← Vorlagen

241590 · Beschlussvorlage

Wohnen über Parken, Stadtbezirk Bad Godesberg – Entwicklung der Stellplatzfläche an der Gotenstraße im Ortsteil Plittersdorf

Nummer
241590
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 08.05.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 4 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241590-01 AA Grüne Änderungsantrag: Wohnen über Parken, Stadtbezirk Bad Godesberg – Entwicklung der Stellplatzfläche an der Gotenstraße im Ortsteil Plittersdorf – Bau einer Tief- oder Quartiersgarage – zu DS 241590

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (8.828 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
241590
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Wohnen über Parken, Stadtbezirk Bad Godesberg
– Entwicklung der Stellplatzfläche an der
Gotenstraße im Ortsteil Plittersdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Empfehlung
Rat 13.02.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die heute als öffentliche Stellplatzfläche genutzte städtische
Liegenschaft an der Gotenstraße und Elisabeth-Selbert-Allee wird, unter Erhalt
einer möglichst hohen Anzahl an öffentlich nutzbaren PKW-Stellplätzen, für ein
erstes Projekt „Wohnen über Parken“ im Stadtbezirk Bad Godesberg
entwickelt.
2. Die Fluchtlinienpläne 40/GO von 1934 und 85/GO von 1950 sollen
aufgehoben werden.
Begründung
Anlass
Der Rat hat am 17.03.2022 beschlossen, dass die Verwaltung in den jeweiligen
Stadtbezirken prüft, welche Stellplatzflächen sich für eine Wohnbebauung bzw.
Überbauung eignen, ob Baurecht besteht, welche Handlungsmöglichkeiten die
Stadt Bonn hat, Baurecht zu schaffen und wie die genauen Besitzverhältnisse
sind (DS-Nr. 220021).
Positiv geprüfte Flächen sollen zusammen mit einem Vorschlag zum weiteren
Vorgehen in den politischen Gremien vorgestellt werden.
Da eine Prüfung und weitere politische Befassung auf Stadtbezirksebene
erfolgt, wird mit dieser Vorlage für den Stadtbezirk Bad Godesberg gestartet.
Die Prüfungsergebnisse bezüglich der Stadtbezirke Bonn, Beuel und Hardtberg
werden anschließend folgen.
Für den Stadtbezirk Bad Godesberg wurden im Ratsbeschluss folgende
Flächen benannt:Seite 1 von 6
Seite 2
1. Parkplatz Gotenstraße/Elisabeth-Selbert-Allee, Plittersdorf
a. Das positive Prüfergebnis ist Inhalt dieser Vorlage. Die
Liegenschaft kann nach Aufhebung der Fluchtlinienpläne gemäß
§ 34 BauGB wohnbaulich entwickelt werden.
2. Parkplatz an der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
nördlich der Straße Deichmanns Aue, Rüngsdorf
a. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat eigene Bedarfe
für diese Fläche formuliert und wird diese nicht für eine
wohnbauliche Entwicklung freigeben.
3. Parkplatz am Sportplatz/Sportpark Pennenfeld an der Kortrijker
Straße, Lannesdorf
a. Der Bebauungsplan Nr. 8215-23 weist hier keine überbaubare
Grundstücksfläche aus. Die betroffene Fläche ist als öffentliche
Grünfläche - Sportgelände - ausgewiesen mit dem Zusatz Bolz-
und Parkplatz somit wäre grundsätzlich eine B-Plan Änderung
notwendig. Eine Befreiung aufgrund § 31 Abs. 3 BauGB ist im
Einzelfall zu prüfen. Neben den Restriktionen durch die
angrenzenden Sportplätze wäre ggf. ein mehrjähriges
Bebauungsplanverfahren zur wohnbaulichen Entwicklung
notwendig. Daher wird diese Fläche zunächst nicht in Betracht
gezogen.
4. Grundstück Ecke Max-Plack-Straße/Albertus-Magnus-Straße,
Grundstücksnummer 673, Lannesdorf
a. Der private Grundstückseigentümer hat in der Vergangenheit
eine ablehnende Haltung bezüglich einer baulichen Entwicklung
des Grundstückes signalisiert. Aktuell hat die Verwaltung eine
erneute, bisher unbeantwortete, Anfrage hierzu an den
Eigentümer gerichtet.
In der beigefügten Übersicht sind diese Flächen dargestellt.
Aus der oben beschriebenen Prüfung hat sich ergeben, dass sich zunächst nur
der Standort Gotenstraße für eine zeitnahe Entwicklung eignet und damit ein
Beispiel für eine klimafreundliche Innenentwicklung - auch im Sinne des
Klimaplan-Steckbriefs 4.2.1.1 (DS-Nr. 241644) sein kann.
Beschreibung der Fläche an der Gotenstraße
Das aktuell als öffentliche Stellplatzfläche mit 39 PKW-Stellplätzen genutzte
Grundstück hat eine Größe von circa 1360 qm. Die städtische Fläche ist
vollversiegelt. Lediglich entlang der Gotenstraße grenzt ein Grünstreifen mit
zwei Bäumen an. Nördlich der Fläche befindet sich der denkmalgeschützte
Eingang zum Zentralfriedhof Bonn. Östlich befindet sich die Elisabeth-Selbert-
Gesamtschule. Im Süden und Westen wird das Grundstück von
dreigeschossigen Wohngebäuden in Zeilenbauweise gerahmt.
Das gut an den ÖPNV angebundene Grundstück liegt circa 400 Meter von der
Stadtbahnhaltestelle Hochkreuz/Deutsches Museum entfernt. Unmittelbar an
das Grundstück angrenzend befinden sich die Haltestellen der Buslinie 638.Seite 2 von 6
Seite 3
Zum Zeitpunkt einer Stichprobe (Werktag, 9 Uhr) waren alle 39 Stellplätze
belegt. Die Stellplätze sind allerdings weder dem Friedhof noch der
angrenzenden Schule bauordnungsrechtlich zugeordnet. Beide Institutionen
gehen davon aus, dass Besucher*innen des Friedhofes bzw. Lehrkräfte der
Schule das Stellplatzangebot tagsüber nutzen.
2019 war das Umfeld des Plangebietes (Kennedyallee bis Gotenstraße Nr. 92)
Bestandteil einer Parkraumuntersuchung. Diese ergab, dass 119 Stellplätze im
öffentlichen Raum vorhanden sind. Diese sind am frühen Morgen zu maximal
74% ausgelastet, am Vormittag beträgt die Auslastung 75% – 89%. Dieselbe
Quote wird für den Nachmittagszeitraum verzeichnet.
Es besteht also im näheren Umfeld des Plangebietes ein öffentliches
Stellplatzangebot entlang der Straßenräume, welches zwar nicht voll, aber
dennoch überwiegend ausgelastet ist.
Durch eine im östlichen Bereich des Grundstücks verlaufende Kanaltrasse (im
Übersichtsplan pink dargestellt, sh. Anlage) bestehen Restriktionen und
Zwangspunkte hinsichtlich der Konfiguration einer möglichen Bebauung und
einer Gestaltung der nicht zu überbauenden Grundstücksflächen. Sollte jedoch
unter diesen Rahmenbedingungen eine Bebauung nicht möglich sein, müsste
ggf. eine Verlegung auf Kosten eines Vorhabenträgers erfolgen.
Planungsziel/ Vorhaben
Das Grundstück könnte, aufgrund der dreigeschossigen Umgebungsbebauung
und der Ecklage am Kreuzungsbereich, verträglich gemäß § 34 BauGB mit
einem viergeschossigen Wohngebäude bebaut werden. Dabei sind je nach
städtebaulicher Figur bis zu circa 24 Wohneinheiten realisierbar. Abhängig von
der Unterbringung der Stellplätze in einer Tiefgarage, einem Garagengeschoss
und/oder auf der nicht überbauten Grundstücksfläche können bis zu circa 23
PKW ( aktuell 39 öffentliche Stellplätze) erhalten bzw. neu geschaffen werden.
Der durch das neue Wohngebäude ausgelöste Stellplatzbedarf wird dabei die
Anzahl der öffentlich zugänglichen Stellplätze reduzieren – insofern keine
Ablöse erfolgt.
Dabei ist zu beachten, dass die städtebauliche Qualität und der notwendige
Grünflächenanteil (bei gefördertem Wohnraum mindestens 30%) auf dem
Grundstück in Konkurrenz zu der Anzahl der oberirdischen Stellplatzflächen
tritt. Daher ist das Ziel der planerischen Entwicklung, dass eine möglichst hohe
Anzahl an öffentlichen Stellplätzen auf dem Grundstück erhalten bleiben soll,
jedoch die Anzahl letztlich durch die Qualität des Wohnumfeldes bezüglich
Begrünung und Aufenthaltsqualität bestimmt wird.
Planungsrecht
Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Das Planvorhaben entspricht folglich dieser Ausweisung.
Ein Bebauungsplan liegt hier nicht vor. Das Einfügen der Bebauung wird, bei
Aufhebung der nachfolgend genannten Fluchtlinienpläne, planungsrechtlich
nach § 34 BauGB beurteilt.
Die Fluchtlinienpläne 40/GO von 1934 und 85/GO von 1950 weisen die FlächeSeite 3 von 6
Seite 4
als öffentliche Verkehrsfläche aus und bestimmen einen Abstand von vier bis
fünf (40/GO) bzw. bis sechs (85/GO) Metern (für Straßenbegleitgrün/nicht
überbaubare Grundstücksfläche) zwischen Bebauung und Verkehrsfläche. Die
Fluchtlinienpläne wären im weiteren Verfahren für diesen Bereich aufzuheben.
Verfahrensvorschlag
Aufgrund der städtebaulichen Machbarkeit und des anhaltend hohen
Wohnraumbedarfes bei gleichzeitig vorhandenem öffentlichen
Stellplatzangebot im Umfeld des aktuell als Stellplatzanlage genutzten
Plangebietes, empfiehlt die Verwaltung die wohnbauliche Entwicklung der
städtischen Liegenschaft.
Bei Beschlussfassung wird das städtische Grundstück zunächst der
VEBOWAG zwecks einer wohnbaulichen Entwicklung angeboten. Bei Interesse
würde die VEBOWAG aufgefordert ein Plankonzept zu entwerfen, welches den
politischen Gremien spätestens im Zuge der Bauantragsstellung präsentiert
wird.
Dabei muss die Möglichkeit eines Erhalts von öffentlichen Stellplätzen bei
gleichzeitig ausreichender Wohnqualität, aufgezeigt werden. In diesem
Rahmen werden auch Überlegungen hinsichtlich des künftigen (grundstücks-)
rechtlichen Status der öffentlichen Stellplatzflächen anzustellen sein. Sollte die
VEBOWAG keine Entwicklungsabsichten auf dem Grundstück verfolgen, wird
die Liegenschaft per Konzeptvergabe öffentlich ausgeschrieben werden.
Anlage/n
1 Übersichtsplan (öffentlich)
2 2024-10-04_Gotenstr-Hindenburgalle_Kanalbestand (öffentlich)Seite 4 von 6
Seite 5 von 6
Erstellt am 04.10.2024
0 7 14 21
Meter1:500
Gotenstr. / Hindenburgallee
Maßstab
Bearbeitung: ±Abteilung:
Lage und Maße des eingetragenen Kanals sind örtlich zu überprüfen.
Angaben ohne Gewähr!Seite 6 von 6

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 17:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de