241514-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage FDP und BBB zu Planungsstand und Budgetierung der Generalsanierung der Godesburg
Kerndaten
- Nummer
- 241514-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Burgstraße Hauptort
- Bad Godesberg
- Bonn
- Kottenforst
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241514-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Große Anfrage FDP und BBB zu Planungsstand und Budgetierung der Generalsanierung der Godesburg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Kenntnisnahme Im Vorgriff auf die anstehenden Haushaltsberatungen möge die Verwaltung berichten: 1. Zu DS 190588-05 ST: Wurde die angekündigte Wanderkartentafel errichtet? Zu 1 Im Rahmen des Wegeleitsystems Kottenforst, welches im vergangenen Jahr durch den Naturpark Rheinland realisiert wurde, wurde unterhalb der Godesburg eine Wanderkartentafel aufgebaut. 2. Wurde das angekündigte Gutachten erstellt? Zu 2 Es liegen zwischenzeitlich ein Gutachten zu den Umfassungsmauern und ein qualifiziertes Gutachten zum Mauerwerk vor. Die Gutachten beschreiben den Aufbau, die Struktur des Bauwerks und die Problematik von den Auswirkungen von Bewuchs und Verwitterung am Bauwerk. Unter anderem waren noch Mörtel- und Gesteinsanalysen Bestandteil der Gutachten. Der Zustand der einzelnen Mauerbereiche wurde soweit möglich augenscheinlich beurteilt. Genauere tiefergehende Untersuchungen des geschädigten Mauerwerks werden Anfang 2025 (Bauwerksradar bzw. Ultraschalluntersuchung) durchgeführt. Eine belastbare Kostenschätzung wird vorgelegt, sobald alle Untersuchungsergebnisse und die daraus sich ergebenden Sanierungsbedarfe bekannt sind. 3. Wenn Ja wird um Vorlage gebeten, wenn Nein wird um Begründung gebeten. Wurde der angekündigte Kostenansatz ermittelt? Wenn Ja wird um Vorlage gebeten, wenn Nein wird um Begründung gebeten.Seite 1 von 5 Seite 2 Zu 3. Siehe Antwort Frage 2. 4. Unter welcher Haushaltsposition im Doppelhaushalt 2023/2024 wurde die Sanierung des Vierungsturms erfasst und in welcher Höhe? Zu 4. Für die Sanierung des Gemäuers standen in 2024 5,5 Mio. EUR zur Verfügung. (Finanzstelle/Fipos: 123000128/721000). Diese sollen in das neue Haushaltsjahr übertragen werden. 5. Welche Beträge aus b. sind in den Planungen für den Doppelhaushalt 2025/2026 enthalten, für welche Maßnahmen? Zu 5. Insgesamt sind 7 Mio. EUR (3 Mio. EUR in 2026/ 3 Mio. EUR in 2027/ 1 Mio. EUR in 2028) für die Sanierung veranschlagt (Finanzstelle/Fipos: 5230001284000/ 785300). 6. Welche Planungsreife hat die Sanierung der Gastronomie mittlerweile erreicht? Zu 6. Aktuell gibt es keine Planungsreife der künftigen Sanierung. Es findet weiterhin die Grundlagenermittlung für das zukünftige gastronomische Konzept statt. 7. Bitte ersten Zeit-Maßnamenstrahl für die Umsetzung vorlegen nebst Kostenansatz. Zu 7. Für die Umsetzung der Sanierung liegt kein Maßnahmenstrahl und kein Kostenansatz vor. 8. Wie verträgt sich eine Verlängerung des Pachtvertrags für die Godesburg bis Ende 2026 mit der dort eingebauten ineffizienten Heizungs-, Lüftungs- und Kühltechnik sowie nicht vorhandener Wärmedämmung mit den Zielsetzungen des sog. Klimaplans und wird der Pächter für die Klimaineffizienz des Gebäudes finanziell entlastet? Zu 8. Die für das Gebäude der Godesburg elementar notwendige Versorgungstechnik wird weiterhin in einem funktionsfähigen Zustand gehalten, um den laufenden Betrieb bis zur geplanten Sanierung sicherzustellen. Eine grundlegende Modernisierung ist im Rahmen der umfassenden Sanierung vorgesehen. Dann können auch effizienzsteigernde Maßnahmen in der Heizungs-, Lüftungs- und Kühltechnik getroffen werdenSeite 2 von 5 Seite 3 Hinsichtlich der Klimaziele der Stadt Bonn ist zu berücksichtigen, dass eine energetische Sanierung des Gebäudes erst mit der Gesamtsanierung realistisch umsetzbar ist. Eine isolierte Erneuerung der Heizungs-, Lüftungs- und Kühltechnik vor der Sanierung wäre weder wirtschaftlich noch technisch sinnvoll. Eine finanzielle Entlastung des Pächters aufgrund der aktuellen Klimaineffizienz ist derzeit nicht vorgesehen. 9. Zu DS 221697-33 AA des BBB: Inwiefern ist die Generalsanierung der Godesburg im Entwurf des Doppelhaushalts 2025/2026 erfasst und unter welchen Haushaltspositionen? Zu 9. Siehe Antworten zu den Fragen 4 und 5. 10. Zu DS 1710144 und 201197 des BBB: Konnte die Planung für eine mögliche Teilverglasung der Terrasse abgeschlossen werden und wenn ja, was ist genau zu welchen voraussichtlichen Kosten geplant und wenn nein, warum sind die Planungsarbeiten nicht fertiggestellt worden? Zu 10. Wie mit der MV 201690 mitgeteilt, ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Teilverglasung der Terrasse in das Technik- und Lüftungskonzept eingebunden sein muss und aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten in die Planungen der Gesamtsanierung der Godesburg zu integrieren ist. Ein Vorziehen der Maßnahme ohne Betrachtung der Gesamtsituation ist nicht zielführend und würde erhöhte Kosten verursachen. Die Teilverglasung wird bei der Gesamtsanierung des Objektes umgesetzt. 11. Zu DS 231514-01 ST auf eine Große Anfrage der CDU: Es wird um Vorstellung der angesprochenen Grobkonzeptionen gebeten. Wurde ein Raumkonzept erstellt? Zu 11. Im Rahmen der Planungen wurde intensiv zur Definierung klarer Anforderungen und Grundlagen gearbeitet. Relevante Nutzeranforderungen wurden analysiert und zusammengestellt. Diverse Gespräche u.a. mit Bürgerinnen und Bürgern aus Bad Godesberg, Initiativen und relevanten Ämtern hatten zum Ziel, ein möglichst breites Spektrum an Perspektiven und Anforderungen mit einzubeziehen. Die gesammelten Inhalte und Ergebnisse werden derzeit intern ausgewertet und abgestimmt. Im nächsten Schritt fließen diese Erkenntnisse in die Erstellung eines detaillierten Raumprogrammes ein. Mit diesen vorbereitenden Arbeiten wurde ein wesentlicher Grundstein gelegt, um die SanierungsplanungenSeite 3 von 5 Seite 4 zielgerichtet und bedarfsgerecht fortzuführen. 12. Falls Ja bitte vorstellen, falls Nein bitte Termin berichten, wann dieses in beschlussfähiger Fassung vorliegen wird? Zu 12. Hierzu kann noch keine Aussage betroffen werden. 13. Wurde mittlerweile das geologische Gutachten zum Burgberg beauftragt und wann wird dieses der Bezirksvertretung vorgelegt? Zu 13. Das Geologische Gutachten wurde in 2023 beauftragt und liegt der Verwaltung vor (Stand: 24.01.2024). Ziel des Gutachtens war eine Baugrunduntersuchung mit Überprüfung der vorhandenen Böschungssicherung (= Rückverankerter Maschendrahtzaun). Ergebnisse: - “Die Böschung zum Fußweg wäre ohne eine Böschungssicherung nicht standsicher […]“ - Berechnungen mit angenommenen Hangsicherungen (Geokunststoffen) ergeben eine Standsicherheit im Böschungsbereich - „Ohne Böschungssicherung ist die Standsicherheit nicht gegeben.“ Da die aktuelle Böschungssicherung nur durch teils maroden und durchwachsenen Maschendrahtzaun erfolgt, wird eine Sanierung der Böschungssicherung empfohlen. - Das geologische Gutachten kommt u.a. zu dem Schluss, dass die Durchwurzelung der vorhandenen Gehölze zu einer zusätzlichen Stabilisierung führt. - Durch mögliche Rodungsmaßnahmen ginge der „Zusammenhalt durch das Wurzelgeflecht verloren. […] Bodenerosion und eine daraus resultierende Gefährdung der Hangstabilität [kann] dann nicht ausgeschlossen werden.“ 14. Die Aussicht von der Godesburg ist ein einzigartiges Kapital für den Restaurantbetrieb und "eine starke Abstrahlwirkung für die Öffentlichkeit und Tourist*innen" (Quelle: DS 231514-01 ST, Sammelantwort zu den Punkten 3 und 4 und 5b und 5c). Was unternimmt die Verwaltung, um folgende Sichtachsen im Sinne der "Abstrahlwirkung" nachhaltig frei zu halten: Die Aussicht in sitzender Position von Restaurant und Terrasse in Richtung Siebengebirge (Südost-Achse) Die Aussicht in sitzender Position vom Rittersaal Richtung Regierungsviertel (Nordost-Achse) Die Aussicht vom Burghof auf die obere Burgstraße (Südwest-Achse) Zu 14. Wie unter Frage13 dargelegt trägt der Gehölzbestand maßgeblich zur Sicherung des Burgbergs bei. In DS 1610511NV4 hat die Verwaltung die Möglichkeiten eines stufenweisen Waldumbaus über einen Zeitraum mehrerer Jahre beschrieben. Die Durchforstungsdurchgänge wurden bislang noch nicht umgesetzt. Aufgrund der Örtlichkeit müssten die betroffenen Bäume in den Sichtachsen aufwändig per Seilklettertechnik heruntergenommen werden. DiesSeite 4 von 5 Seite 5 ist mit eigenem Personal der Stadtförsterei nicht möglich und kostenintensiv. In der Haushaltsanmeldung des Doppelhaushaltes 2025/26 sind keine Mittel für die Maßnahme vorgesehen. 15. Zu DS 1710144 und 201197: Konnte die Planung für eine mögliche Teilverglasung der Terrasse abgeschlossen werden und wenn ja, was ist genau zu welchen voraussichtlichen Kosten geplant und wenn nein, warum sind die Planungsarbeiten nicht fertiggestellt worden? Zu 15. Siehe Antwort zu Frage 10. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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