← Vorlagen

241579 · Große Anfrage

Große Anfrage CDU: Thematik Fahrradstraßen – weiteres Vorgehen

Nummer
241579
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
05.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 26.09.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241579-01 ST Große Anfrage CDU: Thematik Fahrradstraßen – weiteres Vorgehen

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.438 Zeichen)
Große Anfrage
öffentlich
241579
Fragesteller/in:
MdL Guido Déus
David Lutz
Rainer Haid
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
05.09.2024
Große Anfrage CDU: Thematik Fahrradstraßen –
weiteres Vorgehen
Beratungsfolge
Rat 26.09.2024 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:
1. Die Rechtsansicht ist bzgl. der durchgezogenen roten Linien und dass das
nicht rechtmäßig ist, sehr eindeutig. Warum setzt die Verwaltung den Rückbau
aus und plant eine Zwischenmarkierung, um den Rechtsstand
wiederherzustellen?
2. Was wird dies an Kosten verursachen?
3. Warum setzt die Verwaltung das Gerichtsurteil nur auf der Fahrradstraße
um, die Gegenstand der Klage ist, obwohl klar ist, dass das Urteil auf alle
Fahrradstraßen mit der rechtswidrigen Markierung bezogen werden kann?
4. Ist der Verwaltung bewusst, dass dadurch Bürgerinnen und Bürger auf den
kostenträchtigen Klageweg bei derselben Kammer des Verwaltungsgerichts
Köln angewiesen sind, wenn sie wegen der anderen Fahrradstraßen zu Recht
Bedenken haben?
5. Hätte die aktuelle Markierung strafrechtliche oder haftungsrechtliche
Auswirkungen, wenn etwas passiert?
6. Warum hat man sich in dieser Thematik externen juristischen Beistand
eingeholt, obwohl wir ein eigenes Rechtsamt haben?
7. Was hat die externe Beratung bislang gekostet?
8. Mit welchen Kosten rechnet man für die kommenden Beratungsleistungen?
9. Wie ist die Auffassung des Rechtsamtes in dieser Thematik, konkret
bezogen auf
- das Urteil des VG Köln?
- die Bedenken von Polizei und Bezirksregierung?
- das Vorgehen, jetzt nur die beklagte Fahrradstraße zu behandeln und dieSeite 1 von 2
Seite 2
anderen unangepackt zu lassen?
- den seitens der Verwaltung geäußerten Rechtsmittelverzicht, womit das Urteil
doch unmittelbar rechtskräftig geworden ist?
10. Die Verwaltung führt aus, dass die Stadt und die Bezirksregierung in
diversen Brief- und Mailverkehren sowie in Gesprächen seit 2021 die jeweiligen
Rechtsauffassungen ausgetauscht haben und dabei keine gemeinsame
Haltung gefunden wurde. In den Schriftwechseln hat die Verwaltung keine
Weisung oder Untersagung der Anwendung des Standards, insbesondere der
Verwendung des sogenannten roten Breitstrichs, gesehen; daher die Frage an
die Verwaltung, ob dies dennoch ein Anlass gewesen wäre die Politik zu
informieren?
11. Was hat uns das Klageverfahren bis jetzt gekostet?
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de