241533 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Ordnungsdienst in Naturschutzgebieten
Kerndaten
- Nummer
- 241533
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 02.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 241533 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 26.08.2024 Bürgerantrag: Ordnungsdienst in Naturschutzgebieten Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 24.09.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stellen wir folgende Anregung zur Entscheidung. Beschlussvorschlag 1) Der Schutz der Bonner Naturschutzgebiete wird durch speziell geschulte Mitglieder des Ordnungs-Außendienstes („Ranger“) unterstützt, deren Schwer- punktaufgabe es ist, die Einhaltung der Besucherregeln in diesen sensiblen Gebieten sicherzustellen und bei Verstößen Anzeige gegen uneinsichtige Per- sonen zu erstatten. 2) Bei Verstößen werden vor Ort die Personalien der Störenden festgestellt, um bei Wiederholungstaten verschärft sanktionieren zu können. Verstöße werden durch den Ordnungsdienst nicht mit Verwarnungen, sondern als Ordnungswid- rigkeit sanktioniert. Die so tätigen Außendienstmitarbeitenden sind wegen ihres spezifischen Auf- gabengebietes organisatorisch bei der Unteren Naturschutzbehörde anzusie- deln. Dies ist prioritär und so schnell wie möglich umzusetzen; die Ranger- Stellen sind spätestens bis zum 1. Januar 2025 vollständig zu besetzen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/nSeite 1 von 4 Seite 2 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 4 Stadt Bonn Die Oberbürgermeisterin 53103 Bonn Per E-Mail: buergerbuero@bonn.de Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW Anregung Nr. 9b: Ordnungsdienst in Naturschutzgebieten Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stellen wir folgende Anregung zur Entscheidung. Beschlussvorschlag 1) Der Schutz der Bonner Naturschutzgebiete wird durch speziell geschulte Mitglieder des Ord- nungs-Außendienstes („Ranger“) unterstützt, deren Schwerpunktaufgabe es ist, die Einhaltung der Besucherregeln in diesen sensiblen Gebieten sicherzustellen und bei Verstößen Anzeige ge- gen uneinsichtige Personen zu erstatten. 2) Bei Verstößen werden vor Ort die Personalien der Störenden festgestellt, um bei Wiederho- lungstaten verschärft sanktionieren zu können. Verstöße werden durch den Ordnungsdienst nicht mit Verwarnungen, sondern als Ordnungswidrigkeit sanktioniert. Die so tätigen Außendienstmitarbeitenden sind wegen ihres spezifischen Aufgabengebietes organi- satorisch bei der Unteren Naturschutzbehörde anzusiedeln. Dies ist prioritär und so schnell wie möglich umzusetzen; die Ranger-Stellen sind spätestens bis zum 1. Januar 2025 vollständig zu besetzen. Begründung Eine entsprechende Anregung mit den Ziffern 1 und 2 (s.o.) wurde bereits mit Schreiben vom 03.11.2021 an die Stadt Bonn gerichtet, auf das hier zur weiteren Begründung verwiesen wird. Gemäß Ortstermin mit Verwaltung und Politik in der Siegaue am 05.10.2022 sind die so tätigen Außendienstmitarbeitenden ausschließlich mit naturschutzbezogenen Aufgaben zu betrauen und entsprechend organisatorisch anzubinden. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda fasste am 09.03.2023 den Änderungsbeschluss 221697-67AA zum Haushalt, mit dem entspre- chende Stellen eingerichtet werden sollten. Darin wurde die Verwaltung „beauftragt, bis zur Sommerpause 2023 einen Entwurf vorzulegen, mit dem der nachhaltige Schutz der Bonner Natur- schutzgebiete sichergestellt werden kann. In diesem Rahmen sollen u.a. Personalstellen geschaffen werden, die den gesetzlich vorgeschriebenen Naturschutz vor Ort durchsetzen sowie Aufklä- rungsarbeit leisten können. Eine Umsetzung erfolgt ab dem Jahr 2024“. Ein von der Unteren Na- turschutzbehörde mit Amt 33 (Bürgerdienste) abgestimmter Konzeptentwurf dazu liegt bereits seit vielen Monaten erarbeitet vor (s. 231880-02 ST).Seite 3 von 4 Nur wenn die Ranger*innen tatsächlich eingestellt und vor Ort aktiv sind, können die Naherho- lung gelenkt und die unzähligen Ordnungswidrigkeiten in den Bonner Naturschutzgebieten erfasst und wirksam verringert werden. Trotz konzeptioneller Vorbereitung sind bisher keine hinreichen- den Fortschritte erkennbar, dies zu realisieren. Nicht zuletzt angesichts der weiterhin dramatischen Situation in den Naturschutzgebieten beantragen wir erneut die Schaffung und Besetzung entspre- chender Stellen. Auch um der Verpflichtung zur Verbesserung des Zustands von Habitaten gemäß EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (EU-Verordnung 2024/1991) nachzukommen, die am 18.08.2024 in Kraft trat und in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gilt, ist der Einsatz von Ranger*innen zur Durchsetzung der Ver- und Gebote unabdingbar. Mit freundlichen GrüßenSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de