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241590-01 AA · Änderungsantrag

Grüne Änderungsantrag: Wohnen über Parken, Stadtbezirk Bad Godesberg – Entwicklung der Stellplatzfläche an der Gotenstraße im Ortsteil Plittersdorf – Bau einer Tief- oder Quartiersgarage – zu DS 241590

Nummer
241590-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
28.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Gotenstraße Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg Hauptort
  • Plittersdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 241590 Wohnen über Parken, Stadtbezirk Bad Godesberg – Entwicklung der Stellplatzfläche an der Gotenstraße im Ortsteil Plittersdorf

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Änderungsantrag
öffentlich
241590-01 AA
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg
Michael Wenzel
Petra Martischewski
27.01.2025, gez. BBM Wenzel
Grüne Änderungsantrag: Wohnen über Parken,
Stadtbezirk Bad Godesberg – Entwicklung der
Stellplatzfläche an der Gotenstraße im Ortsteil
Plittersdorf – Bau einer Tief- oder Quartiersgarage
– zu DS 241590
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird gebeten
1. für die weitere Planung den Bau einer Tief- bzw. Quartiersgarage zu
prüfen bzw. für ein von einem Investor gefordertes Plankonzept
entsprechende Vorgaben auszuarbeiten.
2. auf ausreichend große Abstände zur vorhandenen Wohnbebauung ist
nach der Eigenart des Quartiers zu achten. Ein viertes Geschoss soll
nur als Staffelgeschoss zulässig sein.
Begründung
Nach Vorschlag der Verwaltung soll ein Investor – vorrangig die VEBOWAG –
ein Plankonzept entwerfen. Die Antragsteller gehen davon aus, dass die
Parkplatzflächen ebenerdig bleiben und das Gebäude in Ständerbauweise
darüber errichtet wird. Daher ist alternativ zu prüfen, ob Stellplätze in einer
Tiefgarage geschaffen werden können. Eine Tiefgarage würde ein zusätzliches
Erdgeschoss für Wohnungen ermöglichen und könnte ggf. zweigeschossig in
die Tiefe gebaut werden, sodass mehr Stellplätze als die derzeit 39 bzw. künftig
nur 23 entstehen. In diesem Fall wäre eine Quartiersgarage denkbar. Dies
berücksichtigt die starke Frequentierung des vorhanden Parkplatzes an
Werktagen, aber auch für Trauergäste des Zentralfriedhofs aus Nah und Fern,
überwiegend an Freitagen. Die Kosten einer möglichen Kanalverlegung sollen
überschlägig ermittelt werden, um Investoren eine Planungsgrundlage zu
bieten. Zudem sind Hinweise zur Finanzierung von Quartiersgaragen
erforderlich.
Der Neubau muss sich gemäß § 34 BauGB nach Art, Maß und Eigenart in dieSeite 1 von 2
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Umgebung einfügen. Die großzügigen Grünbereiche aus den späten 1950er-
Jahren sind insoweit zu berücksichtigen, sodass Abstände zur vorhandenen
Wohnbebauung ähnlich dimensioniert und als Grünflächen gestaltet werden.
Das oberste, vierte Geschoss ist allseitig als Staffelgeschoss mit Flach- oder
Pultdach zu planen, um die Höhe der benachbarten Satteldächer
aufzunehmen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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