241527 · Mitteilungsvorlage
Fall- und Organisationsanalyse der Zusammenarbeit mit Dr. M. Winterhoff
Kerndaten
- Nummer
- 241527
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 09.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241527
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Fall- und Organisationsanalyse der
Zusammenarbeit mit Dr. M. Winterhoff
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 25.09.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Im Fernsehbericht „Warum Kinder keine Tyrannen sind“ vom 09.08.2021 wurde
die Tätigkeit von Dr. Winterhoff, insbesondere im Zusammenhang mit sta-
tionären Jugendhilfen, stark kritisiert. Zum Teil werden ihm nicht unerhebliche
strafbare Handlungen vorgeworfen.
Es wurden ernstzunehmende Hinweise auf schwere qualitative Mängel der
Diagnoseverfahren sowie an den praktizierten Behandlungsmethoden erhoben,
insbesondere wurde eine fachlich nicht zu vertretende langfristige Medikation
von Kindern und Jugendlichen kritisiert. In mehreren Fällen waren betroffene
Kinder und Jugendliche in Jugendhilfeeirichtungen untergebracht. Der Kin-
derpsychiater arbeitete intensiv mit verschiedenen Jugendhilfeträgern zusam-
men, insbesondere mit dem Kleinen Muck e.V. aus Bonn.
Nach der Ausstrahlung kam es zu einer Vielzahl von Anzeigen gegen Herrn Dr.
Winterhoff und einer Anklage gegen Herrn Dr. Winterhoff wegen des Verdach-
tes auf gefährliche Körperverletzung im Juli 2023. Die ermittelnden Behörden
wurden vom Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn so weit
wie möglich unterstützt.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat auf Basis der Berichterstattung
verschiedene Maßnahmen initiiert:
1. Interne Fallüberprüfungen
2. Überprüfung stationärer Jugendhilfeträger
3. Austausch mit der Heimaufsicht des Landesjugendamtes
4. Beauftragung einer externen Untersuchung
1. Als Reaktion auf die Vorwürfe gegen Herrn Dr. Winterhoff wurden 2021
alle aktuellen Fälle im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundes-
stadt Bonn mit Beteiligung von Herrn Dr. Winterhoff geprüft und insbe-
sondere die Einholung einer zweiten fachlichen Expertise, über die je-
weils Sorgeberechtigten eingefordert. In den einzelnen Fällen ergab
sich ein sehr unterschiedliches Bild. So wurde zum Teil die Medikation
verändert oder abgesetzt, in anderen Fällen gab es keinen Handlungs-
bedarf und die Medikation wurde fortgesetzt. In einem Fall wurde durch
die Vormundin Strafanzeige gestellt.Seite 1 von 145
Seite 2
2. Ebenso wurden alle Bonner Erziehungshilfeträger kontaktiert und ge-
klärt, inwiefern es hier engere Verflechtungen/ Zusammenarbeiten mit
Herrn Dr. Winterhoff gegeben hat. Mit dem Träger der Kleine Muck e.V.
wurden 2021 intensive Gespräche geführt. Hier wurden insbesondere
Leistungsvereinbarungen der Stadt mit dem Träger überprüft und ver-
ändert, so dass eine Rollenklärung erfolgte und eine mögliche Interes-
senkollision verhindert wurde. Im Rahmen von Qualitätsdialo-
gen/Trägergesprächen wurde auch mit anderen Trägern die Zusam-
menarbeit mit Herrn Dr. Winterhoff reflektiert und die Versorgung der
Kinder bei anderen Psychiatern besprochen. Die Zusammenarbeit zwi-
schen Herrn Dr. Winterhoff und dem Kleinen Muck wurde kurz nach Be-
kanntwerden der Vorwürfe beendet und Herr Dr. Winterhoff trat als Vor-
standsmitglied zurück.
3. Für die Einrichtungsaufsicht und die Erteilung der Betriebserlaubnis ist
gem. § 45 SGB VIII und § 47 SGB VIII der überörtliche Träger (= Lan-
desjugendamt) zuständig. Auch hier hat es Austausch zwischen dem
Kleinen Muck und dem Landesjugendamt gegeben, vor allem in Schrift-
form zwischen Landesjugendamt und dem Träger. Persönliche Aus-
tausch- und Überprüfungsgespräche sind nicht bekannt. In den schriftli-
chen Austausch waren wir eingebunden.
4. Im November 2021 wurde das Institut für soziale Arbeit e.V. (ISA) Müns-
ter in Zusammenarbeit mit SOCLES International Centre for Socio-Legal
Studies Heidelberg und der Klinik für Psychiatrie, Neurologie, Psycho-
somatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter der Univer-
sitätsmedizin Rostock mit der Untersuchung des Winterhoff Komplexes
vom Jugendamt beauftragt, insbesondere um aus der Analyse der Ein-
zelfälle Erkenntnisse für eine Systemverbesserung zu erhalten.
Die Untersuchung beinhaltet eine Aktenanalyse der 2021 aktuellen Fälle
des Jugendamtes und eine genaue Betrachtung von drei einzelnen Fäl-
len mit Durchführung von Interviews mit den jeweils Beteiligten im Hel-
fersystem. Um die Sicht der Betroffenen zu erfassen, wurde ein Inter-
view mit Mitgliedern und Mitgliederinnen des Vereins Careleaver e.V.
geführt. Zusätzlich wurden Expertisen zum Thema Rechte junger Men-
schen in der Kooperation zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Kinder-
und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie zur Kooperation Kin-
der- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie und -
psychotherapie erstellt.
Ergebnis und Perspektive:
Im Untersuchungsbericht wurde durch das ISA festgehalten, dass sich eine
weitgehend fachlich korrekte Fallbearbeitung durch das Amt für Kinder, Jugend
und Familie zeigte. Es lassen sich keine Entscheidungen identifizieren, die aus
pädagogischer, rechtlicher oder ärztlicher Sicht als deutlich fehlerhaft einzu-
schätzen sind.
Die Ergebnisse der Studie wurden in einem Gespräch mit der Beigeordneten,
der Amtsleitung und weiteren Mitarbeitenden des Amtes für Kinder, Jugend und
Familie von den beteiligten Instituten vorgestellt und besprochen.Seite 2 von 145
Seite 3
In den Fachdiensten für Familien- und Erziehungshilfen wird die Diskussion
über die Konsequenzen aus dem Gutachten für die zukünftige Arbeit fortge-
setzt. Hierbei werden insbesondere die Empfehlungen des Gutachtens (S. 41
des Gutachtens) berücksichtigt. Die Berücksichtigung der im Gutachten vorge-
stellten vulnerablen Punkte ist als fortdauernder Prozess zu verstehen. Ganz
konkret wird die Thematik der medikamentösen Begleitung von stationär unter-
gebrachten Kindern und Jugendlichen einen strukturierten Einzug in die Hilfe-
planung finden.
In einem Termin der Arbeitsgemeinschaft Hilfen zur Erziehung gem. § 78 SGB
VIII wurde das Gutachten den Jugendhilfeträgern in Bonn vorgestellt und die
sich daraus ergebenden Empfehlungen diskutiert.
Die Zusammenarbeit zwischen Erziehungshilfeträger, Landesjugendamt und
kommunalem Jugendamt hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Es
besteht im Dreiecksverhältnis von Träger-Landesjugendamt-örtlichem Jugend-
amt eine transparente Kommunikation. Weiterhin ist die Stadt Bonn bei allen
einrichtungsbezogenen Konzepten und Schutzkonzepten, welche im Rahmen
der Betriebserlaubniserteilung ebenfalls verantwortlich von der Einrichtungsauf-
sicht des Landesjugendamtes geprüft und bewilligt werden, mit eingebunden
(Federführung Landesjugendamt). Die Erstellung von Konzepten wird durch die
Einrichtungsaufsicht des Landesjugendamtes erst seit Einführung des Kinder-
und Jugendstärkungsgesetzes in bestimmten Formaten gefordert. Hierzu
zählen ein allgemeines Konzept, ein Schutzkonzept, ein Beteiligungs- und Par-
tizipationskonzept, sowie ein Beschwerdeverfahren. Dies war in der Vergan-
genheit nicht in dem Umfang der Fall.
Bereits in Betrieb befindliche Einrichtungen mussten/müssen Konzepte sukzes-
sive nachreichen oder bei Veränderungen einreichen. Im Rahmen auch mögli-
cher künftiger neuer Einrichtungen des Kleinen Muck e.V. oder Veränderungen
in den Konzeptionen zum stationären Betrieb, ist das Amt für Kinder, Jugend
und Familie stets durch Träger/das Landesjugendamt mit eingebunden. Die
gemeinsame Zusammenarbeit bei gleichzeitiger eindeutiger Verantwortung auf
Seiten des Landesjugendamtes in Bezug auf die Betriebserlaubniserteilung,
stellt eine Basis zur Verhinderung für ähnlich gelagertes, zukünftiges Auftreten
auf übergeordneter, institutioneller Ebene dar.
Gleichwohl kann es auch zukünftig bspw. im Nachgang zur Erteilung einer Be-
triebserlaubnis zu Veränderungen in der Betriebsstruktur freier Träger kommen,
die sich sukzessive „einschleichen“ könnten. Hier gilt es in der Verantwortungs-
gemeinschaft wachsam und aufmerksam zu sein. Durch die enge Zusammen-
arbeit mit dem Landesjugendamt ist dies gegeben. Die Thematisierung der
Problematik in der AG § 78 trägt ebenso dazu bei. Zwischen kommunalem Ju-
gendamt und der Heimaufsicht finden anlassunabhängige Austauschgespräche
statt. Der Komplex Winterhoff ist hier weiterhin Thema.
Es gibt auf Seiten des Landesjugendamtes keine Auflagen oder Einschränkun-
gen zum weiteren Betrieb aller Einrichtungen des Kleinen Muck e.V.
Der Bericht ist der Mitteilungsvorlage beigefügt.
Anlage/nSeite 3 von 145
Seite 4
1 Abschlussbericht der Fall- und Organisationsanalysen für das Jugendamt
Bonn (öffentlich)Seite 4 von 145
Wie kann Aufwachsen in Krise und mit Belastung gelingen?
Verantwortung zwischen Jugendamt, freien Trägern und
Kinder- und Jugendpsychiatrie im Rahmen der
Gesundheitsfürsorge
Abschlussbericht der Fall- und Organisationsanalysen für das Jugendamt BonnSeite 5 von 145
1
Vorgelegt von
Institut für soziale Arbeit e. V.
Christian Schrapper, Silja Hauß
Friesenring 40, 48147 Münster
SOCLES
International Centre
for Socio-Legal Studies gGmbH
Thomas Meysen, Leon A. Brandt
Poststraße 46, 69115 Heidelberg
Klinik für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik
und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter
Universitätsmedizin Rostock
Michael Kölch
Gehlsheimer Str. 20, 18147 Rostock
Finale Fassung vom 24. Mai 2024Seite 6 von 145
2
Teil I bis III:
HAUß, SILJA & SCHRAPPER, CHRISTIAN:
Abschlussbericht
Teil IV (Anhang):
BRANDT, LEON A. & MEYSEN, THOMAS:
Rechte junger Menschen in der Kooperation zwischen Kinder- und Jugendhilfe und
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (Rechtsexpertise)
KÖLCH, MICHAEL:
Expertise zur Kooperation Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie
und -psychotherapie (Expertise Kooperation KJH – KJPP)Seite 7 von 145
3
INHALT
I) ANLASS, GEGENSTAND UND AUFTRAG ...............................................................4
1. Der „Komplex Winterhoff“ .............................................................................................. 6
1.1 Werdegang, Öffentlichkeit und zentrale Thesen......................................................... 6
1.2 Winterhoffs Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe .............................................10
1.3 Kritik an Winterhoff, seinen Thesen und Argumentationen ...................................12
1.4 Erstes Zwischenfazit: Was zeigt der „Komplex Winterhoff“?.................................16
2. Gegenstand des Projekts: Fall- und Organisationsanalysen für das Jugendamt
Bonn ................................................................................................................................... 18
2.1 Auftrag .................................................................................................................................18
2.2 Angebot und Zielsetzung ................................................................................................18
3. Methodisches Vorgehen ............................................................................................... 20
3.1 Das Material .......................................................................................................................20
3.2 Die Vorsichtungsphase ....................................................................................................20
3.3 Die Hauptuntersuchungsphase .....................................................................................21
II) ANALYSEN UND BEFUNDE................................................................................. 26
4. Befunde aus der Vorsichtungsphase .......................................................................... 26
5. Befunde aus der Hauptuntersuchungsphase ........................................................... 28
5.1 Jenny – Von einer Krise in die nächste ........................................................................28
5.2 Ines – Deutungshoheit vor Kindeswohl.......................................................................31
5.3 Kai – Heimerziehung kann als förderliche Passage gelingen ..................................33
5.4 Übergreifende Themen aus allen Fällen ......................................................................35
III) HINWEISE UND EMPFEHLUNGEN..................................................................... 41
Literatur ........................................................................................................................................ 47
IV) ANHANG ............................................................................................................ 49Seite 8 von 145
4
I) ANLASS, GEGENSTAND UND AUFTRAG
Im August 2021 veröffentlichen die Süddeutsche Zeitung und der Westdeutsche Rund-
funk (WDR) die Ergebnisse einer umfangreichen Recherche rund um die Behandlungs-
methoden des niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiaters und -psychothe-
rapeuts Dr. Michael Winterhoff aus Bonn. Laut eigener Aussage hatten sie mit mehr als
20 ehemaligen Patient*innen von Winterhoff gesprochen. Ein zentrales Ergebnis der
Untersuchung ist die sich in nahezu allen Fällen wiederholende Diagnose, die Winter-
hoff bei den jungen Menschen vergab: Entwicklungsretardierung mit Fixierung im früh-
kindlichen Narzissmus und in der ödipalen Phase sowie Eltern-Kind-Symbiose – eine Diag-
nose, die zu den Thesen zu verhaltensauffälligen Heranwachsenden in seinen Büchern
passt, aber zu der es laut Deutscher Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Psychosomatik und Psychotherapie e. V. (DGKJP) keine Studien gibt und die vor allem
keine Diagnose nach den gültigen medizinischen Klassifikationssystemen darstellt.
Weitere Kritikpunkte betreffen seine, auf die Diagnose folgenden Behandlungsmetho-
den: Vielen Kindern verschrieb Winterhoff das Medikament Pipamperon – ein Neuro-
leptikum, das beruhigend wirkt und beim Einsatz bei Kindern und Jugendlichen beson-
derer Sorgfalt bedarf (vgl. Rosenbach & Stadler 2021a).
Im Fokus der Reportage stehen vor allem junge Menschen, die viele Jahre ihres Lebens
in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe lebten. Die jungen Menschen beschreiben
eine enge Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen und dem Kinder- und Jugend-
psychiater und -psychotherapeut: Oftmals betreute er eine große Anzahl an Kindern,
die dort lebten. Und sie beklagen Nebenwirkungen der Medikamente, die Winterhoff
verschrieben hat, unter denen sie damals litten und zum teilweise bis heute leiden. El-
tern bzw. Vormünder*innen der jungen Menschen seien in Entscheidungen zur Medi-
kamentenvergabe kaum einbezogen und vor allem nicht über mögliche Nebenwirkun-
gen aufgeklärt worden. Personensorgeberechtige, die sich gegen Winterhoffs Empfeh-
lungen und Praktiken wehrten, erhielten kein Gehör – nicht von dem Kinder- und Ju-
gendpsychiater und -psychotherapeut selbst, nicht von Trägern der öffentlichen und
freien Jugendhilfe und (in Einzelfällen) auch nicht vom Familiengericht. Teilweise wur-
den sie stark unter Druck gesetzt oder Winterhoff hat familiengerichtliche Verfahren
gegen sie angestrengt, wenn sie seinem Behandlungsplan nicht zustimmten. Winterhoff
wehrt sich in Form anwaltlicher Stellungnahmen gegen die Vorwürfe. Er verteidigt die
Vergabe von Pipamperon und wehrt sich gegen die Vorwürfe, er habe junge Menschen
und ihre Familien nicht ausreichend in etwaige Entscheidungen einbezogen (vgl. Rosen-
bach & Stadler 2021a).
Auf die Berichterstattung folgen mehrere Strafanzeigen gegen Winterhoff. Einige Ju-
gendämter und Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe erklären öffentlich, die Zu-Seite 9 von 145
5
sammenarbeit mit ihm zu beenden (s. Kapitel 1.2). Ende des Jahres 2021 schließt Win-
terhoff seine Praxis in der Bonner Südstadt – nach eigener Aussage aus Altersgründen.
Im Juli 2023 wird Anklage gegen Winterhoff wegen Verdachts auf gefährlicher Körper-
verletzung in 23 Fällen erhoben (vgl. Rosenbach & Stadler 2023). Laut Nachrichtenmit-
teilung der Deutschen Presseagentur bestätigt Winterhoffs Anwältin dies, äußert aber
auch, dass Winterhoff sich weiterhin entschieden gegen die Vorwürfe verteidigen
werde.
Unser Verständnis und unsere Einordnung dieser Ereignisse werden im ersten Kapitel
dieses Berichts näher erläutert.
Nicht selten sind Personen, die entweder sehr pointiert Meinungen vertreten, polari-
sierend Äußerungen tätigen oder in scheinbar besonderer Weise aktiv sind, Auslöser
und Bezugspunkt für grundsätzliche Debatten, die weit über diese Person hinausrei-
chen. Diese Personen erscheinen nicht nur als Vertreter für etwas, sondern als heraus-
gehobene Exponenten von Positionen und Konzepten und müssen auch als solche be-
trachtet werden. So auch hier. Die Personen sind nur Exponenten, wirken als Indikator
für grundsätzliche Vorstellungen und müssen als solche eingeordnet und bewertet wer-
den. In diesem Sinne sprechen wir im Folgenden vom „Komplex Winterhoff“, um auf
eben diese hinter der Person liegende Dimension der Geschehnisse zu verweisen.
Dr. Michael Winterhoff, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychothera-
pie, in eigner Praxis in Bonn tätig, behandelte auch junge Menschen, die in Einrichtun-
gen der Kinder- und Jugendhilfe lebten. Winterhoff äußerte sich in eigenen Publikatio-
nen sowie in Talkshows, Interviews und Vorträgen öffentlich zu grundlegenden Fragen
der Erziehung von Kindern. Für diese Äußerungen und Auftritte erntete er nicht nur
viel Aufmerksamkeit und Zustimmung. Seine Thesen zum Verständnis und zur Erzie-
hung von Kindern wurden zugleich von einem (kleinen) Teil der Öffentlichkeit deutlich
kritisch gesehen (vgl. u. a. Bartsch 2010, Zips 2010, Reents 2009, Heinemann 2008).
Letztlich waren es erneut journalistische Recherchen und nicht die grundsätzliche Kritik
an seinen Behauptungen aus den einschlägigen Wissenschaften der Erziehung bzw. der
Kinder- und Jugendpsychiatrie und ihrer Fachgesellschaften, welche diese positive Auf-
merksamkeit grundlegend in Frage stellten. Vielmehr fanden junge Menschen, welche
sich durch Winterhoffs Beurteilungen und Behandlungsmethoden geschädigt fühlten,
in den Medien Stimme und Gewicht. Erst diese Berichte haben jenen Prozess ins Rollen
gebracht, in dessen Konsequenz – neben anderen – auch die vorliegende Untersuchung
zur besonderen Verantwortung von Institutionen und Fachpersonen der Kinder- und
Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie für die gesundheitliche Versorgung
junger Menschen beauftragt wurde.
Das erste Kapitel dient einer kritischen Einordnung der Person Winterhoff sowie des
um diese herum entstandenen Diskurses. Im zweiten Kapitel werden zunächst AuftragSeite 10 von 145
6
und Zielsetzung dieser Untersuchung erläutert, bevor dann die methodische Vorge-
hensweise (Kapitel 3) vorgestellt werden. Die Analysen und vor allem die Befunde aus
der Vorsichtungs- und Hauptuntersuchungsphase werden in Kapitel 4 und 5 darge-
stellt. Der Bericht schließt mit Hinweisen und Empfehlungen zum Verständnis und zur
Gestaltung der Verantwortung zwischen Jugendamt, freien Trägern und Kinder- und
Jugendpsychiatrie im Rahmen der Gesundheitsfürsorge ab. In zwei eigenständigen Ex-
pertisen (Anhang) werden die rechtlichen und kinder- und jugendpsychiatrischen Fra-
gen nach Verantwortung und Kooperation der Gesundheitsfürsorge in der Kinder- und
Jugendhilfe beantwortet.
Aber zuerst zur Person, deren Arbeit Auslöser und Anlass für diese Untersuchungen ist.
1. Der „Komplex Winterhoff“
1.1 Werdegang, Öffentlichkeit und zentrale Thesen
Michael Winterhoff wird 1955 in Bonn geboren. Über seine eigene Kindheit und Ju-
gend berichtet er in einem Interview mit dem Spiegel vom 04.05.2010: „Ich hatte in
dieser Zeit viele sehr schöne Erlebnisse, Freundschaften in der Jugendarbeit, beim Mal-
teser Hilfsdienst. Schwierig war die Auseinandersetzung mit meinen Eltern. Das war
eine Zeit, in der Schläge noch als probates Erziehungsmittel galten und Eltern sehr viel
Gehorsam verlangten.“ Die eigene Kindheit erscheint als Abbild dessen, was über Fa-
milie und Erziehung aus den 1950er Jahren bekannt ist (vgl. Bartsch 2010).
Winterhoff studiert von 1977 bis 1983 an der Universität Bonn Humanmedizin. Ab
1988 praktiziert er als Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
in Bonn. Im Kontext seiner Veröffentlichungen (und bis 2021 auch auf seiner eigenen
Homepage1) ist immer wieder zu lesen, dass er als anerkannter Facharzt auch im Be-
reich der Jugendhilfe tätig sei. Bis Dezember 2022 betreibt er gemeinsam mit Angelika
Rischar, ebenfalls der Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
eine eigene Praxis in der Bonner Südstadt.
Die öffentliche Aufmerksamkeit für Michael Winterhoff und seinen Blick auf das Her-
anwachsen junger Menschen wird durch seine Publikationen geweckt. 2008 erscheint
sein erstes Buch mit dem Titel „Warum unsere Kinder Tyrannen werden. Oder: Die Ab-
schaffung der Kindheit“. Co-Autor ist der Journalist Carsten Tergast, der ihn auch bei
seinen weiteren Buchprojekten unterstützen wird.
1 Die Homepage von Michael Winterhoff ist inzwischen nicht mehr aufrufbar.Seite 11 von 145
7
Winterhoff beschreibt rückblickend den Anlass für sein erstes Buch in der Erkenntnis,
dass sich die Gründe für Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen seit
den 1990er Jahren verschoben hätten:
„Hingen sie früher mit der Kindheit der Eltern oder der gemeinsamen Lebensgeschichte
der Eltern mit dem Kind zusammen, so sind seit Mitte der Neunzigerjahre gesellschaft-
liche Veränderungen die Ursache. Diese wirken sich so ungünstig auf die Erwachsenen
und damit indirekt auf die Kinder aus. Immer mehr Kinder und Jugendliche haben somit
keine Chance, sich in ihrer Psyche altersgemäß zu entwickeln.“ (Winterhoff 2013,
S. 209).
Er sieht das Grundproblem in den „unbewusst veränderten Beziehungsebenen zwi-
schen Kindern und Erwachsenen“ (Winterhoff 2013, S. 210 f.), die sich insbesondere in
Form diverser Beziehungsstörungen bemerkbar machten. Diesen sogenannten Bezie-
hungsstörungen widmet er in seinem ersten Buch („Warum unsere Kinder Tyrannen
werden“) je ein eigenes Kapitel:
• Im Kapitel „Erste Beziehungsstörung: Partnerschaftlichkeit – Kinder werden aus
der untergeordneten Rolle zwangsbefreit“ beschreibt er die von ihm beobach-
tete Tendenz, dass Eltern ihren Kindern zunehmend auf einer partnerschaftli-
chen Ebene begegnen, Themen mit ihnen besprächen, zu denen ein Kind sich
„noch gar nicht verständlich […] ausdrücken kann“ (Winterhoff 2008, S. 96) und
somit keine Grenze zwischen Erwachsenen und Kind zögen. Es fehle Kindern in
der Folge an „psychische[n] Funktionen wie Höflichkeit“ (ebd., S. 95). Auch in
Bildungsreinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen und Schulen bediene man
sich partnerschaftlich geprägten Ansätzen, was sich aus Winterhoffs Sicht in
Konzepten des freien Spiels oder in Methoden wie der Gruppenarbeit bemerk-
bar mache (vgl. ebd., S. 97 ff.).
• Die „Zweite Beziehungsstörung: Projektion – Eltern begeben sich unter das
Kind“ sieht Winterhoff als „die zweite Stufe“ eines partnerschaftlich geprägten
Verhältnisses zum Kind, die dazu führe, dass „Eltern in eine Situation geraten, in
der sie das Kind zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse benötigen“. Erwach-
sene nutzten ihr Kind als Messlatte in Hinblick auf die Frage, ob sie gute oder
schlechte Eltern seien und leiteten ihr Selbstbewusstsein daraus ab.
• In der „Dritte[n] Beziehungsstörung: Symbiose – Wenn Eltern ihre Psyche mit
der ihres Kindes verschmelzen“ falle „endgültig die Wahrnehmung des Kindes
als Kind weg“ (Winterhoff 2008, S. 124) und es käme zu einer „Verschmelzung
der elterlichen Psyche mit der kindlichen und damit zu einer Fixierung des Kindes
in einer noch früheren psychischen Entwicklungsphase“ (ebd.). Eltern würden
dann handeln, als sei das Verhalten des Kindes ein Körperteil von ihnen. Für dieSeite 12 von 145
8
Entwicklung des Kindes hieße das in der Folge, dass dieses „in einer frühkindli-
chen Fantasie, allein auf der Welt zu sein und alles steuern zu können“ (ebd.,
S. 148) verbleibe.
Zur Illustration der drei „Beziehungsstörungen“ führt Winterhoff zahlreiche Beispiele
(verhaltens-)auffälliger Kinder und ihrer hilfesuchenden Eltern aus der eigenen Praxis
an. Er verdichtet sie in drei zentralen Thesen zum Missverhältnis in der Erwachsenen-
Kind-Beziehung, die sich danach in allen seinen Werken wiederfinden:
1. Eine Eltern-Kinder-Beziehung, in der Kinder als Expert*innen für ihre Bedürf-
nisse und Rechte gesehen werden, sei eine gefährliche Entwicklung in der fa-
miliären Erziehung.
2. Eltern zögen ihr Bedürfnis nach Selbstbewusstsein in erster Linie aus der Er-
ziehung ihrer Kinder.
3. Beide Faktoren führten dazu, dass Kinder mit ihrem Verhalten das Geschehen
steuern und ihre Eltern manipulierten („frühkindlicher Narzissmus“). Das Er-
gebnis seien Kinder, die in ihrer psychischen und sozialen Entwicklung nach-
haltig gestört wären.
Diese Thesen sind durch kasuistische Deskription plausibel gemachte Behauptungen,
keine empirisch gewonnenen Forschungshypothesen. Sie erscheinen hingegen eingän-
gig sowie leicht verständlich und eröffnen verunsicherten Eltern und Erzieher*innen
das Versprechen vermeintlicher Sicherheit, wenn es um Fragen der Entwicklung junger
Menschen und Aufgaben in der Erziehung geht.
In den darauffolgenden Jahren folgen in regelmäßigem Abstand weitere Veröffentli-
chungen von Winterhoff:
• „Tyrannen müssen nicht sein: Warum Erziehung nicht reicht – Auswege.“ (2009)
• “Persönlichkeiten statt Tyrannen: Oder: Wie junge Menschen in Leben und Be-
ruf ankommen.“ (2010)
• „Lasst Kinder wieder Kinder sein! Oder: Die Rückkehr zur Intuition.“ (2011)
• „SOS Kinderseele. Was die emotionale und soziale Entwicklung unserer Kinder
gefährdet – Und was wir dagegen tun können.“ (2013)
• „Mythos Überforderung. Was wir gewinnen, wenn wir uns erwachsen verhal-
ten.“ (2015)
• „Die Wiederentdeckung der Kindheit. Wie wir unsere Kinder glücklich und le-
benstüchtig machen.“ (2017)Seite 13 von 145
9
In dem 2013 veröffentlichten Buch („SOS Kinderseele“) zieht Winterhoff Bilanz und
beschreibt im Kapitel mit der Überschrift „Von Tyrannen zur emotionalen Intelligenz –
Was ich mit meinen Büchern bezwecke“ das Ziel seiner Werke:
„Meine Analyse soll Eltern, Großeltern, Erzieherinnen, Lehrern und allen, die mit Kin-
dern zu tun haben, helfen, ohne Groll auf kindliches Fehlverhalten zu reagieren. Sie soll
ihnen bewusst machen, dass jeder von uns in der heutigen Zeit in Gefahr ist, Defizite
über Kinder zu kompensieren. Und Sie soll ermöglichen, Auswege zu finden, damit un-
sere Kinder eine Chance haben, ihre emotionale und soziale Psyche altersgemäß zu
entwickeln“ (Winterhoff 2013, S. 215).
Weiter erklärt er seine große Sorge um die heranwachsende Generation:
„Ich sorge mich zutiefst um die Zukunft unserer Kinder und lege deshalb den Finger in
die Wunde. Immer mehr Kinder und Jugendliche brauchen Hilfe und Unterstützung,
damit sie nicht Opfer unserer Zeit werden und keine lebenswerte Zukunft haben.“
(Winterhoff 2013, S. 215 f.).
Winterhoff zeichnet ein düsteres Bild von den Entwicklungen, die Eltern und Päda-
gog*innen zu befürchten haben, wenn nicht seinen Ideen von gelingender Erziehung
gefolgt wird. Mit diesem Absolutheitsanspruch auf die Frage zu antworten, was junge
Menschen für ein gelingendes Aufwachsen brauchen und was Erwachsene dafür tun
müssen, hat er Erfolg, sowohl auf medialer Bühne2 als auch in pädagogischen Einrich-
tungen wie Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe etc., die ihn zu Vorträ-
gen einladen3.
Insbesondere mit seinem letzten Buch „Deutschland verdummt. Wie das Bildungssys-
tem die Zukunft unserer Kinder verbaut.“, in welchem er mit dem deutschen Bildungs-
system abrechnet, erhält Winterhoff nochmals große Aufmerksamkeit. Hat er schon
vorher pädagogische Einrichtungen für ihre Konzepte, die vor allem kindliche Selbst-
ständigkeit fördern wollen, vielfach kritisiert, widmet er sich in seiner letzten Publika-
tion nochmal ausführlich der These, dass autonomes, selbstbestimmtes Lernen Kindern
schade. Insbesondere in der Gestaltung des „offenen Unterrichts“ oder in Methoden
wie „Lesen durch Schreiben“, mit der das Ziel verfolgt wird, durch frühe Erfolgserleb-
nisse bei Kindern die Motivation und Freude am Lesen und Schreiben hervorzurufen,
2 Es sind Sendungen wie „Menschen bei Maischberger“ (03.03.2009), „Anne Will“ (19.10.2011) und „Hart
aber Fair“ (29.11.2011) bei denen er als Experte für Erziehungsfragen eingeladen ist.
3 Eine Auswahl: Vortrag „Die Wiederentdeckung der Kindheit – Ansätze für eine Bildungszukunft“ im
Rahmen der „Ibbenbürener Schulgespräche“ am 24.01.2019; Vortrag im Rahmen der Regionaltagung für
Lehrkräfte der Bezirksregierung Münster am 28.02.2018; Vortrag “Psychische Entwicklungsstörungen
im Kindes- und Jugendalter aus tiefenpsychologischer Sicht” am 24.01.2017 im Helmholtz-Gymnasium
in Bonn; Vortrag "Wenn Kinder zu Tyrannen werden" am 26.10.2016 im Lindengymnasium Gummers-
bach.Seite 14 von 145
10
sieht Winterhoff eine Gefahr für die Entwicklung von Heranwachsenden (vgl. Winter-
hoff 2019, S. 31 ff.). Kinder bräuchten in erster Linie „Erwachsene, die sie an die Hand
nehmen und ihnen den Weg in die Selbstbestimmtheit zeigen“ (ebd., S. 30). Die Institu-
tion Schule trage vor dem Hintergrund der behaupteten schlechten Versorgung im El-
ternhaus eine besondere Verantwortung, der sie aber nicht gerecht werde:
„Weil sich die Mehrheit der Eltern in der Beziehungsstörung der Symbiose mit ihrem
Kind befindet und in puncto Entwicklung der kindlichen Psyche Totalausfälle sind,
müsste die Schule eigentlich doppelte Arbeit leisten. Doch auch von dieser Seite wer-
den die Kinder im Stich gelassen. Mit den heutigen Lernkonzepten werden wichtige
psychische Funktionen des Kindes gar nicht abverlangt und eingeübt. […] Das bedeu-
tet: Für viele Kinder sind sowohl Elternhaus als auch die Schule als Orte der Entwick-
lung ihrer Psyche weggebrochen – sie bleiben auf der psychischen Entwicklungsstufe
eines kleinen Kindes stehen“ (ebd., S. 28).
Mit diesem Urteil komplettiert Winterhoff sein Bild eines versagenden Systems, das
Kinder und Jugendliche nicht in dem Maße fördert und unterstützt, wie es notwendig
wäre. Er schließt sein Buch mit einem Plädoyer, was es brauche, um das Bildungssystem
zu verbessern. Darin enthalten sind Forderungen, die seit Jahren als Problem oder Not-
wendigkeit bekannt sind (u. a. angemessene Betreuungsschlüssel im Kita- und Grund-
schulbereich, mehr Wertschätzung gegenüber Erzieher*innen und Lehrer*innen, die
sich auch in der Bezahlung ausdrückt). Gleichzeitig zieht Winterhoff auch Schlussfolge-
rungen, die seinem Bild von Erziehung entsprechen und als nicht zeitgemäß einzuord-
nen sind, wie die Rückkehr zum vermehrten Frontalunterricht in der Schule oder der
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor der Digitalisierung (vgl. ebd., S. 189 ff.).
1.2 Winterhoffs Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe
Über Winterhoffs Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe gibt es nur wenig schriftliche
Dokumente. Erst durch die kritische Berichterstattung im August 2021 wird durch ver-
schiedene Stellungnahmen deutlich, in welchen Kooperationsbezügen Winterhoff tätig
war.
In der Bonner Kinder- und Jugendhilfelandschaft ist es insbesondere die Einrichtung
„Kleiner Muck e. V.“, die nach der Berichterstattung des WDR gesteigerte Aufmerk-
samkeit erfährt, da Winterhoff dort auch als Vorstandsmitglied wirkte. „Kleiner Muck
e. V.“ macht in einer Stellungnahme vom 13.08.2021 deutlich, dass diese Tätigkeit „voll-
ständig unabhängig von seiner Tätigkeit als niedergelassener Kinder- und Jugendpsy-
chiater“ (Kleiner Muck e. V. 2022) erfolgte. Als Kinder- und Jugendpsychiater habe der
Verein mit ihm im Rahmen der Hilfen zur Erziehung zusammengearbeitet. So habe er
vierteljährlich die Teams der Wohngruppen beraten. Was konkret Gegenstand dieser
Beratungen war, geht aus dem Schreiben nicht hervor. Weiter wird betont, dass alleSeite 15 von 145
11
„Fragestellungen des ärztlichen Auftrages und der ärztlichen Behandlung im jeweiligen
Einzelfall […] durch Herrn Dr. Winterhoff mit den Erziehungsberechtigten einvernehm-
lich besprochen“ (Kleiner Muck e. V. 2021) wurden. Von dem Vorwurf weiterer ge-
schäftlicher Beziehungen zwischen Arzt und Verein distanziert sich die Einrichtung (vgl.
Kleiner Muck e. V. 2021).
In Bonn gibt es keine weiteren Träger, die Stellung zu einer etwaigen Zusammenarbeit
nehmen. Dass Winterhoff jedoch auch bei weiteren Trägern der Kinder- und Jugend-
hilfe aus Bonn und Umgebung im Rahmen von Beratungstätigkeiten sowie als behan-
delnder Kinder- und Jugendpsychiater und -psychotherapeut von Minderjährigen tätig
war, wird im Rahmen der Fallanalysen, die Gegenstand dieses Berichtes sind, deutlich
(s. Ergebnisse ab Kapitel 4). Winterhoffs Kontakte reichten auch über die Landesgren-
zen hinaus. So berichten Einrichtungen aus Rheinland-Pfalz und Niedersachsen über
eine enge Zusammenarbeit mit ihm.
Die – ebenfalls in der WDR-Reportage stark kritisierten – Heilpädagogischen Wohn-
gruppen Dierdorf, bestätigen die Zusammenarbeit mit Winterhoff, geben an die Vor-
würfe zum Wohle der Kinder zu prüfen (vgl. Rosenbach & Stadler 2021b).
Weniger kritisch ist die Stellungnahme des Niedersächsischen Kinder- und Jugendhil-
feträgers „Kinderhof Campemoor GmbH“. Dieser beschreibt sich selbst als eine Einrich-
tung für „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit schweren Verhaltensauffällig-
keiten und Entwicklungsstörungen, die eine intensive und therapeutisch ausgerichtete
Betreuung benötigen“. Der Träger verteidigt die Kooperation mit Winterhoff nach Be-
kanntwerden der Vorwürfe im August 2021 (vgl. Rosenbach & Stadler 2021b). Bis ins
Jahr 2023 ist die Zusammenarbeit mit ihm im Konzeptionspapier des Kinderhofs als
fester Bestandteil des pädagogischen Settings aufgeführt. So heißt es noch im Juli
20234 in dem auf der Homepage des Trägers veröffentlichten Konzept unter dem Ab-
schnitt „Aufnahme/Clearingverfahren“:
„Des Weiteren erfolgt im Verlauf des Clearings in Abstimmung mit den Personensorge-
berechtigen in der Regel eine Vorstellung bei einem spezialisierten Kinder- und Jugend-
psychiater. Hierbei haben wir langjährige und gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit
mit Dr. Michael Winterhoff, Bonn, gemacht, der über eine große Expertise hinsichtlich
der Problematiken unserer Zielgruppe verfügt und uns beratend unterstützt. Dr. Win-
terhoff besucht die Einrichtung ca. vierteljährlich und übernimmt bei gegebener Indi-
kation in der Regel die erforderliche kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung“
(Kinderhof Campemoor gGmbH o. J.).
4 Die Konzeption mit dem Hinweis zur Zusammenarbeit mit Dr. Winterhoff ist vom Träger inzwischen
von der eigenen Homepage genommen worden.Seite 16 von 145
12
Das Jugendamt Bonn macht nach den Vorwürfen bekannt, dass die Fälle, bei denen die
Stadt Bonn involviert (sei es als zuständiger Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder
als Amtsvormund*in) und in denen Winterhoff als behandelnder Kinder- und Jugend-
psychiater tätig war, ausführlich geprüft werden. Weitere Jugendämter schließen sich
diesem Vorgehen in Hinblick auf den Umgang mit Winterhoff an (vgl. Dreschke & Bee-
kes 2021). Es wird deutlich, dass der Kinder- und Jugendpsychiater und -psychothera-
peut und seine Arbeit bereits vor der Ausstrahlung der Dokumentation des WDR und
der Berichterstattung durch die Süddeutsche Zeitung umstritten waren. Auf kommu-
naler Ebene ist es beispielsweise das Jugendamt der Stadt Siegburg, das beteuert, dass
es sich bereits „seit vielen Jahren von den Praktiken des Dr. Michael Winterhoff distan-
ziere“ (Dreschke & Beekes 2021). Und auch das Landesjugendamt des Landschaftsver-
bandes Rheinland als überörtlicher Träger, der für die Aufsicht über Einrichtungen zu-
ständig ist, macht in einer Pressemitteilung deutlich, dass es „seit vielen Jahren den von
Herrn Dr. Winterhoff in seinen Büchern und Talkshows vertretenen Thesen kritisch
gegenüber“ (LVR 2021) stehe. Im Rahmen seiner Verantwortung als betriebserlaub-
niserteilende Behörde habe es „umgehend nach Bekanntwerden der Vorwürfe Kontakt
mit Trägern und Jugendämtern aufgenommen, um nochmals kritisch auf die öffentlich
von Herrn Winterhoff vertretenen Thesen aufmerksam zu machen“ (LVR 2021).
Wie groß das Netz von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen war, in denen Winterhoff
als Kinder- und Jugendpsychiater und -psychotherapeut tätig war, kann an dieser Stelle
nicht abschließend festgestellt werden. Die Einrichtungen, die eng mit ihm kooperier-
ten und teilweise auch im Fokus der Berichterstattung standen, halten sich – trotz der
Kontroverse um seine Person – in ihren Stellungnahmen zurück hinsichtlich der Ent-
scheidung, mit ihm im Rahmen der Gesundheitsfürsorge junger Menschen zusammen-
zuarbeiten. Erkennbar wird dies auch in der Tatsache, dass er sowohl im Rahmen kolle-
gialer Beratung in Einrichtungen auftrat als auch als behandelnder Kinder- und Jugend-
psychiater und -psychotherapeut in Einzelfällen. Seine Rolle(n), die er als Kooperations-
partner der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe innehatte, waren offensichtlich
nicht klar umrissen.
1.3 Kritik an Winterhoff, seinen Thesen und Argumentationen
Kritik an Michael Winterhoff gibt es bereits vor der Berichterstattung durch die Süd-
deutsche Zeitung und den WDR im August 2021. Allerdings stehen bei der Kritik vor
dem Jahr 2021 nicht seine Diagnosen und Behandlungsansätze als Kinder- und Jugend-
psychiater -psychotherapeut im Vordergrund, sondern vielmehr die Thesen und Argu-
mentationen, die er in seinen Büchern vertritt (siehe Kapitel 1.1).
Winterhoff trifft mit seinen Büchern einen Nerv. Sie regen an zu Diskussionen zu
Grundsatzfragen der Erziehung und zu Anforderungen gelingenden Aufwachsens in derSeite 17 von 145
13
heutigen Gesellschaft. Ein Blick in die Rezensionen auf socialnet, einem Fachinformati-
onsportal des Sozial- und Gesundheitswesens, zeigt die Ambivalenzen, welche die Lek-
türe von Winterhoffs Werken auslöst: Seine Beobachtungen zu pädagogischen Frage-
stellungen unserer Zeit werden vielfach als treffend beschrieben, die Beispiele, die er
aus eigener Praxis anführt, als „prägnant“ und „eindringlich“ betitelt. Nur verhaltene
oder vorsichtige Kritik wird daran geübt, dass diese Beispiele als empirische Belege zu-
mindest als fragwürdig eingestuft werden müssen, wenn er sie so nutzt, um davon aus-
gehend auf gesamtgesellschaftliche Phänomene zu schließen (vgl. Wedler 2016,
Oleimeulen 2012). Auch Verallgemeinerungen und „regelrechte […] Weltuntergangs-
szenarien“ (Sonsino 2009) werden kritisiert. Eine Rezensentin formuliert es so für das
Buch „Lasst Kinder wieder Kinder sein. Oder: Die Rückkehr zur Intuition“ wie folgt:
„Die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten 30 Jahre werden präzise und logisch
stark dargeboten. Dennoch entbehrt das Buch jeglicher wissenschaftlichen Grundla-
gen. Michael Winterhoff stellt seine persönliche Sichtweise auf die gesellschaftlichen
Veränderungen dar. Dies entspricht allerdings folgerichtig seinem intuitiven Ansatz,
der Dinge als Ganzes betrachtet, die erst im Nachhinein wissenschaftlich bewiesen
werden. So gesehen sind wir nun alle aufgefordert, seine Hypothese zu prüfen.“
(Oleimeulen 2012)
Diese Kritik wird deutlich vehementer von wenigen Pädagog*innen vertreten, die in
Winterhoffs Thesen eine Rolle rückwärts im Fortschritt der Pädagogik sehen. Es sind
jedoch nur vereinzelte kritische Stimmen, die sich auch öffentlich äußern.
Zu diesen Kritiker*innen gehört auch der Kinder- und Familientherapeut Wolfgang
Bergmann. Bergmann veröffentlicht 2009, ein Jahr nach Winterhoffs erstem Buch
„Warum unsere Kinder Tyrannen werden“ sein Buch, das schon im Titel wie ein Gegen-
entwurf gelesen werden kann: „Warum unsere Kinder ein Glück sind. So gelingt Erzie-
hung heute“. Und im ersten Kapitel widmet er sich eingehend den von Winterhoff dar-
gestellten Beispielen aus dessen Praxis sowie seinen daraus abgeleiteten Thesen zu Be-
ziehungsstörungen zwischen Eltern und Kindern (s. Kapitel 1.1). Er kommentiert – teil-
weise humoristisch – Winterhoffs Ausführungen und schlussfolgert, warum dieser da-
mit Erfolg hat: Winterhoff sei einer der „Gehorsamkeitspädagogen“, die mit dem plum-
pen Ruf nach Disziplin und Kontrolle in der Erziehung von Kindern Erfolg habe. Er un-
termauere damit die These, dass „die modernen Kinder frech, unhöflich, unkon-
zentriert“ (Bergmann 2009, S. 27) seien und trete damit in die Fußstapfen von Bernhard
Bueb, der zwei Jahre zuvor mit seinem Buch „Lob der Disziplin – eine Streitschrift“ mit
ähnlichen Argumentationen Erfolg hatte.
Auch andere sehen Parallelen zu Bernhard Bueb: Henning Köhler, Heilpädagoge und
ebenfalls Autor zahlreicher Erziehungsbücher, verfasst 2009 eine Stellungnahme im
Auftrag des „Studienkreis Neue Pädagogik“ mit dem Titel „Dressurpädagogik? NeinSeite 18 von 145
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Danke! Die individualpädagogische Antwort auf Michael Winterhoff und Bernhard
Bueb“ verfasst. Er setzt sich auf über 70 Seiten mit den Ausführungen von Winterhoff
und Bueb auseinander: Er sieht in beiden Autoren, die mit „sensationsheischende[n]
Übertreibungen arbeiten, populäre Ressentiments bedienen und komplexe Zusammen-
hänge irreführend verkürzen“, eine „gefährliche Zeittendenz“ (Köhler 2009, S. 1). Seine
Kritik an Winterhoff: Mit der Behauptung, Kindern fehlten Eigenschaften, um sie be-
reits in jungen Jahren bei Entscheidungen, die sie betreffen, zu beteiligen, spreche Win-
terhoff ihnen ihren Subjektstatus ab. Eltern schreibe Winterhoff die Rolle einer versa-
genden Gruppe zu, die sich „um Liebe bettelnd, von ihren Kindern erniedrigen“ (ebd.,
S. 37) lasse und folglich von ihren Kindern manipuliert würden; Eltern würden verken-
nen, dass dieser Manipulation nur mit gezieltem Steuern und Disziplin begegnet werden
könne. Köhler schlussfolgert daraus: Eine Pädagogik, die sich an diesen Winter-
hoff‘schen Ideen ausrichte, würde den Versuch darstellen aus Kindern „maßgeschnei-
derte Menschen“ (ebd., S. 71) zu machen. Ein solcher Versuch hätte unweigerlich dra-
matische negative Folgen für Erziehungskontexte: Der ohnehin bereits hohe Druck, der
auf Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung laste, würde zunehmen und in familiären
sowie Bildungs- und Betreuungskontexten würde es zweifelsohne zu einem „kalte[n],
berechnenende[n] Klima“ (ebd., S. 71) führen (vgl. ebd.).
Nach dieser ersten heftigen, eher vereinzelten Kritik wird es in den 2010er-Jahren ruhig
um Winterhoff. Kritische Stimmen kommen erst wieder mit Bekanntwerden der Vor-
würfe im Jahr 2021 auf – nun aber mit dem Fokus auf seine Funktion und Verantwor-
tung als Kinder- und Jugendpsychiater und -psychotherapeut. Reinhard Fatke, emeri-
tierter Professor für Pädagogik und Sozialpädagogik am Institut für Erziehungswissen-
schaft der Universität Zürich, schlägt mit in seiner Stellungnahme zum „Fall Winterhoff“
die Brücke zwischen Winterhoffs Thesen und den inzwischen bekannt gewordenen
Vorwürfen zu seinen Behandlungsmethoden: Die Vorwürfe zeigten, dass sich die von
Winterhoff jahrelang in seinen Büchern propagierten Behauptungen zur kindlichen Psy-
che auch in seiner Tätigkeit als niedergelassener Kinder- und Jugendpsychiater und -
psychotherapeut in der selbst erfundenen Diagnose der frühkindlichen narzisstischen Fi-
xierung in Verbindung mit Mutter-(Vater-) Kind-Symbiose wiederfänden (vgl. Fatke 2022,
S. 42). Diese Diagnose sei nicht fachwissenschaftlich fundiert, sondern schlicht ein „ei-
genschöpferisch deklarierter Befund“ (ebd., S. 43). Auch die wiederholend geäußerte
dramatische Schilderung einer jungen Generation, in der ein eklatanter Anstieg an Kin-
dern und Jugendlichen mit Verhaltensauffälligkeiten zu verzeichnen wäre, sei aus der
Luft gegriffen. Winterhoff ignoriere mit diesen vereinfachenden Darstellungen die
weitaus komplexere Forschungslage zu Kindern und Jugendlichen mit Verhaltensauf-
fälligkeiten (vgl. ebd.).
Diese Problematik benennt auch die DGKJP in ihrer Stellungnahme „Mediale Präsenz
und wissenschaftliche Fundierung“. Diese zielt mit ihrer Kritik nicht unmittelbar aufSeite 19 von 145
15
Winterhoff ab, macht aber durch den Verweis auf die kritische Berichterstattung von
WDR und Süddeutscher Zeitung „zu Vorkommnissen um einen Kinder- und Jugendpsy-
chiater und -psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen“ (DGKJP 2021, S. 1) den An-
lass zur Positionierung deutlich. Zum „Erfolg“ von Winterhoff schreibt die DGKJP:
„In medizinischen wie psychologischen Fachgebieten gibt es immer wieder Personen,
die mit oftmals simplifizierenden und vereinfachenden Hypothesen eine enorme medi-
ale Präsenz erlangen, eine ausreichende wissenschaftliche Fundierung jedoch nicht
nachweisen. Die DGKJP als wissenschaftliche Fachgesellschaft distanziert sich daher
klar von Äußerungen, Theorien oder Meinungen, die als Privatmeinungen pseudowis-
senschaftlich verbrämt werden. Die Attraktivität simplifizierender Äußerungen ist lei-
der ein Problem in der Aufmerksamkeit von Medien und der Öffentlichkeit, die gerne
einfache Lösungen für komplexe Probleme aufzeigen wollen oder Antworten erhalten
wollen.“ (ebd.)
Die DGKJP lobt die kritische Berichterstattung zu Winterhoff und betitelt sie als „wich-
tige[n] und notwendige[n] Beitrag zur Aufdeckung von möglichen Fehlentwicklungen
und dem kontinuierlichen Diskurs hinsichtlich der Verbesserung der Versorgung von
Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen“ (ebd.). Gleichzeitig wird in
dem Positionspapier darauf hingewiesen, dass in der Berichtserstattung nun nicht der
Fehler gemacht werden dürfe, pauschal negativ über die Versorgung junger Menschen
mit psychischen Erkrankungen zu urteilen. Auch dürfe nicht die Behandlung mit
Psychopharmaka bei jungen Menschen grundsätzlich in Frage gestellt werden. Oft
seien Medikamente ein wichtiger Bestandteil einer therapeutischen Behandlung, die
jedoch immer einer Indikation bedarf (vgl. ebd., S. 2).
Es waren vor allen Dingen die Medien, welche Winterhoff mitsamt seinen „wissen-
schaftlich“ verpackten Thesen eine große öffentliche Bühne geboten haben. Obwohl
seine Thesen zu Fragen der Erziehung schon damals umstritten waren, wird er – Medi-
ziner! - zwischen 2008 und 2020 vielfach als Experte für Erziehungsfragen in Talkshows
geladen, von großen Zeitungen und Rundfunkanstalten interviewt und seine Bücher
werden breit besprochen. Es sind nur wenig kritische Auseinandersetzungen in der öf-
fentlichen Berichterstattung um Winterhoff zu finden (ein Beispiel zu seiner letzten
Veröffentlichung: Spiewak 2019). Der WDR greift diesen Umstand schließlich auch
selbstreflexiv auf, indem er seine Dokumentationen mit folgenden Worten beginnt:
„Wir Medien haben ihn groß gemacht: Michael Winterhoff – Kinderpsychiater, Bestsel-
lerautor und beliebter Talkshowgast“.5 Diese Kritik wird zudem von vielen jener Kinder-
5 In: „Warum Kinder keine Tyrannen sind.“ Dokumentation des Westdeutschen Rundfunks vom
11.08.2023. Online: https://www.ardmediathek.de/video/die-story/warum-kinder-keine-tyrannen-
sind/wdr/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLTFlZmMzNWE5LWE3ZWYtND-
JhMS04MjJiLTc3NjRjMmU3OTY1YQ (24.01.2024). Minute 00:10 bis 00:19.Seite 20 von 145
16
und Jugendpsychiater*innen – und -psychotherapeut*innen vorgebracht, die im Spät-
sommer 2021 zum Interview gebeten werden, um Winterhoffs Praxis aus Expert*in-
nensicht einzuordnen. Es ist unter anderen der Kinder- und Jugendpsychiater Kai von
Klitzing, der in einem Interview mit dem Deutschlandfunk vom 14.08.2021 anmerkt:
„In Ihrem eigenen Sender ist Herr Winterhoff (…) zwanzig Mal zu Wort gekommen.
Leute von unserem Fach, die wirklich was zu sagen haben, wären froh, wenn sie zwan-
zig Mal gehört werden“.6
Was an dieser Debatte deutlich wird: Kritik an Winterhoff hat es immer gegeben, aber
sie war in medialer Wahrnehmung weniger präsent als die vereinfachte Perspektive, die
Winterhoff zu den Problemen junger Menschen und ihrer Familien anbot. Reinhard
Fatke sieht in dieser Entwicklung eine Aufgabe für die eigene Profession. Die Pädagogik
müsse es unbedingt als ihre Aufgabe begreifen, sich mit solchen „fachfremden Stellung-
nahmen“ (Fatke 2022, S. 45) auseinanderzusetzen, um in pädagogischen Handlungsfel-
dern die Deutungshoheit zu behalten (vgl. ebd.).
1.4 Erstes Zwischenfazit: Was zeigt der „Komplex Winterhoff“?
Michael Winterhoff ist in der öffentlichen Wahrnehmung vor allem das Produkt einer
geschickten Vermarktung populärer Behauptungen zu kindlicher Entwicklung und Er-
ziehung. Seine Aussagen fußen auf alltäglichen Beobachtungen und trafen offenbar die
Wahrnehmungen und Vorstellungen eines Teils der Gesellschaft. Sein Erfolgsrezept
sind einfache Antworten auf komplexe Fragen. Eine Nähe zu den Menschen, die ihn
rezipieren, schafft er mit Geschichten aus seinem beruflichen Alltag als Kinder- und Ju-
gendpsychiater. Dass er pauschale Aussagen über Eltern und Pädagog*innen macht und
ihnen Unfähigkeit in der Erziehung und Bildung von jungen Menschen attestiert, wird
ihm öffentlich nicht nur nachgesehen, sondern trägt wesentlich zu seiner Popularität
bei, bedient er doch weit verbreitete Ressentiments gegen kindzentrierte Ansätze in
Pädagogik und Erziehung. Winterhoffs berufliche Laufbahn als Kinder- und Jugendpsy-
chiater und -psychotherapeut und (mutmaßlich auch) als Bestsellerautor endet mit der
öffentlichen Berichterstattung über junge Menschen, die ihm (unter anderem) das zum
Vorwurf machen, womit er jahrelang erfolgreich war: Eine simple „Diagnose“ und Be-
handlung als einfache Antwort auf die vielschichtigen Problemlagen junger Menschen.
Komplexer als seine öffentliche Wirkung ist Winterhoffs Rolle in der Kinder- und Ju-
gendhilfeszene in der Region Bonn. Hier war er auch für Einrichtungen der stationären
6 In: Vorwürfe gegen den Kinderpsychiater Winterhoff. „Das Bild vom Tyrannenkind ist gefährlich“. Kai
von Klitzing im Gespräch mit Julius Stucke im Deutschlandfunk Kultur vom 14.08.2021. Online:
https://www.deutschlandfunkkultur.de/vorwuerfe-gegen-den-kinderpsychiater-winterhoff-das-bild-
100.html (24.01.2024). Minute 03:15 bis 03:22.Seite 21 von 145
17
Kinder- und Jugendhilfe eine Konstante in der Betreuung von Kindern und Jugendli-
chen mit psychischen Erkrankungen. Die enge Zusammenarbeit wird rückblickend als
Ressource beschrieben. Darüber, wie diese Kooperation im Einzelfall konkret aussah,
ist hingegen wenig bekannt. Dass Winterhoff allerdings nicht nur im Einzelfall als be-
treuender Kinder- und Jugendpsychiater und -psychotherapeut auftrat, sondern auch
als Berater in pädagogischen Fragen, ist vor dem Hintergrund der in seinen Büchern
publizierten Aussagen über Kinder und Eltern zumindest zu problematisieren.
Winterhoffs Argumentationen und „Erziehungstipps“ sind von Anfang an umstritten. Es
sind allerdings nur wenige Stimmen, die sich auch öffentlich kritisch äußern. Erst als
schwere Vorwürfe gegen seine Praxis als Kinder- und Jugendpsychiater und -psycho-
therapeut erhoben werden, gibt es wieder Stimmen, die sich zu einem kritischen Um-
gang mit ihm positionieren; und diese Kritik findet öffentlich Resonanz.Seite 22 von 145
18
2. Gegenstand des Projekts: Fall- und Organisationsanalysen für das Ju-
gendamt Bonn
2.1 Auftrag
Am 19.11.2021 erhielt das Institut für soziale Arbeit e. V. (ISA) eine Anfrage des Ju-
gendamtes der Stadt Bonn, eine externe Untersuchung der Abläufe von Jugendhil-
femaßnahmen in der Fallverantwortung des Jugendamtes durchzuführen, in denen der
Kinder- und Jugendpsychiater und -psychotherapeut Dr. Michael Winterhoff tätig war.
In der Anfrage hieß es:
„Herr Dr. Winterhoff ist stark kritisiert worden und zum Teil werden ihm nicht uner-
hebliche strafbare Handlungen vorgeworfen. Es bestehen ernstzunehmende Hinweise
auf schwere qualitative Mängel der Diagnoseverfahren sowie Kritik an den praktizier-
ten Behandlungsmethoden. Insbesondere werden ernstzunehmende Hinweise auf eine
fachlich nicht zu vertretende langfristige Medikation von Kindern und Jugendlichen ge-
schildert. In mehreren Fällen sind betroffene Kinder in Jugendhilfeeinrichtungen unter-
gebracht. Herr Dr. Winterhoff ist in Bonn als niedergelassener Facharzt für Kinder- und
Jugendpsychiatrie tätig. In dieser Funktion arbeiten verschiedene Jugendämter und
Träger der Jugendhilfe hier in der Region mit Herrn Dr. Winterhoff indirekt zusammen."
Das Jugendamt Bonn formuliert das Ziel der Beauftragungen einer externen Untersu-
chung wie folgt:
„Wir möchten hier prüfen, wie die im Zusammenhang mit der „Causa Winterhoff“ ge-
wonnenen Erkenntnisse […] systematisch aufgearbeitet und zur Qualitätsverbesserung
genutzt werden können. Dabei sollte unter anderem die Rolle der sozialpädagogischen
Fachkräfte (sowohl der freien Träger z. B. im Gruppensetting als auch des Jugendam-
tes) in Bezug auf die einzelfallbezogene Zusammenarbeit mit dem Bereich Kinder- und
Jugendpsychiatrie in den Blick genommen werden. Wir möchten hier von der Analyse
des Einzelfalls Erkenntnisse für die Systemverbesserung erhalten.“
2.2 Angebot und Zielsetzung
Das ISA legte in Kooperation mit dem SOCLES International Centre for Socio-Legal
Studies und der der Klinik für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik und Psychothe-
rapie im Kindes- und Jugendalter Universitätsmedizin Rostock am 26.11.2021 dem Ju-
gendamt der Stadt Bonn ein Angebot für eine Erarbeitung von Fallanalysen und Rekon-
struktion von organisationsbezogenen Abläufen vor.
In dem Angebot skizzierten die drei Projektpartner, was eine wissenschaftliche Rekon-
struktion und Analyse von Fallverläufen leisten könne:Seite 23 von 145
19
Die Rekonstruktion der Arbeit eines Jugendamts in „problematischen Fällen“ kann nur
unabhängig von einer strafrechtlichen Bewertung Erkenntnisse über notwendige Kon-
sequenzen für die fachliche Aufstellung, Ausstattung und Arbeitsweise der Fachkräfte
im Jugendamt sowie der beteiligten Träger gewinnen. Es geht in dieser Rekonstruktion
darum, nachvollziehend zu verstehen, warum die Fachkräfte so gehandelt haben, wie
sie es taten. Nicht die Suche nach Fehlern – verstanden als falsches oder unzureichen-
des Handeln – prägt dabei die Analyse, sondern der Versuch, die Einschätzungen, Ent-
scheidungen und Handlungsweisen im zum jeweiligen Zeitpunkt bekannten und gege-
benen Kontext des Falles nachzuvollziehen. Absicht ist es, das Handeln und die Beweg-
gründe so zu erklären, dass Weichenstellungen und Alternativen erkennbar werden, die
zukünftig ähnliche „problematische Fallverläufe“ – insbesondere an der Schnittstelle
zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie – rechtzeitig er-
kennen helfen.
Gegenstand der Fallanalysen sind somit sowohl die konkreten Arbeitsschritte und Ent-
scheidungen in den zu analysierenden Fällen als auch die strukturellen, konzeptionellen
und fachlichen Rahmungen und Bedingungen von Hilfen zur Erziehung im Zusammen-
wirken mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Jugendamtes der Stadt Bonn. Somit
kommen die Verantwortlichkeiten für die strukturellen und konzeptionellen Rahmen-
bedingungen in der Organisation des Jugendamtes einerseits, aber auch die der betei-
ligten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe andererseits in den Blick.
Zwei zentrale Ziele sollen mit der Fall- und Organisationsanalyse verfolgt werden:
1. Den Mitarbeitenden und Leitungen ein Verstehen der Vorgänge im „Komplex
Winterhoff“ zu ermöglichen („Was ist passiert und warum?“) sowie
2. eine Klärung der Frage, was zukünftig an Entwicklung, Qualifizierung und Struk-
turentwicklung im Arbeitsfeld der Hilfen zur Erziehung notwendig wird, um zu-
verlässige und qualifizierte Hilfen zur Erziehung in Kooperation mit der Kinder-
und Jugendpsychiatrie gewährleisten zu können („Was wollen wir daraus ler-
nen?“).
Das Jugendamt Bonn erteilte den drei genannten Projektpartnern am 20.12.2021 die
Zusage für das Projektvorhaben. Vor Übermittlung der Fallakten wurden von allen be-
teiligten Mitarbeitenden des Projektteams eine Verpflichtungserklärung zum Daten-
schutz unterzeichnet.Seite 24 von 145
20
3. Methodisches Vorgehen
3.1 Das Material
Das Jugendamt Bonn stellte dem Projektteam insgesamt 24 Fallakten als eingescannte
Papierakten zur Verfügung. Das Material umfasste ca. 16 000 Seiten. In 17 Fällen war
das Jugendamt für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung als zuständiger Träger der
öffentlichen Jugendhilfe tätig. In 7 Fällen war es als Amtsvormund tätig. Entsprechend
der Zuständigkeit im jeweiligen Fall lagen entweder Akten der Abteilung Vormund-
schaften oder Akten des Allgemeinen Sozialen Dienstes vor. Die Fallakten wurden im
Februar 2022 eingescannt, sodass eine Rekonstruktion bis zu diesem Zeitpunkt möglich
war. Das Jugendamt Bonn übersandte alle Akten zu Fällen, in denen zum Beginn der
wissenschaftlichen Studie (April 2022) noch eine Hilfe eingesetzt war und eine Beteili-
gung durch Winterhoff im Fall vorlag.
Die Akten unterschieden sich erheblich in ihrem Umfang zwischen 70 und 2600 Seiten.
In der Regel korrespondierte der Umfang mit der Laufzeit, in der das Jugendamt Bonn
als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe bzw. Amtsvormund tätig war. Im
Großteil der Akten war das Jugendamt Bonn jedoch nicht kontinuierlich in einer dieser
Rollen tätig, d. h. es gab (mehrfache) Wechsel zwischen Jugendämtern, auch im Bereich
der Vormundschaft.
20 Akten enthielten Fallverläufe, in denen junge Menschen – zumindest zeitweise – in
stationären Hilfen nach § 34 SGB VIII untergebracht waren. In einem Fall ist ein Pflege-
verhältnis gemäß § 33 SGB VIII eingerichtet. Lediglich in drei Akten wurden Kinder aus-
schließlich ambulant betreut. Hier handelte es sich um Unterstützung in Form von so-
zialpädagogischer Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII oder Eingliederungshilfe für Kin-
der und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinde-
rung gemäß § 35a SGB VIII, in denen Winterhoff die kinder- und jugendpsychiatrische
Diagnostik bezüglich des Eingangskriteriums übernahm.
3.2 Die Vorsichtungsphase
Die Vorsichtungsphase diente dazu, einen Überblick über alle Fallverläufe zu erhalten.
Das Projektteam hat alle 24 Fallakten gelesen und auf folgende Fragestellungen hin
untersucht:
• Welche Kontakte gab es zu Dr. Winterhoff?
• Wo sind Auffälligkeiten und/oder wiederkehrende Muster zu erkennen?
• In welchen Bereichen trägt das Jugendamt Bonn Verantwortung? Wie gehen die
Fachkräfte mit dieser Verantwortung um?Seite 25 von 145
21
Hierfür wurde für jeden Fall eine Kurzchronologie über den Fallverlauf angelegt, in der
zentrale Ereignisse und Akteur*innen in Familien- und Hilfegeschichte aufgeführt wur-
den, d. h.
• familiäre Ereignisse und Veränderungen,
• Institutionen und ihre jeweiligen Verantwortungsbereiche im Rahmen der Hilfe-
geschichte des Kindes oder Jugendlichen und
• Kontakte zu Winterhoff sowie Anlass, Diagnose und ärztliche Empfehlungen.
Ergänzend wurden alle ärztlichen Dokumente, die in den Fallakten vorhanden waren,
gesichtet und in Hinblick auf
• ärztliche Dokumentation (Diagnostik und Diagnosen, Medikation, Verlaufsdoku-
mentation),
• ärztliche Stellungnahmen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe oder bei Ge-
richt,
• Aufklärung über therapeutische Maßnahmen,
• Vor- und Nachbehandlungen durch andere Ärzte und
• Standards des Umgehens mit ärztlicher Behandlung der Einrichtung und den In-
stitutionen bei anderen ärztlichen Maßnahmen als kinder- und jugendpsychiat-
rische Behandlungen.
Umgekehrt wurden die Dokumentationen der Hilfeplangespräche dahingehend ausge-
wertet, inwieweit ein Beitrag von Winterhoff zu finden ist und wie dieser aussah.
Bei der Untersuchung von Auffälligkeiten in den Fallverläufen lag der Fokus auf der
Verantwortung der Fachkräfte in Gesundheitsfragen und der Rolle von Winterhoff. Um
wiederkehrende Muster erkennen zu können, wurden die 24 Fallverläufe mit den o. g.
untersuchten Aspekten in einer Gesamtschau betrachtet. Hilfekonstellationen und Be-
handlungsverläufe wurden verglichen und insbesondere wiederkehrende Muster in der
Zusammenarbeit mit Winterhoff herausgearbeitet.
Erste Ergebnisse der Vorsichtungsphase wurden am 26.09.2022 dem Jugendamt Bonn
präsentiert. Darüber hinaus wurde das methodische Vorgehen in der Hauptuntersu-
chungsphase vorgestellt.
3.3 Die Hauptuntersuchungsphase
Für die Hauptuntersuchungsphase wurden drei exemplarische Fälle für eine vertie-
fende Fallanalyse ausgewählt. Zu diesem Zweck wurde folgendes Sample festgelegt:Seite 26 von 145
22
• Kinder/Jugendliche in deutlich belastenden und für sie vulnerablen Lebenssitu-
ationen.
• Die Kinder und Jugendlichen wurden im Rahmen von stationären Hilfen zur Er-
ziehung betreut.
• In den Fällen erfolgte eine kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung durch
Winterhoff.
• Verschiedene Settings der sorgerechtlichen Vertretung: Das Jugendamt Bonn ist
in mindestens einem Fall im Rahmen einer Amtsvormundschaft tätig sowie min-
destens in einem Fall als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Rah-
men der Hilfen zur Erziehung.
Eine Annäherung an die Fragestellung, wie die Kooperation zwischen Kinder- und Ju-
gendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie in den Fällen gestaltet wurde und ob es
systematische Probleme in der Zusammenarbeit gab, wurde in einem Mehrebenen-An-
satz analysiert:
Anhand einer vertieften Auseinandersetzung mit den Fallakten der drei ausgewählten
Fälle wurde herausgearbeitet, wie das Jugendamt und die Einrichtungen in die Gesund-
heitsfürsorge eingebunden waren und welche Zusammenarbeit zwischen den Instituti-
onen bestand. Bei dieser Auseinandersetzung standen folgende Fragen im Fokus:
• Hat sich das Jugendamt im Rahmen von Hilfeplanung, kollegialer Beratung etc.
mit dem Thema der Gesundheitsvorsorge und medizinischen Behandlung be-
fasst und welche Kenntnisse lagen jeweils über diese Behandlungen vor?
• Waren Bedeutung und Auswirkungen von Diagnostik und Medikation für die
betroffenen jungen Menschen durch Winterhoff Gegenstand von Beratungen in
den Sozialen Diensten, in der Vormundschaft, beim hilfedurchführenden Träger,
in der Pflegefamilie und/oder in Gesprächen mit den beteiligten Kindern/Ju-
gendlichen und ihren Familien?
• Waren die Bedingungen der Behandlung der betreffenden Kinder und Jugendli-
chen anschlussfähig an eine sozialpädagogische Diagnostik und Interventionen
der Kinder- und Jugendhilfe? In welcher Weise wurden diese im Hilfeprozess
reflektiert und in den Arbeitsprozess zwischen Jugendamt, Trägern, Personen-
sorgeberechtigten und den Kindern/Jugendlichen selbst bearbeitet?
• Was kann über die medizinische Qualität der Diagnosen und Behandlungen an-
hand der Diagnose- und Behandlungsberichte festgestellt werden?
Für die vertiefende Erkundung der Fallverläufe sowie zur Klärung von Fragen zur Ge-
staltung der Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Ju-
gendpsychiatrie fanden mehrere Gespräche zu jedem Fall statt. Hierfür wurden im FallSeite 27 von 145
23
tätige Fachkräfte von öffentlichen und freien Trägern, (Pflege-)Eltern sowie die jungen
Menschen selbst angefragt. Die Anfrage bei Kindern und Jugendlichen wurde vorher
im Austausch mit Personensorgeberechtigten und/oder Fachkräften abgewogen. Zent-
ral war hier die Frage, ob neuerliche Belastungen dieser jungen Menschen im Blick auf
mögliche Erkenntnisse zum zukünftigen Schutz junger Menschen in vergleichbaren Si-
tuationen zu verantworten sind. Bei den Gesprächen ging es um folgende Fragen:
• Wie wurde das Thema der Gesundheitsfürsorge von Fachkräften verstanden
und bearbeitet?
• Welche Beratungen gab es zur Behandlung von Winterhoff? Wie wurde das
Handeln reflektiert?
• Wie wurden Kinder und Jugendliche im Rahmen der Gesundheitsfürsorge be-
teiligt? Wie haben Kinder und Jugendliche diese Beteiligung erlebt?
• Wie wurden (Pflege-)Eltern beteiligt? Wie haben sie diese Beteiligung erlebt?
• Wie haben Fachkräfte ihre Rolle und Funktion in den Kontakten und Prozessen
mit Winterhoff wahrgenommen? Wie haben Kinder, Jugendliche und ihre
(Pflege-)Eltern Winterhoff erlebt und wahrgenommen?
Abschließend wurden in allen Gesprächen auch Anmerkungen und Hinweise zu der Un-
tersuchungsfrage, wie die Verantwortung für die Gesundheit junger Menschen zukünf-
tig wahrgenommen werden soll, eingeholt.
Für jedes der Gespräche wurde ein Leitfaden erarbeitet, zugleich auf Offenheit für ver-
tiefende Fragen geachtet, die sich aus dem Gesprächsverlauf entwickeln. Die Entschei-
dung über die Aufzeichnung des Gesprächs wurde den Gesprächspartner*innen über-
lassen. Im gegebenen Fall wurden die Aufzeichnungen zudem lediglich zum Nachhören
einzelner Gesprächspassagen genutzt. Im Anschluss an jedes Gespräch wurde ein Pro-
tokoll angefertigt und dem*der Gesprächspartner*in zur Durchsicht sowie für eventu-
elle Richtigstellungen zur Verfügung gestellt.
In einem Fall wurde eine vertiefende Fallwerkstatt zur Auseinandersetzung mit den
ersten Ergebnissen mit den am Fall beteiligten Fachkräften realisiert. Ziel der Fallwerk-
statt war es,
• die verschiedenen Perspektiven auf den Fall zusammenzutragen,
• Handlungsmuster in der Fallbearbeitung zu erkennen sowie
• „gute“ Bedingungen für eine gelingende Fallbearbeitung/Fallverantwortung ge-
meinsam herauszuarbeiten.Seite 28 von 145
24
Anhand einer detaillierten Fallchronologie wurde dazu der Fall gemeinsam rekonstru-
iert und ergänzende Informationen der teilnehmenden Fachkräfte aufgenommen. Auf-
kommende Fragen und erste Hypothesen zum Verlauf und zur Bedeutung von Inter-
ventionen beraten. Hiervon ausgehend sind im zweiten Teil Rolle und Verantwortung
der Kinder- und Jugendhilfe in Fällen medizinischer und insbesondere kinder- und ju-
gendpsychiatrischer Behandlung vertiefend diskutiert worden.
In den drei Fällen, die veryez untersucht wurden, fand sich nur ein junger Mensch be-
reit, im Rahmen eines Interviews über die eigene Lebens- und Hilfegeschichte zu er-
zählen. Auch über einen Aufruf, der über das Jugendamt Bonn an alle Mitarbeitenden
der Fachdienste für Familien- und Erziehungshilfe gesendet wurde, ergaben sich keine
Kontakte zu weiteren jungen Menschen aus den 24 Fällen der Untersuchung. Um trotz-
dem die Perspekyve von jungen Menschen, die Erfahrung mit der untersuchten The-
mayk haben, ausreichend zu berücksichygen, entscheid sich das Projek{eam für ein
weiteres Gesprächsformat: Die Analysen und Befunde der Untersuchung wurden im
Oktober 2023 im Rahmen einer Expert*innenrunde mit Mitgliedern des Careleaver
e. V. reflekyert und diskuyert. Diese jungen Menschen ha{en zwar keinen Kontakt zu
Winterhoff, konnten die Ergebnisse jedoch vor dem Hintergrund der eigenen Erfahrun-
gen mit kinder- und jugendpsychiatrischen Leistungen und Einrichtungen sowie mit
Systemen der Kinder- und Jugendhilfe bewerten. Ihre Rückmeldungen fließen insbe-
sondere in Abschni{ III (Hinweise und Empfehlungen) ein.
Ergänzend zu der vertiefenden Analyse der drei Fälle wurden zu zwei, für die Untersu-
chung zentralen Fragestellungen Expertisen (Teil II und III) erstellt:
(1) Die geltenden rechtlichen Regelungen zu ärztlichen Behandlungsverträgen (§§ 613
ff. BGB) und zur Rolle der Gesundheitssorge im Rahmen der Hilfeplanung des Ju-
gendamts (§§ 36 ff. SGB VIII), im Rahmen der Leistungserbringung durch Träger der
freien Jugendhilfe (§ 1688 BGB, §§ 34, 35a SGB VIII) und der Wahrnehmung der
Sorgeverantwortung durch (Amts-)Vormünder und (Amts-)Vormundinnen bedürfen
einer Klärung der Verantwortlichkeiten – untereinander und insbesondere hinsicht-
lich des Kooperayonsverhältnisses zur Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psycho-
therapie. Mi{els einer jurishschen Experhse soll daher insbesondere geklärt wer-
den:
• wer ab welchem Zeitpunkt sowie in welcher Form (noch) einwilligungsunfähige
Kinder und Jugendliche über sie betreffende Heilbehandlungen au~lären muss;
• ab welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen Kinder und Jugend-
liche in eine sie betreffende Heilbehandlung einwilligen können bzw. an dieser
Entscheidung jedenfalls im kooperayven Zusammenwirken mit ihren Sorgebe-
rechygten zu beteiligen sind sowieSeite 29 von 145
25
• welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten den Fachkräzen aus der Kinder-
und Jugendhilfe (insbesondere den Sozialen Diensten im Jugendamt, in den sta-
yonären Einrichtungen sowie im Pflegekinderdienst) gegenüber den jungen
Menschen zukommen. Dies betri zum einen die Berücksichygung und Wah-
rung ihrer (Grund-)Rechte, Bedarfe und Interessen im Zuge der medizinischen
Au~lärung und Behandlung durch den*die Kinder- und Jugendpsychiater*in und
-psychotherapeut*in unter Einbezug der Eltern bzw. der Vormundschaz. Zum
anderen geht es um die Frage, wie die Fachkräze aus der Kinder- und Jugend-
hilfe die jungen Menschen in ihren individuellen Prozessen der Annahme ihrer
Erkrankung sowie der Entscheidungsfindung über den Umgang mit selbiger best-
möglich unterstützen können.
(2) In einer Experhse zu Kooperahon zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Kinder-
und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie werden Grundlagen und Notwendig-
keit von Kooperayonen zwischen den Systemen analysiert und die fachlichen Rah-
menbedingungen aus Sicht der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
wie aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe dargestellt. Die Experyse nimmt Bezug
auf die Rechtsgrundlagen und skizziert den Stand interdisziplinärer Kooperayon in
Deutschland. Unter anderem stehen die Fragen,
• wie häufig sind psychische Störungen bei Kindern, die in Einrichtungen der Kin-
der- und Jugendhilfe leben,
• welche Kooperayonsformen gibt es und welche Probleme in der Kooperayon
werden im Diskurs themaysiert,
• welchen fachlichen Beitrag kann die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psy-
chotherapie in die Kooperayon bei der Behandlung von Kindern und Jugendli-
chen, die Leistungen im Rahmen von HzE oder des § 35a SGB VIII erhalten, ein-
bringen.
Diese Experyse problemaysiert auch unterschiedliche Konstellayonen der Koopera-
yon, die Auswirkungen auf die jeweilige Rolle von Fachärzt*innen haben kann.Seite 30 von 145
26
II) ANALYSEN UND BEFUNDE
4. Befunde aus der Vorsichtungsphase
Durch die Analysen der 24 Fallverläufe auf Basis der in Kapitel 3.2 beschriebenen Fra-
gestellungen konnten bereits erste zentrale Befunde – sowohl zum Handeln der Fach-
kräfte im Jugendamt Bonn als auch zur Bedeutung von Winterhoff in diesen Fällen her-
ausgearbeitet werden:
1. In allen Fällen zeigt sich eine weitgehend fachlich korrekte Fallbearbeitung.
In allen Akten wird eine sorgfältige Fallbearbeitung durch eine fallführende Fachkraft
des Allgemeinen Sozialen Diensts bzw. einen Vormund/eine Vormundin dokumentiert.
In keinem der 24 Fallverläufe lassen sich Entscheidungen identifizieren, die aus päda-
gogischer, rechtlicher oder ärztlicher Sicht als deutlich fehlerhaft einzuschätzen sind.
2. Einzelne Aspekte in den Fällen lohnen sich vertieft anzusehen, um daraus für die
zukünftige (Fall-)Arbeit im Jugendamt Bonn zu lernen.
Jedoch sind in den Fallverläufen auch kritische Aspekte zu erkennen. Insbesondere,
wenn sie in mehreren Fällen als wiederkehrendes Element zu finden sind. Diese zeigen
sich vor allem in der Art und Weise, wie konkret Verantwortlichkeiten für die Gesund-
heit junger Menschen von Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie
für junge Menschen ausgestaltet werden. Beispielhaft sind hier erkennbare Unsicher-
heiten in der Frage, wer im Rahmen der Gesundheitsfürsorge welche Verantwortung
trägt, zu nennen oder auch Konflikte im Helfer*innensystem, in dessen Folge das Kind
aus dem Blick gerät.
Neben diesen allgemeinen Ergebnissen zur Qualität der Arbeit im Jugendamt Bonn,
konnten – gemäß dem Anlass der Untersuchung – auch erste Befunde zur Person Win-
terhoff und zu seinem Handeln in den Fällen festgehalten werden:
3. Winterhoff vermittelt Sicherheit in pädagogischen Fragen durch Komplexitätsre-
duktion, er bietet einfache Antworten auf komplexe Probleme.
Wenn Winterhoff als zuständiger Kinder- und Jugendpsychiater und -psychotherapeut
in den Fällen auftritt, liefert er gegenüber Fachkräften einerseits und (Pflege-)Eltern an-
dererseits einfache Erklärungsansätze zu komplexen pädagogischen Fragestellungen.
Mit diesen einfachen Erklärungen stellt er Eindeutigkeiten her, die Fachkräften
und/oder Eltern Sicherheit vermitteln, worin das Problem besteht und welche Mittel
und Wege angezeigt sind, um junge Menschen im Aufwachsen zu unterstützen. Er le-
gitimiert sein Handeln, indem er diese einfachen Erklärungsansätze in Form von Diag-
nosen oder klaren Handlungsanweisungen formuliert. Und vor allem lässt er kaumSeite 31 von 145
27
Raum für ein Hinterfragen oder Zweifel. Die vermeintlichen Eindeutigkeiten geht ein-
her mit einem Anspruch auf Deutungshoheit, wodurch keine Räume für Diskursivität
entstehen und Machtdisbalancen verstärkt werden.
4. Winterhoffs Empfehlungen haben Gewicht und verleihen ihm so eine machtvolle
Position.
In Hilfeplänen, Protokollen, Gesprächsnotizen wird Winterhoff immer wieder als zent-
rale Ressource im System benannt. Wie viel Gewicht Winterhoffs Empfehlungen ha-
ben, zeigt sich insbesondere darin, dass seine Hinweise kaum diskutiert werden. Er wird
in den Fällen oft als Experte für verschiedenste – auch pädagogische – Fragestellungen
benannt und dazu angefragt. Dieser Expertenstatus, gepaart mit dem Absolutheitsan-
spruch der Eindeutigkeit, der weit über Themen, die seine Profession betreffen, hinaus-
geht, verleiht ihm eine machtvolle Position im Helfer*innensystem der Kinder- und Ju-
gendhilfe, aber auch gegenüber den jungen Menschen und ihren Eltern.
5. Wie Winterhoff über Symptome und daraus abgeleitete Diagnosen von Kindern
und Jugendlichen spricht, wirkt oft abwertend.
In den Akten sind nur wenige schriftliche Dokumente von Winterhoff enthalten. Ärzt-
liche Berichte o. ä. sind knapp formuliert; ausführliche Diagnostikberichte gibt es nicht.
In den wenigen Schriftstücken wählt Winterhoff eine auffallend abwertende Sprache,
wenn er über Kinder und Jugendliche schreibt. Ähnliches zeigt sich in dokumentierten
Gesprächsnotizen aus Gesprächen mit Winterhoff. Aber: Immer dann, wenn es offiziell
wird (Diagnosen, Abrechnungen), lässt sich feststellen, dass er die fachlich und rechtlich
gültigen Formen wahrt.
Auf verschiedene Fallmerkmale (Geschlecht, Alter, Formen der Hilfe, sozioökonomi-
scher Status der Familien) hin untersuchend, lassen sich in den Fällen keine Auffällig-
keiten erkennen.Seite 32 von 145
28
5. Befunde aus der Hauptuntersuchungsphase
Die Befunde aus der Hauptuntersuchungsphase ergeben sich aus der vertieften Ana-
lyse von drei systematisch ausgewählten Fällen (siehe Kapitel 3.3). Diese Fälle werden
in der Folge zuerst knapp dargestellt, dann folgt eine Analyse, die sich auf die jeweils
zentralen Themen in diesem Fall bezieht. In zwei Fällen war das Jugendamt Bonn als
Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung tätig (Fall
„Jenny“ und Fall „Ines“); im dritten Fall (Fall „Kai“) war das Jugendamt Bonn als Amts-
vormund. Das Kapitel schließt mit einer Zusammenstellung der übergreifenden Themen
aus allen Fällen.
5.1 Jenny – Von einer Krise in die nächste
Zum Fall
Jenny7 wächst als jüngste von drei Kindern auf. Sie ist ein Jahr alt, als sich ihre Eltern trennen.
Die Mutter ist fortan alleierziehend. Als die Familie nach Bonn zieht, ist Jenny vier Jahre alt.
Bei einer ersten Kontaktaufnahme durch das Jugendamt Bonn berichtet die Mutter über eine
eigene psychische Erkrankung und erklärt, sie benötige Unterstützung bei der Versorgung
und Erziehung ihrer drei Kinder. Die Mutter erhält anfangs Unterstützung durch sozialpäda-
gogische Familienhilfen. Ab einem Alter von sechs Jahren beginnt Jenny sich in Kindergarten,
Schule und später in einer Tagesgruppe auffällig zu verhalten. Nach mehrfachen Kriseninter-
ventionen wird Jenny in Obhut genommen. Nach einem Aufenthalt in einer Diagnosegruppe
zieht Jenny für ein Jahr zum Vater. Trotz intensiver ambulanter Unterstützung kann der Va-
ter die Betreuung und Erziehung von Jenny nicht dauerhaft sicherstellen. Mit dem Umzug in
eine Wohngruppe wird Jenny bei Winterhoff vorstellig. Zwischen Winterhoff und der Mutter
kommt es zu Auseinandersetzungen in Fragen der Gesundheitsfürsorge. Nach zwei Jahren
zeigt die Wohngruppe an, Jenny sei „nicht mehr tragbar“. Sie zieht in eine sozialpädagogische
Lebensgemeinschaft nach Niedersachsen, wo sie bis heute lebt.
7 Der Name des Kindes ist pseudonymisiert.Seite 33 von 145
29
Abbildung 1: Chronologie zum Fall „Jenny“
Ein krisenhafter Verlauf
Jenny wächst in instabilen Lebensverhältnissen auf. Von Geburt an kann ihre an einer
psychischen Erkrankung leidende Mutter ihr kaum ein stabiles Lebensumfeld bieten.
Die ambulanten Maßnahmen, die in der frühen Kindheit in Jennys Familie eingerichtet
werden, führen zwar zu einer ersten Stabilisierung der familiären Situation, sind aber
nicht ausreichend, um die junge Mutter mit drei (und später vier) Kindern zu unterstüt-
zen. Hinzu kommt, dass die junge Mutter den dringend angezeigten Hilfebedarf, den
sie bei der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder braucht, nur in Krisen erkennt: Un-
terstützung durch sozialpädagogische Familienhilfen werden mehrmals frühzeitig abge-
brochen. Dies ändert sich erst durch den Wechsel zu einer fallzuständigen Fachkraft im
ASD, die mit viel Engagement den Fall übernimmt. Sie baut eine vertrauensvolle Bezie-
hung zur Mutter auf und bindet den Vater als familiäre Ressource ein.
Jenny zeigt bereits in Kindergarten, Grundschule und Tagesgruppe Reaktionen auf die
fehlende Stabilität in ihrem Lebensumfeld: Sie macht mit Wutausbrüchen und suizida-
lem Verhalten auf sich und ihre Not aufmerksam. Die darauffolgenden Jahre sind von
der Suche nach einem Ort geprägt, der Jenny Kontinuität bietet: Nach dem Versuch der
Stabilisierung im mütterlichen Haushalt scheitert nach einem Jahr im väterlichen Haus-
halt auch ein weiterer Versuch, Jenny in ihrem familiären Umfeld einen Lebensmittel-
punkt zu bieten. Erst der Umzug in eine stationäre Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung,
in der mit viel Engagement auf die Bedürfnisse, Bedarfe und Interessen von Jenny ein-
gegangen wird, zeigt (zunächst) Erfolg. Verunsicherung geht in dieser Zeit vor allem von
der Mutter aus, die durch Unbeständigkeit in ihrem Besuchsverhalten immer wieder
Enttäuschungen bei Jenny auslöst. Erschwerend kommt hinzu, dass es der Einrichtung
nicht gelingt, eine tragfähige Beziehung mit der Mutter aufzubauen, Entscheidungen
werden mit der Mutter nicht ausgehandelt bzw. für sie nicht nachvollziehbar und ver-
ständlich erklärt (s. u.). Der Auszug aus der Einrichtung nach knapp zwei Jahren ist eben-
falls die Reaktion auf eine Krise: Die Einrichtung berichtet von andauerndem auffälli-
gem Verhalten: Jenny sei nicht beschulbar, andauerndes Weinen und Schreien, Selbst-Seite 34 von 145
30
und Fremdgefährdung und macht deutlich, dass sie so in der Einrichtung „nicht mehr
tragbar“ sei. Nach einer aufwändigen Suche findet die zuständige ASD-Fachkraft einen
neuen Ort, an dem Jenny leben kann: Sie zieht in eine sozialpädagogische Lebensge-
meinschaft 250 km entfernt.
Entscheidungsprozesse in Gesundheitsfragen
Mit Jennys Einzug in die stationäre Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung in Bonn wird sie
erstmals bei Winterhoff vorgestellt. Für diese Einrichtungen ist die kinder- und jugend-
psychiatrische Versorgung durch Dr. Winterhoff wesentlicher Teil ihres Konzeptes.
Wenige Monate nach Einzug in der Einrichtung und einer ersten Vorstellung bei Win-
terhoff wird Jenny das Medikament Pipamperon verschrieben. Es ist nicht rekonstru-
ierbar, ob die Einnahme der Medikamente verpflichtend dafür ist, dass Jenny in der
Einrichtung bleiben kann. Zwischen Winterhoff und der Mutter kommt es zu Auseinan-
dersetzungen darüber, dass Jenny Neuroleptika einnehmen soll. Die Mutter äußert
große Ängste, da sie diese Medikamente aus der eigenen Behandlungsgeschichte
kennt. Es erscheint so, dass hier zwei Inszenierungen aufeinanderprallen: Die Mutter
fühlt sich (erneut) in ihrer Rolle als sorgende Mutter gekränkt, Winterhoff hingegen
zeigt sich in seiner fachlichen Autorität angegriffen.
Eine Einigung zwischen Winterhoff und der Mutter zu den Medikamenten kann dahin-
gehend erzielt werden, dass der Mutter zugesichert wird, über die Medikamente erneut
zu beraten, wenn bei Jenny problematische Nebenwirkungen erkennbar sein sollten.
Als dies nach einigen Monaten nach Einschätzung der Mutter der Fall ist und sie fordert,
die Medikamente abzusetzen, wird ihrem Wunsch nicht Rechnung getragen. Daraufhin
beantragt der Vater, aus Angst, seine Tochter müsse die Einrichtung verlassen, das al-
leinige Sorgerecht. Winterhoff berät ihn dahingehend. Zusätzlich befürwortet Winter-
hoff in einem Schreiben an das Gericht den Entzug der elterlichen Sorge der Mutter, da
sie für die Gesundheit ihrer Tochter nicht Sorge tragen könne. Die Eltern einigen sich
vor Gericht auf das Einholen einer Zweitmeinung eines anderen Kinder- und Jugend-
psychiaters.Seite 35 von 145
31
5.2 Ines – Deutungshoheit vor Kindeswohl
Zum Fall
Ines8 leidet seit ihrer Geburt am fetalen Alkoholsyndrom aufgrund des Alkoholkonsums ihrer
Mutter während der Schwangerschaft. Ihr Leben beginnt mit einem Alkoholentzug. Die Mut-
ter ist bei der Geburt des Mädchens 22 Jahre alt. Sie ist seit ihrer Jugend vermehrt straffällig
und auch jetzt steht ihr eine Haftstrafe bevor. Die Bereitschaftspflegefamilie, in die Ines nach
ihrer Geburt kommt, wird zu ihrer Pflegefamilie, als deutlich wird, dass die Mutter nicht für
sie sorgen kann. Bereits mit drei Jahren sorgen die Pflegeeltern dafür, dass sie bei einer Kin-
der- und Jugendpsychiaterin vorgestellt und dort behandelt wird. Ines zeigt früh Verhaltens-
auffälligkeiten. Bereits in der Kita erhält sie Unterstützung in Form einer Eingliederungshilfe
gemäß § 35a SGB VIII sowie durch weitere therapeutische Angebote. Aufgrund erheblicher
Krisen und Belastungen der Pflegefamilie (u. a. Erkrankung des leiblichen Sohns) kann Ines
nicht länger in der Pflegefamilie bleiben. Mit der Beendigung des Pflegeverhältnisses wird
das Jugendamt der Stadt Bonn für Ines zuständig. Mit elf Jahren zieht sie in eine heilpäda-
gogische Wohngruppe. Mit der Aufnahme erfolgt auch die Vorstellung und Behandlung
durch Dr. Winterhoff. Dieser übernimmt nicht die Medikamentenempfehlung der bisherigen
Kinder- und Jugendpsychiaterin, sondern stellt das Mädchen neu ein. Der Mutter wurde in-
zwischen die elterliche Sorge entzogen. Die Pflegefamilie hält den Kontakt zu Ines aufrecht,
besucht sie in der Wohngruppe und nimmt sie in den Schulferien regelmäßig zu sich. Die
Pflegeeltern beobachten mit Ines Umzug in die Einrichtung Veränderungen, die ihnen Sorgen
bereiten, u. a. die starke Zunahme von Gewicht und Trägheit. Die Einrichtungsleitung und
auch Dr. Winterhoff nehmen die Sorgen der Pflegeeltern nicht ernst.
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Dr. Winterhoff im Sommer 2021 wird Ines wieder
bei ihrer ehemaligen Kinder- und Jugendpsychiaterin vorgestellt. Die Medikamente werden
reduziert. Ab Winter 2021/2022 finden regelmäßige Kontakte zur Mutter statt. Die Mutter
erlangt das elterliche Sorgerecht zurück. Seit Frühjahr 2022 lebt Ines wieder bei ihrer Mutter.
Der Kontakt zur Pflegefamilie besteht bis heute.
8 Der Name des Kindes ist pseudonymisiert.Seite 36 von 145
32
Abbildung 2: Chronologie zum Fall „Ines“
Diskontinuitäten im Fallverlauf
Der Fallverlauf ist in hohem Maße geprägt von Zuständigkeitswechseln. Sowohl für die
Vormundschaft als auch für die Hilfen zur Erziehung wechselt die Betreuung von Ines
mit ihrem Umzug in die Wohngruppe. Zusätzlich kommt es zu einem späteren Zeitpunkt
auch intern im Jugendamt Bonn zu einem erneuten personellen Wechsel. Diese „Brü-
che“ im institutionellen System führen zu Diskontinuitäten, die sich auf die Zusammen-
arbeit und vor allem zu Lasten des Kindes auswirken. Das Hilfesystem arbeitet dadurch
kaum an Ines‘ Entwicklungsinteressen und -bedürfnissen.
Konträr dazu bestehen Kontinuitäten im Fall, die dem Wohlergehen des Kindes zuträg-
lich sind: Die Pflegefamilie bietet Ines während ihrer Zeit in der Wohngruppe (und dar-
über hinaus) Sicherheit und Beständigkeit durch familiäre Zugehörigkeit und stabile Be-
ziehungen. Hiermit bietet die Pflegefamilie Ines eine Stabilität, die in der Wohngruppe
nicht geleistet werden kann. Dennoch führen diese Brüche sowie der institutionelle Er-
wachsenenkonflikt nicht zu einer Eskalation im Fallverlauf.
Fehlende Abwägungsprozesse in Gesundheitsfragen
Die involvierten Kinder- und Jugendpsychiater*innen und -therapeut*innen – sowohl
Winterhoff als auch seine Vorgängerin – werden von den verschiedenen Stellen (Ein-
richtung, Vormundschaft, ASD und Pflegefamilie) zur Durchsetzung der eigenen Inte-
ressen genutzt bzw. eingesetzt. Eine für Gesundheitsfragen notwendige Abwägung (u.
a. Nutzen versus mögliche Nebenwirkungen, Schäden etc.) findet in den Aktendoku-
mentationen erkennbar nicht statt. Winterhoff als zuständiger Kinder- und Jugendpsy-
chiater und -psychotherapeut wäre hier in der Verantwortung gewesen, im gebotenen
Maße aufzuklären. Im Zusammenwirken mit den Fachkräften – insbesondere dem Vor-
mund als auch den Fachkräften der Einrichtung – hätte sodann eine gemeinsame Ein-
schätzung zum weiteren Vorgehen stattfinden müssen, d. h., wenn die von Winterhoff
vorgeschlagenen Schritte den Fachkräften als plausibel erscheinen, hätten sie diesen
explizit zustimmen können.Seite 37 von 145
33
Die erforderlichen Abwägungsprozesse – die aus rechtlicher Sicht geboten sind – lässt
Winterhoff nicht zu. Allein die Möglichkeit, dass es anders sein könnte, scheint bereits
seine Autorität in Frage zu stellen. Die engen Kooperationsbeziehungen zwischen der
Wohngruppe und Winterhoff verstärken dies. Deutlich wird dies vor allem in der Ein-
schüchterung der Pflegeeltern durch Winterhoff, der mit Konsequenzen für die Pflege-
familien droht, wenn sie sich kritisch zu seiner fachlichen Einschätzung äußern. Mitar-
beiter*innen der Wohngruppe relativieren zwar diese Konfrontation, widersprechen
aber nicht. Die Wahrnehmung der Verantwortung für die Gesundheit eines jungen
Menschen orientiert sich so ausschließlich Befindlichkeiten und Bedürfnissen der insti-
tutionellen Akteure im Gefecht miteinander. Demgegenüber orientierte sich die Wahr-
nehmung der entsprechenden Verpflichtungen durch die Familiensysteme – Pflegefa-
milie und zuletzt auch Mutter – stärker an den Bedürfnissen von Ines.
Die fehlenden Abwägungsprozesse gepaart mit den Diskontinuitäten im Fall verstärken
Winterhoffs Handeln. Mit seinem machtvollen Auftreten sorgt er für Gehorsam und
Gefolgschaft bei den Fachkräften, die nicht für eine „gemeinsame gute Lösung“, son-
dern gegeneinander arbeiten. Mit diesem Verhalten schadet er in letzter Konsequenz
Ines, für die er die Chance auf notwendige Kontinuitäten erheblich behindert.
5.3 Kai – Heimerziehung kann als förderliche Passage gelingen
Zum Fall
Kai9 wächst zunächst bei seinen Eltern auf. Zu der Zeit in der Familie ist nur wenig bekannt:
Er erlebt früh Gewalt in der eigenen Familie. Unterstützung erfährt diese durch sozialpäda-
gogische Familienhilfen und weitere Maßnahmen. Der Vater stirbt, als Kai fünf Jahre alt ist.
Als sich die Situation in der Familie zuspitzt, wird Kai im Alter von sieben Jahren in Obhut
genommen. Es folgen zwei Jahre in einer Wohngruppe in der Nähe der Mutter. Danach zieht
Kai nach Bonn in eine Wohngruppe. Die Vormundschaft wechselt erst im Jahr 2020 in das
Bonner Jugendamt, als Kai innerhalb von Bonn in die Einrichtung eines anderen Jugendhil-
feträgers umzieht. Hintergrund für den Wohngruppenwechsel ist, dass die vorherige Wohn-
gruppe anzeigt, dass ihr Regelangebot nicht mehr ausreiche. Kai wird bereits seit der Inob-
hutnahme von Dr. Winterhoff behandelt. Alle Einrichtungen, in der er lebt, behalten diese
kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung bei. Die hohe Dosis an Neuroleptika, die Kai
erhält, ruft in der zweiten Bonner Einrichtung, in der Kai ab Frühjahr 2020 lebt, Irritationen
hervor – insbesondere seine Müdigkeit und Antriebslosigkeit fallen auf. Im Gespräch mit
Winterhoff vereinbart die Einrichtung eine Verminderung der täglichen Dosis. Nach dem
Aufkommen der Kritik an Winterhoff wird eine erneute Einschätzung zu den Medikamenten
9 Der Name des Kindes ist pseudonymisiert.Seite 38 von 145
34
eingeholt. Die Neuroleptika können nach und nach abgesetzt werden. Im Frühjahr 2022
zieht Kai zurück in den Haushalt der Mutter.
Abbildung 3: Chronologie zum Fall „Kai“
Selbstbewusste Kooperation
In der Einrichtung, in der Kai von 2020 bis 2022 lebt, findet er in seinem Bezugsbetreuer
eine Person, die seine Interessen und Bedürfnisse vertritt. Dies zeigt sich unmittelbar
nach Kais Einzug in die Wohngruppe in der Aufmerksamkeit für seinem Gesundheits-
zustand. Der Vermutung, dass seine anhaltende Müdigkeit mit den Medikamenten zu-
sammenhängt, wird zügig nachgegangen. Winterhoff wird in dieser Angelegenheit als
„zugänglich“ beschrieben. Die Gesundheitsfürsorge für den jungen Menschen wird mit
hoher Priorität bearbeitet. Winterhoff wird mit einem klaren Anliegen konsultiert und
ein gemeinsamer Weg erarbeitet.
Gestärkt wird das Vorgehen durch einen Vormund, der die gute Beziehung zwischen
Mündel und Bezugsbetreuer erkennt und unterstützt. Auch die Kooperation zwischen
der Einrichtung und Winterhoff wird durch ihn gestützt: Durch die ausführlichen Do-
kumentationen der Termine bei Winterhoff kann er mit Kai über seine Anliegen und
Sorgen sprechen. Auch wenn mit dem Mündel zwar regelmäßig, aber nicht häufig Ter-
mine stattfinden, beschreibt der Vormund seine Rolle und Aufgabe für den jungen Men-
schen überzeugend: Er sieht seine Aufgabe ausdrücklich nicht darin, sich an Vorgaben
oder Meinungen anderer zu orientieren. Vielmehr achtet er auf die Potenziale seines
Mündels. Trotz der schwierigen Vorgeschichte, die bei Übernahme der Vormundschaft
durch das Jugendamt Bonn bekannt wird, begegnet er offen den Anliegen der Einrich-
tung und den Interessen von Kai. Dieser Blick auf den jungen Menschen und die damit
verbundene Unterstützung der Menschen, die Kai in seinem Alltag begleiten, zeigen
Erfolg: Kai kann sich in der Einrichtung gut entwickeln. Auch er selbst beschreibt rück-
blickend seine Zeit in der Einrichtung als weitestgehend positiv.Seite 39 von 145
35
Winterhoff als „unwichtiger Psychiater“
Winterhoffs Rolle unterscheidet sich hier deutlich von der in den anderen beiden Fällen:
Er setzt sich in der Auseinandersetzung mit anderen Fachkräften nicht mit seinen Vor-
stellungen davon durch, was ein Kind braucht. Vielmehr wird er ausschließlich in den
Fragen konsultiert, für die er Experte ist. Mit seiner drastischen Sprache, mit der er auch
hier den jungen Menschen abwertet („zerstörter Jugendlicher“, „abgehobener Nar-
zisst“), findet er damit nicht die Aufmerksamkeit wie in den anderen Fällen. Aus unter-
schiedlichen Perspektiven wird er im Nachhinein als unwichtige Person beschrieben,
der man auch aufgrund fehlender Sympathie keine bedeutende Rolle zuschreibt:
Von Kai selbst wird Winterhoff rückblickend als desinteressierter Psychiater geschil-
dert. Seine Fragen hätten sich bei jedem Termin wiederholt. Er habe daraus für sich
abgeleitet, dass er kein wahrhaftiges Interesse an ihm als jungen Menschen habe. Er
habe in ihm ausschließlich die Person gesehen, die dafür zuständig sei, ihm Medika-
mente zu verschreiben. Dass Gespräche mit Kinder- und Jugendpsychiater*innen und
-psychotherapeut*innen auch anders sein könnten, habe er dann in der Praxis erfahren,
als nach dem Skandal um Winterhoff eine Zweitmeinung eingeholt wurde. Hier hätten
sich eine Ärztin ernsthaft mit seiner Gesundheit auseinandergesetzt.
Der Vormund hat in diesem Fall Winterhoff nie kennengelernt. Er habe zwar die Be-
richte über die Termine mit Winterhoffs drastischen Worten gelesen, aber für sich ent-
schieden, dass dieser destruktive Blick auf sein Mündel ihm nicht in der Begleitung ei-
nes jungen Menschen helfen könne. Winterhoffs Empfehlungen zu Kais Zukunft hätten
in der Hilfeplanung keine Rolle gespielt. Hier habe er ausschließlich mit der Einrichtung
nach Lösungen gesucht. Zudem habe er die Empfehlungen von Winterhoff in pädago-
gischen Fragen auch in anderen Fällen als nicht brauchbar bewertet.
Die Einrichtung beschreibt Winterhoff als einen zugänglichen Menschen, der teilweise
schwierige Themen deutlich angesprochen habe. Grundsätzlich äußerten sich aber auch
die Fachkräfte kritisch zu Winterhoff und seinem Blick auf Kinder und Jugendliche.
5.4 Übergreifende Themen aus allen Fällen
Kinder sind besonders auf gute Vertretung ihrer Interessen angewiesen.
In allen Fällen sind die Kinder in besonderer Weise verletzbare und verletzte Kinder –
sowohl in ihren Entwicklungsbedingungen als auch immer wieder in akuten Krisen. Sie
sind daher vor allem darauf angewiesen, in ihren Interessen gegenüber den machtvollen
und in ihren Kooperationen eingespielten Betreuungs-Systemen Kinder- und Jugend-
hilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie engagiert und kompetent vertreten zu werden.
Dies gelingt in den drei untersuchten Fällen unterschiedlich.Seite 40 von 145
36
Kinder, Jugendliche, Eltern und weitere Bezugspersonen als zentrale Partner*innen in
Gesundheitsfragen
Eine Auffälligkeit zieht sich durch alle drei Fälle: In Gesundheitsfragen wird zu wenig
mit dem Kind bzw. dem*der Jugendliche*n gesprochen. Demgegenüber ist es aus recht-
licher Sicht geboten, dass auch minderjährige Patient*innen – und zwar letztlich unab-
hängig von der Frage, ob sie schließlich über die Vornahme einer sie betreffenden Be-
handlung (mit-)entscheiden können – in jedem Fall in einer ihren Verständnismöglich-
keiten entsprechenden Weise aufgeklärt werden müssen (siehe dazu Rechtsexpertise
Kapitel 4.1). Die Verantwortung für die den rechtlich formulierten Standards entspre-
chende Aufklärung obliegt dabei primär dem*der behandelnden Kinder- und Jugend-
psychiater*in und -psychotherapeut*in (siehe dazu Rechtsexpertise Kapitel 4.2-4.4).
Generell sind psychische Störungen bei jungen Menschen, die sich (insbesondere) in
stationären HzE-Maßnahmen befinden, häufig (siehe dazu Expertise Kooperation KJPP
und KJH, Kapitel 1.4 und 2.1). Wie auch in den hier ausgewählten Fallbeispielen ist
herausforderndes Verhalten (z.B. Impulsivität, Aggressivität, Suizidalität) in der Praxis
ein Grund für den Einbezug kinder- und jugendpsychiatrischer und –psychotherapeuti-
scher Expertise, sei es von Eltern, oder im Fall einer Betreuung im Rahmen der Kinder-
und Jugendhilfe, durch Einrichtungen. Gesundheitsfragen – insbesondere bei psychi-
schen Erkrankungen und einer damit verbundenen Vergabe von Psychopharmaka –
sind nicht selten polarisierende Themen: Einerseits kann erforderliches Fachwissen feh-
len und andererseits werden persönliche Haltungen vertreten, emotional verbunden
mit eigenen Erfahrungen. Durch diese Aufladung gerät der junge Mensch mit seinen
Beteiligungsrechten aus dem Blick. Eine genauere Untersuchung der einzelnen Fälle zu
dieser Frage wäre für die zukünftige Arbeit des Jugendamtes sicherlich hilfreich. Insbe-
sondere die Fragen „Wer spricht wann mit dem Kind bezüglich der Gesundheitsfür-
sorge?“ und „Wo fehlt es in den konkreten Fällen an Beteiligungsmöglichkeiten?“ ist aus
Sicht des Jugendamtes noch zu klären. Die Potenziale des jungen Menschen zur Mitge-
staltung und Selbstbestimmung verschwinden dahinter, dass Fachkräfte mit der Deu-
tungshoheit – wer weiß, wie es richtig ist – beschäftigt sind. Die Hilfeplanung sollte der
Ort sein, in dem die jungen Menschen mit ihren Anliegen und Interessen Raum und
Reflexion finden. Diese droht jedoch zu einem Instrument zur Besprechung unter Fach-
kräften verkürzt zu werden (zur Funktion der Hilfeplanung in der Kooperation zwischen
Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie siehe
auch die Rechtsexpertise). Die Hilfeplanung orientiert sich hauptsächlich an sogenann-
ten smarten Zielen (specific, measurable, achievable, realistic, time-bound). Dabei kön-
nen sowohl weitere wichtige Situationen im Alltag als auch die Gesundheitssituation im
Besonderen aus dem Blick geraten. Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen wird
zwar für die Festlegung der erreichbaren Ziele genutzt, bei der Betrachtung der Ge-
samtsituation aber nicht ausreichend durchgeführt. Ein offener Austausch mit KindernSeite 41 von 145
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und Jugendlichen im Hilfeplangespräch und ihre Situation kann so nur eingeschränkt
erfolgen, wenn Hilfeplanung sich formalistisch auf die Festlegung und Abfrage von Zie-
len beschränkt.
Von sozialpädagogischen Fachkräften und Sorgeberechtigten kann nicht erwartet wer-
den, spezifisches medizinisches Fachwissen vorzuhalten. Vielmehr liegt ihre zentrale
Aufgabe darin, die jungen Menschen dazu zu befähigen und dabei zu unterstützen, ihre
eigenen Bedarfe und Interessen im Zuge der Behandlung sowie des Umgangs mit der
Erkrankung zu formulieren und in den gemeinsamen Aushandlungsprozess einzubrin-
gen (siehe dazu Rechtsexpertise Kapitel 4.5). Bemerken die Fachkräfte im Zuge einer
Therapie, dass es zu problematischen Veränderungen beim Kind bzw. bei dem*der Ju-
gendlichen kommt bzw. dass gewünschte Veränderungen ausbleiben, sind sie dazu an-
gehalten, gemeinsam mit dem*der Minderjährigen zu beraten, wie diese Aspekte mit
dem*der behandelnden Arzt*Ärztin ins Gespräch gebracht werden können. Letztlich
übernehmen Fachkräfte hier Aufgaben, wie sie sorgeberechtigte Eltern, deren Kinder
bei ihnen leben, wahrnehmen bei Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Dieses
Bewusstsein scheint nicht immer klar zu sein, ggfs. auch in der Rollenverteilung zwi-
schen Fachkräften in einer Einrichtung und Amtsvormündern/Amtsvormundinnen (zur
Rollenverteilung siehe auch Rechtsexpertise Kap. 5.3).
Der Weg, mit dem Kind auch über seine Wahrnehmungen und Idee zu seiner Gesund-
heit zu sprechen, wird in den analysierten Fällen jedoch selten eingeschlagen. Insbe-
sondere Winterhoff kann diese aufgeladenen Situationen für sich nutzen, um mit ein-
fachen Erklärungsansätzen vermeintliche Entlastung zu stiften und so seine Vorstellung
von Gesundheitsfürsorge für den jungen Menschen durchzusetzen.
In allen drei Fällen zeigt sich deutlich, dass die Menschen, die nah am Kind sind – ent-
weder durch tatsächliche alltägliche Nähe (z. B. Eltern, Pflegeeltern, Bezugsbetreuer*in-
nen) oder durch familiäre Verbundenheit (z. B. [Pflege-]Eltern), – wichtige Ansprech-
partner*innen für dessen Belange in Gesundheitsfragen sein können bzw. könnten. Als
Menschen, die ein Kind teilweise tagtäglich erleben, können sie auch einen umfassen-
den Blick auf die gesundheitliche Situation und Entwicklung eines jungen Menschen
gewinnen, welches in dessen Interesse im Kontakt mit medizinischem Fachpersonal
eingebracht werden kann. In diesem Zusammenhang kann es auch wichtig sein, leibli-
che Eltern (Fall „Jenny“ und Fall „Kai“) und/oder Pflegeeltern (Fall „Ines“) dann, wenn
Kinder nicht mehr bei ihnen leben, sie aber nach wie vor Kontakte zu diesen Kindern
haben, in zentralen Fragen der Gesundheit einzubeziehen. Sie möchten nach wie vor –
bzw. wenn sie sorgeberechtigt sind, müssen sie – Entscheidungsverantwortung mittra-
gen.
Letztlich sind die Kinder und Jugendlichen nicht nur eigenständig ärztlich aufzuklären,
sondern auch darüber hinaus in der ihren Möglichkeiten entsprechenden Weise an derSeite 42 von 145
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Entscheidungsfindung über eine sowie während der Durchführung einer sie betreffen-
den Therapie zu beteiligen (vgl. Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention, § 630d Abs. 1,
630e Abs. 5 BGB). Dies ist Voraussetzung, damit die Minderjährigen eigenständig über
die entsprechenden Fragen reflektieren und diese beurteilen können, um so ihre ge-
wünschte selbstverantwortliche Mitwirkung einüben zu können (vgl. § 1 Abs. 1 SGB
VIII, Rechtsexpertise Kapitel 5.3.2). Andernfalls werden die betroffenen Kinder und Ju-
gendlichen allenfalls zu passiven Empfänger*innen der für sie verantwortlichen Erwach-
senen. Der Einbezug von Minderjährigen ist ohnehin im Eigentlichen ein Grundelement
kinder- und jugendpsychiatrischer und -psychotherapeutischer Therapie, gerade bei
Psychotherapie handelt es sich um einen ständigen Aushandlungsprozess (siehe dazu
Expertise KJPP-KJH, Kapitel 2.1). In der Folge kann es zudem zwischen den zuständigen
Fachkräften Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de