241591 · Beschlussvorlage
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6718-1 Neues Quartier Bundesviertel im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau zwischen Friedrich-Ebert-Allee; Olof-Palme-Allee, Nahum-Goldmann-Allee und Platz des Grundgesetzes/A 562
Kerndaten
- Nummer
- 241591
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.10.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Friedrich-Ebert-Allee Hauptort
- Olof-Palme-Allee
- Nahum-Goldmann-Allee
- Stadthaus
- F
- Heinrich-Lübke-Straße
- Gronau
- Tannenbusch
- Ramersdorf
- Pennenfeld
- Bonn
- Bad Godesberg
- Gronau-Bundesviertel
- Rheinaue
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 241591 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6718-1 Neues Quartier Bundesviertel im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau zwischen Friedrich-Ebert-Allee; Olof-Palme-Allee, Nahum-Goldmann-Allee und Platz des Grundgesetzes/A 562 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Empfehlung Rat 12.11.2024 Entscheidung Projektbeirat Neues Quartier Bundesviertel 14.11.2024 Anhörung Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Behandlung im Projektbeirat Neues Quartier Bundesviertel) 1. Für den Bebauungsplan Nr. 6718-1 "Neues Quartier Bundesviertel" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau zwischen Friedrich-Ebert-Allee; Olof- Palme-Allee, Nahum-Goldmann-Allee und Platz des Grundgesetzes/A 562 ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 2. Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB - 209. FNP-Änderung. 3. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. BegründungSeite 1 von 35 Seite 2 Über das Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung des Vorhabens sowie der Anzahl der geplanten Wohneinheiten und der vorgesehenen Nutzungen im Rat zu entscheiden. Der Rat entscheidet vorbehaltlich der Beratung oder Behandlung im Projektbeirat am 14.11.2024. Plangebiet Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6718-1 „Neues Quartier Bundesviertel“ umfasst eine Fläche von rund 52.000m² und grenzt im Norden an die Olof-Palme-Allee, im Osten an die Friedrich-Ebert-Allee (B9), im Süden an den Platz des Grundgesetzes/A 562 sowie im Westen an die Nahum- Goldmann-Allee entlang der Bahnstrecke Köln-Koblenz (siehe anliegender Lageplan). Das Plangebiet wird maßgeblich durch das leerstehende Gebäude des ehemaligen Landesbehördenhauses sowie des dazugehörigen Parkplatzes geprägt. Die Bestandsbebauung ist in die sechsgeschossige „Liegende Acht“ im Osten des Areals sowie einen viergeschossigen L-förmigen Bauteil im Süden unterteilt, welche durch einen Brückengang miteinander verbunden sind. Südwestlich des tempörär durch die Universität Bonn genutzten L-förmigen Gebäudes befindet sich ein dicht gegrünter Bereich. Das Plangebiet ist durch die vorhandene Bebauung mit versiegeltem Innenhof und Parkplatz derzeit zu ca. 60% versiegelt. Das Plangebiet wird mit Ausnahme der südlichen Grenze von Baumreihen gerahmt. Im Norden an das Plangebiet anschließend befindet sich die Zentrale der Deutschen Telekom AG. Der B 9 Richtung Innenstadt folgend, reihen sich unterschiedliche großvolumige Bürobauten und die Museen der Museumsmeile aneinander. In direkter Nachbarschaft zum Plangebiet befindet sich nördlich das Wohnquartier Johanniterviertel, welches größtenteils von freistehenden Einfamilienhäusern geprägt ist. Jenseits der A 562 befinden sich im Osten mehrere Bundesministerien und Bundesbehörden. Der Süden ist von einer diversen Nutzung mit Geschosswohnungsbauten, Einfamilienhäusern, Bürogebäuden und Kleingärten geprägt. Planungsanlass Die Bundesstadt Bonn hat das Plangebiet vom Land Nordrhein-Westfalen erworben, um entsprechend der Vertragsvereinbarungen auf der Fläche Wohnungsbau, unter anderem für geförderten und freifinanzierten Wohnraum, Flächen für die Stadtverwaltung, eine Grundschule, einen Kindergarten, überregional bedeutsame Einrichtungen (ggf. Cyber Security Campus), Platz für Handel, Gastronomie und sonstige Dienstleistungen sowie Frei- und Grünflächen realisieren zu können. Die vorgesehene städtebauliche Entwicklung der Liegenschaft erfordert, aufgrund von Art und Maß der Bebauung, die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Vollverfahren. PlanungsvorgabenSeite 2 von 35 Seite 3 Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein-Sieg, ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) für zweckgebundene Nutzungen zur Sicherung des Flächenbedarfs bestehender Bundeseinrichtungen ausgewiesen. Die Flächen sind darüber hinaus Einrichtungen vorbehalten, die aufgrund des Berlin/Bonn-Gesetzes vom 26.04.1994 und der darauf basierenden Ausgleichsvereinbarungen angesiedelt werden sollen. Vorhandene Wohngebiete sollen erhalten und gestärkt werden. Mit dem angedachten Nutzungsmix entspricht die Planung den Zielen der Landesplanung. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt den Bereich des ehemaligen Landesbehördenhauses als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Dienstleistung und Verwaltung" dar. Die mit Neuaufstellung des Bebauungsplans vorgesehene veränderte Nutzung ist daher nicht aus dem FNP entwickelt. Die Darstellung des FNP wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu einer gemischten Baufläche geändert, so dass der Bebauungsplan mit der Festsetzung eines Urbanen Gebietes und eines Kerngebiets (MK) für den Bereich des Einzelhandels aus dem FNP entwickelt werden kann. Für das Plangebiet liegt aktuell kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Das Plangebiet ist aufgrund der baulichen Vorprägung als Innenbereich zu bewerten. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich hier daher nach § 34 BauGB. Für die künftige Entwicklung des Bundesviertels hat der Rat im Juni 2021 die Rahmenplanung Bundesviertel beschlossen, welche die Ziele und Leitlinien für die künftige Entwicklung aufzeigt. In der Rahmenplanung wird das Areal des ehemaligen Landesbehördenhauses als Schlüsselprojekt definiert und dabei die besondere Bedeutung der Fläche für die Entwicklung des Bundesviertels aufgezeigt. Planungskonzept Aufbauend auf einem städtebaulichen Nutzungskonzept, welches von dem Büro CITYFÖRSTER aus der Rahmenplanung entwickelt wurde, hat das Büro zur weiteren städtebaulichen Qualifizierung drei Varianten für eine Bebauung des Gebiets erstellt. Die Variante „Urbane Bausteine“ wurde im Juni 2024 durch eine Empfehlungskommission als Grundlage für die weitere planerische Entwicklung ausgewählt und am 26. September 2024 vom Rat der Stadt Bonn als Grundlage für das für die Umsetzung der formulierten Entwicklungsziele erforderliche Bebauungsplanverfahren beschlossen (DS-Nr. 241261). Das städtebauliche Konzept setzt sich aus zwei urbanen Wohnhöfen sowie zwei Hochpunkten (120m und 40m Höhe) mit Sockelebene zusammen, welche den Bestand des ehemaligen Landesbehördenhauses („Liegende Acht“) zu einem Quartier mit klar definierten Stadträumen ergänzen. Als städtebaulicher Auftakt im Norden leitet das 120 m hohe Hochhaus über den Auftaktplatz in die Mitte und ins Quartier (Baufeld 02). Das Hochhaus setzt sich aus Büronutzungen (Stadtverwaltung) im Sockel und freifinanziertem Wohnen in den darüber liegenden Geschossen zusammen. Das Pendant bildet die Bebauung im südlichen Eckbereich mit einer zweigeschossigen Grundschulnutzung sowie einer Kindertagesstätte im Sockel und einem kleineren Wohnhochhaus für Studierende und Auszubildende (Höhe max. 40Seite 3 von 35 Seite 4 m) (Baufeld 03). Die Freiflächen für Schule und Kita sind unter den Bestandsbäumen entlang der Nahum-Goldmann-Allee sowie auf der Dachfläche angeordnet. Das bestehende Gebäude („Liegende Acht“) im Nordwesten soll künftig durch die Stadtverwaltung sowie durch einen Nahversorger genutzt werden. Das Bestandsgebäude wird hierfür um ein Geschoss in Leichtbauweise aufgestockt. Die Erdgeschossbereiche bilden Raum für Foyer sowie für Sitzungs- & Veranstaltungsräume oder eine Kantine im rückwärtigen Teil sowie eine Arkade am adressgebenden Auftaktplatz. Im Zentrum der Bebauung liegt das große Grüne Forum, welches zwischen dem Hochhaus im Norden und der Wohnbebauung inkl. Schule und Kita im Süden vermittelt. Zwei großzügige Wohnhöfe mit belebenden Nutzungen im Erdgeschoss ergänzen die Bestandsbebauung der "Liegenden Acht" sowie die neuen Hochpunkte zu einem urbanen Quartier. Im südlichen Wohnhof wird das bestehende L-Gebäude integriert und eingeschossig aufgestockt sowie durch Laubengänge in eine Wohntypologie umgewandelt, die sich einem großzügigen gemeinsamen Innenhof öffnet. Die Höhenentwicklung der Wohnbebauung in den Höfen variiert zwischen fünf und sieben Geschossen (Baufeld 04). Die Wohnhöfe sind untergeordnet durch freifinanzierten, überwiegend aber durch öffentlich geförderten Wohnraum geprägt. Der nördliche Wohnblock mit einem ebenfalls großzügigen Innenhof integriert neben Gastronomie und Handelsflächen im Erdgeschoss zum Grünen Forum auch eine Tiefgarage mit ca. 180 Stellplätzen (Baufeld 01). Das Dach der Tiefgarage bildet den begrünten Innenhof des Wohnblocks. Die bestehende Tiefgarage unter der „Liegenden Acht“ wird modernisiert und an die heutigen Anforderungen angepasst und erhält einen eingeschossigen Anbau unter dem 120 m hohen Hochhaus (Baufeld 02) mit dann insgesamt ca. 560 Stellplätzen. Die MIV-Erschließung des Quartiers erfolgt über die Olof-Palme-Allee sowie die Nahum-Goldmann-Allee. Die beiden neuen Tiefgaragen sollen direkt über die Olof-Palme-Allee erschlossen werden. Die Bestandgarage der "Liegenden Acht" wird entweder über einen Verbindungstunnel zur Tiefgarage unter dem Hochhaus oder über eine südliche Zufahrt an der Nahum-Goldmann-Allee angefahren. Das Quartier soll mit Ausnahme von notwendigen Anlieferungen frei von KFZ-Verkehr sein und dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten werden. Dezentral pro Wohnblock sind wohnungsnahe Fahrradräume mit jeweils rund 300 Fahrradabstellplätzen und Angebote in den Tiefgaragen (ca. 1.300 Fahrradabstellplätze) eingeplant. Eine oberirdische Mobilstation mit Sharing-Angeboten ergänzt das Angebot. Insgesamt können ca. 132.500 m² BGF im Bestand und Neubau realisiert werden. Die Umsetzung erfolgt abschnittsweise anhand der Nutzungsbausteine und Baufelder. Mit 31 % vorgesehener unversiegelter Fläche wird der angestrebte Wert von einem Drittel unversiegelter Fläche fast erreicht. Planverfahren Der Bebauungsplan Nr. 6718-1 soll als Bebauungsplan im VollverfahrenSeite 4 von 35 Seite 5 aufgestellt werden. Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB - 209. FNP-Änderung. Im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens im Vollverfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB werden mögliche Eingriffe, welche aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, ermittelt und bewertet und durch geeignete Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Darüber hinaus wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die beabsichtigte Entwicklung im Plangebiet zu informieren und sich zu den Planungsabsichten zu äußern. Die Beteiligung ist auch im Vorhabenblatt (DS-Nr. 241409) und Beteiligungskonzept (DS-Nr. 241428) beschrieben. Die Abgrenzung des Plangebietes sowie der Plan zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind als Anlage beigefügt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6718-1 ist eine Voraussetzung für das Verfahren zur Vergabe der Baufelder im “Neuen Quartier Bundesviertel”. Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nr: 1812770) sowie das Leitbild zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sollen auch in der Bauleitplanung bestmöglich Berücksichtigung finden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Um dem Rechnung zu tragen wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nr. 220501). Zum anstehenden Planungsschritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegt ein städtebauliches Konzept vor. Im Nachhaltigkeitscheck wurde das Vorhaben entsprechend detaillierter bewertet (siehe Anhang). Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe II stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern beschreibt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie.Seite 5 von 35 Seite 6 Anlage/n 1 Übersichtsplan 6718 (öffentlich) 2 StädtebaulichesKonzept_UrbaneBausteine (öffentlich) 3 6718-1_NQB_BP_Ziele und Zwecke (öffentlich) 4 NQB_NaPla_Checkliste_Version 2.0 (öffentlich)Seite 6 von 35 Bundesstadt Bonn Amt 61-2 Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 6718-1 Stadtbezirk Bonn Ortsteil Gronau Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn -Kataster- und Vermessungsamt- Diese Karte ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Herausgebers.Seite 7 von 35 Seite 8 von 35 BUNDESSTADT BONN Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau-Bundesviertel Bebauungsplan Nr. 6718-1, „Neues Quartier Bundesviertel“ Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Stand: 11. Oktober 2024 Stadtplanungsbüro: H+B Stadtplanung, Beele und Haase Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stadtplaner Kunibertskloster 7-9 50668 Köln Bearbeitung: Stefan Haase, Stadtplaner AKNW Aliona Zirnova, M. Sc. Stadtplanerin AKNW BN76-_BP_Ziele und Zwecke_090924.docx, 09.09.2024Seite 9 von 35 1 1. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Süden des Ortsteils Gronau im Stadtbezirk Bonn und ist etwa 52.000 m² groß. Es wird im Norden durch die Olof-Palme-Allee, im Osten durch die Friedrich-Ebert-Allee (Bundes- straße 9), im Süden durch die Bundesautobahn A 562 und im Westen durch die Nahum-Goldmann- Allee begrenzt. Im Westen verläuft die DB-Strecke Köln-Koblenz, im Norden schließen die Büro- gebäude der Zentrale der Deutschen Telekom an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Übersichtsplan (Anlage 1) und auf dem dazuge- hörigen Luftbild mit einer roten Umgrenzungslinie (Abbildung 1) dargestellt. 2. Anlass und Ziel der Planung Die Nutzung des Plangebietes als Landesbehördenhaus wurde vor vielen Jahren aufgegeben; seit- dem sind die Bestandsgebäude bis auf untergeordnete Nutzungen der Universität Bonn leergezo- gen. Ziel ist, das Plangebiet zu einem verdichteten, aber dennoch lebendigen, durchgrünten und gemischten Stadtquartier mit hoher städtebaulicher, freiraumplanerischer und architektonischer Qualität zu entwickeln. Die Bundesstadt Bonn hat das Areal vom Land Nordrhein-Westfalen erwor- ben. Die Planung sieht neben Neubauten auch den Erhalt und die Umnutzung eines überwiegenden Teils der Bestandbebauung vor. Das neue Quartier soll zu 60 % von Wohnnutzung, davon 50 % öffentlich geförderter Wohnraum, geprägt sein. Zudem sind Flächen für die Stadtverwaltung sowie komplementäre Nutzungen, wie Einzelhandel sowie Gastronomie vorgesehen. Außerdem ist an dem Standort eine 6- gruppige Kindertagesstätte (Kita) sowie eine Grundschule geplant. Zur Entwicklung von zukunftsweisenden Ideen und Zielvorstellungen für das Bundesviertel hatte die Verwaltung im August 2018 vier Städtebaubüros zu einer dreitägigen Planungswerkstatt ein- geladen. Der dort entwickelte Entwurf des Büros Cityförster, Hannover wurde als Grundlage für die Erstellung einer Rahmenplanung für das Bundesviertel ausgewählt. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat die Rahmenplanung im Juni 2021 als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen, das bei der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen gemäß § 1 Absatz 6, Nummer 11 Baugesetz- buch (BauGB) mit seinen Zielen und Vorgaben zu berücksichtigen ist. Das Plangebiet, welches ein Teilgebiet des Bundesviertels ist, wurde in der Rahmenplanung Bundesviertel als ein Schlüssel- projekt „Labor“ definiert, das maßgeblich zur nutzungsgemischten Weiterentwicklung des Bundes- viertels beitragen soll. Auf dieser Basis hat das Büro Cityförster ein Nutzungskonzept für das Plan- gebiet entwickelt. Aufbauend auf dem Nutzungskonzept wurde die Stadtverwaltung im September 2023 vom Rat be- auftragt, ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit dem Büro Cityförster durchzuführen. Die unterschiedlichen Varianten zur städtebaulichen Entwicklung des neuen Quartiers wurden in der Empfehlungskommission abschließend am 08.03.2024 in einem mehrstufigen Verfahren bewertet, welche aus Vertreter*Innen des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW (MHKBD), der Politik und Verwaltung der Bundesstadt Bonn sowie geladenen Ex- perten*Innen gebildet wurde. Nachfolgend stimmte der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am 18.04.2024 nach vorhe- riger Beratung im Projektbeirat Neues Quartier Bundesviertel, der Bezirksvertretung Bonn und dem Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen zu, unter Berücksichtigung der Empfehlungen aus der Empfehlungskommission und weiterer vom Rat der Bundesstadt Bonn formulierten Maßgaben, die Entwurfsalternative „Urbane Bausteine“ als Vorzugsvariante und damit Grundlage für das weitere Verfahren auszuwählen.Seite 10 von 35 2 Hierauf aufbauend entwickelte das Büro Cityförster eine finale Variante, die erneut dem Rat in sei- ner Sitzung am 26.09.2024 zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. 3. Planungsrechtliche Situation Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein Sieg ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) für zweckgebundene Nutzungen zur Sicherung des Flä- chenbedarfs bestehender Bundeseinrichtungen ausgewiesen. Die Flächen sind darüber hinaus Einrichtungen vorbehalten, die aufgrund des Berlin/Bonn- Gesetzes vom 26.04.1994 und der da- rauf basierenden Ausgleichsvereinbarungen angesiedelt werden sollen. Vorhandene Wohngebiete sollen erhalten und gestärkt werden. Mit dem angedachten Nutzungsmix entspricht die Planung den Zielen der Landesplanung. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt den Bereich des ehemali- gen Landesbehördenhauses als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Dienstleistung und Verwaltung dar. Die Neuaufstellung des Bebauungsplans ist daher nicht aus dem FNP entwickelt. Der FNP wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu einer gemischten Baufläche geän- dert, so dass der Bebauungsplan mit der Festsetzung eines Urbanen Gebietes und eines Kernge- biets (MK) für den Bereich des Einzelhandels aus dem FNP entwickelt ist. Die Übereinstimmung der 209. Änderung des FNP mit den Zielen der Landesplanung gemäß § 34 Abs. 1 LPlG (Landes- planungsgesetz NRW) wurde durch die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 14.05.2024 be- stätigt - vorbehaltlich einer einvernehmlichen Abstimmung mit dem zuständigen Straßenbaulast- träger bzw. Autobahnamt sofern keine raumordnerischen Bedenken bestehen. Der Betrieb und die Erweiterung der Autobahn dürfen nicht gehindert werden. Dabei sind auch die notwendigen Lärm- schutzmaßnahmen zu berücksichtigen Für das Plangebiet besteht aktuell kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Zur Realisierung der Planung ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. 4. Bestandssituation Der Gebäudebestand setzt sich aus den Gebäudekomplexen des ehemaligen Landesbehörden- hauses zusammen, welche ursprünglich u.a. als Polizeipräsidium zum Personen- und Objektschutz genutzt wurden. Die Lage der Bestandsgebäude kann der nachstehenden Abbildung 1 entnommen werden. Der 8-er Komplex (gem. Abb.1, F) ist ein 7-geschoßiges Gebäude mit 4 Untergeschoßen (UG) . Er diente der Unterbringung des damaligen Polizeipräsidiums und deren Fahrzeuge und einem kleineren Schutzraumbereich im 4. Untergeschoss (UG). Der „L-Gebäude“komplex (gem. Abb.1, A + B) ist ein 4-geschoßiges Gebäude, mit einem UG. Der ehemalige KFZ-Trakt mit Tank- stelle, (gem. Abb.1, D + E) ist ein 1-geschoßiges Gebäude, mit zwei UG´s in Hanglage1. Ein Teilbereich des Plangebiets liegt innerhalb der Anbauverbots- sowie Anbaubeschränkungs- zone (40 m /100 m) der Bundesautobahn A 562. Ab 2006 wurden sämtliche Gebäudeteile freigezogen. Seit 2011 werden Teilbereiche des „L-Ge- bäude“s übergangsweise und zur Miete durch verschiedene Institute der Universität Bonn genutzt. Das Plangebiet ist durch die vorhandene Bebauung mit Innenhof und Parkplätzen aktuell zu ca. 60 % versiegelt. Im Westen befindet sich ein begrünter Bereich mit einem Teich. Die direkte Umgebung des Plangebietes ist vor allem durch die im Norden anschließenden Büro- gebäude der Deutschen Telekom geprägt. Ansonsten schließen Verkehrswege, die Bundesstraße 1 Amt für Wirtschaftsförderung der Bundesstadt Bonn, 2022: Allgemeine Informationsangaben zur Angebotslegung, gem. anbei befindlichem LeistungsverzeichnisSeite 11 von 35 3 9 im Osten, die DB-Strecke im Westen und die Bundesautobahn BAB 562 im Süden an das Plan- gebiet an, die gleichzeitig eine starke städtebauliche Zäsur bilden. Abb. 1 Luftbild; Quelle: tim-online.de A: Neubau 1989 – „L-Gebäude“ -Teil A B: Neubau 1989 – „L-Gebäude“ -Teil B C: Biotop – Status umwelttechnisch unbekannt D: Neubau 1989 - KFZ-Trakt E: Neubau 1989 – Tankstelle (KFZ-Trakt) F: Altbau 1974 – „8er-Komplex“ ehem. Polizeipräsidium G: Lüftungsbauwerk für Untergeschosse „8er-Gebäude“ Der Standort ist sehr gut an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Das Plange- biet ist über die Nahum-Goldmann-Allee sowie die Olof-Palme-Allee erschlossen, welche in die Bundesstraße 9 mündet. Über die B 9 kann auch die Anschlussstelle BN-Bad Godesberg der Bun- desautobahn A 562 erreicht werden. Somit ist das Plangebiet an das Fernstraßennetz und Bonner Hauptverkehrsstraßennetz direkt angebunden. Um die durch die Planung zu erwartenden Auswirkungen auf die Verkehrssituation darzustellen und die verkehrlichen Konsequenzen des Vorhabens abzuschätzen, hat das Büro Brilon Bondzio Weiser aus Bochum eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Grundlage für die Abschätzung des zukünftigen Verkehrsaufkommens ist bisher das o.g. Nutzungskonzept von Cityförster. Die Ver- kehrsuntersuchung wird auf Grundlage des vom Rat beschlossenen städtebaulichen Entwurfs fort- geschrieben. AB C D E F GSeite 12 von 35 4 Die Bewertung der Leistungsfähigkeit an den relevanten Knotenpunkten ergab bisher, dass der Verkehr nach der Realisierung des Bauvorhabens leistungsfähig abgewickelt werden kann. Am Knotenpunkt Olof-Palme-Allee/Nahum-Goldmann-Allee ist eine leichte Verschlechterung der Qua- litätsstufen von A auf B zu erwarten. Der ÖPNV- Haltepunkt Olof-Palme-Allee liegt unmittelbar neben dem Plangebiet. Er wird von fünf Stadt- und Straßenbahnlinien angefahren: 16 Bad Godesberg – Köln Niehl, 66 Bad Honnef – Sieg- burg, 63 Bad Godesberg – Tannenbusch, 67 Bonn Hbf – Siegburg Bf, 68 Ramersdorf – Bornheim. Außerdem halten zwei Nachtbusse an dem Haltepunkt. Westlich des Plangebiets verläuft der bahnparallele Radweg an der Nahum-Goldmann-Allee, wel- cher das Plangebiet gut an das Bonner Radwegenetz anbindet. 5. Städtebauliches Konzept Der städtebauliche Entwurf des Büros Cityförster aus Hannover, der von der Empfehlungskommis- sion zur Umsetzung empfohlen wurde, trägt das Motto „Urbane Bausteine“. Das Entrée des Quartiers liegt im Nordosten und wird mit einem 120 m - Hochpunkt städtebaulich markiert. Im zu sanierenden, 6- geschossigen Bestandsgebäude der „Liegende 8“ sollen neben der Verwaltungsnutzung auch der Nahversorger und die Gastronomie mit Bezug zum angrenzenden Platzbereich „Grünes Forum“ angeordnet werden. Eine Aufstockung des Bestandsgebäudes wurde nur bis zum Erreichen der Hochhausgrenze bis 22 m über Gelände vorgenommen. Gemäß dem Votum der Empfehlungskommission wurde auch die Unterbringung der Schule sowie der Wohnnutzung in der Liegenden 8 geprüft. Diese Prüfung hat ergeben, dass die Schulnutzung mit Turnhalle im südlichen Bereich der „Liegenden 8“ zwar realisierbar ist, diese jedoch im Innenhof zu Konflikten mit anderen Nutzungen führen würde. Eine Kombination des Schulstandortes mit einer Kita sowie Studierenden- bzw. Azubi-Wohnen im Südwesten des Plangebiets wird bevorzugt. Eine reine Wohnnutzung der „Liegenden 8“ wird kritisch gesehen, da aufgrund der Gebäudetiefe und der Grundrisse des Bestandes die Belichtung der Wohnungen sich als schwierig darstellen wird. Viele Wohnungen wären ausschließlich nach Norden ausgerichtet. Darüber hinaus gäbe es Wohneinheiten, die zu den Lärmquellen im Osten und Süden ausgerichtet sind, was ebenfalls zur Qualitätsminderung beiträgt. Die Umnutzung des Bestandsgebäudes für Wohnzwecke wäre zudem mit einem größeren baulichen Eingriff verbunden. Die städtebauliche Qualität des Entwurfes liegt u.a. in der Ausbildung von zwei klaren und großzü- gigen Wohnblöcken. Diese weisen eine Höhe von bis zu 6 Vollgeschossen auf. Die städtebauliche Körnigkeit ist dem Areal angemessen und tritt mit dem Bestand der „Liegenden 8“ und dem „L- Gebäude“ gut in einen Dialog. Als Nutzungen sind dort überwiegend geförderte und frei finanzierte Wohnformen vorgesehen. Die beiden diagonal zueinander angeordneten Hochpunkte mit einer baulichen Höhe von 40 m bzw. 120 m sind im Einklang mit der Rahmenplanung zum Bundesviertel platziert. Der Sockel des 120 m- Turms soll vor allem Büronutzungen sowie Handel/Gewerbe im Erdgeschoss aufnehmen. In den darüber liegenden Geschossen ist freifinanzierter Wohnungsbau vorgesehen. Im 40 m- Hochpunkt an der Nahum-Goldmann-Allee werden im Sockelbereich die Schule und die Kita mit Freiraum auch auf dem Dach des Schulgebäudes angeordnet. In den darüber liegenden Geschos- sen sind Sonderformen des Wohnens, (z.B. Studierenden- bzw. Auszubildenden-Wohnen) vorge- sehen. Die Alleebäume entlang der öffentlichen Straßen und die markante Baumkulisse entlang der B9 werden vollständig erhalten. Der städtebauliche Entwurf zeigt auf, dass zwar einige Satzungs- bäume beseitigt werden müssen, diese aber innerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden kön- nen. Dafür eignen sich neben den öffentlichen Straßenräumen im Quartier auch die großzügigen, nicht oder nur teilweise unterbauten Wohnhöfe. Die Gestaltung des öffentlichen Raumes („GrünesSeite 13 von 35 5 Forum, Wohnhöfe, Straßen, Wege und Plätze) wird über einen landschaftsplanerischen Wettbe- werb weiter konkretisiert und im Vergabeverfahren gesichert. Zur Belebung des Quartiers werden um das „Grüne Forum“ sowie am Durchgang vom Auftaktplatz westlich des 120 m Hochpuktes ins Plangebiet hinein vor allem die Nutzungen Handel, Gewerbe und Gastronomie angedacht. Neben der nach Norden erweiterten Bestandstiefgarage unter der „Liegenden 8“ wird durch eine Teilunterbauung des nordwestlichen Wohnblocks der ruhende Verkehr im gesamtem Plangebiet unterirdisch angeordnet und durch alternative Angebote in Mobilstationen ergänzt. Das vorliegende Mobilitätskonzept wird in diesem Sinne fortgeschrieben. Ein Teilbereich des Plangebiets liegt innerhalb der Anbauverbots- sowie Anbaubeschränkungs- zone (40 m/100 m) der Bundesautobahn A 562. Dazu hat eine Abstimmung mit dem Fernstraßen- bundesamt und der Autobahn GmbH stattgefunden. Demnach wird die Anbauverbotszone bei der Neuplanung von Gebäuden berücksichtigt. Die beiden Bestandsgebäude liegen innerhalb dieser Zone, können aber nachgenutzt und ggfs. aufgestockt werden. Die Straßenbaulastträger werden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes erneut beteiligt. 6. Verkehrliche Erschließung Wie bereits im Kapitel 4 erläutert, ist das Plangebiet von allen Verkehrsteilnehmenden grundsätz- lich gut von außen erreichbar. Im Inneren des Plangebiets wird eine autoarme, teilweise auch autofreie Erschließung vorgesehen. Die beiden o.g. Tiefgaragen werden über die Olof- Palme- Allee angefahren, so dass sich dort der überwiegende Teil des Motorisierten Individualverkehrs bündeln wird. Auch die Anlieferung des Nahversorgers in der „Liegenden 8“ erfolgt aus dieser Richtung, muss jedoch im weiteren Verfah- ren überprüft und weiter ausgearbeitet werden Die Anfahrbarkeit für die Grundschule und die Kita ist über die Nahum- Goldmann- Allee mit einer Umfahrt um das gemeinsame Gebäude möglich. Die genauen Aufstellflächen für den Hol- und Bringverkehr werden im Rahmen des Wettbewerbs zu den Freianlagen festgelegt. Der Zugang für Fußgänger*Innen und Radfahrende zum zentralen Grünraum („Grünes Forum“) erfolgt über einen Auftaktplatz an der Kreuzung Friedrich- Ebert- Allee/Olof- Palme- Allee und eine Verbindung zwischen dem dortigen 120 m- Hochpunkt und der „Liegenden 8“. Hier soll im Sinne der Belebung dieses Raumes v.a. im Erdgeschoss an eine entsprechende Nutzungsmischung aus gastronomischen bzw. öffentlich zugänglichen Angeboten im Rahmen der Vergabe der Grundstü- cke gedacht werden. Von der südöstlich gelegenen Grundstückseite, wo sich die Stadtbahn- und Straßenbahn- Halte- stelle an der B9 befindet, wird der Zugang für Fußgänger*Innen zum „Grünen Forum“ durch eine Durchwegung im südlichen Teil der „Liegenden 8“ -verbunden mit einer Belebung des dortigen Innenhofs- gewährleistet. Auch abseits dieser beiden Verbindungen bestehen gute Voraussetzungen, damit sich Fußgänger und Radfahrende komfortabel und sicher im neuen Quartier bewegen können. Die Lage und Aus- gestaltung der entsprechenden Flächen werden im Detail im Rahmen des Wettbewerbs zu den Freianlagen festgelegt. 7. Technische Infrastruktur Wasserversorgungsleitungen sind in den Straßen Olof-Palme-Allee und Friedrich-Ebert-Allee vor- handen. Bei der Wasserversorgungsleitung in der Nahum-Goldmann-Allee handelt es sich um eine Wassertransportleitung. Ein Wasseranschluss im Bereich der Nahum-Goldmann-Allee ist demnach nicht möglich. Die Versorgung mit Wasser kann nach AVBWasserV über einen Anschluss in der Olof-Palme-Allee erfolgen.Seite 14 von 35 6 Eine Gasversorgungsleitung ist in den Straßen Olof-Palme-Allee, Friedrich-Ebert-Allee und Na- hum-Goldmann-Allee vorhanden. Allerdings wird eine Gasversorgung des Plangebietes vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele der Stadt Bonn (Klimaneutralität 2035) und der kommunalen Wärmeplanung ausgeschlossen. In Teilbereichen des Plangebietes liegen eine Fernwärmehausanschlussleitung, zwei Fernwär- metransportleitungen sowie ein unterirdisches Fernwärme- Schachtbauwerk. Für diese Anlagen ist die Eintragung von Dienstbarkeiten erforderlich. Sollten die vorhandenen Fernwärmetransportlei- tungen einer baulichen Entwicklung des Areals entgegenstehen, ist ggf. eine Umverlegung dieser Leitungen umzusetzen. Eine Umverlegung kann dabei nur während der Sommermonate stattfin- den. Über welche Medien das Plangebiet mit Wärme versorgt werden soll, wird im Rahmen einer Mach- barkeitsstudie bis zur Offenlage des Bebauungsplanes eruiert werden. Die durch den Rat der Bun- desstadt Bonn beschlossene PV- Pflicht wurde in der Zwischenzeit durch die Novellierung der Lan- desbauordnung NRW im § 42a flankiert. Demnach sind ab dem 01.01.2024 für Nichtwohngebäude und ab dem 01.01.2025 für Wohngebäude Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strah- lungsenergie auf den dafür geeigneten Dachflächen zu installieren und zu betreiben. Für die zukünftige Stromversorgung sind mindestens zwei Standorte für Netzstationen sowie zwei Standorte für kundeneigene Trafostationen vorzusehen. Diese werden im Bebauungsplan gesi- chert. Da das Plangebiet bereits bebaut ist, besteht prinzipiell keine Verpflichtung, das Niederschlags- wasser gemäß § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) nach Maßgabe des § 55 Abs. 2 des Ge- setzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vor- schriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Im Rahmen des Bauleitverfahrens wird dennoch die Möglichkeit der Versickerung im Plangebiet auch im Zusammenhang mit vorhan- denen Altlasten geprüft. Die Löschwasserversorgung ist derzeit mit einem Grundschutz von 96 m³/h für das Grundstück sichergestellt. Eine Löschwasserbereitstellung für jeglichen Objektschutz über einen Hausan- schluss erfolgt nicht. 8. Umweltrelevante Auswirkungen der Planung 8.1 Schutzgut Mensch Durch die nördlich des Plangebiets verlaufenden B 9, der östlich des Plangebiets endenden BAB 562 sowie der westlich angrenzenden Olof-Palme-Allee und der südlich verlaufenden Nahum- Goldmann-Allee ist im Plangebiet mit einem Schalleintrag von Straßenverkehrslärm zu rechnen. Hier insbesondere durch die B 9 und die BAB 562. Westlich des Plangebiets verläuft die DB- Trasse, welche insbesondere auch im kritischen Nachtzeitraum eine hohe Frequentierung, auch mit Güterzügen aufweist. Zwischen den beiden Fahrtrichtungen auf der B 9 verläuft mittig das Gleis der verkehrenden Straßenbahnlinien 16/63/66/67/68. Die Gleise der Linien 66/68 verschwenken östlich der BAB 562 nach Norden und verlaufen ab dort unterirdisch. Unmittelbar westlich des Plangebiets an der Kreuzung Olof-Palme-Allee und Nahum-Goldmann- Allee befindet sich das Parkhaus der Telekom mit einer Andienung über die Olof-Palme-Allee. Des weiteren befindet sich auf dem Telekomgebäude Haustechnik, welche zu Gewerbelärmimmission im Plangebiet führt. Die umliegenden Nutzungen in größeren Abständen zum Plangebiet befinden sich im Sondergebiet „Büro und Verwaltung“ bzw. in Kerngebieten. Nordwestlich an der Heinrich- Lübke Straße sowie östlich am Ende des Dreizehnmorgenwegs befinden sich reine Wohngebiete,Seite 15 von 35 7 welche die Emissionen der umliegenden Betriebe stark restriktieren. Daher ist neben den Immissi- onen aus der Nutzung der Telekom nur mit einem untergeordneten Gewerbelärmeintrag aus dem Umfeld im Plangebiet zu rechnen. Zur Beurteilung der auf das Plangebiet einwirkenden Lärmimmissionen wurde vom Büro Peutz Consult aus Düsseldorf bisher eine schalltechnische Ersteinschätzung erstellt. Neben den Ver- kehrsdaten nach RLS-. 19, die vom Büro BBW erstellt wurden, wurden für die Bahntrasse die Prog- nosedaten der Deutsche Bahn AG berücksichtigt. Wohnungsbau am Standort stellt insbesondere entlang der DB- Trasse bereits im Rahmen der städtebaulichen Planung eine besondere Herausforderung dar. Entsprechend der Ergebnisse des o.g. Gutachtens kommt es insbesondere im Westen des Plangebiets zu einem erhöhten Lärmein- trag durch die Bahntrasse. Hier liegen mit bis zu 73 dB(A) tags und bis zu 72 dB(A) nachts. die höchsten Beurteilungspegel an den Fassaden der Plangebäude im Plangebiet vor. Somit werden hier nicht nur die Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für urbane Ge- biete von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts, sondern auch die kritischen Schwellenwerte für ge- sundes Wohnen von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts - insbesondere nachts - sehr deutlich überschritten. An den der Autobahn sowie der B9 zugewandten Fassaden liegen geringere Verkehrslärmbelas- tungen vor. Auch hier werden jedoch die Orientierungswerte der DIN 18005 für urbane Gebiete noch überschritten. Zumindest im Tageszeitraum wird der kritische Schwellenwert von 70 dB(A) eingehalten. Nachts kommt es in diesen Teilbereichen des Plangebietes zu einer Überschreitung des Schwellenwertes von 60 dB(A) für gesundes Wohnen. Im Innenbereich des Plangebiets sowie an der Olof-Palme-Allee werden die Orientierungswerte der DIN 18005 tags eingehalten, nachts kommt es jedoch in weiten Teilen auch hier zu einer Über- schreitung des angestrebten Orientierungswertes von 50 dB(A). Nach den überschläglichen Berechnungen für den Gewerbelärm liegen im Bereich der geplanten Bebauung die Beurteilungspegel bei bis zu 46 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts. Sowohl die Orien- tierungswerte der DIN 18005 für urbane Gebiete von 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts, als auch die Immissionsrichtwerte der TA Lärm von 63 dB(A) tags und ebenfalls 45 dB(A) nachts werden demnach am städtebaulichen Konzept durch die Nutzungen der Telekom eingehalten. Durch die umliegenden Nutzungen ist lediglich mit einem untergeordneten Lärmeintrag zu rechnen. Durch den vorhandenen Puffer von 5 dB im Nachtzeitraum wäre hier nach gutachterlicher Einschätzung auch in einer Gesamtbetrachtung mit einer Einhaltung des Immissionsrichtwerts der TA Lärm nachts zu rechnen. Aus Sicht des Gutachters sollten entlang der Bahntrasse möglichst keine sensiblen Wohnnutzun- gen vorgesehen werden. Generell sollten bei Wohnnutzungen die Grundrisse so ausgestaltet wer- den, dass diese zu geschützten Innenbereichen durchgesteckt werden. Die konkreten passiven Schallschutzmaßnahmen werden nach Fortschreibung des Gutachtens auf Grundlage des städte- baulichen Entwurfs bis zur Offenlage des Bebauungsplanes festgelegt und finden Eingang in die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Aus lufthygienischer Sicht kann davon ausgegangen werden, dass ein unkritisches Belastungsni- veau hinsichtlich der Luftschadstoffe vorhanden ist. In Bezug auf Gebäudeschadstoffe sind in der „Liegenden 8“ keine asbesthaltigen Abstandshalter und Schalungsanker gefunden worden. Ein weiteres Baustoffrisiko besteht in diesem Gebäude nicht.Seite 16 von 35 8 Im „L-Gebäude“ bestehen asbesthaltige Abstandshalter und Schalungsanker im Keller und den Obergeschossen, sowohl in Decken und Wänden. Diese Gebäudeteile müssen fachgerecht saniert werden. 8.2 Schutzgut Klima Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, die Energieversorgung nahezu vollständig auf regenerative Energien umzustellen, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu redu- zieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Mit Beschluss des Bonner Klimaplans im März 2023 wurde das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 bekräftigt. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffi- zienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung) und Klima- anpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die im weiteren Verfahren durch Energiekonzepte und Klimagutachten konkretisiert werden. Diese Anforderungen sollen auch in das Vergabeverfahren zu den Baugrundstücken eingebracht werden. 8.2.1 Energieeffizienz/Energieversorgung Es wird eine klimaneutrale Energieversorgung möglichst auf Basis von vor Ort verfügbarer erneu- erbarer Energien im Plangebiet angestrebt. Die Gebäude sollen voraussichtlich im Effizienzhaus- /Effizienzgebäudestandard 40 errichtet werden. Zusätzlich werden Anforderungen an die Ökobi- lanz im Lebenszyklus gestellt. Auf der Grundlage der Solarverpflichtung NRW müssen die Dächer mindestens zu 30% mit Solaranlagen belegt werden. Auf den angedachten Flachdächern sind So- laranlagen mit extensiver Dachbegrünung zu kombinieren. Zudem werden Maßnahmen zum Schutz vor sommerlicher Überhitzung vorgesehen. Für das kommunale Verwaltungsgebäude ist eine Zertifizierung vorgesehen. Es wird eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der Wärmeversorgung erstellt, die vor dem Hinter- grund der angestrebten Klimaneutralität, der Nutzung erneuerbarer Energien und der Wirtschaft- lichkeit verschiedene Versorgungsvarianten vergleichend untersucht. 8.2.2 Stadtklima/Klimaanpassung Das Plangebiet liegt gemäß der Planungshinweiskarte von 2023 in keinem Bereich mit hoher Hand- lungspriorität. Gerade im Nahbereich der Bestandsgebäude bilden sich jedoch bereits heute hohe Wärmebelastungen sowohl tagsüber als auch nachts aus. Der Baum- und Gehölzbestand reduziert durch Verschattung tagsüber die Wärmebelastung, die Grünflächen produzieren nächtliche Kaltluft. Der Planungsraum ist nicht Teil einer Kaltluftleitbahn. Durch die Realisierung der Planungsabsicht wird die bauliche Dichte im Planungsraum deutlich zunehmen. Zudem müssen Bestandsbäume teilweise entfernt werden. Ohne weitere Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung würde dies zu einer Verschlechterung der bioklimatischen Situation im Planungsraum führen. Die Planung sieht vor, dass die Flachdächer bzw. flach geneigten Dächer der neu geplanten Ge- bäude mittels einer mindestens extensiven Dachbegrünung bepflanzt werden. Aufgrund der Pflicht zur Begrünung von Dächern sowie der Solarverpflichtung im Neubau sind nach Möglichkeit Solar- gründächer zu errichten. Bei einer Kombination flächenmäßig übereinander (d.h. in Form einer extensiven Dachbegrünung, die durchlaufend unter der jeweiligen Anlage zur Nutzung solarer Strahlungsenergie vorgesehen ist) muss die Substratschicht 8-10 cm bei einem Abflussbeiwert vonSeite 17 von 35 9 0,5 (oder geringer) sein. Die Begrünung ist dauerhaft funktionsgerecht zu erhalten - zudem ist die FLL-Richtlinie für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen zu beachten. Zudem ist die Eignung von Fassaden für eine Begrünung im weitere Vergabeverfahren zu prüfen und bei vorhandener Eignung (z.B. große fensterlose Bereiche) boden- oder wandgebunden (ebenfalls unter Beachtung der relevanten FLL-Richtlinie) zu begrünen. Darüber hinaus sollten – gerade auch im Hinblick auf den sich weiter verstärkenden Klimawandel und den damit einhergehenden Trend zur weiteren Zunahme der jährlichen Anzahl von Hitzetagen und Tropennächten sowie der steigenden Intensität der Wärmebelastung weitere Maßnahmen im Rahmen des anstehenden Wettbewerbs für die Freianlagen geprüft werden, um die stadtklimati- sche Situation nach Möglichkeit nicht weiter zu verschlechtern. Die Freianlagen sollten umfangreich verschattet werden, vorzugsweise durch Baumpflanzungen. Die Grünanlagen sind so zu gestalten, dass sie auch an heißen Sommertagen eine hohe Aufent- haltsqualität bieten und als kühle Bereiche aktiv durch die Quartiersnutzer*innen aufgesucht wer- den können. Da gerade Kleinkinder besonders vulnerabel gegenüber Hitzebelastung sind, sollte insbesondere im Bereich der Kindertagesstätte/Außenbereich weitere Maßnahmen zur Hitzean- passung umgesetzt werden (Verschattung der Spielflächen, ggf. Wassermatschanlage). Darüber hinaus sind im Plangebiet Maßnahmen nach dem Prinzip der Schwammstadt vorzusehen, um sinnvoll mit der Ressource Regenwasser umzugehen (z.B. Regen- /ggfs. Grauwassernutzung, lokale Versickerung, Regenwasserrückhalt z.B. durch Baumrigolen, Zisternen). Offene Wasserflä- chen oder Wasserspiele, die durch Verdunstungskühlung Hitze reduzieren, stellen dazu eine wei- tere Möglichkeit dar und sollen im Rahmen des o.g. Freiraumwettbewerbs ergebnisoffen geprüft werden. Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird auf Grundlage des ausgewählten, städ- tebaulichen Entwurfs ein Klimagutachten erstellt. 8.3 Schutzgut Natur und Landschaft Das Integrierte Freiraumsystem der Stadt Bonn, Stand 2012 trifft keine Aussagen zum Plangebiet. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000, Na- tur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie Flä- chen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind nicht betroffen. Der Grünrahmenplan für das Bundesviertel, der am 19.06.2023 vom Rat der Bundesstadt Bonn zur Kenntnis genommen wurde, sieht die Neuanlagen von Grünanlagen und Plätzen im Rahmen der weiteren städtebaulichen Entwicklung vor. Auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs wird zur Qualifizierung des Freiraums im Plangebiet ein landschaftsplanerischer Wettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Das Grundstück wird mit Ausnahme der südlichen Grenze ringsum von einer Baumreihe zu den Straßenseiten hin abgegrenzt. In einer Senke an der nordwestlichsten Ecke (Straßenecke Nahum- Goldmann-Allee/ Olof-Palme-Allee) befindet sich ein kleines Stillgewässer. Dieses Feuchtbiotop wurde ursprünglich als Kreuzkrötenhabitat in den 1980er-Jahren angelegt, um den damals in den dort vorhandenen Kiesgruben vorkommenden Kreuzkröten ein Ersatzbiotop zu bieten. Derzeit ist das Feuchtbiotop durch eine krautige Ufer- und Unterwasservegetation geprägt.2 Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans wurde eine Artenschutzprüfung (ASP – Stufe I) durchgeführt. 2Büro Strix, 2023: Artenschutzprüfung Stufe I: Ehemaliges Landesbehördenhaus Bonn-Gronau - Neues Quartier BundesviertelSeite 18 von 35 10 Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Lebensraumansprüche einiger ubiquitärer und ungefährdeter Vogelarten, die an Gebäude- und Gehölzstrukturen gebunden sind, im Plangebiet erfüllt werden und Fortpflanzungs- und Ruhestätten von verschiedenen Vogelarten nicht mit hin- reichender Sicherheit ausgeschlossen werden können. Eine abschließende Beurteilung, ob das Vorhaben gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG in Zusammenhang mit § 44 Abs. 5 BNatSchG verstößt, kann erst nach Durchführung einer vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP-Stufe II) erfol- gen. Hierfür werden spezifische faunistische Erfassungen für Vögel, Fledermäuse, Haselmaus, Gartenschläfer und Amphibien gutachterlich empfohlen. Die Artenschutzprüfung Stufe II ist beauf- tragt. Das Plangebiet wird an drei Seiten von gesetzlich geschützten Alleen gesäumt: Nahum-Goldmann- Allee (AL-BN-0015), Olof-Palme-Allee (AL-BN-0016) und Friedrich-Ebert-Allee (AL-BN-0006). Al- leen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen sind (gem. § 41 LNatSchG / § 29 BNatSchG) gesetzlich geschützt. Die gesetzlich geschützten Alleen sind daher zu erhalten. Der Baumbestand wurde ermittelt und bewertet. Im Rahmen der Baumbewertung wurden 123 Bäume erfasst. Von den vorhandenen Bäumen fallen 71 Bäume unter die Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn. Es wird angestrebt, dass möglichst viele Satzungsbäume erhalten bleiben so- wie weitere Anpflanzungen auf gewachsenem Boden abseits von Tiefgaragen oder Untergeschos- sen, umgesetzt werden. Notwendige Ersatzpflanzungen für die unvermeidbare Fällung von satzungsgeschützten Bäumen sind innerhalb des Plangebietes auf gewachsenem Boden, außerhalb von Tiefgaragen, vorzuneh- men. Die nachstehende Abbildung 2 zeigt alle satzungsgeschützten Bäume (in Grün) sowie die geschützten Alleenbäume (in Rot). In grün mit roter Umrandung sind die weitere Alleenbäume dar- gestellt, welche als Bestandteil der Allee ermittelt wurden. Da zusätzliche Bebauungen durch Nachverdichtung und Neuversiegelung zu Grünflächen- und Gehölzverlust und damit zur Abnahme der Artenvielfalt führen, ist es bedeutsam, darauf zu achten, dass möglichst viele Grünflächen mit Bodenbezug erhalten bzw. geschaffen werden.Seite 19 von 35 11 Abb. 2 Baumbewertung im Plangebiet, Darstellung von Cityförster 2023 8.4 Schutzgut Boden Nach den vorliegenden Informationen aus dem Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn ist das Plangebiet teilweise von folgenden Altlasten betroffen. Altablagerung 7818-017 Bei dieser Altablagerung handelt es sich um eine ab ca. 1913 betriebene Sand- und Kiesgrube, die im Zeitraum ab 1951 hauptsächlich mit Bauschutt und Bodenaushub sowie untergeordnet mit or- ganischen Abfällen verfüllt wurde. Im Rahmen der Errichtung des Landesbehördenhauses in den Jahren von 1970 bis 1972 wurde die Altablagerung weitestgehend beseitigt. Aufgrund dieser Er- kenntnisse wurde die Altablagerung aus der Überwachung entlassen. Die Altablagerung wird mit dem Status „bei derzeitiger Nutzung kein Handlungsbedarf“ im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn geführt. Altstandort-Verdachtsfläche 7818-105 Auf dieser Verdachtsfläche war im Zeitraum von 1972 bis 2007 das Polizeipräsidium Bonn mit einer Eigenverbrauchstankstelle und einer Kfz-Werkstatt ansässig. Darüber hinaus liegen u. a. Erkennt- nisse über eine Funk- und Elektrowerkstatt, eine Autowaschanlage sowie ein Fett- und Öllager vor. Altstandortspezifische Untersuchungen liegen hier nicht vor. In einer von der Verwaltung beauf- tragten gutachterlichen Betrachtung „Landesbehördenhaus Bonn / Technische Due Diligence“ er- stellt von dem Büro zarinfar aus Köln vom 13.05.2022 wird eine 2014 durchgeführte altlastspezifi-Seite 20 von 35 12 sche Untersuchung ausgewertet. Hierbei zeigen sich Hinweise auf letztlich als geringfügig einge- stufte Verunreinigungen des Untergrundes. Die Altstandort-Verdachtsfläche wird derzeit mit dem Status „Verdachtsfläche“ im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn geführt. Es ist nicht erkennbar, dass die Altlastensituation ein Hemmnis für die Umsetzung des Planvorhabens darstellt. Falls die Installation von Versickerungsanlagen vorgesehen ist, ist bei der Beurteilung der Standorte die Altlastsituation zu berücksichtigen. Im Rahmen der konkreten Baugrunduntersuchungen wurden gutachterlich weitere Erkenntnisse zusammengetragen: Zur Errichtung der Bestandsgebäude erfolgte größtenteils ein Bodenaus- tausch (Auskofferung). Im Außenbereich des Geländes wurden in tieferen Lagen noch Fremdma- terialien (Schutt etc.) gefunden. Auch unter dem jetzigen Parkplatz sind Reste der ursprünglichen Deponie zu finden. Untersuchungen im Bereich des bestehenden Gewässers im Plangebiet zeig- ten, dass dort kein Bodenaustausch zwischen der KFZ- Halle und dem Parkplatz erfolgt ist. Hier sind Reste der Deponie bis zu 8,5 m unter Geländeoberkante zu finden. Unmittelbar beim Gewäs- ser haben die Untersuchungen einen erhöhten Altlastenanteil gezeigt. Bei einer Bebauung in die- sem Bereich ist die Auffüllung vollständig zu entfernen. Im Innenhof der ehemaligen Tankstelle wurden ebenfalls Auffüllungen mit Fremdbeimengungen (Schlacken etc.) vorgefunden. Die labor- chemische Untersuchung ergab geringfügig erhöhte Gehalte vorrangig der Parameter Benzo(a)py- ren und BTEX sowie geringe Menge Kohlenwasserstoffe. Bei einem Rückbau der Tankstelle sind die vorhandenen Auffüllungen ordnungsgemäß zu entsorgen. Deren Tanks sowie die Leichtflüs- sigkeitsabscheider sind noch vorhanden. Eine weitere Abscheideanlage sichert ein Regenrückhal- tebecken im Innenhof neben der Tankstelle. Beide Anlagen müssen fachgerecht demontiert wer- den. 8.5 Schutzgut Wasser Das Plangebiet liegt außerhalb von gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebieten und auch außerhalb von Wasserschutzzonen. Eine Grundwasserbelastung mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (PER) ist bei den Untersuchun- gen des beauftragten Gutachters mit Tetrachlorethen identifiziert worden. Diese Belastung sowie deren Ursprung ist nach Angaben dem Amt für Umwelt und Stadtgrün (Grundwasser- und Boden- schutz) bekannt. Die Quelle liegt in Bonn- Pennenfeld. Im Abstrom der Emissionsstelle wird eine Grundwassersanierung betrieben. Im Bereich des Plangebietes wird die Belastung im Grundwas- ser langfristig eine rückläufige Tendenz zeigen. Auf Grund des hohen Grundwasserflurabstandes ist eine Gefährdung für die zukünftigen Nutzer*innen des Quartiers nicht anzunehmen. Bei Bau- maßnahmen, die eine Wasserhaltung erfordern, ist jedoch mit erhöhten Kosten zu rechnen. Der Grundwasserstand befindet sich nach den vorliegenden Daten je nach Jahreszeit zwischen 12 m und 16 m unter der Geländeoberkante. Dies muss bei der weiteren Planung bzgl. einer mögli- chen Unterbauung des Grundstücks berücksichtigt werden. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird die Möglichkeit der Versickerung im Plangebiet auch im Zusammenhang mit vorhandenen Altlasten geprüft. Starkregenereignisse mit extremen Niederschlägen haben in den letzten Jahren immer wieder zu erheblichen Überflutungen im Stadtgebiet von Bonn geführt. Die Erkenntnisse aus den hierdurch entstandenen Schäden sind bei der Objektplanung für neue Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Forderung entspricht den Vorgaben des Baugesetzbuches (Beachtung der Anpassung an den Kli- mawandel) § 1 Abs. 5 BauGB. Nach der Starkregen-Gefahrenkarte ist derzeit bereits für ein 50- jährliches Ereignis an einzelnen Stellen des Plangebietes mit Wasserständen von ≥ 0,5 m zu rech- nen (Teichanlagen). Die Ergebnisse der Starkregenbetrachtung sind bei den weiteren Planungen (öffentliche Verkehrsflächen und Baufelder) zu konkretisieren und zu berücksichtigen.Seite 21 von 35 13 Dies bedeutet, dass bei der Planung eines Bauvorhabens auszuschließen ist, dass Gefährdungen durch Überflutungen auf dem eigenen Grundstück sowie bestehender Baukörper benachbarter Grundstücke entstehen. Neben der Betrachtung von Grundstückslagen ist auf den objektbezoge- nen Schutz hinzuweisen. Hierzu gehört die Rückstausicherung des Kanalanschlusses, aber auch der Schutz vor oberflächlichen Überflutungen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde bereits eine topographische Gefährdungsana- lyse durch das Büro Ingenieurbüro Steen-Meyers-Schmiddem mit folgenden Ergebnissen erarbei- tet: Das Einzugsgebiet des Oberflächenabflusses in Richtung des Plangebietes ist eng auf das Plangebiet begrenzt. Das Einzugsgebiet begrenzt sich demnach durch die umgebende Topogra- phie. Es handelt sich beim Einzugsgebiet überwiegend um den Oberflächenabfluss der umgeben- den Straßenkörper. Im Plangebiet ist ein Tiefpunkt in Form eines stehenden Gewässers im nord- westlichen Teil des Grundstücks vorhanden. In diese Senken führen die berechneten Fließwege, sowohl aus der Umgebung als auch vom Plangebiet selbst. Da es sich bei der durchgeführten Untersuchung um sog. Wassertropfenpfade handelt, werden die Hauptfließwege anhand des Gefälles berechnet. Hydrodynamischen Effekte, die z.B. durch bereits auf Flächen stehendem oder fließendem Wasser bzw. durch Rückstau entstehen, konnten bei der Untersuchung nicht betrachtet werden. Dafür wurde vom Ingenieurbüro Steen-Meyers-Schmiddem eine Erweiterung der Starkregenbetrachtung durch 2D Oberflächenabflusssimulation durchgeführt. Grundlage für die Simulation bildet der bereits beschriebene städtebauliche Entwurf des Büros Ci- tyförster. Für das Planungsgrundstück sind Zuflüsse aus den umliegenden Außengebieten fest- stellbar. Das Einzugsgebiet ist jedoch größtenteils auf die umliegenden Straßenkörper begrenzt. Dementsprechend sind auch die Zuflüsse aus den Außengebieten begrenzt. Dennoch entstehen auch auf dem Grundstück signifikante Fließwege. Diese sind überwiegend auf größere Senkenbe- reiche im nordwestlichen Teil des Grundstücks ausgerichtet. Hier entstehen aufgrund der Gelän- deverhältnisse im Istzustand teilweise großflächige Wasseransammlungen mit hohen Wasserstän- den. Entsprechend können im derzeitigen Planungszustand Gefahrenstellen für die vorgesehene Bebauung festgestellt werden. Im Rahmen der vorgelegten Untersuchung wurden außerdem Hinweise für die darauf aufbauende Freiflächenplanung erläutert, die Teil des geplanten Freiraumwettbewerbs werden. Dabei geht es vor allem um Hinweise für die Höhenentwicklung des Geländes im Plangebiet. Anhand dieser Hin- weise und Empfehlungen ist es möglich, die dargestellten Gefahrenstellen hinsichtlich Starkregen auf dem Planungsgrundstück zu reduzieren. Für die umgebenden Grundstücke bzw. Straßenflächen sind mit dem derzeitigen Planungsstand keine nachteiligen Veränderungen der Oberflächenabfluss-Situation festzustellen. 8.6 Sonstige Schutzgüter Der Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW hat in seiner Stellungnahme mitgeteilt, dass Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen keine Hinweise auf das Vorhan- densein von Kampfmitteln im Plangebiet liefern. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleich- wohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort ein- zustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu ver- ständigen. Der LVR- Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland sieht auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Der LVR verweist daher auf die Bestimmungen des § 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern).. Die Denkmaleigenschaft des ehem. Landesbehördenhauses wurde geprüft. Die Bezirksregierung Köln hat auf Grundlage einer Stellungnahme des LVR- Amtes für Denkmalpflege im Rheinland bestätigt, dass keine Denkmaleignung vorliegt.Seite 22 von 35 14 Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Ak- teure. Die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nummer: 1812770) sowie das Leitbild zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sollen auch in der Bauleitplanung bestmöglich Berück- sichtigung finden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Um dem Rechnung zu tragen wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nummern: 220501 und 240574). Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe II stellt keine „Nachhaltigkeits- bescheinigung“ dar, sondern beschreibt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nach- haltigkeitsstrategie.Seite 23 von 35 Zur Frühzeitigen Beteiligung Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 2 Frühzeitige Beteiligung (u.a. entwickelt aus den strategischen und den operativen Zielen der BNHS) Fragestellung: Wie werden die berührten Themen umgesetzt? Welche Aussagen lassen sich treffen? Wie setzt sich das Vorhaben mit den relevanten Themen auseinander? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche Prognoseverkehre werden durch das Vorhaben ausgelöst (Erste grundsätzliche Aussagen aus Voruntersuchung)? Die Bewertung der Leistungsfähigkeit an den relevanten Knotenpunkten ergab bisher, dass der Verkehr nach der Realisierung des Bauvorhabens leistungsfähig abgewickelt werden kann. Am Knotenpunkt Olof-Palme- Allee/Nahum-Goldmann-Allee ist eine leichte Verschlechterung der Qualitätsstufen von A auf B zu erwarten. Wie sieht die Erreichbarkeit von / Ausstattung mit Nahversorgungseinrichtungen mit Ziel der Verkehrsvermeidung aus? Im zu sanierenden, 6- geschossigen Bestandsgebäude der Liegende 8 sollen neben der Verwaltungsnutzung auch der Nahversorger und die Gastronomie mit Bezug zum angrenzenden Platzbereich „Grünes Forum“ angeordnet werden. Westlich des Plangebiets verläuft der bahnparallele Radweg an der Nahum- Goldmann-Allee, welcher das Plangebiet gut an das Bonner Radwegenetz anbindet. Wie stellen sich die Grundstrukturen des Mobilitätskonzeptes dar bzw. können erste Maßnahmen benannt werden? Im Inneren des Plangebiets wird eine autoarme, teilweise auch autofreie Erschließung vorgesehen. Neben der nach Norden erweiterten Bestandstiefgarage unter der Liegenden 8 wird durch eine Teilunterbauung des nordwestlichen Wohnblocks der ruhende Verkehr im gesamtem Plangebiet unterirdisch angeordnet und durch alternative Angebote in Mobilstationen ergänzt. Das vorliegende Mobilitätskonzept wird in diesem Sinne fortgeschrieben. Umweltverbund: Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der Erschließung durch den Umweltverbund geplant? (Verkehrliche Ersteinschätzung) Anbindung des Vorhabens an den ÖPNV / SPNV? Der ÖPNV- Haltepunkt Olof-Palme-Allee liegt unmittelbar neben dem Plangebiet. Er wird von fünf Stadt- und Straßenbahnlinien angefahren: 16 Bad Godesberg – Köln Niehl, 66 Bad Honnef – Siegburg, 63 Bad Godesberg – Tannenbusch, 67 Bonn Hbf – Siegburg Bf, 68 Ramersdorf – Bornheim. Außerdem halten zwei Nachtbusse an dem Haltepunkt. Bessere Vernetzung mit vorhandenen Fußwegen? Der Zugang für Fußgänger*Innen und Radfahrende zum zentralen Grünraum („Grünes Forum“) erfolgt über einen Auftaktplatz an der Kreuzung Friedrich- Ebert- Allee/Olaf- Palme- Allee und eine Verbindung zwischen dem dortigen 120 m- Hochpunkt und der Liegenden 8. Von der südöstlich gelegenen Grundstückseite, wo sich die Stadtbahn- und Straßenbahn- Halte-stelle an der B9 befindet, wird der Zugang Fußgänger*Innen und Radfahrende zum „Grünen Fo-rum“ durch eine Durchwegung im südlichen Teil der Liegenden 8 -verbunden mit einer Belebung des dortigen Innenhofs gewährleistet. Ausbau der Radinfrastruktur im Quartier notwendig/verbesserungsbedürftig? Westlich des Plangebiets verläuft der bahnparallele Radweg an der Nahum- Goldmann-Allee, welcher das Plangebiet gut an das Bonner Radwegenetz anbindet. Es bestehen gute Voraussetzungen, damit sich Fußgänger und Radfahrende komfortabel und sicher im neuen Quartier bewegen können. Die Lage und Ausgestaltung der entsprechenden Flächen werden im Detail im Rahmen des Wettbewerbs zu den Freianlagen festgelegt. Angebote der kombinierten Verkehrsmittelwahl – Mobilstationen im Umfeld vorhanden? Mobilstationen sind im Plangebiet vorgesehen. Berücksichtigt die „Innere Erschließung“ des Plangebietes den Umweltverbund gut ? Im Inneren des Plangebiets wird eine autoarme, teilweise auch autofreie Erschließung vorgesehen. Bebauungsplan Nr. 6718-1 "Neues Quartier Bundesviertel" Friedrich-Ebert-Allee, Olof-Palme-Allee, Nahum-Goldmann-Allee, A 562 Entwicklung eines verdichteten, lebendigen, durchgrünten und gemischten Stadtquartiers mit hoher städtebaulicher, freiraumplanerischer und architektonischer Qualität Seite 1 von 12Seite 24 von 35 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Erscheint eine Modal-Split-Verschiebung i.R. des Umweltverbundes möglich? Aufgrund der guten Anbindung an den ÖPNV sowie das Radwegenetz ist davon auszugehen. Werden E-Ladestationen im öffentlichen Bereich/ öffentlichen Straßenraum vorgesehen? Wird im Zuge der weiteren Planung abgestimmt. Oberirdische Stellplätze sind im Plangebiet nicht vorgesehen. Ist dem Vorhabenträger bekannt, dass E-Ladesäulen auf privaten Flächen vorzuhalten sind? Ist im Zuge des Vergabeverfahrens zu klären. Seite 2 von 12Seite 25 von 35 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Wird die bioklimatische Bedeutung bzw. Situation einer Fläche durch die Planung voraussichtlich eher verbessert oder verschlechtert? Gibt es Optimierungspotenziale? Es werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die im weiteren Verfahren durch ein Klimagutachten konkretisiert werden. Wie ist der lokale Wasserhaushalt (Niederschlag, Verdunstung, Grundwasserneubildung, Abbfluss) im zu bebauenden Gebiet? Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde bereits eine topographische Gefährdungsanalyse durch das Büro Ingenieurbüro Steen-Meyers-Schmiddem mit folgenden Ergebnissen erarbeitet: Das Einzugsgebiet des Oberflächenabflusses in Richtung des Plangebietes ist eng auf das Plangebiet begrenzt. Das Einzugsgebiet begrenzt sich demnach durch die umgebende Topographie. Es handelt sich beim Einzugsgebiet überwiegend um den Oberflächenabfluss der umgeben-den Straßenkörper. Im Plangebiet ist ein Tiefpunkt in Form eines stehenden Gewässers im nord-westlichen Teil des Grundstücks vorhanden. In diese Senken führen die berechneten Fließwege, sowohl aus der Umgebung als auch vom Plangebiet selbst. Ist bereits erkennbar, ob der lokale Wasserhaushalt durch das Vorhaben verschlechtert wird? Ist im weiteren Verfahren noch zu ermitteln. Wie berücksichtigt der Planvorentwurf die Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsbedingungen auch in sommerlichen Hitzeperioden? Die Freianlagen sollten umfangreich verschattet werden, vorzugsweise durch Baumpflanzungen. Die Grünanlagen sind so zu gestalten, dass sie auch an heißen Sommertagen eine hohe Aufenthaltsqualität bieten und als kühle Bereiche aktiv durch die Quartiersnutzer*innen aufgesucht werden können. Offene Wasserflächen oder Wasserspiele, die durch Verdunstungskühlung Hitze reduzieren, stellen dazu eine weitere Möglichkeit dar und sollen im Rahmen des Freiraumwettbewerbs er-gebnisoffen geprüft werden. Wie berücksicht der Planvorentwurf die Aspekte der Trockenheitsvorsorge/Schwammstadt? Im Plangebiet sind Maßnahmen nach dem Prinzip der Schwammstadt vorzusehen, um sinnvoll mit der Ressource Regenwasser umzugehen (z.B. Regen- /ggfs. Grauwassernutzung, lokale Versickerung, Regenwasserrückhalt z.B. durch Baumrigolen, Zisternen). Ist eine Nutzung durch vulnerable Bevölkerungsgruppen angedacht? ja, Kindertagesstätte Wenn ja, ist der erhöhte Schutzanspruch vor klimatischen Belastungen berücksichtigt worden? Da gerade Kleinkinder besonders vulnerabel gegenüber Hitzebelastung sind, sollte insbesondere im Bereich der Kindertagesstätte/Außenbereich weitere Maßnahmen zur Hitzeanpassung umgesetzt werden (Verschattung der Spielflächen, ggf. Wassermatschanlage). Ist bei Hanglagen eine Erosionsproblematik beim städtebaulichen Konzept berücksichtigt worden? keine Hanglage vorhanden Wasserwirtschaftliche Potentialanalyse Ist eine getrennte Regen- und Abwasserbeseitigung geplant? ja Besteht eine Versickerungspflicht oder nicht? Es besteht keine Versickerungspflicht Ist das Gebiet geeignet zur Regenwasserversickerung/ - rückhalt? Grundsätzlich ja, es wird im weiteren Verfahren ein Entwässerungskonzept aufgestellt. Im Freiraumwettbewerb werden diesbezüglich Ingenierusleistungen der Siedlungswasserwirtschaft eingefordert. Wie können Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserversickerung/natürlichem Regenrückhalt in der Fläche nach dem Schwammstadtprinzip/wassersensible Stadtentwicklung umgesetzt werden? Wird im Ergebnis des Freiraumwettbewerbes aufgezeigt. Gibt es Verdachtsflächen und schränken diese die Versickerungsfähigkeit ein? (Bodenaltlasten, Beschaffenheit, Flurabstand GW, Möglichkeiten städtischer Flächen, auf die das Wasser geleitet werden kann) Ja. Es ist nicht erkennbar, dass die Altlastensituation ein Hemmnis für die Umsetzung des Planvorhabens darstellt. Falls die Installation von Versickerungsanlagen vorgesehen ist, ist bei der Beurteilung der Standorte die Altlastsituation zu berücksichtigen. Können bei Maßnahmen zur Versickerung/Rückhalt gesetzlich festgelegte Abstände/Normen in der Fläche eingehalten werden? Ist im weiteren Verfahren noch zu ermitteln. Seite 3 von 12Seite 26 von 35 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Wasserwirtschaftliche Bedarfsanalyse Welche Art der Regenwasserbewirtschaftung soll ausgeführt werden? Kann das Niederschlagswasser genutzt werden? Im Plangebiet sind Maßnahmen nach dem Prinzip der Schwammstadt vorzusehen, um sinnvoll mit der Ressource Regenwasser umzugehen (z.B. Regen- /ggfs. Grauwassernutzung, lokale Versickerung, Regenwasserrückhalt z.B. durch Baumrigolen, Zisternen). Erfolgte eine Anpassung des Bebauungskonzepts an Ergebnisse des Überflutungsnachweises? Die Ergebnisse der Starkregenbetrachtung sind bei den weiteren Planungen (öffentliche Verkehrsflächen und Baufelder) zu konkretisieren und zu berücksichtigen. Wie gestaltet sich die Schaffung von Versickerungsmöglichkeiten, Zwischenspeichern für Niederschlagswasser? Ist im weiteren Verfahren noch zu ermitteln. Ist Regenrückhalt für Starkregen im Bereich notwendig und möglich? Eine Oberflächenabflusssimulation im Rahmen einer Starkregenbetrachtung wird durchgeführt. Liegt eine topographische Gefährdungsanalyse vor? Ja, diese wird im weiteren Verfahren ergänzt um eine Betrachtung des Städtebaulichen Entwurfes (Stand 10.06.2024). Bieten die jeweiligen Maßnahmen Vor-/Nachteile für angrenzende Gebiete/ggf. Unteranlieger? Wird das Verschlechterungsgebot beachtet? Das Einzugsgebiet des Oberflächenabflusses in Richtung des Plangebietes ist eng auf das Plangebiet begrenzt. Das Einzugsgebiet begrenzt sich demnach durch die umgebende Topographie. Es handelt sich beim Einzugsgebiet überwiegend um den Oberflächenabfluss der umgebenden Straßenkörper. Im Plangebiet ist ein Tiefpunkt in Form eines stehenden Gewässers im nordwestlichen Teil des Grundstücks vorhanden. In diese Senken führen die berechneten Fließwege, sowohl aus der Umgebung als auch vom Plangebiet selbst. Sollen Bereiche für Regenwasserversickerung/- speicherung „dienen“? Ist die Art, der Bedarf und die Notwendigkeit von Regenrückhalt/-versickerung in der jeweiligen Fläche identifiziert worden? Ist im weiteren Verfahren noch zu ermitteln. Können Verkehrswege als Notwasserweg zur Ableitung genutzt werden? Ist im weiteren Verfahren noch zu ermitteln. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen/Umsetzung Wie kann das Niederschlagswasser genutzt werden um die Folgen des Klimawandels zu reduzieren? Ist im weiteren Verfahren noch zu ermitteln. Welcher Flächenbedarf ergibt sich für die jeweiligen Maßnahmen? Ist im weiteren Verfahren noch zu ermitteln. Ist eine Reduktion des abgeleiteten Niederschlags durch Gründächer machbar? Die Planung sieht vor, dass die Flachdächer bzw. flach geneigten Dächer der neu geplanten Gebäude mittels einer mindestens extensiven Dachbegrünung bepflanzt werden. Dabei ist die Dachbegrünung mindestens mit einer Aufbaudicke von 10-15 cm bei einem Abflussbeiwert von 0,4 anzulegen. Die Begrünung ist dauerhaft funktionsgerecht zu erhalten - zudem ist die FLL- Richtlinie für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen zu beachten. Ist eine multifunktionale Flächennutzung hinsichtlich wasserwirtschaftlicher Maßnahmen möglich? Ist im weiteren Verfahren noch zu ermitteln. Kann das Niederschlagswasser durch gestalterische Mittel erlebbar gemacht werden Ist im weiteren Verfahren noch zu ermitteln. Klimaschutz und Energie: Wurde das Vorhaben vor dem Hintergrund eines solarenergetisch optimierten Städtebaus/Gebäude überprüft? Im Qualifizierungsverfahren wurden die Anforderungen der solarenergetische Optimierung formuliert. Vor dem Hintergrund der städtebaulichen Rahmenbedingen mussten allerdings unterschiedliche Anforderungen in Einklang gebracht werden. Im weiteren Verfahren wird die solarenergetische Optimierung konkretisiert (bspw. Orientierung von Grundrissen, Dachflächen, Gestaltung von Fassaden/Fensterflächen, etc.) Sind Dachflächen- oder ggf. Fassadenflächen zur Nutzung für Photovoltaik vorgesehen? Auf der Grundlage der Solarverpflichtung NRW sind mindestens 30% der Dachflächen mit Solaranlagen zu belegen. Im weiteren Verfahren werden die potenziellen Flächen, auch Fassaden, weiter konkretisiert. Welcher Energieeffizienzstandard wird angestrebt? Die Gebäude werden im Effizienzhaus-/Effizienzgebäudestandard 40 errichtet. Welche Energieversorgungsvarianten werden betrachtet? Es wird eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, bei der verschiedene Versorgungsvarianten unter Berücksichtigung erneuerbarer Energien, des Ziels der Klimaneutralität, sowie der Wirtschaftlichkeit vergleichend untersucht werden. Ist eine Prüfung auf mögliche Fern- oder Nahwärmeversorgung erfolgt? Über welche Medien das Plangebiet versorgt werden soll, wird im Rahmen einer Machbarkeitsstudie eruiert werden. Seite 4 von 12Seite 27 von 35 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Welche Bauart ist vorgesehen? Es werden Anforderungen an die Ökobilanz im Lebenszyklus gestellt. Im Vergabeverfahren werden Materialien und Baukonstruktionen vor dem Hintergrund des Nachhaltigen Bauens konkretisiert. Werden klimaschonende Baumaterialien vorgesehen? Siehe vorangegangene Zeile. Wird ggf. eine Nachhaltigkeitszertifizierung geplant? Für das kommunale Verwaltungsgebäude ist eine Zertifizierung vorgesehen. Für andere Gebäude wird das Thema Nachhaltigkeitszertifizierung ein Kriterium im Vergabeverfahren. Seite 5 von 12Seite 28 von 35 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Wie soll dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung getragen werden? Die Planung sieht neben Neubauten auch den Erhalt und die Umnutzung eines überwiegenden Teils der Bestandbebauung vor. Ist eine ausreichende bauliche Dichte im Sinne einer behutsamen Nachverdichtung geplant? (WE/ha, Dichte im Vergleich zum Quartier, Ortsteil, Gesamtstadt) Durch die Realisierung der Planungsabsicht wird die bauliche Dichte im Planungsraum deutlich zunehmen. Die städtebaulichen Kennziffern werden im weiteren Verfahren exakt ermittelt. Wurden Szenarien zu unterschiedlichen Dichten erstellt? Die Planung ist Ergebnis einer städtebaulichen Qualifizierung. Im Verfahren wurden mehrere Szenarienzu unterschiedlichen Dichten erstellt. Wird dem Vorrang für Mehrfamilienhäuser im Kernbereich Rechnung getragen? Ja. Wie hoch ist der Anteil an wiedergenutzter Fläche/ Konversionsfläche/umgenutzter Fläche? Das Plangebiet ist durch die vorhandene Bebauung mit Innenhof und Parkplätzen aktuell zu ca. 60 % versiegelt. Die vorhandene Bebauung wird weitestgehend erhalten. Werden Flächen aus der baulichen Nutzung herausgenommen bzw. werden Flächen entsiegelt? Im Bereich des geplanten Grünen Forums wird großflächig entsiegelt. Werden Flächen gezielt freigehalten? Ja, das Grüne Forum sowie die Innenhöfe der Wohnblöcke sollen von Be- und Unterbauung freigehalten sein. Erfolgte eine bedarfsgerechte Planung der Nutzungen und Nachbarschaften (Wo-Gebäudetypen, Gewerbe, Infrastruktureinrichtungen etc.)? Die Planung sieht neben Neubauten auch den Erhalt und die Umnutzung eines überwiegenden Teils der Bestandbebauung vor. Das neue Quartier soll zu 60 % von Wohnnutzung, davon 50 % öffentlich geförderter Wohnraum, geprägt sein. Zudem sind Flächen für die Stadtverwaltung sowie komplementäre Nutzungen, wie Einzelhandel sowie Gastronomie vorgesehen. Außerdem ist an dem Standort eine 6- gruppige Kindertagesstätte (Kita) sowie eine Grundschule geplant. Wurden besondere Wohnformen beachtet? Im 40 m- Hochpunkt werden im Sockelbereich die Schule und die Kita mit Freiraum auch auf dem Dach des Schulgebäudes angeordnet. In den darüber liegenden Geschossen werden Son-derformen des Wohnens, (z.B. Studierenden- bzw. Auszubildenden-Wohnen) untergebracht. Freiraum und Grünkonzeption: Werden die bestehenden und geplanten Freiraumqualitäten nach dem IFS berücksichtigt? Das Integrierte Freiraumsystem der Stadt Bonn, Stand 2012 trifft keine Aussagen zum Plangebiet. Werden private Grünräume auch zum Nutzen der Allgemeinheit geschaffen? Die Gestaltung des öffentlichen Raumes („Grünes Forum, Wohnhöfe, Straßen, Wege und Plätze) wird über einen landschaftsplanerischen Wettbewerb weiter konkretisiert und im Vergabeverfahren gesichert. Können öffentl. Räume o. grüne Freiräume im Zuge desVorhabeens im Quartire aufgewertet werden? Ja, die Freiraumqualität soll im Quartier aufgewertet werden. Es wird angestrebt, dass möglichst viele Satzungsbäume erhalten bleiben sowie weitere Anpflanzungen auf gewachsenem Boden abseits von Tiefgaragen oder Untergeschossen, umgesetzt werden. Gibt es Begrünungskonzepte im Vorhaben? Der Grünrahmenplan für das Bundesviertel, der am 19.06.2023 vom Rat der Bundesstadt Bonn zur Kenntnis genommen wurde, sieht die Neuanlagen von Grünanlagen und Plätzen im Rahmen der weiteren städtebaulichen Entwicklung vor. Auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs wird zur Qualifizierung des Freiraums im Plangebiet ein landschaftsplanerischer Wettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Ergeben sich Grün- Angebote fürs umliegende Quartier? Ja, das geplante Grüne Forum bietet auch ein Angebot für die angrenzende Nachbarschaft. Wurden Grün-Vernetzungsmöglichkeiten genutzt? Aufgrund der Lage des Plangebiets ist keine direkte Grün-Vernetzung möglich. Können bestehende Freiraumstrukturen durch Änderung der Nutzung/Zugänglichkeit genutzt werden? Ja, das heute größtenteils brachliegende Grundstück wird zu einem gemischten Wohn- und Arbeitsquartier entwickelt. Wie sieht die Begrünung von Straßen und Plätzen aus? Die Alleebäume entlang der öffentlichen Straßen und die markante Baumkulisse entlang der B9 werden vollständig erhalten. Der städtebauliche Entwurf zeigt auf, dass zwar einige Satzungsbäume beseitigt werden müssen, diese aber innerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden können. Dafür eignen sich neben den öffentlichen Straßenräumen im Quartier auch die großzügigen, nicht oder nur teilweise unterbauten Wohnhöfe. Seite 6 von 12Seite 29 von 35 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Wie sieht die Erreichbarkeit relevanter Grünstrukturen/Grünausstattung aus? Südfriedhof und begrünte Zuwegung zur Rheinaue liegen in fußläufiger Entfernung zum Plangebiet (100 Meter) Wie sieht die Weiterentwicklung der blau-grünen Infrastruktur im Bestand / im Neubau aus? Wird im Ergebnis des Freiraumwettbewerbes aufgezeigt. Ist eine Dach- / Fassadenbegrünung vorgesehen? Die Planung sieht vor, dass die Flachdächer bzw. flach geneigten Dächer der neu geplanten Gebäude mittels einer mindestens extensiven Dachbegrünung bepflanzt werden. Dabei ist die Dachbegrünung mindestens mit einer Aufbaudicke von 10-15 cm bei einem Abflussbeiwert von 0,4 anzulegen. Die Begrünung ist dauerhaft funktionsgerecht zu erhalten - zudem ist die FLL- Richtlinie für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen zu beachten. Werden die Aspekte der Niederschlagswasserversickerung, naturnahen, biodiversitätssteigernden Grünflächengestaltung (Pflanzen, Insekten- und Vogelschutz), Berücksichtigung heimischer trockenresistenter Arten, Entsiegelung ausreichend beachtet? Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans wurde eine Artenschutzprüfung (ASP – Stufe I) durchgeführt. Die Artenschutzprüfung Stufe II ist beauftragt. Im Rahmen des Bauleitverfahrens wird die Möglichkeit der Versickerung im Plangebiet auch im Zusammenhang mit vorhandenen Altlasten geprüft. Seite 7 von 12Seite 30 von 35 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Artenschutz: Sind im Plangebiet offensichtlich Habitatstrukturen zu erkennen, die artenschutzrechtlich relevant sein können? Das Gutachten (ASP - Stufe I) kommt zu dem Ergebnis, dass die Lebensraumansprüche einiger ubiquitärer und ungefährdeter Vogelarten, die an Gebäude- und Gehölzstrukturen gebunden sind, im Plangebiet erfüllt werden und Fortpflanzungs- und Ruhestätten von verschiedenen Vogelarten nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können. Wie sehen die Möglichkeiten zum Erhalt, zur Weiterentwicklung und zur Vernetzung der biologischen Vielfalt aus? Möglichkeiten sind angesichts der geplanten Neubebauung in begrenztem Umfang gegeben. Die Artenschutzprüfung Stufe II ist beauftragt. Liegen Ergebnisse der artenschutz-rechtlichen Vorprüfung (ASP Stufe I) vor? ja Kommt die ASP zu dem Ergebnis, dass Verletzungen artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (gem. § 44 (1) Nrn. 1-3 BNatSchG), nicht ausgeschlossen werden können? Eine abschließende Beurteilung, ob das Vorhaben gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG in Zusammenhang mit § 44 Abs. 5 BNatSchG verstößt, kann erst nach Durchführung einer vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP-Stufe II) erfolgen. Ist eine vertiefende Artenschutzprüfung (Art-für Art Prüfung/ASP Stufe II) erforderlich? ja Sind faunistische Erhebungen durchzuführen? Es werden spezifische faunistische Erfassungen für Vögel, Fledermäuse, Haselmaus, Gartenschläfer und Amphibien gutachterlich empfohlen. Die Artenschutzprüfung Stufe II ist dementsprechend beauftragt. Vegetation: Sind Baum- oder Gehölzbestände von einer Überplanung betroffen? ja Konnte die Planung / das Vorhaben hinsichtlich des Baumerhalts optimiert werden? Der Baumbestand wurde von Seiten des Amtes für Umwelt und Stadtgrün ermittelt und bewertet. Im Rahmen der Baumbewertung wurden 123 Bäume erfasst. Von den vorhandenen Bäumen fallen 71 Bäume unter die Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn. Es wird angestrebt, dass möglichst viele Satzungsbäume erhalten bleiben sowie weitere Anpflanzungen auf gewachsenem Boden abseits von Tiefgaragen oder Untergeschossen, umgesetzt werden. Muss ökologisch wertvolle Grünstruktur (Sträucher, Hecken, Obstgehölze) im Rahmen der Bebauung beseitigt werden? Das Grundstück wird mit Ausnahme der südlichen Grenze ringsum von einer Baumreihe zu den Straßenseiten hin abgegrenzt. In einer Senke an der nordwestlichsten Ecke (Straßenecke Na-hum-Goldmann-Allee/ Olof-Palme- Allee) befindet sich ein kleines Stillgewässer. Dieses Feuchtbi-otop wurde ursprünglich als Kreuzkrötenhabitat in den 1980er-Jahren angelegt, um den damals in den dort vorhandenen Kiesgruben vorkommenden Kreuzkröten ein Ersatzbiotop zu bieten. Derzeit ist das Feuchtbiotop durch eine krautige Ufer- und Unterwasservegetation geprägt. Muss für die Umsetzung der Planung / des Vorhabens satzungsgeschützter Baumbestand gefällt werden? Notwendige Ersatzpflanzungen für die unvermeidbare Fällung von satzungsgeschützten Bäumen sind innerhalb des Plangebietes auf gewachsenem Boden, außerhalb von Tiefgaragen, vorzu-nehmen. Wie viele Bäume müssen wegen ihres Standorts im Baufeld gefällt werden? 55 Bäume entfallen, davon 20 geschützte, dafür sind 57 Neuanpflanzungen geplant. Erneute Prüfung nach weitergehender Planung notwendig Wie viele Bäume müssen wegen des Standorts im Arbeitsbereich / Baustelleneinrichtungsfläche während der Bauphase gefällt werden? Siehe oben. Weiteres ist zu ermitteln. Ist der Baumbestand gutachterlich in Beziehung zur Planung gesetzt worden bzw. ein Gutachten beauftragt? Der Baumbestand wurde von Seiten des Amtes für Umwelt und Stadtgrün ermittelt und bewertet. Im Rahmen der Baumbewertung wurden 123 Bäume erfasst. Von den vorhandenen Bäumen fallen 71 Bäume unter die Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn. Welche Kompensationsflächen sind vorgesehen? Es wird angestrebt, dass möglichst viele Satzungsbäume erhalten bleiben sowie weitere Anpflanzungen auf gewachsenem Boden abseits von Tiefgaragen oder Untergeschossen, umgesetzt werden. Kulturelles Erbe: Ist kulturelles Erbe im Sinne des Denkmalschutzes direkt oder indirekt (Baudenkmale und Umgebungsschutz, Bodendenkmale und Denkmalbereiche) betroffen? Der LVR- Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland sieht auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes. Die Denkmaleigenschaft des ehem. Landesbehördenhauses wurde geprüft. Die Bezirksregierung Köln hat auf Grundlage einer Stellungnahme des LVR- Amtes für Denkmalpflege im Rheinland bestätigt, dass keine Denkmaleignung vorliegt. Baudenkmale Welche gestaltprägenden Merkmale müssen die Neubauvorhaben aufweisen, damit die Denkmalschutzziele ausreichend gewürdigt werden? Seite 8 von 12Seite 31 von 35 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Welche Materialien/Bautechniken sind, auch aus ökologischen Gründen bei den Neubauvorhaben, zu erhalten bzw. adäquat zu ergänzen/fortzuschreiben (bspw. Holz statt Kunststoff, mineralische Anstriche, natürliche/recycelbare Dämmstoffe)? Die Planung sieht neben Neubauten auch den Erhalt und die Umnutzung eines überwiegenden Teils der Bestandbebauung vor. Die Gebäude werden im Effizienzhaus-/Effizienzgebäudestandard 40 errichtet. Kann das Planungsziel erneuerbare Energien/Erhöhung Bepflanzungsanteil (Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Fassaden- /Dachbegrünung) auch an bzw. auf anderen (Neu)Bauelementen wie z.B. Fahrradabstellanlagen umgesetzt werden, um Beeinträchtigung der Denkmalschutzziele zu verhindern? ja Bodendenkmale Kann eine archäologische Fläche ungestört erhalten werden? Falls nicht: keine archäologische Fläche ermittelt. Wie können Funde im Entwicklungsgebiet aufbereitet und präsentiert werden? Seite 9 von 12Seite 32 von 35 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Werden durch die Planungen Arbeitsplätze geschaffen? voraussichtlich ja Werden Arbeitsplätze gefährdet? nein Wie gestalten sich die Möglichkeiten für Mitarbeitende zum Arbeitsplatz zu gelangen (ÖPNV, Fahrradwege, KFZ)? siehe Mobilität Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden die vorgesehenen gewerblichen Nutzungen konkretisiert? Im Vergabeverfahren der Baufelder werden von den Bietern konkretere Nutzungsvorschläge für die gewerblichen Flächen eingeholt und bewertet. Sind Unternehmen betroffen? Die geplanten Büroflächen sollen überwiegend von der Stadtverwaltung genutzt werden. Werden bestehende Gewerbegebiete durch den neuen B-Plan im Bestand gefährdet? nein, es handelt sich um ein bestehenden Bürostandort der gemischt genutzt weiterentwickelt wird. Gefährdet die Planung die Entwicklung/Schaffung eines Gewerbegebietes? nein Wie gestaltet sich die Erschließung (z.B. Anlieferung) von Gewerbebetrieben? Die Anlieferung des Nahversorgers in der Liegenden 8 muss im weiteren Verfahren überprüft und weiter ausgearbeitet werden Haben Festsetzungen der Verkehrsführung Auswirkungen auf Gewerbebetriebe? Gibt es insbesondere negative Auswirkungen auf die Betriebe? Nein. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit an den relevanten Knotenpunkten ergab bisher, dass der Verkehr nach der Realisierung des Bauvorhabens leistungsfähig abgewickelt werden kann. Seite 10 von 12Seite 33 von 35 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Greift es unterschiedliche Bedürfnisse auf (Familien, junge, alte, behinderte Menschen …)? Das neue Quartier soll zu 60 % von Wohnnutzung, davon 50 % öffentlich geförderter Wohnraum, geprägt sein. Zudem sind Flächen für die Stadtverwaltung sowie komplementäre Nutzungen, wie Einzelhandel sowie Gastronomie vorgesehen. Außerdem ist an dem Standort eine 6- gruppige Kindertagesstätte (Kita) sowie eine Grundschule geplant. Kann das Wohnumfeld naturnah und mit ausreichend Spielmöglichkeiten gestaltet werden? Spielflächen sind u.a. als Bestandteil des Grünen Forums sowie in den begrünten Wohnhöfen geplant. Werden Angebote bewegungsaktivierender Infrastruktur geschaffen? Grünes Forum Findet eine konkrete Aufwertung des öffentlichen Raums statt? ja, das bisher durch Landeseinrichtungen genutzte Plangebiet wird zu einem autofreien Quartier mit öffentlichen Räumen entwickelt. Fand eine Beteiligung der Behindertengemeinschaft und der städtischen Gleichstellungsstelle an der Planung statt? Es fand eine Ämterbeteiligung innerhalb der Stadtverwaltung statt. Amt 04 (Gleichstellungsstelle) hatte keine Einwände. Die Auslobung des Freiraumwettbewerbes wird mit den Fachämtern abgestimmt. Es wird im weiteren Verfahren eine Beteiligung der Behindertengemeinschaft erfolgen. Strukturen: Wie fügt sich das Vorhaben in gewachsene Strukturen / Identität des Ortes ein? Das Plangebiet, welches ein Teilgebiet des Bundesviertels ist, wurde in der Rahmenplanung Bundesviertel als ein Schlüsselprojekt „Labor“ definiert, das maßgeblich zur nutzungsgemischten Weiterentwicklung des Bundesviertels beitragen soll. Auf dieser Basis hat das Büro Cityförster ein Nutzungskonzept für das Plangebiet entwickelt. In welcher Art und Weise werden bestehende / benachbarte Ortsteile / Quartiere / Nachbarschaften tangiert? Verkehrliche Auswirkungen, erhöhte Nutzungsfrequenz und erhöhtes Angebot an Dienstleistungen/Handel. Neue städtebauliche Landmarken (zwei Hochhäuser) geplant. Kann eine Aufwertung des öffentlichen Raums stattfinden? Es wird öffentlicher Raum im Plangebiet vorgesehen, der eine hohe Aufenthaltsqualität bieten soll. Wohnungsbau: Wie hoch soll der Anteil geförderten Wohnraums sein? (Mehr möglich/gewünscht als Vorgaben BBLM) Ist das Vorhaben dann noch sozialverträglich? 50% geförderter Wohnraum ist vorgesehen. Die Verteilung im Plangebiet ist mit dem zuständigen Ministerium im Zuge der Städtebaulichen Qualifizierung vorabgestimmt. Kann mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als Grünfläche gestaltet werden (Fördervoraussetzung!)? ja Welche Geschossigkeit ist im Plangebiet vorgesehen (Maßgaben der Wohnraumförderbestimmungen)? Es ist ein 40-Meter und ein 120-Meter hohes Hochhaus geplant. Die Wohngebäude weisen eine höhe bis zu 6 Vollgeschossen auf. Berücksichtigt das Vorhaben Baufelder für innovative Wohnformen? Wird im Vergabeverfahren der Baufelder konkretisiert. Sonderwohnform Studierenden- oder Azubiwohnen ist vorgesehen. Wie ist das Verhältnis von Einfamilienhäusern zu Geschoßwohnungsbau (Schaffung gemischter Strukturen auch im geförderten Wohnungsbau durch Miet-Einfamilienhäuser und klassischen Mietwohnungsbau)? Es sind keine Einfamilienhäuser geplant. Gibt es Aussagen zum geplanten Wohnungsmix? Grundrissplanungen liegen schematisch vor. Eine Konkretisierung erfolgt im weiteren Verfahren. Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder Ein Beitrag zu den SDG's : Seite 11 von 12Seite 34 von 35 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe II Seite 12 von 12Seite 35 von 35
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