241510-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Antrag Zweckentfremdung der PKW-Parkplätze auf dem Teilstück der Kennedyallee zwischen Einmündung Donatus- bis Turmstraße durch dauerparkende LKW, Wohnmobile und Wohnwagen-Anhänger
Kerndaten
- Nummer
- 241510-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241510-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I BBB-Antrag Zweckentfremdung der PKW- Parkplätze auf dem Teilstück der Kennedyallee zwischen Einmündung Donatus- bis Turmstraße durch dauerparkende LKW, Wohnmobile und Wohnwagen-Anhänger Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.09.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Grundsätzlich ist das Parken von LKW, Wohnmobilen, Anhängern etc. nach der StVO nicht verboten. Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls kann die Verwaltung jedoch eine entsprechende Beschilderung anordnen, welche nur das Parken von PKW gestattet. Die Verwaltung kann im vorliegenden Fall der Begründung des Antrags folgen, gibt jedoch zu bedenken, dass entsprechende Beschilderungsmaßnahmen einen Verdrängungseffekt in umliegende Straßen zur Folge haben können. Darüber hinaus teilt die Verwaltung mit, dass in einem Teilbereich der Kennedyallee bereits eine entsprechende Beschilderung (Parken nur für PKW) angeordnet wurde. Dies betrifft das Teilstück zwischen der Turmstraße und dem Fußgängerüberweg (rechtsseitig in Fahrtrichtung Ludwig-Erhard-Allee). Diese Anordnung erfolgte ergänzend zu der Einrichtung einer Hol- und Bringzone für die Bonn International School und hat das Ziel die Sichtbeziehungen für dort verkehrende Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Mit einer Umsetzung der entsprechenden Beschilderungsmaßnahmen ist in den kommenden Wochen zu rechnen. Der Sonderdienst des Verkehrsaußendienstes kontrolliert das Parken von Anhängern regelmäßig alle zwei Wochen. Aktuell befinden sich 27 Anhänger in der Kennedyallee in Bearbeitung des Sonderdienstes. Die Anhänger werden alle zwei Wochen angefahren, der Ventilstand wird kontrolliert und wenn möglich werden Verwarnungen ausgestellt. Liegt eine Veränderung des Ventilstandes vor, werden die Anhänger nicht verwarnt, da diese Anhänger innerhalb der zweiwöchigen Frist bewegt wurden. Die Frist beginnt somit erneut. Zehn Anhänger weisen einen regelmäßig wechselnden Ventilstand auf.Seite 1 von 2 Seite 2 Sattelzüge/Anhänger stehen in der Regel über das Wochenende an der Kennedyallee. Der Sonderdienst des Verkehrsaußendienstes kontrolliert diese ebenfalls und stellt nach Möglichkeit Verwarnungen aus. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de