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241599 · Mitteilungsvorlage

Mitteilung über die Entfernung der Naturdenkmäler Nr. 39.5 (Blutbuche), 39.11 (Trauerbuche) und 3.17 (Stieleiche)

Nummer
241599
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
22.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 10.10.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241599
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Mitteilung über die Entfernung der Naturdenkmäler
Nr. 39.5 (Blutbuche), 39.11 (Trauerbuche) und 3.17
(Stieleiche)
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 10.10.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Auf dem Grundstück der ehemaligen Kinderklinik, Adenauerallee 119,
stehen mehrere eingetragene Naturdenkmäler (ND-Gruppe Nr. 39). Der Stamm
der Blutbuche (Fagus sylvatica ‚Atrupunicea‘ / ND Nr. 39.5) wurde bei einem
Sturmereignis am 15.04.2024 gebrochen, die Krone stürzte auf das rheinseitige
Gebäude. Der Baum musste zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit
entfernt werden.
Bei der abgestorbenen Trauerbuche (Fagus sylvatica f. pendula / ND 39.11)
war die Stand- und Bruchsicherheit erheblich eingeschränkt. Da sich der
Fallbereich bruchgefährdeter Kronenteile auch auf öffentliche Verkehrsflächen
erstreckte, wurde zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit die
Genehmigung für die Entfernung des Baumes erteilt.
Als Ersatz für die beiden entfernten Bäume sind zwei standortheimische
Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 - 25 cm zu pflanzen.
An den Naturdenkmälern ND 39.16 und 39.19 (Platanen), ND 39.15
(Rosskastanie), ND 39.7 (Esskastanie) wurden zum Baumerhalt und zum
Erhalt der Verkehrssicherheit Pflegeschnitte erforderlich und genehmigt.
Eine Gruppe von sechs Stiel-Eichen (Quercus robur) auf dem Grundstück
Am Schäfers-Pützchen (Gemarkung Muffendorf, Flur 14, Flurstück 57) ist im
Landschaftsplan Kottenforst als Naturdenkmal 3.17 festgesetzt. Eine der
Eichen ist weitestgehend abgestorben, ein großer Teil der Krone ist vertrocknet
und der Baum verliert die Borke. Da der Baum hinter vitalen und dominanten
Altbäumen steht, die ebenfalls Bestandteil des Naturdenkmals sind, besteht
Gefahr, dass diese Bäume durch mögliche Astbrüche beschädigt werden und
das gesamte Naturdenkmal erheblichen Schaden nimmt. Da sich der
Fallbereich bruchgefährdeter Kronenteile zudem auch auf öffentliche
Verkehrsflächen und Weideflächen erstreckt, wurde zum Schutz der vitalen
Bäume und zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit die Genehmigung für
die Entfernung des Baumes erteilt.
Als Ersatz für den entfernten Baum und zur Ergänzung der Baumgruppe ist
eine Stieleiche mit einem Stammumfang von 20 - 25 cm zu pflanzen.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de