241558 · Beschlussvorlage
Einleitung des Planverfahrens sowie öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6122-1, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf; „Grootestraße/Lenaustraße“
Kerndaten
- Nummer
- 241558
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 241558 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Einleitung des Planverfahrens sowie öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6122-1, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf; „Grootestraße/Lenaustraße“ Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Anhörung Rat 12.11.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Antrag der LANGEN MassivHaus GmbH Co. KG vom 18.12.2018 auf Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6122-1 als teilweise Änderung der Bebauungspläne Nrn. 7323-2, 7323-5, 7323-10 und 7323- 13 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf, zwischen Grootestraße, Lenaustraße, westlicher Grenze der Hausgrundstücke Lenaustraße 6 bis 30 sowie 44 bis 50, nordwestlicher Grenze der Hausgrundstücke Mörikestraße 22 bis 52, nördlicher Grenze der Andreas-Schönmüller-Sportanlage und östlicher Grenze der sich entlang der Kleingartenstraße erstreckenden Kleingartenanlage wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) entsprochen. 2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6122-1 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf, zwischen Grootestraße, Lenaustraße, westlicher Grenze der Hausgrundstücke Lenaustraße 6 bis 30 sowie 44 bis 50, nordwestlicher Grenze der Hausgrundstücke Mörikestraße 22 bis 52, nördlicher Grenze der Andreas-Schönmüller- Sportanlage und östlicher Grenze der sich entlang der Kleingartenstraße erstreckenden Kleingartenanlage ist als teilweise Änderung der Bebauungspläne Nrn. 7323-2, 7323-5, 7323-10 und 7323-13 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung mit Umweltbericht im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. BegründungSeite 1 von 137 Seite 2 Plangebiet: Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6122-1 liegt am westlichen Rand des Ortsteils Dransdorf im Stadtbezirk Bonn und weist eine Gesamtgröße von ca. 47.740 m² auf. Das Plangebiet wird im Norden durch die Grootestraße begrenzt. Jenseits der Grootestraße schließen sich Gewächshausflächen eines Gemüsejungpflanzenhändlers sowie gewerblich genutzte Flächen des Gewerbegebietes Bonn-West an. Im Osten bilden die Lenaustraße sowie die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der bestehenden Wohnbebauung Lenaustraße 6 bis 30 sowie 44 bis 50 die Grenze des Plangebietes. Im Süden rundet die Wohnbebauung Mörikestraße 22 bis 52 sowie die städtische Andreas-Schönmüller-Sportanlage den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ab. Im Westen grenzen die Flächen eines Kleingartenvereins an, der sich entlang der Kleingartenstraße erstreckt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst neben dem Gebiet des Vorhaben- und Erschließungsplans mit den Flurstücken 983, 1045 (teilweise), 1046, 1139, 1140, 1414 und einer Größe von ca. 37.955 m² auch ergänzend angrenzende öffentliche Verkehrsflächen (Teile der Flurstücke 2274 und 2404), die Flächen der städtischen Kindertagesstätte Lenaustraße mit den Flurstücken 1573, 1574 und 1985 sowie eine Arrondierungsfläche (Flurstücke 2301, 2253 und teilweise 1045) im Übergang zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7323- 17 im Süden des Plangebietes. Der Anpassungsbereich umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 9.785 m². Das Plangebiet wurde bisher im Wesentlichen landwirtschaftlich genutzt. Im Osten des Plangebietes befindet sich an der Lenaustraße die gleichnamige städtische Kindertagesstätte mit dem zugehörigen Außenspielbereich. Die nähere Umgebung des Plangebietes ist charakterisiert durch gemischte Bau- und Nutzungsstrukturen. Nördlich befinden sich großflächige Gewächshausbauten sowie vereinzelte Wohngebäude und die gewerblichen Strukturen des Gewerbegebietes Bonn-West mit I-III Vollgeschossen. Östlich des Plangebiets schließen sich unterschiedliche Wohnnutzungen an. Neben I- III-geschossigen Doppelhäusern lassen sich hier auch VI-VIII-geschossige Großstrukturen vorfinden. Südlich erstrecken sich II-III-geschossige Mehrfamilienhäuser. Westlich grenzen eine Kleingartenanlage und die freie Landschaft an. Insgesamt stellt sich die nähere Umgebung sowohl im Hinblick auf die verschiedenen Nutzungen und Gebäudegrößen als auch im Hinblick auf die Bauhöhe mit I-VIII Vollgeschossen sehr heterogen dar. Planungsziele: Im Jahr 2017 erwarb die LANGEN MassivHaus GmbH & Co. KG die bisher unbebauten Plangebietsflächen (Flurstücke 983, 1045, 1046, 1139, 1140, 1414) mit dem Ziel einer wohnbaulichen Entwicklung nach heutigen städtebaulichen Maßstäben. Unter Berücksichtigung des anhaltend hohen Wohnraumbedarfs in Bonn plant die Vorhabenträgerin unter der Projektgesellschaft Bonn Grootestraße GmbH &Seite 2 von 137 Seite 3 Co. KG die Entwicklung eines urbanen, autoarmen Wohnquartiers mit ca. 340 Wohneinheiten (299 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau und 41 Wohneinheiten in Reihenhäusern). Das neue Wohnquartier soll sowohl in den Wohntypologien als auch bei der Mischung aus freifinanziertem und öffentlich gefördertem Wohnungsbau unterschiedlichste Zielgruppen ansprechen. Entsprechend sieht das Plangebiet einen Mix aus Mehrfamilienhäusern unterschiedlicher Größe und Reihenhäusern, jeweils im Miet- und Eigentumswohnungsbau, vor. Der Anteil von öffentlich gefördertem und frei finanziertem Wohnungsbau ist mit jeweils rund 50 % der gesamten Bruttogrundfläche Wohnen (BGF Wohnen) gleich groß. Nachgewiesen wird der geförderte Wohnungsbau hauptsächlich in Mehrfamilienhäusern, untergeordnet aber auch in den Reihenhäusern, um vielfältige Zielgruppen anzusprechen. Alle Nachbarschaftshöfe weisen eine Mischung aus öffentlich geförderten und frei finanzierten Wohneinheiten auf. Das Erschließungskonzept sieht die Anbindung des Gebiets sowohl über die Grootestraße als auch über die Lenaustraße vor. Die vorgesehenen Mehrfamilien- und Reihenhäuser gruppieren sich jeweils um einen Nachbarschaftshof und fördern so die jeweilige Adressbildung und die Identitätsbildung der Bewohnerschaft mit den Höfen und dem Quartier. Dadurch, dass sämtliche bauordnungsrechtlich notwendigen Pkw-Stellplätze und weitere Mobilitätsfunktionen in zwei Quartiersgaragen an den Gebietseingängen verortet sind, können die Höfe jeweils mit großen öffentlichen Grünflächen konzipiert werden. So entsteht eine hohe Aufenthaltsqualität, aber auch eine große ökologische Wertigkeit der Höfe. Eine Umfahrung ist gleichwohl für Feuerwehr, Müllabfuhr und im Bedarfsfall für Lieferverkehre möglich. Das Freiraumkonzept sieht die Schaffung grüner Innenbereiche innerhalb der Nachbarschaftshöfe vor. Jeder Hof erhält eine hohe Aufenthaltsqualität, aber auch eine ökologische Wertigkeit und beugt durch eine Vielzahl von Baumpflanzungen einer hohen Aufheizung in den Sommermonaten vor. Besonderes Augenmerk wird im Sinne der „Schwammstadt“ zusätzlich auf die Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser gelegt. Jeder Hof erhält entsprechende Versickerungsmulden und -rigolen. Verbunden werden die Höfe durch grüne Quartiersbänder, die parallel der öffentlichen Verkehrsflächen verlaufen. Als Versickerungsmulden ausgebildet nehmen diese das auf den öffentlichen Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser auf. Alle Freiflächen werden mit klimaresilienten Bäumen, Sträuchern und Stauden bepflanzt, die eine hohe ökologische Wertigkeit entstehen lassen und gleichzeitig auch der Tierwelt einen Mehrwert bieten. Weiter trägt eine 4-gruppige Kindertagesstätte im Vorhabengebiet dazu bei, den hohen Bedarf nach Kinderbetreuungsplätzen in Dransdorf aber vor allem auch für das neue Wohngebiet selbst zu decken. Für die bereits an der Lenaustraße bestehende Kindertagesstätte soll die Option eröffnet werden, einen Ersatzneubau mit bis zu 6 Gruppen, verteilt auf 2 Vollgeschosse, zuSeite 3 von 137 Seite 4 realisieren. Ergänzend können hier oberhalb der Kindertagesstätte in zwei weiteren Vollgeschossen Wohnnutzungen untergebracht werden. Die städtische Kita liegt nicht im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes. Bestehendes Planungsrecht: Im Flächennutzungsplan der Stadt Bonn ist das Plangebiet überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt. Das Grundstück der Kindertagesstätte ist dabei ergänzend mit der Kennzeichnung Kindergarten versehen. Die nördlichen und westlichen Randbereiche werden als Grünflächen (Dauerkleingärten / Sportplatz) dargestellt. Ungeachtet der Darstellung von Grünflächen an den Rändern des Plangebietes kann der Bebauungsplan im Hinblick auf die geplanten zukünftigen Wohnnutzungen im Plangebiet als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt gem. § 8 Abs. 2 BauGB angesehen werden. Diese Einschätzung erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplans generell nicht parzellenscharf sind und sich die in diesem Bereich großflächigen Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht an konkreten Strukturen in der Örtlichkeit orientieren. Im Übrigen wird der im Flächennutzungsplan dargestellten randlichen Eingrünung in der Form Rechnung getragen, als die Grünstrukturen im vorliegenden Bebauungsplan über die Festsetzung von Verkehrsgrün entlang der Grootestraße und Erhaltungsfestsetzungen für die Bepflanzung an der westlichen Seite des Plangebietes gesichert werden. Verbindliches Planungsrecht besteht für das Plangebiet überwiegend in Form des Bebauungsplanes Nr. 7323-13, der im Jahr 1984 Rechtskraft erlangt hat. Darin wird nahezu das gesamte Plangebiet als „Reines Wohngebiet“ festgesetzt. Im Osten des Plangebietes ist eine „Fläche für Gemeinbedarf (Kindergarten)“ ausgewiesen. Die seinerzeit vorgesehenen Erschließungsflächen setzt der Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsflächen fest. Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Zahl der Vollgeschosse, die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) bestimmt. Die GRZ wurde mit 0,3 festgesetzt, die GFZ mit 0,4 bis 1,0 bei I-III Vollgeschossen. Planungsziel ist eine, verglichen mit heutigen städtebaulichen Maßstäben, sehr aufgelockerte Bebauung. Darüber hinaus sind in dem Bebauungsplan Flächen für den ruhenden Verkehr (Stellplätze und Garagen) - zugeordnet zu den Gebäuden - sowie mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Anlieger zu belastende Flächen zur Erschließung einzelner überbaubarer Grundstücksflächen festgesetzt. Zwei nicht überbaubare Streifen in ca. 5 m bis 10 m Breite entlang der Grootestraße sowie am östlichen Rand des Plangebietes gegenüber der mehrgeschossigen Bebauung sind als Flächen zum „Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ ausgewiesen und sollen zur Eingrünung des Wohngebietes beitragen. Detailliertere Festsetzungen enthält der Bebauungsplan nicht. Für eine kleine Teilfläche im Süden des Plangebietes bestimmt derSeite 4 von 137 Seite 5 Bebauungsplan Nr. 7323-2 das Planungsrecht. Der aus dem Jahre 1980 stammende Bebauungsplan setzt hier neben öffentlichen Verkehrsflächen ein reines Wohngebiet in eingeschossiger Bauweise sowie zugehörige Flächen für Stellplätze und Garagen fest. Im Norden des Plangebietes besteht im Bereich der Grootestraße Planungsrecht in Form der Bebauungspläne Nrn. 7323-5 und 7323-10. Sowohl der aus dem Jahre 1975 stammende Bebauungsplan Nr. 7323-5 als auch der Bebauungsplan Nr. 7323-10, der im Jahr 1997 Rechtskraft erlangt hat, weisen die betroffenen Flächen jeweils als öffentliche Verkehrsfläche aus. Auf der Basis des bestehenden Planungsrechts können die heutigen Anforderungen an ein neues Wohnquartier, die auf eine mehrfache Innenentwicklung mit maßvoll urban verdichteten Baustrukturen, qualitativ und quantitativ wertigen Grünstrukturen sowie auf nachhaltige Mobilitätsformen und eine durchmischte Sozialstruktur abstellen, nicht erfüllt werden. Zur Umsetzung der zukünftigen Planungsziele ist daher die Schaffung von Planungsrecht als Änderung des bestehenden Planungsrechts erforderlich. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6122-1 werden die Bebauungspläne Nrn. 7323-2, 7323-5, 7323-10 und 7323-13 im Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes geändert. Planungsablauf: Die LANGEN Massivhaus GmbH beantragte mit Schreiben vom 18.12.2018 gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung zu schaffen. Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 vorbehaltlich der Zustimmungen des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz und der Bezirksvertretung Bonn den Zielbeschluss für die Entwicklung des Bereiches zwischen Grootestraße, Lenaustraße und der Kleingartenanlage zur Aufstellung des B-Planes Nr. 6122-1 „Grootestraße/Lenaustraße“ unter besonderer Berücksichtigung von Artenschutzbelangen gefasst (DS-Nr. 1811409EB10). Als erster Schritt für das weitere Planverfahren sollte gutachterlich geklärt werden, wie und mit welchem Platzbedarf das Wechselkrötenhabitat ausreichend gesichert werden könne. Weiter wurde die Vorhabenträgerin dazu verpflichtet, Qualifizierungsverfahren für den Geschosswohnungsbau und die geplanten Freibereiche durchzuführen. Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz stimmte nachlaufend in seiner Sitzung am 10.01.2019 zu, die Bezirksvertretung Bonn am 14.02.2019. Dem Beschluss zu den Artenschutzbelangen folgend wurden die zuständigen Ausschüsse und politischen Gremien nach Fertigstellung der Artenschutzprüfungen I und II jeweils über die Ergebnisse informiert. Der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fasste die Bezirksvertretung Bonn in ihrer Sitzung am 15.06.2021 nach vorangegangener Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda in der Sitzung am 01.06.2021 und im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen in seiner Sitzung am 10.06.2021. Dabei sollte die Planung der Öffentlichkeit auchSeite 5 von 137 Seite 6 ergänzend in einem Beteiligungsformat in digitaler Form vorgestellt werden (DS-Nr. 201805) Der Beschluss wurde dabei unter Maßgabe eines Änderungspaketes mit 13 Einzelpunkten gefasst, deren Inhalte vorab der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in die Planung eingearbeitet wurden. Inhalt der beschlossenen Änderungspunkte waren unter anderem die Ausarbeitung eines neuen städtebaulichen Entwurfes mit verdichtetem Wohnungsbau und Quartiersgaragen, mehr öffentlich gefördertem Wohnungsbau, sowie weiteren Maßgaben zu Ökologie, Artenschutz und Nachhaltigkeit. Das Verfahren sollte als „Vollverfahren“, also ohne Anwendung der Verfahrensbeschleunigungen des § 13a BauGB, durchgeführt werden. Der neue städtebauliche Entwurf und die Ziele und Zwecke der Planung wurden unter Kenntlichmachung der Berücksichtigung der Änderungsanforderungen der Bezirksvertretung Bonn am 16.08.2022 sowie den zuständigen Ausschüssen am 18.08.2022 (Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda) und am 24.08.2022 (Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen) als Mitteilungsvorlage vorgelegt und von diesen zur Kenntnis genommen. (DS-Nr. 201805-04) Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erfolgte in einem Zeitraum von zwei Wochen zwischen dem 17.10.2022 und dem 28.10.2022 im Stadthaus, wobei die Möglichkeit bestand, Stellungnahmen in Schriftform, per E-Mail und über das Beteiligungsportal www.bonn-macht-mit.de abzugeben. Die ergänzend zur öffentlichen Auslegung der Planung beschlossene Vorstellung der Planung in einem digitalen Beteiligungsformat erfolgte in Form von telefonischen Informations- und Diskussionsmöglichkeiten mit den zuständigen Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes sowie durch die Ausstellung zusätzlicher Themenplakate im Stadthaus und Online, sowie ergänzend einer FAQ-Präsentation (Online) zu den bereits bekannten häufigsten Fragestellungen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 14.11.2022 beteiligt und um Stellungnahme bis zum 16.12.2022 gebeten. Während dieses Zeitraums wurde von Seiten der Öffentlichkeit eine Stellungnahme und von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verschiedene Stellungnahmen abgegeben. Die geäußerten Anmerkungen bezogen sich auf die Themenbereiche Städtebau / Wohnungsmix, Verkehr / Mobilität, Ver- und Entsorgung, Versiegelung und Artenschutz. Als Anlage ist die Auswertung aller während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen beigefügt. Freiraumqualifizierung: Zur Sicherung einer hohen Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität der geplanten öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen wurde zwischen Mai und August 2023 von der Bonn Grootestraße GmbH & Co. KG ein Qualifizierungsverfahren für die Freiraumplanung durchgeführt.Seite 6 von 137 Seite 7 Das Qualifizierungsverfahren zielte auf die Gestaltung der öffentlichen Freiräume, insbesondere der Nachbarschaftshöfe und der öffentlichen Erschließung, ab. Es erfolgte eine Mehrfachbeauftragung mit vier Landschaftsarchitekturbüros. Die Entwurfsarbeiten wurden durch eine Fachjury, bestehend aus Fachgutachter*innen und Verwaltung, bewertet. Politische Vertreter*innen waren in das Verfahren eingebunden (DS-Nr.: 230614). Die Jury, die am 24.08.2023 tagte, prämierte den Beitrag von studio grüngrau Landschaftsarchitektur, Düsseldorf mit dem 1. Rang und empfahl ihn zur weiteren Ausarbeitung. Das Büro wurde im Weiteren von der Vorhabenträgerin mit der Ausarbeitung des Entwurfes beauftragt, der die Grundlage für die öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen des Vorhaben- und Erschließungsplans darstellt. Das Ergebnis des freiraumplanerischen Qualifizierungsverfahren wurde der Bezirksvertretung Bonn am 17.10.2023 und dem Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen am 24.10.2023 zur Kenntnis gebracht (DS-Nr.: 231759). Hochbauqualifizierung: Zur Qualifizierung der gebietsprägenden Hochbauten und der Quartiersgaragen wird parallel zur Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eine kooperative, konkurrierende Planungswerkstatt mit mindestens 3 Architekturbüros durchgeführt (DS-Nr. 241164). In Ergänzung zur Beschlussvorlage über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (vgl. DS-Nr. 201805) handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, welches durch ein Empfehlungsgremium begleitet und zur Beschleunigung der Wohnraumförderung und -schaffung bereits vor Satzungsbeschluss durchgeführt wird. Ausloberin ist die LANGEN MassivHaus GmbH & Co. KG. Erschließungsplanung: Parallel der Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes erfolgt derzeit die Fertigstellung der Erschließungs- und Entwässerungsplanung nebst Starkregenbetrachtung in der Planungstiefe der Leistungsphase 3. Da die Flächenfestsetzungen des Bebauungsplanentwurfes prinzipiell auf der Erschließungsplanung beruhen, soll die Veröffentlichung und Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch erst dann erfolgen, wenn eine endabgestimmte, von der Verwaltung freigegebene Erschließungsplanung vorliegt. Artenschutz /CEF-Maßnahmen: Das Plangebiet liegt im Verbreitungsgebiet der Wechselkröte. Im dem aus dem Jahr 2017 stammenden Artenschutzkonzept Bonn - Nordwest sind konkrete Funde im Plangebiet dokumentiert. Vor diesem Hintergrund wurde die Verwaltung in den Beratungen zum Zielbeschluss gebeten, die Ergebnisse der noch durchzuführenden Artenschutzprüfung I in den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz einzubringen. Dem folgend wurden die zuständigen Ausschüsse und politischen Gremien nach Fertigstellung der jeweiligen Gutachten über die Ergebnisse informiert (Mitteilungsvorlagen Ds-Nrn. 190535 (ASP I) und 200254 (ASP II)). Die artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II kommt zu dem Ergebnis, dass bei verbindlicher Umsetzung von im Gutachten detailliert beschriebenenSeite 7 von 137 Seite 8 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie notwendiger, vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen, artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 (1) Nrn. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) im Plangebiet ausgeschlossen werden können. Neben Maßnahmen innerhalb des Plangebietes, die mittels Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgeschrieben werden, bedarf es vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen für die Wechselkröte (CEF-Maßnahmen) auf zwei externen, in der Verfügungsgewalt der Vorhabeträgerin befindlichen Flächen im Umfeld des Plangebietes. Hier sind für die Wechselkröten Fortpflanzungsgewässer mit an die Bedürfnisse der Tiere angepassten Gewässerrändern anzulegen. Als Sommer- und Winterquartiere dienen anzulegende Totholzhaufen und schüttere Brachen sowie Glatthaferwiesen. Zum Schutz vor Menschen und Hunden sind die Flächen einzuzäunen. Zwischenzeitlich hat die Vorhabenträgerin die in der Artenschutzprüfung II benannten Maßnahmen auf beiden Flächen im Wesentlichen umgesetzt. Noch ausstehende Bepflanzungen und die finale Einzäunung sollen im Herbst 2024 vorgenommen werden. Die Durchführung der bisherigen Maßnahmen wurde in einem Bericht dokumentiert. Zudem erfolgte eine Kontrolle und die Abnahme der Maßnahmen durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Bonn. Nach der Herstellung des neuen Lebensraumes ist die dauerhafte Funktionsfähigkeit der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen mittels eines fachkundigen Monitorings nachzuweisen. Hierzu sind die Maßnahmenflächen zukünftig alle 2 Jahre im Fortpflanzungszeitraum der Wechselkröte durch artspezifische Kartiermethoden auf Fortpflanzungserfolg hin zu untersuchen. Weiter ist eine regelmäßige Kontrolle auf Erhalt der notwendigen Gewässerparameter und ihrer Pflege notwendig, damit die Maßnahmen auch langfristig ihren Zweck erfüllen. Zur Sicherung der Maßnahmen verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, die Ausgleichsflächen kostenfrei an die Stadt Bonn zu übertragen. Weiter verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, die Kosten für die Pflegemaßnahmen auf die Dauer von 5 Jahren sowie die Kosten für das alle 2 Jahre zu erfolgende Monitoring auf die Dauer von 30 Jahren zu tragen. Entsprechende Regelungen hierzu trifft der Durchführungsvertrag. In einem ersten, am 26.06.2024 durch die Biologische Station Bonn/Rhein-Erft e.V. erstellten Monitoring-Bericht wird festgestellt, dass alle hergestellten Teiche mit der Wechselkröte besetzt waren und somit die neu geschaffenen Lebensräume von der Tierart angenommen wurden. Durchführungsvertrag: Noch vor Fassung des Satzungsbeschlusses wird zwischen der Vorhabenträgerin und der Bundesstadt Bonn ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Mit dem Durchführungsvertrag bindet sich die Vorhabenträgerin, das Projekt innerhalb des vereinbarten Zeitraums vollständig abzuschließen und dabei die Vorgaben aus dem genannten Hochbauqualifizierungsverfahren zu berücksichtigen. Ein wesentlicher Regelungsinhalt ist die Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens sowie der Durchführung der notwendigen Erschließungsarbeiten.Seite 8 von 137 Seite 9 Die öffentlichen Erschließungsanlagen werden im Wege eines im Durchführungsvertrag eingebetteten Erschließungsvertrages auf Kosten des Vorhabenträgers ausgebaut und an die Stadt kosten- und lastenfrei übergeben. 50 % der Gesamt-Brutto-Grundfläche „Wohnen“ sind im geförderten Wohnungsbau mit Fördermitteln des Landes NRW gemäß den jeweils geltenden Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) herzustellen. Weiter verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, im Rahmen der Realisierung des Vorhabens eine viergruppige Kindertagesstätte zu errichten. Auf der Basis eines Energiekonzeptes wird die Vorhabenträgerin gemäß dem Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 15.06.2021 (DS-Nr. 201805) die Gebäude im KfW- Effizienzhaus-Standard 40 herzustellen. Weiter verpflichtet sich die Vorhabenträgerin zur Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes nebst Monitoring. Die bereits angelegten CEF- Maßnahmenflächen wird die Vorhabenträgerin kosten- und lastenfrei an die Stadt übertragen. Weiter verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, die Kosten für die Pflegemaßnahmen auf die Dauer von 5 Jahren sowie die Kosten für das alle 2 Jahre zu erfolgende Monitoring auf die Dauer von 30 Jahren zu tragen. Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie: Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Fachinteressen sollen vor allen Dingen im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS- Nummer:1812770) sowie auf das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung, mit dem Vorhaben, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, auch in der Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nummer: 220501). Für die vorliegende Planung wurden notwendige Gutachten erstellt und bei den Planfestsetzungen berücksichtigt. Die Planbegründung enthält sehr detaillierte Aussagen zu allen Belangen, die bei der Planerstellung zu berücksichtigen waren. Auf dieser Grundlage wird der in Stufe II hier nicht durchgeführte Nachhaltigkeitscheck zur frühzeitigen Beteiligung durch einen Check der Stufe III ersetzt und gleichzeitig abgeschlossen. Hier steht im Vordergrund die Frage, welche im Verfahren erreichten Qualitäten im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsstrategie sich durch Festsetzungen im Bebauungsplan oder durch Vereinbarungen im Städtebaulichen Vertrag verbindlich sichern lassen. Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe III stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar. Auswirkungen auf das angrenzende Gewerbegebiet Der Gewerbepark Bonn-West ist bis auf ein Grundstück, das zurzeit an die Stadt Bonn zurückfällt, komplett vermarktet. Neben der Bebauung dieses Grundstücks und der Entwicklung auf dem Grundstück einer wissenschaftlichen Einrichtung werden in dem Gewerbegebiet keine größeren baulichenSeite 9 von 137 Seite 10 Veränderungen mehr stattfinden. Angesiedelt werden durften zu dem neuen Wohngebiet hin, nur "das Wohnen nichtstörendes Gewerbe" - insofern sollte Lärm aus dem Gewerbegebiet heraus, kein Problem sein. Allerdings darf auch das neue Wohngebiet die Unternehmen in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigen. Die Gewerbetreibenden klagen bereits heute schon über die Ausfahrtsituation Saime-Genc-Ring / Grootestr.. Wenn der Verkehr weiterer Wohneinheiten unter anderem auf die Grootestraße fließt, könnte sich diese Situation vielleicht noch einmal verschärfen. Daher wäre zu prüfen, welche Auswirkungen sich durch den zusätzlichen Verkehr auf die Grootestr. ergeben und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, die eine weitere Verschärfung verhindern. FAQ – Frequently Asked Questions Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich) 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6122-1 (öffentlich) 3 Vorhaben- und Erschließungsplan -Teil 2a - Lageplan (öffentlich) 4 Vorhaben- und Erschließungsplan Teil 2b Ansichten und Schnitte (öffentlich) 5 Auswertung Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3Abs. 1 BauGB (öffentlich) 6 Auswertung Behörden, Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (öffentlich) 7 2024-09-25_Begründung-Umweltbericht (öffentlich) 8 Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung (öffentlich)Seite 10 von 137 Bebauungsplan Nr. 6122-1 Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bonn Ortsteil Dransdorf Maßstab 1: 2500 Datum: 11.03.2024 100 mSeite 11 von 137 Seite 12 von 137 Seite 13 von 137 Für den Planentwurf Bonn, den Die Oberbürgermeisterin In Vertretung Stadtbaurat Vorhabenträger Allgemeine Darstellungen Darstellung des Vorhabens Bundesstadt Bonn Gemarkung Bonn Flur 47 ohne Maßstab Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6122-1 Teil 2b: Vorhaben- und Erschließungsplan | Ansichten und Schnitte Planbereich: Grootestraße / Lenaustraße Dieser Plan ist gemäß § 3 (2) des Baugesetzbuches durch Beschluss des Rates der Stadt Bonn vom __.__.____ zur Veröffentlichung beschlossen. Bonn, den Die Oberbürgermeisterin Im Auftrag Leiterin des Stadtplanungsamtes Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) des Baugesetzbuches in der Zeit vom bis veröffentlicht. Bonn, den Die Oberbürgermeisterin Im Auftrag Leiterin des Stadtplanungsamtes Dieser Plan ist gemäß § 10 des Baugesetzbuches vom Rat der Stadt Bonn am _-.__.____ als Satzung beschlossen worden. Bonn, den Die Oberbürgermeisterin In Vertretung Stadtbaurat Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan wird hiermit ausge- fertigt. Bonn, den Oberbürgermeisterin Die Bekannmachung des Satzungsbeschlusses dieses vorha- benbezogenen Bebauungsplanes ist gemäß § 10 des Bauge- setzbuches am __.__._____ erfolgt. Mit der Bekanntmachung tritt dieser Plan in Kraft. Bonn, den Die Oberbürgermeisterin Im Auftrag Leiterin des Stadtplanungsamtes Rechtsgrundlagen • Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekannma- chung vom 03.November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zur Zeit geltenden Fassung • Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekannmachung vom 21.November 2017 (BGBl I S. 3786) in der zur Zeit geltenden Fassung • Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) vom 18.Dezem- ber 1990 (BGBl 1991 I S. 58) in der zur Zeit geltenden Fassung • Landesbauordnung (BauO NRW) vom 21.Juli 2018 (GV. NRW 2018 S. 421) in der zu Zeit geltenden Fassung. Hinweis: Dieser Vorhaben- und Erschließungsplan ist Bestand- teil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6122-1. Lage der Ansichten und Schnitte Q1 - Querschnitt Hof 1 Blickrichtung Norden ohne Maßstab Q2 - Querschnitt Hof 2 und Kita Blickrichtung Norden ohne Maßstab Q3 - Querschnitt Hof 3 Blickrichtung Norden ohne Maßstab ohne Maßstab L1 - Längsschnitt Blickrichtung Westen ohne Maßstab L2 - Längsschnitt Blickrichtung Osten ohne Maßstab RH (R5) RH (R3) RH (R1) RH (R2) RH (R5)Seite 14 von 137 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 “Grootestraße/Lenaustraße“ – Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB 1 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge der Verwaltung über die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplans Nr.: 6122-1 gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Bereich „Grootestraße/Lenaustraße“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf Aufgrund der anhaltenden Covid-19 Pandemie wurde keine Beteiligungsveranstaltung durchgeführt. Dies wurde durch zusätzliche Informationsangebote in Form von Themenplakaten, einem FAQ („Frequently asked Questions“) und einer Präsentation vor Ort und Online kompensiert. Die Beteiligung wurde im Amtsblatt der Bundesstadt Bonn am 12.10.2022 bekannt gemacht und lief vom 17.10.2022 bis zum 28.10.2022. Die öffentliche Darlegung erfolgte im Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung, sowie Online über auf www.bonn.de/grootestraße und unter www.bonn-macht-mit.de. A Stellungnahmen der Öffentlichkeit A1: Stellungnahme vom 19.10.2022 Grundsätzlich begrüßenswert Grundsätzlich ist dieses Projekt begrüßenswert, auf doch recht kleiner Fläche wird verhältnismäßig viel benötigter Wohnraum geschaffen. Auch die Anbindung an den ÖPNV ist (insbesondere nach der geplanten Taktverdichtung auf der Stadtbahnlinie 18) akzeptabel. Damit jedoch eine wirklich gute Anbindung, auf welche man seinen Alltag aufbauen kann, vorhanden ist, sollte doch vielleicht überlegt werden, ob es nicht möglich wäre, bereits vorhandene Buslinien über die Grootestraße nördlich des Planungsgebiete umzuleiten und als Schleife über das nördlich angrenzende Gewerbegebiet zurückzuleiten. Leider ist dieses Projekt doch, wie viele andere Planungen in Bonn und anderen Städten, zu sehr Architektonisch durchgeplant. Das Konzept, Nachbarschaften zu schaffen, oder zu erzwingen, mag auf dem Papier überzeugend sein, doch steht doch die Frage im Raum wie oft dies schon nachhaltig funktioniert hat. Ebenfalls ist es kritisch zu sehen, dass trotz des gravierenden Wohnungsmangels auf Reihenhäuser gesetzt wird. Bei einem Fehlen von über 20.000 Wohneinheiten (nur in der Stadt Bonn), sollte diese Entscheidung doch hinterfragt werden. Ein Austausch durch Mehrfamilienhäuser wäre hier ebenso begrüßenswert wie die Diskussion, ob nicht mindestens einige Häuser nochmals um 1-2 Stockwerke aufzustocken wären. Als drittes finde ich es schade, dass man bei der Abfallentsorgung auf alte Konzepte zurückgreift und anstelle von zentralen Anlaufstellen in den angedachten Wendehammern weiterhin auf eine Einzelhausabholung setzt. Abwägungsvorschlag zu A1 Über die Bushaltestellen Grootestraße und Kleine Straße (Buslinien 630, 631) in ca. 400 m Entfernung sowie die Stadtbahnhaltestelle Bonn, Dransdorf (Stadtbahnlinien 18 und 68) in ca. 500 m Entfernung ist das Plangebiet bereits gut an den ÖPNV angebunden. Zusätzlich verkehrt die Taxibuslinie 883 über die Haltestelle Saime-Genc-Ring in ca. 200 m Entfernung zum Plangebiet. Aufgrund der bereits im Bestand als gut zu bezeichnenden Anbindung an den ÖPNV sind derzeit keine Angebotsausweitungen geplant. Der Bebauungsplan schreibt die städtebauliche Konzeption planungsrechtlich fest. Im vorliegenden Fall wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB erarbeitet, der – neben dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan – auch einen Vorhaben- und Erschließungsplan enthält, der das Vorhaben zumindest städtebaulich in puncto Nutzungsart und Maß der baulichen Nutzung konkretisiert. Eine architektonische Durchplanung soll im Vorhaben- und Erschließungsplan nicht erfolgen. Hierzu wird eine hochbauliche Qualifizierung der geplanten Gebäude (inkl. Quartiersgaragen) in Form einerSeite 15 von 137 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 “Grootestraße/Lenaustraße“ – Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB 2 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) kooperativen, konkurrierenden Planungswerkstatt mit mind. 3 Architekturbüros parallel zur Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Erzwingung der Bildung von Nachbarschaften kann und soll der Bebauungsplan nicht leisten. Vielmehr wird durch die städtebauliche Ausbildung von Nachbarschaften mit zentralen Nachbarschaftsplätzen ein Angebot für gemeinsame Freiraumaufenthaltsbereiche geschaffen. Insbesondere in Bereichen mit unterschiedlichen Wohntypologien und vielfältigen Zielgruppen bei gleichzeitiger baulicher Verdichtung zur Deckung des hohen Wohnraumbedarfes tragen gemeinschaftliche Freiräume zum nachbarschaftlichen Austausch sowie zur Identitäts- und Adressbildung bei. Letztlich werden im Bebauungsplan immer nur die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Umsetzung von Vorhaben geschaffen. Inwieweit gemeinschaftlicher Austausch in der Praxis funktioniert, hängt auch immer von dem konkreten, individuellen Nutzer*innen ab. Aufgrund des weiterhin hohen Bonner Wohnraumbedarfes wurde die städtebauliche Konzeption mit dem Ziel, mehr Wohnraum zu generieren, mehrfach grundlegend überarbeitet. Die ursprüngliche Konzeption sah einen deutlich höheren Anteil an Einfamilienhäusern vor. Eine weitere Reduktion der ca. 41 Reihenhäuser zu Gunsten von mehr Geschosswohnungsbau ist nicht vorgesehen. Auch Reihenhäuser weisen eine – im Vergleich zum freistehenden Einfamilienhaus – hohe Flächeneffizienz auf. Ebenso bieten Sie insbesondere für Familien nochmal eine andere Wohntypologie und tragen somit zu einer nachhaltigen und vielfältigen Nutzbarkeit des Gesamtquartiers bei. Bei ca. 340 realisierbaren Wohneinheiten insgesamt wird das Gebiet einen signifikanten Anteil zur Deckung der Bonner Wohnraumbedarfe leisten. Mit mindestens III und maximal V-Vollgeschossen zzgl. Staffelgeschoss ist der Geschosswohnungsbau bereits verdichtet geplant. Eine darüberhinausgehende Erhöhung der Geschossigkeiten würde der Plangebietslage am Bonner Stadtrand nicht gerecht. Hier sollen bewusst nicht die östlich angrenzenden Großstrukturen mit bis zu VIII Geschossen fortgeführt werden, sondern zwischen diesen Strukturen, den südlich angrenzenden II bis III-geschossigen Mehrfamilienhäusern und der Stadtrandlage vermittelt werden, um auch langfristig einen beliebten Wohnstandort zu schaffen. Da eine Umfahrung der Nachbarschaftsplätze für die Feuerwehr im Notfall sowieso berücksichtigt werden muss, kann diese auch für die Abfallabholung genutzt werden. Eine weitergehende Flächenversiegelung ist dadurch nicht zu erwarten. Weiterhin sind die zumutbaren Wegstrecken für die zukünftige Bewohnerschaft zu berücksichtigen. Grundsätzlich wird durch Bonn Orange bei Mehrfamilienhaustypen eine Nutzung von Unterflurcontainern empfohlen. Diese werden zentral gebaut, sodass die notwendigen Flächen für die Aufstellung von Abfallbehältern reduziert werden. Der Einsatz von Unterflurcontainern soll für die verschiedenen Mehrfamilienhäuser zum Tragen kommen.Seite 16 von 137 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 “Grootestraße/Lenaustraße“ – Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB 1 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge der Verwaltung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplans Nr. 6122-1 gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Bereich „Grootestraße/Lenaustraße“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf T Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange T1: Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung, Stellungnahme vom 03.06.2019 Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereiches auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.) [beigefügte kartographische Darstellung der Luftbildauswertung] Abwägungsvorschlag zu T1 Das Ergebnis der Luftbildauswertung wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zu Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen werden dem Vorhabenträger zur Kenntnis übersandt. T2: PLEdoc GmbH, Stellungnahme vom 24.11.2022 Lfd. Nr. Eigentümer Leitungstyp Status Leitungsnr. Blatt Schutz- streifen m Beauftragter 1 GasLINE LWL-KSR- Anlage In Betrieb GLT_106_025 031 2 Maintenance Management Center (MMC) 0201/3642- 17866 https://einweisung.mmc- portal.de Von der Open Grid Europe GmbH (OGE), Essen und der GasLINE GmbH & Co. KG, Straelen, sind wir mit der Wahrnehmung ihrer Interessen im Rahmen der Bearbeitung von Fremdplanungsanfragen und öffentlich-rechtlichen Verfahren beauftragt. Innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6122-1 verläuft die eingangs aufgeführte Kabelschutzrohranlage mit einliegenden Lichtwellenleiterkabeln (nachfolgend KSR-Anlage genannt) in einem 2 m breiten Schutzstreifen (1 m beiderseits der Leitungsachse). Kabelschutzrohr (KSR)-anlagen mit einliegenden Lichtwellenleiter(LWL)-kabeln werden von Telekommunikationsgesellschaften zur Errichtung und zum Betrieb von Telekommunikationsübertragungswegen benutzt. Wir haben den Verlauf der KSR-Anlage in den uns zur Verfügung gestellten Lageplan zum Bebauungsplan Nr. 6122-1 „Grootestraße/Lenaustraße“ graphisch übernommen. Für eine exakte Übernahme des Verlaufs der KSR-Anlage in die Plangrundlage des Bebauungsplanes überlassen wir Ihnen die betreffenden Bestandspläne. Die Darstellung der KSR-Anlage ist in denSeite 17 von 137 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 “Grootestraße/Lenaustraße“ – Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB 2 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) beigefügten Unterlagen nach bestem Wissen erfolgt. Gleichwohl ist die Möglichkeit einer Abweichung im Einzelfall nicht ausgeschlossen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans ist das beiliegende Merkblatt der GasLINE „Berücksichtigung von unterirdischen Kabelschutzrohranlagen mit einliegenden Lichtwellenleiterkabeln bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen“. In diesem Zusammenhang machen wir schon jetzt auf Folgendes aufmerksam: Nördliche Eingrünung Die genannte KSR-Anlage verläuft im nördlichen Teil knapp innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6122-1. Der Pflanzstreifen befindet sich außerhalb des geplanten Grünstreifens. Gegen diese Ausweisung erheben wir keine Einwände. Neuanpflanzungen von Bäumen, Hecken und tiefwurzelnden Sträuchern sollten grundsätzlich nur außerhalb des Schutzstreifenbereiches erfolgen, um eine gegenseitige Beeinträchtigung zu vermeiden. Nördliche Zuwegung Die von der Grootestraße aus geplante Zuwegung zur dortigen Quartiersgarage, gleichzeitig die Durchwegung in südliche und östliche Richtung, quert den Schutzstreifen der KSR-Anlage. Gegen diese Ausweisung erheben wir keine Einwände, wenn die nachfolgende Auflage eingehalten wird: Die Ausweisung privater/öffenlicher Verkehrswege im Schutzstreifen ist grundsätzlich möglich. Verkehrswege innerhalb des Schutzstreifenbereiches sind mit einer Leitungsüberdeckung von größer/gleich 1,0 m auszulegen. Detaillierte Planunterlagen zur späteren Bauausführung sind uns zur Prüfung und abschließenden Stellungnahme vorzulegen. Wir bitten Sie, uns am weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans zu beteiligen. Abschließend teilen wir Ihnen mit, dass im Geltungsbereich des hier angezeigten Bebauungsplans keine von uns verwalteten Versorgungseinrichtungen der OGE GmbH vorhanden sind. [beigefügte Anlagen, bestehend aus Merkblatt, Bestandslageplan und graphischer Darstellung der Leitung in den Planunterlagen] Abwägungsvorschlag zu T2 Die genannte Leitung liegt inklusive der genannten Schutzstreifen gänzlich innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen und außerhalb geplanter Neupflanzungen von Bäumen, Hecken und tiefwurzelnden Sträuchern. Die PLEdoc GmbH wird am weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt. Ebenso erfolgt eine Beteiligung mit den ausführungsreifen Planungen im Bereich der geplanten, die Leitungstrasse querenden, Erschließungsstraße von der Grootestraße aus. T3: Stadtwerke Bonn, Stellungnahme vom 12.12.2022 Namens und im Auftrag der Bonn Netz GmbH, der Energie ‐ und Wasserversorgung Bonn/Rhein ‐Sieg GmbH und der Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH, teilen wir folgendes mit: Stellungnahme Bonn Netz GmbH/Bereich Strom: Für die Versorgung des Erschließungsgebietes ist eine Fläche von 4 m x 5 m für die Errichtung einer Trafostation im Bereich der Quartiersgarage zu Lenaustraße hin vorzusehen. Stellungnahme Bonn Netz GmbH/Bereich Straßenbeleuchtung: In den an das Plangebiet angrenzenden Straßen befinden sich Anlagen der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Inwieweit diese Einrichtungen von der geplanten Maßnahme betroffen sind, ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Die Anlagen müssen bei einer Neu ‐ oder Umplanung berücksichtigt werden. Eine Umlegung bzw. Versetzung von Anlagen der öffentlichen Straßenbeleuchtung ist kostenpflichtig und muss frühzeitig mit der Bonn ‐Netz GmbH, Abteilung Straßenbeleuchtung abgestimmt werden.Seite 18 von 137 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 “Grootestraße/Lenaustraße“ – Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB 3 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Gemäß Beleuchtungsvertrag zwischen der Stadt Bonn und den Stadtwerken Bonn (SWB) sind die SWB (Bonn ‐Netz GmbH / T/NS) für die Planung, Errichtung und den Betrieb der öffentlichen Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Bonn verantwortlich. Sollte sich im Zuge des Planungsprozesses herausstellen, dass der Bau einer neuen, öffentlichen Beleuchtungsanlage erforderlich ist, müssen wir frühzeitig an der weiteren Planung beteiligt werden. Die Festlegung von Leuchten ‐Standorten sowie die Auswahl von Leuchten und Masten muss in Rücksprache mit uns erfolgen. In diesem Zusammenhang weise ich nochmal darauf hin, dass es für das Stadtgebiet Bonn je nach Anwendung festgelegte Leuchten ‐Typen gibt. Stellungnahme Energie ‐ und Wasserversorgung Bonn/Rhein ‐Sieg GmbH/Bereich Gas/Wasser: Gegen den zu erstellenden Bebauungsplan 6122 ‐1 bestehen von Seiten der BonnNetz bzw. EnW für den Bereich Gas und Wasser keine Bedenken. Unsere Stellungnahme vom 18.06.2019 ist zu beachten. Vorhandene Versorgungsanlagen Wasser, Gas Eine Wasserversorgungsleitung ist in der Lenaustraße sowie in der Grootestraße vorhanden. Das betreffende Gebiet liegt im Versorgungsgebiet der EnW. Eine Gasversorgungsleitung ist in der Lenaustraße sowie in der Grootestraße vorhanden. Das betreffende Gebiet liegt im Versorgungsgebiet der EnW. Versorgung des Gebietes mit Gas und Wasser Die Versorgung mit Wasser kann nach AVBWasserV über einen Anschluss erfolgen. Gebäudekomplexe, auch eigenständige Gebäude auf einem Grundstück bzw. einer Einheit unterschiedlicher Nutzung und Eigentümer werden über einen gemeinsamen Netzanschluss versorgt. An der Übergabestelle sind mehrere Zählpunkte möglich. Die Versorgung mit Gas kann nach NDAV über einen Anschluss erfolgen. Gebäudekomplexe, auch eigenständige Gebäude auf einem Grundstück bzw. einer Einheit unterschiedlicher Nutzung und Eigentümer werden über einen gemeinsamen Netzanschluss versorgt. An der Übergabestelle sind mehrere Zählpunkte möglich. Löschwasserbereitstellung Die erforderliche Löschwasserbereitstellung aus dem öffentlichen Versorgungsnetz richtet sich nach der überwiegenden Bauart bzw. nach dem derzeit gültigen Bebauungsplan. Die Löschwasserbereitstellung für die vorgesehene Bebauung ist möglich. Für die Löschwasserbereitstellung ist derzeit der Grundschutz mit 48 m³ / h für das Grundstück sichergestellt. Die Grundschutzmenge steht über die Hydranten im öffentlichen Versorgungsnetz zur Verfügung. Die Dimensionierung des Trinkwassernetzes erfolgt für neue und zu erneuernde Leitungen nach dem jeweiligen Trinkwasserbedarf. In Kerngebieten des Stadtgebietes und der Stadtbezirke kann über die, nach Trinkwasserbedarf dimensionieren Leitungen, der Löschwasserbedarf für den Grundschutz bereitgestellt werden. In Randgebieten resultieren daher langfristig (über 2050 hinaus) keine gesicherte Bereitstellung. Grundschutz und Objektschutz Löschwasser über Hausanschluss (Wandhydranten Typ F, Sprinkleranlagen, Hydranten u.ä.) Eine Löschwasserbereitstellung für den Objektschutz über einen Hausanschluss erfolgt nicht. Die Dimensionierung erfolgt nach dem Trinkwasserbedarf. Auf besondere Anfrage und nach Prüfung der Kapazitäten kann möglicherweise eine Bereitstellung von Löschwasser für den Objektschutz erfolgen. Stellungnahme Energie ‐ und Wasserversorgung Bonn/Rhein ‐Sieg GmbH/Bereich Gas/Wasser/Anlagen: Gegen die geplante Bebauung bestehen von Seiten der BonnNetz bzw. EnW für den Bereich Gas und Wasser Anlagen, kathodischer Korrosionsschutz (KKS), Messanlagen keine Bedenken. Vorhandene Versorgungsanlagen Wasser, Gas Im Bereich Ecke Grootestraße/Lenaustraße befindet sich eine KKS ‐Messstelle. Bei Arbeiten in diesem Bereich ist die Messanlage zu berücksichtigen. Eine weitere Anlage der Gas ‐ oder Wasserversorgung (Schacht, Gebäude, KKS, Messanlagen), (ober ‐ oder unterirdisch) ist im Bereich der vorgesehenen Bebauung nicht vorhanden, bzw. nicht betroffen. Geplante Versorgungsanlagen Wasser, Gas Im Bereich der vorgesehenen Bebauung sind derzeit keine Anlage für die Gas ‐ oder Wasserversorgung (Schacht, Gebäude, KKS, Messanlagen), (ober ‐ oder unterirdisch) (ober ‐ und unterirdisch) vorgesehen.Seite 19 von 137 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 “Grootestraße/Lenaustraße“ – Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB 4 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Stellungnahme Energie ‐ und Wasserversorgung Bonn/Rhein ‐Sieg GmbH/Bereich Fernwärme: Es bestehen keine Bedenken. Stellungnahme Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH/Bereich Verkehrsplanung: Der Bereich Grootestraße wird von den Buslinien 630 und 631 befahren, fußläufig sind die Haltestellen „Grootestraße“ und „Dransdorf“ zu erreichen. Angrenzende Haltestellen müssen dauerhaft barrierefrei erreichbar sein. Wir gehen davon aus, dass die Belange des ÖPNV ausreichend Beachtung finden und wir bei drohenden Störungen und Behinderungen des Betriebsablaufes sowie baulichen Veränderungen unserer Betriebsanlagen frühzeitig informiert werden und eventuelle Kosten Bestandteil der Baumaßnahmen sind. Es muss mit der normalen Geräuschentwicklung aus dem Bus ‐ und Bahnbetrieb gerechnet werden. Stellungnahme Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH/Bereich Fahrwege (FW): Aufgrund der Entfernung der Maßnahme zu unseren Anlagen besteht für den Bereich FW keine Betroffenheit. Abwägungsvorschlag zu T3 Die geforderte Trafostation im Bereich Quartiersgarage Lenaustraße wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. Gemäß weiterer Abstimmungen mit der Bonn Netz GmbH/Bereich Strom erfolgt keine planungsrechtliche Ausweisung einer Fläche für die Trafostation. Die Realisierung erfolgt bei Dienstbarkeit auf den Allgemeinen Wohngebietsflächen – voraussichtlich im Bereich der Quartiersgaragen. Bezüglich der Teilstellungnahme der Bonn Netz GmbH/Bereich Straßenbeleuchtung haben bereits Abstimmungen zwischen dem mit den gestalterischen Planungsleistungen beauftragten Landschaftsarchitekturbüro und der Bonn Netz GmbH stattgefunden. Die weiteren Teilstellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Die Stadtwerke Bonn werden im weiteren Verfahren beteiligt. T4: Behinderten Gemeinschaft Bonn e.V., Stellungnahme vom 15.12.2022 Von Seiten der BG wird gebeten, die Belange der Barrierefreiheit zu berücksichtigen und die entsprechende Detailplanung mit der BG abzustimmen. Abwägungsvorschlag zu T4 Die geplanten Wohngebäude bzw. die Kita-Gebäude werden gem. der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bezüglich Barrierefreiheit geplant. Die geplanten öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen werden gemäß der gültigen Regelwerke sowie den bautechnischen Grundsätzen und Standards der Bundesstadt Bonn barrierefrei hergestellt. T5: BUND Kreisgruppe Bonn, Stellungnahme vom 16.12.2022 Zunächst kritisieren wir die unzureichende Bereitstellung von Informationen im uns gemeldeten Freigabelink. Insbesondere ist es unverständlich, dass für die Beurteilung wesentliche Daten über die Betroffenheit der Wechselkröte von dem Vorhaben - die Artenschutzprüfungen (ASP) I und II - dort nicht zur Verfügung gestellt wurden, obwohl diese - gemäß Recherchen im ALLRIS - grundsätzlich öffentlich zugänglich sind. Die im oben angebenen Link (inzwischen nicht mehr zugänglich) zur Verfügung gestellten Daten beschränkten sich auf drei Dateien (Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung; Beteiligungsplan; Übersichtsplan). Zum Baukonzept:Seite 20 von 137 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 “Grootestraße/Lenaustraße“ – Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB 5 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Mit dem Vorhaben ist die Absicht verbunden, neben Gebäuden für Geschosswohnungen auch Reihenhäuser - für 41 Wohneinheiten - zu erstellen. Und dies, obwohl lt. DS 211142 (Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn) "... in Bonn aufgrund des fortschreitenden demographischen Wandels mit einer starken Zunahme von 1- und 2-Personen-Haushalten mit über 60-Jährigen zu rechnen" ist. Bei dem geplanten Baugebiet handelt es sich um kein "autofreies" Viertel, da Quartiersgaragen bereitgestellt werden. Mithin wird kein Anreiz gegeben, auf den Besitz eines Autos zu verzichten. Die dargestellte ökologische Wertigkeit wird nicht erreicht, wenn der MIV insgesamt nicht drastisch verringert wird. Der kommunale Handlungsspielraum bezüglich der Bereitstellung von Stellplätzen für den Motorisierten Individualverkehrs (MIV) wurde nicht genutzt. Anstelle des Baus von Quartiersgaragen für den MIV ist es gemäß dem Bauordnungsrecht in NRW möglich, z.B. über Ablösebeträge von der Pflicht zur Bereitstellung solcher Stellplätze zu befreien. Somit könnte ein weitgehend autofreies Viertel entstehen, so wie es z.B. in Hannover im Entstehen begriffen ist, für welches zudem noch Vorgaben bezüglich der maximalen Wohnfläche pro Person bestehen. Zum Artenschutz: In Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis wurden und werden durch verschiedene Projekte die Rest- Populationen der Wechselkröte gefährdet. Gemäß dem EuGH-Urteil vom 07.09.2004 (Rs. C-127/023) sind die Auswirkungen eines Vorhabens auch in der Zusammenschau mit anderen Vorhaben zu bewerten und einzuschätzen. Diese dringend erforderliche gemeinsame Betrachtung, Bewertung und Abschätzung aller schon durchgeführten und geplanten Vorhaben in ihrer Wirkung auf die Wechselkröte ist aber nicht erkennbar. Die Wechselkröte befindet sich in der Niederrheinischen Bucht am nordwestlichen Rand ihres Verbreitungsgebietes, Bestandsrückgänge an den Arealrändern sind belegt. Die ASP II (S. 3) gibt an: "Langjährige Vorkommen der Wechselkröte auf der Planfläche sind bereits im Handbuch der Amphibien und Reptilien Nordrhein-Westfalens im Band 1 dokumentiert (HACHTEL ET AL. 2011)." Daraus kann der Schluss gezogen werden, dass ein seit mehr als 10 Jahren besiedelter Lebensraum einer FFH-Art, die sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet, durch das Bauvorhaben vernichtet werden soll, trotz bisher weitgehend fehlgeschlagener CEF-Maßnahmen im Rahmen vorheriger Eingriffe in den Lebensraum der Wechselkröte. Schon durch den Bau der L 183n wurde ein massiver Eingriff in die Lebens- und Ruhestätte der Wechselkröte durchgeführt. Infolgedessen ist durch das Bauvorhaben eine weitere Verschlechterung des Erhaltungszustandes - sowohl in der atlantischen als auch in der kontinentalen biogeographischen Region als "ungünstig" eingestuft - zu erwarten. Ein dringend notwendiges, kommunenübergreifendes bzw. landesweites Konzept zur Sicherung der Restvorkommen der Wechselkröte in NRW liegt bislang nicht vor. Auch wenn, lt. ASP II (S. 10), nicht das gesamte Plangebiet (ca. 45.000 m²) den Wechselkröten einen geeigneten Lebensraum bietet, so ist doch - auch unter Einbeziehung der Informationen aus dem Artenschutzkonzept Bonn Nord-West - ein großer Teil davon als solcher anzusehen. Laut dem "Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW – Bestandserfassung, Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen und Monitoring" ist für die Wechselkröte ein Flächenausgleich 1:1 durchzuführen. Diese Vorgabe wird durch die im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplans vorgesehene CEF-Maßnahme nicht erfüllt: Die Größe der angegebenen Kompensationsflächen von zusammen ca. 13.000 m² reicht nicht aus, dem großen Aktionsraum der Wechselkröte (bis zu >= 1.000 m um das Laichgewässer) gerecht zu werden. Ebenfalls ist nicht erkennbar, dass die im Artenschutzkonzept Bonn Nord-West geforderten Querungshilfen zur Überwindung der Wanderungsbarrieren (1 x Grootestraße, 4 x L 183n, 1 x Hohe Straße) angelegt wurden. Um der Gefahr einer genetischen Verarmung der Bonner Bestände der Wechselkröte entgegenzuwirken, ist aber eine Vernetzung mit den Populationen auf Bornheimer Gebiet notwendig. Dies wäre auch im Hinblick auf das Potential der Wechselkröte, bei sich verschlechternden Bedingungen neue Lebensräume zu erobern, von Bedeutung. In der ASP II (S. 17) wird - um den Erfolg der Ausgleichsmaßnahme zu gewährleisten - gefordert, einen Schutzzaun mit abschließbarem Tor um die Maßnahmenflächen herum aufzustellen. Das ist bis heute (zumindest auf der Maßnahmenfläche 1) nicht geschehen. Die Fokussierung der ASP II auf wenige Arten (Rebhuhn, Feldlerche, Nachtigall) beruht offensichtlich auf einer unzureichenden ASP 1. Z.B. wurde - gemäß dem Portal www.ornitho.de - im Jahr 2021 die in NRW stark gefährdete (und sogenannte "planungsrelevante Art") Wachtel im Untersuchungsgebiet (westlich der Kleingartenanlage) gesichtet (durch Biologische Station Rhein-Sieg), ebenso die aufgrundSeite 21 von 137 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 “Grootestraße/Lenaustraße“ – Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB 6 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) ihrer im Kurzzeittrend starken Abnahme auf der Vorwarnliste (NRW und Niederrheinische Bucht) stehende Klappergrasmücke. Die Aussage im Dokument zu den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (201805-04, S. 12) "Südlich grenzt das Plangebiet an das schutzwürdige Biotop BK-5208-504 an" ist nur formal richtig. Dieser Biotop (Wiesenbrache an der Mörikestrasse, Größe ca. 0,7 ha) mit den zum Zeitpunkt der Erhebung wertbestimmenden Merkmalen "hohe strukturelle Vielfalt / wertvoll für Schmetterlinge " wurde in seinem Nordteil schon vor mehr als 20 Jahren, die Restfläche südlich der Mörikestraße schließlich vor wenigen Jahren der Bebauung geopfert. Im Artenschutzkonzept Bonn Nord-West wird festgestellt (S. 39): "Obwohl sowohl auf Bornheimer, Alfterer und auch Bonner Gebiet bereits Maßnahmen für die Wechselkröte umgesetzt wurden, wie Anlage von Laichgewässer und Offenlandpflege, sind die Aussichten für die Wechselkrötenpopulation auf Bonner Stadtgebiet infolge von Lebensraumverkleinerung und Verinselung sowie sehr intensiver landwirtschaftlicher Nutzung und Verlust von Laichgewässern nicht gut. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Population ist wahrscheinlich." Weiter heißt es (S. 39): "... Da mehrere zur Kompensation der Lebensraumverluste in den letzten Jahren extra angelegte Laichgewässer im Untersuchungsraum 4 "Restflächen Dransdorf Nordwest" kein Wasser halten und damit ihre Funktion nicht erfüllen, sind diese schnellst möglich abzudichten und wiederherzustellen. Entsprechendes gilt für die Sukzessionsfläche südlich von Buschdorf. Nach älteren Luftbildern wurden auch hier 4 Amphibiengewässer angelegt. Diese erfüllen aktuell mangels angemessener Pflege nicht ihre Funktion und müssen ggf. wiederhergestellt werden." Diese Aussagen belegen das Scheitern bisheriger CEF-Maßnahmen. Damit bestehen weiterhin die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG. Das Artenschutzkonzept Bonn Nord-West fordert (S. 10) unter den Maßnahmen für die Wechselkröte: "... Erhaltung aller bekannter Standorte ...". Es ist fraglich, ob angesichts dieser festgestellten gravierenden Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen erfolgreichen Bewältigung der Folgen der Eingriffe den neuerlichen CEF-Maßnahmen ein besserer Erfolg beschieden sein wird. Die Planungsunterlagen zu dem neuerlichen Eingriff lassen eine Aussage - bis auf eine nicht weiter belegte Passage bezüglich der Ausgleichsmaßnahme "Eine Akzeptanz der Maßnahme durch die Kröten konnte durch ein Monitoring der biologischen Station bereits bestätigt werden" (Mitteilungsvorlage DS 201805-04, S. 14) - hinsichtlich Nachvollziehbarkeit vermissen. Nähere Angaben - sei es quantitativer, räumlicher oder zeitlicher Art; Entwicklungsstadien etc. - fehlen vollständig. Gemäß Artenschutzkonzept Bonn Nord-West war die Fläche im Wasserfeld schon vor Anlage der Ausgleichsfläche von Wechselkröten besiedelt, insofern kann ohne zusätzliche Informationen bezüglich der Umsetzung der CEF-Maßnahme der angegebene Erfolg dieser Maßnahme – als gesetzliche Voraussetzung für die geplante Baumaßnahme - nicht nachvollzogen werden. Schlußfolgerungen und Forderungen: Die Gefahr der weiteren Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Bonner Population der Wechselkröte ist akut gegeben. Dies ist auch vor dem Hintergrund der gesetzlichen Verpflichtungen nicht akzeptabel. Ebenso ist ein weiterer Verlust an landwirtschaftlich genutzter Fläche nicht hinnehmbar. Die Versiegelung von für die menschliche Ernährung vorgesehenen Flächen zugunsten wirtschaftlicher Interessen halten wir für unverantwortlich. Bauvorhaben dieser Dimension tragen zu Konfliktförderung, Ernährungskrise und Biodiversitätsverlust bei. Die Aussage auf S. 7 des Dokuments DS 211142 (Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn): "Die erhebliche Anzahl parallel laufender Verfahren und Projekte mit einer unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordert eine Prioritätensetzung." läßt vermuten, dass die Stadt Bonn nicht willens ist, das Ziel der Null-Flächen-Versiegelung, wie es z.B. der Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem Gutachten aus dem Jahre 20164 für spätestens 2030 fordert, auf lokaler Ebene umzusetzen. Wir halten es für notwendig, Kompensationspotentiale zur Entsiegelung zu erfassen, wie sie z.B. die Stadt Berlin aufgestellt hat. Des weiteren wird die Stadt Bonn aufgefordert, eine Strategie zur Netto- Null-Versiegelung mit dem Zeithorizont 2030 aufzustellen, wie sie kürzlich z.B. in Leipzig gefordert wurde. Wir fordern eine Überarbeitung des Bebauungsplans im Sinne einer flächensparenden Planung, eine wirksame, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Umsetzung der CEF- Ausgleichsmaßnahmen, sowie eine vollständige quantitative Kompensation der zur Versiegelung vorgesehenen Flächen durch entsprechende Entsiegelungsmaßnahmen im Bonner Stadtgebiet. Der BUND lehnt den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung ab.Seite 22 von 137 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 “Grootestraße/Lenaustraße“ – Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB 7 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Abwägungsvorschlag zu T5 Vorlage Gutachten Grundsätzlich werden zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Bonn noch keine Fachgutachten beigefügt, da die Planung in diesem sehr frühen Stadium z.B. aufgrund von Gutachtenergebnissen noch potentiellen Anpassungen unterliegt und Gutachten in Teilen auch noch gar nicht fertiggestellt sind. Die vollständigen Planunterlagen inklusive aller notwendigen Fachgutachten – so auch der artenschutzrechtlichen Prüfung – liegen dann zur Veröffentlichung des Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB aus und können von der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange in Augenschein genommen werden. Aufgrund verschiedener Anforderungen der Bonner Politik ist für das Plangebiet in diesem Fall die Artenschutzprüfung bereits in den Gremien vorgelegt worden und damit im Ratsinformationssystem einsehbar. Auch hier können sich jedoch z.B. aufgrund von Eingaben noch Änderungen/Ergänzungen des aufzunehmenden Artenspektrums oder der Umsetzungsempfehlungen für CEF-Maßnahmen ergeben, sodass die finale Fassung auch hier erst zur Offenlage vorliegt und offengelegt wird. Wohnungsmix Ziel der Planung ist es, ein verdichtetes, durchmischtes Quartier zu entwickeln, um einerseits auch in Zukunft einen attraktiven Wohnstandort bieten zu können, andererseits aber dem hohen Bonner Bedarf nach Wohnraum Rechnung zu tragen. So werden mind. 70% der wohnbaulichen Bruttogrundfläche in Form von Mehrfamilienhäusern nachgewiesen. Die genannten ca. 41 Reihenhäuser ergänzen die angebotenen Wohntypologien in untergeordnetem Umfang. Im Plangebiet sollen vielfältige Wohntypologien errichtet werden. Dazu gehören 1-2 Zimmer Wohnungen – auch für Senioren – aber auch größere Wohnungen für Familien. Gemäß der prognostizierten Nachfrage nach kleineren Wohnungen, insbesondere auch für Senioren und Alleinerziehende, wurde der den Berechnungen zu Grunde liegende Wohnungsmix nochmal zu Gunsten kleinerer Wohnungen angepasst, sodass derzeit mit ca. 340 WE gerechnet wird. autoarme Erschließung Das Quartier wird insofern autoarm oder nahezu autofrei gestaltet, als die innerquartierliche Erschließung im Kern den Interessen von Radfahrenden und zu Fuß gehenden dient. Der motorisierte Individualverkehr (MIV) wird bereits direkt an den Quartierseingängen abgefangen und in die Quartiersgaragen geleitet. Individuelle Stellplätze im Bereich der Nachbarschaftsplätze sind nicht vorgesehen. Die öffentlichen Verkehrsflächen im weiteren Quartier können deswegen mit einem geringen Querschnitt geplant und ausgebaut werden – da dort nur mit sehr wenig MIV zu rechnen ist. Maßgeblich für die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze ist die Bonner Stellplatzsatzung (beschlossen im Mai 2022). Diese ist öffentlich einsehbar und setzt reduzierte nachzuweisende Stellplatzzahlen in Abhängigkeit der Zentralität der Wohnlagen fest. Artenschutz - Wechselkröte Das Vorkommen der Wechselkröte im Plangebiet und der Umgebung bestand zwar nachweislich schon seit mehr als 10 Jahren, die zur Reproduktion genutzten Gewässer im Plangebiet waren aber überwiegend von der Art der landwirtschaftlichen Nutzung abhängig. Insbesondere der folienbasierte Spargel – und Erdbeeranbau sind mit regelmäßiger und großzügiger Bewässerung verbunden. In einer zentralen Geländevertiefung im Plangebiet (ehemalige Flutrinne des Rheins) und auch in Geländevertiefungen in der Kleingartenanlage lief regelmäßig das überschüssige Bewässerungswasser zusammen, und da die Bewässerung dieser Kulturen zeitlich zum Laichgeschehen der Wechselkröte passte, wurde dadurch immer wieder die Reproduktion der Art gefördert. Ohne die landwirtschaftliche Bewässerung ist die Wahrscheinlichkeit für eine Reproduktion im Plangebiet auch ohne die Umsetzung des Bebauungsplanes deutlich geringer geworden. Hinzu kommen zunehmend ausgeprägte sommerliche Trockenphasen. In der Kleingartenanlage und westlich davon sind künstliche Laichgewässer angelegt worden, die aber in trockenen Jahren ebenfalls unter Wassermangel leiden. Entscheidend für die künftige Entwicklung der Wechselkrötenpopulation im Gebiet wird nicht die Flächengröße des Habitats sein, sondern die ausreichende Wasserversorgung der Laichgewässer.Seite 23 von 137 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 “Grootestraße/Lenaustraße“ – Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB 8 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die im Rahmen der Artenschutzprüfung Stufe II durchgeführte Untersuchung der Wechselkrötenpopulation fand im Jahr 2019 statt, in dem die Folien und die Erdbeeren noch vorhanden waren, die Bewässerung aber bereits stark eingeschränkt worden war. Auf der Fläche des Plangebiets fand in diesem Jahr keine Reproduktion von Wechselkröten statt. Dennoch ist der Tiefpunkt dort als potentielles Fortpflanzungshabitat zu bewerten. Bei Umsetzung der Planung wird also mindestens ein Laichgewässer der Wechselkröte (Situation im Jahr 2019) in Anspruch genommen und darüber hinaus Sommerlebensraum. Die meisten potentiellen Laichgewässer liegen jedoch in und westlich der Kleingartenanlage. Aber auch dort fand nur in einem Kleingewässer 2019 Reproduktion statt. Die vom Planungsträger bisher durchgeführten CEF-Maßnahmen waren insofern erfolgreich, als die angelegten Gewässer – durch die Biologische Station Bonn/Rhein-Erft bestätigt – von den Wechselkröten angenommen wurden. Die bisherigen Maßnahmen wurden von der Vorhabenträgerin auf Bitten der biologischen Station freiwillig als „Notfallmaßnahme“ hergestellt, um im Planungsraum überhaupt eine Wechselkrötenpopulation durch den extrem heißen Sommer 2021 zu bringen. Die Maßnahme war gemäß Monitoring durch die Biologische Station Bonn/Rhein-Erft auch im Jahr 2023 erfolgreich. Die vier Gewässer wurden alle von der Zielart Wechselkröte angenommen; in zwei Gewässern fand Fortpflanzung statt. Der weitere Ausbau der CEF-Maßnahmen ist im Winter 2023/2024– entsprechend der Maßgaben aus der Artenschutzprüfung unter Berücksichtigung der Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde und der biologischen Station- erfolgt. Restarbeiten (Einsaat, Einzäunung) werden im Winter 2024/2025 durchgeführt um die Reproduktion der Kröten nicht zu behindern. Artenschutz – Wachtel In der Stellungnahme wird eine Wachtelsichtung im Jahr 2021 westlich der Kleingartenanlage gemeldet. Das Plangebiet ist weder im jetzigen Zustand (2022/2023 Grünlandbrache) noch wie zuvor als Erdbeer- bzw. davor Spargelplantage umgeben von Straßen und Wohnbebauung als Wachtelhabitat geeignet. Westlich der Kleingartenanlage ist die Eignung etwas besser, (da zumindest in zwei Richtungen keine geschlossenen Vertikalkulissen bestehen) aber immer noch gering. Für die Stadt Bonn werden vom Landesamt für Natur- und Umwelt und Verbraucherschutz 0-1 Brutpaare angegeben und für den gesamten Rhein-Sieg-Kreis 1-10 Brutpaare. Trotzdem können einzelne Tiere evtl. auch einzelne Bruten nie ganz ausgeschlossen werde. Die Artenschutzprüfung Stufe I beruht primär auf einer Potentialabschätzung und nicht auf Erhebungen von Arten. Außerdem sind große Wanderbewegungen, „enorme Fluktuation“ und erhebliche Populations- schwankungen für Wachteln typisch. Bei der gesichteten Wachtel könnte es sich also um einen Durchzügler handeln. Die Kompensationsmaßnahme für die Wechselkröte westlich der Kleingartenanlage mit ihrer schütteren Vegetation ist nach der vollständigen Fertigstellung (insb. Einzäunung) teilweise auch als Wachtelhabitat geeignet. Artenschutz - Klappergrasmücke Die Klappergrasmücke steht auf der Vorwarnliste der Regionalen Roten Listen für NRW und die Niederrheinische Bucht und nicht auf der Liste der planungsrelevanten Arten des LANUV. Natürlich ist trotzdem Schaden von dieser Art fernzuhalten. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der planbedingte Verlust einer ehemals intensiv bewirtschafteten Ackerfläche bzw. einer aktuellen Grünlandfläche keine für die Klappergrasmücke essentiellen Habitate betrifft. Insbesondere bei Erhalt der die Planfläche umgebenden Heckenstrukturen ist eine Beeinträchtigung der Klappergrasmücke nicht zu erwarten. Diese Art hat Südbeck et al. (2005) zufolge eine „ ... hohe Präsenz in Siedlungen, dort in Parks, Kleingärten, Gartenstädten, in Grünanlagen auch inmitten von Wohnblockzonen.“ Die für die Klappergrasmücke (und andere dort vorkommende Gebüschbrüter) relevanten Habitatstrukturen in der Umgebung des Plangebiets sind vor allem die Kleingartenanlage westlich, die Parkanlage südwestlich und die Grünanlage im Umfeld des Sportplatzes sowie die Gehölze entlang der Bahnlinie in Verbindung mit der Planfläche und den Ackerflächen westlich der Kleingartenanlage. Außer der Planfläche werden alle diese Strukturen planbedingt nicht in Anspruch genommen. Lediglich mit temporären baubedingten Störungen in den Randbereichen der Planfläche ist zu rechnen. Auch in dem geplanten Wohngebiet sind überdies Grünanlagen vorgesehen. Artenschutzkonzept Bonn Nord-West Im Artenschutzkonzept Bonn Nord-West wurde das gesamte Verbreitungsgebiet der Wechselkröte im Bereich der Kommunalgrenzen zwischen Alfter und Bornheim und weiter in Richtung Bornheim-Hersel untersucht.Seite 24 von 137 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 “Grootestraße/Lenaustraße“ – Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB 9 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Das Plangebiet liegt im Randbereich des Verbreitungsgebietes, weist jedoch aufgrund der veränderten Bewirtschaftungsweise nur noch eine geringe Eignung für die Wechselkröte auf. Die CEF-Maßnahmen für die Wechselkröte werden direkt im gekennzeichneten Korridor des Verbreitungsgebietes der Wechselkröte hergestellt und entsprechend somit den Hinweisen und Forderungen des Artenschutzkonzeptes Bonn Nord-West. Die Minderung der Barrierewirkung der Grootestraße durch entsprechende Amphibienleiteinrichtungen und Unterführungen ist ebenfalls eine Forderung aus dem Artenschutzkonzept. Die Umsetzung einer solchen Maßnahme ist jedoch kein Teil dieses Bebauungsplanverfahrens und kann nur losgelöst davon, in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger (Straßen.NRW) erfolgen. Dies sollte daher bei der nächsten Straßensanierung/grundhaften Erneuerung der Grootestraße im außerörtlichen Bereich Berücksichtigung finden. Die Hinweise zu weiteren Maßnahmen für die Wechselkröte im weiteren Umfeld, die zu pflegen/zu erneuern wären, wurden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, sind jedoch ebenfalls kein Teil dieses Bebauungsplanverfahrens. Da das Artenschutzkonzept Bonn Nord-West im Jahr 2017 fertiggestellt wurde, ist die Aktualität der dortig beschriebenen Zustände der Ausgleichsflächen möglicherweise nicht mehr aktuell. Begrenzung der Wohnfläche Die Festsetzung einer maximalen Wohnfläche pro Person ist nach geltendem Recht in einem Bebauungsplan nicht möglich – und in der Praxis dauerhaft auch schwer nachzuvollziehen. Flächenversiegelung Die Stadt Bonn ist bestrebt die Flächenversiegelung bei Neubauvorhaben zu reduzieren. So wird im vorliegenden Plangebiet mit bis zu V-Vollgeschossen zzgl. Staffelgeschoss verdichtet geplant. Die Erschließungsflächen können zudem durch das autoarme Innere des Quartiers deutlich reduziert werden. Eine erhöhte Versiegelung durch großflächige Unterbauung mit Tiefgaragen wird planungsrechtlich ausgeschlossen. Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Kfz-Stellplätze werden ausschließlich in Quartiergaragen untergebracht. Entsprechend sind im Vorhaben- und Erschließungsplan auch keine Tiefgaragen dargestellt. Ziel ist dabei immer pro Wohneinheit möglichst wenig Fläche zu versiegeln. Ein Netto-Null-Versiegelung ist im Plangebiet aufgrund des unversiegelten Zustands im Bestandsfall nicht umsetzbar. Die Belange der Schutzgüter Boden und Fläche werden in der Umweltprüfung zum Bebauungsplan berücksichtigt und in die Abwägung eingestellt. Die Erfassung von Entsiegelungspotentialen und gesamtstädtischen Strategien zur Netto-Null- Versiegelung sind kein Teil des Bebauungsplanverfahrens.Seite 25 von 137 Bundesstadt Bonn Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6122-1 Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf Begründung und UmweltberichtSeite 26 von 137 Inhaltsverzeichnis Teil A: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6122-1 ................ 1 1 Allgemeine Vorgaben ........................................................................................... 1 1.1 Plangebiet ............................................................................................................... 1 1.2 Planungsvorgaben .................................................................................................. 2 1.2.1 Regionalplan .................................................................................................... 2 1.2.2 Flächennutzungsplan ....................................................................................... 2 1.2.3 Geltendes Planungsrecht ................................................................................. 2 1.2.4 Sonstige Planungen / Satzungen / Nachrichtliche Übernahmen. ...................... 3 1.2.4.1 Denkmalschutz.......................................................................................... 3 1.2.4.2 Naturschutzrechtliche Belange / Baumschutz ........................................... 3 1.2.4.3 Bonner Baulandmodell .............................................................................. 4 1.3 Planungsanlass und Erfordernis der Planaufstellung............................................... 4 1.4 Planungsablauf / Planverfahren............................................................................... 6 1.5 Nutzungseignung .................................................................................................... 8 2 Inhalt der Planung ................................................................................................ 8 2.1 Ziele und Zwecke des Bebauungsplans .................................................................. 8 2.2 Vorhabenbeschreibung ........................................................................................... 9 2.3 Festsetzungen des Bebauungsplans ......................................................................11 2.3.1 Art der baulichen Nutzung ...............................................................................11 2.3.2 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................14 2.3.2.1 Grundflächenzahl / Geschoßflächenzahl ..................................................14 2.3.2.2 Abstandsflächen.......................................................................................15 2.3.2.3 Vollgeschosse / maximale Gebäudehöhen...............................................15 2.3.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche ..............................................17 2.3.4 Höhenlage baulicher Anlagen (Geländehöhe) .................................................18 2.3.5 Flächen für Stellplätze, Garagen und Abstellanlagen für Fahrräder .................19 2.3.6 Grün- und Freiflächen / Pflanzbindungen ........................................................20 2.3.6.1 Öffentliche Grünflächen............................................................................20 2.3.6.2 Private Grünflächen .................................................................................20 2.3.6.3 Begrünung der nicht überbauten Grundstücksfläche ................................21 2.3.6.4 Pflanzung von Einzelbäumen ...................................................................21 2.3.6.5 Flächen mit Pflanzbindung .......................................................................21 2.3.6.6 Erhaltung von Einzelbäumen....................................................................21 2.3.6.7 Begrünung von Flachdächern ..................................................................21 2.3.6.8 Ergänzende Pflanzliste.............................................................................22Seite 27 von 137 2.3.7 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ..................................................22 2.3.8 Technische Maßnahmen an Dachflächen .......................................................26 2.3.9 Verkehrsflächen ..............................................................................................26 2.3.10 Gehrechte .......................................................................................................26 2.3.11 Örtliche Bauvorschriften ..................................................................................26 2.3.12 Hinweise .........................................................................................................27 2.4 Erschließung ..........................................................................................................27 2.4.1 Äußere Erschließung.......................................................................................27 2.4.1.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) ........................................................27 2.4.1.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)................................................28 2.4.1.3 Fahrrad- und Fußgängeranbindung..........................................................28 2.4.2 Innere Erschließung ........................................................................................29 2.4.3 Gehrechte .......................................................................................................30 2.4.4 Ruhender Verkehr / Mobilitätskonzept .............................................................30 2.4.5 Technische Infrastruktur ..................................................................................32 2.4.5.1 Strom-, Gas- und Wasserversorgung, Telekommunikation ......................32 2.4.5.2 Energiekonzept ........................................................................................32 2.4.5.3 Entwässerung / Kanal ..............................................................................33 2.4.5.4 Starkregen ...............................................................................................34 2.4.5.5 Abfallentsorgung ......................................................................................35 3 Auswirkungen der Planung ................................................................................ 35 3.1 Städtebauliche Auswirkungen ................................................................................35 3.2 Verkehrliche Auswirkungen ....................................................................................36 3.3 Auswirkungen auf die Umwelt ................................................................................38 3.4 Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur .............................................................38 3.5 Kosten und Finanzierung........................................................................................38 Teil B: Umweltbericht ................................................................................................ 40 1 Einleitung ........................................................................................................... 40 1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans ...................................40 1.2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzten und Fachplänen ................................40 1.3 Planerische Vorgaben ............................................................................................43 1.4 Plangebiet ..............................................................................................................45 2 Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen................................................................................................ 46 2.1 Bestandsaufnahme des Umweltzustandes (Basisszenario) und Nullvariante .........46 2.1.1 Naturräumliche Gliederung..............................................................................46Seite 28 von 137 2.1.2 Potenzielle natürliche Vegetation ....................................................................46 2.1.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung - Nullvariante ...................................................................................................46 2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter .......................................................47 2.2.1 Erhaltungsziele / Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete ................................47 2.2.2 Landschaftsplan, Natur- und Landschaftsschutzgebiete..................................47 2.2.3 Schutzgut Pflanzen und Lebensräume ............................................................48 2.2.4 Schutzgut Biologische Vielfalt und Biotopverbund ...........................................50 2.2.5 Tiere / Artenschutz ..........................................................................................50 2.2.6 Schutzgut Boden und Fläche ..........................................................................54 2.2.7 Schutzgut Wasser ...........................................................................................58 2.2.8 Schutzgut Klima/Kaltluft, Ventilation, Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber Folgen des Klimawandels..............................................................................................62 2.2.9 Schutzgut Mensch und seine Gesundheit .......................................................67 2.2.9.1 Lärm.........................................................................................................67 2.2.9.2 Luftschadstoffe .........................................................................................73 2.2.10 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung.........................................................74 2.2.11 Schutzgut Kultur- und Sachgüter .....................................................................75 2.2.12 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und Kumulation benachbarter Plangebiete ...................................................................................................................76 2.2.13 Sonstige Umweltbelange .................................................................................77 2.2.13.1 Umgang mit Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche), Abfall und Abwasser 77 2.2.13.2 Nutzung erneuerbarer Energien, Energieeinsparung ...............................77 2.2.13.3 Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen ....................................78 2.2.13.4 Kumulierung benachbarter Plangebiete ...................................................79 2.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichmaßnahmen sowie Überwachungsmaßnahmen ..............................................................................................79 2.3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen .................................................79 2.3.2 Maßnahmen zum Artenschutz.........................................................................83 2.3.3 Maßnahmen zum Ausgleich und der Kompensation........................................85 2.3.4 Ersatzbaumpflanzungen..................................................................................86 2.4 Alternativprüfungen ................................................................................................86 2.5 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung .................................................................86 3 Prüfmethoden und Zusammenfassung .............................................................. 88 3.1 Technische Verfahren und Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung .......................88 3.2 Maßnahmen zur Überwachung von Umweltauswirkungen (Monitoring) .................88Seite 29 von 137 3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung ..........................................................89 3.4 Referenzliste der Quellen, die herangezogen wurden ............................................93 Anhang .................................................................................................................... 96 Tabelle A 1: Bewertung der Biotoptypen nach gültigen Bebauungsplänen .......................96 Tabelle A 2: Bewertung der Biotoptypen nach dem Bebauungsplan Nr. 6122-1 ...............97 Tabelle A 3: Externe Kompensation zum Bebauungsplan Nr. 6122-1 „Umwandlung von Acker in Artenreiches Grünland“ .......................................................................................98 Plan 1 zum Bebauungsplan Nr. 6122-1 – Bestand ...........................................................99 Plan 2 zum Bebauungsplan Nr. 6122-1 – Planung .........................................................100 Plan 3 zum Bebauungsplan Nr. 6122-1 - Abgrenzung Bebauungspläne .........................101 Plan 4 zum Bebauungsplan Nr. 6122-1 - Biotoptypen ....................................................102Seite 30 von 137 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 „Grootestraße/Lenaustraße“ – Teil A: Begründung 1 Teil A: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungs- plan Nr. 6122-1 1 Allgemeine Vorgaben 1.1 Plangebiet Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6122-1 liegt im Stadtbezirk Bonn, am westlichen Rand des Ortsteils Dransdorf in der Gemarkung Bonn, Flur 47 und um- fasst die Flurstücke 983, 1045, 1046, 1139, 1140, 1414, 1573, 1574, 1985, 2253 und 2301 sowie Teile der Flurstücke 2274 und 2404 mit einer Gesamtgröße von ca. 47.740 m². Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst dabei das Gebiet des Vorhaben- und Er- schließungsplans mit den Flurstücken 983, 1045 (teilweise), 1046, 1139, 1140, 1414 mit einer Größe von ca. 37.955 m² sowie, den Vorhabenbereich ergänzend, angrenzende öffentliche Verkehrsflächen (Teile der Flurstücke 2274 und 2404), die Flächen der städtischen Kinderta- gesstätte Lenaustraße mit den Flurstücken 1573, 1574 und 1985 sowie eine Arrondierungs- fläche (Flurstücke 2301, 2253 und teilweise 1045) im Übergang zum rechtskräftigen Bebau- ungsplan Nr. 7323-17 im Süden des Plangebietes. Die ergänzenden Flächen des Bebauungs- plans, die kein Teil des Vorhaben- und Erschließungsplans sind, haben eine Größe von ins- gesamt ca. 9.785 m². Das Plangebiet wird im Norden durch die Grootestraße begrenzt. Jenseits der Grootestraße schließen sich Gewächshausflächen eines Gemüsejungpflanzenhändlers, sowie gewerblich genutzte Flächen des Gewerbegebietes Bonn-West an. Im Osten wird das Plangebiet durch die Lenaustraße sowie angrenzende rückwärtige Grundstücksgrenzen der bestehenden Wohnbebauung an der Lenaustraße begrenzt. Im Süden grenzen die rückwärtigen Grund- stücksgrenzen der bestehenden Wohnbebauung an der Mörikestraße an. Daran westlich an- grenzend liegt die Andreas-Schönmüller-Sportanlage der Bundesstadt Bonn. Im Westen lie- gen die Flächen eines Kleingartenvereins, die in den Grünzug Bonn-Dransdorf übergehen. Ungefähr 450 m westlich des Plangebietes verläuft die Stadtgrenze der Bundesstadt Bonn. Das Gelände fällt von der Grootestraße aus mit Höhen von ca. 57,5 m ü. NHN im Mittel leicht ab und erreicht in einer flachen Senke mit einer Höhe von ca. 55,0 m ü. NHN im mittleren westlichen Plangebietsbereich seinen Tiefpunkt. Weiter Richtung südlicher Plangebietsgrenze steigt das Geländeniveau wieder auf ca. 56,0 m ü. NHN an. Das Plangebiet wurde bisher im Wesentlichen landwirtschaftlich genutzt. Im Osten des Plan- gebietes befindet sich an der Lenaustraße die gleichnamige städtische Kindertagesstätte mit dem zugehörigen Außenspielbereich. Die nähere Umgebung des Plangebietes ist charakterisiert durch gemischte Bau- und Nut- zungsstrukturen. Nördlich befinden sich großflächige Gewächshausbauten, sowie vereinzelte Wohngebäude und die gewerblichen Strukturen des Gewerbegebietes Bonn-West mit I-III Vollgeschossen. Östlich des Plangebiets befinden sich unterschiedliche Wohnnutzungen. Ne-Seite 31 von 137 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 „Grootestraße/Lenaustraße“ – Teil A: Begründung 2 ben I-III-geschossigen Doppelhäusern lassen sich hier auch VI-VIII-geschossige Großstruktu- ren vorfinden. Südlich grenzen II-III-geschossige Mehrfamilienhäuser an. Westlich grenzen eine Kleingartenanlage und die freie Landschaft an. Insgesamt stellt sich die nähere Umgebung neben den verschiedenen Nutzungen und Gebäu- degrößen auch von der Bauhöhe her mit I-VIII Vollgeschossen sehr heterogen dar. 1.2 Planungsvorgaben 1.2.1 Regionalplan Der Regionalplan des Regierungsbezirks Köln Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg stellt die Fläche als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Unmittelbar westlich grenzen Allge- meine Freiraum- und Agrarbereiche mit der Zweckbindung „Agrarbereiche mit spezialisierter Intensivnutzung“ an, die gleichzeitig auch als Teil eines regionalen Grünzugs und dem Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung dienend dargestellt sind. Der Regionalplan befindet sich derzeit in der Neuaufstellung. Die geplanten Darstellungen des zuletzt verfügbaren Entwurfes der Regionalplanneuaufstellung entsprechen den Darstellun- gen des rechtswirksamen Regionalplans für das Plangebiet. Das Vorhaben der Errichtung von Wohngebäuden entspricht damit den Zielen der Raumord- nung. 1.2.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Bonn ist das Plangebiet überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt. Das Grundstück der bestehenden Kindertagesstätte ist dabei ergänzend mit der Kennzeichnung Kindergarten versehen. Die nördlichen und westlichen Randbereiche werden als Grünflächen (Dauerkleingärten / Sportplatz) dargestellt. Ungeachtet der Darstellung von Grünflächen an den Rändern des Plangebietes kann der Be- bauungsplan im Hinblick auf die geplanten zukünftigen Wohnnutzungen im Plangebiet als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt gem. § 8 Abs. 2 BauGB angesehen werden. Diese Ein- schätzung erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplans ge- nerell nicht parzellenscharf sind und sich die in diesem Bereich großflächigen Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht an konkreten Strukturen in der Örtlichkeit orientieren. Im Üb- rigen wird der im Flächennutzungsplan dargestellten randlichen Eingrünung in der Form Rech- nung getragen, als die Grünstrukturen im vorliegenden Bebauungsplan über die Festsetzung von Verkehrsgrün entlang der Grootestraße und Erhaltungsfestsetzungen für die Bepflanzung an der westlichen Seite des Plangebietes gesichert werden. 1.2.3 Geltendes Planungsrecht Verbindliches Planungsrecht besteht für das Plangebiet überwiegend in Form des Bebauungs- planes Nr. 7323-13, der im Jahr 1984 Rechtskraft erlangt hat. Darin wird nahezu das gesamte Plangebiet als „Reines Wohngebiet“ festgesetzt. Im Osten des Plangebietes ist eine „Fläche für Gemeinbedarf (Kindergarten)“ ausgewiesen. Die seinerzeit vorgesehenen Erschließungs- flächen sind als öffentliche Verkehrsflächen in dem Bebauungsplan festgesetzt.Seite 32 von 137 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 „Grootestraße/Lenaustraße“ – Teil A: Begründung 3 Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Zahl der Vollgeschosse, die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) bestimmt. Die GRZ wurde mit 0,3 festgesetzt, die GFZ mit 0,4 bis 1,0 bei I-III Vollgeschossen. Planungsziel war eine, verglichen mit heutigen städtebaulichen Maßstäben, sehr aufgelockerte Bebauung. Die überbaubaren Flächen sind über die Baugrenzen bestimmt, die sehr differenziert zukünf- tige Baukörper vorgeben. Die Bauweise ist entsprechend der überbaubaren Grundstücksflä- chen als offene oder geschlossene Bauweise festgesetzt. Darüber hinaus sind in dem Bebauungsplan Flächen für den ruhenden Verkehr (Stellplätze und Garagen) - zugeordnet zu den Gebäuden - sowie mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Anlieger zu belastende Flächen zur Erschließung einzelner überbaubarer Grundstücksflächen festgesetzt. Zwei nicht überbaubare Streifen in ca. 5 m bis 10 m Breite entlang der Grootestraße sowie am östlichen Rand des Plangebietes gegenüber der mehrgeschossigen Bebauung Lenaustraße sind als Flächen zum „Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ ausgewiesen und sollen zur Eingrünung des Wohngebietes beitragen. Detailliertere Festsetzungen dazu gibt es in dem Bebauungsplan nicht. Für eine kleine Teilfläche im Süden des Plangebietes bestimmt der Bebauungsplan Nr. 7323- 2 das Planungsrecht. Der aus dem Jahre 1980 stammende Bebauungsplan setzt hier neben öffentlichen Verkehrsflächen ein reines Wohngebiet in eingeschossiger Bauweise sowie zu- gehörige Flächen für Stellplätze und Garagen fest. Im Norden des Plangebietes besteht im Bereich der Grootestraße derzeit Planungsrecht in Form der Bebauungspläne Nrn. 7323-5 und 7323-10. Sowohl der aus dem Jahre 1975 stam- mende Bebauungsplan Nr. 7323-5 als auch der Bebauungsplan Nr. 7323-10, der im Jahr 1997 Rechtskraft erlangt hat, weisen die betroffenen Flächen jeweils als öffentliche Verkehrsfläche aus. Der nun aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6122-1 ersetzt die Bebau- ungspläne Nr. 7323-13, 7323-2, 7323-5 und 7323-10 soweit diese in den Geltungsbereich fallen. 1.2.4 Sonstige Planungen / Satzungen / Nachrichtliche Übernahmen. 1.2.4.1 Denkmalschutz Weder im Vorhabengebiet noch in der näheren Umgebung sind Baudenkmäler oder Boden- denkmäler vorhanden bzw. bekannt. 1.2.4.2 Naturschutzrechtliche Belange / Baumschutz Das Plangebiet liegt innerhalb des Naturparks Rheinland. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans oder in einem Natura- 2000-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Südlich grenzt an das Plangebiet das schutzwürdige Biotop BK-5208-504 an, welches auch wenige Meter über die südliche Plangebietsgrenze hinaus in das Plangebiet hineinragt.Seite 33 von 137 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 „Grootestraße/Lenaustraße“ – Teil A: Begründung 4 Gesetzlich geschützte Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopver- bund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen. Gemäß der Bonner Baumschutzsatzung sind Bäume mit einem Stammumfang von 100 cm und mehr, bei Nadelbäumen 150 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 100 cm ge- schützt. Diese Vorschriften gelten nicht für Obstbäume, mit Ausnahme von Nussbäumen und Esskastanien. An der südlichen Plangebietsgrenze liegt ein sehr geringer Anteil der Plangebietsfläche inner- halb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Hardtbach-Systems. Weiter liegt das Plangebiet innerhalb eines Hochwasserrisikogebietes. Im Plangebiet stehen 18 Bäume von denen 10 unter die Bonner Baumschutzsatzung fallen. Zwei weitere Bäume, die unter die Bonner Baumschutzsatzung fallen, stehen auf der Plange- bietsgrenze in Richtung Kleingartenanlage. Eine Vielzahl weiterer Bäume stehen zwar auf den Flächen der westlich gelegenen Kleingar- tenanlage, ragen aber mit Ihren Kronendurchmessern in das Plangebiet hinein. Die Kronen- durchmesser aller Bäume im Plangebiet oder angrenzend sind in den Bebauungsplan mitauf- genommen. 1.2.4.3 Bonner Baulandmodell Das Vorhaben fällt unter die Regularien des Bonner Baulandmodells (DS-Nr. 1613742EB5 und 1811574EB5). Nach dem Bonner Baulandmodell sind mind. 40 % der Wohnungen als geförderter Wohnungsbau zu realisieren und 20 % der Wohnungen im Förderweg B oder preis- gedämpft anzubieten. Ebenso sind vom Vorhabenträger Kosten für soziale Infrastruktur zu übernehmen, soweit diese dem Vorhaben zuzurechnen sind. Gemäß dem ergänzenden Beschluss der Bezirksvertretung Bonn zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (DS. Nr. 201805, Änderungspunkt 5.) werden jedoch insgesamt 50 % der gesamten BGF Wohnen im öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen, davon 30% im Förderweg A und 20% im Förderweg B. 1.3 Planungsanlass und Erfordernis der Planaufstellung Im Jahr 2017 hat die LANGEN MassivHaus GmbH & Co. KG die bisher unbebauten Plange- bietsflächen (Flurstücke 983, 1045, 1046, 1139, 1140, 1414) mit dem Ziel einer wohnbaulichen Entwicklung nach heutigen städtebaulichen Maßstäben erworben. Das bestehende Planungsrecht aus den 1980er Jahren erfüllt jedoch nicht die heutigen Anfor- derungen an eine mehrfache Innenentwicklung mit maßvoll urban verdichteten Baustrukturen, an qualitativ und quantitativ wertigen Grünstrukturen, an nachhaltige Mobilitätsformen und nicht zuletzt auch an eine durchmischte Sozialstruktur. Vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Wohnraumbedarfs in Bonn plant die Vorhabenträ- gerin unter der Projektgesellschaft Bonn Grootestraße GmbH & Co. KG die Entwicklung eines urbanen Wohnquartiers mit ca. 340 Wohneinheiten in unterschiedlichen Wohnformen und leis- tet so einen maßgeblichen Beitrag zur Deckung des hohen Bonner Wohnraumbedarfes. Dar-Seite 34 von 137 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 „Grootestraße/Lenaustraße“ – Teil A: Begründung 5 über hinaus ist zur Deckung des Bedarfs an Kindertagesstätten eine 4-gruppige Kindertages- stätte vorgesehen. Der Bebauungsplan soll ebenfalls das Planungsrecht für einen potentiellen Ersatzneubau der bestehenden städtischen Kindertagesstätte Lenaustraße mit Wohnüber- bauung schaffen. Bonn ist eine wachsende Stadt. Im Zuge der erfolgreichen Umstrukturierung von der Bundes- hauptstadt zur Bundesstadt mit ihrer inzwischen diversifizierten Wirtschaftsstruktur, der Rhei- nischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn mit rund 33.000 Studierenden, den zahlreichen kleinen, mittleren und großen Arbeitgebern, einigen Bundesministerien und sonstigen Bundes- institutionen sowie mit zahlreichen internationalen Organisationen ist die Einwohnerzahl Bonns stetig gewachsen. Den Prognosen der verschiedenen Marktbeobachter folgend wird dieses Wachstum auch zukünftig anhalten. Dies gilt nicht nur für die Stadt Bonn, sondern nach wie vor auch für das direkte Umland und die umliegende Region. Zum Stichtag 31.12.2021 lebten 335.974 Personen mit Hauptsitz in Bonn. Bis 2050 geht die amtliche Statistik (it.nrw) davon aus, dass Bonn, ausgehend vom Jahr 2021, um 8,8 % auf dann 359.600 Einwohner wachsen wird. Die Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre be- stätigt diesen prognostizierten Trend. Begründet wird diese Entwicklung vor allem durch regi- onale und überregionale Wanderungsgewinne, von denen insbesondere Bonn als wirtschaft- licher Wachstumsmotor der Region profitiert. Die Stadt verzeichnet zudem ein natürliches
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de