241542-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Derlestraße/Ecke Heilsbachstraße
Kerndaten
- Nummer
- 241542-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.11.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Heilsbachstraße Hauptort
- Derlestraße
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241542-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Derlestraße/Ecke Heilsbachstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 26.11.2024 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung erkennt die Erforderlichkeit von Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr im genannten Bereich, aufgrund der nahegelegten Einrichtungen (Altenheim und Jugendzentrum südöstlich der Derlestraße) und des etwa 400m nordwestlich gelegenen Schulzentrums. Aufgrund der Bushaltestelle und der verhältnismäßig langen und daher insbesondere für die Bewohnenden des Altenheims weniger attraktiven Querungsdistanz von ca. 8 Meter sieht die Verwaltung einen Fußgängerüberweg in diesem Bereich jedoch als nicht geeignet. Alternativ könnte eine Mittelinsel in der Fahrbahn untergebracht werden. Diese würde nicht nur die Querung der Derlestraße erleichtern, sondern könnte sich auch geschwindigkeitsreduzierend auf den Kfz-Verkehr auswirken und die Einhaltung der Regelgeschwindigkeit im Ortseingangsbereich unterstützen. Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung im genannten Bereich eine Querungshilfe prüfen. In diesem Zusammenhang schlägt die Verwaltung vor, eine Verkehrszählung durchzuführen um die Notwendigkeit zur Einrichtung einer Querungsmöglichkeit zu ermitteln. Im weiteren Planungsverlauf wird die Verwaltung einen möglichen Standort in Augenschein nehmen und hierbei sowohl den genauen Standort als auch die baulichen Voraussetzungen prüfen. Unabhängig davon kann die Verwaltung im Sinne der Verkehrsberuhigung die Geschwindigkeitskontrollen erhöhen. Darüber hinaus kann die Verwaltung in dem genannten Bereich unter Einbeziehung der Polizei die Umsetzung von Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen verkehrsrechtlich prüfen. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Hardtberg: Die Bezirksvertretung Hardtberg befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene weitere Vorgehensweise und lässt sich über das Ergebnis nach Durchführung der Prüfungen informieren. Das formelle Verfahren zum Bürgerantrag nach § 24 GO NRW ist jedoch mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de