241511-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bezirksbeigeordnete
Kerndaten
- Nummer
- 241511-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241511-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Bezirksbeigeordnete Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.09.2024 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 25.09.2024 Kenntnisnahme Rat 26.09.2024 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 08.10.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In §36 Absatz 7 der Gemeindeordnung NRW ist folgendes festgelegt: „Der Oberbürgermeister ist berechtigt und auf Verlangen einer Bezirks- vertretung verpflichtet, an den Sitzungen der Bezirksvertretung mit bera- tender Stimme teilzunehmen; ihm ist auf Verlangen jederzeit das Wort zu erteilen. Er kann sich von einem Beigeordneten oder einer anderen leitenden Dienstkraft vertreten lassen.“ Diese Regelung wurde entsprechend auch in der Bezirkssatzung der Bundes- stadt Bonn aufgenommen: § 13: Teilnahme an Sitzungen der Bezirksvertretungen Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgerbürgermeister ist berech- tigt und auf Verlangen einer Bezirksvertretung verpflichtet, an den Sit- zungen der Bezirksvertretung teilzunehmen. Sie bzw. er kann sich von einer/einem Beigeordneten oder einer anderen von ihr bzw. ihm zu be- stimmenden leitenden Dienstkraft vertreten lassen. Eine Regelung in der Geschäftsordnung, die über die Vorgaben der Gemein- deordnung hinaus geht, ist rechtlich nicht möglich, weil ansonsten das Organi- sationsrecht der Oberbürgermeisterin tangiert ist. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de