← Vorlagen

241605 · Mitteilungsvorlage

Kommunale Gartenanlage Godesberg - Standort

Nummer
241605
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
14.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241605-01 Kommunale Gartenanlage Godesberg - Standort hier: N-Vorlage zur zum Beschlusspunkt erhobenen Mitteilungsvorlage

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.281 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
241605
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Kommunale Gartenanlage Godesberg - Standort
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Kenntnisnahme
Mitteilungsvorlage
Gem. Beschluss des Rats vom 06.09.2023 (DS 230749) ist im Rahmen des
Dialogs zum Haushalt 2023/2024 im Stadtbezirk Bad Godesberg mit dem zur
Verfügung stehenden Gesamtbudget in Höhe von 50.358 EUR eine
Kommunale Gartenanlage herzustellen. Hierbei handelt es sich um eine Fläche
auf der Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, Obst und
Gemüse auf kleinen Parzellen für den Eigenbedarf anzubauen, aber auch dies
gemeinschaftlich zu tun. Eine solche Anlage fällt nicht unter das
Bundeskleingartengesetz und ist vergleichbar mit dem bereits in Bonn
umgesetzten Projekt der privat geführten Initiative „StadtFrüchtchen“
(https://www.stadtfruechtchen.de/).
Für das Finden einer geeigneten Fläche wurden diverse Parameter, welche auf
Erfahrungen der Verwaltung für urbanes Gärtnern in Bonn beruhen, zugrunde
gelegt. Von diesen haben sich im Laufe der Prüfung zwei Parameter als für die
Ortswahl entscheidend herauskristallisiert: Die Fläche muss möglichst zentral
liegen, da ansonsten das Angebot nicht oder nur eingeschränkt genutzt wird;
die Flächengröße pro Gartenparzelle sollte 50 qm betragen. Damit das Angebot
nicht nur durch Einzelpersonen genutzt werden kann und somit das soziale und
integrative Potenzial bestmöglich ausgeschöpft werden kann, sollten ca. 10
Parzellen und damit rund 500 qm Fläche zuzüglich Erschließung und
Rahmengrün für eine kommunale Gartenanlage zur Verfügung stehen.
Auf dieser Grundlage konnte eine Flächen gefunden werden, welche
insbesondere diesen Kriterien entspricht:
Rigal’sche Wiese
Die Fläche ist sehr zentral gelegen und durch öffentliche Verkehrsmittel
gut erreichbar. Ebenfalls ist eine ausreichende Anzahl an
Parkmöglichkeiten durch den angrenzenden öffentlichen Parkplatz
vorhanden.
Mit einem Spielplatz sowie einem Sportangebot wurden bereits erste
Elemente einer zeitgemäßen Parkanlage auf der Fläche verwirklicht.
"Urbanes Gärtnern" würde dieses soziale Angebot ergänzen. Die
Erschließung der Sportanlage könnte für die ‚Kommunale Gartenanlage‘
mit genutzt werden, so dass eine Umsetzung im nördlichen Teil derSeite 1 von 2
Seite 2
Fläche realisierbar wäre. Zudem würde die Gesamtanlage hierdurch
nicht zergliedert werden. Für eine künftige Weiterentwicklung zu einer
Parkanlage im Sinne von Herrn Rigal würde genügend Freiraum
vorhanden bleiben.
Da die Anlage jederzeit zugänglich bleibt und somit der Allgemeinheit nicht
entzogen wird, ist bauordnungsrechtlich eine Umsetzung auf dieser Fläche
möglich.
Ziel ist, die Umsetzung Ende 2024 zu beginnen, damit eine Nutzung der Anlage
pünktlich zur Gartensaison im Frühjahr 2025 realisiert werden kann.
Die Nutzung der Anlage soll nach Errichtung durch zivilgesellschaftliche
Initiativen erfolgen. Dazu wurden durch die Verwaltung ortsansässige
Gartenvereine, Naturverbände sowie nachbarschaftliche Initiativen und weitere
Stakeholder wie die Behindertenvertretung, zu einem Planungsworkshop
eingeladen. Erste Ergebnisse der Planung können bei Interesse in der Sitzung
vorgestellt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de