241536 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Lärmbeeinträchtigungen durch den Einsatz von benzinbetriebenen Landschaftsgeräten - Umrüstung auf Elektrogeräte
Kerndaten
- Nummer
- 241536
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 02.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 241536 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 30.08.2024 Bürgerantrag: Lärmbeeinträchtigungen durch den Einsatz von benzinbetriebenen Landschaftsgeräten - Umrüstung auf Elektrogeräte Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 24.09.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag thematisiert Lärmbeeinträchtigungen durch den Einsatz von bezin- betriebenen Landschaftsgeräten (Heckenscheren, Rasenmähern, Laubbläser, Trimmer etc.) und ist auf die Umrüstung auf Elektrogeräte gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 4 Von: Gesendet: Freitag, 30. August 2024 13:32 An: VL_OB-11_buergerbeteiligung <buergerbeteiligung@bonn.de> Betreff: Fwd: Massiver Lärm durch Geräte der Landschaftsgärtner Sehr geehrte Damen und Herren, Online im Bürgerantragsformular konnte ich mein Anliegen nicht anbringen. 2x habe ich alles ausgefüllt und immer verschwand der Text. Daher hier per mail: Private Landschaftsgärtner verwenden im Stadtgebiet immer noch häufig benzinmotorgetriebene Geräte (Heckenscheren, Rasenmäher, Laubbläser, Trimmer etc). Diese Geräte sind sehr laut, luftverschmutzend und für Betreiber wie Anwohner im Dauerbetrieb gesundheitsschädlich. Sie kommen zum regelmäßigen (!) Einsatz in reinen Wohngebieten und vor Bürogebäuden, wo sie auch extrem störend sein können. Rechtsgrundlage ist offenbar die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung des Bundes und die dadurch umgesetzte RL 2000/14 EG (mit viel höheren Grenzwerten als die TA-Lärm). Spezielleres Landesrecht oder Kommunalrecht habe ich nicht gefunden. Auf der Internetseite der Stadt Bonn finden sich keine Grenzwerte. Offenbar sind strengere Regeln von der Stadt Bonn auch nicht beabsichtigt. So die Auskunft des Stadtordnungsdienstes 2022 (s. unten) und die Darstellung auf der Webseite der Stadt zu zulässigem Lärm. Erträglicher wäre es aber, wenn es hier eine Entwicklung zum Besseren gäbe. Die Motordinger könnten durch leistungsfähige (!) Elektrogeräte ersetzt werden. Dies geschieht aber nur sehr selten. Könnte die Stadt Bonn nicht eine freiwillige Umrüstung bei den Landschaftsgärtnern auf leistungsfähige (!) Elektrogeräte anregen - angelegt auf eine bestimmte Umrüstzeit? Das wäre umweltfreundlich, würde die Gesundheit der Mitarbeiter und der Bürger schonen und überhaupt in die Zeit passen. Ein schönes kommunales Projekt! Oder sollen wir weiter leiden? Ich werden mich mit meiner Initiative nachrichtlich auch an die Medien wenden. Freundliche Grüße Anfang der weitergeleiteten Nachricht: Von: " Betreff: AW: Lärm durch Geräte der Landschaftsgärtner Datum: 19. August 2022 um 08:55:59 MESZ An: "Seite 2 von 4 Sehr geehrter Ihre Anfrage wurde mir vom Stadtordnungsdienst zur Beantwortung weitergeleitet, da ich für die Überwachung solcher gewerblich eingesetzten Maschinen bin. Sie haben die derzeitige Rechtslage korrekt wiedergegeben. Zurzeit sind meiner Kenntnis nach auch keine weitergehenden Beschränkungen im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn vorgesehen. Allerdings haben Sie noch die Möglichkeit, Ihre Anregungen über einen Bürgerantrag der Kommunalpolitik zukommen zulassen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bonn.de/service-bieten/dialog-beteiligung/buergerausschuss.php oder https://www.bonn-macht-mit.de/informationen/b%C3%BCrgerantr%C3%A4ge Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bundesstadt Bonn Amt für Umwelt und Stadtgrün Untere Immissionsschutzbehörde Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn Telefon: +49 (0)228 E-Mail: Internet: www.bonn.de -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Gesendet: Dienstag, 16. August 2022 21:06 An: Stadtordnungsdienst <Stadtordnungsdienst@Bonn.de> Betreff: Lärm durch Geräte der Landschaftsgärtner ⚠ Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! ⚠ Sehr geehrte Damen und Herren, private Landschaftsgärtner verwenden im Stadtgebiet immer noch häufig benzinmotorgetriebene Geräte (Heckenscheren, Rasenmäher, Laubbläser, Trimmer etc) - ganz aus der Zeit gefallen. Diese Geräte sind sehr laut und luftverschmutzend. Sie kommen zum regelmäßigen (!) Einsatz in reinen Wohngebieten und vor Bürogebäuden, wo sie auch extrem störend sein können. Die Motordinger könnten durch leistungsfähige Elektrogeräte ersetzt werden. Dies geschieht aber nur sehr selten. (Auch Bonn Orange hat es bisher größtenteils nicht geschafft.) Sicher ist Ihnen das schon häufig vorgetragen worden. Rechtsgrundlage ist offenbar die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung des Bundes und die dadurch umgesetzte RL 2000/14 EG (mit viel höheren Grenzwerten als dieSeite 3 von 4 TA-Lärm). Spezielleres Landesrecht oder Kommunalrecht habe ich nicht gefunden. Auf der Internetseite der Stadt Bonn finden sich keine Grenzwerte. Offenbar sind strengere Regeln auch nicht beabsichtigt. Erträglicher wäre es aber, wenn es hier eine Entwicklung zum Besseren gäbe. Könnte die Stadt Bonn nicht eine freiwillige Umrüstung bei den Landschaftsgärtnern auf leistungsfähige (!) Elektrogeräte anregen - angelegt auf eine bestimmte Umrüstzeit? Das wäre umweltfreundlich, würde die Gesundheit der Mitarbeiter und der Bürger schonen und überhaupt in die Zeit passen. Ein schönes kommunales Projekt! Mich würde dazu Ihre Meinung interessieren. Freundliche GrüßeSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de