241555-07 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag Weiterführung des Verfahrens vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7819-14, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf; „Langwarthöfe" Antrag zur Vorlage 241555
Kerndaten
- Nummer
- 241555-07 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 22.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Karl-Barth-Straße Hauptort
- Langwartweg
- Hinter Hoben
- Dottendorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 241555-07 AA Antragsteller/in: Marcel Schmitt BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 22.01.2025 BBB-Änderungsantrag Weiterführung des Verfahrens vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7819-14, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf; „Langwarthöfe" Antrag zur Vorlage 241555 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Oberbürgermeisterin legt in der Sitzung dar, 1. auf Basis welchen Beschlusses oder aus welchem Sachgrund sie die auslaufende Nachzahlungsverpflichtung verlängert hat, nachdem der Planungsausschuss die Weiterverfolgung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7819-14 für das Gebiet zwischen Karl-Barth-Straße, Langwartweg und der Straße Hinter Hoben im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf wird auf der Basis des modifizierten Projektentwurfes in seiner Sitzung am 29.10.2024 abgelehnt hat, 2. a. wo der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 9.12.2024 (Montag), die Drucksache 241555 erneut auf die Tagesordnung der Sitzung des Planungsausschusses vom 22.1.2025 zu nehmen, dokumentiert ist und ob es sich dabei um einen nach den Regeln der Geschäftsordnung des Rates und seiner Gremien gestellten Antrag handelt, b. welche „neuen Informationen“ zur Wiederaufnahme in die Tagesordnung geführt haben, 3. ob es zutrifft, a. dass sich an der Schadstoffbelastung des Baugrundes und der notwendigen Altlastenbeseitigung seit dem Verkauf des städtischen Grundstücks nichtsSeite 1 von 2 Seite 2 verändert hat, b. dass nach wie vor nichtvorhersagbar ist, ob bei der Vielzahl der erwarteten Probleme noch ein relevanter Nachzahlungsbetrag des Käufers überhaupt zustande kommt, 4. a. ob für die Stadt Bonn eine rechtssichere Möglichkeit besteht, die Nutzung des Gebäudes auf „Menschen in Ausbildung“ zu beschränken und wenn nein, wie viele Stellplätze dann bauordnungsrechtlich für 31 Wohneinheiten erforderlich wären, b. ob es „den heutigen städtebaulichen, verkehrlichen und ökologischen Zielsetzungen an ein Bauvorhaben“ entspricht, PKW-Stellplätze oberirdisch unter (Teil-)Versiegelung weiterer möglicher Freiflächen zu errichten oder der von der Oberbürgermeisterin tolerierte Verzicht auf die zuvor geplante Tiefgarage vielmehr dem wirtschaftlichen Interesse des Investors dient, c.ob die oberirdische Anordnung der Stellplätze statt in einer Tiefgarage zu einem deutlich höheren Nachzahlungsbetrag führt und wenn ja, in welcher Höhe. Begründung Die Antragsteller sind ob der sehr „unkonventionell“ erfolgten Aufnahme der ursprünglich durch den Planungsausschuss abgelehnten Beschlussvorlage interessiert zu erfahren, welches „Verfahren“ dem zugrunde liegt. Weiterhin fehlt es der Stellungnahme der Oberbürgermeisterin an der Angabe, welche „neuen Informationen“ die erneute Behandlung einer in diesem Gremium bereits abgelehnten Vorlage rechtfertigen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de