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241595 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Lannesdorf, Rhöndorfer Straße 25 - Erweiterung eines Mehrfamilienwohnhauses (5 WE) durch Anbau eines Aufzuges, Ausbau DG, Anbau EG und Nutzungsänderung im UG Az.: 40241/2022

Nummer
241595
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.09.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Rhöndorfer Straße Straße· Lannesdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Im Wiesfeld Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241595
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Lannesdorf, Rhöndorfer
Straße 25
- Erweiterung eines Mehrfamilienwohnhauses (5
WE) durch Anbau eines Aufzuges, Ausbau DG,
Anbau EG und Nutzungsänderung im UG
Az.: 40241/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den
Bauantrag abzulehnen, weil das Vorhaben aufgrund der nicht gesicherten Er-
schließung des Grundstücks nicht den Vorschriften des § 30 BauGB entspricht.
Begründung
Beantragt ist die Erweiterung eines Mehrfamilienwohnhauses (5 WE). Das Vor-
habengrundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, hier Nr.
8315-2, Im Wiesfeld.
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ist ein Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) zulässig, wenn es den Festsetzungen nicht wider-
spricht und die Erschließung gesichert ist.
Die erforderliche entwässerungstechnische als auch verkehrliche Erschließung
des Vorhabengrundstücks ist allerdings gegenwärtig nicht gesichert.
Das Vorhabengrundstück verfügt über keinen direkten Anschluss an einen öf-
fentlichen Entwässerungskanal. Um die entwässerungstechnische Er-
schließung zu sichern, ist es notwendig die Grundstücksentwässerung durch
Eintragung einer Leitungs-Baulast auf dem betroffenen Grundstück öffentlich-
rechtlich zu sichern.
Die verkehrliche Erschließung ist ebenfalls nicht gesichert, da das betreffende
Grundstück nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt. Die Zuwe-
gung/Zufahrt zum Grundstück erfolgt über das Flurstück 964, welches sich imSeite 1 von 3
Seite 2
Privateigentum befindet.
Um die verkehrliche Erschließung zu sichern, ist es notwendig die Zuwegung
durch Eintragung einer Zuwegungs-Baulast auf dem betreffenden Grundstück
öffentlich-rechtlich zu sichern.
Trotz mehrfacher Hinweise an den Bauherrn wurden die Baulasten nicht einge-
tragen.
Aus den o.g. Gründen beabsichtigt die Verwaltung den Bauantrag abzulehnen.
Anlage/n
1 Lageplan Rhöndorfer Straße 25 (öffentlich)
2 Schnitt Rhöndorfer Straße 25 (nichtöffentlich)
3 Ansichten Rhöndorfer Straße 25 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 19:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de