241555-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Weiterführung des Verfahrens vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7819-14, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf; „Langwarthöfe"
Kerndaten
- Nummer
- 241555-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.11.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Karl-Barth-Straße Hauptort
- Langwartweg
- Hinter Hoben
- Dottendorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241555-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Weiterführung des Verfahrens vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7819-14, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf; „Langwarthöfe" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.11.2024 Kenntnisnahme Rat 12.12.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda vertagte in seiner Sitzung am 31.10.2024 die Verwaltungsvorlage über die Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7819-14 für das Gebiet zwischen Karl-Barth-Straße, Langwartweg und der Straße Hinter Hoben im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf auf der Basis des modifizierten Projektentwurfes mit folgender Maßgabe (DS-Nr.: 241555): „Die Verwaltung wird um Überprüfung gebeten, ob in dem Gebäude eine Quartiersgarage umgesetzt werden kann und ob es bei dem Grundstück eine Preisbindungsfrist für den Eigentümer gibt und wann diese abläuft.“ Zu den angesprochenen Aspekten wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Quartiersgarage: Unter Berücksichtigung der bestehenden Altlastenproblematik sowie der im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Anwohner entwickelte die Vorhabenträgerin ein neues Plan- und Nutzungskonzept, das auf die Herstellung einer Tiefgarage verzichtet. Die zur Beschlussfassung vorgelegte Planung stellt des Weiteren auf studentisches Wohnen bzw. Wohnen für Menschen in Ausbildung ab. Ziel ist ein autoarmes Wohnquartier, das lediglich ein Minimum an oberirdisch angeordneten Kfz-Stellplätzen aufweist. Die Basis hierfür bildet ein Mobilitätskonzept, das verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung des Kfz-Stellplatzbedarfs benennt. Gegen die Umsetzung einer Quartiersgarage in Teilen des Gebäudes spricht zum Einen die besondere Kubatur des Gebäudes, die sich durch ihre kammartige Struktur mit Hofbildungen auszeichnet. Zum Anderen müsste bei Herstellung von Quartiersstellplätzen auf dringend benötigten Wohnraum für Menschen in Ausbildung verzichtet werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Vorhabenträgerin selbst führt zu den angesprochenen Aspekten Folgendes aus (siehe Anlage 1). Kaufvertrag: Hierzu erfolgt eine gesonderte, nicht-öffentliche Mitteilung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de