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241570 · Mitteilungsvorlage

Weiterentwicklung der Inklusionsassistenz in Bonn

Nummer
241570
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
10.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 25.09.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241570
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Weiterentwicklung der Inklusionsassistenz in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 25.09.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung informiert über die Weiterentwicklung der Inklusionsassistenz.
Im Nachgang der Rats- und Jugendhilfeausschusssitzung im Juni 2024 hat das
Amt für Kinder, Jugend und Familie den Auftrag der Weiterentwicklung des
Bonner Poolsystems und mittelfristig die Ablösung zum 31.07.2025 dessen
weiter forciert.
Die bestehenden Poolverträge wurden fristgerecht und mit Vorlauf für die freien
Träger der Eingliederungshilfe zum 31.07.2025 gekündigt.
Mittelfristig sollen diese durch neue Verträge (Leistungs- und Vergütungsver-
einbarung) angelehnt an den Landesrahmenvertrag abgelöst werden.
Die neuen Vertragsbestandteile und kalkulatorischen Rahmenbedingungen für
die Einzelfallabrechnung wurden in den letzten Wochen erstellt. Ebenso wur-
den die Entwürfe der Leistungsbeschreibungen und Leistungsvereinbarungen
überarbeitet. Alle Vertragsbestandteile werden derzeit rechtlich geprüft und den
Trägern am 11.10.2024 in einem persönlichen Termin vorgestellt.
Verschiedene Träger haben bereits Interesse an einer zukünftigen Zusammen-
arbeit signalisiert und mitgeteilt, auch mit künftig überarbeiten Vertragsbestand-
teilen Leistungen der Eingliederungshilfe (Inklusionsassistenz) zu übernehmen.
Die ursprüngliche systemische Ausrichtung wurde nochmal stärker in den Blick
genommen. Zunächst gilt dabei der Grundsatz, dass alle Inklusionsassisten-
zen, die im neuen Schuljahr 2024/2025 starten, als geteilte (gepoolte) Inklusi-
onsassistenzen umgesetzt werden (soweit fachlich vertretbar). Die Fachdienste
für Familien- und Erziehungshilfe (FFE) und der Fachdienst Eingliederungshilfe
(FD EGH) werden die Teilungsgenauigkeit der Fälle im Schuljahr 2024/2025
nochmals intensiver steuern.
Laufende und bereits bewilligte Fälle werden erneut auf die Möglichkeit der
Teilung geprüft und ggf. umgestellt. Dies ist bis zum Ende des 1. Schulhalbjah-
res geplant. Die Einzelfallbegleitung wird damit künftig die Ausnahme darstellen
und bedarf in der Fallsteuerung einer besonderen fachlichen Begründung und
gesonderten Entscheidung.Seite 1 von 2
Seite 2
Sowohl die freien Träger als auch die Schulen wurden über den aktuellen
Sachstand, sowie die nächsten Planungsschritte informiert. Neben dem o.a.
Termin mit den freien Trägern der Eingliederungshilfe ist ein Termin mit Bonner
Schulen geplant.
Bezüglich möglicher Infrastrukturmodelle befindet sich das Amt für Kinder, Ju-
gend und Familie mit einer Gesamtschule, einer Grundschule und einer För-
derschule in der Sondierungsphase bzw. in Vorgesprächen.
Mit Blick auf externe systemische Lösungen (Klassenassistenzen u.a.) findet
ein interkommunaler Austausch statt. Eine mögliche Bewertung oder Gegenü-
berstellung sowie eine Prüfung der Anwendbarkeit erfolgt nach Abschluss aller
Erhebungen und einer gesicherten Informationslage.
Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass bei allen fallübergreifenden Modellen – wie
Infrastrukturmodell – die Gelingensbedingung ineinandergreifender Systeme
äußerst wichtig ist sowie ein zielgerichteter Umsetzungswille mit gelingender
Kommunikation von Seiten der jeweiligen Schule unerlässlich erscheinen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de