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241616 · Beschlussvorlage

Überplanmäßige Ausgabe zur Anschaffung von Gemäldegittern für das neu angemietete Depot des Stadtmuseums Bonn

Nummer
241616
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 26.09.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.09.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241616
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Überplanmäßige Ausgabe zur Anschaffung von
Gemäldegittern für das neu angemietete Depot des
Stadtmuseums Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
25.09.2024 Empfehlung
Rat 26.09.2024 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Das bisherige Gemälde-Depot des Stadtmuseums ist seit dem 01.08.2024
ohne Alarmsicherung. Dort lagern mitunter wertvolle Gemälde, die dringend in
ein gesichertes Depot umgezogen werden müssen.
Die Ergebnisse der unmittelbar nach Vorliegen der Information über den
Wegfall der Alarmsicherung eingeleiteten Markterkundung zur Ermittlung der
Schätzkosten mussten abgewartet werden.
Beschlussvorschlag
Der überplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 70.000,00 € zur Anschaffung von Gemäl-
degittern für das neu angemietete Depot des Stadtmuseums Bonn wird zuge-
stimmt.
Begründung
Die Verwaltung hat für das Stadtmuseum Bonn aufgrund des Beschlusses DS-
Nr. 231714 durch den Betriebsausschuss des SGB das Depot Kronenweg 36 in
50389 Wesseling angemietet. Hier sollen Sammlungsobjekte des Stadtmuse-
ums aus verschiedenen Notdepots und Lagerräumen so zusammengefasst
werden, dass die Mindestanforderungen im Hinblick auf Sicherheit und konser-
vatorische Bedingungen erfüllt sind. Zur notwendigen Ausstattung des Depots
gehören u.a. Gemäldegitter, die Platz für ca. 650 qm bieten. An den ausziehba-
ren Gemäldegittern können Bilder von beiden Seiten gehangen werden und
auch Großformate finden Platz.
Die Verwaltung hatte diesen Betrag für das Jahr 2024 nicht eingeplant, da die
Gemälde nach der ursprünglichen Planung zuletzt umgezogen werden sollten.
Aufgrund der geänderten Sicherheitslage muss der Umzug vorgezogen wer-
den.
Zur Vermeidung von Schäden an den zu lagernden gerahmten Gemälden müs-
sen sie gehangen werden. Die bisherigen Gitter können nicht weiter genutztSeite 1 von 2
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werden, weil sich die Deckenhöhen und Befestigungsmöglichkeiten des bishe-
rigen und des neuen Depots sehr unterscheiden. Außerdem sind aus Platz-
gründen ausziehbare Gemäldegitter erforderlich.
Im Rahmen einer Markterkundung wurde festgestellt, dass für die Gemäldegit-
ter mit Kosten i.H. von ca. 85.000,00 €/brutto zurechnen ist. Hiervon sind noch
70.000,00 € überplanmäßig bereitzustellen.
Das Sport- und Bäderamt bietet aufgrund einer Baumaßnahme, die derzeit
nicht umgesetzt werden kann, eine Deckung der überplanmäßigen Kosten
i.H.v. 70.000,00 € an.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.04.07
Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
Zentrum für Stadtge-
schichte und Erinnerungs-
kultur
1.41.50.04.07.03 Stadtmuseum
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veran-
schlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 70.000,00 5415004073000/
78.3100
70.000,00 5520808015060/
78.5300
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
70.000,00
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de