241615 · Beschlussvorlage
Park & Ride Anlage auf dem Parkplatz "Rigal'sche Wiese" in Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 241615
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Theodor-Heuss-Straße Hauptort
- Alt-Godesberg
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Änderungsantrag der Koalition - Park & Ride Anlage auf dem Parkplatz "Rigal'sche Wiese" in Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 241615
- CDU-Änderungsantrag: Park & Ride Anlage auf dem Parkplatz "Rigal'sche Wiese" in Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 241615
- FDP-Änderungsantrag: Park & Ride Anlage auf dem Parkplatz "Rigal'sche Wiese" in Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 241615
Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 241615 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Park & Ride Anlage auf dem Parkplatz "Rigal'sche Wiese" in Bad Godesberg Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Anhörung Rat 03.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Parkplatz Rigal‘sche Wiese wird (komplett) zum Park & Ride-Platz und bleibt für alle Nutzende des ÖPNV/SPNV kostenfrei. Für andere Nutzungen werden Kosten erhoben. 2. Die Bundesstadt Bonn schließt einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag mit der Stadtwerke Bonn GmbH mit der Absicht ab, den Parkplatz durch die SWB technisch bewirtschaften zu lassen. Die Parkgebührenhoheit verbleibt bei der Stadt. 3. Die Verwaltung wird nach der Inbetriebnahme beauftragt, das Parkverhalten in den angrenzenden (Wohn-) Gebieten zu beobachten, den Gremien zu berichten und ggfls. Maßnahmen vorzuschlagen, um die Situation für die Bewohnenden zu verbessern. Begründung Ausgangslage: Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.03.2024 zum Thema Park & Ride (DS: 231639) u.a. unter Pkt 3. beschlossen, dass bestimmte Standorte als – teils zu optimierende – Park & Ride-Anlagen zu prüfen und konkrete Umsetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen sind. Für den Stadtbezirk Bad Godesberg war die Rigal’sche Wiese aufgeführt. Die Verwaltung hat gemäß dem o.g. Beschluss gemeinsam mit der Stadtwerke Bonn GmbH/Bonner City Parkraum GmbH (BCP) eine Planung für die ca. 330 Stellplätze der Rigal’schen Wiese erarbeitet und empfiehlt nun die aufgeführte Lösungsmöglichkeit. Der zukünftige P+R/B+R-Platz soll den aktuellen bereits veränderten Mobilitätsbedürfnissen sowie den sich zukünftig voraussichtlich weiterSeite 1 von 3 Seite 2 ändernden Mobilitätsbedürfnissen Rechnung tragen. Das übergeordnete Ziel ist die Herstellung von Multi- und Intermodalität, d.h. die Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel ist derart zu gestalten, dass ein Umstieg zwischen den einzelnen Verkehrsmitteln Pkw-ÖPNV und Rad-ÖPNV einfach, komfortabel und sicher gewährleistet wird und es somit attraktiv ist, Wegeketten mit verschiedenen Verkehrsmitteln zurückzulegen. Planung/Ausstattung: Es werden jeweils eine Ein-/Ausfahrt an den Zufahrten errichtet. Auf dem Parkplatz soll ein Kassenautomat (optional zusätzliche Bezahlungsmöglichkeit per App) installiert werden. Eine Videoüberwachung (Ein-/Ausfahrten, Kassenautomat, Sonderstellplätze) ist ebenfalls vorgesehen. Vertragsdauer, Vertragslaufzeit: Der Dienstleistungsvertrag soll bei entsprechender Beschlussfassung möglichst noch in 2025 mit einer automatischen Verlängerungsoption beginnen. Der Vertrag verlängert sich dabei um jeweils 12 Monate, sofern nicht eine der Vertragsparteien bis drei Monate vor Vertragsende der Verlängerung widerspricht. Die SWB hat ihre Pflichten nach diesem Vertrag selbstständig und eigenverantwortlich zu erfüllen. Sie kann diese Pflichten ganz oder teilweise auf Dritte übertragen. Die SWB hat dabei jedoch sicherzustellen, dass sie weiterhin die technische, wirtschaftliche und operative Verantwortung für den Vertragsgegenstand trägt. Insofern wird die SWB die Bonner City Parkraum GmbH (BCP) als ein mit ihr verbundenes Unternehmen ganz oder teilweise mit der Wahrnehmung der Aufgaben aus dem Vertrag beauftragen. Die Fläche verbleibt in Besitz der Bundesstadt Bonn. Es sollen weiterhin Veranstaltungen (z.B. Karnevalsveranstaltung, Abiturfestival, Frühlingsfest) auf dem Platz möglich bleiben. Mögliche bauliche Maßnahmen und Aufbauten sowie Stadtmobiliar sowie die Positionierung der Ladeinfrastruktur und Beleuchtung wären bzw. sind noch mit der entsprechenden Fachverwaltung abzustimmen. Das Betriebsunterbrechungsrisiko geht dann zu Lasten der Stadt. Fahrradabstellmöglichkeiten: Es soll neben der vorhandenen überdachten Fahrradabstellanlage eine Fläche für Fahrradboxen und/oder eine abschließbare Fahrradabstellanlage vorgesehen werden. Die Beauftragung erfolgt gesondert. Ladeinfrastruktur/Beleuchtung: Es sollen auch Plätze für elektrisch betriebene Fahrzeuge gemäß dem zukünftigen Ladeinfrastrukturkonzept im nördlichen Bereich ausgewiesen und mit einer entsprechenden AC-Ladeinfrastruktur versehen werden. An der Theodor-Heuss-Straße wird zusätzlich eine DC-Schnellladestation vorgesehen. Für eine mögliche Beleuchtung des Parkplatzes und die Verbindung der Parktechnik wird eine Verlegung von Leerrohren geprüft.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de