← Vorlagen

241558 · Beschlussvorlage

Einleitung des Planverfahrens sowie öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6122-1, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf; „Grootestraße/Lenaustraße“

Nummer
241558
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 12.11.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 19,3 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241558-01 AA CDU-Änderungsantrag: Einleitung des Planverfahrens sowie öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6122-1, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf; „Grootestraße/Lenaustraße“ Antrag zur Vorlage 241558

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (100.000 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
241558
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Planverfahrens sowie öffentliche
Auslegung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 6122-1, Stadtbezirk Bonn,
Ortsteil Dransdorf; „Grootestraße/Lenaustraße“
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
31.10.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Anhörung
Rat 12.11.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem Antrag der LANGEN MassivHaus GmbH Co. KG vom 18.12.2018
auf Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6122-1 als teilweise
Änderung der Bebauungspläne Nrn. 7323-2, 7323-5, 7323-10 und 7323-
13 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf, zwischen
Grootestraße, Lenaustraße, westlicher Grenze der Hausgrundstücke
Lenaustraße 6 bis 30 sowie 44 bis 50, nordwestlicher Grenze der
Hausgrundstücke Mörikestraße 22 bis 52, nördlicher Grenze der
Andreas-Schönmüller-Sportanlage und östlicher Grenze der sich entlang
der Kleingartenstraße erstreckenden Kleingartenanlage wird gemäß § 12
Baugesetzbuch (BauGB) entsprochen.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6122-1 für ein Gebiet im
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf, zwischen Grootestraße,
Lenaustraße, westlicher Grenze der Hausgrundstücke Lenaustraße 6 bis
30 sowie 44 bis 50, nordwestlicher Grenze der Hausgrundstücke
Mörikestraße 22 bis 52, nördlicher Grenze der Andreas-Schönmüller-
Sportanlage und östlicher Grenze der sich entlang der Kleingartenstraße
erstreckenden Kleingartenanlage ist als teilweise Änderung der
Bebauungspläne Nrn. 7323-2, 7323-5, 7323-10 und 7323-13 gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung mit
Umweltbericht im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich
auszulegen.
BegründungSeite 1 von 137
Seite 2
Plangebiet:
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6122-1 liegt am
westlichen Rand des Ortsteils Dransdorf im Stadtbezirk Bonn und weist eine
Gesamtgröße von ca. 47.740 m² auf.
Das Plangebiet wird im Norden durch die Grootestraße begrenzt. Jenseits der
Grootestraße schließen sich Gewächshausflächen eines
Gemüsejungpflanzenhändlers sowie gewerblich genutzte Flächen des
Gewerbegebietes Bonn-West an. Im Osten bilden die Lenaustraße sowie die
rückwärtigen Grundstücksgrenzen der bestehenden Wohnbebauung
Lenaustraße 6 bis 30 sowie 44 bis 50 die Grenze des Plangebietes. Im Süden
rundet die Wohnbebauung Mörikestraße 22 bis 52 sowie die städtische
Andreas-Schönmüller-Sportanlage den Geltungsbereich des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ab. Im Westen grenzen die Flächen
eines Kleingartenvereins an, der sich entlang der Kleingartenstraße erstreckt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst neben dem Gebiet des
Vorhaben- und Erschließungsplans mit den Flurstücken 983, 1045 (teilweise),
1046, 1139, 1140, 1414 und einer Größe von ca. 37.955 m² auch ergänzend
angrenzende öffentliche Verkehrsflächen (Teile der Flurstücke 2274 und 2404),
die Flächen der städtischen Kindertagesstätte Lenaustraße mit den Flurstücken
1573, 1574 und 1985 sowie eine Arrondierungsfläche (Flurstücke 2301, 2253
und teilweise 1045) im Übergang zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7323-
17 im Süden des Plangebietes. Der Anpassungsbereich umfasst eine Fläche
von insgesamt ca. 9.785 m².
Das Plangebiet wurde bisher im Wesentlichen landwirtschaftlich genutzt. Im
Osten des Plangebietes befindet sich an der Lenaustraße die gleichnamige
städtische Kindertagesstätte mit dem zugehörigen Außenspielbereich.
Die nähere Umgebung des Plangebietes ist charakterisiert durch gemischte
Bau- und Nutzungsstrukturen. Nördlich befinden sich großflächige
Gewächshausbauten sowie vereinzelte Wohngebäude und die gewerblichen
Strukturen des Gewerbegebietes Bonn-West mit I-III Vollgeschossen. Östlich
des Plangebiets schließen sich unterschiedliche Wohnnutzungen an. Neben I-
III-geschossigen Doppelhäusern lassen sich hier auch VI-VIII-geschossige
Großstrukturen vorfinden. Südlich erstrecken sich II-III-geschossige
Mehrfamilienhäuser. Westlich grenzen eine Kleingartenanlage und die freie
Landschaft an.
Insgesamt stellt sich die nähere Umgebung sowohl im Hinblick auf die
verschiedenen Nutzungen und Gebäudegrößen als auch im Hinblick auf die
Bauhöhe mit I-VIII Vollgeschossen sehr heterogen dar.
Planungsziele:
Im Jahr 2017 erwarb die LANGEN MassivHaus GmbH & Co. KG die bisher
unbebauten Plangebietsflächen (Flurstücke 983, 1045, 1046, 1139, 1140,
1414) mit dem Ziel einer wohnbaulichen Entwicklung nach heutigen
städtebaulichen Maßstäben.
Unter Berücksichtigung des anhaltend hohen Wohnraumbedarfs in Bonn plant
die Vorhabenträgerin unter der Projektgesellschaft Bonn Grootestraße GmbH &Seite 2 von 137
Seite 3
Co. KG die Entwicklung eines urbanen, autoarmen Wohnquartiers mit ca. 340
Wohneinheiten (299 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau und 41
Wohneinheiten in Reihenhäusern). Das neue Wohnquartier soll sowohl in den
Wohntypologien als auch bei der Mischung aus freifinanziertem und öffentlich
gefördertem Wohnungsbau unterschiedlichste Zielgruppen ansprechen.
Entsprechend sieht das Plangebiet einen Mix aus Mehrfamilienhäusern
unterschiedlicher Größe und Reihenhäusern, jeweils im Miet- und
Eigentumswohnungsbau, vor.
Der Anteil von öffentlich gefördertem und frei finanziertem Wohnungsbau ist mit
jeweils rund 50 % der gesamten Bruttogrundfläche Wohnen (BGF Wohnen)
gleich groß. Nachgewiesen wird der geförderte Wohnungsbau hauptsächlich in
Mehrfamilienhäusern, untergeordnet aber auch in den Reihenhäusern, um
vielfältige Zielgruppen anzusprechen.
Alle Nachbarschaftshöfe weisen eine Mischung aus öffentlich geförderten und
frei finanzierten Wohneinheiten auf.
Das Erschließungskonzept sieht die Anbindung des Gebiets sowohl über die
Grootestraße als auch über die Lenaustraße vor.
Die vorgesehenen Mehrfamilien- und Reihenhäuser gruppieren sich jeweils um
einen Nachbarschaftshof und fördern so die jeweilige Adressbildung und die
Identitätsbildung der Bewohnerschaft mit den Höfen und dem Quartier.
Dadurch, dass sämtliche bauordnungsrechtlich notwendigen Pkw-Stellplätze
und weitere Mobilitätsfunktionen in zwei Quartiersgaragen an den
Gebietseingängen verortet sind, können die Höfe jeweils mit großen
öffentlichen Grünflächen konzipiert werden. So entsteht eine hohe
Aufenthaltsqualität, aber auch eine große ökologische Wertigkeit der Höfe. Eine
Umfahrung ist gleichwohl für Feuerwehr, Müllabfuhr und im Bedarfsfall für
Lieferverkehre möglich.
Das Freiraumkonzept sieht die Schaffung grüner Innenbereiche innerhalb der
Nachbarschaftshöfe vor. Jeder Hof erhält eine hohe Aufenthaltsqualität, aber
auch eine ökologische Wertigkeit und beugt durch eine Vielzahl von
Baumpflanzungen einer hohen Aufheizung in den Sommermonaten vor.
Besonderes Augenmerk wird im Sinne der „Schwammstadt“ zusätzlich auf die
Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser gelegt. Jeder Hof erhält
entsprechende Versickerungsmulden und -rigolen.
Verbunden werden die Höfe durch grüne Quartiersbänder, die parallel der
öffentlichen Verkehrsflächen verlaufen. Als Versickerungsmulden ausgebildet
nehmen diese das auf den öffentlichen Verkehrsflächen anfallende
Niederschlagswasser auf.
Alle Freiflächen werden mit klimaresilienten Bäumen, Sträuchern und Stauden
bepflanzt, die eine hohe ökologische Wertigkeit entstehen lassen und
gleichzeitig auch der Tierwelt einen Mehrwert bieten.
Weiter trägt eine 4-gruppige Kindertagesstätte im Vorhabengebiet dazu bei,
den hohen Bedarf nach Kinderbetreuungsplätzen in Dransdorf aber vor allem
auch für das neue Wohngebiet selbst zu decken. Für die bereits an der
Lenaustraße bestehende Kindertagesstätte soll die Option eröffnet werden,
einen Ersatzneubau mit bis zu 6 Gruppen, verteilt auf 2 Vollgeschosse, zuSeite 3 von 137
Seite 4
realisieren. Ergänzend können hier oberhalb der Kindertagesstätte in zwei
weiteren Vollgeschossen Wohnnutzungen untergebracht werden. Die
städtische Kita liegt nicht im Geltungsbereich des Vorhaben- und
Erschließungsplanes.
Bestehendes Planungsrecht:
Im Flächennutzungsplan der Stadt Bonn ist das Plangebiet überwiegend als
Wohnbaufläche dargestellt. Das Grundstück der Kindertagesstätte ist dabei
ergänzend mit der Kennzeichnung Kindergarten versehen. Die nördlichen und
westlichen Randbereiche werden als Grünflächen (Dauerkleingärten /
Sportplatz) dargestellt.
Ungeachtet der Darstellung von Grünflächen an den Rändern des Plangebietes
kann der Bebauungsplan im Hinblick auf die geplanten zukünftigen
Wohnnutzungen im Plangebiet als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt
gem. § 8 Abs. 2 BauGB angesehen werden.
Diese Einschätzung erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Darstellungen des
Flächennutzungsplans generell nicht parzellenscharf sind und sich die in
diesem Bereich großflächigen Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht
an konkreten Strukturen in der Örtlichkeit orientieren. Im Übrigen wird der im
Flächennutzungsplan dargestellten randlichen Eingrünung in der Form
Rechnung getragen, als die Grünstrukturen im vorliegenden Bebauungsplan
über die Festsetzung von Verkehrsgrün entlang der Grootestraße und
Erhaltungsfestsetzungen für die Bepflanzung an der westlichen Seite des
Plangebietes gesichert werden.
Verbindliches Planungsrecht besteht für das Plangebiet überwiegend in Form
des Bebauungsplanes Nr. 7323-13, der im Jahr 1984 Rechtskraft erlangt hat.
Darin wird nahezu das gesamte Plangebiet als „Reines Wohngebiet“
festgesetzt. Im Osten des Plangebietes ist eine „Fläche für Gemeinbedarf
(Kindergarten)“ ausgewiesen. Die seinerzeit vorgesehenen
Erschließungsflächen setzt der Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsflächen
fest.
Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Zahl der Vollgeschosse, die
Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) bestimmt. Die
GRZ wurde mit 0,3 festgesetzt, die GFZ mit 0,4 bis 1,0 bei I-III Vollgeschossen.
Planungsziel ist eine, verglichen mit heutigen städtebaulichen Maßstäben, sehr
aufgelockerte Bebauung.
Darüber hinaus sind in dem Bebauungsplan Flächen für den ruhenden Verkehr
(Stellplätze und Garagen) - zugeordnet zu den Gebäuden - sowie mit Geh-,
Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Anlieger zu belastende Flächen zur
Erschließung einzelner überbaubarer Grundstücksflächen festgesetzt.
Zwei nicht überbaubare Streifen in ca. 5 m bis 10 m Breite entlang der
Grootestraße sowie am östlichen Rand des Plangebietes gegenüber der
mehrgeschossigen Bebauung sind als Flächen zum „Anpflanzen von Bäumen
und Sträuchern“ ausgewiesen und sollen zur Eingrünung des Wohngebietes
beitragen. Detailliertere Festsetzungen enthält der Bebauungsplan nicht.
Für eine kleine Teilfläche im Süden des Plangebietes bestimmt derSeite 4 von 137
Seite 5
Bebauungsplan Nr. 7323-2 das Planungsrecht. Der aus dem Jahre 1980
stammende Bebauungsplan setzt hier neben öffentlichen Verkehrsflächen ein
reines Wohngebiet in eingeschossiger Bauweise sowie zugehörige Flächen für
Stellplätze und Garagen fest.
Im Norden des Plangebietes besteht im Bereich der Grootestraße
Planungsrecht in Form der Bebauungspläne Nrn. 7323-5 und 7323-10. Sowohl
der aus dem Jahre 1975 stammende Bebauungsplan Nr. 7323-5 als auch der
Bebauungsplan Nr. 7323-10, der im Jahr 1997 Rechtskraft erlangt hat, weisen
die betroffenen Flächen jeweils als öffentliche Verkehrsfläche aus.
Auf der Basis des bestehenden Planungsrechts können die heutigen
Anforderungen an ein neues Wohnquartier, die auf eine mehrfache
Innenentwicklung mit maßvoll urban verdichteten Baustrukturen, qualitativ und
quantitativ wertigen Grünstrukturen sowie auf nachhaltige Mobilitätsformen und
eine durchmischte Sozialstruktur abstellen, nicht erfüllt werden. Zur Umsetzung
der zukünftigen Planungsziele ist daher die Schaffung von Planungsrecht als
Änderung des bestehenden Planungsrechts erforderlich.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6122-1
werden die Bebauungspläne Nrn. 7323-2, 7323-5, 7323-10 und 7323-13 im
Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes geändert.
Planungsablauf:
Die LANGEN Massivhaus GmbH beantragte mit Schreiben vom 18.12.2018
gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung eines Verfahrens
zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, um die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung zu
schaffen.
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung
am 12.12.2018 vorbehaltlich der Zustimmungen des Ausschusses für Umwelt
und Verbraucherschutz und der Bezirksvertretung Bonn den Zielbeschluss für
die Entwicklung des Bereiches zwischen Grootestraße, Lenaustraße und der
Kleingartenanlage zur Aufstellung des B-Planes Nr. 6122-1
„Grootestraße/Lenaustraße“ unter besonderer Berücksichtigung von
Artenschutzbelangen gefasst (DS-Nr. 1811409EB10). Als erster Schritt für das
weitere Planverfahren sollte gutachterlich geklärt werden, wie und mit welchem
Platzbedarf das Wechselkrötenhabitat ausreichend gesichert werden könne.
Weiter wurde die Vorhabenträgerin dazu verpflichtet, Qualifizierungsverfahren
für den Geschosswohnungsbau und die geplanten Freibereiche durchzuführen.
Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz stimmte nachlaufend in
seiner Sitzung am 10.01.2019 zu, die Bezirksvertretung Bonn am 14.02.2019.
Dem Beschluss zu den Artenschutzbelangen folgend wurden die zuständigen
Ausschüsse und politischen Gremien nach Fertigstellung der
Artenschutzprüfungen I und II jeweils über die Ergebnisse informiert.
Der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fasste die
Bezirksvertretung Bonn in ihrer Sitzung am 15.06.2021 nach vorangegangener
Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda in der Sitzung
am 01.06.2021 und im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen in seiner
Sitzung am 10.06.2021. Dabei sollte die Planung der Öffentlichkeit auchSeite 5 von 137
Seite 6
ergänzend in einem Beteiligungsformat in digitaler Form vorgestellt werden
(DS-Nr. 201805)
Der Beschluss wurde dabei unter Maßgabe eines Änderungspaketes mit 13
Einzelpunkten gefasst, deren Inhalte vorab der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung in die Planung eingearbeitet wurden. Inhalt der
beschlossenen Änderungspunkte waren unter anderem die Ausarbeitung eines
neuen städtebaulichen Entwurfes mit verdichtetem Wohnungsbau und
Quartiersgaragen, mehr öffentlich gefördertem Wohnungsbau, sowie weiteren
Maßgaben zu Ökologie, Artenschutz und Nachhaltigkeit. Das Verfahren sollte
als „Vollverfahren“, also ohne Anwendung der Verfahrensbeschleunigungen
des § 13a BauGB, durchgeführt werden.
Der neue städtebauliche Entwurf und die Ziele und Zwecke der Planung
wurden unter Kenntlichmachung der Berücksichtigung der
Änderungsanforderungen der Bezirksvertretung Bonn am 16.08.2022 sowie
den zuständigen Ausschüssen am 18.08.2022 (Ausschuss für Umwelt, Klima
und Lokale Agenda) und am 24.08.2022 (Ausschuss für Wohnen, Planen und
Bauen) als Mitteilungsvorlage vorgelegt und von diesen zur Kenntnis
genommen. (DS-Nr. 201805-04)
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erfolgte in einem Zeitraum von
zwei Wochen zwischen dem 17.10.2022 und dem 28.10.2022 im Stadthaus,
wobei die Möglichkeit bestand, Stellungnahmen in Schriftform, per E-Mail und
über das Beteiligungsportal www.bonn-macht-mit.de abzugeben. Die
ergänzend zur öffentlichen Auslegung der Planung beschlossene Vorstellung
der Planung in einem digitalen Beteiligungsformat erfolgte in Form von
telefonischen Informations- und Diskussionsmöglichkeiten mit den zuständigen
Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes sowie durch die Ausstellung
zusätzlicher Themenplakate im Stadthaus und Online, sowie ergänzend einer
FAQ-Präsentation (Online) zu den bereits bekannten häufigsten
Fragestellungen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4
Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 14.11.2022 beteiligt und um Stellungnahme
bis zum 16.12.2022 gebeten.
Während dieses Zeitraums wurde von Seiten der Öffentlichkeit eine
Stellungnahme und von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange verschiedene Stellungnahmen abgegeben. Die geäußerten
Anmerkungen bezogen sich auf die Themenbereiche Städtebau /
Wohnungsmix, Verkehr / Mobilität, Ver- und Entsorgung, Versiegelung und
Artenschutz.
Als Anlage ist die Auswertung aller während der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen beigefügt.
Freiraumqualifizierung:
Zur Sicherung einer hohen Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität der geplanten
öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen wurde zwischen Mai und August 2023
von der Bonn Grootestraße GmbH & Co. KG ein Qualifizierungsverfahren für
die Freiraumplanung durchgeführt.Seite 6 von 137
Seite 7
Das Qualifizierungsverfahren zielte auf die Gestaltung der öffentlichen
Freiräume, insbesondere der Nachbarschaftshöfe und der öffentlichen
Erschließung, ab. Es erfolgte eine Mehrfachbeauftragung mit vier
Landschaftsarchitekturbüros. Die Entwurfsarbeiten wurden durch eine Fachjury,
bestehend aus Fachgutachter*innen und Verwaltung, bewertet. Politische
Vertreter*innen waren in das Verfahren eingebunden (DS-Nr.: 230614).
Die Jury, die am 24.08.2023 tagte, prämierte den Beitrag von studio grüngrau
Landschaftsarchitektur, Düsseldorf mit dem 1. Rang und empfahl ihn zur
weiteren Ausarbeitung. Das Büro wurde im Weiteren von der Vorhabenträgerin
mit der Ausarbeitung des Entwurfes beauftragt, der die Grundlage für die
öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen des Vorhaben- und Erschließungsplans
darstellt.
Das Ergebnis des freiraumplanerischen Qualifizierungsverfahren wurde der
Bezirksvertretung Bonn am 17.10.2023 und dem Ausschuss für Wohnen,
Planung und Bauen am 24.10.2023 zur Kenntnis gebracht (DS-Nr.: 231759).
Hochbauqualifizierung:
Zur Qualifizierung der gebietsprägenden Hochbauten und der Quartiersgaragen
wird parallel zur Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eine kooperative,
konkurrierende Planungswerkstatt mit mindestens 3 Architekturbüros
durchgeführt (DS-Nr. 241164). In Ergänzung zur Beschlussvorlage über die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (vgl. DS-Nr. 201805) handelt es sich um
ein zweistufiges Verfahren, welches durch ein Empfehlungsgremium begleitet
und zur Beschleunigung der Wohnraumförderung und -schaffung bereits vor
Satzungsbeschluss durchgeführt wird. Ausloberin ist die LANGEN MassivHaus
GmbH & Co. KG.
Erschließungsplanung:
Parallel der Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes erfolgt derzeit die
Fertigstellung der Erschließungs- und Entwässerungsplanung nebst
Starkregenbetrachtung in der Planungstiefe der Leistungsphase 3. Da die
Flächenfestsetzungen des Bebauungsplanentwurfes prinzipiell auf der
Erschließungsplanung beruhen, soll die Veröffentlichung und Offenlage gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch erst dann erfolgen, wenn eine endabgestimmte, von
der Verwaltung freigegebene Erschließungsplanung vorliegt.
Artenschutz /CEF-Maßnahmen:
Das Plangebiet liegt im Verbreitungsgebiet der Wechselkröte. Im dem aus dem
Jahr 2017 stammenden Artenschutzkonzept Bonn - Nordwest sind konkrete
Funde im Plangebiet dokumentiert. Vor diesem Hintergrund wurde die
Verwaltung in den Beratungen zum Zielbeschluss gebeten, die Ergebnisse der
noch durchzuführenden Artenschutzprüfung I in den Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz einzubringen. Dem folgend wurden die zuständigen
Ausschüsse und politischen Gremien nach Fertigstellung der jeweiligen
Gutachten über die Ergebnisse informiert (Mitteilungsvorlagen Ds-Nrn.
190535 (ASP I) und 200254 (ASP II)).
Die artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II kommt zu dem Ergebnis, dass bei
verbindlicher Umsetzung von im Gutachten detailliert beschriebenenSeite 7 von 137
Seite 8
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie notwendiger, vorgezogener
Ausgleichsmaßnahmen, artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44
(1) Nrn. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) im Plangebiet ausgeschlossen werden
können. Neben Maßnahmen innerhalb des Plangebietes, die mittels
Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgeschrieben
werden, bedarf es vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen für die Wechselkröte
(CEF-Maßnahmen) auf zwei externen, in der Verfügungsgewalt der
Vorhabeträgerin befindlichen Flächen im Umfeld des Plangebietes. Hier sind für
die Wechselkröten Fortpflanzungsgewässer mit an die Bedürfnisse der Tiere
angepassten Gewässerrändern anzulegen. Als Sommer- und Winterquartiere
dienen anzulegende Totholzhaufen und schüttere Brachen sowie
Glatthaferwiesen. Zum Schutz vor Menschen und Hunden sind die Flächen
einzuzäunen.
Zwischenzeitlich hat die Vorhabenträgerin die in der Artenschutzprüfung II
benannten Maßnahmen auf beiden Flächen im Wesentlichen umgesetzt. Noch
ausstehende Bepflanzungen und die finale Einzäunung sollen im Herbst 2024
vorgenommen werden. Die Durchführung der bisherigen Maßnahmen wurde in
einem Bericht dokumentiert. Zudem erfolgte eine Kontrolle und die Abnahme
der Maßnahmen durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Bonn.
Nach der Herstellung des neuen Lebensraumes ist die dauerhafte
Funktionsfähigkeit der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen mittels eines
fachkundigen Monitorings nachzuweisen. Hierzu sind die Maßnahmenflächen
zukünftig alle 2 Jahre im Fortpflanzungszeitraum der Wechselkröte durch
artspezifische Kartiermethoden auf Fortpflanzungserfolg hin zu untersuchen.
Weiter ist eine regelmäßige Kontrolle auf Erhalt der notwendigen
Gewässerparameter und ihrer Pflege notwendig, damit die Maßnahmen auch
langfristig ihren Zweck erfüllen.
Zur Sicherung der Maßnahmen verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, die
Ausgleichsflächen kostenfrei an die Stadt Bonn zu übertragen. Weiter
verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, die Kosten für die Pflegemaßnahmen auf
die Dauer von 5 Jahren sowie die Kosten für das alle 2 Jahre zu erfolgende
Monitoring auf die Dauer von 30 Jahren zu tragen.
Entsprechende Regelungen hierzu trifft der Durchführungsvertrag.
In einem ersten, am 26.06.2024 durch die Biologische Station Bonn/Rhein-Erft
e.V. erstellten Monitoring-Bericht wird festgestellt, dass alle hergestellten
Teiche mit der Wechselkröte besetzt waren und somit die neu geschaffenen
Lebensräume von der Tierart angenommen wurden.
Durchführungsvertrag:
Noch vor Fassung des Satzungsbeschlusses wird zwischen der
Vorhabenträgerin und der Bundesstadt Bonn ein Durchführungsvertrag
abgeschlossen. Mit dem Durchführungsvertrag bindet sich die
Vorhabenträgerin, das Projekt innerhalb des vereinbarten Zeitraums vollständig
abzuschließen und dabei die Vorgaben aus dem genannten
Hochbauqualifizierungsverfahren zu berücksichtigen.
Ein wesentlicher Regelungsinhalt ist die Verpflichtung zur Durchführung des
Vorhabens sowie der Durchführung der notwendigen Erschließungsarbeiten.Seite 8 von 137
Seite 9
Die öffentlichen Erschließungsanlagen werden im Wege eines im
Durchführungsvertrag eingebetteten Erschließungsvertrages auf Kosten des
Vorhabenträgers ausgebaut und an die Stadt kosten- und lastenfrei übergeben.
50 % der Gesamt-Brutto-Grundfläche „Wohnen“ sind im geförderten
Wohnungsbau mit Fördermitteln des Landes NRW gemäß den jeweils
geltenden Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) herzustellen. Weiter
verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, im Rahmen der Realisierung des
Vorhabens eine viergruppige Kindertagesstätte zu errichten. Auf der Basis
eines Energiekonzeptes wird die Vorhabenträgerin gemäß dem Beschluss der
Bezirksvertretung Bonn vom 15.06.2021 (DS-Nr. 201805) die Gebäude im KfW-
Effizienzhaus-Standard 40 herzustellen.
Weiter verpflichtet sich die Vorhabenträgerin zur Umsetzung eines
Mobilitätskonzeptes nebst Monitoring. Die bereits angelegten CEF-
Maßnahmenflächen wird die Vorhabenträgerin kosten- und lastenfrei an die
Stadt übertragen. Weiter verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, die Kosten für
die Pflegemaßnahmen auf die Dauer von 5 Jahren sowie die Kosten für das
alle 2 Jahre zu erfolgende Monitoring auf die Dauer von 30 Jahren zu tragen.
Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie:
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Fachinteressen sollen vor allen
Dingen im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-
Nummer:1812770) sowie auf das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung,
mit dem Vorhaben, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, auch in der
Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei
Interessenskonflikten abgewogen werden.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit
von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck
durchgeführt (DS-Nummer: 220501).
Für die vorliegende Planung wurden notwendige Gutachten erstellt und bei den
Planfestsetzungen berücksichtigt. Die Planbegründung enthält sehr detaillierte
Aussagen zu allen Belangen, die bei der Planerstellung zu berücksichtigen
waren. Auf dieser Grundlage wird der in Stufe II hier nicht durchgeführte
Nachhaltigkeitscheck zur frühzeitigen Beteiligung durch einen Check der Stufe
III ersetzt und gleichzeitig abgeschlossen. Hier steht im Vordergrund die Frage,
welche im Verfahren erreichten Qualitäten im Hinblick auf die
Nachhaltigkeitsstrategie sich durch Festsetzungen im Bebauungsplan oder
durch Vereinbarungen im Städtebaulichen Vertrag verbindlich sichern lassen.
Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe III stellt
keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte
Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar.
Auswirkungen auf das angrenzende Gewerbegebiet
Der Gewerbepark Bonn-West ist bis auf ein Grundstück, das zurzeit an die
Stadt Bonn zurückfällt, komplett vermarktet. Neben der Bebauung dieses
Grundstücks und der Entwicklung auf dem Grundstück einer wissenschaftlichen
Einrichtung werden in dem Gewerbegebiet keine größeren baulichenSeite 9 von 137
Seite 10
Veränderungen mehr stattfinden. Angesiedelt werden durften zu dem neuen
Wohngebiet hin, nur "das Wohnen nichtstörendes Gewerbe" - insofern sollte
Lärm aus dem Gewerbegebiet heraus, kein Problem sein. Allerdings darf auch
das neue Wohngebiet die Unternehmen in ihrer Entwicklung nicht
beeinträchtigen. Die Gewerbetreibenden klagen bereits heute schon über die
Ausfahrtsituation Saime-Genc-Ring / Grootestr.. Wenn der Verkehr weiterer
Wohneinheiten unter anderem auf die Grootestraße fließt, könnte sich diese
Situation vielleicht noch einmal verschärfen. Daher wäre zu prüfen, welche
Auswirkungen sich durch den zusätzlichen Verkehr auf die Grootestr. ergeben
und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, die eine weitere Verschärfung
verhindern.
FAQ – Frequently Asked Questions
Anlage/n
1 Übersichtsplan (öffentlich)
2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6122-1 (öffentlich)
3 Vorhaben- und Erschließungsplan -Teil 2a - Lageplan (öffentlich)
4 Vorhaben- und Erschließungsplan Teil 2b Ansichten und Schnitte (öffentlich)
5 Auswertung Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3Abs. 1 BauGB
(öffentlich)
6 Auswertung Behörden, Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
(öffentlich)
7 2024-09-25_Begründung-Umweltbericht (öffentlich)
8 Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung (öffentlich)Seite 10 von 137
Bebauungsplan Nr. 6122-1
Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Dransdorf
Maßstab 1: 2500 Datum: 11.03.2024
100 mSeite 11 von 137
Seite 12 von 137
Seite 13 von 137
Für den Planentwurf
Bonn, den
Die Oberbürgermeisterin
In Vertretung
Stadtbaurat Vorhabenträger
Allgemeine Darstellungen
Darstellung des Vorhabens
Bundesstadt Bonn
Gemarkung Bonn
Flur 47
ohne Maßstab
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6122-1
Teil 2b: Vorhaben- und Erschließungsplan | Ansichten und Schnitte
Planbereich: Grootestraße / Lenaustraße
Dieser Plan ist gemäß § 3 (2) des Baugesetzbuches durch
Beschluss des Rates der Stadt Bonn
vom __.__.____ zur Veröffentlichung beschlossen.
Bonn, den
Die Oberbürgermeisterin
Im Auftrag
Leiterin des Stadtplanungsamtes
Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) des Baugesetzbuches
in der Zeit
vom
bis
veröffentlicht.
Bonn, den
Die Oberbürgermeisterin
Im Auftrag
Leiterin des Stadtplanungsamtes
Dieser Plan ist gemäß § 10 des Baugesetzbuches vom Rat der
Stadt Bonn
am _-.__.____ als Satzung beschlossen worden.
Bonn, den
Die Oberbürgermeisterin
In Vertretung
Stadtbaurat
Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan wird hiermit ausge-
fertigt.
Bonn, den
Oberbürgermeisterin
Die Bekannmachung des Satzungsbeschlusses dieses vorha-
benbezogenen Bebauungsplanes ist gemäß § 10 des Bauge-
setzbuches
am __.__._____ erfolgt.
Mit der Bekanntmachung tritt dieser Plan in Kraft.
Bonn, den
Die Oberbürgermeisterin
Im Auftrag
Leiterin des Stadtplanungsamtes
Rechtsgrundlagen
• Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekannma-
chung vom 03.November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zur
Zeit geltenden Fassung
• Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der
Bekannmachung vom 21.November 2017 (BGBl I S. 3786)
in der zur Zeit geltenden Fassung
• Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) vom 18.Dezem-
ber 1990 (BGBl 1991 I S. 58) in der zur Zeit geltenden
Fassung
• Landesbauordnung (BauO NRW) vom 21.Juli 2018 (GV.
NRW 2018 S. 421) in der zu Zeit geltenden Fassung.
Hinweis: Dieser Vorhaben- und Erschließungsplan ist Bestand-
teil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6122-1.
Lage der Ansichten und Schnitte
Q1 - Querschnitt Hof 1 Blickrichtung Norden ohne Maßstab
Q2 - Querschnitt Hof 2 und Kita Blickrichtung Norden ohne Maßstab
Q3 - Querschnitt Hof 3 Blickrichtung Norden ohne Maßstab ohne Maßstab
L1 - Längsschnitt Blickrichtung Westen ohne Maßstab
L2 - Längsschnitt Blickrichtung Osten ohne Maßstab
RH (R5) RH (R3) RH (R1)
RH (R2) RH (R5)Seite 14 von 137
Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 “Grootestraße/Lenaustraße“ –
Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
1
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge der Verwaltung über die Beteiligung der
Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplans Nr.: 6122-1 gemäß §
3 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Bereich „Grootestraße/Lenaustraße“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Dransdorf
Aufgrund der anhaltenden Covid-19 Pandemie wurde keine Beteiligungsveranstaltung durchgeführt.
Dies wurde durch zusätzliche Informationsangebote in Form von Themenplakaten, einem FAQ
(„Frequently asked Questions“) und einer Präsentation vor Ort und Online kompensiert. Die
Beteiligung wurde im Amtsblatt der Bundesstadt Bonn am 12.10.2022 bekannt gemacht und lief vom
17.10.2022 bis zum 28.10.2022.
Die öffentliche Darlegung erfolgte im Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn zu den allgemeinen
Dienststunden der Verwaltung, sowie Online über auf www.bonn.de/grootestraße und unter
www.bonn-macht-mit.de.
A Stellungnahmen der Öffentlichkeit
A1: Stellungnahme vom 19.10.2022
Grundsätzlich begrüßenswert
Grundsätzlich ist dieses Projekt begrüßenswert, auf doch recht kleiner Fläche wird verhältnismäßig
viel benötigter Wohnraum geschaffen.
Auch die Anbindung an den ÖPNV ist (insbesondere nach der geplanten Taktverdichtung auf der
Stadtbahnlinie 18) akzeptabel. Damit jedoch eine wirklich gute Anbindung, auf welche man seinen
Alltag aufbauen kann, vorhanden ist, sollte doch vielleicht überlegt werden, ob es nicht möglich wäre,
bereits vorhandene Buslinien über die Grootestraße nördlich des Planungsgebiete umzuleiten und als
Schleife über das nördlich angrenzende Gewerbegebiet zurückzuleiten.
Leider ist dieses Projekt doch, wie viele andere Planungen in Bonn und anderen Städten, zu sehr
Architektonisch durchgeplant. Das Konzept, Nachbarschaften zu schaffen, oder zu erzwingen, mag
auf dem Papier überzeugend sein, doch steht doch die Frage im Raum wie oft dies schon nachhaltig
funktioniert hat.
Ebenfalls ist es kritisch zu sehen, dass trotz des gravierenden Wohnungsmangels auf Reihenhäuser
gesetzt wird. Bei einem Fehlen von über 20.000 Wohneinheiten (nur in der Stadt Bonn), sollte diese
Entscheidung doch hinterfragt werden. Ein Austausch durch Mehrfamilienhäuser wäre hier ebenso
begrüßenswert wie die Diskussion, ob nicht mindestens einige Häuser nochmals um 1-2 Stockwerke
aufzustocken wären.
Als drittes finde ich es schade, dass man bei der Abfallentsorgung auf alte Konzepte zurückgreift und
anstelle von zentralen Anlaufstellen in den angedachten Wendehammern weiterhin auf eine
Einzelhausabholung setzt.
Abwägungsvorschlag zu A1
Über die Bushaltestellen Grootestraße und Kleine Straße (Buslinien 630, 631) in ca. 400 m Entfernung
sowie die Stadtbahnhaltestelle Bonn, Dransdorf (Stadtbahnlinien 18 und 68) in ca. 500 m Entfernung ist
das Plangebiet bereits gut an den ÖPNV angebunden. Zusätzlich verkehrt die Taxibuslinie 883 über die
Haltestelle Saime-Genc-Ring in ca. 200 m Entfernung zum Plangebiet. Aufgrund der bereits im Bestand
als gut zu bezeichnenden Anbindung an den ÖPNV sind derzeit keine Angebotsausweitungen geplant.
Der Bebauungsplan schreibt die städtebauliche Konzeption planungsrechtlich fest. Im vorliegenden Fall
wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB erarbeitet, der – neben dem
vorhabenbezogenen Bebauungsplan – auch einen Vorhaben- und Erschließungsplan enthält, der das
Vorhaben zumindest städtebaulich in puncto Nutzungsart und Maß der baulichen Nutzung konkretisiert.
Eine architektonische Durchplanung soll im Vorhaben- und Erschließungsplan nicht erfolgen. Hierzu
wird eine hochbauliche Qualifizierung der geplanten Gebäude (inkl. Quartiersgaragen) in Form einerSeite 15 von 137
Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 “Grootestraße/Lenaustraße“ –
Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
2
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
kooperativen, konkurrierenden Planungswerkstatt mit mind. 3 Architekturbüros parallel zur
Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Erzwingung der Bildung von Nachbarschaften kann und soll der Bebauungsplan nicht leisten.
Vielmehr wird durch die städtebauliche Ausbildung von Nachbarschaften mit zentralen
Nachbarschaftsplätzen ein Angebot für gemeinsame Freiraumaufenthaltsbereiche geschaffen.
Insbesondere in Bereichen mit unterschiedlichen Wohntypologien und vielfältigen Zielgruppen bei
gleichzeitiger baulicher Verdichtung zur Deckung des hohen Wohnraumbedarfes tragen
gemeinschaftliche Freiräume zum nachbarschaftlichen Austausch sowie zur Identitäts- und
Adressbildung bei. Letztlich werden im Bebauungsplan immer nur die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die bauliche Umsetzung von Vorhaben geschaffen. Inwieweit gemeinschaftlicher
Austausch in der Praxis funktioniert, hängt auch immer von dem konkreten, individuellen Nutzer*innen
ab.
Aufgrund des weiterhin hohen Bonner Wohnraumbedarfes wurde die städtebauliche Konzeption mit
dem Ziel, mehr Wohnraum zu generieren, mehrfach grundlegend überarbeitet. Die ursprüngliche
Konzeption sah einen deutlich höheren Anteil an Einfamilienhäusern vor. Eine weitere Reduktion der
ca. 41 Reihenhäuser zu Gunsten von mehr Geschosswohnungsbau ist nicht vorgesehen. Auch
Reihenhäuser weisen eine – im Vergleich zum freistehenden Einfamilienhaus – hohe Flächeneffizienz
auf. Ebenso bieten Sie insbesondere für Familien nochmal eine andere Wohntypologie und tragen somit
zu einer nachhaltigen und vielfältigen Nutzbarkeit des Gesamtquartiers bei.
Bei ca. 340 realisierbaren Wohneinheiten insgesamt wird das Gebiet einen signifikanten Anteil zur
Deckung der Bonner Wohnraumbedarfe leisten.
Mit mindestens III und maximal V-Vollgeschossen zzgl. Staffelgeschoss ist der Geschosswohnungsbau
bereits verdichtet geplant. Eine darüberhinausgehende Erhöhung der Geschossigkeiten würde der
Plangebietslage am Bonner Stadtrand nicht gerecht. Hier sollen bewusst nicht die östlich angrenzenden
Großstrukturen mit bis zu VIII Geschossen fortgeführt werden, sondern zwischen diesen Strukturen,
den südlich angrenzenden II bis III-geschossigen Mehrfamilienhäusern und der Stadtrandlage vermittelt
werden, um auch langfristig einen beliebten Wohnstandort zu schaffen.
Da eine Umfahrung der Nachbarschaftsplätze für die Feuerwehr im Notfall sowieso berücksichtigt
werden muss, kann diese auch für die Abfallabholung genutzt werden. Eine weitergehende
Flächenversiegelung ist dadurch nicht zu erwarten. Weiterhin sind die zumutbaren Wegstrecken für die
zukünftige Bewohnerschaft zu berücksichtigen. Grundsätzlich wird durch Bonn Orange bei
Mehrfamilienhaustypen eine Nutzung von Unterflurcontainern empfohlen. Diese werden zentral gebaut,
sodass die notwendigen Flächen für die Aufstellung von Abfallbehältern reduziert werden. Der Einsatz
von Unterflurcontainern soll für die verschiedenen Mehrfamilienhäuser zum Tragen kommen.Seite 16 von 137
Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 “Grootestraße/Lenaustraße“ –
Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
1
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge der Verwaltung über die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung des
Bebauungsplans Nr. 6122-1 gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Bereich
„Grootestraße/Lenaustraße“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf
T Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
T1: Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) /
Luftbildauswertung, Stellungnahme vom 03.06.2019
Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf
das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des
beantragten Bereiches auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann
gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort
einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu
verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen,
Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer
Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.)
[beigefügte kartographische Darstellung der Luftbildauswertung]
Abwägungsvorschlag zu T1
Das Ergebnis der Luftbildauswertung wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zu Erdarbeiten mit
erheblichen mechanischen Belastungen werden dem Vorhabenträger zur Kenntnis übersandt.
T2: PLEdoc GmbH, Stellungnahme vom 24.11.2022
Lfd.
Nr.
Eigentümer Leitungstyp Status Leitungsnr. Blatt Schutz-
streifen m
Beauftragter
1 GasLINE LWL-KSR-
Anlage
In
Betrieb
GLT_106_025 031 2 Maintenance Management
Center (MMC) 0201/3642-
17866
https://einweisung.mmc-
portal.de
Von der Open Grid Europe GmbH (OGE), Essen und der GasLINE GmbH & Co. KG, Straelen, sind wir
mit der Wahrnehmung ihrer Interessen im Rahmen der Bearbeitung von Fremdplanungsanfragen und
öffentlich-rechtlichen Verfahren beauftragt.
Innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6122-1 verläuft die
eingangs aufgeführte Kabelschutzrohranlage mit einliegenden Lichtwellenleiterkabeln (nachfolgend
KSR-Anlage genannt) in einem 2 m breiten Schutzstreifen (1 m beiderseits der Leitungsachse).
Kabelschutzrohr (KSR)-anlagen mit einliegenden Lichtwellenleiter(LWL)-kabeln werden von
Telekommunikationsgesellschaften zur Errichtung und zum Betrieb von
Telekommunikationsübertragungswegen benutzt.
Wir haben den Verlauf der KSR-Anlage in den uns zur Verfügung gestellten Lageplan zum
Bebauungsplan Nr. 6122-1 „Grootestraße/Lenaustraße“ graphisch übernommen.
Für eine exakte Übernahme des Verlaufs der KSR-Anlage in die Plangrundlage des Bebauungsplanes
überlassen wir Ihnen die betreffenden Bestandspläne. Die Darstellung der KSR-Anlage ist in denSeite 17 von 137
Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 “Grootestraße/Lenaustraße“ –
Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
2
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
beigefügten Unterlagen nach bestem Wissen erfolgt. Gleichwohl ist die Möglichkeit einer Abweichung
im Einzelfall nicht ausgeschlossen.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans ist das beiliegende Merkblatt der GasLINE „Berücksichtigung
von unterirdischen Kabelschutzrohranlagen mit einliegenden Lichtwellenleiterkabeln bei der Aufstellung
von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen“. In diesem Zusammenhang machen wir schon jetzt
auf Folgendes aufmerksam:
Nördliche Eingrünung
Die genannte KSR-Anlage verläuft im nördlichen Teil knapp innerhalb des Geltungsbereichs des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6122-1. Der Pflanzstreifen befindet sich außerhalb des
geplanten Grünstreifens. Gegen diese Ausweisung erheben wir keine Einwände.
Neuanpflanzungen von Bäumen, Hecken und tiefwurzelnden Sträuchern sollten grundsätzlich nur
außerhalb des Schutzstreifenbereiches erfolgen, um eine gegenseitige Beeinträchtigung zu vermeiden.
Nördliche Zuwegung
Die von der Grootestraße aus geplante Zuwegung zur dortigen Quartiersgarage, gleichzeitig die
Durchwegung in südliche und östliche Richtung, quert den Schutzstreifen der KSR-Anlage. Gegen diese
Ausweisung erheben wir keine Einwände, wenn die nachfolgende Auflage eingehalten wird:
Die Ausweisung privater/öffenlicher Verkehrswege im Schutzstreifen ist grundsätzlich möglich.
Verkehrswege innerhalb des Schutzstreifenbereiches sind mit einer Leitungsüberdeckung von
größer/gleich 1,0 m auszulegen. Detaillierte Planunterlagen zur späteren Bauausführung sind uns zur
Prüfung und abschließenden Stellungnahme vorzulegen.
Wir bitten Sie, uns am weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans zu beteiligen.
Abschließend teilen wir Ihnen mit, dass im Geltungsbereich des hier angezeigten Bebauungsplans
keine von uns verwalteten Versorgungseinrichtungen der OGE GmbH vorhanden sind.
[beigefügte Anlagen, bestehend aus Merkblatt, Bestandslageplan und graphischer Darstellung der Leitung in den
Planunterlagen]
Abwägungsvorschlag zu T2
Die genannte Leitung liegt inklusive der genannten Schutzstreifen gänzlich innerhalb der öffentlichen
Verkehrsflächen und außerhalb geplanter Neupflanzungen von Bäumen, Hecken und tiefwurzelnden
Sträuchern.
Die PLEdoc GmbH wird am weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt.
Ebenso erfolgt eine Beteiligung mit den ausführungsreifen Planungen im Bereich der geplanten, die
Leitungstrasse querenden, Erschließungsstraße von der Grootestraße aus.
T3: Stadtwerke Bonn, Stellungnahme vom 12.12.2022
Namens und im Auftrag der Bonn Netz GmbH, der Energie
‐ und Wasserversorgung Bonn/Rhein
‐Sieg
GmbH und der Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH, teilen wir folgendes mit:
Stellungnahme Bonn Netz GmbH/Bereich Strom:
Für die Versorgung des Erschließungsgebietes ist eine Fläche von 4 m x 5 m für die Errichtung einer
Trafostation im Bereich der Quartiersgarage zu Lenaustraße hin vorzusehen.
Stellungnahme Bonn Netz GmbH/Bereich Straßenbeleuchtung:
In den an das Plangebiet angrenzenden Straßen befinden sich Anlagen der öffentlichen
Straßenbeleuchtung. Inwieweit diese Einrichtungen von der geplanten Maßnahme betroffen sind, ist
aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Die Anlagen müssen bei einer Neu
‐ oder Umplanung berücksichtigt
werden. Eine Umlegung bzw. Versetzung von Anlagen der öffentlichen Straßenbeleuchtung ist
kostenpflichtig und muss frühzeitig mit der Bonn
‐Netz GmbH, Abteilung Straßenbeleuchtung
abgestimmt werden.Seite 18 von 137
Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 “Grootestraße/Lenaustraße“ –
Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
3
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Gemäß Beleuchtungsvertrag zwischen der Stadt Bonn und den Stadtwerken Bonn (SWB) sind die SWB
(Bonn
‐Netz GmbH / T/NS) für die Planung, Errichtung und den Betrieb der öffentlichen
Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Bonn verantwortlich. Sollte sich im Zuge des Planungsprozesses
herausstellen, dass der Bau einer neuen, öffentlichen Beleuchtungsanlage erforderlich ist, müssen wir
frühzeitig an der weiteren Planung beteiligt werden. Die Festlegung von Leuchten
‐Standorten sowie die
Auswahl von Leuchten und Masten muss in Rücksprache mit uns erfolgen. In diesem Zusammenhang
weise ich nochmal darauf hin, dass es für das Stadtgebiet Bonn je nach Anwendung festgelegte
Leuchten
‐Typen gibt.
Stellungnahme Energie
‐ und Wasserversorgung Bonn/Rhein
‐Sieg GmbH/Bereich Gas/Wasser:
Gegen den zu erstellenden Bebauungsplan 6122
‐1 bestehen von Seiten der BonnNetz bzw. EnW für
den Bereich Gas und Wasser keine Bedenken. Unsere Stellungnahme vom 18.06.2019 ist zu beachten.
Vorhandene Versorgungsanlagen Wasser, Gas
Eine Wasserversorgungsleitung ist in der Lenaustraße sowie in der Grootestraße vorhanden. Das
betreffende Gebiet liegt im Versorgungsgebiet der EnW. Eine Gasversorgungsleitung ist in der
Lenaustraße sowie in der Grootestraße vorhanden. Das betreffende Gebiet liegt im Versorgungsgebiet
der EnW.
Versorgung des Gebietes mit Gas und Wasser
Die Versorgung mit Wasser kann nach AVBWasserV über einen Anschluss erfolgen.
Gebäudekomplexe, auch eigenständige Gebäude auf einem Grundstück bzw. einer Einheit
unterschiedlicher Nutzung und Eigentümer werden über einen gemeinsamen Netzanschluss versorgt.
An der Übergabestelle sind mehrere Zählpunkte möglich. Die Versorgung mit Gas kann nach NDAV
über einen Anschluss erfolgen. Gebäudekomplexe, auch eigenständige Gebäude auf einem
Grundstück bzw. einer Einheit unterschiedlicher Nutzung und Eigentümer werden über einen
gemeinsamen Netzanschluss versorgt. An der Übergabestelle sind mehrere Zählpunkte möglich.
Löschwasserbereitstellung
Die erforderliche Löschwasserbereitstellung aus dem öffentlichen Versorgungsnetz richtet sich nach der
überwiegenden Bauart bzw. nach dem derzeit gültigen Bebauungsplan. Die Löschwasserbereitstellung
für die vorgesehene Bebauung ist möglich. Für die Löschwasserbereitstellung ist derzeit der
Grundschutz mit 48 m³ / h für das Grundstück sichergestellt. Die Grundschutzmenge steht über die
Hydranten im öffentlichen Versorgungsnetz zur Verfügung. Die Dimensionierung des
Trinkwassernetzes erfolgt für neue und zu erneuernde Leitungen nach dem jeweiligen
Trinkwasserbedarf. In Kerngebieten des Stadtgebietes und der Stadtbezirke kann über die, nach
Trinkwasserbedarf dimensionieren Leitungen, der Löschwasserbedarf für den Grundschutz
bereitgestellt werden. In Randgebieten resultieren daher langfristig (über 2050 hinaus) keine gesicherte
Bereitstellung.
Grundschutz und Objektschutz Löschwasser über Hausanschluss (Wandhydranten Typ F,
Sprinkleranlagen, Hydranten u.ä.)
Eine Löschwasserbereitstellung für den Objektschutz über einen Hausanschluss erfolgt nicht. Die
Dimensionierung erfolgt nach dem Trinkwasserbedarf. Auf besondere Anfrage und nach Prüfung der
Kapazitäten kann möglicherweise eine Bereitstellung von Löschwasser für den Objektschutz erfolgen.
Stellungnahme Energie
‐ und Wasserversorgung Bonn/Rhein
‐Sieg GmbH/Bereich
Gas/Wasser/Anlagen:
Gegen die geplante Bebauung bestehen von Seiten der BonnNetz bzw. EnW für den Bereich Gas und
Wasser Anlagen, kathodischer Korrosionsschutz (KKS), Messanlagen keine Bedenken.
Vorhandene Versorgungsanlagen Wasser, Gas
Im Bereich Ecke Grootestraße/Lenaustraße befindet sich eine KKS
‐Messstelle. Bei Arbeiten in diesem
Bereich ist die Messanlage zu berücksichtigen. Eine weitere Anlage der Gas
‐ oder Wasserversorgung
(Schacht, Gebäude, KKS, Messanlagen), (ober
‐ oder unterirdisch) ist im Bereich der vorgesehenen
Bebauung nicht vorhanden, bzw. nicht betroffen.
Geplante Versorgungsanlagen Wasser, Gas
Im Bereich der vorgesehenen Bebauung sind derzeit keine Anlage für die Gas
‐ oder Wasserversorgung
(Schacht, Gebäude, KKS, Messanlagen), (ober
‐ oder unterirdisch) (ober
‐ und unterirdisch) vorgesehen.Seite 19 von 137
Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 “Grootestraße/Lenaustraße“ –
Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Stellungnahme Energie
‐ und Wasserversorgung Bonn/Rhein
‐Sieg GmbH/Bereich Fernwärme:
Es bestehen keine Bedenken.
Stellungnahme Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH/Bereich Verkehrsplanung:
Der Bereich Grootestraße wird von den Buslinien 630 und 631 befahren, fußläufig sind die Haltestellen
„Grootestraße“ und „Dransdorf“ zu erreichen. Angrenzende Haltestellen müssen dauerhaft barrierefrei
erreichbar sein.
Wir gehen davon aus, dass die Belange des ÖPNV ausreichend Beachtung finden und wir bei
drohenden Störungen und Behinderungen des Betriebsablaufes sowie baulichen Veränderungen
unserer Betriebsanlagen frühzeitig informiert werden und eventuelle Kosten Bestandteil der
Baumaßnahmen sind. Es muss mit der normalen Geräuschentwicklung aus dem Bus
‐ und Bahnbetrieb
gerechnet werden.
Stellungnahme Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH/Bereich Fahrwege (FW):
Aufgrund der Entfernung der Maßnahme zu unseren Anlagen besteht für den Bereich FW keine
Betroffenheit.
Abwägungsvorschlag zu T3
Die geforderte Trafostation im Bereich Quartiersgarage Lenaustraße wird im weiteren Verfahren
berücksichtigt. Gemäß weiterer Abstimmungen mit der Bonn Netz GmbH/Bereich Strom erfolgt keine
planungsrechtliche Ausweisung einer Fläche für die Trafostation. Die Realisierung erfolgt bei
Dienstbarkeit auf den Allgemeinen Wohngebietsflächen – voraussichtlich im Bereich der
Quartiersgaragen.
Bezüglich der Teilstellungnahme der Bonn Netz GmbH/Bereich Straßenbeleuchtung haben bereits
Abstimmungen zwischen dem mit den gestalterischen Planungsleistungen beauftragten
Landschaftsarchitekturbüro und der Bonn Netz GmbH stattgefunden.
Die weiteren Teilstellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Die Stadtwerke Bonn werden im
weiteren Verfahren beteiligt.
T4: Behinderten Gemeinschaft Bonn e.V., Stellungnahme vom 15.12.2022
Von Seiten der BG wird gebeten, die Belange der Barrierefreiheit zu berücksichtigen und die
entsprechende Detailplanung mit der BG abzustimmen.
Abwägungsvorschlag zu T4
Die geplanten Wohngebäude bzw. die Kita-Gebäude werden gem. der Bauordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen bezüglich Barrierefreiheit geplant.
Die geplanten öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen werden gemäß der gültigen Regelwerke sowie
den bautechnischen Grundsätzen und Standards der Bundesstadt Bonn barrierefrei hergestellt.
T5: BUND Kreisgruppe Bonn, Stellungnahme vom 16.12.2022
Zunächst kritisieren wir die unzureichende Bereitstellung von Informationen im uns gemeldeten
Freigabelink. Insbesondere ist es unverständlich, dass für die Beurteilung wesentliche Daten über die
Betroffenheit der Wechselkröte von dem Vorhaben - die Artenschutzprüfungen (ASP) I und II - dort nicht
zur Verfügung gestellt wurden, obwohl diese - gemäß Recherchen im ALLRIS - grundsätzlich öffentlich
zugänglich sind. Die im oben angebenen Link (inzwischen nicht mehr zugänglich) zur Verfügung
gestellten Daten beschränkten sich auf drei Dateien (Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung;
Beteiligungsplan; Übersichtsplan).
Zum Baukonzept:Seite 20 von 137
Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 “Grootestraße/Lenaustraße“ –
Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
5
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Mit dem Vorhaben ist die Absicht verbunden, neben Gebäuden für Geschosswohnungen auch
Reihenhäuser - für 41 Wohneinheiten - zu erstellen. Und dies, obwohl lt. DS 211142 (Zielbeschluss über
die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im
Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn) "... in Bonn aufgrund des fortschreitenden demographischen
Wandels mit einer starken Zunahme von 1- und 2-Personen-Haushalten mit über 60-Jährigen zu
rechnen" ist.
Bei dem geplanten Baugebiet handelt es sich um kein "autofreies" Viertel, da Quartiersgaragen
bereitgestellt werden. Mithin wird kein Anreiz gegeben, auf den Besitz eines Autos zu verzichten. Die
dargestellte ökologische Wertigkeit wird nicht erreicht, wenn der MIV insgesamt nicht drastisch
verringert wird. Der kommunale Handlungsspielraum bezüglich der Bereitstellung von Stellplätzen für
den Motorisierten Individualverkehrs (MIV) wurde nicht genutzt. Anstelle des Baus von
Quartiersgaragen für den MIV ist es gemäß dem Bauordnungsrecht in NRW möglich, z.B. über
Ablösebeträge von der Pflicht zur Bereitstellung solcher Stellplätze zu befreien. Somit könnte ein
weitgehend autofreies Viertel entstehen, so wie es z.B. in Hannover im Entstehen begriffen ist, für
welches zudem noch Vorgaben bezüglich der maximalen Wohnfläche pro Person bestehen.
Zum Artenschutz:
In Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis wurden und werden durch verschiedene Projekte die Rest-
Populationen der Wechselkröte gefährdet. Gemäß dem EuGH-Urteil vom 07.09.2004 (Rs. C-127/023)
sind die Auswirkungen eines Vorhabens auch in der Zusammenschau mit anderen Vorhaben zu
bewerten und einzuschätzen. Diese dringend erforderliche gemeinsame Betrachtung, Bewertung und
Abschätzung aller schon durchgeführten und geplanten Vorhaben in ihrer Wirkung auf die Wechselkröte
ist aber nicht erkennbar. Die Wechselkröte befindet sich in der Niederrheinischen Bucht am
nordwestlichen Rand ihres Verbreitungsgebietes, Bestandsrückgänge an den Arealrändern sind belegt.
Die ASP II (S. 3) gibt an: "Langjährige Vorkommen der Wechselkröte auf der Planfläche sind bereits im
Handbuch der Amphibien und Reptilien Nordrhein-Westfalens im Band 1 dokumentiert (HACHTEL ET
AL. 2011)." Daraus kann der Schluss gezogen werden, dass ein seit mehr als 10 Jahren besiedelter
Lebensraum einer FFH-Art, die sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet, durch das
Bauvorhaben vernichtet werden soll, trotz bisher weitgehend fehlgeschlagener CEF-Maßnahmen im
Rahmen vorheriger Eingriffe in den Lebensraum der Wechselkröte.
Schon durch den Bau der L 183n wurde ein massiver Eingriff in die Lebens- und Ruhestätte der
Wechselkröte durchgeführt. Infolgedessen ist durch das Bauvorhaben eine weitere Verschlechterung
des Erhaltungszustandes - sowohl in der atlantischen als auch in der kontinentalen biogeographischen
Region als "ungünstig" eingestuft - zu erwarten. Ein dringend notwendiges, kommunenübergreifendes
bzw. landesweites Konzept zur Sicherung der Restvorkommen der Wechselkröte in NRW liegt bislang
nicht vor.
Auch wenn, lt. ASP II (S. 10), nicht das gesamte Plangebiet (ca. 45.000 m²) den Wechselkröten einen
geeigneten Lebensraum bietet, so ist doch - auch unter Einbeziehung der Informationen aus dem
Artenschutzkonzept Bonn Nord-West - ein großer Teil davon als solcher anzusehen. Laut dem
"Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW – Bestandserfassung, Wirksamkeit von
Artenschutzmaßnahmen und Monitoring" ist für die Wechselkröte ein Flächenausgleich 1:1
durchzuführen. Diese Vorgabe wird durch die im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplans
vorgesehene CEF-Maßnahme nicht erfüllt: Die Größe der angegebenen Kompensationsflächen von
zusammen ca. 13.000 m² reicht nicht aus, dem großen Aktionsraum der Wechselkröte (bis zu >= 1.000
m um das Laichgewässer) gerecht zu werden.
Ebenfalls ist nicht erkennbar, dass die im Artenschutzkonzept Bonn Nord-West geforderten
Querungshilfen zur Überwindung der Wanderungsbarrieren (1 x Grootestraße, 4 x L 183n, 1 x Hohe
Straße) angelegt wurden. Um der Gefahr einer genetischen Verarmung der Bonner Bestände der
Wechselkröte entgegenzuwirken, ist aber eine Vernetzung mit den Populationen auf Bornheimer Gebiet
notwendig. Dies wäre auch im Hinblick auf das Potential der Wechselkröte, bei sich verschlechternden
Bedingungen neue Lebensräume zu erobern, von Bedeutung. In der ASP II (S. 17) wird - um den Erfolg
der Ausgleichsmaßnahme zu gewährleisten - gefordert, einen Schutzzaun mit abschließbarem Tor um
die Maßnahmenflächen herum aufzustellen. Das ist bis heute (zumindest auf der Maßnahmenfläche 1)
nicht geschehen.
Die Fokussierung der ASP II auf wenige Arten (Rebhuhn, Feldlerche, Nachtigall) beruht offensichtlich
auf einer unzureichenden ASP 1. Z.B. wurde - gemäß dem Portal www.ornitho.de - im Jahr 2021 die in
NRW stark gefährdete (und sogenannte "planungsrelevante Art") Wachtel im Untersuchungsgebiet
(westlich der Kleingartenanlage) gesichtet (durch Biologische Station Rhein-Sieg), ebenso die aufgrundSeite 21 von 137
Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 “Grootestraße/Lenaustraße“ –
Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
6
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
ihrer im Kurzzeittrend starken Abnahme auf der Vorwarnliste (NRW und Niederrheinische Bucht)
stehende Klappergrasmücke.
Die Aussage im Dokument zu den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (201805-04, S. 12)
"Südlich grenzt das Plangebiet an das schutzwürdige Biotop BK-5208-504 an" ist nur formal richtig.
Dieser Biotop (Wiesenbrache an der Mörikestrasse, Größe ca. 0,7 ha) mit den zum Zeitpunkt der
Erhebung wertbestimmenden Merkmalen "hohe strukturelle Vielfalt / wertvoll für Schmetterlinge " wurde
in seinem Nordteil schon vor mehr als 20 Jahren, die Restfläche südlich der Mörikestraße schließlich
vor wenigen Jahren der Bebauung geopfert.
Im Artenschutzkonzept Bonn Nord-West wird festgestellt (S. 39): "Obwohl sowohl auf Bornheimer,
Alfterer und auch Bonner Gebiet bereits Maßnahmen für die Wechselkröte umgesetzt wurden, wie
Anlage von Laichgewässer und Offenlandpflege, sind die Aussichten für die Wechselkrötenpopulation
auf Bonner Stadtgebiet infolge von Lebensraumverkleinerung und Verinselung sowie sehr intensiver
landwirtschaftlicher Nutzung und Verlust von Laichgewässern nicht gut. Eine Verschlechterung des
Erhaltungszustandes der Population ist wahrscheinlich." Weiter heißt es (S. 39): "... Da mehrere zur
Kompensation der Lebensraumverluste in den letzten Jahren extra angelegte Laichgewässer im
Untersuchungsraum 4 "Restflächen Dransdorf Nordwest" kein Wasser halten und damit ihre Funktion
nicht erfüllen, sind diese schnellst möglich abzudichten und wiederherzustellen. Entsprechendes gilt für
die Sukzessionsfläche südlich von Buschdorf. Nach älteren Luftbildern wurden auch hier 4
Amphibiengewässer angelegt. Diese erfüllen aktuell mangels angemessener Pflege nicht ihre Funktion
und müssen ggf. wiederhergestellt werden."
Diese Aussagen belegen das Scheitern bisheriger CEF-Maßnahmen. Damit bestehen weiterhin die
Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG. Das Artenschutzkonzept Bonn Nord-West fordert (S. 10) unter
den Maßnahmen für die Wechselkröte: "... Erhaltung aller bekannter Standorte ...". Es ist fraglich, ob
angesichts dieser festgestellten gravierenden Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen
erfolgreichen Bewältigung der Folgen der Eingriffe den neuerlichen CEF-Maßnahmen ein besserer
Erfolg beschieden sein wird. Die Planungsunterlagen zu dem neuerlichen Eingriff lassen eine Aussage
- bis auf eine nicht weiter belegte Passage bezüglich der Ausgleichsmaßnahme "Eine Akzeptanz der
Maßnahme durch die Kröten konnte durch ein Monitoring der biologischen Station bereits bestätigt
werden" (Mitteilungsvorlage DS 201805-04, S. 14) - hinsichtlich Nachvollziehbarkeit vermissen. Nähere
Angaben - sei es quantitativer, räumlicher oder zeitlicher Art; Entwicklungsstadien etc. - fehlen
vollständig. Gemäß Artenschutzkonzept Bonn Nord-West war die Fläche im Wasserfeld schon vor
Anlage der Ausgleichsfläche von Wechselkröten besiedelt, insofern kann ohne zusätzliche
Informationen bezüglich der Umsetzung der CEF-Maßnahme der angegebene Erfolg dieser Maßnahme
– als gesetzliche Voraussetzung für die geplante Baumaßnahme - nicht nachvollzogen werden.
Schlußfolgerungen und Forderungen:
Die Gefahr der weiteren Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Bonner Population der
Wechselkröte ist akut gegeben. Dies ist auch vor dem Hintergrund der gesetzlichen Verpflichtungen
nicht akzeptabel. Ebenso ist ein weiterer Verlust an landwirtschaftlich genutzter Fläche nicht
hinnehmbar. Die Versiegelung von für die menschliche Ernährung vorgesehenen Flächen zugunsten
wirtschaftlicher Interessen halten wir für unverantwortlich. Bauvorhaben dieser Dimension tragen zu
Konfliktförderung, Ernährungskrise und Biodiversitätsverlust bei.
Die Aussage auf S. 7 des Dokuments DS 211142 (Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt
genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn):
"Die erhebliche Anzahl parallel laufender Verfahren und Projekte mit einer unterschiedlichen Bedeutung
für die Gesamtstadt erfordert eine Prioritätensetzung." läßt vermuten, dass die Stadt Bonn nicht willens
ist, das Ziel der Null-Flächen-Versiegelung, wie es z.B. der Sachverständigenrat für Umweltfragen in
seinem Gutachten aus dem Jahre 20164 für spätestens 2030 fordert, auf lokaler Ebene umzusetzen.
Wir halten es für notwendig, Kompensationspotentiale zur Entsiegelung zu erfassen, wie sie z.B. die
Stadt Berlin aufgestellt hat. Des weiteren wird die Stadt Bonn aufgefordert, eine Strategie zur Netto-
Null-Versiegelung mit dem Zeithorizont 2030 aufzustellen, wie sie kürzlich z.B. in Leipzig gefordert
wurde.
Wir fordern eine Überarbeitung des Bebauungsplans im Sinne einer flächensparenden Planung, eine
wirksame, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Umsetzung der CEF-
Ausgleichsmaßnahmen, sowie eine vollständige quantitative Kompensation der zur Versiegelung
vorgesehenen Flächen durch entsprechende Entsiegelungsmaßnahmen im Bonner Stadtgebiet.
Der BUND lehnt den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung ab.Seite 22 von 137
Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 “Grootestraße/Lenaustraße“ –
Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
7
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Abwägungsvorschlag zu T5
Vorlage Gutachten
Grundsätzlich werden zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Bonn noch keine Fachgutachten beigefügt, da die Planung in diesem sehr frühen Stadium
z.B. aufgrund von Gutachtenergebnissen noch potentiellen Anpassungen unterliegt und Gutachten in
Teilen auch noch gar nicht fertiggestellt sind.
Die vollständigen Planunterlagen inklusive aller notwendigen Fachgutachten – so auch der
artenschutzrechtlichen Prüfung – liegen dann zur Veröffentlichung des Bebauungsplanes gem. § 3 Abs.
2 und § 4 Abs. 2 BauGB aus und können von der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange in
Augenschein genommen werden.
Aufgrund verschiedener Anforderungen der Bonner Politik ist für das Plangebiet in diesem Fall die
Artenschutzprüfung bereits in den Gremien vorgelegt worden und damit im Ratsinformationssystem
einsehbar. Auch hier können sich jedoch z.B. aufgrund von Eingaben noch Änderungen/Ergänzungen
des aufzunehmenden Artenspektrums oder der Umsetzungsempfehlungen für CEF-Maßnahmen
ergeben, sodass die finale Fassung auch hier erst zur Offenlage vorliegt und offengelegt wird.
Wohnungsmix
Ziel der Planung ist es, ein verdichtetes, durchmischtes Quartier zu entwickeln, um einerseits auch in
Zukunft einen attraktiven Wohnstandort bieten zu können, andererseits aber dem hohen Bonner Bedarf
nach Wohnraum Rechnung zu tragen. So werden mind. 70% der wohnbaulichen Bruttogrundfläche in
Form von Mehrfamilienhäusern nachgewiesen. Die genannten ca. 41 Reihenhäuser ergänzen die
angebotenen Wohntypologien in untergeordnetem Umfang. Im Plangebiet sollen vielfältige
Wohntypologien errichtet werden. Dazu gehören 1-2 Zimmer Wohnungen – auch für Senioren – aber
auch größere Wohnungen für Familien. Gemäß der prognostizierten Nachfrage nach kleineren
Wohnungen, insbesondere auch für Senioren und Alleinerziehende, wurde der den Berechnungen zu
Grunde liegende Wohnungsmix nochmal zu Gunsten kleinerer Wohnungen angepasst, sodass derzeit
mit ca. 340 WE gerechnet wird.
autoarme Erschließung
Das Quartier wird insofern autoarm oder nahezu autofrei gestaltet, als die innerquartierliche
Erschließung im Kern den Interessen von Radfahrenden und zu Fuß gehenden dient.
Der motorisierte Individualverkehr (MIV) wird bereits direkt an den Quartierseingängen abgefangen und
in die Quartiersgaragen geleitet. Individuelle Stellplätze im Bereich der Nachbarschaftsplätze sind nicht
vorgesehen. Die öffentlichen Verkehrsflächen im weiteren Quartier können deswegen mit einem
geringen Querschnitt geplant und ausgebaut werden – da dort nur mit sehr wenig MIV zu rechnen ist.
Maßgeblich für die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze ist die Bonner Stellplatzsatzung (beschlossen
im Mai 2022). Diese ist öffentlich einsehbar und setzt reduzierte nachzuweisende Stellplatzzahlen in
Abhängigkeit der Zentralität der Wohnlagen fest.
Artenschutz - Wechselkröte
Das Vorkommen der Wechselkröte im Plangebiet und der Umgebung bestand zwar nachweislich schon
seit mehr als 10 Jahren, die zur Reproduktion genutzten Gewässer im Plangebiet waren aber
überwiegend von der Art der landwirtschaftlichen Nutzung abhängig. Insbesondere der folienbasierte
Spargel – und Erdbeeranbau sind mit regelmäßiger und großzügiger Bewässerung verbunden. In einer
zentralen Geländevertiefung im Plangebiet (ehemalige Flutrinne des Rheins) und auch in
Geländevertiefungen in der Kleingartenanlage lief regelmäßig das überschüssige Bewässerungswasser
zusammen, und da die Bewässerung dieser Kulturen zeitlich zum Laichgeschehen der Wechselkröte
passte, wurde dadurch immer wieder die Reproduktion der Art gefördert.
Ohne die landwirtschaftliche Bewässerung ist die Wahrscheinlichkeit für eine Reproduktion im
Plangebiet auch ohne die Umsetzung des Bebauungsplanes deutlich geringer geworden. Hinzu
kommen zunehmend ausgeprägte sommerliche Trockenphasen. In der Kleingartenanlage und westlich
davon sind künstliche Laichgewässer angelegt worden, die aber in trockenen Jahren ebenfalls unter
Wassermangel leiden. Entscheidend für die künftige Entwicklung der Wechselkrötenpopulation im
Gebiet wird nicht die Flächengröße des Habitats sein, sondern die ausreichende Wasserversorgung der
Laichgewässer.Seite 23 von 137
Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 “Grootestraße/Lenaustraße“ –
Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
8
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die im Rahmen der Artenschutzprüfung Stufe II durchgeführte Untersuchung der
Wechselkrötenpopulation fand im Jahr 2019 statt, in dem die Folien und die Erdbeeren noch vorhanden
waren, die Bewässerung aber bereits stark eingeschränkt worden war. Auf der Fläche des Plangebiets
fand in diesem Jahr keine Reproduktion von Wechselkröten statt. Dennoch ist der Tiefpunkt dort als
potentielles Fortpflanzungshabitat zu bewerten. Bei Umsetzung der Planung wird also mindestens ein
Laichgewässer der Wechselkröte (Situation im Jahr 2019) in Anspruch genommen und darüber hinaus
Sommerlebensraum. Die meisten potentiellen Laichgewässer liegen jedoch in und westlich der
Kleingartenanlage. Aber auch dort fand nur in einem Kleingewässer 2019 Reproduktion statt.
Die vom Planungsträger bisher durchgeführten CEF-Maßnahmen waren insofern erfolgreich, als die
angelegten Gewässer – durch die Biologische Station Bonn/Rhein-Erft bestätigt – von den
Wechselkröten angenommen wurden. Die bisherigen Maßnahmen wurden von der Vorhabenträgerin
auf Bitten der biologischen Station freiwillig als „Notfallmaßnahme“ hergestellt, um im Planungsraum
überhaupt eine Wechselkrötenpopulation durch den extrem heißen Sommer 2021 zu bringen. Die
Maßnahme war gemäß Monitoring durch die Biologische Station Bonn/Rhein-Erft auch im Jahr 2023
erfolgreich. Die vier Gewässer wurden alle von der Zielart Wechselkröte angenommen; in zwei
Gewässern fand Fortpflanzung statt.
Der weitere Ausbau der CEF-Maßnahmen ist im Winter 2023/2024– entsprechend der Maßgaben aus
der Artenschutzprüfung unter Berücksichtigung der Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde und der
biologischen Station- erfolgt. Restarbeiten (Einsaat, Einzäunung) werden im Winter 2024/2025
durchgeführt um die Reproduktion der Kröten nicht zu behindern.
Artenschutz – Wachtel
In der Stellungnahme wird eine Wachtelsichtung im Jahr 2021 westlich der Kleingartenanlage gemeldet.
Das Plangebiet ist weder im jetzigen Zustand (2022/2023 Grünlandbrache) noch wie zuvor als Erdbeer-
bzw. davor Spargelplantage umgeben von Straßen und Wohnbebauung als Wachtelhabitat geeignet.
Westlich der Kleingartenanlage ist die Eignung etwas besser, (da zumindest in zwei Richtungen keine
geschlossenen Vertikalkulissen bestehen) aber immer noch gering. Für die Stadt Bonn werden vom
Landesamt für Natur- und Umwelt und Verbraucherschutz 0-1 Brutpaare angegeben und für den
gesamten Rhein-Sieg-Kreis 1-10 Brutpaare.
Trotzdem können einzelne Tiere evtl. auch einzelne Bruten nie ganz ausgeschlossen werde. Die
Artenschutzprüfung Stufe I beruht primär auf einer Potentialabschätzung und nicht auf Erhebungen von
Arten. Außerdem sind große Wanderbewegungen, „enorme Fluktuation“ und erhebliche Populations-
schwankungen für Wachteln typisch. Bei der gesichteten Wachtel könnte es sich also um einen
Durchzügler handeln. Die Kompensationsmaßnahme für die Wechselkröte westlich der
Kleingartenanlage mit ihrer schütteren Vegetation ist nach der vollständigen Fertigstellung (insb.
Einzäunung) teilweise auch als Wachtelhabitat geeignet.
Artenschutz - Klappergrasmücke
Die Klappergrasmücke steht auf der Vorwarnliste der Regionalen Roten Listen für NRW und die
Niederrheinische Bucht und nicht auf der Liste der planungsrelevanten Arten des LANUV. Natürlich ist
trotzdem Schaden von dieser Art fernzuhalten. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der
planbedingte Verlust einer ehemals intensiv bewirtschafteten Ackerfläche bzw. einer aktuellen
Grünlandfläche keine für die Klappergrasmücke essentiellen Habitate betrifft. Insbesondere bei Erhalt
der die Planfläche umgebenden Heckenstrukturen ist eine Beeinträchtigung der Klappergrasmücke
nicht zu erwarten. Diese Art hat Südbeck et al. (2005) zufolge eine „ ... hohe Präsenz in Siedlungen,
dort in Parks, Kleingärten, Gartenstädten, in Grünanlagen auch inmitten von Wohnblockzonen.“
Die für die Klappergrasmücke (und andere dort vorkommende Gebüschbrüter) relevanten
Habitatstrukturen in der Umgebung des Plangebiets sind vor allem die Kleingartenanlage westlich, die
Parkanlage südwestlich und die Grünanlage im Umfeld des Sportplatzes sowie die Gehölze entlang der
Bahnlinie in Verbindung mit der Planfläche und den Ackerflächen westlich der Kleingartenanlage. Außer
der Planfläche werden alle diese Strukturen planbedingt nicht in Anspruch genommen. Lediglich mit
temporären baubedingten Störungen in den Randbereichen der Planfläche ist zu rechnen. Auch in dem
geplanten Wohngebiet sind überdies Grünanlagen vorgesehen.
Artenschutzkonzept Bonn Nord-West
Im Artenschutzkonzept Bonn Nord-West wurde das gesamte Verbreitungsgebiet der Wechselkröte im
Bereich der Kommunalgrenzen zwischen Alfter und Bornheim und weiter in Richtung Bornheim-Hersel
untersucht.Seite 24 von 137
Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 “Grootestraße/Lenaustraße“ –
Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
9
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Das Plangebiet liegt im Randbereich des Verbreitungsgebietes, weist jedoch aufgrund der veränderten
Bewirtschaftungsweise nur noch eine geringe Eignung für die Wechselkröte auf. Die CEF-Maßnahmen
für die Wechselkröte werden direkt im gekennzeichneten Korridor des Verbreitungsgebietes der
Wechselkröte hergestellt und entsprechend somit den Hinweisen und Forderungen des
Artenschutzkonzeptes Bonn Nord-West.
Die Minderung der Barrierewirkung der Grootestraße durch entsprechende Amphibienleiteinrichtungen
und Unterführungen ist ebenfalls eine Forderung aus dem Artenschutzkonzept. Die Umsetzung einer
solchen Maßnahme ist jedoch kein Teil dieses Bebauungsplanverfahrens und kann nur losgelöst davon,
in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger (Straßen.NRW) erfolgen. Dies sollte daher bei der
nächsten Straßensanierung/grundhaften Erneuerung der Grootestraße im außerörtlichen Bereich
Berücksichtigung finden.
Die Hinweise zu weiteren Maßnahmen für die Wechselkröte im weiteren Umfeld, die zu pflegen/zu
erneuern wären, wurden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, sind jedoch ebenfalls kein Teil dieses
Bebauungsplanverfahrens. Da das Artenschutzkonzept Bonn Nord-West im Jahr 2017 fertiggestellt
wurde, ist die Aktualität der dortig beschriebenen Zustände der Ausgleichsflächen möglicherweise nicht
mehr aktuell.
Begrenzung der Wohnfläche
Die Festsetzung einer maximalen Wohnfläche pro Person ist nach geltendem Recht in einem
Bebauungsplan nicht möglich – und in der Praxis dauerhaft auch schwer nachzuvollziehen.
Flächenversiegelung
Die Stadt Bonn ist bestrebt die Flächenversiegelung bei Neubauvorhaben zu reduzieren. So wird im
vorliegenden Plangebiet mit bis zu V-Vollgeschossen zzgl. Staffelgeschoss verdichtet geplant. Die
Erschließungsflächen können zudem durch das autoarme Innere des Quartiers deutlich reduziert
werden. Eine erhöhte Versiegelung durch großflächige Unterbauung mit Tiefgaragen wird
planungsrechtlich ausgeschlossen. Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Kfz-Stellplätze werden
ausschließlich in Quartiergaragen untergebracht. Entsprechend sind im Vorhaben- und
Erschließungsplan auch keine Tiefgaragen dargestellt. Ziel ist dabei immer pro Wohneinheit möglichst
wenig Fläche zu versiegeln. Ein Netto-Null-Versiegelung ist im Plangebiet aufgrund des unversiegelten
Zustands im Bestandsfall nicht umsetzbar. Die Belange der Schutzgüter Boden und Fläche werden in
der Umweltprüfung zum Bebauungsplan berücksichtigt und in die Abwägung eingestellt.
Die Erfassung von Entsiegelungspotentialen und gesamtstädtischen Strategien zur Netto-Null-
Versiegelung sind kein Teil des Bebauungsplanverfahrens.Seite 25 von 137
Bundesstadt Bonn
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6122-1
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf
Begründung und UmweltberichtSeite 26 von 137
Inhaltsverzeichnis
Teil A: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6122-1 ................ 1
1 Allgemeine Vorgaben ........................................................................................... 1
1.1 Plangebiet ............................................................................................................... 1
1.2 Planungsvorgaben .................................................................................................. 2
1.2.1 Regionalplan .................................................................................................... 2
1.2.2 Flächennutzungsplan ....................................................................................... 2
1.2.3 Geltendes Planungsrecht ................................................................................. 2
1.2.4 Sonstige Planungen / Satzungen / Nachrichtliche Übernahmen. ...................... 3
1.2.4.1 Denkmalschutz.......................................................................................... 3
1.2.4.2 Naturschutzrechtliche Belange / Baumschutz ........................................... 3
1.2.4.3 Bonner Baulandmodell .............................................................................. 4
1.3 Planungsanlass und Erfordernis der Planaufstellung............................................... 4
1.4 Planungsablauf / Planverfahren............................................................................... 6
1.5 Nutzungseignung .................................................................................................... 8
2 Inhalt der Planung ................................................................................................ 8
2.1 Ziele und Zwecke des Bebauungsplans .................................................................. 8
2.2 Vorhabenbeschreibung ........................................................................................... 9
2.3 Festsetzungen des Bebauungsplans ......................................................................11
2.3.1 Art der baulichen Nutzung ...............................................................................11
2.3.2 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................14
2.3.2.1 Grundflächenzahl / Geschoßflächenzahl ..................................................14
2.3.2.2 Abstandsflächen.......................................................................................15
2.3.2.3 Vollgeschosse / maximale Gebäudehöhen...............................................15
2.3.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche ..............................................17
2.3.4 Höhenlage baulicher Anlagen (Geländehöhe) .................................................18
2.3.5 Flächen für Stellplätze, Garagen und Abstellanlagen für Fahrräder .................19
2.3.6 Grün- und Freiflächen / Pflanzbindungen ........................................................20
2.3.6.1 Öffentliche Grünflächen............................................................................20
2.3.6.2 Private Grünflächen .................................................................................20
2.3.6.3 Begrünung der nicht überbauten Grundstücksfläche ................................21
2.3.6.4 Pflanzung von Einzelbäumen ...................................................................21
2.3.6.5 Flächen mit Pflanzbindung .......................................................................21
2.3.6.6 Erhaltung von Einzelbäumen....................................................................21
2.3.6.7 Begrünung von Flachdächern ..................................................................21
2.3.6.8 Ergänzende Pflanzliste.............................................................................22Seite 27 von 137
2.3.7 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ..................................................22
2.3.8 Technische Maßnahmen an Dachflächen .......................................................26
2.3.9 Verkehrsflächen ..............................................................................................26
2.3.10 Gehrechte .......................................................................................................26
2.3.11 Örtliche Bauvorschriften ..................................................................................26
2.3.12 Hinweise .........................................................................................................27
2.4 Erschließung ..........................................................................................................27
2.4.1 Äußere Erschließung.......................................................................................27
2.4.1.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) ........................................................27
2.4.1.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)................................................28
2.4.1.3 Fahrrad- und Fußgängeranbindung..........................................................28
2.4.2 Innere Erschließung ........................................................................................29
2.4.3 Gehrechte .......................................................................................................30
2.4.4 Ruhender Verkehr / Mobilitätskonzept .............................................................30
2.4.5 Technische Infrastruktur ..................................................................................32
2.4.5.1 Strom-, Gas- und Wasserversorgung, Telekommunikation ......................32
2.4.5.2 Energiekonzept ........................................................................................32
2.4.5.3 Entwässerung / Kanal ..............................................................................33
2.4.5.4 Starkregen ...............................................................................................34
2.4.5.5 Abfallentsorgung ......................................................................................35
3 Auswirkungen der Planung ................................................................................ 35
3.1 Städtebauliche Auswirkungen ................................................................................35
3.2 Verkehrliche Auswirkungen ....................................................................................36
3.3 Auswirkungen auf die Umwelt ................................................................................38
3.4 Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur .............................................................38
3.5 Kosten und Finanzierung........................................................................................38
Teil B: Umweltbericht ................................................................................................ 40
1 Einleitung ........................................................................................................... 40
1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans ...................................40
1.2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzten und Fachplänen ................................40
1.3 Planerische Vorgaben ............................................................................................43
1.4 Plangebiet ..............................................................................................................45
2 Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der erheblichen
Umweltauswirkungen................................................................................................ 46
2.1 Bestandsaufnahme des Umweltzustandes (Basisszenario) und Nullvariante .........46
2.1.1 Naturräumliche Gliederung..............................................................................46Seite 28 von 137
2.1.2 Potenzielle natürliche Vegetation ....................................................................46
2.1.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der
Planung - Nullvariante ...................................................................................................46
2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
und die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter .......................................................47
2.2.1 Erhaltungsziele / Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete ................................47
2.2.2 Landschaftsplan, Natur- und Landschaftsschutzgebiete..................................47
2.2.3 Schutzgut Pflanzen und Lebensräume ............................................................48
2.2.4 Schutzgut Biologische Vielfalt und Biotopverbund ...........................................50
2.2.5 Tiere / Artenschutz ..........................................................................................50
2.2.6 Schutzgut Boden und Fläche ..........................................................................54
2.2.7 Schutzgut Wasser ...........................................................................................58
2.2.8 Schutzgut Klima/Kaltluft, Ventilation, Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber
Folgen des Klimawandels..............................................................................................62
2.2.9 Schutzgut Mensch und seine Gesundheit .......................................................67
2.2.9.1 Lärm.........................................................................................................67
2.2.9.2 Luftschadstoffe .........................................................................................73
2.2.10 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung.........................................................74
2.2.11 Schutzgut Kultur- und Sachgüter .....................................................................75
2.2.12 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und Kumulation benachbarter
Plangebiete ...................................................................................................................76
2.2.13 Sonstige Umweltbelange .................................................................................77
2.2.13.1 Umgang mit Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche), Abfall und
Abwasser 77
2.2.13.2 Nutzung erneuerbarer Energien, Energieeinsparung ...............................77
2.2.13.3 Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen ....................................78
2.2.13.4 Kumulierung benachbarter Plangebiete ...................................................79
2.3 Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichmaßnahmen sowie
Überwachungsmaßnahmen ..............................................................................................79
2.3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen .................................................79
2.3.2 Maßnahmen zum Artenschutz.........................................................................83
2.3.3 Maßnahmen zum Ausgleich und der Kompensation........................................85
2.3.4 Ersatzbaumpflanzungen..................................................................................86
2.4 Alternativprüfungen ................................................................................................86
2.5 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung .................................................................86
3 Prüfmethoden und Zusammenfassung .............................................................. 88
3.1 Technische Verfahren und Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung .......................88
3.2 Maßnahmen zur Überwachung von Umweltauswirkungen (Monitoring) .................88Seite 29 von 137
3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung ..........................................................89
3.4 Referenzliste der Quellen, die herangezogen wurden ............................................93
Anhang .................................................................................................................... 96
Tabelle A 1: Bewertung der Biotoptypen nach gültigen Bebauungsplänen .......................96
Tabelle A 2: Bewertung der Biotoptypen nach dem Bebauungsplan Nr. 6122-1 ...............97
Tabelle A 3: Externe Kompensation zum Bebauungsplan Nr. 6122-1 „Umwandlung von
Acker in Artenreiches Grünland“ .......................................................................................98
Plan 1 zum Bebauungsplan Nr. 6122-1 – Bestand ...........................................................99
Plan 2 zum Bebauungsplan Nr. 6122-1 – Planung .........................................................100
Plan 3 zum Bebauungsplan Nr. 6122-1 - Abgrenzung Bebauungspläne .........................101
Plan 4 zum Bebauungsplan Nr. 6122-1 - Biotoptypen ....................................................102Seite 30 von 137
Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 „Grootestraße/Lenaustraße“ – Teil A: Begründung 1
Teil A: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungs-
plan Nr. 6122-1
1 Allgemeine Vorgaben
1.1 Plangebiet
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6122-1 liegt im Stadtbezirk
Bonn, am westlichen Rand des Ortsteils Dransdorf in der Gemarkung Bonn, Flur 47 und um-
fasst die Flurstücke 983, 1045, 1046, 1139, 1140, 1414, 1573, 1574, 1985, 2253 und 2301
sowie Teile der Flurstücke 2274 und 2404 mit einer Gesamtgröße von ca. 47.740 m².
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst dabei das Gebiet des Vorhaben- und Er-
schließungsplans mit den Flurstücken 983, 1045 (teilweise), 1046, 1139, 1140, 1414 mit einer
Größe von ca. 37.955 m² sowie, den Vorhabenbereich ergänzend, angrenzende öffentliche
Verkehrsflächen (Teile der Flurstücke 2274 und 2404), die Flächen der städtischen Kinderta-
gesstätte Lenaustraße mit den Flurstücken 1573, 1574 und 1985 sowie eine Arrondierungs-
fläche (Flurstücke 2301, 2253 und teilweise 1045) im Übergang zum rechtskräftigen Bebau-
ungsplan Nr. 7323-17 im Süden des Plangebietes. Die ergänzenden Flächen des Bebauungs-
plans, die kein Teil des Vorhaben- und Erschließungsplans sind, haben eine Größe von ins-
gesamt ca. 9.785 m².
Das Plangebiet wird im Norden durch die Grootestraße begrenzt. Jenseits der Grootestraße
schließen sich Gewächshausflächen eines Gemüsejungpflanzenhändlers, sowie gewerblich
genutzte Flächen des Gewerbegebietes Bonn-West an. Im Osten wird das Plangebiet durch
die Lenaustraße sowie angrenzende rückwärtige Grundstücksgrenzen der bestehenden
Wohnbebauung an der Lenaustraße begrenzt. Im Süden grenzen die rückwärtigen Grund-
stücksgrenzen der bestehenden Wohnbebauung an der Mörikestraße an. Daran westlich an-
grenzend liegt die Andreas-Schönmüller-Sportanlage der Bundesstadt Bonn. Im Westen lie-
gen die Flächen eines Kleingartenvereins, die in den Grünzug Bonn-Dransdorf übergehen.
Ungefähr 450 m westlich des Plangebietes verläuft die Stadtgrenze der Bundesstadt Bonn.
Das Gelände fällt von der Grootestraße aus mit Höhen von ca. 57,5 m ü. NHN im Mittel leicht
ab und erreicht in einer flachen Senke mit einer Höhe von ca. 55,0 m ü. NHN im mittleren
westlichen Plangebietsbereich seinen Tiefpunkt. Weiter Richtung südlicher Plangebietsgrenze
steigt das Geländeniveau wieder auf ca. 56,0 m ü. NHN an.
Das Plangebiet wurde bisher im Wesentlichen landwirtschaftlich genutzt. Im Osten des Plan-
gebietes befindet sich an der Lenaustraße die gleichnamige städtische Kindertagesstätte mit
dem zugehörigen Außenspielbereich.
Die nähere Umgebung des Plangebietes ist charakterisiert durch gemischte Bau- und Nut-
zungsstrukturen. Nördlich befinden sich großflächige Gewächshausbauten, sowie vereinzelte
Wohngebäude und die gewerblichen Strukturen des Gewerbegebietes Bonn-West mit I-III
Vollgeschossen. Östlich des Plangebiets befinden sich unterschiedliche Wohnnutzungen. Ne-Seite 31 von 137
Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 „Grootestraße/Lenaustraße“ – Teil A: Begründung 2
ben I-III-geschossigen Doppelhäusern lassen sich hier auch VI-VIII-geschossige Großstruktu-
ren vorfinden. Südlich grenzen II-III-geschossige Mehrfamilienhäuser an. Westlich grenzen
eine Kleingartenanlage und die freie Landschaft an.
Insgesamt stellt sich die nähere Umgebung neben den verschiedenen Nutzungen und Gebäu-
degrößen auch von der Bauhöhe her mit I-VIII Vollgeschossen sehr heterogen dar.
1.2 Planungsvorgaben
1.2.1 Regionalplan
Der Regionalplan des Regierungsbezirks Köln Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg stellt
die Fläche als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Unmittelbar westlich grenzen Allge-
meine Freiraum- und Agrarbereiche mit der Zweckbindung „Agrarbereiche mit spezialisierter
Intensivnutzung“ an, die gleichzeitig auch als Teil eines regionalen Grünzugs und dem Schutz
der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung dienend dargestellt sind.
Der Regionalplan befindet sich derzeit in der Neuaufstellung. Die geplanten Darstellungen des
zuletzt verfügbaren Entwurfes der Regionalplanneuaufstellung entsprechen den Darstellun-
gen des rechtswirksamen Regionalplans für das Plangebiet.
Das Vorhaben der Errichtung von Wohngebäuden entspricht damit den Zielen der Raumord-
nung.
1.2.2 Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan der Stadt Bonn ist das Plangebiet überwiegend als Wohnbaufläche
dargestellt. Das Grundstück der bestehenden Kindertagesstätte ist dabei ergänzend mit der
Kennzeichnung Kindergarten versehen. Die nördlichen und westlichen Randbereiche werden
als Grünflächen (Dauerkleingärten / Sportplatz) dargestellt.
Ungeachtet der Darstellung von Grünflächen an den Rändern des Plangebietes kann der Be-
bauungsplan im Hinblick auf die geplanten zukünftigen Wohnnutzungen im Plangebiet als aus
dem Flächennutzungsplan entwickelt gem. § 8 Abs. 2 BauGB angesehen werden. Diese Ein-
schätzung erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplans ge-
nerell nicht parzellenscharf sind und sich die in diesem Bereich großflächigen Darstellungen
des Flächennutzungsplans nicht an konkreten Strukturen in der Örtlichkeit orientieren. Im Üb-
rigen wird der im Flächennutzungsplan dargestellten randlichen Eingrünung in der Form Rech-
nung getragen, als die Grünstrukturen im vorliegenden Bebauungsplan über die Festsetzung
von Verkehrsgrün entlang der Grootestraße und Erhaltungsfestsetzungen für die Bepflanzung
an der westlichen Seite des Plangebietes gesichert werden.
1.2.3 Geltendes Planungsrecht
Verbindliches Planungsrecht besteht für das Plangebiet überwiegend in Form des Bebauungs-
planes Nr. 7323-13, der im Jahr 1984 Rechtskraft erlangt hat. Darin wird nahezu das gesamte
Plangebiet als „Reines Wohngebiet“ festgesetzt. Im Osten des Plangebietes ist eine „Fläche
für Gemeinbedarf (Kindergarten)“ ausgewiesen. Die seinerzeit vorgesehenen Erschließungs-
flächen sind als öffentliche Verkehrsflächen in dem Bebauungsplan festgesetzt.Seite 32 von 137
Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 „Grootestraße/Lenaustraße“ – Teil A: Begründung 3
Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Zahl der Vollgeschosse, die Grundflächenzahl
(GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) bestimmt. Die GRZ wurde mit 0,3 festgesetzt, die
GFZ mit 0,4 bis 1,0 bei I-III Vollgeschossen. Planungsziel war eine, verglichen mit heutigen
städtebaulichen Maßstäben, sehr aufgelockerte Bebauung.
Die überbaubaren Flächen sind über die Baugrenzen bestimmt, die sehr differenziert zukünf-
tige Baukörper vorgeben. Die Bauweise ist entsprechend der überbaubaren Grundstücksflä-
chen als offene oder geschlossene Bauweise festgesetzt.
Darüber hinaus sind in dem Bebauungsplan Flächen für den ruhenden Verkehr (Stellplätze
und Garagen) - zugeordnet zu den Gebäuden - sowie mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten
zugunsten der Anlieger zu belastende Flächen zur Erschließung einzelner überbaubarer
Grundstücksflächen festgesetzt.
Zwei nicht überbaubare Streifen in ca. 5 m bis 10 m Breite entlang der Grootestraße sowie am
östlichen Rand des Plangebietes gegenüber der mehrgeschossigen Bebauung Lenaustraße
sind als Flächen zum „Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ ausgewiesen und sollen zur
Eingrünung des Wohngebietes beitragen. Detailliertere Festsetzungen dazu gibt es in dem
Bebauungsplan nicht.
Für eine kleine Teilfläche im Süden des Plangebietes bestimmt der Bebauungsplan Nr. 7323-
2 das Planungsrecht. Der aus dem Jahre 1980 stammende Bebauungsplan setzt hier neben
öffentlichen Verkehrsflächen ein reines Wohngebiet in eingeschossiger Bauweise sowie zu-
gehörige Flächen für Stellplätze und Garagen fest.
Im Norden des Plangebietes besteht im Bereich der Grootestraße derzeit Planungsrecht in
Form der Bebauungspläne Nrn. 7323-5 und 7323-10. Sowohl der aus dem Jahre 1975 stam-
mende Bebauungsplan Nr. 7323-5 als auch der Bebauungsplan Nr. 7323-10, der im Jahr 1997
Rechtskraft erlangt hat, weisen die betroffenen Flächen jeweils als öffentliche Verkehrsfläche
aus.
Der nun aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6122-1 ersetzt die Bebau-
ungspläne Nr. 7323-13, 7323-2, 7323-5 und 7323-10 soweit diese in den Geltungsbereich
fallen.
1.2.4 Sonstige Planungen / Satzungen / Nachrichtliche Übernahmen.
1.2.4.1 Denkmalschutz
Weder im Vorhabengebiet noch in der näheren Umgebung sind Baudenkmäler oder Boden-
denkmäler vorhanden bzw. bekannt.
1.2.4.2 Naturschutzrechtliche Belange / Baumschutz
Das Plangebiet liegt innerhalb des Naturparks Rheinland.
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans oder in einem Natura-
2000-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet.
Südlich grenzt an das Plangebiet das schutzwürdige Biotop BK-5208-504 an, welches auch
wenige Meter über die südliche Plangebietsgrenze hinaus in das Plangebiet hineinragt.Seite 33 von 137
Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 „Grootestraße/Lenaustraße“ – Teil A: Begründung 4
Gesetzlich geschützte Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopver-
bund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen.
Gemäß der Bonner Baumschutzsatzung sind Bäume mit einem Stammumfang von 100 cm
und mehr, bei Nadelbäumen 150 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 100 cm ge-
schützt. Diese Vorschriften gelten nicht für Obstbäume, mit Ausnahme von Nussbäumen und
Esskastanien.
An der südlichen Plangebietsgrenze liegt ein sehr geringer Anteil der Plangebietsfläche inner-
halb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Hardtbach-Systems. Weiter liegt das
Plangebiet innerhalb eines Hochwasserrisikogebietes.
Im Plangebiet stehen 18 Bäume von denen 10 unter die Bonner Baumschutzsatzung fallen.
Zwei weitere Bäume, die unter die Bonner Baumschutzsatzung fallen, stehen auf der Plange-
bietsgrenze in Richtung Kleingartenanlage.
Eine Vielzahl weiterer Bäume stehen zwar auf den Flächen der westlich gelegenen Kleingar-
tenanlage, ragen aber mit Ihren Kronendurchmessern in das Plangebiet hinein. Die Kronen-
durchmesser aller Bäume im Plangebiet oder angrenzend sind in den Bebauungsplan mitauf-
genommen.
1.2.4.3 Bonner Baulandmodell
Das Vorhaben fällt unter die Regularien des Bonner Baulandmodells (DS-Nr. 1613742EB5
und 1811574EB5). Nach dem Bonner Baulandmodell sind mind. 40 % der Wohnungen als
geförderter Wohnungsbau zu realisieren und 20 % der Wohnungen im Förderweg B oder preis-
gedämpft anzubieten. Ebenso sind vom Vorhabenträger Kosten für soziale Infrastruktur zu
übernehmen, soweit diese dem Vorhaben zuzurechnen sind.
Gemäß dem ergänzenden Beschluss der Bezirksvertretung Bonn zur frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit (DS. Nr. 201805, Änderungspunkt 5.) werden jedoch insgesamt 50 % der
gesamten BGF Wohnen im öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen, davon 30% im
Förderweg A und 20% im Förderweg B.
1.3 Planungsanlass und Erfordernis der Planaufstellung
Im Jahr 2017 hat die LANGEN MassivHaus GmbH & Co. KG die bisher unbebauten Plange-
bietsflächen (Flurstücke 983, 1045, 1046, 1139, 1140, 1414) mit dem Ziel einer wohnbaulichen
Entwicklung nach heutigen städtebaulichen Maßstäben erworben.
Das bestehende Planungsrecht aus den 1980er Jahren erfüllt jedoch nicht die heutigen Anfor-
derungen an eine mehrfache Innenentwicklung mit maßvoll urban verdichteten Baustrukturen,
an qualitativ und quantitativ wertigen Grünstrukturen, an nachhaltige Mobilitätsformen und
nicht zuletzt auch an eine durchmischte Sozialstruktur.
Vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Wohnraumbedarfs in Bonn plant die Vorhabenträ-
gerin unter der Projektgesellschaft Bonn Grootestraße GmbH & Co. KG die Entwicklung eines
urbanen Wohnquartiers mit ca. 340 Wohneinheiten in unterschiedlichen Wohnformen und leis-
tet so einen maßgeblichen Beitrag zur Deckung des hohen Bonner Wohnraumbedarfes. Dar-Seite 34 von 137
Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6122-1 „Grootestraße/Lenaustraße“ – Teil A: Begründung 5
über hinaus ist zur Deckung des Bedarfs an Kindertagesstätten eine 4-gruppige Kindertages-
stätte vorgesehen. Der Bebauungsplan soll ebenfalls das Planungsrecht für einen potentiellen
Ersatzneubau der bestehenden städtischen Kindertagesstätte Lenaustraße mit Wohnüber-
bauung schaffen.
Bonn ist eine wachsende Stadt. Im Zuge der erfolgreichen Umstrukturierung von der Bundes-
hauptstadt zur Bundesstadt mit ihrer inzwischen diversifizierten Wirtschaftsstruktur, der Rhei-
nischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn mit rund 33.000 Studierenden, den zahlreichen
kleinen, mittleren und großen Arbeitgebern, einigen Bundesministerien und sonstigen Bundes-
institutionen sowie mit zahlreichen internationalen Organisationen ist die Einwohnerzahl
Bonns stetig gewachsen. Den Prognosen der verschiedenen Marktbeobachter folgend wird
dieses Wachstum auch zukünftig anhalten. Dies gilt nicht nur für die Stadt Bonn, sondern nach
wie vor auch für das direkte Umland und die umliegende Region.
Zum Stichtag 31.12.2021 lebten 335.974 Personen mit Hauptsitz in Bonn. Bis 2050 geht die
amtliche Statistik (it.nrw) davon aus, dass Bonn, ausgehend vom Jahr 2021, um 8,8 % auf
dann 359.600 Einwohner wachsen wird. Die Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre be-
stätigt diesen prognostizierten Trend. Begründet wird diese Entwicklung vor allem durch regi-
onale und überregionale Wanderungsgewinne, von denen insbesondere Bonn als wirtschaft-
licher Wachstumsmotor der Region profitiert. Die Stadt verzeichnet zudem ein natürliches

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de