241616 · Beschlussvorlage
Überplanmäßige Ausgabe zur Anschaffung von Gemäldegittern für das neu angemietete Depot des Stadtmuseums Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 241616
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 241616 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Überplanmäßige Ausgabe zur Anschaffung von Gemäldegittern für das neu angemietete Depot des Stadtmuseums Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.09.2024 Empfehlung Rat 26.09.2024 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Das bisherige Gemälde-Depot des Stadtmuseums ist seit dem 01.08.2024 ohne Alarmsicherung. Dort lagern mitunter wertvolle Gemälde, die dringend in ein gesichertes Depot umgezogen werden müssen. Die Ergebnisse der unmittelbar nach Vorliegen der Information über den Wegfall der Alarmsicherung eingeleiteten Markterkundung zur Ermittlung der Schätzkosten mussten abgewartet werden. Beschlussvorschlag Der überplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 70.000,00 € zur Anschaffung von Gemäl- degittern für das neu angemietete Depot des Stadtmuseums Bonn wird zuge- stimmt. Begründung Die Verwaltung hat für das Stadtmuseum Bonn aufgrund des Beschlusses DS- Nr. 231714 durch den Betriebsausschuss des SGB das Depot Kronenweg 36 in 50389 Wesseling angemietet. Hier sollen Sammlungsobjekte des Stadtmuse- ums aus verschiedenen Notdepots und Lagerräumen so zusammengefasst werden, dass die Mindestanforderungen im Hinblick auf Sicherheit und konser- vatorische Bedingungen erfüllt sind. Zur notwendigen Ausstattung des Depots gehören u.a. Gemäldegitter, die Platz für ca. 650 qm bieten. An den ausziehba- ren Gemäldegittern können Bilder von beiden Seiten gehangen werden und auch Großformate finden Platz. Die Verwaltung hatte diesen Betrag für das Jahr 2024 nicht eingeplant, da die Gemälde nach der ursprünglichen Planung zuletzt umgezogen werden sollten. Aufgrund der geänderten Sicherheitslage muss der Umzug vorgezogen wer- den. Zur Vermeidung von Schäden an den zu lagernden gerahmten Gemälden müs- sen sie gehangen werden. Die bisherigen Gitter können nicht weiter genutztSeite 1 von 2 Seite 2 werden, weil sich die Deckenhöhen und Befestigungsmöglichkeiten des bishe- rigen und des neuen Depots sehr unterscheiden. Außerdem sind aus Platz- gründen ausziehbare Gemäldegitter erforderlich. Im Rahmen einer Markterkundung wurde festgestellt, dass für die Gemäldegit- ter mit Kosten i.H. von ca. 85.000,00 €/brutto zurechnen ist. Hiervon sind noch 70.000,00 € überplanmäßig bereitzustellen. Das Sport- und Bäderamt bietet aufgrund einer Baumaßnahme, die derzeit nicht umgesetzt werden kann, eine Deckung der überplanmäßigen Kosten i.H.v. 70.000,00 € an. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.04.07 Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung Zentrum für Stadtge- schichte und Erinnerungs- kultur 1.41.50.04.07.03 Stadtmuseum Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veran- schlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 70.000,00 5415004073000/ 78.3100 70.000,00 5520808015060/ 78.5300 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 70.000,00 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de