241519-01 · Stellungnahme der Verwaltung
Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2024
Kerndaten
- Nummer
- 241519-01
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241519-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat II Dezernat: Dez. II Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2024 Beratungsfolge Mitteilung: Der Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2024 wird hiermit nachgereicht. Anlage/n 1 Quartalsbericht 2. Quartal 2024 (öffentlich)Seite 1 von 19 Quartalsbericht II/2024 Seite 1 Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2024 Stadtkämmerei Bundesstadt BonnSeite 2 von 19 Quartalsbericht II/2024 Seite 2 Inhaltsverzeichnis: 1 Ausgangslage ..................................................................................................... 3 2 Haushaltsvollzug 2. Quartal 2024...................................................................... 3 2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................ 7 2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................. 7 2.1.1.1 Grundsteuer ............................................................................. 7 2.1.1.2 Gewerbesteuer ......................................................................... 7 2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................... 8 2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................... 8 2.1.1.5 Sonstige Steuern ...................................................................... 9 2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) .......... 9 2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende ..... 9 2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen .............................................. 10 2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen ........................................................... 10 2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke .................................................................... 10 2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten ................................................. 11 2.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................... 11 2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................ 11 2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte........................................................ 12 2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ............................................. 12 2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ................................................................ 12 2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen .................................................................... 13 2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................. 13 2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) ................. 14 2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................... 14 2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen .................................................................. 14 2.2.4 Transferaufwendungen ........................................................................ 15 2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen .................................................... 16 2.3 Finanzergebnis ..................................................................................... 16 2.4 Außerordentliche Erträge ..................................................................... 17 2.5 Investitionsmaßnahmen ....................................................................... 17 3 Schuldenstand .................................................................................................. 18Seite 3 von 19 Quartalsbericht II/2024 Seite 3 1 Ausgangslage Der Doppelhaushalt 2023/2024 wurde einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2027 in der Ratssitzung am 27.04.2023 beschlossen. Die Ergebnis- planung für die Jahre 2023 bis 2027 stellt sich danach - unter Berücksichtigung des globalen Minderaufwandes und der Neutralisierung der corona- bzw. kriegsbedingten Haushaltsbelastungen - wie folgt dar (Angaben in Mio. EUR): Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 -42,1 -43,1 -22,4 -40,6 -158,2 Die Bezirksregierung Köln hat den Doppelhaushalt 2023/2024 mit Schreiben vom 21.06.2023 mit Hinweisen und Auflagen genehmigt. Zur Genehmigungsfähigkeit des Haushaltsplans wurden die nachfolgenden in der GO NW genannten Haushaltserleichterung in Anspruch genommen: • Ansatz eines globalen Minderaufwandes in allen Planjahren (2023 i.H.v. 16,0 Mio. EUR und 2024 i.H.v. 16,4 Mio. EUR, danach jährlich 16,8 Mio. EUR). • Neutralisierung der coronabedingten Haushaltsbelastungen im Jahr 2023 sowie der kriegsbedingten Mehrbelastungen in den Jahren 2023 bis 2026 gem. § 4 NKF- COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) als außerordentliche Erträge (in 2023 rd. 93,5 Mio. EUR und im Jahr 2024 rd. 94,8 Mio. EUR). Diese Belastungen werden jedoch auf die nachfolgenden Jahre verlagert, da sie ab dem Jahr 2026 über bis zu 50 Jahre verteilt abgeschrieben oder alternativ einmalig gegen das Eigenkapital erfolgsneutral ausgebucht werden müssen. (Anmerkung: Aufgrund der Nichtverlängerung des NKF-COVID-19-Ukraine- Isolierungsgesetz, sind Isolierungen ab dem Jahr 2024 nicht mehr zulässig.) • Inanspruchnahme der noch bestehenden Ausgleichsrücklage in 2024 und den Folgejahren und darüber hinaus kontinuierliche Reduzierung der allgemeinen Rücklage ab dem Haushaltsjahr 2024. 2 Haushaltsvollzug 2. Quartal 2024 Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse ergeben sich für das Haushaltsjahr 2024 folgende prognostizierte Ergebnisveränderungen:Seite 4 von 19 Quartalsbericht II/2024 Seite 4 Bezeichnung Planansatz fortgeschriebener Planansatz (nachrichtlich) Abweichung +/- zum Planansatz Prognose Steuern und ähnliche Abgaben 771,2 Mio. EUR 771,5 Mio. EUR + 22,4 Mio. EUR ☺ 793,6 Mio. EUR Zuwendungen und allgemeine Umlagen 409,5 Mio. EUR 412,1 Mio. EUR + 0,5 Mio. EUR ☺ 410,0 Mio. EUR Sonstige Transfererträge 35,6 Mio. EUR 35,6 Mio. EUR - 26,9 Mio. EUR 8,7 Mio. EUR Ö.-rechtl. Leistungsentgelte 230,7 Mio. EUR 230,8 Mio. EUR + 8,3 Mio. EUR ☺ 239,0 Mio. EUR P.-rechtl. Leistungsentgelte 32,8 Mio. EUR 32,8 Mio. EUR - 0,2 Mio. EUR 32,6 Mio. EUR Kostenerstattungen und -umlagen 122,8 Mio. EUR 124,3 Mio. EUR - 0,7 Mio. EUR 122,1 Mio. EUR Sonstige ordentliche Erträge 61,9 Mio. EUR 62,6 Mio. EUR + 2,7 Mio. EUR ☺ 64,6 Mio. EUR Aktivierte Eigenleistungen 2,5 Mio. EUR 2,5 Mio. EUR - 1,5 Mio. EUR 1,0 Mio. EUR Summe ordentliche Erträge 1.667,0 Mio. EUR 1.672,2 Mio. EUR + 4,6 Mio. EUR ☺ 1.671,6 Mio. EUR Personal- u. Versorgungsaufwendungen - 461,5 Mio. EUR - 462,3 Mio. EUR - 1,6 Mio. EUR - 463,1 Mio. EUR Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen - 270,8 Mio. EUR - 335,8 Mio. EUR - 40,9 Mio. EUR - 311,7 Mio. EUR Bilanzielle Abschreibungen - 75,2 Mio. EUR - 75,2 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR - 75,2 Mio. EUR Transferaufwendungen - 787,0 Mio. EUR - 823,5 Mio. EUR + 8,0 Mio. EUR ☺ - 779,0 Mio. EUR Sonstige ordentliche Aufwendungen - 176,6 Mio. EUR - 184,5 Mio. EUR + 3,8 Mio. EUR ☺ - 172,8 Mio. EUR Summe ordentliche Aufwendungen - 1.771,1 Mio. EUR - 1.881,3 Mio. EUR - 30,7 Mio. EUR - 1.801,8 Mio. EUR Haushaltsreste (nicht ergebniswirksam in 2024) 0 Mio. EUR 0 Mio. EUR + 92,0 Mio. EUR + 92,0 Mio. EUR Zwischensumme ordentlicher Aufwendungen - 1.771,1 Mio. EUR - 1.881,3 Mio. EUR + 61,3 Mio. EUR - 1.709,8 Mio. EUR Saldo ord. Erträge und ord. Aufwendungen - 104,1 Mio. EUR - 209,1 Mio. EUR + 65,9 Mio. EUR - 38,2 Mio. EUR Finanzergebnis - 50,3 Mio. EUR - 50,3 Mio. EUR + 8,2 Mio. EUR ☺ - 42,1 Mio. EUR Zwischenergebnis - 154,4 Mio. EUR - 259,4 Mio. EUR + 74,1 Mio. EUR - 80,3 Mio. EUR Außerordentliche Erträge* + 94,8 Mio. EUR + 94,8 Mio. EUR - 94,8 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR Globaler Minderaufwand (nur Planung) + 16,4 Mio. EUR + 16,4 Mio. EUR - 16,4 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR Gesamtergebnis - 43,2 Mio. EUR - 148,2 Mio. EUR - 37,1 Mio. EUR - 80,3 Mio. EUR * kriegsbedingte Isolierungsbeträge wurden für 2024 geplant, dürfen jedoch im Jahresabschluss 2024 nicht mehr isoliert werden. Es fehlen somit außerordentliche Erträge in Höhe von 94,8 Mio. EUR.Seite 5 von 19 Quartalsbericht II/2024 Seite 5 Bei den ordentlichen Erträgen wird insgesamt mit Mehrerträgen von rd. 4,6 Mio. EUR gerechnet. Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben sowie den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten werden höhere Erträge erwartet. Dies ist insbesondere auf höhere Gewerbesteuererträge und höhere Erträge bei der Abfallentsorgung zurückzuführen. Aufgrund der Verlagerung der Aufgabe „Integrationsassistenz“ von Amt 50 zu Amt 51 und der damit obsolet gewordenen Übertragung der Erstattungsgelder zwischen den beiden Ämtern, entfallen sonstige Transfererträge i.H.v. ca. 26,9 Mio. EUR. Bei den ordentlichen Aufwendungen wird nach der aktuellen Prognose mit einem Mehraufwand von rd. 30,7 Mio. EUR gerechnet. Dies liegt vor allem an den gestiegenen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Diese fallen wesentlich höher aus, da viele der nicht verausgabten Mittel aus 2023 mit dem Ziel in das Folgejahr übertragen wurden, diese Mittel in 2024 ihrem Zweck entsprechend zu verausgaben (vgl. auch Spalte fortgeschriebener Planansatz in der Tabelle auf Seite 4). Durch die oben beschriebene Verlagerung der Aufgabe „Integrationsassistenz“ sinken die Transferaufwendungen um ca. 26,9 Mio. EUR. Demgegenüber stehen jedoch diverse Steigerungen bei den Transferaufwendungen, u.a. in den Bereichen Grundschulen und Unterhaltsvorschuss. Dadurch verringert sich die Gesamtposition „Transferaufwendungen“ nur um rd. 8,0 Mio. EUR. Die Fachämter gehen bei Ihren Prognosen davon aus, dass alle zur Verfügung stehenden Ermächtigungen in voller Höhe abfließen werden. Aus der Erfahrung und gelebten Praxis ist jedoch davon auszugehen, dass Ermächtigungsübertragungen in erheblicher Höhe aus dem Jahr 2024 in das Jahr 2025 übertragen werden. Die nachfolgende Tabelle listet die Übertragungen der letzten Geschäftsjahre auf: Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 Übertragung in das Folgejahr 43.997.447,04 44.340.324,92 83.450.431,49 81.839.269,68 91.563.340,24 Dieser Logik folgend, geht die Kämmerei davon aus, dass ein Betrag bis zu ca. 80- 92 Mio. EUR in das Folgejahr 2025 übertragen und nicht ergebnisrelevant das Jahr 2024 belasten wird. Im Rahmen der Prognose nach dem 3. Quartal wird sich diese Annahme konkretisieren und deutlich belastbarer prüfen lassen. Für die Entwicklung der Ausgleichsrücklage bedeutet das prognostizierte Jahres- ergebnis, dass sich die aktuell bestehende Ausgleichsrücklage i.H.v. 163,2 Mio. EUR (unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses 2023 von 99,1 Mio. EUR) um rd. 80,3 Mio. EUR auf dann 82,9 Mio. EUR verringert. Wichtiger Hinweis: Die Kämmerei weist darauf hin, dass eine belastbare Prognose auf Basis des 2. Quartalsberichts für das gesamte Haushaltsjahr 2024 noch mit großen Unsicherheiten verbunden ist. Insbesondere der Umstand, dass geplante Mehraufwendungen und Mindererträge, die als kriegsbedinge Tatbestände in 2024 geplant waren, nun aber, wie bereits beschrieben nicht mehr isoliert werden dürfen, erschweren die Belastbarkeit der haushaltswirtschaftlichen Lage. Ob und in welcher Höhe Mehraufwendungen z.B. für Energieaufwendungen tatsächlichSeite 6 von 19 Quartalsbericht II/2024 Seite 6 eintreten und ergebniswirksam zu Buche schlagen, wird sich im Laufe der Bewirtschaftung zeigen. - - - Nachfolgend werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen dargestellt. Die Aus- wertung für den vorliegenden Quartalsbericht wurde auf der Grundlage der Ist-Werte für 2024 mit Buchungsstand 30.06.2024 vorgenommen. Aktuelle Erkenntnisse wurden berücksichtigt. Die Beträge werden grundsätzlich in Mio. EUR angegeben.Seite 7 von 19 Quartalsbericht II/2024 Seite 7 2.1 Ordentliche Erträge Bei den "Ordentlichen Erträgen" stellt sich die Entwicklung insgesamt wie folgt dar: JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil 2023 Jan. – Juni Ist/JA 2024 Jan. – Juni Ist/Plan 1.694,0 788,9 46,6 % 1.667,0 829,5 49,8 % Damit belaufen sich die „Ordentlichen Erträge“ zum Stichtag 30.06.2024 auf rd. 829,5 Mio. EUR, was 49,8 % des Planwertes entspricht. Die Zusammensetzung der ordentlichen Erträge ergibt sich aus den nachfolgenden Positionen: 2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich bis zum 30.06.2024 auf rd. 388,9 Mio. EUR und machen damit an der Jahresplanung in Höhe von 771,2 Mio. EUR einen Anteil von 50,4 % aus. JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil 2023 Jan. – Juni Ist/JA 2024 Jan. – Juni Ist/Plan 769,5 356,6 46,3 % 771,2 388,9* 50,4 % * Spitzabrechung für das 2. Quartal mit Eingang Juli (EkSt., USt., Kompensationszahlung) sind berücksichtigt. 2.1.1.1 Grundsteuer Die Grundsteuern A und B, die sich auf die Beschaffenheit und den Wert eines Grund- stückes beziehen, sind zuletzt mit Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern 2015 und 2016 vom 12.05.2015 erhöht worden. Der Hebesatz für die Grund- steuer A beträgt seitdem 340 v.H. und der Hebesatz für die Grundsteuer B 680 v.H. Die Grundsteuern sind für das Jahr 2024 mit einem Betrag in Höhe von 100,7 Mio. EUR eingeplant. Sie erreichen in den ersten sechs Monaten mit Erträgen von rd. 47,2 Mio. EUR eine Quote von 46,9 %. JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil 2023 Jan. – Juni Ist/JA 2024 Jan. – Juni Ist/Plan 99,8 46,8 46,9 % 100,7 47,2 46,9 % Es ist davon auszugehen, dass der Ansatz erreicht wird. 2.1.1.2 Gewerbesteuer Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde gem. der Haushaltssatzung zum 01.01.2024 von 490 v.H. auf 537 v.H. erhöht. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen. Aufgrund ihrer Schwankungsanfälligkeit durch konjunkturelle Einflüsse, aber auch durch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten derSeite 8 von 19 Quartalsbericht II/2024 Seite 8 Unternehmen sowie die immer wieder vorgenommenen gesetzlichen Eingriffe in die Bemessungsgrundlage, stellt sie die am schwierigsten zu prognostizierende Ertragsquelle dar. Der Planwert für 2024 beläuft sich auf 273,2 Mio. EUR. In den ersten zwei Quartalen 2024 wurden Gewerbesteuern in Höhe von 156,8 Mio. EUR vereinnahmt. Damit liegt eine Quote von 57,4 % gegenüber dem Planansatz vor. JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil 2023 Jan. – Juni Ist/JA 2024 Jan. – Juni Ist/Plan 312,7 151,1 48,3% 273,2 156,8 57,4 % Für das gesamte Jahr 2024 werden Gewerbesteuererträge in Höhe von 312,0 Mio. EUR prognostiziert, womit insgesamt rd. 39 Mio. EUR an Mehrerträgen erwartet werden. 2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Als Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steht den Städten und Gemeinden ein Anteil des landesweiten Aufkommens in Höhe von 15 % zu. Von diesem Betrag wird der Gemeindeanteil über einen Schlüssel auf die Städte verteilt. JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil 2023 Jan. – Juni Ist/JA 2024 Jan. – Juni Ist/Plan 214,1 106,2 49,6 % 245,5 113,3 46,2 % * anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang Juli ist berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der Steuerschätzung ist davon auszugehen, dass im Jahr 2024 229,0 Mio. EUR Gemeindeanteil an der Einkommensteuer eingehen werden. Das wären 16,5 Mio. EUR weniger als eingeplant. Unter Berücksichtigung des eingestellten Isolierungsbetrages in der Planung in Höhe von 20,4 Mio. EUR, der aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht mehr isoliert werden darf, wird der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer damit sogar um 36,9 Mio. EUR unterschritten. 2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, der auch zusätzliche Bundesmittel (Eingliederungshilfe und erhöhte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft) enthält, beläuft sich für die ersten sechs Monate auf rd. 23,5 Mio. EUR, womit 47,0 % des Planansatzes erreicht sind. JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil 2023 Jan. – Juni Ist/JA 2024 Jan. – Juni Ist/Plan 47,7 23,3 48,8 % 50,0 23,5 47,0 % * anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang Juli ist berücksichtigt.Seite 9 von 19 Quartalsbericht II/2024 Seite 9 Aktuell ist unter Einbezug der Steuerschätzung im Mai davon auszugehen, dass der Planansatz um rd. 1,0 Mio. EUR unterschritten wird. 2.1.1.5 Sonstige Steuern Die Erträge aus sonstigen Steuern (Vergnügungssteuern inkl. Sexsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungs- und Beherbergungssteuer) betragen zum 31.06.2024 rd. 5,8 Mio. EUR. Das sind genau 57,1 % des Haushaltsansatzes von 11,9 Mio. EUR. Im Vergleich zum Vorjahr werden aufgrund von Steuererhöhungen zusätzliche Erträge vereinnahmt. JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil 2023 Jan. – Juni Ist/JA 2024 Jan. – Juni Ist/Plan 8,6 3,9 45,3 % 11,9 5,8 48,7 % Bei den sonstigen Steuern wird derzeit davon ausgegangen, dass der Planansatz erreicht wird. 2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) Die Stadt hat Kompensationsleistungen für Verluste durch die Neuregelung des Familien- leistungsausgleichs in Höhe von 21,7 Mio. EUR eingeplant. Die erste Abschlagszahlung erfolgt Ende April in Höhe von rund 5,4 Mio. EUR. JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil 2023 Jan. – Juni Ist/JA 2024 Jan. – Juni Ist/Plan 24,8 13,5 54,4 % 21,7 11,4* 52,5 % * anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal ist berücksichtigt. Auf Grund des Festsetzungsbescheides vom 09.04.2024 ist bereits bekannt, dass die Stadt Bonn im Jahr 2024 insgesamt rd. 23,0 Mio. EUR erhalten wird. Damit wird der Haus- haltsansatz um 1,3 Mio. EUR überschritten. 2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende Unter dieser Position werden die anteilige Erstattung des Bundes an den Ausgaben für Unterkunft und die Erstattungen der Kosten für das Bildungspaket vereinnahmt. Durch das Konjunkturpaket des Bundes aus 2020 werden die Kommunen dauerhaft bei den KdU-Kosten entlastet. Danach übernimmt der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um bis zu 75 %. JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil 2023 Jan. – Juni Ist/JA 2024 Jan. – Juni Ist/Plan 61,8 28,4 46,0 % 68,2 30,9 45,3 %Seite 10 von 19 Quartalsbericht II/2024 Seite 10 Von dem geplanten Betrag in Höhe von 68,2 Mio. EUR sind in den ersten sechs Monaten rund 30,9 Mio. EUR eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von 45,3 % des Planwertes. 2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind für das Jahr 2024 mit einem Ertrag in Höhe von 409,5 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 400,5 Mio. EUR). Derzeit sind insgesamt rd. 232,4 Mio. EUR (56,8 %) ertragswirksam zugeflossen. Bei den Zuflüssen ist zu beachten, dass diese nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt eingehen. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bestehen aus den nachfolgenden Positionen: 2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil 2023 Jan. – Juni Ist/JA 2024 Jan. – Juni Ist/Plan 212,8 133,0 62,5 % 226,4 135,2 59,7 % Die Schlüsselzuweisungen bilden das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs. Als Grundlage für die Verteilung gilt das Prinzip, dass steuerstarke Gemeinden geringere Schlüsselzuweisungen erhalten als Steuerschwache. Bei der Berechnungssystematik der Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2024 wird nicht die tatsächliche Finanzsituation dieses Jahres zugrunde gelegt, sondern die Steuereinnahmen der Stadt Bonn vom 01.07.2022 bis 30.06.2023. Zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen wird anhand der Einwohnerzahl und einiger Nebenansätze (Soziallastenansatz, Schüleransatz, Zentralitätsansatz, Flächenansatz) dem fiktiv ermittelten Finanzbedarf die ebenfalls zum Teil fiktiv ermittelte Steuerkraft der Gemeinde gegenübergestellt. Je höher die Differenz zwischen Finanzbedarf und Steuer- kraft ist, desto höher ist die jeweilige Schlüsselzuweisung an die Gemeinde. Auf Basis des Festsetzungsbescheids vom 24.01.2024 ist bekannt, dass die Stadt in 2024 rd. 216,3 Mio. EUR an Schlüsselzuweisungen erhalten wird, was eine Unterschreitung des Planwerts in Höhe von rund 10 Mio. EUR entspricht. 2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke Zuweisungen für laufende Zwecke sind in 2024 mit 155,4 Mio. EUR geplant, darunter z.B. Mittel für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 92,3 Mio. EUR. JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil 2023 Jan. – Juni Ist/JA 2024 Jan. – Juni Ist/Plan 160,0 79,3 49,6 % 155,3 85,2 54,9 %Seite 11 von 19 Quartalsbericht II/2024 Seite 11 Insgesamt sind bis zum 30.06.2024 rd. 85,2 Mio. EUR und damit 54,9 % des Planansatzes eingegangen. 2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten Von den für Investitionen erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen sind 27,8 Mio. EUR als Auflösung aus Sonderposten geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 27,7 Mio. EUR). Sonderposten sind Passivposten für eine investive Förderung durch Dritte, die über die Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst werden. Für die ersten beiden Quartale 2024 sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i.H.v. rd. 12,0 Mio. EUR zu berücksichtigen, was einer Quote von 43,2 % entspricht. 2.1.3 Sonstige Transfererträge Unter sonstigen Transfererträgen, die i.H.v. 35,6 Mio. EUR geplant sind, ist der Ersatz von sozialen Leistungen, Rückzahlungen von gewährten Hilfen oder Unterhaltsansprüchen zu verstehen. Bis zum 30.06.2024 sind hiervon rund 4,3 Mio. EUR bzw. 12,1 % ertragswirksam eingegangen. Aufgrund der Verlagerung der Aufgabe „Integrationsassistenz“ von Amt 50 zu Amt 51 (vgl. 2.2.4) und der damit obsolet gewordenen Übertragung der Erstattungsgelder zwischen den beiden Ämtern, entfallen sonstige Transfererträge von ca. 26,9 Mio. EUR, sodass für das Jahr 2024 nur noch von sonstigen Transfererträge i.H.v. 8,7 Mio. EUR ausgegangen wird. 2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Hierbei handelt es sich um Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, die für die Benutzung von öffentlichen Einrichtun- gen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen anfallen. Der Planansatz für das Jahr 2024 beträgt rd. 230,7 Mio. EUR. Die Benutzungsgebühren (z.B. für Abwasser-, Abfallbeseitigung und Straßenreinigung) stellen davon die größte Position dar und sind mit 178,1 Mio. EUR geplant. Die Gebüh- renhoheit für die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung liegt weiterhin bei der Stadt und wurde nicht auf die in 2013 gegründete bonnorange AöR übertragen. JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil 2023 Jan. – Juni Ist/JA 2024 Jan. – Juni Ist/Plan 227,6 118,9 52,2 % 230,7 133,5* 57,9 % * einschließlich Anteile aus der Auflösung Sonderposten für Beiträge. Für die ersten sechs Monate sind rd. 133,5 Mio. EUR ertragswirksam zu berücksichtigen, was einem Anteil von 57,9 % entspricht.Seite 12 von 19 Quartalsbericht II/2024 Seite 12 Für das Jahr 2024 werden insgesamt Mehrerträge von rd. 8,3 Mio. EUR erwartet. So ergeben sich aufgrund von Nachkalkulationen höhere Gebühreneinnahmen im Bereich der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung. 2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte Die Stadt beschafft ihre Finanzmittel unter anderem auch aus Entgelten für erbrachte Leistungen. Für 2024 werden laut Plan Erträge in Höhe von rd. 32,8 Mio. EUR (Rech- nungsergebnis 2023 rd. 33,9 Mio. EUR) erwartet. Diese verteilen sich auf die nachfolgend genannten Positionen: Bezeichnung Plan 2024 Ist 2024 (Jan. – Juni) Erträge aus Mieten und Pachten 10,0 4,1 Erträge aus Verkauf 3,3 0,7 Sonstige privatrechtliche Leistungs- entgelte (Eintrittsgelder, Kursgebühren…) 19,5 12,6 Damit sind bis Juni 2024 insgesamt 17,4 Mio. EUR bzw. 53,1 % des Ansatzes vereinnahmt. 2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Bei dieser Position handelt es sich um solche Leistungen, die von der Stadt für eine an- dere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erbracht werden. Für 2024 sind hierfür Erträge in Höhe von 122,8 Mio. EUR geplant. Dazu gehören z.B. die Erstattungen für Leistungen nach SGB XII, der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder die Erstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland für soziale Leistungen. JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil 2023 Jan. – Juni Ist/JA 2024 Jan. – Juni Ist/Plan 123,0 37,9 30,8 % 122,8 30,7 25,0 % In den ersten beiden Quartalen 2024 sind rd. 30,7 Mio. EUR eingegangen, was einem Anteil von 25,0 % des Planansatzes entspricht. Es wird erwartet, dass der Planansatz bis zum Ende des Jahres nur minimal unterschritten wird. 2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, die für 2024 in Höhe von 61,9 Mio. EUR geplant wurden (Rechnungsergebnis Vorjahr: 114,3 Mio. EUR), sind alle Positionen zusammengefasst, die nicht den vorgenannten Ertragspositionen zugeordnet werden können.Seite 13 von 19 Quartalsbericht II/2024 Seite 13 Hierunter fallen u.a. die folgenden Positionen: Bezeichnung Plan 2024 Ist 2024 (Jan. – Juni) Erträge aus Konzessionen 19,2 6,0 Ordnungsrechtl. Erträge (Buß-, Zwangsgelder) 9,4 5,6 Nebenforderungen und Säumniszuschläge 8,8 2,1 Im Ist sind für die ersten beiden Quartale insgesamt Erträge in Höhe von 21,9 Mio. EUR zu verzeichnen (einschließlich ½ der Planwerte aus der Auflösung Rückstellungen), was einen Anteil von 35,4 % am geplanten Jahreswert ausmacht. Die Fachämter gehen zum Ende des Jahres von rd. 2,7 Mio. EUR Mehrerträgen aus. 2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen An aktivierten Eigenleistungen ist für das Jahr 2024 ein Betrag von 2,5 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis 2023: 0,8 Mio. EUR). Bisher werden lediglich Erträge von rd. 0,4 Mio. EUR ausgewiesen, da die aktivierbaren Eigenleistungen zum überwiegenden Teil erst im Rahmen des Jahresabschlusses gebucht werden. Aufgrund des Vorjahresergebnisses wird nur mit einem aktivierbaren Betrag i.H.v. rd. 1,5 Mio. EUR gerechnet, so dass Mindererträge von rd. 1,0 Mio. EUR zu erwarten sind. 2.2 Ordentliche Aufwendungen Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich in den ersten beiden Quartalen 2024 auf rd. 821,6 Mio. EUR und machen damit einen Anteil von 46,4 % an der Jahresplanung aus. JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil 2023 Jan. – Juni Ist/JA 2024 Jan. – Juni Ist/Plan 1.659,4 761,4 45,9 % 1.771,1 821,6 46,4 % Die Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen ergibt sich aus den nachfolgen- den Positionen:Seite 14 von 19 Quartalsbericht II/2024 Seite 14 2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil 2023 Jan. – Juni Ist/JA 2024 Jan. – Juni Ist/Plan 427,8 194,9 45,6 % 461,5 207,7* 45,0 % * inklusive ½ der Planwerte für Zuführungen zu Rückstellungen, da Buchungen noch nicht vorgenommen wurden. Die Personal- und Versorgungaufwendungen belaufen sich in den erst sechs Monaten auf rd. 207,7 Mio. EUR und liegen damit bei einer Quote von 45,0 % gegenüber dem Planansatz von 461,5 Mio. EUR. Rückstellungen werden unterjährig nicht gebucht, sondern erst am Ende des Jahres exakt ermittelt, so dass ½ der geplanten Zuführungen zu den Personalrückstellungen dem Ist hinzugerechnet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die Personal- und Versorgungsaufwendungen im gesamten Jahr 2024 um rd. 1,6 Mio. EUR höher ausfallen als geplant. 2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil 2023 Jan. – Juni Ist/JA 2024 Jan. – Juni Ist/Plan 262,8 98,2 37,4 % 270,8 115,8 42,8 % Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen alle Aufwendungen für materielle und immaterielle Güter, die als Fremdleistungen beschafft werden und der Aufrechterhaltung des Betriebes dienen. Der Ansatz für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 270,8 Mio. EUR ist in den ersten beiden Quartalen 2024 mit rd. 115,8 Mio. EUR als Aufwand gebucht. Damit liegt die Ausgabequote des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes gegenüber dem Plan derzeit bei 42,8 % Laut der Ämterprognose werden Mehraufwendungen von rd. 40,9 Mio. EUR gegenüber dem ursprünglichen Planwert erwartet. Dies betrifft u.a. die Bereiche Liegenschaftsmanagement, Abfallwirtschaft, Stadtentwässerung und Bäder. (Anmerkung: Der hohe Bedarf ist auf die Ermächtigungsübertragungen aus 2023 zurück- zuführen, s. Erläuterung auf S. 5). 2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen Die Abschreibungen sind mit 75,2 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 84,5 Mio. EUR) p.a. geplant. Für die ersten beiden Quartale 2024 sind Aufwendungen von rd. 32,8 Mio. EUR zu berücksichtigen, was einer Quote von 43,6 % entspricht. Die beiden höchsten Positionen und damit den größten Ressourcenverbrauch stellen die Abschreibungen für Entwässerungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen sowie für Straßen, Wege und Plätze (Planwert 20,7 bzw. 21,1 Mio. EUR) dar. Bis zum 30.06.2024Seite 15 von 19 Quartalsbericht II/2024 Seite 15 sind für Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen rd. 10,6 Mio. EUR und für Straßen, Wege und Plätze rd. 9,8 Mio. EUR abgeschrieben. Zu beachten ist, dass darüber hinaus hohe Abschreibungsbeträge für Gebäude im Wirt- schaftsplan des SGB enthalten sind. 2.2.4 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen mit einem Volumen von 787,0 Mio. EUR in 2024 stellen den größten Bereich innerhalb der ordentlichen Aufwendungen dar. Hiervon sind in den ersten sechs Monaten rd. 388,5 Mio. EUR zu berücksichtigen. Die Quote beläuft sich damit auf 49,4 %. Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung haben die nachfolgenden Kostenblöcke: Bezeichnung Plan Gesamtjahr Ist Jan. – Juni %-Anteil Ist/Plan Landschaftsumlage 125,7 60,9 48,4 % Gewerbesteuerumlage 17,8 10,2* 57,3 % Städtisches Gebäudemanagement 48,4 24,3 50,2 % Theater 32,1 20,5 63,9 % Soziale Leistungen 187,0 74,1 39,6 % Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 236,0 124,1 52,6 % * inkl. Gewerbesteuerumlage für das 2. Quartal mit Zahlung im Juli. Die Landschaftsumlage schlägt mit Ausgaben per 30.06.2024 in Höhe von 60,9 Mio. EUR zu Buche und ist gegenüber dem Plan zu rund 48,4 % abgeflossen. Aufgrund der Festsetzung der Landschaftsumlage zum 20.03.2024 in Höhe von 121,1 Mio. EUR wird gegenüber der Planung eine um rund 4,6 Mio. EUR geringere Umlage zu zahlen sein. Der Umlagesatz wurde für 2024 auf 15,45 % festgelegt. Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich in den ersten sechs Monaten auf rd. 10,2 Mio. EUR. Die Höhe der Gewerbesteuerumlage ist abhängig von der Gewerbesteuerent- wicklung. Da hier mit deutlich steigenden Einnahmen gerechnet wird, werden sich die Aufwendungen für die Umlage um rd. 2,5 Mio. EUR auf 20,3 Mio. EUR erhöhen. Für das Städtische Gebäudemanagement (SGB) sind Transferaufwendungen in Höhe von 48,4 Mio. EUR (Vorjahr: 46,5 Mio. EUR) geplant. Für das Jahr 2024 werden voraussichtlich rd. 57,2 Mio. EUR zu verzeichnen sein. Die entspricht einer Quote von 118,2 %. Gründe hierfür sind die Ermächtigungsübertragung von Mitteln für die Flüchtlingsunterbringung sowie für die Bewirtschaftung von Gebäuden, die von der Stadt nachträglich an das SGB übertragen wurden. Beim Zuschuss an das Theater der Bundesstadt Bonn in Höhe von 32,1 Mio. EUR (Vorjahr: 31,5 Mio. EUR) handelt es sich um den geplanten Zuschuss für das Ende der JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil 2023 Jan. – Juni Ist/JA 2024 Jan. – Juni Ist/Plan 693,4 358,8 51,8 % 787,0 388,5 49,4 %Seite 16 von 19 Quartalsbericht II/2024 Seite 16 Spielzeit 2023/2024 und die ersten Monate der Spielzeit 2024/2025. In den ersten beiden Quartalen 2024 sind Mittel in Höhe von 20,5 Mio. EUR abgeflossen, was einer Quote von 63,9 % entspricht. Die geplanten Transferaufwendungen belaufen sich für den Produktbereich "Soziale Leistungen" auf 187,0 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 156,6 Mio. EUR), davon sind in den ersten beiden Quartalen 2024 rd. 74,1 Mio. EUR abgeflossen. Von den Trans- feraufwendungen für "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" in Höhe von 236,0 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 202,4 Mio. EUR) wurden rd. 124,1 Mio. EUR in den ersten sechs Monaten des Jahres 2024 verbraucht. Die Transferaufwandsquote liegt damit für den kompletten Bereich "Soziale Leistungen"/"Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" im ersten Quartal bei 46,9 %. Insgesamt werden Minderaufwendungen von rd. 8,0 EUR erwartet. Dies ist vor allem auf die Verlagerung der Aufgabe „Integrationsassistenz“ von Amt 50 zu Amt 51 (vgl. 2.1.3) zurückzuführen. Zudem sinken zwar durch die oben beschriebene Verlagerung der Aufgabe „Integrationsassistenz“ die Transferaufwendungen parallel zur Steigerung der sonstigen Transfererträge, durch diverse Steigerungen, u.a. in den Bereichen Grundschulen, Unterhaltsvorschuss und Betriebskostenzuschuss an das Städtische Gebäudemanagement sinken die gesamten Transferaufwendungen jedoch nur um 8,0 Mio. EUR. 2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen JA Ist 2023 %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil 2023 Jan. – Juni Ist/JA 2024 Jan. – Juni Ist/Plan 190,9 76,5 40,1 % 176,6 76,8 43,5 % Zum Stichtag 30.06.2024 werden an sonstigen ordentlichen Aufwendungen rd. 76,8 Mio. EUR ausgewiesen. Dies sind 43,5 % der geplanten sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 176,6 Mio. EUR. Größte Position sind hierbei die für das komplette Kalenderjahr geplanten Aufwendungen in Höhe von 102,7 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 99,8 Mio. EUR) für die Grund- sicherung von Arbeitssuchenden (ehemals erwerbsfähige Sozialhilfe- und Arbeitslosen- hilfeempfänger), die durch das Jobcenter Bonn betreut werden, wovon in den ersten sechs Monaten 2024 rd. 35,3 Mio. EUR abgeflossen sind. 2.3 Finanzergebnis Unter dem Finanzergebnis sind im Wesentlichen die Zinsaufwendungen und Zinserträge (einschließlich Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäfte) zu verstehen. Zudem sind hier auch die Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen, Erträge aus Wert- papiergeschäften sowie die Verzinsungen von Steuernachzahlungen enthalten. Das Finanzergebnis des Jahres 2024 wurde mit rund -50,2 Mio. EUR geplant (Rechnungs- ergebnis Vorjahr -30,2 Mio. EUR). Nach den ersten sechs Monaten beläuft sich das Ergebnis auf -14,8 Mio. EUR. Aktuell wird davon ausgegangen, dass der Ansatz um rund 8 Mio. EUR unterschritten werdenSeite 17 von 19 Quartalsbericht II/2024 Seite 17 kann, was auf geringere Zinssätze und geringere Kreditvolumina zurückgeführt werden kann. Gem. dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetzt wurden im Haushaltsplan 2024 für die erwarteten höheren Zinsaufwendungen ein Betrag von rd. 19,7 Mio. EUR (Liquiditäts- kredite) bzw. 11,2 Mio. EUR (Investitionskredite) isoliert. Im Jahresabschluss können die Beträge jedoch nicht mehr isoliert werden. 2.4 Außerordentliche Erträge In der Planung für 2024 wurde insgesamt ein Betrag von rd. 94,8 Mio. EUR für die außer- ordentlichen Erträge gem. § 4 NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz veranschlagt. Da dieses Gesetz, nicht über 2023 hinaus verlängert wurde, dürfen die in 2022 für den Doppelhaushalt 2023/2024 geplanten Isolierungsbeträge nun nicht mehr im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 als außerordentliche Erträge gebucht werden. 2.5 Investitionsmaßnahmen Im städtischen Haushalt sind Investitionsauszahlungen in Höhe von rund 447,7 Mio. EUR (Planwert Vorjahr 359,0 Mio. EUR) geplant, wobei Ermächtigungsübertragungen aus 2023 in Höhe von rd. 354,6 Mio. EUR hinzuzurechnen sind. Die städtischen Investitionsauszahlungen teilen sich wie folgt auf: Bezeichnung Plan 2024 Ist 2024 (Jan. – Juni) Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 10,2 2,8 Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens- gegenständen über 800 EUR 24,6 5,4 Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens- gegenständen bis 800 EUR 0,5 0,2 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 153,6 90,4 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 59,2 1,1 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 129,2 18,7 Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 70,4 17,7 Damit sind von den geplanten Investitionsauszahlungen i.H.v. 447,7 Mio. EUR in 2024 bisher rd. 136,3 Mio. EUR abgeflossen. Dies entspricht einem Anteil von 30,4 % gegenüber dem Planansatz.Seite 18 von 19 Quartalsbericht II/2024 Seite 18 3 Schuldenstand Der Schuldenstand zum 30.06.2024 beläuft sich für - die Investitionskredite des städtischen Haushalts auf rund 1.364 Mio. EUR (inklusive Schulden des Städtischen Gebäudemanagements von 86,5 und Seniorenzentren von 4 Mio. EUR), - die Liquiditätskredite auf rund 817,4 Mio. EUR. In Summe ergibt sich somit eine Gesamtverschuldung in Höhe von 2.272 Mio. EUR. Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 30.06.2024 beträgt damit 6.776 EUR, wobei die Einwohner- zahl von 335.321 zum 30.06.2023 (IT.NRW, Basis Fortschreibung Zensus 2011) zugrunde gelegt wurde. In der nachfolgenden Übersicht ist die Gesamtschuldenentwicklung in Mio. EUR der Stadt Bonn dargestellt. Dabei wird zwischen Liquiditäts- und Investitionskrediten unterschieden: Zu berücksichtigen ist, dass ein geringer Teil der Investitionskredite zunächst über Liqui- ditätskredite vorfinanziert und erst zeitversetzt – bis zur Entwurfsfassung des Jahresabschlusses - als investive Darlehen aufgenommen werden. Aus der obigen Grafik wird deutlich, dass mittlerweile der laufende Haushalt dauerhaft über dieses eigentlich nur für Ausnahmesituationen zur Beseitigung kurzfristiger Liquidi- tätsengpässe gedachte Instrument finanziert wird. Daher wurde ab dem Jahr 2014 damit begonnen, einen Teil der Liquiditätskredite auch längerfristig, d.h. mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren, abzuschließen. Im Rahmen der Konzernfinanzierung hat die Stadt ab 2020 begonnen, zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen der Stadtwerke Darlehen aufzunehmen und an diese weiter- zureichen. Gemäß Ratsbeschluss vom 08.12.2022 wurden ab Januar 2023 auch Liquidi- tätskredite in Form von Termingelder zur Verfügung gestellt. Zum Stand 30.06.2024 wurden - 60 Mio. EUR Liquiditätskredite und - 155 Mio. EUR Investitionskredite ausgereicht.Seite 19 von 19
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