241538 · Beschlussvorlage
Zuschuss für den Bonner Rosenmontagszug am 03.03.2025
Kerndaten
- Nummer
- 241538
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 241538 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I Zuschuss für den Bonner Rosenmontagszug am 03.03.2025 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Festausschuss Bonner Karneval e.V. erhält für die Vorbereitung und Durchführung des Bonner Rosenmontagszuges am 03.03.2025 einen Zuschuss in Höhe von 20.000,-- €. Begründung Der Festausschuss Bonner Karneval e.V. organisiert jährlich den Bonner Rosenmontagzug. Für 2025 ist die Durchführung des Umzuges am 03.03.2025 geplant. Durch den Festausschuss Bonner Karneval e.V. wurde am 21.03.2024 fristgerecht ein entsprechender Zuschuss in Höhe von 30.000,-- € beantragt. Für die Durchführung des Rosenmontagszuges am 12.02.2024 erhielt er einen Zuschuss i.H.v. insgesamt 28.500,-- €. Die beantragte Zuschusserhöhung um 1.500,-- € wird mit allgemeinen Preissteigerungen und fehlender Kostendeckung begründet. Der vorgeschlagene Zuschussbetrag in Höhe von 20.000,-- € entspricht in der Höhe dem in den Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn in der geänderten Fassung vom 07.06.2022 vorgesehenen Betrag (vergl. Ziffer 3.2.14 RL). Darüber hinaus erhält der Festausschuss Bonner Karneval e.V. eine vom Rat dauerhaft für die nächsten Jahre beschlossene Aufstockung des Zuschusses um 8.500,-- € auf den in der Vergangenheit gewährten Zuschuss (DS 221115) von 28.500,-- €. Diese Mittel sind im Haushaltsjahr 2025 bereits veranschlagt. Da der bezirkliche Anteil des vorgeschlagenen Zuschusses im laufenden Haushaltsjahr als Transfermittel eingeplant ist, verzichtet die Verwaltung darauf, die im kommenden Haushaltsjahr zu erwartende Kürzung der freiwilligen Leistungen bereits einzuberechnen.Seite 1 von 2 Seite 2 Die beantragte Zuschusserhöhung i.H.v. 1.500,-- € wird aus Gründen der notwendigen sparsamen Bewirtschaftung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung der erheblich gestiegenen Reinigungskosten nach karnevalistischen Umzügen im Bonner Stadtbezirk nicht unterstützt. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses stehen unter dem Vorbehalt, dass der Bonner Rosenmontagszug 2025 tatsächlich stattfindet. Die Auszahlung erfolgt immer zeitnah zum Veranstaltungstag. Die Gewährung des Zuschusses erfolgt unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Haushaltsplanes 2025/2026 durch den Rat der Stadt Bonn und der Genehmigung des Haushaltes durch die Bezirksregierung Köln. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.30 BezVSt.Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt.Bonn Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 20.000,00 € 110660130/ 73.1000 2024 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 20.000,00 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de