← Vorlagen

241538 · Beschlussvorlage

Zuschuss für den Bonner Rosenmontagszug am 03.03.2025

Nummer
241538
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69,9 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.181 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
241538
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Zuschuss für den Bonner Rosenmontagszug am
03.03.2025
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Festausschuss Bonner Karneval e.V. erhält für die Vorbereitung und
Durchführung des Bonner Rosenmontagszuges am 03.03.2025 einen
Zuschuss in Höhe von 20.000,-- €.
Begründung
Der Festausschuss Bonner Karneval e.V. organisiert jährlich den Bonner
Rosenmontagzug. Für 2025 ist die Durchführung des Umzuges am 03.03.2025
geplant.
Durch den Festausschuss Bonner Karneval e.V. wurde am 21.03.2024
fristgerecht ein entsprechender Zuschuss in Höhe von 30.000,-- € beantragt.
Für die Durchführung des Rosenmontagszuges am 12.02.2024 erhielt er einen
Zuschuss i.H.v. insgesamt 28.500,-- €. Die beantragte Zuschusserhöhung um
1.500,-- € wird mit allgemeinen Preissteigerungen und fehlender
Kostendeckung begründet.
Der vorgeschlagene Zuschussbetrag in Höhe von 20.000,-- € entspricht in der
Höhe dem in den Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und
Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der
Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn in der geänderten
Fassung vom 07.06.2022 vorgesehenen Betrag (vergl. Ziffer 3.2.14 RL).
Darüber hinaus erhält der Festausschuss Bonner Karneval e.V. eine vom Rat
dauerhaft für die nächsten Jahre beschlossene Aufstockung des Zuschusses
um 8.500,-- € auf den in der Vergangenheit gewährten Zuschuss (DS 221115)
von 28.500,-- €. Diese Mittel sind im Haushaltsjahr 2025 bereits veranschlagt.
Da der bezirkliche Anteil des vorgeschlagenen Zuschusses im laufenden
Haushaltsjahr als Transfermittel eingeplant ist, verzichtet die Verwaltung
darauf, die im kommenden Haushaltsjahr zu erwartende Kürzung der
freiwilligen Leistungen bereits einzuberechnen.Seite 1 von 2
Seite 2
Die beantragte Zuschusserhöhung i.H.v. 1.500,-- € wird aus Gründen der
notwendigen sparsamen Bewirtschaftung der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung der erheblich gestiegenen
Reinigungskosten nach karnevalistischen Umzügen im Bonner Stadtbezirk
nicht unterstützt.
Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses stehen unter dem Vorbehalt,
dass der Bonner Rosenmontagszug 2025 tatsächlich stattfindet.
Die Auszahlung erfolgt immer zeitnah zum Veranstaltungstag.
Die Gewährung des Zuschusses erfolgt unter dem Vorbehalt des Beschlusses
des Haushaltsplanes 2025/2026 durch den Rat der Stadt Bonn und der
Genehmigung des Haushaltes durch die Bezirksregierung Köln.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 BezVSt.Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt.Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
20.000,00 € 110660130/
73.1000
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
20.000,00 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de