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241471-02 · Beschlussvorlage

Quartierskonzept Combahnviertel - Bönnsche Viertel

Nummer
241471-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Friedrich-Breuer-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Rheinaustraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Combahnstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Kaiser-Konrad-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Rathausstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Von-Sandt-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Rheindorfer Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Bröltalbahnweg Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Professor-Neu-Allee Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Sankt Augustiner Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Dunantstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel-Zentrum siedlung· Beuel-Mitte, Beuel
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 241471 Quartierskonzept Combahnviertel - Bönnsche Viertel

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Beschlussvorlage
öffentlich
241471-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Quartierskonzept Combahnviertel - Bönnsche
Viertel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die ursprüngliche festgelegte Frist für die Beschlussvorlage DS 241471-02
konnte aufgrund personeller Engpässe nicht eingehalten werden.
Infolgedessen konnte der Mitzeichnungsprozess nicht wie vorgesehen
abgeschlossen werden.
Die Maßnahmen der Beschlussvorlage sind unmittelbar mit der Umsetzung des
Parkraumkonzepts Beuel verknüpft und sollten parallel umgesetzt werden. Die
Ausschreibung für das Parkraumkonzept Beuel soll Mitte September erfolgen,
sodass eine Entscheidung über das Quartierskonzept Combahnviertel (DS
241471-02) zeitnah erfolgen muss. Andernfalls ist eine weitere Ausschreibung
für die Maßnahmen zum Quartierskonzept Combahnviertel notwendig, was
zusätzlichen Arbeitsaufwand innerhalb der Verwaltung auslöst. Die Markierung
und Beschilderung der betroffenen Straßenzüge müsste in diesem Fall
zurückgestellt werden. Darüber hinaus würden zusätzliche Kosten z.B. durch
weitere An-/Abfahrt der Markierungsfirma entstehen, was vor dem Hintergrund
der aktuellen Haushaltslage nicht unerheblich erscheint.
Aus diesem Grund soll die Vorlage mit der oben genannten Begründung im
Rahmen der BV Beuel am 27.08.25 beraten werden.
Beschlussvorschlag
1. Die BV Beuel beschließt die Umsetzung der vorgestellten
Leitmaßnahmen zur Realisierung des Quartierskonzepts
Combahnviertel.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die ergänzenden Maßnahmen weiter
auszuarbeiten und der BV Beuel anschließend zum Beschluss
vorzulegen.
BegründungSeite 1 von 58
Seite 2
Die Bezirksvertretung Beuel hat in ihrer Sitzung am 30.10.24 die Vorstellung
der Maßnahmen aus dem Quartierskonzept Combahnviertel im Rahmen einer
Bürgerversammlung beschlossen (DS 241471). Folgende Maßgabe wurde
mitbeschlossen:
An der Ecke Friedrich-Breuer-Straße und Rheinaustraße wird auf die
Einrichtung eines Durchfahrtsverbots für den KFZ-Verkehr mit Fahrtrichtung in
den Norden verzichtet.
Diese Maßgabe machte eine Überplanung der bisherigen Maßnahmen
notwendig, da damit das Ziel der Reduktion des Durchgangsverkehrs in diesem
Teilbereich nicht zu erreichen war. Darüber hinaus wurde im Rahmen der
genannten Sitzung die fehlende Ausfahrmöglichkeit aus der Combahnstraße
auf die B56 in Richtung Osten bemängelt. Die Verwaltung hat daher das
Einbahnstraßensystem für das Combahnviertel überarbeitet und im Rahmen
der Bürgerversammlung vorgestellt (vgl. Anlage 2 Seite 3 und Anlage 3).
Ergebnisse Bürgerversammlung:
Die Bürgerversammlung hat am 15.05.2025 im Ratssaal Beuel stattgefunden.
An der zweistündigen Veranstaltung haben rund 170 interessierte Bürgerinnen
und Bürger teilgenommen. Dabei wurden die Maßnahmen im Einzelnen
vorgestellt und im Anschluss daran diskutiert. Die Diskussion behandelte
vornehmlich die Erreichbarkeit von Zielen innerhalb des Combahnviertels.
Dahingehend wurden die Fahrtbeziehungen noch einmal überprüft und kleinere
Anpassungen am Einbahnstraßensystem vorgenommen. So wurde z.B. eine
unechte Einbahnstraße auf der Kaiser-Konrad-Straße (zwischen Rathausstraße
und B56), wie sie heute bereits besteht, beibehalten.
Ein weiterer Punkt aus der Bürgerversammlung betraf ergänzende
geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen auf den zukünftigen
Einbahnstraßen. Hierzu wurde die Planung der Seitenbereiche noch einmal
angepasst, sodass der Multifunktionsstreifen je Straßenzug alternierend
angeordnet wird. Eine kleinteiligere, alternierende Aufteilung ist aufgrund der
vorhandenen Grundstückszufahrten nicht zu empfehlen, da ansonsten weitere
Parkplätze entfallen würden.
Neben den Rückmeldungen zu den Leitmaßnahmen wurden auch die
ergänzenden Maßnahmen diskutiert. Die Bevorrechtigung des Bröltalbahnwegs
wurde grundsätzlich kritisch gesehen und es wurde insbesondere auf die
Sichtbeziehungen zwischen dem Fuß- und Radverkehr hingewiesen. Die
Maßnahme wurde daher noch einmal überarbeitet.
Aufgrund der weiterhin geöffneten Brückenumfahrung wurde über mögliche
Maßnahmen an der Kreuzung Rheinaustraße/Combahnstraße diskutiert. Eine
mögliche Maßnahme ist die Einrichtung von Fußgängerüberwegen.
Weitere Punkte der Bürgerversammlung betrafen die Ausdehnung der
Parkraumbewirtschaftung bis 22 Uhr, die Bepflanzung aktuell leerer
Baumbeete, den allgemeinen Zustand der Gehwege im Quartier sowie den
Ausbau der Ladeinfrastruktur. Diese Aspekte sind nicht im Beschlussteil der
Vorlage enthalten und werden an die entsprechenden Stellen innerhalb der
Verwaltung weitergeleitet.Seite 2 von 58
Seite 3
Im Folgenden werden die Leitmaßnahmen und die ergänzenden Maßnahmen
beschrieben:
Leitmaßnahmen
Einbahnstraßensystem:
• Einrichtung Einbahnstraße Kaiser-Konrad-Straße zwischen
Rheinausstraße und Rathausstraße in Richtung B56
• Beibehaltung der bisherigen Regelung auf der Kaiser-Konrad-Straße
zwischen Rathausstraße und B56
• Einrichtung Einbahnstraße Combahnstraße zwischen Von-Sandt-
Straße und Rheindorfer Straße in Richtung B56
Durchfahrtsverbote und vorgeschriebene Fahrtrichtungen:
• Vorgeschriebene Fahrtrichtung + Verbot der Einfahrt am Knotenpunkt
Kaiser-Konrad-Straße/Rheindorfer Straße für Kfz-Verkehr aus Norden
kommend
o Ausgenommen Fahrrad und ÖPNV
• Vorgeschriebene Fahrtrichtung links aus Von-Sandt-Straße Nord in
Kaiser-Konrad-Straße
Die Einrichtung des Einbahnstraßensystems in Kombination mit den
ergänzenden Maßnahmen sorgt dafür, dass insbesondere der
Durchgangsverkehr von der B56 über die Combahnstraße auf die
Kennedybrücke sowie der Durchgangsverkehr aus Norden kommend über die
Rheindorfer Straße unterbunden werden. Es bestehen zwar nach wie vor
mögliche Fahrbeziehungen durch das Combahnviertel (z.B. B56 -
Combahnstraße – Rheindorfer Straße – B56), welche jedoch keine attraktiven
Bypassrouten darstellen. Nach Umsetzung der Maßnahmen kann zudem durch
erweiterte Maßnahmen (z.B. Abbiegeverbote) nachgesteuert werden, sofern
entsprechende negative Auswirkungen auftreten sollten.
Multifunktionsstreifen:
• Weitestgehend alternierende Multifunktionsstreifen auf der Kaiser-
Konrad-Straße zwischen Rheinaustraße und B56
• Multifunktionsstreifen auf der Combahnstraße zwischen Von-Sandt-
Straße und Rheindorfer Straße
Durch die Einrichtung der Einbahnstraße kann in den genannten Bereichen die
Fahrbahnbreite auf 3,50 m reduziert werden. Dies ermöglicht zum einen die
Verlagerung des ruhenden Kfz-Verkehrs von den Gehwegen auf die Fahrbahn.
Zum anderen bietet die Verkehrsfläche zwischen den Gehwegen ausreichend
Platz für die Realisierung von Multifunktionsstreifen. In den
Multifunktionsstreifen können u.a. Parkplätze, Fahrradabstellanlagen oder
Querungshilfen für den Fußverkehr vorgesehen werden. Die alternierende
Anordnung trägt zur Reduktion der Fahrtgeschwindigkeit im Kfz-Verkehr bei.Seite 3 von 58
Seite 4
Anpassung überdimensionierte Kreuzungsbereiche:
• Die Kreuzungsbereiche Von-Sandt-Straße/Kaiser-Konrad-Straße und
Combahnstraße/Rheindorfer Straße werden mittels Markierungen auf
das jeweils notwendige Maß reduziert. Optional können Poller zum
Einsatz kommen, sofern die Missachtung der Parkverbote festgestellt
werden sollte.
Diese Maßnahme wurde gegenüber der ursprünglichen Planung nicht
angepasst und wird entsprechend übernommen. Die Markierungslösung trägt
zur weiteren Geschwindigkeitsreduktion in den Kreuzungsbereichen bei und
verbessert zudem die Situation im Fußverkehr (verbesserte Sichtfelder,
verbesserte Querungsmöglichkeiten).
Ergänzende Maßnahmen
Fahrbahneinengung Bröltalbahnweg/Rheindorfer Straße:
• Fahrbahneinengung stadtauswärts zur Geschwindigkeitsreduktion im
Kfz-Verkehr und für verbesserte Sichtfelder für Fuß- und Radverkehr in
Richtung Rhein
• keine Bevorrechtigung Radverkehr wie ursprünglich geplant
Die Bevorrechtigung wurde u.a. aufgrund der Rückmeldungen aus der
Bürgerversammlung zurückgenommen und stattdessen eine einseitige
Fahrbahneinengung vorgeschlagen. Neben dem Konfliktpotenzial zwischen
Fuß- und Radverkehr sowie Rad- und Kfz-Verkehr spielt auch die hohe
Frequenz des ÖPNV an dieser Stelle eine Rolle bei der Entscheidung zur
Maßnahmenanpassung. Durch die Einengung wird die Fahrtgeschwindigkeit
des Kfz-Verkehrs reduziert und die Sichtfelder des Fuß- und Radverkehrs in
Richtung Rhein verbessert.
Fußgängerüberwege am Knotenpunkt Rheinaustraße/Combahnstraße
• FGÜ parallel zur Rheinaustraße über die Combahnstraße
• FGÜ in Verlängerung der Combahnstraße über die Rheinaustraße auf
nördlicher Seite
Die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zur Situation an genanntem
Knotenpunkt haben ein eindeutiges Bild gezeichnet. Die Fahrtbeziehung für
den Kfz-Verkehr wird als unabdingbar angesehen, aber die Belange des
Fußverkehrs müssen besser berücksichtigt werden. Viele Pkw passieren den
Knotenpunkt teils mit hohen Geschwindigkeiten. Um den Ansprüchen des
Fußverkehrs Rechnung zu tragen und die Fahrgeschwindigkeiten zu
reduzieren, sollen an den genannten Punkten FGÜ geplant und umgesetzt
werdenSeite 4 von 58
Seite 5
Fazit
Die Verwaltung empfiehlt, die vorgestellten Maßnahmen gemäß
Beschlussvorschlag zu beschließen. Die Umsetzung der Leitmaßnahmen soll
nach Möglichkeit gemeinsam mit den Umsetzungsarbeiten zum
Parkraumkonzept Beuel erfolgen. Die ergänzenden Maßnahmen werden nach
entsprechender Ausarbeitung und Ermittlung der Kosten der BV Beuel zum
Beschluss vorgelegt.
Anlage/n
1 Anlage 1_Bericht Bönnsche Viertel_Combahnviertel (öffentlich)
2 Anlage 2_Kartenband Combahnviertel_klein (öffentlich)
3 Anlage 3_urspünglich geplante Einbahnstraßenregelung (öffentlich)Seite 5 von 58
Bundesstadt Bonn
Quartierskonzept „Bönnsches
Viertel“ – Combahnviertel
BerichtSeite 6 von 58
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Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel
- I -
Bundesstadt Bonn
Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel
- Bericht -
Auftraggeber:in
Bundesstadt Bonn
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Auftragnehmer:in
IKS Mobilitätsplanung
UG (haftungsbeschränkt)
Universitätsplatz 12
34127 Kassel
0561 - 953 79-677
alexander.gardyan@iks-planung.de
www.iks-planung.de
Bearbeitung
Dipl.-Ing. Alexander Gardyan, M.Sc. (Projektleitung)
Hendrik Hartmann, B. Sc.
Jerome Busch, B.Sc.
Kassel, den 4. Juli 2025
© IKS Mobilitätsplanung, 2025
Geschäftsführende Gesellschafter:
Dipl.-Ing. Andreas Schmitz
Dipl.-Ing. Alexander Gardyan, M.Sc.Seite 8 von 58
Seite 9 von 58
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel
- III -
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung / Anlass .............................................................. 1
2 Bestandsanalyse ................................................................ 4
2.1 Vorhandene Planungen, Konzepte und Beteiligungsformate .............. 4
2.2 Konfliktfelder ................................................................................. 6
3 Zielsetzungen und Strategien ............................................. 8
4 Maßnahmenempfehlungen ............................................... 10
4.1 Leitmaßnahmen ............................................................................ 10
4.1.1 Einbahnstraßenregelungen .................................................................. 10
4.1.2 Neuaufteilung des Straßenraums ......................................................... 12
4.1.3 Einrichtung von Querungsstellen .......................................................... 16
4.1.4 Umgestaltung der Kreuzungsbereiche.................................................. 18
4.2 Sonstige Maßnahmen ....................................................................20
4.2.1 Fahrbahnverengung der Rheindorfer Straße am Bröltalbahnweg ........ 20
4.2.2 Fußgängerüberwege Rheinaustraße/ Combahnstraße ......................... 22
4.2.3 Graffitiflächen im Quartier.................................................................... 24
4.3 Abschätzungen der Verkehrsverlagerungen ..................................... 25
4.4 Öffentlichkeitsarbeit ...................................................................... 27
5 Evaluation / Umgang mit Hinweisen .................................. 29
6 Kostenschätzungen und Fördermöglichkeiten ................... 30
7 Fazit und Ausblick ............................................................ 34
8 Anhang ........................................................................... 36Seite 10 von 58
Seite 11 von 58
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel
- 1 -
1 Einleitung / Anlass
Die Bundesstadt Bonn hat das Ingenieurbüro IKS Mobilitätsplanung beauftragt, Quar-
tierskonzepte zur Umsetzung der „Bönnschen Viertel“ in der Nordstadt und dem
Combahnviertel zu erarbeiten.
Gemäß des städtischen Klimaplans 2035 soll der Fuß- und Radverkehr gemeinsam bis
zum Jahr 2030 einen Anteil von 50 Prozent am Modal Split erreichen.1 Die Umsetzung
der „Bönnschen Viertel“ soll dabei einen Baustein zur Erreichung dieser übergeordne-
ten Zielsetzung darstellen und folgende Unterziele erreichen:
Ziel des Projekts ist es, die Anwohnenden schrittweise von Durchgangsverkehr und
Parkdruck zu entlasten, alternative Mobilitätsformen zu stärken und mit dem ge-
wonnenen Platz neue Möglichkeiten für Begegnung und soziale Teilhabe zu
schaffen.2
In diesem Rahmen sollen mit den Quartierskonzepten Handlungsempfehlungen ent-
wickelt werden, die möglichst zeitnah und kostengünstig umsetzbar sind und dabei
möglichst großen Nutzen zur Umsetzung der angestrebten Zielsetzung beitragen.
Grundlage bildet der Grundsatzbeschluss der Bundesstadt Bonn aus Juni 20223 und die
bereits stattgefundene umfangreiche Beteiligung der Bürger:innen, mit Workshops,
Befragungen und Aktionen in den Quartieren.
1 Bundesstadt Bonn; Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Klimaneutralitäts-Strategie für
die Gesamt-Stadt Bonn. Bonn 2022, S. 170
2 Website Bundesstadt Bonn: https://bonn-macht-mit.de/beteiligungen/bonnsche-viertel [Zugriff:
15.07.2024]
3 Bundesstadt Bonn; Grundsatzbeschluss zur Realisierung nachhaltiger Mobilität in innerstädtischen
Wohnquartieren im Rahmen Bönnscher Viertel vom 09.06.2022. Bonn 2022Seite 12 von 58
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel
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Untersuchungsgebiet: „Bönnsches Viertel“ Combahnviertel
Das Untersuchungsgebiet „Bönnsches Viertel“ Combahnviertel ist in Karte 1 dargestellt.
Das Quartier liegt auf der rechtsrheinischen Seite und grenzt mit der südlichen Begren-
zung an die Kennedybrücke, die Bonn Beuel auf direktem Weg mit der Innenstadt ver-
bindet. Südwestlich grenzt die Friedrich-Breuer-Straße an das Quartier an, die als Ge-
schäftsstraße die Funktion der Nahversorgung für das Combahnviertel übernimmt.
Karte 1: Untersuchungsgebiet
Das Combahnviertel ist ein nach DSchG NRW geschützter Denkmalbereich mit über-
wiegend gründerzeitlicher Bebauung. Entlang einzelner Straßen und Kreuzungen
(Combahnstraße, Kaiser-Konrad-Straße) besteht eine vielfältige Nutzungsmischung.
Ansonsten ist das Quartier durch den Uferbereich zum Rhein (Freizeitnutzung) und eine
Wohnnutzung geprägt.Seite 13 von 58
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel
- 3 -
Durch die Nähe zur Bonner Innenstadt und der guten ÖPNV-Anbindung hat der Um-
weltverbund (Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV) bereits einen hohen Stellenwert im
Quartier.
Dennoch sind die öffentlichen Räume in vielen Straßen sichtbar auf den Kfz-Verkehr
ausgerichtet, mit breiten Fahrbahnen und Gehwegparken, was den Bewegungsraum für
alle anderen Verkehrsmittel oft beschneidet (vgl. Abbildung 1).
Abbildung 1: Impressionen aus dem Bonner CombahnviertelSeite 14 von 58
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel
- 4 -
2 Bestandsanalyse
Die Bestandsanalyse wird auf Grundlage der vorangegangenen Untersuchungen und
dem Beteiligungsverfahren durchgeführt, ergänzt durch eigene Erhebungen und Ab-
stimmungen mit der Verwaltung.
2.1 Vorhandene Planungen, Konzepte und
Beteiligungsformate
Das Quartierskonzept für das Combahnviertel baut auf einer Vielzahl bestehender
Planungen, Konzepte und Beteiligungsformate auf. Die Wichtigsten sind nachfolgend
nach Aktualität aufgeführt:
▪ Parkraumkonzept Bonn Beuel-Zentrum (März 2025)4
▪ Erster Maßnahmenkatalog Bönnsche Viertel (Dezember 2023)5
▪ Mitwirkungsprozess Bönnsche Viertel (August 2023)6
▪ Verkehrserhebung Combahnviertel (März 2023)7
4 IKS Mobilitätsplanung; Parkraumkonzept Beuel-Zentrum. Kassel 2025
5 Bundesstadt Bonn; Erster Maßnahmenkatalog – Bönnsche Viertel. Bonn 2023
6 Ifok GmbH; Mitwirkungsprozess „Bönnsche Viertel – Lebendige Räume für Menschen“. Düsseldorf
2023
7 VE-Kass Ingenieurgesellschaft; Verkehrserhebung Bonn. Köln 2023Seite 15 von 58
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel
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Abbildung 2: Veranstaltungen im Rahmen der Beteiligung zu den Bönnschen Vierteln8
8 Bundesstadt Bonn; Ergebnisbericht Mitwirkungsprozess „Bönnsche Viertel - Lebendige Räume für
Menschen“ vom 30.08.2023. Düsseldorf 2023 und Bundesstadt Bonn (2023);
https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/boennsche-
viertel/index.php#&gid=1&pid=1 [Zugriff: 05.08.2024]Seite 16 von 58
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel
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2.2 Konfliktfelder
Für das „Bönnsche Viertel“ Combahnviertel wurden folgende vordringliche Konflikt-
felder identifiziert. Diese sind Karte 2 räumlich dargestellt:
Kfz-Durchgangsverkehr
Abschnitte der Professor-Neu-Allee, der Rheinaustraße, der Combahnstraße und der
Rheindorfer Straße werden von Kfz-Fahrer:innen als Abkürzungen durch das Quartier
genutzt, unter anderem als Umfahrung der Bundesstraße 56. Insbesondere die Zusatz-
verkehre der „Brückenumfahrung“ über die Rheinaustraße – Combahnstraße –
Professor-Neu-Allee schmälern die Aufenthaltsqualität und die Verkehrssicherheit im
Quartier.
Gehwegparken / Aufteilung öffentlicher Raum
Entlang der Combahnstraße, der Kaiser-Konrad-Straße und Teilen der Rheinaustraße
entsprechen die Gehwegbreiten nicht den Anforderungen der gesamtstädtischen Park-
raumstrategie von mindestens 1,50 m/ 1,80 m9, beziehungsweise den Anforderungen
an Barrierefreiheit. Insbesondere das Gehwegparken schränkt die nutzbaren Gehweg-
breiten stark ein, was für mobilitätseingeschränkte Personen oder Menschen mit Kin-
derwagen ein Hindernis darstellt und die Barrierefreiheit verhindert.
Im Bestand finden sich zudem viele „wild“ abgestellte Fahrräder im Seitenraum, was
teilweise die Barrierefreiheit einschränkt und auf einen Bedarf nach zusätzlichen Fahr-
radabstellanlagen hinweist. Auch finden sich abseits des Rheinufers nur wenige Grün-
flächen im Quartier.
Überdimensionierte Kreuzungsbereiche
Viele Kreuzungsbereiche im Combahnviertel sind im Bestand übermäßig breit dimen-
sioniert. Dies kann zu hohen Abbiegegeschwindigkeiten von Kfz führen und somit die
Verkehrssicherheit für andere Verkehrsteilnehmer:innen beeinträchtigen. Gleichzeitig
erhöhen sich durch die breiten Fahrbahnen die Wege für Fußgänger:innen und Sichtbe-
ziehungen sind durch parkende Kfz eingeschränkt, worunter die Barrierefreiheit leidet.
9 Vgl. Stadt Bonn; Beschlussauszug Sitzung des Rates: Zielbeschluss zur gesamtstädtischen
Parkraumstrategie vom 10.02.2022. Bonn 2022Seite 17 von 58
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel
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Fehlende Bevorrechtigung des Radverkehrs
Der Bröltalbahnweg durchquert das gesamte nördliche Combahnviertel und bietet eine
Verbindung für den Fuß- und Radverkehr abseits des Kfz-Verkehrs. Alle Knotenpunkte
im Combahnviertel sind bevorrechtigt oder werden dementsprechend ausgebaut, bis
auf die Kreuzung mit der Rheindorfer Straße. Somit verringert die Vorfahrtsregelung an
der Rheindorfer Straße die Qualität des gemeinsamen Bröltalbahnweges und bildet
eine Barriere zur Anbindung der Fahrradstraße Rheindorfer Straße entlang der Ufer-
linie.
Karte 2: Relevante Konfliktfelder in dem „Bönnschen Viertel“ CombahnviertelSeite 18 von 58
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel
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3 Zielsetzungen und Strategien
Durch das vorangegangene Verfahren und die ergänzenden Untersuchungen wurden
folgende primären Zielsetzungen für das Quartierskonzept definiert:
▪ Aufenthaltsqualität steigern und nachhaltige Quartiersentwicklung fördern
▪ Barrierefreie Gehwege anbieten
▪ Komfortable und sichere Radverbindungen entwickeln
▪ Kfz-Durchgangsverkehr verhindern
Diese übergeordneten Zielsetzungen sollen mit Hilfe folgender strategischer Ansätze in
die Umsetzung überführt werden:
Integrierte Planung
Das Konzept setzt auf einen integrierten Ansatz mit besonderer Berücksichtigung ver-
kehrstechnischer Ansprüche in Kombination mit den Anforderungen der Nutzer:innen
an die Straße als öffentlichen Raum. So wird gewährleistet, dass Maßnahmen nicht
allein auf einzelne Verkehrsmitteln ausgerichtet sind, sondern die Entwicklung der Mo-
bilität und der Aufenthaltsqualität in der Gesamtheit fördern.
Straßenraum als öffentlichen Raum entwickeln
Der öffentliche Straßenraum sollte mit der Zielsetzung entwickelt werden, die Ge-
schäftsbereiche und alltäglichen Zielorte zu attraktivieren und gesundes Wohnen mit
einer hohen Lebensqualität zu fördern. Dementsprechend sollten auch die verkehrli-
chen Regelungen an hohen Anforderungen an Aufenthaltsqualität und Städtebau aus-
gerichtet werden, um den Standort im gesamten zu stärken.
Fahrbahnen, Seitenräume und Platzflächen sollen insbesondere Zufußgehenden und
Radfahrenden sichere und komfortable Bewegung sowie Verweilen ermöglichen. Die
Straßenräume sollen barrierefrei gestaltet sein, dass sich auch Kinder und mobilitäts-
eingeschränkte Menschen dort eigenständig und sicher bewegen können.Seite 19 von 58
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel
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Schnelle Umsetzung initiieren
Um möglichst kurzfristige und sichtbare Erfolge zu erzielen, werden vorrangig Projekte
entwickelt, die auch in einem realistischen Kosten- und Zeitrahmen umgesetzt werden
können. Auf Grundlage von positiven Erfahrungen gelungener Projekte können dann
auch größere Projekte (mit höheren Baukosten und längeren Planungsphasen) ange-
gangen und diskutiert werden. Instrumente wie Verkehrsversuche oder Modellprojekte,
aber auch temporäre Lösungen, sollen gezielt zum Einsatz kommen.
Leitmaßnahmen bilden und umsetzen
Unter Berücksichtigung der genannten Punkte werden für das Combahnviertel Leit-
maßnahmen mit hohen Potenzialen zur Erreichung der Zielsetzung entwickelt. Durch
eine kompakte Umsetzung der Leitmaßnahmen (inhaltlich und zeitlich) kann das Po-
tenzial der Maßnahmen voll ausgeschöpft werden und eine hohe Qualitätssteigerung
erreicht werden.
Öffentlichkeitsarbeit weiterführen
Öffentlichkeitsarbeit ist ein entscheidender Baustein in der Mobilitätsplanung. Oft
werden Maßnahmen nicht akzeptiert oder sehr kritisch betrachtet, weil Informationen
fehlen und zum Beispiel Probleme oder erforderliche Kompromisse nicht kommuniziert
werden. Mit transparenten Darstellungen des Entscheidungsprozesses können solche
absehbaren Problematiken oft verhindert werden.
Hier sollte das bereits gestartete Beteiligungsverfahren auch bis zur Umsetzung weiter-
geführt werden, um Entscheidungsprozesse, Abläufe und besonders auch die ange-
strebten Ziele der Maßnahmen zu vermitteln. Nur so kann es auch gelingen, die positi-
ven Aspekte ausreichend zu beleuchten, ohne dass beispielsweise „der Entfall von weni-
gen Parkplätzen“ die Debatten dominiert.
Das Themenfeld Öffentlichkeitsarbeit ist dabei nicht auf eine Maßnahme beschränkt,
sondern soll als Maßnahmenbündel verstanden werden und begleitend zu sämtlichen
Maßnahmen mitgedacht, umgesetzt und angepasst werden.Seite 20 von 58
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel
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4 Maßnahmenempfehlungen
Die folgenden Maßnahmenempfehlungen wurden auf Grundlage der Bestandsanalyse,
des Beteiligungsverfahrens, der Zielsetzung und der Strategien entwickelt. Zur besse-
ren Beschlussfähigkeit des Konzeptes und mit Blick auf die Umsetzungsfähigkeit der
Einzelmaßnahmen, wurden in Absprache mit der Verwaltung „Leitmaßnahmen“ und
„Sonstige Maßnahmen“ identifiziert.
4.1 Leitmaßnahmen
Unter den Leitmaßnahmen ist das Maßnahmenbündel zusammengefasst, dem ein be-
sonders hohes Potenzial und Qualitätssteigerungen für das „Bönnsche Viertel“
Combahnviertel zugesprochen wird. Außerdem wird auch der Umsetzbarkeit eine hohe
Realisierungschance eingeräumt. Die Leitmaßnahmen sollten gemeinsam umgesetzt
werden, da diese Synergieeffekte besitzen und sich sonst die geplante Wirkung nicht
entfalten kann.
4.1.1 Einbahnstraßenregelungen
Um den Kfz-Durchgangsverkehr durch das Quartier einzudämmen und die Grundlage
für die Neuaufteilung des Straßenraumes zu legen (vgl. Kapitel 4.1.2 ab Seite 12), soll
der Kfz-Durchgangsverkehr mittels Einbahnstraßenregelungen und Abbiegegeboten
auf die angrenzende B56 verlagert werden. Die Regelungen sollen so umgesetzt wer-
den, dass bestehende Buslinien weiterhin verkehren können und alle Ziele im Quartier
weiterhin auch mit dem Kfz erreichbar bleiben. Dazu sollten folgende Anpassungen im
Quartier vorgenommen werden (siehe Karte 3):
▪ Einrichtung von Einbahnstraßen mit Freigabe für den Radverkehr in Gegenrich-
tung: Combahnstraße (Fahrtrichtung West nach Ost; zwischen Von-Sandt-Straße
bis Rheindorfer Straße); Kaiser-Konrad-Straße (Fahrtrichtung West nach Ost; zwi-
schen Rheinaustraße und Rathausstraße | Einrichtung einer unechten Einbahnstra-
ße auf der Kaiser-Konrad-Straße zwischen Rathausstraße und Sankt Augustiner
Straße zur verbesserten Erreichbarkeit der Straße durch Anwohner:innen.
▪ Einrichtung vorgeschriebene Abbiegerichtung: Von-Sandt-Straße (von Nord
Richtung Kaiser-Konrad-Straße, Linksabbieger); Rheindorfer Straße (von Nord
Richtung Kaiser-Konrad-Straße, Linksabbieger – Linienverkehr frei und Verbot derSeite 21 von 58
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel
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Einfahrt – Linienverkehr frei); Kaiser-Konrad-Straße (von Westen Richtung
Rheindorfer Straße, Linksabbieger und geradeaus)
Karte 3: Erforderliche Anpassungen zur Einschränkung des Kfz-DurchgangsverkehrsSeite 22 von 58
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel
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4.1.2 Neuaufteilung des Straßenraums
Der Straßenraum im Combahnviertel ist im Bestand vielerorts durch ruhenden Kfz-
Verkehr dominiert. Insbesondere an Abschnitten mit Gehwegparken, wo sehr schmale
Restgehwegbreiten von teilweise unter 1,50 m verbleiben, führt das zu erheblichen
Einschränkungen des Fußverkehrs (Barrierefreiheit). Aber auch die Aufenthaltsqualität
im Quartier wird dadurch merkbar geschmälert. Verschärft wird das Problem durch
abgestellte Fahrräder im Seitenraum, die den Gehweg zusätzlich verengen.
Um zumindest entlang der relevanten Straßenräume mit Geschäftsbesatz im Quartier
die Barrierefreiheit zu verbessern und die Aufenthaltsqualität zu steigern, wird die Neu-
ordnung des Straßenraumes in der Kaiser-Konrad-Straße empfohlen. Grundlage bildet
die vorgesehene Einbahnstraßenregelung in den beiden Straßen (vgl. Kapitel 4.1.1 ab
Seite 10). Die Umgestaltung sollte zudem im bestehenden Straßenraum ohne größere
bauliche Maßnahmen umsetzbar sein. Ein musterhafter Ausschnitt der Planung ist in
Abbildung 3 dargestellt. Empfehlungen für die gesamten Straßenräume sind dem Be-
richt beigefügt.
Abbildung 3: Grobplanung zur Neuaufteilung des Straßenraumes in der Kaiser-Konrad-Straße
(Ausschnitt)
Bestand
PlanungSeite 23 von 58
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel
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Um die Straßenabschnitte gemäß den vielfältigen Anforderungen zu optimieren, soll-
ten folgende Anpassungen vorgenommen werden:
▪ Herstellung einer durchgängigen Fahrbahn (Einbahnstraße) von mindestens 3,50 m
Breite. Um die Fahrbahn optisch vom Seitenraum abzugrenzen, wird eine seitliche
weiße Markierung mittels Breitstrich empfohlen.
▪ Freigabe der Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung; Nutzung be-
stehender Ausfahrten als zusätzliche Ausweichflächen im Begegnungsfall. 10
▪ Einrichtung von einseitigen oder beidseitigen Multifunktionsstreifen. Als solche
wird ein Planungselement im Straßenraum beschrieben, in dem unterschiedliche
Nutzungen untergebracht werden können. Beispielsweise Kfz- oder Fahrradpar-
ken, Außengastronomie, Ladeeinrichtungen oder Sitz-/ Begrünungselemente11
(siehe auch Tabelle 1 auf Seite 15). Die Elemente zur Bespielung der Multifunktions-
streifen sind nach den Vorgaben der Bundesstadt Bonn auszugestalten.
Abbildung 4: Good-Practice-Beispiele zur Umnutzung ehemaliger Kfz-Parkplätze
10 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen für Radverkehrs-
anlagen (ERA). Köln 2010, S. 62
11 Vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Ad-hoc-Arbeitspapier Ergänzen-
de Handlungsanleitungen zur Anwendung der RASt 06. Köln 2024, S. 8
Osnabrück, Domhof Freiburg, Turnseestraße
Dresden, Louisenstraße Berlin, BismarckstraßeSeite 24 von 58
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel
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▪ Ersatzlose Entfernung des Gehwegparkens zur Gewährleistung der Barrierefreiheit
und Verlagerung der Parkplätze auf die Fahrbahn oder Nutzung baulich angelegter
Parkstreifen (beziehungsweise in den Multifunktionsstreifen). Bei Abschnitten mit
verbleibenden einseitigem Parkstreifen wurde die Straßenseite so ausgewählt,
dass bei Beachtung der bestehenden Grundstücksein- und ausfahrten möglichst
viele Parkplätze erhalten werden können. Durch die alternierende Anlage der Mul-
tifunktionsstreifen soll zudem die Durchfahrtsgeschwindigkeit reduziert werden.
Abbildung 5: Schnitt zur Neuaufteilung des Straßenraumes in der Kaiser-Konrad-Straße
Bestand
PlanungSeite 25 von 58
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Eine nicht abschließende Auswahl möglicher Gestaltungselemente des Multifunktions-
streifen ist in Tabelle 1 beschrieben.
Tabelle 1: Erläuterung möglicher Gestaltungselemente des Multifunktionsstreifens
Gestaltungselement Erläuterung Platzierung im Straßenraum
Querungsstelle
Vorgezogener Querungsbereich für
Fußgänger:innen. Wird mit Weißmar-
kierung und Sinnbild Fußgänger mar-
kiert, Bord sollte abgesenkt werden.
Kann beispielsweise in der Mitte des
eines Straßenabschnittes platziert
werden, um eine zusätzliche Querung
abseits der Kreuzungen zu ermögli-
chen.
Fahrradparken
Aufstellung von Fahrradbügeln zur
Ordnung des Fahrradparkens. Je nach
Platzverfügbarkeit quer oder senk-
recht zur Fahrbahn anzubringen.
Insbesondere nach Kreuzungsberei-
chen (5/8m-Einmündungsbereich),
um widerrechtliches Parken zu unter-
binden. Zudem vor Querungsstellen,
um die Sichtfelder freizuhalten.
Aufenthalt /
Begrünung
Aufenthaltsmodule (Parklets) in
Kombination mit Pflanzmodulen zur
Steigerung der Aufenthaltsqualität
und Begrünung des Straßenraums.
Nach Möglichkeit in der Nähe von
Baumstandorten, um auch bei heißen
Temperaturen einen angenehmen
Aufenthalt zu ermöglichen. Mittelfris-
tig Erweiterung der Baumscheiben
denkbar.
Ausweichfläche
Radverkehr /
Ausfahrten
Freihaltung der Ein- und Ausfahrten
von privaten Grundstücken mit
gleichzeitigem Nutzen als Ausweich-
flächen für Radverkehr, der entgegen
der Einbahnstraße fährt.12
Markierungslösung (Zick-Zack-Mar-
kierung, Fahrradsymbol) sollte ver-
waltungsintern geprüft werden.
Insbesondere entlang der bestehen-
den Ein- und Ausfahrten von privaten
Grundstücken entlang der einzelnen
Straßenabschnitte.
Parken
Parkplätze für private Kfz, die ent-
sprechend der geltenden Vorgaben
abgestellt werden können. Parkplätze
sollten zur Verdeutlichung und zur
besseren Kontrollierbarkeit abmar-
kiert werden.
Möglichst hohe Beibehaltung der
aktuellen Parkmöglichkeiten bei
gleichzeitiger Sicherstellung der
notwendigen Fußwegbreiten und der
bestehenden Ein- und Ausfahrten.
12 Vgl.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen für Radverkehrs-
anlagen (ERA). Köln 2010, S. 62Seite 26 von 58
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4.1.3 Einrichtung von Querungsstellen
Um das sichere Queren der Fahrbahn für Fußgänger:innen auf der gesamten Fahrban-
länge der Combahnstraße und der Kaiser-Konrad-Straße zu ermöglichen (und nicht nur
an Kreuzungsbereichen), wird empfohlen zusätzliche Querungsstellen einzurichten (vgl.
Abbildung 6). Die Planung orientiert sich am Leitfaden der AGFS NRW.13 Die Querungs-
stellen befinden sich etwa 100 m voneinander entfernt und entsprechen damit den Em-
pfehlungen des Fuss e.V. zum Abstand von Querungsmöglichkeiten.14
Abbildung 6: Übersicht über geplante Querungsstellen im Combahnviertel
Die Querungsstellen sollten als vorgezogene Seitenräume im Straßenraum eingerichtet
werden und mit Piktogrammen verdeutlicht werden. Dabei müssen die erforderlichen
Sichtbeziehungen gewährleistet werden (vgl. Abbildung 7).
Entsprechend der Vorgaben der Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen15 wird
vor dem aufgeweiteten Seitenraum eine Fläche von 5 m, hinter dem Seitenraum eine
Fläche von 3 m freigehalten. Diese sollte zunächst mit einer Sperrmarkierung versehen
werden und gegebenenfalls mit Pollern gegen regelwidriges Parken geschützt werden.
Alternativ zu den Pollern können direkt vor beziehungsweise nach dem freizuhaltenden
Bereich Fahrradbügel aufgestellt werden, um Parkmöglichkeiten für Fahrräder einzuri-
chten und die Sperrflächen baulich gegen Parken zu sichern.
13 Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-
Westfalen (AGFS NRW); Querungsstellen für die Nahmobilität – Hinweise für den Fuß- und Radverkehr.
Krefeld 2021, S. 26-27
14 Fuss e. V. - Fachverband Fußverkehr Deutschland; Mit kleinen Schritten Großes bewirken – Wege zur
fußverkehrsfreundlichen Stadt. Berlin 2022, S. 6
15 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen für Fußgängerver-
kehrsanlagen (EFA). Köln 2002, S. 20-21Seite 27 von 58
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Auf der südlichen Seite müssten aufgrund der fehlenden vorgezogenen Seitenräume
größere Bereiche freigehalten werden, um die Sichtbeziehungen zu gewährleisten. In
westlicher Richtung 10 m, in östlicher Richtung 5 m. Die bestehenden Markierungen der
Sperrflächen müssen hierfür ergänzt werden. Durch Fokuskontrollen sollte sicherge-
stellt werden, dass diese Bereiche nicht illegal zugeparkt werden. Die Breite der Que-
rungsstelle beträgt entsprechend der Empfehlungen der AFGS insgesamt 5 m.
Abbildung 7: Beispielhafte Ausgestaltung einer Querungsstelle auf der Combahnstraße zwischen
Professor-Neu-Allee und Von-Sandt-Straße
Im entsprechenden Regelwerk der FGSV wird eine Vorziehung des Seitenraums über
die bestehende Parkstandsbegrenzung hinaus empfohlen.16 Aufgrund des zur Verfü-
gung stehenden Platzes im Straßenraum und der fehlenden baulichen Trennung zur
Fahrbahn, könnte von dieser Empfehlung im Combahnviertel abgewichen werden. Bei
einer späteren baulichen Herstellung kann eine weitere Vorziehung des Seitenraums
noch einmal geprüft werden.
Die weiteren Querungsstellen sollten diesem Beispiel folgend entsprechend geprüft
und eingerichtet werden.
16 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen für Fußgängerver-
kehrsanlagen (EFA). Köln 2002, S. 22Seite 28 von 58
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4.1.4 Umgestaltung der Kreuzungsbereiche
Im Combahnviertel bestehen mehrere überdimensionierte Kreuzungsbereiche, die er-
hebliche Nachteile für den Fußverkehr mit sich bringen (zum Beispiel längere Que-
rungswege, schlechte Sichtbeziehungen, schnellere Kfz-Abbiegevorgänge).
Um diese Straßenräume sicherer zu gestalten und die Seitenräume aufzuwerten, soll-
ten die Fahrbahnen im Kreuzungsbereich mittels Markierungen auf das erforderliche
Minimum reduziert werden. Bei Umsetzung der Maßnahme sollten die Anforderungen
durch mobilitätseingeschränkte Menschen (Nullabsenkung, taktile Leitsysteme) nach
Möglichkeit berücksichtigt werden. Die erste Fläche nach dem 5m-Einmündungsbe-
reich sollte möglichst mit Fahrradbügeln (oder vergleichbaren Elementen) belegt wer-
den. In Abbildung 8 sind beispielhafte Verbreiterungsreserven für den Seitenraum im
bestehenden Straßenraum für zwei Kreuzungen dargestellt.
Abbildung 8: Empfohlene Umgestaltung der Kreuzungsbereiche in der Combahnstraße (links) und der
Kaiser-Konrad-Straße (rechts)
Sollten die Markierungen nicht ausreichen und zum Beispiel weiterhin illegal im 5m-Ein-
mündungsbereich geparkt werden, sollten dort zusätzlich Poller oder Klebeborde
platziert werden. Damit orientiert sich die Planung und Markierung am empfohlenen
Vorgehen der AGFS NRW.17 Die Umsetzungsempfehlungen können auch auf weitere
Kreuzungsbereiche entlang der Kaiser-Konrad-Straße und der Combahnstraße über-
tragen werden.
17 Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-
Westfalen (AGFS NRW); Leitfaden Sofortmaßnahmen. Krefeld 2024, S. 36-37Seite 29 von 58
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Abbildung 9: Good-Practice-Beispiel für optimierte Kreuzungsbereiche
Freiburg, TurnseestraßeSeite 30 von 58
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4.2 Sonstige Maßnahmen
Unter den „Sonstigen Maßnahmen“ sind Maßnahmenempfehlungen zusammenge-
fasst, die zwar ebenfalls relevante Konfliktfelder lösen und die Qualität im Quartier
steigern können, aber für die Wirksamkeit des Gesamtkonzeptes entbehrlich sind.
Somit kann auf die Umsetzung einzelner „Sonstiger Maßnahmen“ verzichtet werden,
sofern dies politisch gewünscht ist oder zur Zeit verkehrsrechtlich nicht darstellbar ist.
Die Umsetzung sämtlicher „Sonstiger Maßnahmen“ wird aus fachplanerischer Sicht
empfohlen.
4.2.1 Fahrbahnverengung der Rheindorfer Straße am
Bröltalbahnweg
Der Kreuzungsbereich an der Rheindorfer Straße stellt die einzige Querung des Bröltal-
bahnwegs im Combahnviertel dar, an welcher der Radverkehr nicht bevorrechtigt ist.
Zur Aufwertung der ehemaligen Bahntrasse, sollte hier eine Fahrbahnverengung ange-
legt werden, um die Querungssituation für den Radverkehr zu verbessern.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass Linienbusverkehr entlang der Rheindorfer
Straße fährt und sich die Haltestellen unmittelbar vor beziehungsweise nach der Que-
rungsstelle befinden. Die Maßnahme sollte daher geringe Auswirkungen auf die
Betriebsqualität des ÖPNV haben.
Im Verlauf des Projektes wurde ebenfalls über eine Bevorrechtigung des Radverkehrs
an dieser Stelle diskutiert, die unter anderem aufgrund des Feedbacks aus der Bürgerin-
formationsveranstaltung verworfen wurde, insbesondere um nicht bestehende Konflik-
te zwischen Rad- und Fußverkehr zusätzlich zu verstärken.
Zur Verbesserung der Querungssituation sollte folgende Anpassung vorgenommen
werden (siehe Abbildung 10):
▪ Anlage von Elementen zur Fahrbahnverengung auf der östlichen Seite (verbleiben-
de Fahrbahnbreite von 4,50 m), um die Querungsstelle zu verdeutlichen und die
Fahrgeschwindigkeiten zu senken.18
18 Im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen im Jahr 2024 wurden in diesem Bereich mehrfache
Geschwindigkeitsübertretungen registriert.Seite 31 von 58
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Abbildung 10: Fahrbahnverengung der Rheindorfer Straße am BröltalbahnwegSeite 32 von 58
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4.2.2 Fußgängerüberwege Rheinaustraße/
Combahnstraße
An der Kreuzung Rheinaustraße/ Combahnstraße existiert keine gesicherte Querungs-
möglichkeit für den Fußverkehr. Die nächste gesicherte Querungsmöglichkeit befindet
sich ca. 150 m entfernt, auf Höhe der Kennedybrücke. Um die fußläufige Erreichbarkeit
des Rheinufers zu verbessern, sollten Fußgängerüberwege über die Rheinaustraße und
Combahnstraße angelegt werden. Die hohe Bedeutung dieser Wegebeziehung, zur
Erreichung des stark frequentierten Freizeitortes Rheinufer, wurde unter anderem im
Rahmen der Bürgerbeteiligung hervorgehoben.
Durch die Umgestaltung der Rheinaustraße als Fahrradstraße wurde die Fahrbahn
nördlich des Kreuzungsbereiches verengt, um linksseitiges Parken zu ermöglichen.
Durch den Entfall von 1-2 Parkplätzen sollte an dieser Stelle der Gehweg aufgeweitet
und ein Fußgängerüberweg markiert werden. Die Anlage der Gehwegnase kann kurz-
fristig durch Markierungen und Baken erfolgen, sollte mittelfristig aber baulich erfol-
gen.
Am Beginn der Combahnstraße befinden sich auf beiden Seiten Poller mit zusätzlichen
Ketten auf dem Gehweg. Diese sollten vor der Markierung des Fußgängerüberweges
entfernt werden. Die bestehenden Sperrflächen können kurzfristig durch Baken
zusätzlich gegen Überfahren gesichert werden, sollten mittelfristig aber ebenfalls als
Gehwegnasen baulich angelegt werden. An beiden Fußgängerüberwegen sollten
zusätzlich Bordsteinabsenkungen umgesetzt werden. Die empfohlenen Änderungen
sind in Abbildung 11 dargestellt.Seite 33 von 58
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Abbildung 11: Empfohlener Fußgängerüberweg in der RheinaustraßeSeite 34 von 58
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4.2.3 Graffitiflächen im Quartier
Um die Aufenthaltsqualität im Quartier weiter zu verbessern, die Identifizierung der Be-
wohner:innen mit dem Combahnviertel zu erhöhen und auch andere Zielgruppen in die
Quartierentwicklung miteinzubeziehen, wird empfohlen an ausgewählten Standorten
öffentlich nutzbare Flächen für legale Graffiti bereitzustellen.
Die Maßnahmen basieren auf den Ergebnissen der Bürger:innenbeteiligung.
Abbildung 12: Good-Practice-Beispiele zur künstlerischen Gestaltung ungenutzter Flächen
Zur weiteren Umsetzung bieten sich mehrere Flächen im Privatbesitz an. Identifiziert
wurden insbesondere Hauswände in Baulücken. Die Umsetzbarkeit muss im weiteren
Verlauf mit den Eigentümer:innen besprochen und abgestimmt werden. Die Listen mit
den unabgestimmten Vorschlägen finden sich in Tabelle 4 und Tabelle 5 im Anhang.
Nijmegen (NL), Laan van Oost-Indie Los Angeles (USA), Venice BeachSeite 35 von 58
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4.3 Abschätzungen der Verkehrsverlagerungen
Unter Einbezug der Umsetzung sämtlicher Maßnahmenempfehlungen sind Änderun-
gen der Verkehrsströme und -mengen im Quartier absehbar. Da im Umfang der beste-
henden Grundlagendaten keine Verkehrsdaten zu Quell-, Ziel- und Durchgangsverkeh-
ren vorlagen, sind die erwarteten Auswirkungen anhand qualitativer Abschätzungen in
Karte 4 dargestellt. Dieser Abschätzung der erwarteten Verkehrsverlagerungen liegen
folgende Annahmen zu Grunde:
▪ Durch die Einrichtung der Einbahnstraße auf der Combahnstraße (zwischen Von-
Sandt-Straße und Rheindorfer Straße) wird der Durchgangsverkehr aus der
Combahnstraße reduziert. Entsprechende Verkehre verlagern sich anteilig auf die
Sankt Augustiner Straße (B56).
▪ Mit der Änderung der Fahrtrichtung und der Unterbindung des Durchgangsver-
kehrs in der Rheindorfer-Straße wird das Verkehrsaufkommen zukünftig leicht
reduziert. Entsprechende Verkehre verlagern sich anteilig auf die Sankt Augustiner
Straße (B56).
▪ Insgesamt ist gemäß der übergeordneten Zielsetzung zu beachten, dass Kfz-
Durchgangsverkehr möglichst auf Sammel- und Hauptverkehrsstraßen gebündelt
und aus dem Quartier herausgehalten werden soll. Aktuelle Forschungsergebnisse
legen nahe, dass sich das Kfz-Verkehrsaufkommen nach den Verkehrsberuhigun-
gen nicht komplett verlagert: Ein Teil des Kfz-Verkehrs „verpufft“, etwa durch Um-
stieg auf andere Verkehrsmittel („traffic evaporation“). Die Menge dieses Effekts
wird auf etwa 15 bis 28 Prozent des Kfz-Verkehrsaufkommens geschätzt.19
19 Deutsches Institut für Urbanistik (difu); Verkehrsberuhigung: Entlastung statt Kollaps! Berlin 2023, S. 10Seite 36 von 58
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Karte 4: Erwartete Auswirkungen auf die Kfz-VerkehrsflüsseSeite 37 von 58
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4.4 Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit ist ein bedeutsamer Bestandteil zur Umsetzung der „Bönn-
schen Viertel“. Ohne eine gute Information der Bürger:innen, in der in verständlichem
Maße die Zielsetzungen und die erhofften Effekte der vorzunehmenden Maßnahmen
erläutert werden, können sich schnell „negative“ Einzeldiskussionen bilden (zum Bei-
spiel zum Entfall einzelner Kfz-Parkplätze), welche die gesamten Maßnahmen negativ
besetzen.
Umso wichtiger ist es, bereits im Vorfeld der Umsetzungen entsprechende Beteili-
gungsformate zu nutzen, um die Projekte positiv zu besetzen. Die Grundlage bilden
dabei die bereits stattgefundenen Formate, deren Ergebnisse auch immer wieder auf-
genommen werden sollten (die Idee der „Bönnschen Viertel“ kommt aus der Bevölke-
rung, die im Rahmen des Konzeptes nur in konkrete Maßnahmen überführt wird).
Einbahnstraßenregelung
Die Anwohner:innen des Combahnviertels sollten per Postwurfsendung über die ver-
kehrlichen Änderungen informiert werden, um nicht „plötzlich“ mit den neuen Ver-
kehrsführungen konfrontiert zu werden. Gleichzeitig sollte über wesentliche Umset-
zungsschritte per Pressemitteilung und in den sozialen Medien informiert werden. Auch
die digitale Verkehrsplanung sollte über die neuen Regelungen informiert werden, um
Navigationssystemen eine regelkonforme Navigation zu ermöglichen.
Neuaufteilung Straßenraum und Umgestaltung der Kreuzungs-
bereiche
Die Neuaufteilung des Straßenraums ist ein Baustein der optimierten Verkehrsführung
(Einbahnstraßensystem) und der Erreichung barrierefreier Seitenräume und sollte ent-
sprechend kommuniziert werden.
Insbesondere die Anwohner:innen sollten über den Entfall des Gehwegparkens, inklu-
sive der Gründe (beispielsweise Beschluss zur Parkraumstrategie) und erwarteten Vor-
teile (Barrierefreiheit), frühzeitig informiert werden. Die Funktion des Multifunktions-
streifens sollte ebenfalls erläutert werden und die Vorteile, wie Flexibilität und vielfäl-
tige Nutzungsmöglichkeiten, in den Vordergrund gerückt werden (nachhaltige Nutzung
bestehender Infrastruktur, höhere Aufenthaltsqualität, mehr Grünflächen, zusätzliche
Querungsmöglichkeiten, Anpassungsmöglichkeiten an konkreten örtlichen Bedarf).Seite 38 von 58
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Graffitiflächen im Quartier
Um interessierte Künstler:innen, Vereine oder sonstige Interessenten über die neuen
Flächen zu informieren, sollten diese auf der entsprechenden Seite der Bundesstadt
Bonn publiziert werden und relevante Ansprechpartner:innen direkt informiert werden.
Im Rahmen der Erarbeitung des ersten Maßnahmenkatalogs für die „Bönnschen Vier-
tel“ wurde zudem eine Information zur Gestaltung an den Wänden selbst erwogen.20
20 Bundesstadt Bonn; Erster Maßnahmenkatalog – Bönnsche Viertel. Bonn 2023Seite 39 von 58
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel
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5 Evaluation / Umgang mit Hinweisen
Da die Umsetzung der „Bönnschen Viertel“ unter anderem darauf beruht, kostengüns-
tige und schnell umsetzbare Lösungen zu etablieren, können systembedingt nicht alle
Bereiche „perfekt“ geplant und umgesetzt werden (wie beispielsweise bei umfangrei-
chen, zeitintensiven und kostspieligen Planungen).
Vor diesem Hintergrund kann es erforderlich sein, nach Umsetzung Anpassungen und
Optimierungen im laufenden Betrieb vorzunehmen, um die bestmögliche Funktion zu
gewährleisten (beispielsweise kann es erforderlich sein, die Verkehrsführung leicht an-
zupassen oder zusätzliche Hinweise zu geänderten Verkehrsführungen aufzustellen).
Dieser Umstand wird weniger als Nachteil angesehen, sondern kann im Gegenteil dazu
führen, dass auf unvorhersehbare Entwicklungen ohne große Kosten und Aufwand
reagiert werden kann.
Hierzu ist es allerdings erforderlich, insbesondere direkt nach Umsetzung der Maßnah-
men die Situation vor Ort im Blick zu behalten (beispielsweise mittels Begehungen/ Be-
fahrungen) und Hinweise aus der Bevölkerung möglichst zeitnah ergebnisoffen zu prü-
fen. Auch die Anpassung der Maßnahmen sollte öffentlich kommuniziert werden, um
die Offenheit und Durchlässigkeit des Projektes zu betonen.Seite 40 von 58
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel
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6 Kostenschätzungen und
Fördermöglichkeiten
Zur Umsetzung der Maßnahmen stehen verschiedene Förder- und Finanzierungsmög-
lichkeiten zur Verfügung. Folgende bieten sich zur Umsetzung der „Bönnschen Viertel“
besonders an. Zudem wird eine Kostenschätzung vorgenommen, die auf öffentlich ver-
fügbaren Preisen und Erfahrungswerten vergleichbarer Projekte beruhen. Dabei ist zu
beachten, dass dies nur grobe Schätzungen sind, die in einer vertiefenden Planung wei-
ter konkretisiert werden müssen. Nachfolgend sind die relevanten Berechnungsgrund-
lagen dargestellt, die für das Basisjahr 2024 angestellt wurden.
Tabelle 2: Berechnungsgrundlage Kostenschätzungen
Maßnahme Kostenschätzung
Verkehrsschild 300 € je Schild
Fahrradbügel 200 € je Bügel
Aufenthaltsmodul 20.000 € je Modul
Markierungen 15 € pro lfd. Meter
Piktogramm 400 € je Piktogramm
Poller 400 € je Poller
Klebebord 100 € pro lfd. Meter
Bei den nachfolgenden Fördermöglichkeiten ist zu berücksichtigen, dass sich die För-
derbedingungen kurzfristig ändern können. Diese sollten daher immer frühzeitig mit
dem Fördermittelgeber und dem Straßenbaulastträger abgestimmt werden. Grund-
sätzlich sind bei Ausbaumaßnahmen die anerkannten Regeln der Technik nach den
Veröffentlichungen der FGSV (teilweise auch nach E-Klima) zu beachten.
Um den bürokratischen Aufwand zur Antragstellung möglichst gering zu halten, könnte
eine Förderung für die Gesamtmaßnahme „Bönnsches Viertel – Nordstadt und
Combahnviertel“ über das Förderprogramm „Nachhaltige städtische Mobilität für alle“
in Betracht gezogen werden, auch um die erforderliche Bagatellgrenze zu erreichen:Seite 41 von 58
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▪ Nachhaltige Städtische Mobilität für alle
Gefördert werden nachhaltige und vernetzte Mobilitätslösungen, unter anderem
verkehrsberuhigte und autoarme Zonen, sichere Fuß- und Radwege und weiteres.
Fördersatz: 80 Prozent
Bagatellgrenze: 200.000 €
Zuständigkeit & weitere Informationen: Örtliche Bezirksregierung21
Falls dies nicht möglich ist, könnte eine Förderung der Einzelmaßnahmen (gegebenen-
falls auch gebündelt) über folgende Förderprogramme erreicht werden. Die passenden
Fördermittel sind hinter den jeweiligen Fördermaßnahmen in Tabelle 3 auf Seite 33
noch einmal vermerkt.
▪ Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRI-Nah)
Gefördert werden unter anderem Radverkehrsanlagen und Fußverkehrsanlagen (auch
nach Empfehlungen des Fußverkehrschecks) sowie Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen.
Fördersatz: bis zu 90 Prozent
Bagatellgrenze: 20.000 € (Fahrradabstellanlagen und Öffentlichkeitsarbeit: 5.000 €)
Zuständigkeit & weitere Informationen: Örtliche Bezirksregierung22
21 Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen: Ministerialblatt,
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=21456&ver=8&val=21456&sg=0&m
enu=0&vd_back=N
22 Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen: Ministerialblatt,
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=21439&ver=8&val=21439&sg=0&me
nu=0&vd_back=NSeite 42 von 58
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel
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▪ Sonderprogramm „Stadt und Land“ (SuL)
Gefördert werden unter anderem der Neu-, Aus- und Umbau von Radwegen, Fahr-
radstraßen und -zonen, Radwegebrücken, Abstellanlagen/ Fahrradparkhäusern, sowie
die dafür erforderliche Planung im ländlichen Raum und in Ballungsräumen.
Fördersatz: 75 Prozent
Bagatellgrenze: 20.000 € (Planung, Konzepte und Öffentlichkeitsarbeit: 2.000 €)
Zuständigkeit & weitere Informationen: Bundesamt für Logistik und Mobilität
(BALM)23
▪ Förderinitiative Fußverkehr (FiF)
Gefördert werden investive und nicht investive Maßnahmen des Fußverkehrs, unter
anderem Umgestaltungen des Straßenraums, fußgängerfreundliche Querungsanlagen
und Maßnahmen zur Reduktion der Unfallgefahr.
Fördersatz: 75 Prozent
Bagatellgrenze: nicht bekannt
Zuständigkeit & weitere Informationen: Bundesamt für Logistik und Mobilität
(BALM)24
23 Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM): Radverkehr – Sonderprogramm Stadt und Land,
https://antrag.gbbmdv.bund.de/radverkehr-sonderprogramm-stadt-und-land-s-l-
24 Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM): Förderung des Fußverkehrs,
https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/Fussverkehr/Foerderung_
des_Fussverkehrs.pdf?__blob=publicationFile&v=2Seite 43 von 58
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel
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Tabelle 3: Kostenschätzung der Maßnahmen inklusive Überblick über Fördermöglichkeiten
Maßnahme Kapitel /
Seite Kostenschätzung Fördermöglichkeit
Leitmaßahmen
Einbahnstraßenregelung Kapitel 4.1.1
ab Seite 10 ca. 10.000 € ggf. FiF
Aufstellung Beschilderung ca. 10.000 €
Neuaufteilung des Straßenraums Kapitel 4.1.2
ab Seite 12 ca. 370.000 € FiF / FöRI-Nah
Markierungskosten ca. 40.000 €
Fahrradbügel ca. 10.000 €
Aufenthaltsflächen ca. 340.000 €
Querungsstellen ca. 10.000 €
Umgestaltung
Kreuzungsbereiche
Kapitel 4.1.4
ab Seite 18 ca. 50.000 € FiF / FöRI-Nah
Markierung ca. 25.000 €
Fahrradbügel ca. 10.000 €
ggf. Installation Poller ca. 15.000 €
GESAMT LEITMAßNAHMEN ca. 430.000 €
davon möglicherweise förderfähig ca. 75-90 % ca. 300.000 €
Sonstige Maßnahmen
Fahrbahnverengung
Rheindorfer Straße
Kapitel 4.2.1
ab Seite 20 ca. 10.000 € FöRI-Nah / SuL
Fußgängerüberweg
Rheinaustraße
Kapitel 4.2.2
ab Seite 22 ca. 50.000 € FiF / FöRI-Nah
Graffitiflächen im Quartier Kapitel 4.2.3
ab Seite 24 nicht bezifferbar /
GESAMT SONSTIGE
MAßNAHMEN ca. 60.000 €
Davon möglicherweise förderfähig ca. 75-90 % ca. 40.000 €
Gesamtes Quartier
KOSTEN ca. 490.000 €
Davon möglicherweise förderfähig ca. 75-90 % ca. 340.000 €Seite 44 von 58
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7 Fazit und Ausblick
Die Mobilität im „Bönnschen Viertel“ Combahnviertel ist bereits heute geprägt durch
eine vielfältige Verkehrsmittelwahl und unterschiedliche Anforderungen des Fuß- und
Radverkehrs, des ÖPNV und des Kfz-Verkehrs, einhergehend mit Zielkonflikten zur
Nutzung des begrenzten Straßenraumes.
Mit der Combahnstraße und der Kaiser-Konrad-Straße gibt es zwei Straßenzüge im
Quartier, deren Potenziale zur Steigerung der Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit und
als Geschäftsstandorte offensichtlich sind. Entsprechend soll die Quartiersentwicklung
vorangetrieben und mittels alltagstauglichen Verkehrsregelungen gestützt werden.
In diesem Rahmen wurden, insbesondere unter Berücksichtigung der bereits im Vorfeld
stattgefundenen Beteiligungsformate, die Zielsetzungen verfolgt, barrierefreie Geh-
wege anzubieten, komfortable und sichere Radverbindungen zu entwickeln und den
Kfz-Durchgangsverkehr im Quartier zu unterbinden.
Um den kurzfristigen Handlungsbedarf abzudecken, wurden Maßnahmenempfehlun-
gen entwickelt, die auch ohne größere Umbaumaßnahmen umsetzbar sind. Grundlage
war ein flexibler und ressourcensparender Umgang mit bestehender Infrastruktur, um
langlebige Infrastruktur an die sich deutlich schneller ändernden gesellschaftlichen An-
sprüche an den öffentlichen Raum anzupassen. In diesem Rahmen wurden unter ande-
rem Markierungs- und Beschilderungslösungen in den Fokus genommen.
Die entwickelten „Leitmaßnahmen“ werden bei vollständiger Umsetzung als geeigne-
tes Maßnahmenbündel betrachtet, um die Zielsetzung zu erreichen und trotzdem flexi-
bel in der konkreten Ausgestaltung zu bleiben und ein alltagstaugliches Quartier für
sämtliche Verkehrsmittel zu erhalten. Die Leitmaßnahmen sollten unbedingt gemein-
sam und vollständig beschlossen und umgesetzt werden, da diese Synergieeffekte be-
sitzen und sich nur bei vollständiger Umsetzung die erwarteten Wirkungen entfalten
können.
Die „Sonstigen Maßnahmen“ bilden eine wirksame Ergänzung dazu und können die
Qualität im Quartier zusätzlich steigern. Auf sie kann im Zweifel verzichtet oder eine
spätere Umsetzung angestrebt werden, sofern dies politisch gewünscht oder zurzeit
verkehrsrechtlich nicht darstellbar ist.Seite 45 von 58
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel
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Die Umsetzung mindestens der Leitmaßnahmen sollte möglichst kurzfristig erfolgen
(innerhalb der nächsten 1-2 Jahre), um den umfangreichen Prozess der Bürgerbeteili-
gung nicht ins Leere führen zu lassen und Ergebnisse präsentieren zu können. Dies er-
scheint als Grundvoraussetzung, um mit den vorgesehenen Maßnahmen auch auf Ver-
ständnis und Zustimmung zu stoßen.
Das „Bönnsche Viertel“ Combahnviertel könnte mit erfolgreicher Umsetzung in diverser
Hinsicht als Modellquartier für die Ausweitung auf weitere Quartiere dienen und ein
Baustein zur Transformation innerstädtischer Quartiere mit mehr Aufenthalts- und
Lebensqualität werden.Seite 46 von 58
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8 Anhang
Graffitiflächen
Tabelle 4: Mögliche Projektwände für gezielte Graffiti-Aktionen (Workshops, Ausschreibungen, etc.)
Von-Sandt-Straße 3 Freie Wandfläche Südseite
Rheindorfer Str. 13 Freie Wandfläche Südseite
Tabelle 5: Mögliche legale Wände für Graffiti („Hall of Fame“)
Von-Sandt-Straße 3 Freie Wandfläche Südseite
Zusätzliche Karten (im Kartenband zum Bericht)
▪ Grobplanung Combahnstraße
▪ Grobplanung Kaiser-Konrad-StraßeSeite 47 von 58
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Kartenverzeichnis
Karte 1: Untersuchungsgebiet .................................................................................................................... 2
Karte 2: Relevante Konfliktfelder in dem „Bönnschen Viertel“ Combahnviertel............................................7
Karte 3: Erforderliche Anpassungen zur Einschränkung des Kfz-Durchgangsverkehrs ................................ 11
Karte 4: Erwartete Auswirkungen auf die Kfz-Verkehrsflüsse .................................................................... 26
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Impressionen aus dem Bonner Combahnviertel ..................................................................... 3
Abbildung 2: Veranstaltungen im Rahmen der Beteiligung zu den Bönnschen Vierteln ............................... 5
Abbildung 3: Grobplanung zur Neuaufteilung des Straßenraumes in der ......................................................
Kaiser-Konrad-Straße (Ausschnitt)............................................................................................................12
Abbildung 4: Good-Practice-Beispiele zur Umnutzung ehemaliger Kfz-Parkplätze .................................... 13
Abbildung 5: Schnitt zur Neuaufteilung des Straßenraumes in der Kaiser-Konrad-Straße ..........................14
Abbildung 6: Übersicht über geplante Querungsstellen im Combahnviertel .............................................. 16
Abbildung 7: Beispielhafte Ausgestaltung einer Querungsstelle auf der Combahnstraße zwischen
Professor-Neu-Allee und Von-Sandt-Straße.............................................................................................. 17
Abbildung 8: Empfohlene Umgestaltung der Kreuzungsbereiche in der Combahnstraße (links) und der
Kaiser-Konrad-Straße (rechts) ..................................................................................................................18
Abbildung 9: Good-Practice-Beispiel für optimierte Kreuzungsbereiche ................................................... 19
Abbildung 10: Fahrbahnverengung der Rheindorfer Straße am Bröltalbahnweg ........................................21
Abbildung 11: Empfohlener Fußgängerüberweg in der Rheinaustraße .......................................................23
Abbildung 12: Good-Practice-Beispiele zur künstlerischen Gestaltung ungenutzter Flächen ..................... 24
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Erläuterung möglicher Gestaltungselemente des Multifunktionsstreifens ..................................15
Tabelle 2: Berechnungsgrundlage Kostenschätzungen ............................................................................. 30
Tabelle 3: Kostenschätzung der Maßnahmen inklusive Überblick über Fördermöglichkeiten ..................... 33
Tabelle 4: Mögliche Projektwände für gezielte Graffiti-Aktionen (Workshops, Ausschreibungen, etc.) ...... 36
Tabelle 5: Mögliche legale Wände für Graffiti („Hall of Fame“) .................................................................. 36Seite 48 von 58
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel
- 38 -
Quellenangaben
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Vom 09.04.2025 (BAnz AT
09.04.2025 B2)
Allgemeiner Deutscher Automobilclub (ADAC); Elternhaltestellen für Grundschulen. München 2022
Bundesstadt Bonn; Beschlussauszug Sitzung des Rates: Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraum-
strategie vom 10.02.2022. Bonn 2022
Bundesstadt Bonn; Erster Maßnahmenkatalog – Bönnsche Viertel. Bonn 2023
Bundesstadt Bonn; Grundsatzbeschluss zur Realisierung nachhaltiger Mobilität in innerstädtischen
Wohnquartieren im Rahmen Bönnscher Viertel vom 09.06.2022. Bonn 2022
Bundesstadt Bonn; Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Klimaneutralitäts-Strategie für die
Gesamt-Stadt Bonn. Bonn 2022
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen für
Fußgängerverkehrsanlagen (EFA). Köln 2002
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
(ERA). Köln 2010
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen zur Anlage des ruhenden
Verkehrs (EAR). Köln 2023
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen zur Anwendung und
Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von
Klimaschutzzielen (E-Klima). Köln 2022
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Hinweise für barrierefreie Verkehrs-
anlagen (H BVA). Köln 2011
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen (RASt). Köln 2006
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Ad-hoc-Arbeitspapier Ergänzende
Handlungsanleitungen zur Anwendung der RASt 06. Köln 2024
Ifok GmbH; Mitwirkungsprozess „Bönnsche Viertel – Lebendige Räume für Menschen“. Düsseldorf 2023
IKS Mobilitätsplanung; Parkraumkonzept Beuel-Zentrum. Kassel 2025
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 06. März 2013 in der Fassung vom 11.Dezember 2024
VE-Kass Ingenieurgesellschaft; Verkehrserhebung Bonn. Köln 2022
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Kartengrundlage:
OpenStreetMap (CC BY-SA)
Maßstab: �:����
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Bönnsche Viertel
Legende
Bröltalbahnweg Bröltalbahnweg
Karte 1: Untersuchungsgebiet Combahnviertel
Grenze des Untersuchungsgebietes
Einbahnstraßen
Unechte Einbahnstraßen
Stand: ��.��.����Seite 52 von 58
Karte 2: Relevante Konfliktfelder in dem
„Bönnschen Viertel“ Combahnviertel
Stand: ��.��.����
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OpenStreetMap (CC BY-SA)
Maßstab: �:����
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Bönnsche Viertel
Legende
Bröltalbahnweg Bröltalbahnweg
Grenze des Untersuchungsgebietes
Einbahnstraßen
Unechte Einbahnstraßen
Relevante Buslinien
Bushaltestellen
Mischnutzung
Geschäftsstraße
Fahrradstraße
Geplante Fahrradstraße
Relevante Konfliktfelder
Durchgangsverkehr
Gehwegparken
Überdimensionierte Kreuzungsbereiche
Keine Bevorrechtigung des Radverkehrs
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Bönnsche Viertel
Legende
Bröltalbahnweg Bröltalbahnweg
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Karte 3: Erforderliche Anpassungen zur
Einschränkung des Durchgangsverkehrs
Grenze des Untersuchungsgebietes
Einbahnstraßen: Bestand
Unechte Einbahnstraße: Bestand
Einbahnstraßen: neu
Unechte Einbahnstraße: neu
Abbiegebeziehungen St. Augustiner Straße
(Bestand)Seite 54 von 58
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Bönnsche Viertel
Legende
Bröltalbahnweg Bröltalbahnweg
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Karte 4: Erwartete Auswirkungen auf die
Kfz-Verkehrsflüsse
Grenze des Untersuchungsgebietes
Einbahnstraßen: Bestand
Unechte Einbahnstraßen: Bestand
Einbahnstraßen: neu (Empfohlen)
Unechte Einbahnstraßen: neu (Empfohlen)
Deutliche Reduzierung
Leichte Reduzierung
Keine Auswirkungen
Leichte Erhöhung
Deutliche Erhöhung
Verkehrsflüsse (erwartete Auswirkungen)Seite 55 von 58
A
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Management und Geoinformation
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Bönnsche Viertel
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Umgestaltung des Straßenraums
Kaiser-Konrad-Straße
Legende
Ausschnitt aus dem Geoportal
Gehweg
Querungsstelle
Fahrradparken
Aufenthalt / Begrünung
Ausweichfläche Radverkehr / Ausfahrten
Parken
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Kaiser-Konrad-Straße
Kaiser-Konrad-Straße
Kaiser-Konrad-Straße
Kaiser-Konrad-Straße
Kaiser-Konrad-Straße
Kaiser-Konrad-Straße
Dunantstraße
Rathausstraße
Rheindorfer Straße
Von-Sandt-Straße
Professor-Neu-Allee
Rheinaustraße
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Bestand PlanungSeite 56 von 58
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Management und Geoinformation
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Bönnsche Viertel
Legende
Ausschnitt aus dem Geoportal
Gehweg
Querungsstelle
Fahrradparken
Parken
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Umgestaltung des Straßenraums
Combahnstraße
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Combahnstraße
Rheindorfer StraßeVon-Sandt-Straße
PrinzipskizzeSeite 57 von 58
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OpenStreetMap (CC BY-SA)
Maßstab: �:����
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Bönnsche Viertel
Legende
Bröltalbahnweg Bröltalbahnweg
Stand: ��.��.����
Karte 3: Erforderliche Anpassungen zur
Einschränkung des Durchgangsverkehrs
Grenze des Untersuchungsgebietes
Einbahnstraßen: Bestand
Einbahnstraßen: neu
Änderung der vorgeschriebenen
Fahrtrichtung
Linienverkehr frei
Durchfahrt für KFZ verbotenSeite 58 von 58

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Datenstand: 03.11.2026, 00:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de