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241501-01 · Beschlussvorlage

Benennung von städtischen Vertreterinnen bzw. Vertretern für die Findungskommission des Internationalen Demokratiepreis Bonn

Nummer
241501-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 13.02.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
241501-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
02 Amt für Internationals und globale Nachhaltigkeit
Dezernat:
Dez. OB
Benennung von städtischen Vertreterinnen bzw.
Vertretern für die Findungskommission des
Internationalen Demokratiepreis Bonn
Beratungsfolge
Rat 13.02.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bonn entsendet folgende Vertreterinnen bzw. Vertreter in die
Findungskommission des Internationalen Demokratiepreis Bonn e.V.:
1.) Dr. Roswitha Sachsse-Schadt
2.) Guido Deus, MdL
3.) Folke große Deters
Begründung
Für die Wahl einer Preisträgerin bzw. eines Preisträgers für den
„Internationalen Preis für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Bonn 2025“ soll
eine Findungskommission eingerichtet werden. Hierzu kann die Stadt Bonn bis
zu drei Vertreterinnen bzw. Vertreter benennen.
Es wird vorgeschlagen zwei politische Vertreter*innen und eine/n Vertreter*in
der Verwaltung zu entsenden. Dabei sollen die gleichen Vertreterinnen und
Vertreter benannt werden, die auch für das Jahr 2024 gewählt wurden.
Als politische Vertreter*innen wird die Entsendung der Vorsitzenden der
zuständigen Fachausschüsse vorgeschlagen; das sind der Kulturausschuss
sowie der Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und
Arbeit. Für die Verwaltung wird der Geschäftsbereichsleiter OB 1
vorgeschlagen, zu dessen Geschäftsbereich das federführende Amt für
Internationales und globale Nachhaltigkeit gehört.
Die Findungskommission hat die Aufgabe, eine Preisträgerin bzw. einen
Preisträger für den Internationalen Preis für Demokratie und RechtsstaatlichkeitSeite 1 von 2
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Bonn vorzuschlagen. Der Preis soll erstmals 2025 verliehen werden, nachdem
im vergangenen Jahr eine Preisverleihung nicht erfolgt ist.
Der Internationale Preis für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Bonn ist aus
der Zusammenlegung des Rechtsstaatlichkeitspreises des Landes NRW und
des Internationalen Demokratiepreis der Stadt Bonn entstanden (DS-Nr.
241501). Die Kosten für die Preisverleihung werden bis zu einer maximalen
Höhe von 100.000 EUR hälftig von Land NRW und der Stadt Bonn
übernommen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de