← Vorlagen

241559 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Erstattung/Verlängerung des Bewohnerparkausweises während Kulanzzeitraum der Einführung des neuen Parkraumkonzeptes für die Bonner Nordstadt

Nummer
241559
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
04.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 04.09.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 05.11.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 83,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241559-01 ST Bürgerantrag: Erstattung/Verlängerung des Bewohnerparkausweises während Kulanzzeitraum der Einführung des neuen Parkraumkonzeptes für die Bonner Nordstadt

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.803 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden
öffentlich
241559
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
02.09.2024
Bürgerantrag: Erstattung/Verlängerung des
Bewohnerparkausweises während Kulanzzeitraum
der Einführung des neuen Parkraumkonzeptes für
die Bonner Nordstadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Ich stelle daher den Antrag, die Gebühren für den Bewohnerparkausweis
während des Kulanzzeitraums von zehn Wochen zu erstatten oder alternativ
die Gültigkeit des Ausweises um diesen Zeitraum zu verlängern.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Erstattung der Parkgebühren im Kulanzzeitraum
Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf das Parkraumkonzept für die Bonner Nordstadt, das im Herbst 2024 in Kraft treten soll (vgl.
https://www.bonn.de/pressemitteilungen/juli-2024/parkraumkonzept-bonner-nordstadt-
parkraumbewirtschaftung-startet-im-herbst.php). Insbesondere möchte ich auf die angekündigte
Parkraumbewirtschaftung und die damit verbundenen Gebühren für den Bewohnerparkausweis in Höhe von
360 € pro Jahr eingehen.
Wie den offiziellen Informationen der Stadt Bonn zu entnehmen ist, wird es im Rahmen der Einführung des
neuen Parkraumbewirtschaftungssystems einen Kulanzzeitraum von zehn Wochen geben, in dem keine
Parkverstöße geahndet werden und Anwohner ohne gültigen Parkausweis lediglich mit einer Bestätigungs-E-
Mail des Antrags parken können. Während dieser Zeit entfällt der Hauptvorteil des Bewohnerparkausweises,
nämlich der Schutz vor Verwarnungen und Strafzetteln.
Angesichts dieser Situation halte ich es für gerechtfertigt, dass den Inhabern eines Bewohnerparkausweises für
diese zehn Wochen entweder eine anteilige Rückerstattung der Gebühren gewährt oder die Gültigkeit des
Parkausweises entsprechend um zehn Wochen verlängert wird. Der Bewohnerparkausweis ist dazu gedacht,
Anwohnern im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung einen tatsächlichen Vorteil zu verschaffen. Wenn dieser
Vorteil aufgrund der Kulanzregelung nicht gegeben ist, sollten die Gebühren entsprechend angepasst werden.
Ich stelle daher den Antrag, die Gebühren für den Bewohnerparkausweis während des Kulanzzeitraums von
zehn Wochen zu erstatten oder alternativ die Gültigkeit des Ausweises um diesen Zeitraum zu verlängern. Ich
bitte Sie, diesen Antrag wohlwollend zu prüfen und mir eine entsprechende Rückmeldung zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de