241590 · Beschlussvorlage
Wohnen über Parken, Stadtbezirk Bad Godesberg – Entwicklung der Stellplatzfläche an der Gotenstraße im Ortsteil Plittersdorf
Kerndaten
- Nummer
- 241590
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 241590 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Wohnen über Parken, Stadtbezirk Bad Godesberg – Entwicklung der Stellplatzfläche an der Gotenstraße im Ortsteil Plittersdorf Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Empfehlung Rat 13.02.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die heute als öffentliche Stellplatzfläche genutzte städtische Liegenschaft an der Gotenstraße und Elisabeth-Selbert-Allee wird, unter Erhalt einer möglichst hohen Anzahl an öffentlich nutzbaren PKW-Stellplätzen, für ein erstes Projekt „Wohnen über Parken“ im Stadtbezirk Bad Godesberg entwickelt. 2. Die Fluchtlinienpläne 40/GO von 1934 und 85/GO von 1950 sollen aufgehoben werden. Begründung Anlass Der Rat hat am 17.03.2022 beschlossen, dass die Verwaltung in den jeweiligen Stadtbezirken prüft, welche Stellplatzflächen sich für eine Wohnbebauung bzw. Überbauung eignen, ob Baurecht besteht, welche Handlungsmöglichkeiten die Stadt Bonn hat, Baurecht zu schaffen und wie die genauen Besitzverhältnisse sind (DS-Nr. 220021). Positiv geprüfte Flächen sollen zusammen mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen in den politischen Gremien vorgestellt werden. Da eine Prüfung und weitere politische Befassung auf Stadtbezirksebene erfolgt, wird mit dieser Vorlage für den Stadtbezirk Bad Godesberg gestartet. Die Prüfungsergebnisse bezüglich der Stadtbezirke Bonn, Beuel und Hardtberg werden anschließend folgen. Für den Stadtbezirk Bad Godesberg wurden im Ratsbeschluss folgende Flächen benannt:Seite 1 von 6 Seite 2 1. Parkplatz Gotenstraße/Elisabeth-Selbert-Allee, Plittersdorf a. Das positive Prüfergebnis ist Inhalt dieser Vorlage. Die Liegenschaft kann nach Aufhebung der Fluchtlinienpläne gemäß § 34 BauGB wohnbaulich entwickelt werden. 2. Parkplatz an der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nördlich der Straße Deichmanns Aue, Rüngsdorf a. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat eigene Bedarfe für diese Fläche formuliert und wird diese nicht für eine wohnbauliche Entwicklung freigeben. 3. Parkplatz am Sportplatz/Sportpark Pennenfeld an der Kortrijker Straße, Lannesdorf a. Der Bebauungsplan Nr. 8215-23 weist hier keine überbaubare Grundstücksfläche aus. Die betroffene Fläche ist als öffentliche Grünfläche - Sportgelände - ausgewiesen mit dem Zusatz Bolz- und Parkplatz somit wäre grundsätzlich eine B-Plan Änderung notwendig. Eine Befreiung aufgrund § 31 Abs. 3 BauGB ist im Einzelfall zu prüfen. Neben den Restriktionen durch die angrenzenden Sportplätze wäre ggf. ein mehrjähriges Bebauungsplanverfahren zur wohnbaulichen Entwicklung notwendig. Daher wird diese Fläche zunächst nicht in Betracht gezogen. 4. Grundstück Ecke Max-Plack-Straße/Albertus-Magnus-Straße, Grundstücksnummer 673, Lannesdorf a. Der private Grundstückseigentümer hat in der Vergangenheit eine ablehnende Haltung bezüglich einer baulichen Entwicklung des Grundstückes signalisiert. Aktuell hat die Verwaltung eine erneute, bisher unbeantwortete, Anfrage hierzu an den Eigentümer gerichtet. In der beigefügten Übersicht sind diese Flächen dargestellt. Aus der oben beschriebenen Prüfung hat sich ergeben, dass sich zunächst nur der Standort Gotenstraße für eine zeitnahe Entwicklung eignet und damit ein Beispiel für eine klimafreundliche Innenentwicklung - auch im Sinne des Klimaplan-Steckbriefs 4.2.1.1 (DS-Nr. 241644) sein kann. Beschreibung der Fläche an der Gotenstraße Das aktuell als öffentliche Stellplatzfläche mit 39 PKW-Stellplätzen genutzte Grundstück hat eine Größe von circa 1360 qm. Die städtische Fläche ist vollversiegelt. Lediglich entlang der Gotenstraße grenzt ein Grünstreifen mit zwei Bäumen an. Nördlich der Fläche befindet sich der denkmalgeschützte Eingang zum Zentralfriedhof Bonn. Östlich befindet sich die Elisabeth-Selbert- Gesamtschule. Im Süden und Westen wird das Grundstück von dreigeschossigen Wohngebäuden in Zeilenbauweise gerahmt. Das gut an den ÖPNV angebundene Grundstück liegt circa 400 Meter von der Stadtbahnhaltestelle Hochkreuz/Deutsches Museum entfernt. Unmittelbar an das Grundstück angrenzend befinden sich die Haltestellen der Buslinie 638.Seite 2 von 6 Seite 3 Zum Zeitpunkt einer Stichprobe (Werktag, 9 Uhr) waren alle 39 Stellplätze belegt. Die Stellplätze sind allerdings weder dem Friedhof noch der angrenzenden Schule bauordnungsrechtlich zugeordnet. Beide Institutionen gehen davon aus, dass Besucher*innen des Friedhofes bzw. Lehrkräfte der Schule das Stellplatzangebot tagsüber nutzen. 2019 war das Umfeld des Plangebietes (Kennedyallee bis Gotenstraße Nr. 92) Bestandteil einer Parkraumuntersuchung. Diese ergab, dass 119 Stellplätze im öffentlichen Raum vorhanden sind. Diese sind am frühen Morgen zu maximal 74% ausgelastet, am Vormittag beträgt die Auslastung 75% – 89%. Dieselbe Quote wird für den Nachmittagszeitraum verzeichnet. Es besteht also im näheren Umfeld des Plangebietes ein öffentliches Stellplatzangebot entlang der Straßenräume, welches zwar nicht voll, aber dennoch überwiegend ausgelastet ist. Durch eine im östlichen Bereich des Grundstücks verlaufende Kanaltrasse (im Übersichtsplan pink dargestellt, sh. Anlage) bestehen Restriktionen und Zwangspunkte hinsichtlich der Konfiguration einer möglichen Bebauung und einer Gestaltung der nicht zu überbauenden Grundstücksflächen. Sollte jedoch unter diesen Rahmenbedingungen eine Bebauung nicht möglich sein, müsste ggf. eine Verlegung auf Kosten eines Vorhabenträgers erfolgen. Planungsziel/ Vorhaben Das Grundstück könnte, aufgrund der dreigeschossigen Umgebungsbebauung und der Ecklage am Kreuzungsbereich, verträglich gemäß § 34 BauGB mit einem viergeschossigen Wohngebäude bebaut werden. Dabei sind je nach städtebaulicher Figur bis zu circa 24 Wohneinheiten realisierbar. Abhängig von der Unterbringung der Stellplätze in einer Tiefgarage, einem Garagengeschoss und/oder auf der nicht überbauten Grundstücksfläche können bis zu circa 23 PKW ( aktuell 39 öffentliche Stellplätze) erhalten bzw. neu geschaffen werden. Der durch das neue Wohngebäude ausgelöste Stellplatzbedarf wird dabei die Anzahl der öffentlich zugänglichen Stellplätze reduzieren – insofern keine Ablöse erfolgt. Dabei ist zu beachten, dass die städtebauliche Qualität und der notwendige Grünflächenanteil (bei gefördertem Wohnraum mindestens 30%) auf dem Grundstück in Konkurrenz zu der Anzahl der oberirdischen Stellplatzflächen tritt. Daher ist das Ziel der planerischen Entwicklung, dass eine möglichst hohe Anzahl an öffentlichen Stellplätzen auf dem Grundstück erhalten bleiben soll, jedoch die Anzahl letztlich durch die Qualität des Wohnumfeldes bezüglich Begrünung und Aufenthaltsqualität bestimmt wird. Planungsrecht Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Wohnbaufläche ausgewiesen. Das Planvorhaben entspricht folglich dieser Ausweisung. Ein Bebauungsplan liegt hier nicht vor. Das Einfügen der Bebauung wird, bei Aufhebung der nachfolgend genannten Fluchtlinienpläne, planungsrechtlich nach § 34 BauGB beurteilt. Die Fluchtlinienpläne 40/GO von 1934 und 85/GO von 1950 weisen die FlächeSeite 3 von 6 Seite 4 als öffentliche Verkehrsfläche aus und bestimmen einen Abstand von vier bis fünf (40/GO) bzw. bis sechs (85/GO) Metern (für Straßenbegleitgrün/nicht überbaubare Grundstücksfläche) zwischen Bebauung und Verkehrsfläche. Die Fluchtlinienpläne wären im weiteren Verfahren für diesen Bereich aufzuheben. Verfahrensvorschlag Aufgrund der städtebaulichen Machbarkeit und des anhaltend hohen Wohnraumbedarfes bei gleichzeitig vorhandenem öffentlichen Stellplatzangebot im Umfeld des aktuell als Stellplatzanlage genutzten Plangebietes, empfiehlt die Verwaltung die wohnbauliche Entwicklung der städtischen Liegenschaft. Bei Beschlussfassung wird das städtische Grundstück zunächst der VEBOWAG zwecks einer wohnbaulichen Entwicklung angeboten. Bei Interesse würde die VEBOWAG aufgefordert ein Plankonzept zu entwerfen, welches den politischen Gremien spätestens im Zuge der Bauantragsstellung präsentiert wird. Dabei muss die Möglichkeit eines Erhalts von öffentlichen Stellplätzen bei gleichzeitig ausreichender Wohnqualität, aufgezeigt werden. In diesem Rahmen werden auch Überlegungen hinsichtlich des künftigen (grundstücks-) rechtlichen Status der öffentlichen Stellplatzflächen anzustellen sein. Sollte die VEBOWAG keine Entwicklungsabsichten auf dem Grundstück verfolgen, wird die Liegenschaft per Konzeptvergabe öffentlich ausgeschrieben werden. Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich) 2 2024-10-04_Gotenstr-Hindenburgalle_Kanalbestand (öffentlich)Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Erstellt am 04.10.2024 0 7 14 21 Meter1:500 Gotenstr. / Hindenburgallee Maßstab Bearbeitung: ±Abteilung: Lage und Maße des eingetragenen Kanals sind örtlich zu überprüfen. Angaben ohne Gewähr!Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de