241579 · Große Anfrage
Große Anfrage CDU: Thematik Fahrradstraßen – weiteres Vorgehen
Kerndaten
- Nummer
- 241579
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 05.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 241579 Fragesteller/in: MdL Guido Déus David Lutz Rainer Haid CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 05.09.2024 Große Anfrage CDU: Thematik Fahrradstraßen – weiteres Vorgehen Beratungsfolge Rat 26.09.2024 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Die Rechtsansicht ist bzgl. der durchgezogenen roten Linien und dass das nicht rechtmäßig ist, sehr eindeutig. Warum setzt die Verwaltung den Rückbau aus und plant eine Zwischenmarkierung, um den Rechtsstand wiederherzustellen? 2. Was wird dies an Kosten verursachen? 3. Warum setzt die Verwaltung das Gerichtsurteil nur auf der Fahrradstraße um, die Gegenstand der Klage ist, obwohl klar ist, dass das Urteil auf alle Fahrradstraßen mit der rechtswidrigen Markierung bezogen werden kann? 4. Ist der Verwaltung bewusst, dass dadurch Bürgerinnen und Bürger auf den kostenträchtigen Klageweg bei derselben Kammer des Verwaltungsgerichts Köln angewiesen sind, wenn sie wegen der anderen Fahrradstraßen zu Recht Bedenken haben? 5. Hätte die aktuelle Markierung strafrechtliche oder haftungsrechtliche Auswirkungen, wenn etwas passiert? 6. Warum hat man sich in dieser Thematik externen juristischen Beistand eingeholt, obwohl wir ein eigenes Rechtsamt haben? 7. Was hat die externe Beratung bislang gekostet? 8. Mit welchen Kosten rechnet man für die kommenden Beratungsleistungen? 9. Wie ist die Auffassung des Rechtsamtes in dieser Thematik, konkret bezogen auf - das Urteil des VG Köln? - die Bedenken von Polizei und Bezirksregierung? - das Vorgehen, jetzt nur die beklagte Fahrradstraße zu behandeln und dieSeite 1 von 2 Seite 2 anderen unangepackt zu lassen? - den seitens der Verwaltung geäußerten Rechtsmittelverzicht, womit das Urteil doch unmittelbar rechtskräftig geworden ist? 10. Die Verwaltung führt aus, dass die Stadt und die Bezirksregierung in diversen Brief- und Mailverkehren sowie in Gesprächen seit 2021 die jeweiligen Rechtsauffassungen ausgetauscht haben und dabei keine gemeinsame Haltung gefunden wurde. In den Schriftwechseln hat die Verwaltung keine Weisung oder Untersagung der Anwendung des Standards, insbesondere der Verwendung des sogenannten roten Breitstrichs, gesehen; daher die Frage an die Verwaltung, ob dies dennoch ein Anlass gewesen wäre die Politik zu informieren? 11. Was hat uns das Klageverfahren bis jetzt gekostet? Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de