← Vorlagen

241615 · Beschlussvorlage

Park & Ride Anlage auf dem Parkplatz "Rigal'sche Wiese" in Bad Godesberg

Nummer
241615
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Theodor-Heuss-Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 04.09.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Anhörung
  4. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 71,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241615-03 AA Änderungsantrag der Koalition - Park & Ride Anlage auf dem Parkplatz "Rigal'sche Wiese" in Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 241615
  2. 241615-02 AA CDU-Änderungsantrag: Park & Ride Anlage auf dem Parkplatz "Rigal'sche Wiese" in Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 241615
  3. 241615-01 AA FDP-Änderungsantrag: Park & Ride Anlage auf dem Parkplatz "Rigal'sche Wiese" in Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 241615

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.471 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
241615
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Park & Ride Anlage auf dem Parkplatz "Rigal'sche
Wiese" in Bad Godesberg
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Anhörung
Rat 03.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Parkplatz Rigal‘sche Wiese wird (komplett) zum Park & Ride-Platz
und bleibt für alle Nutzende des ÖPNV/SPNV kostenfrei. Für andere
Nutzungen werden Kosten erhoben.
2. Die Bundesstadt Bonn schließt einen entsprechenden
Dienstleistungsvertrag mit der Stadtwerke Bonn GmbH mit der Absicht
ab, den Parkplatz durch die SWB technisch bewirtschaften zu lassen.
Die Parkgebührenhoheit verbleibt bei der Stadt.
3. Die Verwaltung wird nach der Inbetriebnahme beauftragt, das
Parkverhalten in den angrenzenden (Wohn-) Gebieten zu beobachten,
den Gremien zu berichten und ggfls. Maßnahmen vorzuschlagen, um
die Situation für die Bewohnenden zu verbessern.
Begründung
Ausgangslage:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.03.2024 zum Thema Park & Ride (DS:
231639) u.a. unter Pkt 3. beschlossen, dass bestimmte Standorte als – teils zu
optimierende – Park & Ride-Anlagen zu prüfen und konkrete
Umsetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen sind. Für den Stadtbezirk Bad
Godesberg war die Rigal’sche Wiese aufgeführt. Die Verwaltung hat gemäß
dem o.g. Beschluss gemeinsam mit der Stadtwerke Bonn GmbH/Bonner City
Parkraum GmbH (BCP) eine Planung für die ca. 330 Stellplätze der Rigal’schen
Wiese erarbeitet und empfiehlt nun die aufgeführte Lösungsmöglichkeit.
Der zukünftige P+R/B+R-Platz soll den aktuellen bereits veränderten
Mobilitätsbedürfnissen sowie den sich zukünftig voraussichtlich weiterSeite 1 von 3
Seite 2
ändernden Mobilitätsbedürfnissen Rechnung tragen. Das übergeordnete Ziel ist
die Herstellung von Multi- und Intermodalität, d.h. die Verknüpfung
verschiedener Verkehrsmittel ist derart zu gestalten, dass ein Umstieg
zwischen den einzelnen Verkehrsmitteln Pkw-ÖPNV und Rad-ÖPNV einfach,
komfortabel und sicher gewährleistet wird und es somit attraktiv ist, Wegeketten
mit verschiedenen Verkehrsmitteln zurückzulegen.
Planung/Ausstattung:
Es werden jeweils eine Ein-/Ausfahrt an den Zufahrten errichtet. Auf dem
Parkplatz soll ein Kassenautomat (optional zusätzliche Bezahlungsmöglichkeit
per App) installiert werden. Eine Videoüberwachung (Ein-/Ausfahrten,
Kassenautomat, Sonderstellplätze) ist ebenfalls vorgesehen.
Vertragsdauer, Vertragslaufzeit:
Der Dienstleistungsvertrag soll bei entsprechender Beschlussfassung
möglichst noch in 2025 mit einer automatischen Verlängerungsoption beginnen.
Der Vertrag verlängert sich dabei um jeweils 12 Monate, sofern nicht eine der
Vertragsparteien bis drei Monate vor Vertragsende der Verlängerung
widerspricht.
Die SWB hat ihre Pflichten nach diesem Vertrag selbstständig und
eigenverantwortlich zu erfüllen. Sie kann diese Pflichten ganz oder teilweise auf
Dritte übertragen. Die SWB hat dabei jedoch sicherzustellen, dass sie weiterhin
die technische, wirtschaftliche und operative Verantwortung für den
Vertragsgegenstand trägt. Insofern wird die SWB die Bonner City Parkraum
GmbH (BCP) als ein mit ihr verbundenes Unternehmen ganz oder teilweise mit
der Wahrnehmung der Aufgaben aus dem Vertrag beauftragen.
Die Fläche verbleibt in Besitz der Bundesstadt Bonn. Es sollen weiterhin
Veranstaltungen (z.B. Karnevalsveranstaltung, Abiturfestival, Frühlingsfest) auf
dem Platz möglich bleiben. Mögliche bauliche Maßnahmen und Aufbauten
sowie Stadtmobiliar sowie die Positionierung der Ladeinfrastruktur und
Beleuchtung wären bzw. sind noch mit der entsprechenden Fachverwaltung
abzustimmen. Das Betriebsunterbrechungsrisiko geht dann zu Lasten der
Stadt.
Fahrradabstellmöglichkeiten:
Es soll neben der vorhandenen überdachten Fahrradabstellanlage eine Fläche
für Fahrradboxen und/oder eine abschließbare Fahrradabstellanlage
vorgesehen werden. Die Beauftragung erfolgt gesondert.
Ladeinfrastruktur/Beleuchtung:
Es sollen auch Plätze für elektrisch betriebene Fahrzeuge gemäß dem
zukünftigen Ladeinfrastrukturkonzept im nördlichen Bereich ausgewiesen und
mit einer entsprechenden AC-Ladeinfrastruktur versehen werden. An der
Theodor-Heuss-Straße wird zusätzlich eine DC-Schnellladestation vorgesehen.
Für eine mögliche Beleuchtung des Parkplatzes und die Verbindung der
Parktechnik wird eine Verlegung von Leerrohren geprüft.Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 05:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de