241570 · Mitteilungsvorlage
Weiterentwicklung der Inklusionsassistenz in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 241570
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 10.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 241570 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Weiterentwicklung der Inklusionsassistenz in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 25.09.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung informiert über die Weiterentwicklung der Inklusionsassistenz. Im Nachgang der Rats- und Jugendhilfeausschusssitzung im Juni 2024 hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie den Auftrag der Weiterentwicklung des Bonner Poolsystems und mittelfristig die Ablösung zum 31.07.2025 dessen weiter forciert. Die bestehenden Poolverträge wurden fristgerecht und mit Vorlauf für die freien Träger der Eingliederungshilfe zum 31.07.2025 gekündigt. Mittelfristig sollen diese durch neue Verträge (Leistungs- und Vergütungsver- einbarung) angelehnt an den Landesrahmenvertrag abgelöst werden. Die neuen Vertragsbestandteile und kalkulatorischen Rahmenbedingungen für die Einzelfallabrechnung wurden in den letzten Wochen erstellt. Ebenso wur- den die Entwürfe der Leistungsbeschreibungen und Leistungsvereinbarungen überarbeitet. Alle Vertragsbestandteile werden derzeit rechtlich geprüft und den Trägern am 11.10.2024 in einem persönlichen Termin vorgestellt. Verschiedene Träger haben bereits Interesse an einer zukünftigen Zusammen- arbeit signalisiert und mitgeteilt, auch mit künftig überarbeiten Vertragsbestand- teilen Leistungen der Eingliederungshilfe (Inklusionsassistenz) zu übernehmen. Die ursprüngliche systemische Ausrichtung wurde nochmal stärker in den Blick genommen. Zunächst gilt dabei der Grundsatz, dass alle Inklusionsassisten- zen, die im neuen Schuljahr 2024/2025 starten, als geteilte (gepoolte) Inklusi- onsassistenzen umgesetzt werden (soweit fachlich vertretbar). Die Fachdienste für Familien- und Erziehungshilfe (FFE) und der Fachdienst Eingliederungshilfe (FD EGH) werden die Teilungsgenauigkeit der Fälle im Schuljahr 2024/2025 nochmals intensiver steuern. Laufende und bereits bewilligte Fälle werden erneut auf die Möglichkeit der Teilung geprüft und ggf. umgestellt. Dies ist bis zum Ende des 1. Schulhalbjah- res geplant. Die Einzelfallbegleitung wird damit künftig die Ausnahme darstellen und bedarf in der Fallsteuerung einer besonderen fachlichen Begründung und gesonderten Entscheidung.Seite 1 von 2 Seite 2 Sowohl die freien Träger als auch die Schulen wurden über den aktuellen Sachstand, sowie die nächsten Planungsschritte informiert. Neben dem o.a. Termin mit den freien Trägern der Eingliederungshilfe ist ein Termin mit Bonner Schulen geplant. Bezüglich möglicher Infrastrukturmodelle befindet sich das Amt für Kinder, Ju- gend und Familie mit einer Gesamtschule, einer Grundschule und einer För- derschule in der Sondierungsphase bzw. in Vorgesprächen. Mit Blick auf externe systemische Lösungen (Klassenassistenzen u.a.) findet ein interkommunaler Austausch statt. Eine mögliche Bewertung oder Gegenü- berstellung sowie eine Prüfung der Anwendbarkeit erfolgt nach Abschluss aller Erhebungen und einer gesicherten Informationslage. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass bei allen fallübergreifenden Modellen – wie Infrastrukturmodell – die Gelingensbedingung ineinandergreifender Systeme äußerst wichtig ist sowie ein zielgerichteter Umsetzungswille mit gelingender Kommunikation von Seiten der jeweiligen Schule unerlässlich erscheinen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de