241627 · Beschlussvorlage
Zuschuss nach § 48 KiBiz zur Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten 2024/2025 für die Elterninitiative Kita Taubenschlag, Königswinterer Str. 682
Kerndaten
- Nummer
- 241627
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.378 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 241627 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Zuschuss nach § 48 KiBiz zur Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten 2024/2025 für die Elterninitiative Kita Taubenschlag, Königswinterer Str. 682 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 06.11.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Landeszuschuss (zzgl. 25 % städtische Förderung) zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz wird für das Kindergartenjahr 2024/2025 für die Kindertagesstätte Taubenschlag in Höhe von insgesamt 12.500 € gewährt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die zur Beantragung erforderli- chen Unterlagen trägerseits genehmigungsfähig eingereicht werden und der Landschaftsverband Rheinland als Fachaufsichtsbehörde eine erweiterte Be- triebserlaubnis erteilt. Begründung Mit dem KiBiz wird über § 48 ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ein Landes- zuschuss für die Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten gewährt. Das Land stellt Fördermittel hierfür zur Verfügung. Voraussetzung für die Inan- spruchnahme des Landeszuschusses ist, dass die Stadt 25% des an die Träger weitergeleiteten Zuschussbetrags als zusätzliche Förderung beisteuert. Der Landeszuschuss soll der finanziellen Förderung von kind- und bedarfsge- rechten, familienunterstützenden Angeboten in der Kindertagesbetreuung die- nen. Ein Kriterium sind Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen. Im Nachgang zum Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 19.06.2024 (DS 240560) hat die Elterninitiative der Kita Taubenschlag einen Antrag auf Mittel zur Flexibilisierung der Öffnungszeiten gestellt. Die Einrichtung soll mit 10.000 € Landesmittel zzgl. 2.500 € städtischer Mittel gefördert werden. Eine frühere Beantragung dieses Zuschusses war dem Träger aufgrund konzeptio- neller Anpassungen nicht möglich.Seite 1 von 3 Seite 2 Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass alle Gruppen belegt werden können. Finanzielle Auswirkungen: August 2024 – Dezember 2024 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 5.208,33 EUR 151000602/ 731000 2024 Einzahlungen / Erträge 4.166,67 EUR 151000602/ 611000 Haushaltsbelastung jährlich 1.041,66 EUR Januar 2025 – Juli 2025 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 2 von 3 Seite 3 Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 7.291,67 EUR 151000602/ 731000 2025 Einzahlungen / Erträge 5.833,33 EUR 151000602/ 611000 Haushaltsbelastung jährlich 1.458,34 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de