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241504 · Beschlussvorlage

Fortführung der Regionalagentur 01.07.2025 bis 30.06.2027

Nummer
241504
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 19.09.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 17.09.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 26.09.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
241504
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Fortführung der Regionalagentur 01.07.2025 bis
30.06.2027
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
17.09.2024 Empfehlung
Hauptausschuss 19.09.2024 Empfehlung
Rat 26.09.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt einen Antrag zur Fortführung der Regional-
agentur Bonn/Rhein-Sieg als gemeinsames Projekt mit dem Rhein-Sieg-
Kreis für den Zeitraum 01.07.2025 -30.06.2027, in der erneuten Trägerschaft
der Bundesstadt Bonn, vorbehaltlich einer positiven Rückmeldung durch das
Landesarbeitsministerium NRW, zu stellen.
2. Für den Fall der positiven Rückmeldung werden die für die Durchführung des
Projektes erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von anteilig 7.946 Euro
pro Förderjahr für den Haushalt 2025/2026 nachgemeldet.
Begründung
Seit 01.08.1996 fördert das Land NRW im Rahmen seiner regionalisierten Ar-
beitsmarktpolitik die Regionalagentur mit zwei Vollzeitstellen jeweils bei der
Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis. Seit langem sind dies Planstellen im
jeweiligen Haushalt und werden nur komplementär mit etwa 20% der Realkos-
ten von den Gebietskörperschaften finanziert. Kein anderes Landesprojekt
wurde jemals über einen so langen Zeitraum und nahezu unverändert geför-
dert.
Dies war nur möglich durch die Finanzierung aus den Europäischen Sozial-
fonds, die einen großen Teil der Landesförderung ausmachen.
Der Fördermittelgeber unterscheidet hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung
der Regionalagentur wie folgt:
1. Landesvorhaben und Projekten, welche durch das Personal der Re-
gionalagentur zu organisieren und umzusetzen sind:
- Fachkräfteoffensive –NRW mit den Schwerpunkten:Seite 1 von 5
Seite 2
▪ Der Demographische Wandel/ Von der Jugend bis ins Alter
▪ Die grüne und digitale Transformation
▪ Inländische Potenziale und gleichberechtigte Teilhabe
▪ Potenziale aus dem Ausland
- Beratungsstellen Arbeit
- Teilzeitberufsausbildung – TEP
- Ausbildungswege-NRW
- Übergangslotsen-NRW
2. Weitere regionale Arbeitsmarktthemen, die über die direkten Landes-
vorgaben hinaus wahrgenommen werden:
- Moderation und Organisation „Bündnis für Fachkräfte“
- Mitwirkung in den Beiräten beider Jobcenter
- Moderation und Organisation des regionalen Ausbildungskonsenses mit
der IHK Bonn/Rhein-Sieg
- Mitgliedschaft im Steuerungsgremium zu KAoA und anderer Gremien im
Übergang Schule/Beruf
- Initiierung von arbeitsmarktrelevanten Projekten (z.B. Berufsstarterbörse
„Talente im Dialog“ oder Aktionswochen „Zukunft der Pflege“)
- Entwicklung und Begleitung von Beschäftigtentransferprojekten
- usw.
Veränderung zu vorherigen Förderphasen (bis 30.06.2025):
Trotz einem klaren Bekenntnis zur regionalisierten Arbeitsmarktpolitik NRW
durch die Landesregierung unter Anerkennung des umfangreichen Beitrages
der Regionalagenturen zu diesem Politikziel jetzt und für zukünftige Herausfor-
derungen, wirken sich die Fondskürzungen der aktuellen Förderphase erstmals
auch auf die Förderung der Regionalagenturen aus.
Zum 01.07.2025 ist nun die Kürzung der regionalen Zuweisungen durch das
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) angekündigt, so
dass ab diesem Stichtag nur noch 1,5 Personalstellen durch das Land bezogen
auf unsere Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg gefördert werden.
Die knapper werdenden Mittel konzentrieren sich nun ab 2025 vermehrt auf die
„Fachkräfteoffensive NRW“, die landesweit durch die jeweilige Regionalagentur
umgesetzt wird.
Kontinuierlich wuchs die sehr gute Zusammenarbeit mit den regionalen Ar-
beitsmarktakteuren und mündete in der Gründung des „Bündnis für Fachkräfte
Bonn/Rhein-Sieg“. Die Herausforderungen für den regionalen Arbeitsmarkt
werden auch in Zukunft deutlich zunehmen. Diese begründet sich zum Beispiel
durch die Herausforderungen:
1. Demografischer Wandel,
2. Mitarbeitenden- und Fachkräftemangel
3. Umsetzung der digitalen/grünen Transformation in Unternehmen
Nach Prognosen durch den IHK-Fachkräftemonitor NRW, ein Instrument der
nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern zur Analyse und Pro-
gnose von Fachkräfteangebot und –nachfrage in Nordrhein-Westfalen, werden
bis zum Jahr 2035 insgesamt in allen Branchen 57.000 Fachkräfte inSeite 2 von 5
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Bonn/Rhein-Sieg fehlen. Der Fachkräftebedarf wird sich mehr als verdreifa-
chen.
Für die Unternehmen und dessen Mitarbeitenden im Rhein-Sieg-Kreis ist die
Arbeit der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg sowie des Bündnisses für Fach-
kräfte von erheblicher Bedeutung. Konkret werden diese Themenfelder besetzt
und mitarbeiten:
1. Ausbildung / Ausbildungsförderung
2. Weiterbildung / Qualifizierung
3. Fachkräftesicherung / Fachkräfteeinwanderung
4. Stärkung des regionalen Arbeitsmarktpotentials
5. Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit
Um diese weiterhin wachsenden Herausforderungen in der Region bewältigen
zu können und somit zur Unternehmens- und Fachkräftesicherung beizutragen
ist die Arbeit der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg mit 2,0 Mitarbeitenden
(VE) unerlässlich.
Da sich die Finanzierung durch das Land ab 07/2025 verringern wird, sollten
die Bundesstadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis gemeinsam weiterhin durch
einen höheren Eigenanteil die Arbeitsfähigkeit der Regionalagentur
Bonn/Rhein-Sieg sicherstellen. Die finanziellen Auswirkungen für die Gebiets-
körperschaften bleiben hierbei überschaubar. Der Eigenanteil wird sich moderat
erhöhen (siehe Übersicht unten). Bei der finanziellen Abwicklung des Projektes
werden sämtliche Kosten, nach Abzug der Fördermittel zu gleichen Teilen
durch die beiden Gebietskörperschaften getragen.
Bei der nachfolgenden Kalkulation wurden die aktuell gültigen Fördersätze
berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass mit einer neuen ESF-
Förderrichtlinie voraussichtlich Anfang 2025 auch eine Erhöhung der Pauscha-
len erfolgen wird.
Auf der Ausgabenseite wurde mit der KGST Tabelle Stand 09/2024 kalkuliert.
Die aufgezeigte Gegenüberstellung ist aus Datenschutzgründen nicht perso-
nenbezogen. Bei der dargestellten Planung wurden die zukünftig realistischen
Eingruppierungen zugrunde gelegt. Die tatsächlichen Kosten liegen aktuell
höher, da die Mitarbeitenden anders eingruppiert sind und/oder sich in anderen
Anstellungsverhältnissen befinden (s. Fußnoten). Daher wird für die Förderpha-
se bis 06/2025 der kalkulierte Eigenanteil in Höhe von 28.500€ auskömmlich
sein.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung und Tourismus des Rhein-Sieg-
Kreises wird die Angelegenheit am 09.09.2024 behandeln und eine Entschei-
dungsempfehlung dem Kreistag vorlegen.Seite 3 von 5
Seite 4
Kalkulation RA ab Juli 2025 bei zwei Stellen
Förderung ab Juli 2025
Angaben p.A.
Stellenpauschale Leitung 97.200 €
Stellenpauschale halbe Mitarbeit 38.700 €
Stellen gesamt 135.900 €
Restkostenpauschale 40 % 54.360 €
förderfähige Pauschalen 190.260 €
Förderquote 80% 152.208 €
Mit der neuen Förderrichtlinie werden
in 2025 die Pauschalen steigen!
Ausgaben ab Juli 2025
Angaben p.A.
eine Stelle Leitung BBesG A 13 nach
KGSt 123.800 €
eine Stelle Mitarbeit TVöD E 11 nach
KGSt 93.300 €
Sachkosten 8.000 €
Gesamt 225.100 €
Eigenanteil beide Gebietskörper-
schaften 72.892 €
Eigenanteil je Gebietskörperschaft 36.446 €
Ansatz HH Plan 28.500 €
Differenz -7.946 €
Die Personalkosten sind anhand der KGST
Tabelle 2024/2025 dargestellt!
Finanzielle Auswirkungen:Seite 4 von 5
Seite 5
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.03.00.15 Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
3.973,00 EUR
(01.07. – 31.12.25)
7.946,00 EUR
(01.01. – 31.12.26)
3.973,00 EUR
01.01. – 30.06.2027
103001501/72.10
00
Nachmeldung
HH 25/26 -
Etatberatung
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 17:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de