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241510-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag Zweckentfremdung der PKW-Parkplätze auf dem Teilstück der Kennedyallee zwischen Einmündung Donatus- bis Turmstraße durch dauerparkende LKW, Wohnmobile und Wohnwagen-Anhänger

Nummer
241510-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241510 BBB-Antrag Zweckentfremdung der PKW-Parkplätze auf dem Teilstück der Kennedyallee zwischen Einmündung Donatus- bis Turmstraße durch dauerparkende LKW, Wohnmobile und Wohnwagen-Anhänger

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241510-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
BBB-Antrag Zweckentfremdung der PKW-
Parkplätze auf dem Teilstück der Kennedyallee
zwischen Einmündung Donatus- bis Turmstraße
durch dauerparkende LKW, Wohnmobile und
Wohnwagen-Anhänger
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.09.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Grundsätzlich ist das Parken von LKW, Wohnmobilen, Anhängern etc. nach der
StVO nicht verboten. Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls
kann die Verwaltung jedoch eine entsprechende Beschilderung anordnen,
welche nur das Parken von PKW gestattet.
Die Verwaltung kann im vorliegenden Fall der Begründung des Antrags folgen,
gibt jedoch zu bedenken, dass entsprechende Beschilderungsmaßnahmen
einen Verdrängungseffekt in umliegende Straßen zur Folge haben können.
Darüber hinaus teilt die Verwaltung mit, dass in einem Teilbereich der
Kennedyallee bereits eine entsprechende Beschilderung (Parken nur für PKW)
angeordnet wurde. Dies betrifft das Teilstück zwischen der Turmstraße und
dem Fußgängerüberweg (rechtsseitig in Fahrtrichtung Ludwig-Erhard-Allee).
Diese Anordnung erfolgte ergänzend zu der Einrichtung einer Hol- und
Bringzone für die Bonn International School und hat das Ziel die
Sichtbeziehungen für dort verkehrende Schülerinnen und Schüler zu
verbessern. Mit einer Umsetzung der entsprechenden
Beschilderungsmaßnahmen ist in den kommenden Wochen zu rechnen.
Der Sonderdienst des Verkehrsaußendienstes kontrolliert das Parken von
Anhängern regelmäßig alle zwei Wochen.
Aktuell befinden sich 27 Anhänger in der Kennedyallee in Bearbeitung des
Sonderdienstes. Die Anhänger werden alle zwei Wochen angefahren, der
Ventilstand wird kontrolliert und wenn möglich werden Verwarnungen
ausgestellt.
Liegt eine Veränderung des Ventilstandes vor, werden die Anhänger nicht
verwarnt, da diese Anhänger innerhalb der zweiwöchigen Frist bewegt wurden.
Die Frist beginnt somit erneut. Zehn Anhänger weisen einen regelmäßig
wechselnden Ventilstand auf.Seite 1 von 2
Seite 2
Sattelzüge/Anhänger stehen in der Regel über das Wochenende an der
Kennedyallee. Der Sonderdienst des Verkehrsaußendienstes kontrolliert diese
ebenfalls und stellt nach Möglichkeit Verwarnungen aus.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de