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241577-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage CDU: Thematik Fahrradstraßen sowie Falschaussage in einer Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
241577-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 26.09.2024 Kenntnisnahme
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  1. 241577 Große Anfrage CDU: Thematik Fahrradstraßen sowie Falschaussage in einer Stellungnahme der Verwaltung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241577-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Große Anfrage CDU: Thematik Fahrradstraßen
sowie Falschaussage in einer Stellungnahme der
Verwaltung
Beratungsfolge
Rat 26.09.2024 Kenntnisnahme
1. Welches Fachamt und welcher Dezernent hat die
Verwaltungsvorstandsvorlage über den „neuen Markierungsstandard“ in
den Verwaltungsvorstand Mitte 2022 eingebracht?
Die VV-Vorlage zum Markierungsstandard für Fahrradstraßen wurde durch Amt
61 erstellt und anschließend durch Dezernat III auf die Tagesordnung gesetzt.
Dabei wurde Amt 33 im Dezernat I beteiligt.
2. Welches Fachamt und welcher Dezernent hat die Mitteilungsvorlage
DS-Nr 221675. in die politischen Gremien eingebracht?
Die Mitteilungsvorlage zum Markierungsstandard für Fahrradstraßen ist vom
Stadtplanungsamt (Amt 61) erarbeitet und bei Mitzeichnung u.a. des Amtes 33
(Untere Straßenverkehrsbehörde) durch Dezernat III in die politischen Gremien
eingebracht worden.
3. Wie konnte es dazu kommen, dass die wesentlichen Sachverhalte, die
dem Verwaltungsvorstand in der unter Punkt 1 erwähnten Vorlage
dargestellt wurden und damit allen miteinander bewusst waren, aber im
Nachgang den politischen Gremien vorenthalten worden sind?
Stadt und Bezirksregierung haben in diversen Brief- und Mail-Verkehren sowie
in Gesprächen seit 2021 die jeweiligen Rechtsauffassungen ausgetauscht und
dabei keine gemeinsame Haltung gefunden. Zu dem Zeitpunkt wurden bereits
deutschlandweit sowie in mehreren nordrhein-westfälischen Städten
Fahrradstraßen farbig markiert.
Eine Abstimmung zwischen verschiedenen Behörden wie Verwaltung,
Bezirksregierung, Polizei etc. stellt einen normalen Verwaltungsvorgang dar.
Wenn es für unterschiedliche Positionen gute Argumente gibt, ist es Aufgabe
der Verwaltung, die Belange unter- und gegeneinander abzuwägen und im
Rahmen ihrer Zuständigkeit eine Entscheidung zu treffen. Die von Dezernat III
unter Mitwirkung von Dezernat I vorgelegte Vorlage für den
Verwaltungsvorstand beinhaltet das Ergebnis dieses Abwägungsprozesses.
Nach Herstellung der Verwaltungsmeinung über den anzuwendenden
Markierungsstand wurde dieser im Rahmen der Mitteilungsvorlage der PolitikSeite 1 von 3
Seite 2
vorgestellt. Zur rechtlichen Einschätzung in Bezug auf den
Markierungsstandard wird auf DS 241579-01 ST verwiesen.
4. Wie konnte es ferner dazu kommen, dass die Politik in diesem Jahr
exakt das Gegenteil der Aktenlage (DS-Nr. 240982-01 ST „Der in Bonn
verwendete Markierungsstandard wurde mit der Bezirksregierung Köln
eng abgestimmt und erarbeitet.“) in der Stellungnahme der Verwaltung zu
hören bekommen hat?
Die Anfrage musste unter großem Zeitdruck beantwortet werden und die
Abteilung war wegen Urlauben und Elternzeiten unterbesetzt. So war unter
anderem die zuständige Projektleiterin nicht anwesend. Die bearbeitende
Person war in die vorherige Kommunikation mit der Bezirksregierung nicht
eingebunden. Der betreffende Satz, wurde von den im weiteren
Freigabeprozess beteiligten Personen in der Folge nicht als nochmals zu
überprüfende Aussage gesehen. Der Fokus lag auf abstimmungsintensiveren
Fragen wie der zur Rutschfestigkeit bzw. Griffigkeit der Oberflächen.
In Zukunft sollen solche Fehler vermieden werden. Daher wird die Amtsleitung
unabhängig vom Auftrag des VV an Amt 10 bzgl. Prozess- und Strukturanalyse
zukünftig kontinuierlich mit den betroffenen Führungskräften an einer besseren
Qualitätssicherung arbeiten und insbesondere den Wahrheitsgehalt der
Aussagen zu Abstimmungsprozessen mit höheren Verwaltungsbehörden im
Rahmen des Mitzeichnungsworkflows kritischer prüfen. Des Weiteren werden
die Führungskräfte im Planungsamt stärker darauf achten, dass vor Urlaub
oder längerer Abwesenheit von fachlich zuständigen Personen eine
ordnungsgemäße Übergabe zu allen bedeutsamen Aspekten und
Fragestellungen an die vertretenden Personen, insbesondere an die
Sachgebietsleitungen erfolgt.
Von Seiten der Dezernatsleitung wird geprüft, wie eine bislang nur als
"Mitzeichnung" erkennbare Beteiligung im Workflow dahingehend verändert
werden kann, dass über die Kenntnisnahme hinaus mindestens im Vieraugen-
Prinzip auch eine Gegenprüfung der Inhalte erkennbar wird und damit eine
inhaltlich - sachliche Richtigkeit bestätigt wird.
Darüber hinaus hat der Verwaltungsvorstand Amt 10 beauftragt, zu
analysieren, wie die Prozesse und Strukturen im Bereich Mobilität und Verkehr
optimiert werden können. Die Organisationsuntersuchung soll möglichst
kurzfristig beginnen. Hieraus sollen Maßnahmen erwachsen, um den Workflow
im Bereich Mobilität/Verkehr zu verbessern und Fehlerquellen zu minimieren.
5. Wie soll nun dieser Vorgang aufgearbeitet werden?
S.o. 4., letzter Absatz
6. Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus diesem Vorgang?
S.o. 4., letzter Absatz
Anlage/nSeite 2 von 3
Seite 3
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 02:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de