicht verständliche
Sprache überprüfen (unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen)
2. kontinuierlich Informationen zu anstehenden Beteiligungsmöglichkeiten und Ergebnissen
vergangener Beteiligungen mehrsprachig und leicht verständlich zur Verfügung stellen
3. weitere Informationskanäle prüfen und ggfs. für die Kommunikation von
Beteiligungsthemen bespielen
Federführung Beteiligte
Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22)  Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22)
 Ratsbüro (OB-12)
 Amt für Presse, Protokoll und
Öffentlichkeitsarbeit (13)
 Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)
 Sport- und Bäderamt (52)
 Stadtplanungsamt (61)
 Tiefbauamt (66)
 Amt für Umwelt und Stadtgrün (67)
 Städtisches Gebäudemanagement (85)
 Montag Stiftung Urbane Räume
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Informationskampagne
 Prüfung der Zugänglichkeit von
bonn-macht-mit für Kinder und
Jugendliche
 kontinuierliche Informationen
Anfang 2025
dauerhaft
Sachkosten Personalressourcen
10.000 Euro
(Informationskampagne)
keine zusätzlichen
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
neinSeite 44 von 59
3.3. Stärkung des Kinder- und Jugendbeirats
Schwerpunkt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Wirkungsentfaltung
mittel- bis langfristig
Handlungsziel
 Kinder und Jugendliche im Beirat erleben weitergehende Beteiligung und Selbstwirksamkeit
durch ein Rede- und Antragsrecht
Maßnahmenbeschreibung
Ende 2022 hat der Rat der Stadt Bonn die Einführung eines Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung
analog zum Beirat Bürgerbeteiligung beschlossen. In dem Beschluss wird festgelegt, dass der Beirat
Kinder- und Jugendbeteiligung als beratendes Gremium fungiert und in die Vorbereitung,
Durchführung und Nachbereitung von Bürgerbeteiligungsprozessen einbezogen wird. Zusätzlich
wurde entschieden, dass der Beirat eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung und Ausweitung der
Kinder- und Jugendbeteiligung in Bonn erarbeiten kann. Anfang 2024 hat der Beirat für Kinder- und
Jugendbeteiligung seine Arbeit aufgenommen und im ersten Halbjahr vier Sitzungen, einschließlich
der konstituierenden Sitzung, abgehalten.
Empfehlungen zur Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Bonn
Im Rahmen des Siegelverfahrens hat der Verein Kinderfreundliche Kommunen der Stadt Bonn
empfohlen, die Aufgaben und Befugnisse des Kinder- und Jugendbeirats auszuweiten. Gemäß dieser
Empfehlung soll der Beirat nicht nur über die Art der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
beraten, sondern auch inhaltliche Stellungnahmen zu verschiedenen Themen und Fragestellungen
abgeben dürfen. Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass der Jugendbeirat eigene Themen
einbringen und Projekte entwickeln kann. Außerdem soll dem Beirat ein Rede- und Antragsrecht
eingeräumt werden, um seine Positionen und Anliegen direkt vor den politischen Gremien vertreten
zu können.
Die aktuelle Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung sieht vor, dass die
Sprecher*innen des Beirats immer dann in den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger sowie den Beirat Bürgerberatung eingeladen werden, wenn die Interessen und Belange von
Kindern und Jugendlichen betroffen sind. Die Geschäftsordnung bestimmt weiter, dass der Beirat
eigenständige Vorschläge zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Bonn
erarbeiten kann. Darüber hinaus ist der Beirat befugt, Empfehlungen und Vorschläge an den
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie die Bezirksvertretungen
auszusprechen. Diese Empfehlungen müssen sich auf Angelegenheiten beziehen, die die Stadt Bonn
und die Kinder und Jugendlichen, die in ihr leben, betreffen. Zusätzlich hat der Beirat für Kinder- und
Jugendbeteiligung die Möglichkeit, sich mit Anregungen und Beschwerden (GO NRW § 24/§10
Hauptsatzung) an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger oder die jeweilige
Bezirksvertretung zu wenden, wenn diese Angelegenheiten die Stadt Bonn und die Kinder- und
Jugendlichen betreffen.
Erweiterung der Kompetenzen und Aufgaben des Beirat Kinder- und JugendbeteiligungSeite 45 von 59
Zur Erweiterung der Kompetenzen und Aufgaben des Beirats für Kinder- und Jugendbeteiligung wird
die Einführung eines Rede- und direkten Antragsrechts in Ausschüssen und Bezirksvertretungen
geprüft. Durch ein Rede- und Antragsrecht würden die Mitglieder des Beirats für Kinder- und
Jugendbeteiligung stärker in die kommunalen Entscheidungsprozesse eingebunden und hätten die
Möglichkeit, ihre Perspektiven und Forderungen direkt vorzubringen. Die Anerkennung des Beirats
für Kinder- und Jugendbeteiligung auf dieser Ebene würde seine Rolle als Vertretung der Interessen
von Kindern und Jugendlichen weiter legitimieren und seine Wirksamkeit als Instrument zur
Förderung der Partizipation junger Menschen in der Stadt Bonn deutlich erhöhen.
Vor einer möglichen Anpassung der Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung ist
eine Klärung unter Berücksichtigung bestehender Rechtsgutachten zwischen dem Ratsbüro und der
Koordination der Kinderfreundlichen Kommune der Stadt Bonn erforderlich.
Federführung Beteiligte
Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22)  Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung
 Arbeitskreis Kinder- und
Jugendbeteiligung
 Ratsbüro (OB-12)
 Koordination KfK (OB-25)
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Prüfung der rechtlichen
Möglichkeiten für Antrags- und
Rederecht in Ausschüssen und
Bezirksvertretungen
 Mitteilungsvorlage über
Prüfergebnis an die Politik
 Beratung im Beirat für Kinder-
und Jugendbeteiligung über
potenzielle Änderungen des
Antrags- und Rederechts
 gegebenenfalls Anpassung der
Geschäftsordnung durch den
Beirat
Mitte 2025
Sachkosten Personalressourcen
kein Budget nötig mit vorhandenem Personal realisierbar
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
ja (bei erfolgreicher Prüfung des Rede-
/Antragsrechts)Seite 46 von 59
3.4. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Verkehrs- und
Bauleitplanungen
Schwerpunkt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Wirkungsentfaltung
kurz- bis mittelfristig
Handlungsziele
 Kinder und Jugendliche werden an Verkehrs- und Bauleitplanungsprozessen beteiligt
 Die Mobilitätsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehrs- und Baurecht
werden identifiziert
 Kinder und Jugendliche werden in die Entwicklung nachhaltiger Verkehrs- und Bauprojekte
eingebunden
 Freiräume und öffentliche Plätze werden geschaffen, die den Bedürfnissen von Kindern und
Jugendlichen entsprechen
 nachhaltige Mobilitätslösungen für junge Menschen werden gefördert
 Eine sichere und kindgerechte Verkehrsführung ist gewährleistet
Maßnahmenbeschreibung
Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen wird maßgeblich durch ihren Wohnort geprägt. Dort
befinden sich zumeist ihre Bildungs- und Freizeiteinrichtungen. Ihre selbstständige Mobilität wird
durch die kommunale Verkehrsinfrastruktur und den öffentlichen Nahverkehr bestimmt. Deshalb ist
es essenziell, dass Kinder und Jugendliche ihre sozialen Räume wirksam mitgestalten und über reale
Konflikte und Probleme mitberaten können. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein
grundlegender Beitrag zur Förderung ihres Interesses am Gemeinwohl und zur Schaffung eines
partizipativen Umfelds.
Laut Baugesetzbuch muss die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung informiert und zur Äußerung und Erörterung eingeladen werden. Kinder und Jugendliche
sind ausdrücklich Teil der Öffentlichkeit.
Unter der Federführung der Stabstelle Bürgerbeteiligung entwickeln die Beteiligten einen Leitfaden,
wie sowohl bei formalen als auch bei informellen Verkehrsplanungsprozessen und Bauleitplanungen
Kindern und Jugendlichen immer die Möglichkeit der Mitwirkung und Information gegeben wird. Der
Leitfaden soll aufbauend auf den überarbeiteten Leitlinien Bürgerbeteiligung (Verabschiedung
geplant für Q1 2025) entwickelt werden und u.a. die folgenden Punkte umfassen:
 Kinder und Jugendliche müssen immer umfassend und adressatengerecht angesprochen und
eingeladen werden.
 Insbesondere bei hoher Betroffenheit Einführung altersgerechter Beteiligungsformate für Kinder
und Jugendliche. Dies kann durch Beteiligung in Schulen und Jugendzentren mit altersgerechten
Methoden geschehen.
 Sicherstellung, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen der Offenlage bei Bebauungsplänen eine
verständliche Rückmeldung über die Berücksichtigung ihrer Anregungen erhalten und erneut
einbezogen werden.
 Kinder und Jugendliche werden an Verkehrsplanungsprozessen beteiligt, um deren alltägliche
Schul- und Freizeitwege zu kennen, diese zu berücksichtigen und zusammen mit den jungen

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Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de