241620 · Mitteilungsvorlage
Mitteilung über die Anhörung des Naturschutzbeirates zu Flächennutzugsplan-Änderungsverfahren
Kerndaten
- Nummer
- 241620
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 24.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 241620 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Mitteilung über die Anhörung des Naturschutzbeirates zu Flächennutzugsplan- Änderungsverfahren Beratungsfolge Naturschutzbeirat 10.10.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Gemäß des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 11.04.1990 „Beiräte bei den Landschaftsbehörden, Landschaftswacht“ sowie der Mitteilungsvorlage DS 1610095NV3, wird der Naturschutzbeirat (NB) vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Unteren Naturschutzbehörde in angemessener Form und Frist angehört (1.2.7 Beiratserlass / § 70 LNatSchG). Die Anhörung des Naturschutzbeirates bei bedeutenden Bebauungsplänen sowie bei Flächennutzungsplanänderungen erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB), im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. Nimmt der Naturschutzbeirat oder vertretend der Vorsitzende des Beirates Stellung, berücksichtigt die Untere Naturschutzbehörde die Einwendungen und Empfehlungen des Naturschutzbeirates in ihrer Stellungnahme, soweit diese ihren Aufgabenbereich betreffen. In der nächstmöglichen Sitzung wird der Naturschutzbeirat über die eingereichte Stellungnahme des Beirates sowie die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde im Bauleitplanverfahren in Form einer Mitteilungsvorlage unterrichtet. Beide Stellungnahmen werden der Mitteilungsvorlage als Anlage beigefügt. Der Naturschutzbeirat wurde durch die UNB in den folgenden Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren beteiligt:Seite 1 von 11 Seite 2 Anlage Nr. Nr. FNP- Änderung BPlan-Nr (Parallelverfahren) Titel Anlage Nr STN UNB Anlage Nr STN NB 1 200. FNP- Änderung 6823-1 Siegburger Straße 1.1 1.2 2 202. FNP- Änderung 7014-1 Deutschherren- straße 2.1 2.2 3 206. FNP- Änderung 6422-2 Innovationsdreieck 3.1 keine STN eingegangen 4 207. FNP- Änderung Nr. 6719-5; Nr. 6718-2 Urban Dot 4.1 4.2 5 209. FNP- Änderung 6718-1 Neues Quartier Bundesviertel (NQB) 5.1 5.2 Anlage/n 1 Anlagen_MVL_Beteiligungen_NB_FNP-Änderungen (öffentlich)Seite 2 von 11 Anlage 1.1 NATURSCHUTZFACHLICHE STELLUNGNAHME DER UNTEREN NATURSCHUTZBEHÖRDE Vorhaben 200. FNP-Änderung „Siegburger Straße“ BPlan Nr. 6823-1, Parallelverfahren Lage Stadtbezirk Beuel, OT Beuel-Ost Datum: Verfahren Frühzeitige Beteiligung nach § 4 (1) BauGB 05.07.2024 Das ca. 17.300 m2 große, im Außenbereich gelegene, Plangebiet ist durch zentrale Wiesenflächen und in den Randbereichen (Böschungen an der A 59 und westlicher Rand des Plangebietes) durch Baum- und Gehölzbestände gekennzeichnet. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen. Es weist allerdings Gehölz- und Baumbestände auf, die satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein können. Der FNP stellt sich aktuell als im westlichen Bereich als Wohnfläche (W) und im östlichen Bereich als Grünfläche (G) dar und soll anschließend gemischte Baufläche (M) werden. Parallel dazu wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach § 12 BauGB im Vollverfahren aufgestellt (BPlan Nr. 6823-1 Siegburger Straße). Flächennutzungsplan: Änderung Durch die geplante Ausweisung des Mischgebietes wird die bisher im FNP ausgewiesene Grünfläche um ca. 4.500m² verkleinert. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Fläche großflächig versiegelt wird und ihre Funktionen verliert. Aus Gründen des Klimaschutzes und des Schutzes vor den Folgen von Starkregenereignissen sowie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt soll der bebaubare Bereich nicht auf diese Grünfläche ausgeweitet werden. Im parallel dazu laufenden BPlan-Verfahren sind die Eingriffe in Natur und Landschaft zu ermitteln, bewerten und auszugleichen um die mit der Umsetzung des BPlans entstehenden Folgen für Natur und Landschaft auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Hinweise zum weiteren Verfahren / Beteiligung Naturschutzbeirat Da es sich im vorliegenden Fall um eine Flächennutzungsplanänderung handelt wurde der Naturschutzbeirat gemäß des Beiratserlasses (RdErl. MURL 1990) im Rahmen der „Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)“ durch die UNB angehört und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme des Naturschutzbeirates wurde in die Stellungnahme der UNB integriert.Seite 3 von 11 Anlage 1.2 STELLUNGNAHME DES NATURSCHUTZBEIRATES Der Vorsitzende des Naturschutzbeirates nimmt wie folgt Stellung (Email vom 28.06.2024): „Die geplante Ausweisung des Mischgebietes umfasst auf ca. 4500m² eine bisher ausgewiesene Grünfläche (Ziel: Entwicklung). Dadurch besteht die Gefahr, dass die Fläche großflächig versiegelt wird und ihre Funktionen verliert. Aus Gründen des Klimaschutzes und des Schutzes vor den Folgen von Starkregenereignissen empfehlen wir, den bebaubaren Bereich nicht auf diese Grünfläche auszuweiten.“ Vorhaben 200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) „Siegburger Straße“ Bebauungsplan Nr. 6823-1, Parallelverfahren Lage Stadtbezirk Beuel, OT Beuel-Ost Verfahren Anhörung des Naturschutzbeirats durch die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, gem. § 4 (2) BauGB Grundlagen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft IV B3 – 1.03.00 v. 11.4.1990 Stand 12.01.2018 - Beiräte bei den Landschaftsbehörden Mitteilungsvorlage „Frühzeitige Beteiligung des Naturschutzbeirates in Bauleitplanverfahren“ (DS-Nr. 1610095NV3, 31.08.2018)Seite 4 von 11 Anlage 2.1 Vorhaben 202. Änderung des Flächennutzungsplanes „Deutschherrenstraße“ Bebauungsplan Nr. 7014-1, Parallelverfahren Lage Stadtbezirk Bad Godesberg, OT Lannesdorf Datum: Verfahren Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB 17.08.2023 NATURSCHUTZFACHLICHE STELLUNGNAHME DER UNTEREN NATURSCHUTZBEHÖRDE Das ca. 1,2 ha große, im Innenbereich gelegene Plangebiet war ursprünglich durch Gebäude und umfangreichen zum Teil alten sowie satzungsgeschützten Baum- und Gehölzbestand gekennzeichnet, der artenschutzrechtlich von Bedeutung war. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen. Flächennutzungsplan: Änderung AKTUELL Gemischte Baufläche ÄNDERUNG Sonderbaufläche Wohnen + Einzelhandel / Wohnen Gegen die Flächennutzungsplanänderung bestehen aus arten- und naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken. Hinweise zum weiteren Verfahren / Beteiligung Naturschutzbeirat Da es sich im vorliegenden Fall um einen bedeutenden Bebauungsplan (i.S. des Beiratserlasses, RdErl. MURL 1990) handelt wurde der Naturschutzbeirat, als nicht eigenständiger TÖB, im Rahmen der „Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)“ durch die UNB beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten, deren Inhalt, soweit es den Aufgabenbereich der UNB und den geforderten Beteiligungsgrund betrifft, in dieses Schreiben eingeflossen ist.Seite 5 von 11 Anlage 2.2 Vorhaben 202. Änderung des Flächennutzungsplan (FNP) „Deutschherrenstraße“ Bebauungsplan Nr. 7014-1, Parallelverfahren Lage Stadtbezirk Bad Godesberg, OT Lannesdorf Verfahren Anhörung des Naturschutzbeirats durch die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, gem. § 4 (2) BauGB Grundlagen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft IV B3 – 1.03.00 v. 11.4.1990 Stand 12.01.2018 - Beiräte bei den Landschaftsbehörden Mitteilungsvorlage „Frühzeitige Beteiligung des Naturschutzbeirates in Bauleitplanverfahren“ (DS-Nr. 1610095NV3, 31.08.2018) STELLUNGNAHME DES NATURSCHUTZBEIRATES Der Vorsitzende des Naturschutzbeirats nimmt wie folgt Stellung (E-Mail vom 25.07.2023): „Zunächst danken wir für die Beteiligung im Verfahren. Bezüglich des Natur- und Artenschutzes sehen wir in der FNP-Änderung keine schwerwiegenden Probleme, die über diejenigen hinausgehen, die per se mit einer überkompakten Bebauung verbunden sind. Festlegungen zum Vogelschutz und zum Schutz anderer planungsrelevanter Arten sind enthalten. Anlass zu kritischen Anmerkungen bietet allerdings der Punkt 4.2. An dieser Stelle werden Wünsche des Investors, die in den Bebauungsplan Eingang gefunden haben, zur Grundlage von Entscheidungen im FNP-Änderungsverfahren gemacht. Das entspricht nicht der gewollten Hierarchie des Planungsrechts. Konkret wird die im B-Plan vorgesehene bauliche Dichte, die kaum Freiflächen zulässt und diese, wo vorhanden, auf Tiefgaragendächern ansiedelt, herangezogen, um zu begründen, dass Biotopwertverluste - mangels verfügbarer Ausgleichsflächen - aus dem Ökokonto der Stadt ausgeglichen werden. Es wäre der Stadt durchaus möglich, im FNP andere Bebauungsdichten vorzugeben, an die der Investor seine Pläne anpassen muss. Tatsächlich geschieht das Gegenteil. Auch in einem beschleunigten, weil parallelen Verfahren der Planaufstellung sollte darauf geachtet werden, dass es hier nicht zu Verwerfungen kommt. Wir regen daher an, dass mit Mitteln des Flächennutzungsplans die zulässige bauliche Dichte auf ein verträgliches Maß herabgesetzt und der Bebauungsplan daran angepasst wird, wie es die Rechtssystematik vorsieht.“Seite 6 von 11 Anlage 3.1 Vorhaben 206. FNP-Änderung „Innovationsdreieck“ Bebauungsplan Nr. 6422-2, Parallelverfahren Lage Stadtbezirk Bonn, OT Weststadt Datum: Verfahren Frühzeitige Beteiligung nach § 4 (1) BauGB 08.07.2024 NATURSCHUTZFACHLICHE STELLUNGNAHME DER UNTEREN NATURSCHUTZBEHÖRDE Das ca. 15,5 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt nördlich der Immenburgstraße und umfasst u.a. das Gelände des seit Ende 2011 leerstehenden und verfallenen ehemaligen Schlachthofs, unbefestigte Stellplatzflächen, Brachflächen, Ruderalflächen des angrenzenden Bahngeländes sowie Teilflächen der MVA und der Papiersortieranlage. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht direkt betroffen. Allerdings reicht die Biotop-Verbundfläche „Bahntrasse und aufgelassene Kiesgrube im Westen von Bonn“ mit besonderer Bedeutung in den nordwestlichen Teil des Plangebiets. Die Änderung des Flächennutzungsplans soll im Parallelverfahren zur Erstellung des B-Plans Nr. 6422-2 „Innovationsdreieck“ gem. § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt die Fläche zwischen der Immenburgstraße und der Straße Am Dickobskreuz als Flächen für Bahnanlagen dar. Gegen die geplante Änderung bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken. Zur Sicherung der Lebensräume für Pflanzen- und Tierarten und Klimavorsorge sprechen wir uns für einen hohen Anteil an unversiegelten, versickerungsfähigen und bepflanzten Grünflächen aus. Hinweise zum weiteren Verfahren / Beteiligung Naturschutzbeirat Gemäß dem Beiratserlass (RdErl. MURL 1990) im Rahmen der „Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)“ wurde der Naturschutzbeirat durch die Untere Naturschutzbehörde angehört und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Es ist keine Stellungnahme des Naturschutzbeirates eingegangen. BISHERIGE DARSTELLUNG Flächen für Bahnanlagen KÜNFTIGE DARSTELLUNG gewerbliche Baufläche (G)Seite 7 von 11 Anlage 4.1 Vorhaben 207. FNP-Änderung „Urban Dot“ BPlan Nr 6719-5 und 6718-2, Parallelverfahren Lage Stadtbezirk Bonn, OT Dottendorf Datum: Verfahren Frühzeitige Beteiligung nach § 4 (1) BauGB 16.09.2024 NATURSCHUTZFACHLICHE STELLUNGNAHME DER UNTEREN NATURSCHUTZBEHÖRDE Das ca. 13 ha große im planerischen Innenbereich gelegene Plangebiet ist im zentralen Teil durch Bestandsbebauung des Gewerbestandorts „In der Raste“ und durch Brachflächen mit umfangreichen Versiegelungen eines ehemaligen Industriestandorts gekennzeichnet. Im südlichen Teil, entlang der Grenze zum Südfriedhof, der DB-Strecke und den Randbereichen des Plangebiets sind umfangreiche Baum- und Gehölzbestände, die teilweise der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn unterliegen sowie große, unversiegelte Brach- und Wiesenflächen vorhanden. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen. Der südlichste Bereich des Plangebiets ist Teil der LANUV-Biotopkatasterfläche Gartenland, Obstwiesen, Brache und Abgrabung "Am grünen Weg“ mit strukturreichen und schutzwürdigen Biotopen. Die unbebauten Bereiche des Plangebiets sind artenschutzrechtlich relevant. Der FNP stellt aktuell im nordöstlichen Rand eine Verkehrsfläche dar. Dieser Bereich soll als Freihaltekorridor für eine potenzielle Erweiterung der DB-Trasse und eines Radschnellwegs freigehalten werden und soll als Grünfläche dargestellt werden. Im westlichen Bereich stellt der FNP aktuell gewerbliche Baufläche (G) dar und soll als gemischte Baufläche (M) dargestellt werden. Im Parallelverfahren wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB im Vollverfahren aufgestellt (B-Plan Nr. 6719-5 und Nr. 6718-2). Änderung des Flächennutzungsplanes Durch die geplante Ausweisung der gemischten Baufläche (M) wird die bisher im FNP ausgewiesene Grünfläche mit Zweckbestimmung „Friedhof“ und die Grünfläche im Südosten erheblich verkleinert. Dadurch wird der Übergangsbereich zwischen dem Plangebiet und dem angrenzenden Südfriedhof mit vielfältigem Baum- und Gehölzbeständen großflächig überplant und verliert seine wichtige ökologische Funktion als Lebensraum für besonders und/oder streng geschützte Pflanzen- und Tierarten, dem Klimaschutz und der Niederschlagsversickerung. In diesem Bereich soll ein mindestens 10 m breiter Grünstreifen mit geeigneter Bepflanzung als Pufferfläche erhalten bleiben, welcher vor Überbauung zu schützen ist. Im parallel dazu laufenden B-Plan-Verfahren sind die Eingriffe in Natur und Landschaft zu ermitteln, bewerten und auszugleichen, um die mit der Umsetzung des B-Plans entstehenden Folgen für Natur und Landschaft auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Hinweise zum weiteren Verfahren / Beteiligung Naturschutzbeirat Da es sich im vorliegenden Fall um eine Flächennutzungsplanänderung handelt wurde der Naturschutzbeirat gemäß des Beiratserlasses (RdErl. MURL 1990) im Rahmen der „Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)“ durch die Untere Naturschutzbehörde beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten, deren Inhalt in dieses Schreiben eingeflossen ist.Seite 8 von 11 Anlage 4.2 STELLUNGNAHME DES NATURSCHUTZBEIRATES Der Vorsitzende des Naturschutzbeirates nimmt wie folgt Stellung (E-Mail vom 04.09.2024): „Der Beirat hat im Rahmen der Auslegung der Bebauungspläne am 12. und 13.6.2023 ausführlich zu dem Vorhaben Stellung genommen. Die beigefügten Unterlagen zum FNP-Verfahren enthalten keine neuen Erkenntnisse, die zu einer Änderung unserer damaligen Position führen könnten. Wir weisen aber erneut auf folgendes hin: Die Absicht, eine Blühwiese (F des Bebauungsplans) durch eine Kleingartenanlage zu ersetzen, führt zu einer Verschlechterung im Hinblick auf die Artenvielfalt. Es ist deshalb notwendig, Ersatz zu schaffen. Im bahnbegleitenden Bereich müssen unserer Meinung nach Grünflächen dauerhaft gesichert werden. Lediglich eine Fläche als Grünfläche auszuweisen, von der bereits jetzt bekannt ist, dass es sich nur um einen "Freihaltekorridor" für spätere Verkehrsanlagen handelt, ist Greenwashing und für eine Stadt, die mit großem Aufwand eine "Biodiversitätsstrategie" promoten will, nicht angemessen.“ Vorhaben 207. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)„Urban Dot“ Bebauungsplan Nr. 6719-5 und 6718-2, Parallelverfahren Lage Stadtbezirk Bonn, Dottendorf Verfahren Anhörung des Naturschutzbeirats durch die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, gem. § 4 (2) BauGB Grundlagen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft IV B3 – 1.03.00 v. 11.4.1990 Stand 12.01.2018 - Beiräte bei den Landschaftsbehörden Mitteilungsvorlage „Frühzeitige Beteiligung des Naturschutzbeirates in Bauleitplanverfahren“ (DS-Nr. 1610095NV3, 31.08.2018)Seite 9 von 11 Anlage 5.1 Vorhaben 209. FNP-Änderung „Neues Quartier Bundesviertel (NQB)“ BPlan 6718-1, Parallelverfahren Lage Stadtbezirk Bonn, OT Gronau Datum: Verfahren Frühzeitige Beteiligung nach § 4 (1) BauGB 11.07.2024 NATURSCHUTZFACHLICHE STELLUNGNAHME DER UNTEREN NATURSCHUTZBEHÖRDE Das ca. 51.700 m2 große Plangebiet liegt im planerischen Innenbereich zwischen Friedrich-Ebert- Allee, Olof-Palme-Allee, Nahum-Goldmann-Allee und Autobahnanschlussstelle 562 Bonn- Bad Godesberg. Neben dem Bestandsgebäude mit Vegetationsstrukturen im Innenhof und den angrenzenden Parkflächen befinden sich im südwestlichen Bereich Gehölz- und Vegetationsstrukturen, die ggf. der Baumschutzsatzung unterliegen, sowie eine kleinere Teichanlage die zusammen mit den Gehölzstrukturen artenschutzrechtlich relevant sein kann. Das Gebiet wird zudem an drei Seiten von gesetzlich geschützten Allen gesäumt. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen. Südlich des Plangebiets befindet sich eine Kompensationsfläche, die durch die Planungen nicht tangiert werden darf. Die Alleebäume entlang der öffentlichen Straßen und die markante Baumkulisse entlang der B9 sollen vollständig erhalten bleiben. Zur Realisierung der Planung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Vollverfahren (gem. § 12 (4) BauGB) mit Umweltprüfung/Umweltbericht, geschaffen werden. Der FNP soll im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu einer gemischten Baufläche (M) geändert werden, sodass der Bebauungsplan 6718-1 mit der Festsetzung eines Urbanen Gebietes aus dem FNP entwickelt ist. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt den Bereich des ehemaligen Landesbehördenhauses als Sonderbaufläche (S) mit der Zweckbestimmung Dienstleistung und Verwaltung dar. Gegen die geplante Änderung bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken. Zur Sicherung von Lebensräumen für Pflanzen- und Tierarten und zur Klimavorsorge soll ein hoher Anteil an unversiegelten, versickerungsfähigen und biodivers bepflanzten Grünflächen realisiert werden. Hinweise zum weiteren Verfahren / Beteiligung Naturschutzbeirat Da es sich im vorliegenden Fall um eine Flächennutzungsplanänderung handelt wurde der Naturschutzbeirat gemäß des Beiratserlasses (RdErl. MURL 1990) im Rahmen der „Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)“ durch die UNB angehört und um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme des Naturschutzbeirates wurde in der Stellungnahme der UNB berücksichtigt. AKTUELL Sonderbaufläche (S) ÄNDERUNG gemischte Baufläche (M)Seite 10 von 11 Anlage 6.2 STELLUNGNAHME DES NATURSCHUTZBEIRATES Der Vorsitzende des Naturschutzbeirates nimmt wie folgt Stellung (E-Mail vom 05.07.2024): „Die Änderung des Flächennutzungsplanes hat rein formal unseres Ermessens keine direkte Bedeutung für zu schützende Natur. Es müssen aber bereits auf dieser Ebene Maßnahmen getroffen werden, die eine unkontrollierte Versiegelung mit unkalkulierbaren Risiken für das Klima und die ökologische Standortqualität ausschließen. Als solche Maßnahme fordern wir, den nordwestlichen Bereich des Plangebietes mit dem Teich aus dem Mischgebiet herauszunehmen und als Grünfläche darzustellen. Damit ist auch gewährleistet, dass Raum für Flächenversickerungen bereitsteht. Die Grünfläche sollte möglichst so zugeschnitten werden, dass sie Anschluss an die angrenzende Biotopkatasterfläche hat. Des Weiteren halten wir Festlegungen für erforderlich, die verhindern, dass Bauten errichtet werden, die für die Entstehung neuer Wärmeinseln verantwortlich sein könnten. In der Presse war die Rede von einem 150m-Hochhaus. Dessen Einfluss auf das lokale Kleinklima mussüberprüft und das Bauvorhaben so gestaltet werden, dass keine Verschlechterung eintritt.“ Vorhaben 209. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) „Neues Quartier Bundesviertel (NQB)“ Bebauungsplan Nr. 6718-1, Parallelverfahren Lage Stadtbezirk Bonn, OT Gronau-Bundesviertel Verfahren Anhörung des Naturschutzbeirats durch die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, gem. § 4 (2) BauGB Grundlagen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft IV B3 – 1.03.00 v. 11.4.1990 Stand 12.01.2018 - Beiräte bei den Landschaftsbehörden Mitteilungsvorlage „Frühzeitige Beteiligung des Naturschutzbeirates in Bauleitplanverfahren“ (DS-Nr. 1610095NV3, 31.08.2018)Seite 11 von 11
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de