241577-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage CDU: Thematik Fahrradstraßen sowie Falschaussage in einer Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 241577-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241577-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Große Anfrage CDU: Thematik Fahrradstraßen sowie Falschaussage in einer Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Rat 26.09.2024 Kenntnisnahme 1. Welches Fachamt und welcher Dezernent hat die Verwaltungsvorstandsvorlage über den „neuen Markierungsstandard“ in den Verwaltungsvorstand Mitte 2022 eingebracht? Die VV-Vorlage zum Markierungsstandard für Fahrradstraßen wurde durch Amt 61 erstellt und anschließend durch Dezernat III auf die Tagesordnung gesetzt. Dabei wurde Amt 33 im Dezernat I beteiligt. 2. Welches Fachamt und welcher Dezernent hat die Mitteilungsvorlage DS-Nr 221675. in die politischen Gremien eingebracht? Die Mitteilungsvorlage zum Markierungsstandard für Fahrradstraßen ist vom Stadtplanungsamt (Amt 61) erarbeitet und bei Mitzeichnung u.a. des Amtes 33 (Untere Straßenverkehrsbehörde) durch Dezernat III in die politischen Gremien eingebracht worden. 3. Wie konnte es dazu kommen, dass die wesentlichen Sachverhalte, die dem Verwaltungsvorstand in der unter Punkt 1 erwähnten Vorlage dargestellt wurden und damit allen miteinander bewusst waren, aber im Nachgang den politischen Gremien vorenthalten worden sind? Stadt und Bezirksregierung haben in diversen Brief- und Mail-Verkehren sowie in Gesprächen seit 2021 die jeweiligen Rechtsauffassungen ausgetauscht und dabei keine gemeinsame Haltung gefunden. Zu dem Zeitpunkt wurden bereits deutschlandweit sowie in mehreren nordrhein-westfälischen Städten Fahrradstraßen farbig markiert. Eine Abstimmung zwischen verschiedenen Behörden wie Verwaltung, Bezirksregierung, Polizei etc. stellt einen normalen Verwaltungsvorgang dar. Wenn es für unterschiedliche Positionen gute Argumente gibt, ist es Aufgabe der Verwaltung, die Belange unter- und gegeneinander abzuwägen und im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine Entscheidung zu treffen. Die von Dezernat III unter Mitwirkung von Dezernat I vorgelegte Vorlage für den Verwaltungsvorstand beinhaltet das Ergebnis dieses Abwägungsprozesses. Nach Herstellung der Verwaltungsmeinung über den anzuwendenden Markierungsstand wurde dieser im Rahmen der Mitteilungsvorlage der PolitikSeite 1 von 3 Seite 2 vorgestellt. Zur rechtlichen Einschätzung in Bezug auf den Markierungsstandard wird auf DS 241579-01 ST verwiesen. 4. Wie konnte es ferner dazu kommen, dass die Politik in diesem Jahr exakt das Gegenteil der Aktenlage (DS-Nr. 240982-01 ST „Der in Bonn verwendete Markierungsstandard wurde mit der Bezirksregierung Köln eng abgestimmt und erarbeitet.“) in der Stellungnahme der Verwaltung zu hören bekommen hat? Die Anfrage musste unter großem Zeitdruck beantwortet werden und die Abteilung war wegen Urlauben und Elternzeiten unterbesetzt. So war unter anderem die zuständige Projektleiterin nicht anwesend. Die bearbeitende Person war in die vorherige Kommunikation mit der Bezirksregierung nicht eingebunden. Der betreffende Satz, wurde von den im weiteren Freigabeprozess beteiligten Personen in der Folge nicht als nochmals zu überprüfende Aussage gesehen. Der Fokus lag auf abstimmungsintensiveren Fragen wie der zur Rutschfestigkeit bzw. Griffigkeit der Oberflächen. In Zukunft sollen solche Fehler vermieden werden. Daher wird die Amtsleitung unabhängig vom Auftrag des VV an Amt 10 bzgl. Prozess- und Strukturanalyse zukünftig kontinuierlich mit den betroffenen Führungskräften an einer besseren Qualitätssicherung arbeiten und insbesondere den Wahrheitsgehalt der Aussagen zu Abstimmungsprozessen mit höheren Verwaltungsbehörden im Rahmen des Mitzeichnungsworkflows kritischer prüfen. Des Weiteren werden die Führungskräfte im Planungsamt stärker darauf achten, dass vor Urlaub oder längerer Abwesenheit von fachlich zuständigen Personen eine ordnungsgemäße Übergabe zu allen bedeutsamen Aspekten und Fragestellungen an die vertretenden Personen, insbesondere an die Sachgebietsleitungen erfolgt. Von Seiten der Dezernatsleitung wird geprüft, wie eine bislang nur als "Mitzeichnung" erkennbare Beteiligung im Workflow dahingehend verändert werden kann, dass über die Kenntnisnahme hinaus mindestens im Vieraugen- Prinzip auch eine Gegenprüfung der Inhalte erkennbar wird und damit eine inhaltlich - sachliche Richtigkeit bestätigt wird. Darüber hinaus hat der Verwaltungsvorstand Amt 10 beauftragt, zu analysieren, wie die Prozesse und Strukturen im Bereich Mobilität und Verkehr optimiert werden können. Die Organisationsuntersuchung soll möglichst kurzfristig beginnen. Hieraus sollen Maßnahmen erwachsen, um den Workflow im Bereich Mobilität/Verkehr zu verbessern und Fehlerquellen zu minimieren. 5. Wie soll nun dieser Vorgang aufgearbeitet werden? S.o. 4., letzter Absatz 6. Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus diesem Vorgang? S.o. 4., letzter Absatz Anlage/nSeite 2 von 3 Seite 3 KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de