241599 · Mitteilungsvorlage
Mitteilung über die Entfernung der Naturdenkmäler Nr. 39.5 (Blutbuche), 39.11 (Trauerbuche) und 3.17 (Stieleiche)
Kerndaten
- Nummer
- 241599
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 22.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.387 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 241599 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Mitteilung über die Entfernung der Naturdenkmäler Nr. 39.5 (Blutbuche), 39.11 (Trauerbuche) und 3.17 (Stieleiche) Beratungsfolge Naturschutzbeirat 10.10.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Auf dem Grundstück der ehemaligen Kinderklinik, Adenauerallee 119, stehen mehrere eingetragene Naturdenkmäler (ND-Gruppe Nr. 39). Der Stamm der Blutbuche (Fagus sylvatica ‚Atrupunicea‘ / ND Nr. 39.5) wurde bei einem Sturmereignis am 15.04.2024 gebrochen, die Krone stürzte auf das rheinseitige Gebäude. Der Baum musste zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit entfernt werden. Bei der abgestorbenen Trauerbuche (Fagus sylvatica f. pendula / ND 39.11) war die Stand- und Bruchsicherheit erheblich eingeschränkt. Da sich der Fallbereich bruchgefährdeter Kronenteile auch auf öffentliche Verkehrsflächen erstreckte, wurde zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit die Genehmigung für die Entfernung des Baumes erteilt. Als Ersatz für die beiden entfernten Bäume sind zwei standortheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 - 25 cm zu pflanzen. An den Naturdenkmälern ND 39.16 und 39.19 (Platanen), ND 39.15 (Rosskastanie), ND 39.7 (Esskastanie) wurden zum Baumerhalt und zum Erhalt der Verkehrssicherheit Pflegeschnitte erforderlich und genehmigt. Eine Gruppe von sechs Stiel-Eichen (Quercus robur) auf dem Grundstück Am Schäfers-Pützchen (Gemarkung Muffendorf, Flur 14, Flurstück 57) ist im Landschaftsplan Kottenforst als Naturdenkmal 3.17 festgesetzt. Eine der Eichen ist weitestgehend abgestorben, ein großer Teil der Krone ist vertrocknet und der Baum verliert die Borke. Da der Baum hinter vitalen und dominanten Altbäumen steht, die ebenfalls Bestandteil des Naturdenkmals sind, besteht Gefahr, dass diese Bäume durch mögliche Astbrüche beschädigt werden und das gesamte Naturdenkmal erheblichen Schaden nimmt. Da sich der Fallbereich bruchgefährdeter Kronenteile zudem auch auf öffentliche Verkehrsflächen und Weideflächen erstreckt, wurde zum Schutz der vitalen Bäume und zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit die Genehmigung für die Entfernung des Baumes erteilt. Als Ersatz für den entfernten Baum und zur Ergänzung der Baumgruppe ist eine Stieleiche mit einem Stammumfang von 20 - 25 cm zu pflanzen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de