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241620 · Mitteilungsvorlage

Mitteilung über die Anhörung des Naturschutzbeirates zu Flächennutzugsplan-Änderungsverfahren

Nummer
241620
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
24.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 10.10.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241620
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Mitteilung über die Anhörung des
Naturschutzbeirates zu Flächennutzugsplan-
Änderungsverfahren
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 10.10.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Gemäß des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft vom 11.04.1990 „Beiräte bei den Landschaftsbehörden,
Landschaftswacht“ sowie der Mitteilungsvorlage DS 1610095NV3, wird der
Naturschutzbeirat (NB) vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen
der Unteren Naturschutzbehörde in angemessener Form und Frist angehört
(1.2.7 Beiratserlass / § 70 LNatSchG).
Die Anhörung des Naturschutzbeirates bei bedeutenden Bebauungsplänen
sowie bei Flächennutzungsplanänderungen erfolgt durch die Untere
Naturschutzbehörde (UNB), im Rahmen der Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Nimmt der Naturschutzbeirat oder vertretend der Vorsitzende des Beirates
Stellung, berücksichtigt die Untere Naturschutzbehörde die Einwendungen und
Empfehlungen des Naturschutzbeirates in ihrer Stellungnahme, soweit diese
ihren Aufgabenbereich betreffen.
In der nächstmöglichen Sitzung wird der Naturschutzbeirat über die
eingereichte Stellungnahme des Beirates sowie die Stellungnahme der Unteren
Naturschutzbehörde im Bauleitplanverfahren in Form einer Mitteilungsvorlage
unterrichtet. Beide Stellungnahmen werden der Mitteilungsvorlage als Anlage
beigefügt.
Der Naturschutzbeirat wurde durch die UNB in den folgenden
Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren beteiligt:Seite 1 von 11
Seite 2
Anlage
Nr.
Nr. FNP-
Änderung
BPlan-Nr
(Parallelverfahren)
Titel Anlage
Nr STN
UNB
Anlage Nr
STN NB
1 200. FNP-
Änderung
6823-1 Siegburger Straße 1.1 1.2
2 202. FNP-
Änderung
7014-1 Deutschherren-
straße
2.1 2.2
3 206. FNP-
Änderung
6422-2 Innovationsdreieck 3.1 keine STN
eingegangen
4 207. FNP-
Änderung
Nr. 6719-5;
Nr. 6718-2
Urban Dot 4.1 4.2
5 209. FNP-
Änderung
6718-1 Neues Quartier
Bundesviertel
(NQB)
5.1 5.2
Anlage/n
1 Anlagen_MVL_Beteiligungen_NB_FNP-Änderungen (öffentlich)Seite 2 von 11
Anlage 1.1
NATURSCHUTZFACHLICHE STELLUNGNAHME DER UNTEREN NATURSCHUTZBEHÖRDE
Vorhaben 200. FNP-Änderung „Siegburger Straße“
BPlan Nr. 6823-1, Parallelverfahren
Lage Stadtbezirk Beuel, OT Beuel-Ost Datum:
Verfahren Frühzeitige Beteiligung nach § 4 (1) BauGB 05.07.2024
Das ca. 17.300 m2 große, im Außenbereich gelegene, Plangebiet ist durch zentrale
Wiesenflächen und in den Randbereichen (Böschungen an der A 59 und westlicher Rand des
Plangebietes) durch Baum- und Gehölzbestände gekennzeichnet.
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000,
Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope
sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des
Bebauungsplans nicht betroffen. Es weist allerdings Gehölz- und Baumbestände auf, die
satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein können.
Der FNP stellt sich aktuell als im westlichen Bereich als Wohnfläche (W) und im östlichen
Bereich als Grünfläche (G) dar und soll anschließend gemischte Baufläche (M) werden.
Parallel dazu wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach § 12 BauGB im Vollverfahren
aufgestellt (BPlan Nr. 6823-1 Siegburger Straße).
Flächennutzungsplan: Änderung
Durch die geplante Ausweisung des Mischgebietes wird die bisher im FNP ausgewiesene
Grünfläche um ca. 4.500m² verkleinert. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Fläche
großflächig versiegelt wird und ihre Funktionen verliert. Aus Gründen des Klimaschutzes und
des Schutzes vor den Folgen von Starkregenereignissen sowie zur Erhaltung der biologischen
Vielfalt soll der bebaubare Bereich nicht auf diese Grünfläche ausgeweitet werden.
Im parallel dazu laufenden BPlan-Verfahren sind die Eingriffe in Natur und Landschaft zu
ermitteln, bewerten und auszugleichen um die mit der Umsetzung des BPlans entstehenden
Folgen für Natur und Landschaft auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
Hinweise zum weiteren Verfahren / Beteiligung Naturschutzbeirat
Da es sich im vorliegenden Fall um eine Flächennutzungsplanänderung handelt wurde der
Naturschutzbeirat gemäß des Beiratserlasses (RdErl. MURL 1990) im Rahmen der
„Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)“ durch die UNB angehört und um Abgabe einer Stellungnahme
gebeten. Die Stellungnahme des Naturschutzbeirates wurde in die Stellungnahme der UNB
integriert.Seite 3 von 11
Anlage 1.2
STELLUNGNAHME DES NATURSCHUTZBEIRATES
Der Vorsitzende des Naturschutzbeirates nimmt wie folgt Stellung (Email vom 28.06.2024):
„Die geplante Ausweisung des Mischgebietes umfasst auf ca. 4500m² eine bisher
ausgewiesene Grünfläche (Ziel: Entwicklung). Dadurch besteht die Gefahr, dass die Fläche
großflächig versiegelt wird und ihre Funktionen verliert. Aus Gründen des Klimaschutzes und
des Schutzes vor den Folgen von Starkregenereignissen empfehlen wir, den bebaubaren
Bereich nicht auf diese Grünfläche auszuweiten.“
Vorhaben 200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) „Siegburger Straße“
Bebauungsplan Nr. 6823-1, Parallelverfahren
Lage Stadtbezirk Beuel, OT Beuel-Ost
Verfahren Anhörung des Naturschutzbeirats durch die Untere Naturschutzbehörde im
Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange, gem. § 4 (2) BauGB
Grundlagen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft IV B3
– 1.03.00 v. 11.4.1990 Stand 12.01.2018 - Beiräte bei den
Landschaftsbehörden
Mitteilungsvorlage „Frühzeitige Beteiligung des Naturschutzbeirates in
Bauleitplanverfahren“ (DS-Nr. 1610095NV3, 31.08.2018)Seite 4 von 11
Anlage 2.1
Vorhaben 202. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Deutschherrenstraße“
Bebauungsplan Nr. 7014-1, Parallelverfahren
Lage Stadtbezirk Bad Godesberg, OT Lannesdorf Datum:
Verfahren Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB
17.08.2023
NATURSCHUTZFACHLICHE STELLUNGNAHME DER UNTEREN NATURSCHUTZBEHÖRDE
Das ca. 1,2 ha große, im Innenbereich gelegene Plangebiet war ursprünglich durch Gebäude und
umfangreichen zum Teil alten sowie satzungsgeschützten Baum- und Gehölzbestand
gekennzeichnet, der artenschutzrechtlich von Bedeutung war.
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000,
Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie
Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des
Bebauungsplans nicht betroffen.
Flächennutzungsplan: Änderung
AKTUELL Gemischte Baufläche
ÄNDERUNG Sonderbaufläche Wohnen + Einzelhandel / Wohnen
Gegen die Flächennutzungsplanänderung bestehen aus arten- und naturschutzfachlicher Sicht
keine Bedenken.
Hinweise zum weiteren Verfahren / Beteiligung Naturschutzbeirat
Da es sich im vorliegenden Fall um einen bedeutenden Bebauungsplan (i.S. des Beiratserlasses,
RdErl. MURL 1990) handelt wurde der Naturschutzbeirat, als nicht eigenständiger TÖB, im
Rahmen der „Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.
1 Baugesetzbuch (BauGB)“ durch die UNB beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme
gebeten, deren Inhalt, soweit es den Aufgabenbereich der UNB und den geforderten
Beteiligungsgrund betrifft, in dieses Schreiben eingeflossen ist.Seite 5 von 11
Anlage 2.2
Vorhaben 202. Änderung des Flächennutzungsplan (FNP)
„Deutschherrenstraße“
Bebauungsplan Nr. 7014-1, Parallelverfahren
Lage Stadtbezirk Bad Godesberg, OT Lannesdorf
Verfahren Anhörung des Naturschutzbeirats durch die Untere Naturschutzbehörde
im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange, gem. § 4 (2) BauGB
Grundlagen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft IV
B3 – 1.03.00 v. 11.4.1990 Stand 12.01.2018 - Beiräte bei den
Landschaftsbehörden
Mitteilungsvorlage „Frühzeitige Beteiligung des Naturschutzbeirates in
Bauleitplanverfahren“ (DS-Nr. 1610095NV3, 31.08.2018)
STELLUNGNAHME DES NATURSCHUTZBEIRATES
Der Vorsitzende des Naturschutzbeirats nimmt wie folgt Stellung (E-Mail vom 25.07.2023):
„Zunächst danken wir für die Beteiligung im Verfahren. Bezüglich des Natur- und Artenschutzes
sehen wir in der FNP-Änderung keine schwerwiegenden Probleme, die über diejenigen
hinausgehen, die per se mit einer überkompakten Bebauung verbunden sind. Festlegungen zum
Vogelschutz und zum Schutz anderer planungsrelevanter Arten sind enthalten. Anlass zu
kritischen Anmerkungen bietet allerdings der Punkt 4.2. An dieser Stelle werden Wünsche des
Investors, die in den Bebauungsplan Eingang gefunden haben, zur Grundlage von
Entscheidungen im FNP-Änderungsverfahren gemacht. Das entspricht nicht der gewollten
Hierarchie des Planungsrechts.
Konkret wird die im B-Plan vorgesehene bauliche Dichte, die kaum Freiflächen zulässt und diese,
wo vorhanden, auf Tiefgaragendächern ansiedelt, herangezogen, um zu begründen, dass
Biotopwertverluste - mangels verfügbarer Ausgleichsflächen - aus dem Ökokonto der Stadt
ausgeglichen werden. Es wäre der Stadt durchaus möglich, im FNP andere Bebauungsdichten
vorzugeben, an die der Investor seine Pläne anpassen muss. Tatsächlich geschieht das
Gegenteil. Auch in einem beschleunigten, weil parallelen Verfahren der Planaufstellung sollte
darauf geachtet werden, dass es hier nicht zu Verwerfungen kommt. Wir regen daher an, dass
mit Mitteln des Flächennutzungsplans die zulässige bauliche Dichte auf ein verträgliches Maß
herabgesetzt und der Bebauungsplan daran angepasst wird, wie es die Rechtssystematik
vorsieht.“Seite 6 von 11
Anlage 3.1
Vorhaben 206. FNP-Änderung „Innovationsdreieck“
Bebauungsplan Nr. 6422-2, Parallelverfahren
Lage Stadtbezirk Bonn, OT Weststadt Datum:
Verfahren Frühzeitige Beteiligung nach § 4 (1) BauGB 08.07.2024
NATURSCHUTZFACHLICHE STELLUNGNAHME DER UNTEREN NATURSCHUTZBEHÖRDE
Das ca. 15,5 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt nördlich
der Immenburgstraße und umfasst u.a. das Gelände des seit Ende 2011 leerstehenden und
verfallenen ehemaligen Schlachthofs, unbefestigte Stellplatzflächen, Brachflächen,
Ruderalflächen des angrenzenden Bahngeländes sowie Teilflächen der MVA und der
Papiersortieranlage.
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000,
Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie
Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des
Bebauungsplans nicht direkt betroffen. Allerdings reicht die Biotop-Verbundfläche „Bahntrasse
und aufgelassene Kiesgrube im Westen von Bonn“ mit besonderer Bedeutung in den
nordwestlichen Teil des Plangebiets.
Die Änderung des Flächennutzungsplans soll im Parallelverfahren zur Erstellung des B-Plans Nr.
6422-2 „Innovationsdreieck“ gem. § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt die Fläche zwischen der
Immenburgstraße und der Straße Am Dickobskreuz als Flächen für Bahnanlagen dar.
Gegen die geplante Änderung bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken. Zur
Sicherung der Lebensräume für Pflanzen- und Tierarten und Klimavorsorge sprechen wir uns für
einen hohen Anteil an unversiegelten, versickerungsfähigen und bepflanzten Grünflächen aus.
Hinweise zum weiteren Verfahren / Beteiligung Naturschutzbeirat
Gemäß dem Beiratserlass (RdErl. MURL 1990) im Rahmen der „Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)“ wurde der
Naturschutzbeirat durch die Untere Naturschutzbehörde angehört und um Abgabe einer
Stellungnahme gebeten. Es ist keine Stellungnahme des Naturschutzbeirates eingegangen.
BISHERIGE DARSTELLUNG Flächen für Bahnanlagen
KÜNFTIGE DARSTELLUNG gewerbliche Baufläche (G)Seite 7 von 11
Anlage 4.1
Vorhaben 207. FNP-Änderung „Urban Dot“
BPlan Nr 6719-5 und 6718-2, Parallelverfahren
Lage Stadtbezirk Bonn, OT Dottendorf Datum:
Verfahren Frühzeitige Beteiligung nach § 4 (1) BauGB 16.09.2024
NATURSCHUTZFACHLICHE STELLUNGNAHME DER UNTEREN NATURSCHUTZBEHÖRDE
Das ca. 13 ha große im planerischen Innenbereich gelegene Plangebiet ist im zentralen Teil durch
Bestandsbebauung des Gewerbestandorts „In der Raste“ und durch Brachflächen mit
umfangreichen Versiegelungen eines ehemaligen Industriestandorts gekennzeichnet. Im
südlichen Teil, entlang der Grenze zum Südfriedhof, der DB-Strecke und den Randbereichen des
Plangebiets sind umfangreiche Baum- und Gehölzbestände, die teilweise der
Baumschutzsatzung der Stadt Bonn unterliegen sowie große, unversiegelte Brach- und
Wiesenflächen vorhanden.
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000,
Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte sowie Flächen mit besonderer
Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen.
Der südlichste Bereich des Plangebiets ist Teil der LANUV-Biotopkatasterfläche Gartenland,
Obstwiesen, Brache und Abgrabung "Am grünen Weg“ mit strukturreichen und schutzwürdigen
Biotopen. Die unbebauten Bereiche des Plangebiets sind artenschutzrechtlich relevant.
Der FNP stellt aktuell im nordöstlichen Rand eine Verkehrsfläche dar. Dieser Bereich soll als
Freihaltekorridor für eine potenzielle Erweiterung der DB-Trasse und eines Radschnellwegs
freigehalten werden und soll als Grünfläche dargestellt werden. Im westlichen Bereich stellt der
FNP aktuell gewerbliche Baufläche (G) dar und soll als gemischte Baufläche (M) dargestellt
werden.
Im Parallelverfahren wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB im
Vollverfahren aufgestellt (B-Plan Nr. 6719-5 und Nr. 6718-2).
Änderung des Flächennutzungsplanes
Durch die geplante Ausweisung der gemischten Baufläche (M) wird die bisher im FNP
ausgewiesene Grünfläche mit Zweckbestimmung „Friedhof“ und die Grünfläche im Südosten
erheblich verkleinert. Dadurch wird der Übergangsbereich zwischen dem Plangebiet und dem
angrenzenden Südfriedhof mit vielfältigem Baum- und Gehölzbeständen großflächig überplant
und verliert seine wichtige ökologische Funktion als Lebensraum für besonders und/oder streng
geschützte Pflanzen- und Tierarten, dem Klimaschutz und der Niederschlagsversickerung. In
diesem Bereich soll ein mindestens 10 m breiter Grünstreifen mit geeigneter Bepflanzung als
Pufferfläche erhalten bleiben, welcher vor Überbauung zu schützen ist.
Im parallel dazu laufenden B-Plan-Verfahren sind die Eingriffe in Natur und Landschaft zu
ermitteln, bewerten und auszugleichen, um die mit der Umsetzung des B-Plans entstehenden
Folgen für Natur und Landschaft auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
Hinweise zum weiteren Verfahren / Beteiligung Naturschutzbeirat
Da es sich im vorliegenden Fall um eine Flächennutzungsplanänderung handelt wurde der
Naturschutzbeirat gemäß des Beiratserlasses (RdErl. MURL 1990) im Rahmen der „Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB)“ durch die Untere Naturschutzbehörde beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme
gebeten, deren Inhalt in dieses Schreiben eingeflossen ist.Seite 8 von 11
Anlage 4.2
STELLUNGNAHME DES NATURSCHUTZBEIRATES
Der Vorsitzende des Naturschutzbeirates nimmt wie folgt Stellung (E-Mail vom 04.09.2024):
„Der Beirat hat im Rahmen der Auslegung der Bebauungspläne am 12. und 13.6.2023 ausführlich
zu dem Vorhaben Stellung genommen. Die beigefügten Unterlagen zum FNP-Verfahren
enthalten keine neuen Erkenntnisse, die zu einer Änderung unserer damaligen Position führen
könnten. Wir weisen aber erneut auf folgendes hin:
Die Absicht, eine Blühwiese (F des Bebauungsplans) durch eine Kleingartenanlage zu ersetzen,
führt zu einer Verschlechterung im Hinblick auf die Artenvielfalt. Es ist deshalb notwendig, Ersatz
zu schaffen. Im bahnbegleitenden Bereich müssen unserer Meinung nach Grünflächen dauerhaft
gesichert werden. Lediglich eine Fläche als Grünfläche auszuweisen, von der bereits jetzt
bekannt ist, dass es sich nur um einen "Freihaltekorridor" für spätere Verkehrsanlagen handelt,
ist Greenwashing und für eine Stadt, die mit großem Aufwand eine "Biodiversitätsstrategie"
promoten will, nicht angemessen.“
Vorhaben 207. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)„Urban Dot“
Bebauungsplan Nr. 6719-5 und 6718-2, Parallelverfahren
Lage Stadtbezirk Bonn, Dottendorf
Verfahren Anhörung des Naturschutzbeirats durch die Untere Naturschutzbehörde
im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange, gem. § 4 (2) BauGB
Grundlagen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft IV
B3 – 1.03.00 v. 11.4.1990 Stand 12.01.2018 - Beiräte bei den
Landschaftsbehörden
Mitteilungsvorlage „Frühzeitige Beteiligung des Naturschutzbeirates in
Bauleitplanverfahren“ (DS-Nr. 1610095NV3, 31.08.2018)Seite 9 von 11
Anlage 5.1
Vorhaben 209. FNP-Änderung „Neues Quartier Bundesviertel (NQB)“
BPlan 6718-1, Parallelverfahren
Lage Stadtbezirk Bonn, OT Gronau Datum:
Verfahren Frühzeitige Beteiligung nach § 4 (1) BauGB 11.07.2024
NATURSCHUTZFACHLICHE STELLUNGNAHME DER UNTEREN NATURSCHUTZBEHÖRDE
Das ca. 51.700 m2 große Plangebiet liegt im planerischen Innenbereich zwischen Friedrich-Ebert-
Allee, Olof-Palme-Allee, Nahum-Goldmann-Allee und Autobahnanschlussstelle 562 Bonn- Bad
Godesberg. Neben dem Bestandsgebäude mit Vegetationsstrukturen im Innenhof und den
angrenzenden Parkflächen befinden sich im südwestlichen Bereich Gehölz- und
Vegetationsstrukturen, die ggf. der Baumschutzsatzung unterliegen, sowie eine kleinere
Teichanlage die zusammen mit den Gehölzstrukturen artenschutzrechtlich relevant sein kann.
Das Gebiet wird zudem an drei Seiten von gesetzlich geschützten Allen gesäumt.
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000,
Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie
Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des
Bebauungsplans nicht betroffen. Südlich des Plangebiets befindet sich eine
Kompensationsfläche, die durch die Planungen nicht tangiert werden darf. Die Alleebäume
entlang der öffentlichen Straßen und die markante Baumkulisse entlang der B9 sollen vollständig
erhalten bleiben.
Zur Realisierung der Planung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen durch die Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Vollverfahren (gem. § 12 (4) BauGB) mit
Umweltprüfung/Umweltbericht, geschaffen werden. Der FNP soll im Parallelverfahren gem. § 8
Abs. 3 BauGB zu einer gemischten Baufläche (M) geändert werden, sodass der Bebauungsplan
6718-1 mit der Festsetzung eines Urbanen Gebietes aus dem FNP entwickelt ist.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt den Bereich des
ehemaligen Landesbehördenhauses als Sonderbaufläche (S) mit der Zweckbestimmung
Dienstleistung und Verwaltung dar.
Gegen die geplante Änderung bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken. Zur
Sicherung von Lebensräumen für Pflanzen- und Tierarten und zur Klimavorsorge soll ein hoher
Anteil an unversiegelten, versickerungsfähigen und biodivers bepflanzten Grünflächen realisiert
werden.
Hinweise zum weiteren Verfahren / Beteiligung Naturschutzbeirat
Da es sich im vorliegenden Fall um eine Flächennutzungsplanänderung handelt wurde der
Naturschutzbeirat gemäß des Beiratserlasses (RdErl. MURL 1990) im Rahmen der „Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB)“ durch die UNB angehört und um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme des
Naturschutzbeirates wurde in der Stellungnahme der UNB berücksichtigt.
AKTUELL Sonderbaufläche (S)
ÄNDERUNG gemischte Baufläche (M)Seite 10 von 11
Anlage 6.2
STELLUNGNAHME DES NATURSCHUTZBEIRATES
Der Vorsitzende des Naturschutzbeirates nimmt wie folgt Stellung (E-Mail vom 05.07.2024):
„Die Änderung des Flächennutzungsplanes hat rein formal unseres Ermessens keine direkte
Bedeutung für zu schützende Natur. Es müssen aber bereits auf dieser Ebene Maßnahmen
getroffen werden, die eine unkontrollierte Versiegelung mit unkalkulierbaren Risiken für das
Klima und die ökologische Standortqualität ausschließen. Als solche Maßnahme fordern wir,
den nordwestlichen Bereich des Plangebietes mit dem Teich aus dem Mischgebiet
herauszunehmen und als Grünfläche darzustellen. Damit ist auch gewährleistet, dass Raum
für Flächenversickerungen bereitsteht. Die Grünfläche sollte möglichst so zugeschnitten
werden, dass sie Anschluss an die angrenzende Biotopkatasterfläche hat.
Des Weiteren halten wir Festlegungen für erforderlich, die verhindern, dass Bauten errichtet
werden, die für die Entstehung neuer Wärmeinseln verantwortlich sein könnten. In der Presse
war die Rede von einem 150m-Hochhaus. Dessen Einfluss auf das lokale Kleinklima
mussüberprüft und das Bauvorhaben so gestaltet werden, dass keine Verschlechterung
eintritt.“
Vorhaben 209. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
„Neues Quartier Bundesviertel (NQB)“
Bebauungsplan Nr. 6718-1, Parallelverfahren
Lage Stadtbezirk Bonn, OT Gronau-Bundesviertel
Verfahren Anhörung des Naturschutzbeirats durch die Untere
Naturschutzbehörde im Rahmen der Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange, gem. § 4 (2) BauGB
Grundlagen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft IV B3 – 1.03.00 v. 11.4.1990 Stand 12.01.2018 -
Beiräte bei den Landschaftsbehörden
Mitteilungsvorlage „Frühzeitige Beteiligung des
Naturschutzbeirates in Bauleitplanverfahren“ (DS-Nr.
1610095NV3, 31.08.2018)Seite 11 von 11

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Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de