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241569-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Große Anfrage: Planungsstand Eigener Stadtbahnkörper B56 im Abschnitt Combahnstraße und L16

Nummer
241569-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.10.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Combahnstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Kenntnisnahme
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  1. 241569 CDU-Große Anfrage: Planungsstand Eigener Stadtbahnkörper B56 im Abschnitt Combahnstraße und L16

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241569-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Große Anfrage: Planungsstand Eigener
Stadtbahnkörper B56 im Abschnitt Combahnstraße
und L16
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 30.10.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Kenntnisnahme
Die Verwaltung und SWB werden um die Beantwortung folgender Fragen
gebeten:
Frage 1: Wurde mit der Kirchengemeinde Sankt Josef zielführend über die
Abtretung eines Teils des Friedhofgeländes und der Umbettung einer
Vielzahl von Grabstätten gesprochen und welches Ergebnis wurde
erzielt?
In den letzten Jahren wurden regelmäßig Gespräche zwischen
Verwaltungsvertreter*innen und Mitgliedern des Kirchenvorstandes Sankt Josef
und Paulus geführt. Dabei wurden von Seiten des Kirchenvorstandes folgende
Bedingungen für eine Gesprächsbereitschaft und zu einem möglichen Eingriff
in die Friedhofsflächen formuliert:
• Einigung mit allen anderen umliegenden Grundstückseigentümern /
bzw. Grunderwerb der benötigten umliegenden Grundstücke vor einer
möglichen Erwerbsverhandlung mit der Kirchengemeinde.
• Ein flächengleicher Ausgleich der in Anspruch genommen
Friedhofsflächen (1:1 Ausgleich in Land) mit direktem Anschluss der
Ausgleichsflächen an den bestehenden Friedhof Sankt Josef und
Paulus.
• Keine Kosten für die Kirchengemeinde durch die geplante Maßnahme
(Kostenübernahme).
Im letzten Gespräch am 21.08.2024 informierte die Verwaltung den
Kirchenvorstand über den aktuellen Sachstand der Planung und der weit
fortgeschrittenen Grunderwerbsverhandlungen. Sobald die mit
Einzeleigentümer*innen noch zu finalisierenden Grunderwerbsverhandlungen
abgeschlossen sind, wird die Verwaltung daher in Erwerbsverhandlungen mit
dem Erzbistum Köln eintreten.Seite 1 von 4
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Bezüglich der notwendigen Umbettungen auf dem Pfarrfriedhof wurden die
Hinterbliebenen der betroffenen Grabfelder Ende September durch den
Kirchenvorstand schriftlich von den Planungsabsichten zur Beschleunigung der
Stadtbahnlinie 66 und einer insofern notwendigen Verlegung der Grabstätten
informiert.
Frage 2: Ist die Stadt Bonn in absehbarer Zeit im Besitz der Grundstücke
Hausnummer 56-70 (incl. dem dort ansässigen Automobilhändler)? Bis
wann sind die restlichen Grundstücke angekauft?
Das Grundstück Hausnummer 64 wurde mit Kaufvertrag vom 25.11.2022
erworben (DS-Nr. 221942).
Die Grundstücke Hausnummer 58, 60 und 62 wurden mit Kaufverträgen vom
05.05.2023 erworben (DS-Nr. 230638).
Der Erwerb des Grundstücks Hausnummer 66 wurde mit dem Datum vom
28.08.2024 beschlossen (DS-Nr. 241149). Eine Beurkundung des
Kaufvertrages steht noch aus.
Mit der Eigentümerin der Grundstücke Hausnummern 56 und 70 werden aktuell
noch Verhandlungen geführt.
Mit Vertreter*innen der Kirchengemeinde besteht ein regelmäßiger Austausch.
Verhandlungen wurden jedoch bisher nicht aufgenommen, da die
Kirchengemeinde unter anderem die Einigung mit den übrigen
Grundstückseigentümer*innen voraussetzt.
Bis wann mit dem Erwerb aller Flächen (inkl. des Friedhofsgeländes) zu
rechnen ist, kann somit nicht beurteilt werden.
Frage 3: Wann erfolgt der Offenlage- und Satzungsbeschluss für das
Plangebiet im Bebauungsplanverfahren?
Die Veröffentlichung der Planunterlagen (vormals Offenlage genannt) und der
Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 6722-3 hängen maßgeblich von
den jeweils vorgelagerten Verfahrensschritten und den damit verbunden
Arbeits- und notwendigen Abwägungsvorgängen ab.
Aktuell wird von der Verwaltung die Beschlussfassung zur frühzeitigen
Bürgerbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB vorbereitet.
Eine entsprechende Beschlussvorlage (DS.-Nr. 241475) wird demnächst in die
politischen Gremien eingebracht.
Erst nach Beschluss und Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3(1) BauGB, kann die Beschlussfassung zur Veröffentlichung der
Planunterlagen gemäß § 3 (2) BauGB vorbereitet werden. Im Anschluss an dieSeite 2 von 4
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Veröffentlichung des Bebauungsplans gemäß § 3 (2) BauGB kann der
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6722-3 vorbereitet werden.
Die genauen Zeitpunkte der zuvor genannten Verfahrensschritte können aktuell
nicht zuverlässig vorausgesagt werden. Es ist Stand heute beabsichtigt, die
Veröffentlichung des Bebauungsplans gemäß § 3 (2) BauGB im 1. Quartal
2026 durchzuführen. Der Satzungsbeschluss könnte dann im 3. Quartal 2026
gefasst werden.
Frage 4: Wann ist mit einer Ausführungsplanung für diesen
Straßenabschnitt zu rechnen?
Aktuell wird die Entwurfsplanung erarbeitet, die in den nächsten Monaten zur
Beschlussfassung vorgelegt wird. Im Anschluss daran werden die Unterlagen
für die Beantragung der Planfeststellung bei der Bezirksregierung eingereicht.
Die Dauer des Planfeststellungsverfahrens lässt sich nicht zeitlich abschätzen.
Die Verwaltung strebt einen Baustart Ende 2026 an. Voraussetzung dafür ist,
dass das Planfeststellungsverfahren nicht länger als ein Jahr in Anspruch
nehmen wird.
Frage 5: Ab wann ist mit einem Baubeginn und wann ist mit einer
Fertigstellung Stand heute zu rechnen?
Siehe Frage 4.
Frage 6: Ab wann planen die SWB Bus und Bahn mit einer
Taktverdichtung die Linie 66/67 zwischen Siegburg und Bonn in den
Hauptverkehrszeiten?
Die Einführung von Taktverdichtungen ist abhängig von der Lieferung und
Zulassung der neuen Stadtbahnfahrzeuge. Diese ist im Laufe des Jahres 2026
geplant. Zum jetzigen Stand gehen Verwaltung und SWB daher davon aus,
dass Taktverdichtungen mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2026
eingeführt werden können.
Frage 7: Welchen Einfluss hat die Fertigstellung des eigenen Gleiskörpers
am Combahnfriedhof auf die geplante Taktverdichtung?
Wie in der Beschlussvorlage zum neuen Stadtbahnkonzept (DS. Nr. 241684)
beschrieben, sind Taktverdichtungen mit der bestehenden Infrastruktur im
Stadtbahnnetz nur in eingeschränkten Zeiträumen möglich. Die FertigstellungSeite 3 von 4
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eines eigenen Gleiskörpers wird von den SWB als eine von mehreren
infrastrukturellen Anpassungen und Ausbauten genannt, die notwendig sind,
um die Taktverdichtungen zeitlich auszuweiten. Da der eigene Gleiskörper nur
eine von mehreren Maßnahmen ist, die notwendig sind um die
Taktverdichtungen zeitlich auszuweiten, hat die Fertigstellung dieses Projektes
alleine keinen Einfluss auf eine potentielle Ausweitung der Taktverdichtung. Der
eigene Gleiskörper am Combahnfriedhof hat jedoch positive Auswirkungen auf
die Betriebsstabilität in diesem Abschnitt und trägt dadurch direkt nach
Fertigstellung zu einer Verbesserung der ÖPNV-Qualität in Bonn bei.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 06:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de