241501-01 · Beschlussvorlage
Benennung von städtischen Vertreterinnen bzw. Vertretern für die Findungskommission des Internationalen Demokratiepreis Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 241501-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 241501-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 02 Amt für Internationals und globale Nachhaltigkeit Dezernat: Dez. OB Benennung von städtischen Vertreterinnen bzw. Vertretern für die Findungskommission des Internationalen Demokratiepreis Bonn Beratungsfolge Rat 13.02.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Stadt Bonn entsendet folgende Vertreterinnen bzw. Vertreter in die Findungskommission des Internationalen Demokratiepreis Bonn e.V.: 1.) Dr. Roswitha Sachsse-Schadt 2.) Guido Deus, MdL 3.) Folke große Deters Begründung Für die Wahl einer Preisträgerin bzw. eines Preisträgers für den „Internationalen Preis für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Bonn 2025“ soll eine Findungskommission eingerichtet werden. Hierzu kann die Stadt Bonn bis zu drei Vertreterinnen bzw. Vertreter benennen. Es wird vorgeschlagen zwei politische Vertreter*innen und eine/n Vertreter*in der Verwaltung zu entsenden. Dabei sollen die gleichen Vertreterinnen und Vertreter benannt werden, die auch für das Jahr 2024 gewählt wurden. Als politische Vertreter*innen wird die Entsendung der Vorsitzenden der zuständigen Fachausschüsse vorgeschlagen; das sind der Kulturausschuss sowie der Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit. Für die Verwaltung wird der Geschäftsbereichsleiter OB 1 vorgeschlagen, zu dessen Geschäftsbereich das federführende Amt für Internationales und globale Nachhaltigkeit gehört. Die Findungskommission hat die Aufgabe, eine Preisträgerin bzw. einen Preisträger für den Internationalen Preis für Demokratie und RechtsstaatlichkeitSeite 1 von 2 Seite 2 Bonn vorzuschlagen. Der Preis soll erstmals 2025 verliehen werden, nachdem im vergangenen Jahr eine Preisverleihung nicht erfolgt ist. Der Internationale Preis für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Bonn ist aus der Zusammenlegung des Rechtsstaatlichkeitspreises des Landes NRW und des Internationalen Demokratiepreis der Stadt Bonn entstanden (DS-Nr. 241501). Die Kosten für die Preisverleihung werden bis zu einer maximalen Höhe von 100.000 EUR hälftig von Land NRW und der Stadt Bonn übernommen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de