← zurück zu 241542

241542-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Derlestraße/Ecke Heilsbachstraße

Nummer
241542-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Heilsbachstraße Straße· Hardthöhe, Hardtberg Hauptort
  • Derlestraße Straße· Hardthöhe, Hardtberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 26.11.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 241542 Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Derlestraße/Ecke Heilsbachstraße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.283 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241542-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im
Bereich Derlestraße/Ecke Heilsbachstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 26.11.2024 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung erkennt die Erforderlichkeit von Querungsmöglichkeiten für den
Fußverkehr im genannten Bereich, aufgrund der nahegelegten Einrichtungen
(Altenheim und Jugendzentrum südöstlich der Derlestraße) und des etwa 400m
nordwestlich gelegenen Schulzentrums. Aufgrund der Bushaltestelle und der
verhältnismäßig langen und daher insbesondere für die Bewohnenden des
Altenheims weniger attraktiven Querungsdistanz von ca. 8 Meter sieht die
Verwaltung einen Fußgängerüberweg in diesem Bereich jedoch als nicht
geeignet.
Alternativ könnte eine Mittelinsel in der Fahrbahn untergebracht werden. Diese
würde nicht nur die Querung der Derlestraße erleichtern, sondern könnte sich
auch geschwindigkeitsreduzierend auf den Kfz-Verkehr auswirken und die
Einhaltung der Regelgeschwindigkeit im Ortseingangsbereich unterstützen.
Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung im genannten Bereich eine
Querungshilfe prüfen. In diesem Zusammenhang schlägt die Verwaltung vor,
eine Verkehrszählung durchzuführen um die Notwendigkeit zur Einrichtung
einer Querungsmöglichkeit zu ermitteln. Im weiteren Planungsverlauf wird die
Verwaltung einen möglichen Standort in Augenschein nehmen und hierbei
sowohl den genauen Standort als auch die baulichen Voraussetzungen prüfen.
Unabhängig davon kann die Verwaltung im Sinne der Verkehrsberuhigung die
Geschwindigkeitskontrollen erhöhen. Darüber hinaus kann die Verwaltung in
dem genannten Bereich unter Einbeziehung der Polizei die Umsetzung von
Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen verkehrsrechtlich prüfen.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Hardtberg:
Die Bezirksvertretung Hardtberg befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene weitere Vorgehensweise und lässt sich über das Ergebnis
nach Durchführung der Prüfungen informieren. Das formelle Verfahren zum
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW ist jedoch mit diesem Votum und der
Beratung in der Bezirksvertretung abgeschlossen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 12:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de