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241536 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Lärmbeeinträchtigungen durch den Einsatz von benzinbetriebenen Landschaftsgeräten - Umrüstung auf Elektrogeräte

Nummer
241536
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
02.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 02.09.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 12.02.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 12.02.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 197,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241536-02 ST Bürgerantrag: Lärmbeeinträchtigungen durch den Einsatz von benzinbetriebenen Landschaftsgeräten - Umrüstung auf Elektrogeräte
  2. 241536-01 ST Bürgerantrag: Lärmbeeinträchtigungen durch den Einsatz von benzinbetriebenen Landschaftsgeräten - Umrüstung auf Elektrogeräte hier: Vertagungsbitte

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
241536
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
30.08.2024
Bürgerantrag: Lärmbeeinträchtigungen durch den
Einsatz von benzinbetriebenen Landschaftsgeräten
- Umrüstung auf Elektrogeräte
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
24.09.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag thematisiert Lärmbeeinträchtigungen durch den Einsatz von bezin-
betriebenen Landschaftsgeräten (Heckenscheren, Rasenmähern, Laubbläser,
Trimmer etc.) und ist auf die Umrüstung auf Elektrogeräte gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 4
Von:
Gesendet: Freitag, 30. August 2024 13:32
An: VL_OB-11_buergerbeteiligung <buergerbeteiligung@bonn.de>
Betreff: Fwd: Massiver Lärm durch Geräte der Landschaftsgärtner
Sehr geehrte Damen und Herren,
Online im Bürgerantragsformular konnte ich mein Anliegen nicht anbringen. 2x habe ich alles
ausgefüllt und immer verschwand der Text.
Daher hier per mail:
Private Landschaftsgärtner verwenden im Stadtgebiet immer noch häufig
benzinmotorgetriebene Geräte (Heckenscheren, Rasenmäher, Laubbläser, Trimmer etc). Diese
Geräte sind sehr laut, luftverschmutzend und für Betreiber wie Anwohner im Dauerbetrieb
gesundheitsschädlich. Sie kommen zum regelmäßigen (!) Einsatz in reinen Wohngebieten und
vor Bürogebäuden, wo sie auch extrem störend sein können.
Rechtsgrundlage ist offenbar die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung des
Bundes und die dadurch umgesetzte RL 2000/14 EG (mit viel höheren Grenzwerten als die
TA-Lärm). Spezielleres Landesrecht oder Kommunalrecht habe ich nicht gefunden. Auf der
Internetseite der Stadt Bonn finden sich keine Grenzwerte.
Offenbar sind strengere Regeln von der Stadt Bonn auch nicht beabsichtigt. So die Auskunft
des Stadtordnungsdienstes 2022 (s. unten) und die Darstellung auf der Webseite der Stadt zu
zulässigem Lärm.
Erträglicher wäre es aber, wenn es hier eine Entwicklung zum Besseren gäbe.
Die Motordinger könnten durch leistungsfähige (!) Elektrogeräte ersetzt werden. Dies
geschieht aber nur sehr selten.
Könnte die Stadt Bonn nicht eine freiwillige Umrüstung bei den Landschaftsgärtnern auf
leistungsfähige (!) Elektrogeräte anregen - angelegt auf eine bestimmte Umrüstzeit?
Das wäre umweltfreundlich, würde die Gesundheit der Mitarbeiter und der Bürger schonen
und überhaupt in die Zeit passen. Ein schönes kommunales Projekt! Oder sollen wir weiter
leiden?
Ich werden mich mit meiner Initiative nachrichtlich auch an die Medien wenden.
Freundliche Grüße
Anfang der weitergeleiteten Nachricht:
Von: "
Betreff: AW: Lärm durch Geräte der Landschaftsgärtner
Datum: 19. August 2022 um 08:55:59 MESZ
An: "Seite 2 von 4
Sehr geehrter
Ihre Anfrage wurde mir vom Stadtordnungsdienst zur Beantwortung weitergeleitet, da ich für
die Überwachung solcher gewerblich eingesetzten Maschinen bin.
Sie haben die derzeitige Rechtslage korrekt wiedergegeben. Zurzeit sind meiner Kenntnis
nach auch keine weitergehenden Beschränkungen im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn
vorgesehen.
Allerdings haben Sie noch die Möglichkeit, Ihre Anregungen über einen Bürgerantrag der
Kommunalpolitik zukommen zulassen. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.bonn.de/service-bieten/dialog-beteiligung/buergerausschuss.php
oder
https://www.bonn-macht-mit.de/informationen/b%C3%BCrgerantr%C3%A4ge
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bundesstadt Bonn
Amt für Umwelt und Stadtgrün
Untere Immissionsschutzbehörde
Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Telefon: +49 (0)228
E-Mail:
Internet: www.bonn.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Dienstag, 16. August 2022 21:06
An: Stadtordnungsdienst <Stadtordnungsdienst@Bonn.de>
Betreff: Lärm durch Geräte der Landschaftsgärtner
⚠ Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! ⚠
Sehr geehrte Damen und Herren,
private Landschaftsgärtner verwenden im Stadtgebiet immer noch häufig
benzinmotorgetriebene Geräte (Heckenscheren, Rasenmäher, Laubbläser, Trimmer etc) - ganz
aus der Zeit gefallen.
Diese Geräte sind sehr laut und luftverschmutzend. Sie kommen zum regelmäßigen (!)
Einsatz in reinen Wohngebieten und vor Bürogebäuden, wo sie auch extrem störend sein
können. Die Motordinger könnten durch leistungsfähige Elektrogeräte ersetzt werden. Dies
geschieht aber nur sehr selten. (Auch Bonn Orange hat es bisher größtenteils nicht geschafft.)
Sicher ist Ihnen das schon häufig vorgetragen worden.
Rechtsgrundlage ist offenbar die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung des
Bundes und die dadurch umgesetzte RL 2000/14 EG (mit viel höheren Grenzwerten als dieSeite 3 von 4
TA-Lärm). Spezielleres Landesrecht oder Kommunalrecht habe ich nicht gefunden. Auf der
Internetseite der Stadt Bonn finden sich keine Grenzwerte.
Offenbar sind strengere Regeln auch nicht beabsichtigt.
Erträglicher wäre es aber, wenn es hier eine Entwicklung zum Besseren gäbe.
Könnte die Stadt Bonn nicht eine freiwillige Umrüstung bei den Landschaftsgärtnern auf
leistungsfähige (!) Elektrogeräte anregen - angelegt auf eine bestimmte Umrüstzeit?
Das wäre umweltfreundlich, würde die Gesundheit der Mitarbeiter und der Bürger schonen
und überhaupt in die Zeit passen. Ein schönes kommunales Projekt!
Mich würde dazu Ihre Meinung interessieren.
Freundliche GrüßeSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de