241578-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ergänzende Stellungnahme zum Antrag CDU: Rechnungsprüfungsamt
Kerndaten
- Nummer
- 241578-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.378 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241578-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat III Dezernat: Dez. III Ergänzende Stellungnahme zum Antrag CDU: Rechnungsprüfungsamt Beratungsfolge Rat 26.09.2024 Kenntnisnahme Stellungnahme: Die Verwaltung gibt hinsichtlich der im Antrag aufgeführten Prüfaufträge an das Rechnungsprüfungsamt folgende Hinweise: Zu: “ob der Rat bzw. die politischen Gremien zum Zeitpunkt der Mitteilungsvorlage DS-Nr. 221675 über alle bekannten Bedenken und Risiken informiert wurden” und Zu: “ob der Rat bzw. die politischen Gremien nicht frühzeitig hätten eingebunden werden müssen.” Siehe DS-Nr. 241577-01 ST, Punkt 3: “Stadt und Bezirksregierung haben in diversen Brief- und Mail-Verkehren sowie in Gesprächen seit 2021 die jeweiligen Rechtsauffassungen ausgetauscht und dabei keine gemeinsame Haltung gefunden. Zu dem Zeitpunkt wurden bereits deutschlandweit sowie in mehreren nordrhein-westfälischen Städten Fahrradstraßen farbig markiert. Eine Abstimmung zwischen verschiedenen Behörden wie Verwaltung, Bezirksregierung, Polizei etc. stellt einen normalen Verwaltungsvorgang dar. Wenn es für unterschiedliche Positionen gute Argumente gibt, ist es Aufgabe der Verwaltung, die Belange unter- und gegeneinander abzuwägen und im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine Entscheidung zu treffen. Die von Dezernat III unter Mitwirkung von Dezernat I vorgelegte Vorlage für den Verwaltungsvorstand beinhaltet das Ergebnis dieses Abwägungsprozesses. Nach Herstellung der Verwaltungsmeinung über den anzuwendenden Markierungsstand wurde dieser im Rahmen der Mitteilungsvorlage der Politik vorgestellt. Zur rechtlichen Einschätzung in Bezug auf den Markierungsstandard wird auf DS 241579-01 ST verwiesen.” Zu: “wie es zu der Falschaussage „Der in Bonn verwendete Markierungsstandard wurde mit der Bezirksregierung Köln eng abgestimmt und erarbeitet.“ in der Stellungnahme der Verwaltung DS-Nr. 240982-01 ST kommen konnte” Siehe DS-Nr. 241577-01 ST, Punkt 4:Seite 1 von 2 Seite 2 „Die Anfrage musste unter großem Zeitdruck beantwortet werden und die Abteilung war wegen Urlauben und Elternzeiten unterbesetzt. So war unter anderem die zuständige Projektleiterin nicht anwesend. Die bearbeitende Person war in die vorherige Kommunikation mit der Bezirksregierung nicht eingebunden. Der betreffende Satz wurde von den im weiteren Freigabeprozess beteiligten Personen in der Folge nicht als nochmals zu überprüfende Aussage gesehen. Der Fokus lag auf abstimmungsintensiveren Fragen wie der zur Rutschfestigkeit bzw. Griffigkeit der Oberflächen.” Zu: “welches Mitglied des Verwaltungsvorstandes zu welchem Zeitpunkt das Wissen über die Bedenken der Bezirksregierung sowie der Polizei wissen musste” Siehe DS-Nr. 241577-01 ST, Punkt 1: „Die VV-Vorlage im VV zum Markierungsstandard für Fahrradstraßen wurde durch Amt 61 erstellt und anschließend durch Dezernat III auf die Tagesordnung gesetzt. Dabei wurde Amt 33 im Dezernat I beteiligt.“ Die Behandlung des Themas erfolgte im VV am 07.06.2022. In dieser Vorlage wurde erwähnt, dass es unterschiedliche Auffassungen mit Blick auf Bezirksregierung und Polizei gegeben hat, im Kern aber dargelegt, welche Argumente nach sorgfältiger Abwägung für den dann beschlossenen Markierungsstandard sprechen. Der Schriftverkehr mit Polizei und Bezirksregierung war der Vorlage nicht beigefügt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de