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241605-01 · Beschlussvorlage

Kommunale Gartenanlage Godesberg - Standort hier: N-Vorlage zur zum Beschlusspunkt erhobenen Mitteilungsvorlage

Nummer
241605-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 241605 Kommunale Gartenanlage Godesberg - Standort

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Beschlussvorlage
öffentlich
241605-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Kommunale Gartenanlage Godesberg - Standort
hier: N-Vorlage zur zum Beschlusspunkt erhobenen
Mitteilungsvorlage
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Entscheidung
Begründung der Eilbedürftigkeit:
N-Vorlage zu der zum Beschlusspunkt erhobenen Mitteilungsvorlage DS
241605 in der Sitzung der BV Bad Godesberg vom 30.10.2024.
Beschlussvorschlag
Die Umsetzung des Beschlusses DS 230749 erfolgt nicht in der Grünanlage
Rigal’schen Wiese. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der laufenden
Kleingartenentwicklungsplanung (DS 231715) einen Standortvorschlag für eine
Kommunale Gartenanlage oder vergleichbar zu erarbeiten und der Politik im
Jahr 2025 vorzulegen.
Die Mitteilungsvorlage der Verwaltung DS 241605 wurde in der Sitzung der BV
Bad Godesberg unter TOP 3 „Anerkennung der Tagesordnung“ auf Antrag von
Bzv. Dr. Barth, SPD, Bzv. Stauder, CDU, und Stv. Schmitt, BBB, einstimmig
zum ordentlichen Beschlusspunkt erhoben.
Die Mitteilungsvorlage DS 241605 hat folgenden Inhalt:
Gem. Beschluss des Rats vom 06.09.2023 (DS 230749) ist im Rahmen
des Dialogs zum Haushalt 2023/2024 im Stadtbezirk Bad Godesberg
mit dem zur Verfügung stehenden Gesamtbudget in Höhe von 50.358
EUR eine Kommunale Gartenanlage herzustellen. Hierbei handelt es
sich um eine Fläche auf der Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit
gegeben wird, Obst und Gemüse auf kleinen Parzellen für den
Eigenbedarf anzubauen, aber auch dies gemeinschaftlich zu tun. Eine
solche Anlage fällt nicht unter das Bundeskleingartengesetz und ist
vergleichbar mit dem bereits in Bonn umgesetzten Projekt der privat
geführten Initiative „StadtFrüchtchen“
(https://www.stadtfruechtchen.de/).
Für das Finden einer geeigneten Fläche wurden diverse Parameter,
welche auf Erfahrungen der Verwaltung für urbanes Gärtnern in Bonn
beruhen, zugrunde gelegt. Von diesen haben sich im Laufe der PrüfungSeite 1 von 3
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zwei Parameter als für die Ortswahl entscheidend herauskristallisiert:
Die Fläche muss möglichst zentral liegen, da ansonsten das Angebot
nicht oder nur eingeschränkt genutzt wird; die Flächengröße pro
Gartenparzelle sollte 50 qm betragen. Damit das Angebot nicht nur
durch Einzelpersonen genutzt werden kann und somit das soziale und
integrative Potenzial bestmöglich ausgeschöpft werden kann, sollten ca.
10 Parzellen und damit rund 500 qm Fläche zuzüglich Erschließung und
Rahmengrün für eine kommunale Gartenanlage zur Verfügung stehen.
Auf dieser Grundlage konnte eine Flächen gefunden werden, welche
insbesondere diesen Kriterien entspricht:
Rigal’sche Wiese
Die Fläche ist sehr zentral gelegen und durch öffentliche
Verkehrsmittel gut erreichbar. Ebenfalls ist eine ausreichende
Anzahl an Parkmöglichkeiten durch den angrenzenden
öffentlichen Parkplatz vorhanden.
Mit einem Spielplatz sowie einem Sportangebot wurden bereits
erste Elemente einer zeitgemäßen Parkanlage auf der Fläche
verwirklicht. "Urbanes Gärtnern" würde dieses soziale Angebot
ergänzen. Die Erschließung der Sportanlage könnte für die
‚Kommunale Gartenanlage‘ mit genutzt werden, so dass eine
Umsetzung im nördlichen Teil der Fläche realisierbar wäre.
Zudem würde die Gesamtanlage hierdurch nicht zergliedert
werden. Für eine künftige Weiterentwicklung zu einer Parkanlage
im Sinne von Herrn Rigal würde genügend Freiraum vorhanden
bleiben.
Da die Anlage jederzeit zugänglich bleibt und somit der Allgemeinheit
nicht entzogen wird, ist bauordnungsrechtlich eine Umsetzung auf
dieser Fläche möglich.
Ziel ist, die Umsetzung Ende 2024 zu beginnen, damit eine Nutzung der
Anlage pünktlich zur Gartensaison im Frühjahr 2025 realisiert werden
kann.
Die Nutzung der Anlage soll nach Errichtung durch zivilgesellschaftliche
Initiativen erfolgen. Dazu wurden durch die Verwaltung ortsansässige
Gartenvereine, Naturverbände sowie nachbarschaftliche Initiativen und
weitere Stakeholder wie die Behindertenvertretung, zu einem
Planungsworkshop eingeladen. Erste Ergebnisse der Planung können
bei Interesse in der Sitzung vorgestellt werden.
In der Sitzung der BV Bad Godesberg am 31.10.2024 war folgender Wunsch
geäußert worden:
Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Bad Godesberg
eine andere Fläche für eine kommunale Gartenanlage in Bad
Godesberg vorzuschlagen und diese nicht auf der Rigal’schen Wiese zuSeite 2 von 3
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platzieren.
Antwort der Verwaltung:
Siehe Beschlussvorschlag.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de