241559 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Erstattung/Verlängerung des Bewohnerparkausweises während Kulanzzeitraum der Einführung des neuen Parkraumkonzeptes für die Bonner Nordstadt
Kerndaten
- Nummer
- 241559
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 04.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.803 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden öffentlich 241559 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 02.09.2024 Bürgerantrag: Erstattung/Verlängerung des Bewohnerparkausweises während Kulanzzeitraum der Einführung des neuen Parkraumkonzeptes für die Bonner Nordstadt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Ich stelle daher den Antrag, die Gebühren für den Bewohnerparkausweis während des Kulanzzeitraums von zehn Wochen zu erstatten oder alternativ die Gültigkeit des Ausweises um diesen Zeitraum zu verlängern. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Erstattung der Parkgebühren im Kulanzzeitraum Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf das Parkraumkonzept für die Bonner Nordstadt, das im Herbst 2024 in Kraft treten soll (vgl. https://www.bonn.de/pressemitteilungen/juli-2024/parkraumkonzept-bonner-nordstadt- parkraumbewirtschaftung-startet-im-herbst.php). Insbesondere möchte ich auf die angekündigte Parkraumbewirtschaftung und die damit verbundenen Gebühren für den Bewohnerparkausweis in Höhe von 360 € pro Jahr eingehen. Wie den offiziellen Informationen der Stadt Bonn zu entnehmen ist, wird es im Rahmen der Einführung des neuen Parkraumbewirtschaftungssystems einen Kulanzzeitraum von zehn Wochen geben, in dem keine Parkverstöße geahndet werden und Anwohner ohne gültigen Parkausweis lediglich mit einer Bestätigungs-E- Mail des Antrags parken können. Während dieser Zeit entfällt der Hauptvorteil des Bewohnerparkausweises, nämlich der Schutz vor Verwarnungen und Strafzetteln. Angesichts dieser Situation halte ich es für gerechtfertigt, dass den Inhabern eines Bewohnerparkausweises für diese zehn Wochen entweder eine anteilige Rückerstattung der Gebühren gewährt oder die Gültigkeit des Parkausweises entsprechend um zehn Wochen verlängert wird. Der Bewohnerparkausweis ist dazu gedacht, Anwohnern im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung einen tatsächlichen Vorteil zu verschaffen. Wenn dieser Vorteil aufgrund der Kulanzregelung nicht gegeben ist, sollten die Gebühren entsprechend angepasst werden. Ich stelle daher den Antrag, die Gebühren für den Bewohnerparkausweis während des Kulanzzeitraums von zehn Wochen zu erstatten oder alternativ die Gültigkeit des Ausweises um diesen Zeitraum zu verlängern. Ich bitte Sie, diesen Antrag wohlwollend zu prüfen und mir eine entsprechende Rückmeldung zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de