241471-02 · Beschlussvorlage
Quartierskonzept Combahnviertel - Bönnsche Viertel
Kerndaten
- Nummer
- 241471-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Friedrich-Breuer-Straße Hauptort
- Rheinaustraße
- Combahnstraße
- Kaiser-Konrad-Straße
- Rathausstraße
- Von-Sandt-Straße
- Rheindorfer Straße
- Bröltalbahnweg
- Berliner Platz
- Professor-Neu-Allee
- Rheinufer
- Sankt Augustiner Straße
- Dunantstraße
- Nordstadt
- Beuel
- Bonn
- Beuel-Zentrum
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 241471-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Quartierskonzept Combahnviertel - Bönnsche Viertel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die ursprüngliche festgelegte Frist für die Beschlussvorlage DS 241471-02 konnte aufgrund personeller Engpässe nicht eingehalten werden. Infolgedessen konnte der Mitzeichnungsprozess nicht wie vorgesehen abgeschlossen werden. Die Maßnahmen der Beschlussvorlage sind unmittelbar mit der Umsetzung des Parkraumkonzepts Beuel verknüpft und sollten parallel umgesetzt werden. Die Ausschreibung für das Parkraumkonzept Beuel soll Mitte September erfolgen, sodass eine Entscheidung über das Quartierskonzept Combahnviertel (DS 241471-02) zeitnah erfolgen muss. Andernfalls ist eine weitere Ausschreibung für die Maßnahmen zum Quartierskonzept Combahnviertel notwendig, was zusätzlichen Arbeitsaufwand innerhalb der Verwaltung auslöst. Die Markierung und Beschilderung der betroffenen Straßenzüge müsste in diesem Fall zurückgestellt werden. Darüber hinaus würden zusätzliche Kosten z.B. durch weitere An-/Abfahrt der Markierungsfirma entstehen, was vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage nicht unerheblich erscheint. Aus diesem Grund soll die Vorlage mit der oben genannten Begründung im Rahmen der BV Beuel am 27.08.25 beraten werden. Beschlussvorschlag 1. Die BV Beuel beschließt die Umsetzung der vorgestellten Leitmaßnahmen zur Realisierung des Quartierskonzepts Combahnviertel. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die ergänzenden Maßnahmen weiter auszuarbeiten und der BV Beuel anschließend zum Beschluss vorzulegen. BegründungSeite 1 von 58 Seite 2 Die Bezirksvertretung Beuel hat in ihrer Sitzung am 30.10.24 die Vorstellung der Maßnahmen aus dem Quartierskonzept Combahnviertel im Rahmen einer Bürgerversammlung beschlossen (DS 241471). Folgende Maßgabe wurde mitbeschlossen: An der Ecke Friedrich-Breuer-Straße und Rheinaustraße wird auf die Einrichtung eines Durchfahrtsverbots für den KFZ-Verkehr mit Fahrtrichtung in den Norden verzichtet. Diese Maßgabe machte eine Überplanung der bisherigen Maßnahmen notwendig, da damit das Ziel der Reduktion des Durchgangsverkehrs in diesem Teilbereich nicht zu erreichen war. Darüber hinaus wurde im Rahmen der genannten Sitzung die fehlende Ausfahrmöglichkeit aus der Combahnstraße auf die B56 in Richtung Osten bemängelt. Die Verwaltung hat daher das Einbahnstraßensystem für das Combahnviertel überarbeitet und im Rahmen der Bürgerversammlung vorgestellt (vgl. Anlage 2 Seite 3 und Anlage 3). Ergebnisse Bürgerversammlung: Die Bürgerversammlung hat am 15.05.2025 im Ratssaal Beuel stattgefunden. An der zweistündigen Veranstaltung haben rund 170 interessierte Bürgerinnen und Bürger teilgenommen. Dabei wurden die Maßnahmen im Einzelnen vorgestellt und im Anschluss daran diskutiert. Die Diskussion behandelte vornehmlich die Erreichbarkeit von Zielen innerhalb des Combahnviertels. Dahingehend wurden die Fahrtbeziehungen noch einmal überprüft und kleinere Anpassungen am Einbahnstraßensystem vorgenommen. So wurde z.B. eine unechte Einbahnstraße auf der Kaiser-Konrad-Straße (zwischen Rathausstraße und B56), wie sie heute bereits besteht, beibehalten. Ein weiterer Punkt aus der Bürgerversammlung betraf ergänzende geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen auf den zukünftigen Einbahnstraßen. Hierzu wurde die Planung der Seitenbereiche noch einmal angepasst, sodass der Multifunktionsstreifen je Straßenzug alternierend angeordnet wird. Eine kleinteiligere, alternierende Aufteilung ist aufgrund der vorhandenen Grundstückszufahrten nicht zu empfehlen, da ansonsten weitere Parkplätze entfallen würden. Neben den Rückmeldungen zu den Leitmaßnahmen wurden auch die ergänzenden Maßnahmen diskutiert. Die Bevorrechtigung des Bröltalbahnwegs wurde grundsätzlich kritisch gesehen und es wurde insbesondere auf die Sichtbeziehungen zwischen dem Fuß- und Radverkehr hingewiesen. Die Maßnahme wurde daher noch einmal überarbeitet. Aufgrund der weiterhin geöffneten Brückenumfahrung wurde über mögliche Maßnahmen an der Kreuzung Rheinaustraße/Combahnstraße diskutiert. Eine mögliche Maßnahme ist die Einrichtung von Fußgängerüberwegen. Weitere Punkte der Bürgerversammlung betrafen die Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung bis 22 Uhr, die Bepflanzung aktuell leerer Baumbeete, den allgemeinen Zustand der Gehwege im Quartier sowie den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Diese Aspekte sind nicht im Beschlussteil der Vorlage enthalten und werden an die entsprechenden Stellen innerhalb der Verwaltung weitergeleitet.Seite 2 von 58 Seite 3 Im Folgenden werden die Leitmaßnahmen und die ergänzenden Maßnahmen beschrieben: Leitmaßnahmen Einbahnstraßensystem: • Einrichtung Einbahnstraße Kaiser-Konrad-Straße zwischen Rheinausstraße und Rathausstraße in Richtung B56 • Beibehaltung der bisherigen Regelung auf der Kaiser-Konrad-Straße zwischen Rathausstraße und B56 • Einrichtung Einbahnstraße Combahnstraße zwischen Von-Sandt- Straße und Rheindorfer Straße in Richtung B56 Durchfahrtsverbote und vorgeschriebene Fahrtrichtungen: • Vorgeschriebene Fahrtrichtung + Verbot der Einfahrt am Knotenpunkt Kaiser-Konrad-Straße/Rheindorfer Straße für Kfz-Verkehr aus Norden kommend o Ausgenommen Fahrrad und ÖPNV • Vorgeschriebene Fahrtrichtung links aus Von-Sandt-Straße Nord in Kaiser-Konrad-Straße Die Einrichtung des Einbahnstraßensystems in Kombination mit den ergänzenden Maßnahmen sorgt dafür, dass insbesondere der Durchgangsverkehr von der B56 über die Combahnstraße auf die Kennedybrücke sowie der Durchgangsverkehr aus Norden kommend über die Rheindorfer Straße unterbunden werden. Es bestehen zwar nach wie vor mögliche Fahrbeziehungen durch das Combahnviertel (z.B. B56 - Combahnstraße – Rheindorfer Straße – B56), welche jedoch keine attraktiven Bypassrouten darstellen. Nach Umsetzung der Maßnahmen kann zudem durch erweiterte Maßnahmen (z.B. Abbiegeverbote) nachgesteuert werden, sofern entsprechende negative Auswirkungen auftreten sollten. Multifunktionsstreifen: • Weitestgehend alternierende Multifunktionsstreifen auf der Kaiser- Konrad-Straße zwischen Rheinaustraße und B56 • Multifunktionsstreifen auf der Combahnstraße zwischen Von-Sandt- Straße und Rheindorfer Straße Durch die Einrichtung der Einbahnstraße kann in den genannten Bereichen die Fahrbahnbreite auf 3,50 m reduziert werden. Dies ermöglicht zum einen die Verlagerung des ruhenden Kfz-Verkehrs von den Gehwegen auf die Fahrbahn. Zum anderen bietet die Verkehrsfläche zwischen den Gehwegen ausreichend Platz für die Realisierung von Multifunktionsstreifen. In den Multifunktionsstreifen können u.a. Parkplätze, Fahrradabstellanlagen oder Querungshilfen für den Fußverkehr vorgesehen werden. Die alternierende Anordnung trägt zur Reduktion der Fahrtgeschwindigkeit im Kfz-Verkehr bei.Seite 3 von 58 Seite 4 Anpassung überdimensionierte Kreuzungsbereiche: • Die Kreuzungsbereiche Von-Sandt-Straße/Kaiser-Konrad-Straße und Combahnstraße/Rheindorfer Straße werden mittels Markierungen auf das jeweils notwendige Maß reduziert. Optional können Poller zum Einsatz kommen, sofern die Missachtung der Parkverbote festgestellt werden sollte. Diese Maßnahme wurde gegenüber der ursprünglichen Planung nicht angepasst und wird entsprechend übernommen. Die Markierungslösung trägt zur weiteren Geschwindigkeitsreduktion in den Kreuzungsbereichen bei und verbessert zudem die Situation im Fußverkehr (verbesserte Sichtfelder, verbesserte Querungsmöglichkeiten). Ergänzende Maßnahmen Fahrbahneinengung Bröltalbahnweg/Rheindorfer Straße: • Fahrbahneinengung stadtauswärts zur Geschwindigkeitsreduktion im Kfz-Verkehr und für verbesserte Sichtfelder für Fuß- und Radverkehr in Richtung Rhein • keine Bevorrechtigung Radverkehr wie ursprünglich geplant Die Bevorrechtigung wurde u.a. aufgrund der Rückmeldungen aus der Bürgerversammlung zurückgenommen und stattdessen eine einseitige Fahrbahneinengung vorgeschlagen. Neben dem Konfliktpotenzial zwischen Fuß- und Radverkehr sowie Rad- und Kfz-Verkehr spielt auch die hohe Frequenz des ÖPNV an dieser Stelle eine Rolle bei der Entscheidung zur Maßnahmenanpassung. Durch die Einengung wird die Fahrtgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs reduziert und die Sichtfelder des Fuß- und Radverkehrs in Richtung Rhein verbessert. Fußgängerüberwege am Knotenpunkt Rheinaustraße/Combahnstraße • FGÜ parallel zur Rheinaustraße über die Combahnstraße • FGÜ in Verlängerung der Combahnstraße über die Rheinaustraße auf nördlicher Seite Die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zur Situation an genanntem Knotenpunkt haben ein eindeutiges Bild gezeichnet. Die Fahrtbeziehung für den Kfz-Verkehr wird als unabdingbar angesehen, aber die Belange des Fußverkehrs müssen besser berücksichtigt werden. Viele Pkw passieren den Knotenpunkt teils mit hohen Geschwindigkeiten. Um den Ansprüchen des Fußverkehrs Rechnung zu tragen und die Fahrgeschwindigkeiten zu reduzieren, sollen an den genannten Punkten FGÜ geplant und umgesetzt werdenSeite 4 von 58 Seite 5 Fazit Die Verwaltung empfiehlt, die vorgestellten Maßnahmen gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen. Die Umsetzung der Leitmaßnahmen soll nach Möglichkeit gemeinsam mit den Umsetzungsarbeiten zum Parkraumkonzept Beuel erfolgen. Die ergänzenden Maßnahmen werden nach entsprechender Ausarbeitung und Ermittlung der Kosten der BV Beuel zum Beschluss vorgelegt. Anlage/n 1 Anlage 1_Bericht Bönnsche Viertel_Combahnviertel (öffentlich) 2 Anlage 2_Kartenband Combahnviertel_klein (öffentlich) 3 Anlage 3_urspünglich geplante Einbahnstraßenregelung (öffentlich)Seite 5 von 58 Bundesstadt Bonn Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel BerichtSeite 6 von 58 Seite 7 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - I - Bundesstadt Bonn Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - Bericht - Auftraggeber:in Bundesstadt Bonn Stadtplanungsamt Berliner Platz 2 53111 Bonn Auftragnehmer:in IKS Mobilitätsplanung UG (haftungsbeschränkt) Universitätsplatz 12 34127 Kassel 0561 - 953 79-677 alexander.gardyan@iks-planung.de www.iks-planung.de Bearbeitung Dipl.-Ing. Alexander Gardyan, M.Sc. (Projektleitung) Hendrik Hartmann, B. Sc. Jerome Busch, B.Sc. Kassel, den 4. Juli 2025 © IKS Mobilitätsplanung, 2025 Geschäftsführende Gesellschafter: Dipl.-Ing. Andreas Schmitz Dipl.-Ing. Alexander Gardyan, M.Sc.Seite 8 von 58 Seite 9 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - III - Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung / Anlass .............................................................. 1 2 Bestandsanalyse ................................................................ 4 2.1 Vorhandene Planungen, Konzepte und Beteiligungsformate .............. 4 2.2 Konfliktfelder ................................................................................. 6 3 Zielsetzungen und Strategien ............................................. 8 4 Maßnahmenempfehlungen ............................................... 10 4.1 Leitmaßnahmen ............................................................................ 10 4.1.1 Einbahnstraßenregelungen .................................................................. 10 4.1.2 Neuaufteilung des Straßenraums ......................................................... 12 4.1.3 Einrichtung von Querungsstellen .......................................................... 16 4.1.4 Umgestaltung der Kreuzungsbereiche.................................................. 18 4.2 Sonstige Maßnahmen ....................................................................20 4.2.1 Fahrbahnverengung der Rheindorfer Straße am Bröltalbahnweg ........ 20 4.2.2 Fußgängerüberwege Rheinaustraße/ Combahnstraße ......................... 22 4.2.3 Graffitiflächen im Quartier.................................................................... 24 4.3 Abschätzungen der Verkehrsverlagerungen ..................................... 25 4.4 Öffentlichkeitsarbeit ...................................................................... 27 5 Evaluation / Umgang mit Hinweisen .................................. 29 6 Kostenschätzungen und Fördermöglichkeiten ................... 30 7 Fazit und Ausblick ............................................................ 34 8 Anhang ........................................................................... 36Seite 10 von 58 Seite 11 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 1 - 1 Einleitung / Anlass Die Bundesstadt Bonn hat das Ingenieurbüro IKS Mobilitätsplanung beauftragt, Quar- tierskonzepte zur Umsetzung der „Bönnschen Viertel“ in der Nordstadt und dem Combahnviertel zu erarbeiten. Gemäß des städtischen Klimaplans 2035 soll der Fuß- und Radverkehr gemeinsam bis zum Jahr 2030 einen Anteil von 50 Prozent am Modal Split erreichen.1 Die Umsetzung der „Bönnschen Viertel“ soll dabei einen Baustein zur Erreichung dieser übergeordne- ten Zielsetzung darstellen und folgende Unterziele erreichen: Ziel des Projekts ist es, die Anwohnenden schrittweise von Durchgangsverkehr und Parkdruck zu entlasten, alternative Mobilitätsformen zu stärken und mit dem ge- wonnenen Platz neue Möglichkeiten für Begegnung und soziale Teilhabe zu schaffen.2 In diesem Rahmen sollen mit den Quartierskonzepten Handlungsempfehlungen ent- wickelt werden, die möglichst zeitnah und kostengünstig umsetzbar sind und dabei möglichst großen Nutzen zur Umsetzung der angestrebten Zielsetzung beitragen. Grundlage bildet der Grundsatzbeschluss der Bundesstadt Bonn aus Juni 20223 und die bereits stattgefundene umfangreiche Beteiligung der Bürger:innen, mit Workshops, Befragungen und Aktionen in den Quartieren. 1 Bundesstadt Bonn; Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Klimaneutralitäts-Strategie für die Gesamt-Stadt Bonn. Bonn 2022, S. 170 2 Website Bundesstadt Bonn: https://bonn-macht-mit.de/beteiligungen/bonnsche-viertel [Zugriff: 15.07.2024] 3 Bundesstadt Bonn; Grundsatzbeschluss zur Realisierung nachhaltiger Mobilität in innerstädtischen Wohnquartieren im Rahmen Bönnscher Viertel vom 09.06.2022. Bonn 2022Seite 12 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 2 - Untersuchungsgebiet: „Bönnsches Viertel“ Combahnviertel Das Untersuchungsgebiet „Bönnsches Viertel“ Combahnviertel ist in Karte 1 dargestellt. Das Quartier liegt auf der rechtsrheinischen Seite und grenzt mit der südlichen Begren- zung an die Kennedybrücke, die Bonn Beuel auf direktem Weg mit der Innenstadt ver- bindet. Südwestlich grenzt die Friedrich-Breuer-Straße an das Quartier an, die als Ge- schäftsstraße die Funktion der Nahversorgung für das Combahnviertel übernimmt. Karte 1: Untersuchungsgebiet Das Combahnviertel ist ein nach DSchG NRW geschützter Denkmalbereich mit über- wiegend gründerzeitlicher Bebauung. Entlang einzelner Straßen und Kreuzungen (Combahnstraße, Kaiser-Konrad-Straße) besteht eine vielfältige Nutzungsmischung. Ansonsten ist das Quartier durch den Uferbereich zum Rhein (Freizeitnutzung) und eine Wohnnutzung geprägt.Seite 13 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 3 - Durch die Nähe zur Bonner Innenstadt und der guten ÖPNV-Anbindung hat der Um- weltverbund (Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV) bereits einen hohen Stellenwert im Quartier. Dennoch sind die öffentlichen Räume in vielen Straßen sichtbar auf den Kfz-Verkehr ausgerichtet, mit breiten Fahrbahnen und Gehwegparken, was den Bewegungsraum für alle anderen Verkehrsmittel oft beschneidet (vgl. Abbildung 1). Abbildung 1: Impressionen aus dem Bonner CombahnviertelSeite 14 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 4 - 2 Bestandsanalyse Die Bestandsanalyse wird auf Grundlage der vorangegangenen Untersuchungen und dem Beteiligungsverfahren durchgeführt, ergänzt durch eigene Erhebungen und Ab- stimmungen mit der Verwaltung. 2.1 Vorhandene Planungen, Konzepte und Beteiligungsformate Das Quartierskonzept für das Combahnviertel baut auf einer Vielzahl bestehender Planungen, Konzepte und Beteiligungsformate auf. Die Wichtigsten sind nachfolgend nach Aktualität aufgeführt: ▪ Parkraumkonzept Bonn Beuel-Zentrum (März 2025)4 ▪ Erster Maßnahmenkatalog Bönnsche Viertel (Dezember 2023)5 ▪ Mitwirkungsprozess Bönnsche Viertel (August 2023)6 ▪ Verkehrserhebung Combahnviertel (März 2023)7 4 IKS Mobilitätsplanung; Parkraumkonzept Beuel-Zentrum. Kassel 2025 5 Bundesstadt Bonn; Erster Maßnahmenkatalog – Bönnsche Viertel. Bonn 2023 6 Ifok GmbH; Mitwirkungsprozess „Bönnsche Viertel – Lebendige Räume für Menschen“. Düsseldorf 2023 7 VE-Kass Ingenieurgesellschaft; Verkehrserhebung Bonn. Köln 2023Seite 15 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 5 - Abbildung 2: Veranstaltungen im Rahmen der Beteiligung zu den Bönnschen Vierteln8 8 Bundesstadt Bonn; Ergebnisbericht Mitwirkungsprozess „Bönnsche Viertel - Lebendige Räume für Menschen“ vom 30.08.2023. Düsseldorf 2023 und Bundesstadt Bonn (2023); https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/boennsche- viertel/index.php#&gid=1&pid=1 [Zugriff: 05.08.2024]Seite 16 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 6 - 2.2 Konfliktfelder Für das „Bönnsche Viertel“ Combahnviertel wurden folgende vordringliche Konflikt- felder identifiziert. Diese sind Karte 2 räumlich dargestellt: Kfz-Durchgangsverkehr Abschnitte der Professor-Neu-Allee, der Rheinaustraße, der Combahnstraße und der Rheindorfer Straße werden von Kfz-Fahrer:innen als Abkürzungen durch das Quartier genutzt, unter anderem als Umfahrung der Bundesstraße 56. Insbesondere die Zusatz- verkehre der „Brückenumfahrung“ über die Rheinaustraße – Combahnstraße – Professor-Neu-Allee schmälern die Aufenthaltsqualität und die Verkehrssicherheit im Quartier. Gehwegparken / Aufteilung öffentlicher Raum Entlang der Combahnstraße, der Kaiser-Konrad-Straße und Teilen der Rheinaustraße entsprechen die Gehwegbreiten nicht den Anforderungen der gesamtstädtischen Park- raumstrategie von mindestens 1,50 m/ 1,80 m9, beziehungsweise den Anforderungen an Barrierefreiheit. Insbesondere das Gehwegparken schränkt die nutzbaren Gehweg- breiten stark ein, was für mobilitätseingeschränkte Personen oder Menschen mit Kin- derwagen ein Hindernis darstellt und die Barrierefreiheit verhindert. Im Bestand finden sich zudem viele „wild“ abgestellte Fahrräder im Seitenraum, was teilweise die Barrierefreiheit einschränkt und auf einen Bedarf nach zusätzlichen Fahr- radabstellanlagen hinweist. Auch finden sich abseits des Rheinufers nur wenige Grün- flächen im Quartier. Überdimensionierte Kreuzungsbereiche Viele Kreuzungsbereiche im Combahnviertel sind im Bestand übermäßig breit dimen- sioniert. Dies kann zu hohen Abbiegegeschwindigkeiten von Kfz führen und somit die Verkehrssicherheit für andere Verkehrsteilnehmer:innen beeinträchtigen. Gleichzeitig erhöhen sich durch die breiten Fahrbahnen die Wege für Fußgänger:innen und Sichtbe- ziehungen sind durch parkende Kfz eingeschränkt, worunter die Barrierefreiheit leidet. 9 Vgl. Stadt Bonn; Beschlussauszug Sitzung des Rates: Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie vom 10.02.2022. Bonn 2022Seite 17 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 7 - Fehlende Bevorrechtigung des Radverkehrs Der Bröltalbahnweg durchquert das gesamte nördliche Combahnviertel und bietet eine Verbindung für den Fuß- und Radverkehr abseits des Kfz-Verkehrs. Alle Knotenpunkte im Combahnviertel sind bevorrechtigt oder werden dementsprechend ausgebaut, bis auf die Kreuzung mit der Rheindorfer Straße. Somit verringert die Vorfahrtsregelung an der Rheindorfer Straße die Qualität des gemeinsamen Bröltalbahnweges und bildet eine Barriere zur Anbindung der Fahrradstraße Rheindorfer Straße entlang der Ufer- linie. Karte 2: Relevante Konfliktfelder in dem „Bönnschen Viertel“ CombahnviertelSeite 18 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 8 - 3 Zielsetzungen und Strategien Durch das vorangegangene Verfahren und die ergänzenden Untersuchungen wurden folgende primären Zielsetzungen für das Quartierskonzept definiert: ▪ Aufenthaltsqualität steigern und nachhaltige Quartiersentwicklung fördern ▪ Barrierefreie Gehwege anbieten ▪ Komfortable und sichere Radverbindungen entwickeln ▪ Kfz-Durchgangsverkehr verhindern Diese übergeordneten Zielsetzungen sollen mit Hilfe folgender strategischer Ansätze in die Umsetzung überführt werden: Integrierte Planung Das Konzept setzt auf einen integrierten Ansatz mit besonderer Berücksichtigung ver- kehrstechnischer Ansprüche in Kombination mit den Anforderungen der Nutzer:innen an die Straße als öffentlichen Raum. So wird gewährleistet, dass Maßnahmen nicht allein auf einzelne Verkehrsmitteln ausgerichtet sind, sondern die Entwicklung der Mo- bilität und der Aufenthaltsqualität in der Gesamtheit fördern. Straßenraum als öffentlichen Raum entwickeln Der öffentliche Straßenraum sollte mit der Zielsetzung entwickelt werden, die Ge- schäftsbereiche und alltäglichen Zielorte zu attraktivieren und gesundes Wohnen mit einer hohen Lebensqualität zu fördern. Dementsprechend sollten auch die verkehrli- chen Regelungen an hohen Anforderungen an Aufenthaltsqualität und Städtebau aus- gerichtet werden, um den Standort im gesamten zu stärken. Fahrbahnen, Seitenräume und Platzflächen sollen insbesondere Zufußgehenden und Radfahrenden sichere und komfortable Bewegung sowie Verweilen ermöglichen. Die Straßenräume sollen barrierefrei gestaltet sein, dass sich auch Kinder und mobilitäts- eingeschränkte Menschen dort eigenständig und sicher bewegen können.Seite 19 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 9 - Schnelle Umsetzung initiieren Um möglichst kurzfristige und sichtbare Erfolge zu erzielen, werden vorrangig Projekte entwickelt, die auch in einem realistischen Kosten- und Zeitrahmen umgesetzt werden können. Auf Grundlage von positiven Erfahrungen gelungener Projekte können dann auch größere Projekte (mit höheren Baukosten und längeren Planungsphasen) ange- gangen und diskutiert werden. Instrumente wie Verkehrsversuche oder Modellprojekte, aber auch temporäre Lösungen, sollen gezielt zum Einsatz kommen. Leitmaßnahmen bilden und umsetzen Unter Berücksichtigung der genannten Punkte werden für das Combahnviertel Leit- maßnahmen mit hohen Potenzialen zur Erreichung der Zielsetzung entwickelt. Durch eine kompakte Umsetzung der Leitmaßnahmen (inhaltlich und zeitlich) kann das Po- tenzial der Maßnahmen voll ausgeschöpft werden und eine hohe Qualitätssteigerung erreicht werden. Öffentlichkeitsarbeit weiterführen Öffentlichkeitsarbeit ist ein entscheidender Baustein in der Mobilitätsplanung. Oft werden Maßnahmen nicht akzeptiert oder sehr kritisch betrachtet, weil Informationen fehlen und zum Beispiel Probleme oder erforderliche Kompromisse nicht kommuniziert werden. Mit transparenten Darstellungen des Entscheidungsprozesses können solche absehbaren Problematiken oft verhindert werden. Hier sollte das bereits gestartete Beteiligungsverfahren auch bis zur Umsetzung weiter- geführt werden, um Entscheidungsprozesse, Abläufe und besonders auch die ange- strebten Ziele der Maßnahmen zu vermitteln. Nur so kann es auch gelingen, die positi- ven Aspekte ausreichend zu beleuchten, ohne dass beispielsweise „der Entfall von weni- gen Parkplätzen“ die Debatten dominiert. Das Themenfeld Öffentlichkeitsarbeit ist dabei nicht auf eine Maßnahme beschränkt, sondern soll als Maßnahmenbündel verstanden werden und begleitend zu sämtlichen Maßnahmen mitgedacht, umgesetzt und angepasst werden.Seite 20 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 10 - 4 Maßnahmenempfehlungen Die folgenden Maßnahmenempfehlungen wurden auf Grundlage der Bestandsanalyse, des Beteiligungsverfahrens, der Zielsetzung und der Strategien entwickelt. Zur besse- ren Beschlussfähigkeit des Konzeptes und mit Blick auf die Umsetzungsfähigkeit der Einzelmaßnahmen, wurden in Absprache mit der Verwaltung „Leitmaßnahmen“ und „Sonstige Maßnahmen“ identifiziert. 4.1 Leitmaßnahmen Unter den Leitmaßnahmen ist das Maßnahmenbündel zusammengefasst, dem ein be- sonders hohes Potenzial und Qualitätssteigerungen für das „Bönnsche Viertel“ Combahnviertel zugesprochen wird. Außerdem wird auch der Umsetzbarkeit eine hohe Realisierungschance eingeräumt. Die Leitmaßnahmen sollten gemeinsam umgesetzt werden, da diese Synergieeffekte besitzen und sich sonst die geplante Wirkung nicht entfalten kann. 4.1.1 Einbahnstraßenregelungen Um den Kfz-Durchgangsverkehr durch das Quartier einzudämmen und die Grundlage für die Neuaufteilung des Straßenraumes zu legen (vgl. Kapitel 4.1.2 ab Seite 12), soll der Kfz-Durchgangsverkehr mittels Einbahnstraßenregelungen und Abbiegegeboten auf die angrenzende B56 verlagert werden. Die Regelungen sollen so umgesetzt wer- den, dass bestehende Buslinien weiterhin verkehren können und alle Ziele im Quartier weiterhin auch mit dem Kfz erreichbar bleiben. Dazu sollten folgende Anpassungen im Quartier vorgenommen werden (siehe Karte 3): ▪ Einrichtung von Einbahnstraßen mit Freigabe für den Radverkehr in Gegenrich- tung: Combahnstraße (Fahrtrichtung West nach Ost; zwischen Von-Sandt-Straße bis Rheindorfer Straße); Kaiser-Konrad-Straße (Fahrtrichtung West nach Ost; zwi- schen Rheinaustraße und Rathausstraße | Einrichtung einer unechten Einbahnstra- ße auf der Kaiser-Konrad-Straße zwischen Rathausstraße und Sankt Augustiner Straße zur verbesserten Erreichbarkeit der Straße durch Anwohner:innen. ▪ Einrichtung vorgeschriebene Abbiegerichtung: Von-Sandt-Straße (von Nord Richtung Kaiser-Konrad-Straße, Linksabbieger); Rheindorfer Straße (von Nord Richtung Kaiser-Konrad-Straße, Linksabbieger – Linienverkehr frei und Verbot derSeite 21 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 11 - Einfahrt – Linienverkehr frei); Kaiser-Konrad-Straße (von Westen Richtung Rheindorfer Straße, Linksabbieger und geradeaus) Karte 3: Erforderliche Anpassungen zur Einschränkung des Kfz-DurchgangsverkehrsSeite 22 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 12 - 4.1.2 Neuaufteilung des Straßenraums Der Straßenraum im Combahnviertel ist im Bestand vielerorts durch ruhenden Kfz- Verkehr dominiert. Insbesondere an Abschnitten mit Gehwegparken, wo sehr schmale Restgehwegbreiten von teilweise unter 1,50 m verbleiben, führt das zu erheblichen Einschränkungen des Fußverkehrs (Barrierefreiheit). Aber auch die Aufenthaltsqualität im Quartier wird dadurch merkbar geschmälert. Verschärft wird das Problem durch abgestellte Fahrräder im Seitenraum, die den Gehweg zusätzlich verengen. Um zumindest entlang der relevanten Straßenräume mit Geschäftsbesatz im Quartier die Barrierefreiheit zu verbessern und die Aufenthaltsqualität zu steigern, wird die Neu- ordnung des Straßenraumes in der Kaiser-Konrad-Straße empfohlen. Grundlage bildet die vorgesehene Einbahnstraßenregelung in den beiden Straßen (vgl. Kapitel 4.1.1 ab Seite 10). Die Umgestaltung sollte zudem im bestehenden Straßenraum ohne größere bauliche Maßnahmen umsetzbar sein. Ein musterhafter Ausschnitt der Planung ist in Abbildung 3 dargestellt. Empfehlungen für die gesamten Straßenräume sind dem Be- richt beigefügt. Abbildung 3: Grobplanung zur Neuaufteilung des Straßenraumes in der Kaiser-Konrad-Straße (Ausschnitt) Bestand PlanungSeite 23 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 13 - Um die Straßenabschnitte gemäß den vielfältigen Anforderungen zu optimieren, soll- ten folgende Anpassungen vorgenommen werden: ▪ Herstellung einer durchgängigen Fahrbahn (Einbahnstraße) von mindestens 3,50 m Breite. Um die Fahrbahn optisch vom Seitenraum abzugrenzen, wird eine seitliche weiße Markierung mittels Breitstrich empfohlen. ▪ Freigabe der Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung; Nutzung be- stehender Ausfahrten als zusätzliche Ausweichflächen im Begegnungsfall. 10 ▪ Einrichtung von einseitigen oder beidseitigen Multifunktionsstreifen. Als solche wird ein Planungselement im Straßenraum beschrieben, in dem unterschiedliche Nutzungen untergebracht werden können. Beispielsweise Kfz- oder Fahrradpar- ken, Außengastronomie, Ladeeinrichtungen oder Sitz-/ Begrünungselemente11 (siehe auch Tabelle 1 auf Seite 15). Die Elemente zur Bespielung der Multifunktions- streifen sind nach den Vorgaben der Bundesstadt Bonn auszugestalten. Abbildung 4: Good-Practice-Beispiele zur Umnutzung ehemaliger Kfz-Parkplätze 10 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen für Radverkehrs- anlagen (ERA). Köln 2010, S. 62 11 Vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Ad-hoc-Arbeitspapier Ergänzen- de Handlungsanleitungen zur Anwendung der RASt 06. Köln 2024, S. 8 Osnabrück, Domhof Freiburg, Turnseestraße Dresden, Louisenstraße Berlin, BismarckstraßeSeite 24 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 14 - ▪ Ersatzlose Entfernung des Gehwegparkens zur Gewährleistung der Barrierefreiheit und Verlagerung der Parkplätze auf die Fahrbahn oder Nutzung baulich angelegter Parkstreifen (beziehungsweise in den Multifunktionsstreifen). Bei Abschnitten mit verbleibenden einseitigem Parkstreifen wurde die Straßenseite so ausgewählt, dass bei Beachtung der bestehenden Grundstücksein- und ausfahrten möglichst viele Parkplätze erhalten werden können. Durch die alternierende Anlage der Mul- tifunktionsstreifen soll zudem die Durchfahrtsgeschwindigkeit reduziert werden. Abbildung 5: Schnitt zur Neuaufteilung des Straßenraumes in der Kaiser-Konrad-Straße Bestand PlanungSeite 25 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 15 - Eine nicht abschließende Auswahl möglicher Gestaltungselemente des Multifunktions- streifen ist in Tabelle 1 beschrieben. Tabelle 1: Erläuterung möglicher Gestaltungselemente des Multifunktionsstreifens Gestaltungselement Erläuterung Platzierung im Straßenraum Querungsstelle Vorgezogener Querungsbereich für Fußgänger:innen. Wird mit Weißmar- kierung und Sinnbild Fußgänger mar- kiert, Bord sollte abgesenkt werden. Kann beispielsweise in der Mitte des eines Straßenabschnittes platziert werden, um eine zusätzliche Querung abseits der Kreuzungen zu ermögli- chen. Fahrradparken Aufstellung von Fahrradbügeln zur Ordnung des Fahrradparkens. Je nach Platzverfügbarkeit quer oder senk- recht zur Fahrbahn anzubringen. Insbesondere nach Kreuzungsberei- chen (5/8m-Einmündungsbereich), um widerrechtliches Parken zu unter- binden. Zudem vor Querungsstellen, um die Sichtfelder freizuhalten. Aufenthalt / Begrünung Aufenthaltsmodule (Parklets) in Kombination mit Pflanzmodulen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und Begrünung des Straßenraums. Nach Möglichkeit in der Nähe von Baumstandorten, um auch bei heißen Temperaturen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen. Mittelfris- tig Erweiterung der Baumscheiben denkbar. Ausweichfläche Radverkehr / Ausfahrten Freihaltung der Ein- und Ausfahrten von privaten Grundstücken mit gleichzeitigem Nutzen als Ausweich- flächen für Radverkehr, der entgegen der Einbahnstraße fährt.12 Markierungslösung (Zick-Zack-Mar- kierung, Fahrradsymbol) sollte ver- waltungsintern geprüft werden. Insbesondere entlang der bestehen- den Ein- und Ausfahrten von privaten Grundstücken entlang der einzelnen Straßenabschnitte. Parken Parkplätze für private Kfz, die ent- sprechend der geltenden Vorgaben abgestellt werden können. Parkplätze sollten zur Verdeutlichung und zur besseren Kontrollierbarkeit abmar- kiert werden. Möglichst hohe Beibehaltung der aktuellen Parkmöglichkeiten bei gleichzeitiger Sicherstellung der notwendigen Fußwegbreiten und der bestehenden Ein- und Ausfahrten. 12 Vgl.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen für Radverkehrs- anlagen (ERA). Köln 2010, S. 62Seite 26 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 16 - 4.1.3 Einrichtung von Querungsstellen Um das sichere Queren der Fahrbahn für Fußgänger:innen auf der gesamten Fahrban- länge der Combahnstraße und der Kaiser-Konrad-Straße zu ermöglichen (und nicht nur an Kreuzungsbereichen), wird empfohlen zusätzliche Querungsstellen einzurichten (vgl. Abbildung 6). Die Planung orientiert sich am Leitfaden der AGFS NRW.13 Die Querungs- stellen befinden sich etwa 100 m voneinander entfernt und entsprechen damit den Em- pfehlungen des Fuss e.V. zum Abstand von Querungsmöglichkeiten.14 Abbildung 6: Übersicht über geplante Querungsstellen im Combahnviertel Die Querungsstellen sollten als vorgezogene Seitenräume im Straßenraum eingerichtet werden und mit Piktogrammen verdeutlicht werden. Dabei müssen die erforderlichen Sichtbeziehungen gewährleistet werden (vgl. Abbildung 7). Entsprechend der Vorgaben der Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen15 wird vor dem aufgeweiteten Seitenraum eine Fläche von 5 m, hinter dem Seitenraum eine Fläche von 3 m freigehalten. Diese sollte zunächst mit einer Sperrmarkierung versehen werden und gegebenenfalls mit Pollern gegen regelwidriges Parken geschützt werden. Alternativ zu den Pollern können direkt vor beziehungsweise nach dem freizuhaltenden Bereich Fahrradbügel aufgestellt werden, um Parkmöglichkeiten für Fahrräder einzuri- chten und die Sperrflächen baulich gegen Parken zu sichern. 13 Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein- Westfalen (AGFS NRW); Querungsstellen für die Nahmobilität – Hinweise für den Fuß- und Radverkehr. Krefeld 2021, S. 26-27 14 Fuss e. V. - Fachverband Fußverkehr Deutschland; Mit kleinen Schritten Großes bewirken – Wege zur fußverkehrsfreundlichen Stadt. Berlin 2022, S. 6 15 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen für Fußgängerver- kehrsanlagen (EFA). Köln 2002, S. 20-21Seite 27 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 17 - Auf der südlichen Seite müssten aufgrund der fehlenden vorgezogenen Seitenräume größere Bereiche freigehalten werden, um die Sichtbeziehungen zu gewährleisten. In westlicher Richtung 10 m, in östlicher Richtung 5 m. Die bestehenden Markierungen der Sperrflächen müssen hierfür ergänzt werden. Durch Fokuskontrollen sollte sicherge- stellt werden, dass diese Bereiche nicht illegal zugeparkt werden. Die Breite der Que- rungsstelle beträgt entsprechend der Empfehlungen der AFGS insgesamt 5 m. Abbildung 7: Beispielhafte Ausgestaltung einer Querungsstelle auf der Combahnstraße zwischen Professor-Neu-Allee und Von-Sandt-Straße Im entsprechenden Regelwerk der FGSV wird eine Vorziehung des Seitenraums über die bestehende Parkstandsbegrenzung hinaus empfohlen.16 Aufgrund des zur Verfü- gung stehenden Platzes im Straßenraum und der fehlenden baulichen Trennung zur Fahrbahn, könnte von dieser Empfehlung im Combahnviertel abgewichen werden. Bei einer späteren baulichen Herstellung kann eine weitere Vorziehung des Seitenraums noch einmal geprüft werden. Die weiteren Querungsstellen sollten diesem Beispiel folgend entsprechend geprüft und eingerichtet werden. 16 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen für Fußgängerver- kehrsanlagen (EFA). Köln 2002, S. 22Seite 28 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 18 - 4.1.4 Umgestaltung der Kreuzungsbereiche Im Combahnviertel bestehen mehrere überdimensionierte Kreuzungsbereiche, die er- hebliche Nachteile für den Fußverkehr mit sich bringen (zum Beispiel längere Que- rungswege, schlechte Sichtbeziehungen, schnellere Kfz-Abbiegevorgänge). Um diese Straßenräume sicherer zu gestalten und die Seitenräume aufzuwerten, soll- ten die Fahrbahnen im Kreuzungsbereich mittels Markierungen auf das erforderliche Minimum reduziert werden. Bei Umsetzung der Maßnahme sollten die Anforderungen durch mobilitätseingeschränkte Menschen (Nullabsenkung, taktile Leitsysteme) nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die erste Fläche nach dem 5m-Einmündungsbe- reich sollte möglichst mit Fahrradbügeln (oder vergleichbaren Elementen) belegt wer- den. In Abbildung 8 sind beispielhafte Verbreiterungsreserven für den Seitenraum im bestehenden Straßenraum für zwei Kreuzungen dargestellt. Abbildung 8: Empfohlene Umgestaltung der Kreuzungsbereiche in der Combahnstraße (links) und der Kaiser-Konrad-Straße (rechts) Sollten die Markierungen nicht ausreichen und zum Beispiel weiterhin illegal im 5m-Ein- mündungsbereich geparkt werden, sollten dort zusätzlich Poller oder Klebeborde platziert werden. Damit orientiert sich die Planung und Markierung am empfohlenen Vorgehen der AGFS NRW.17 Die Umsetzungsempfehlungen können auch auf weitere Kreuzungsbereiche entlang der Kaiser-Konrad-Straße und der Combahnstraße über- tragen werden. 17 Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein- Westfalen (AGFS NRW); Leitfaden Sofortmaßnahmen. Krefeld 2024, S. 36-37Seite 29 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 19 - Abbildung 9: Good-Practice-Beispiel für optimierte Kreuzungsbereiche Freiburg, TurnseestraßeSeite 30 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 20 - 4.2 Sonstige Maßnahmen Unter den „Sonstigen Maßnahmen“ sind Maßnahmenempfehlungen zusammenge- fasst, die zwar ebenfalls relevante Konfliktfelder lösen und die Qualität im Quartier steigern können, aber für die Wirksamkeit des Gesamtkonzeptes entbehrlich sind. Somit kann auf die Umsetzung einzelner „Sonstiger Maßnahmen“ verzichtet werden, sofern dies politisch gewünscht ist oder zur Zeit verkehrsrechtlich nicht darstellbar ist. Die Umsetzung sämtlicher „Sonstiger Maßnahmen“ wird aus fachplanerischer Sicht empfohlen. 4.2.1 Fahrbahnverengung der Rheindorfer Straße am Bröltalbahnweg Der Kreuzungsbereich an der Rheindorfer Straße stellt die einzige Querung des Bröltal- bahnwegs im Combahnviertel dar, an welcher der Radverkehr nicht bevorrechtigt ist. Zur Aufwertung der ehemaligen Bahntrasse, sollte hier eine Fahrbahnverengung ange- legt werden, um die Querungssituation für den Radverkehr zu verbessern. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Linienbusverkehr entlang der Rheindorfer Straße fährt und sich die Haltestellen unmittelbar vor beziehungsweise nach der Que- rungsstelle befinden. Die Maßnahme sollte daher geringe Auswirkungen auf die Betriebsqualität des ÖPNV haben. Im Verlauf des Projektes wurde ebenfalls über eine Bevorrechtigung des Radverkehrs an dieser Stelle diskutiert, die unter anderem aufgrund des Feedbacks aus der Bürgerin- formationsveranstaltung verworfen wurde, insbesondere um nicht bestehende Konflik- te zwischen Rad- und Fußverkehr zusätzlich zu verstärken. Zur Verbesserung der Querungssituation sollte folgende Anpassung vorgenommen werden (siehe Abbildung 10): ▪ Anlage von Elementen zur Fahrbahnverengung auf der östlichen Seite (verbleiben- de Fahrbahnbreite von 4,50 m), um die Querungsstelle zu verdeutlichen und die Fahrgeschwindigkeiten zu senken.18 18 Im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen im Jahr 2024 wurden in diesem Bereich mehrfache Geschwindigkeitsübertretungen registriert.Seite 31 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 21 - Abbildung 10: Fahrbahnverengung der Rheindorfer Straße am BröltalbahnwegSeite 32 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 22 - 4.2.2 Fußgängerüberwege Rheinaustraße/ Combahnstraße An der Kreuzung Rheinaustraße/ Combahnstraße existiert keine gesicherte Querungs- möglichkeit für den Fußverkehr. Die nächste gesicherte Querungsmöglichkeit befindet sich ca. 150 m entfernt, auf Höhe der Kennedybrücke. Um die fußläufige Erreichbarkeit des Rheinufers zu verbessern, sollten Fußgängerüberwege über die Rheinaustraße und Combahnstraße angelegt werden. Die hohe Bedeutung dieser Wegebeziehung, zur Erreichung des stark frequentierten Freizeitortes Rheinufer, wurde unter anderem im Rahmen der Bürgerbeteiligung hervorgehoben. Durch die Umgestaltung der Rheinaustraße als Fahrradstraße wurde die Fahrbahn nördlich des Kreuzungsbereiches verengt, um linksseitiges Parken zu ermöglichen. Durch den Entfall von 1-2 Parkplätzen sollte an dieser Stelle der Gehweg aufgeweitet und ein Fußgängerüberweg markiert werden. Die Anlage der Gehwegnase kann kurz- fristig durch Markierungen und Baken erfolgen, sollte mittelfristig aber baulich erfol- gen. Am Beginn der Combahnstraße befinden sich auf beiden Seiten Poller mit zusätzlichen Ketten auf dem Gehweg. Diese sollten vor der Markierung des Fußgängerüberweges entfernt werden. Die bestehenden Sperrflächen können kurzfristig durch Baken zusätzlich gegen Überfahren gesichert werden, sollten mittelfristig aber ebenfalls als Gehwegnasen baulich angelegt werden. An beiden Fußgängerüberwegen sollten zusätzlich Bordsteinabsenkungen umgesetzt werden. Die empfohlenen Änderungen sind in Abbildung 11 dargestellt.Seite 33 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 23 - Abbildung 11: Empfohlener Fußgängerüberweg in der RheinaustraßeSeite 34 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 24 - 4.2.3 Graffitiflächen im Quartier Um die Aufenthaltsqualität im Quartier weiter zu verbessern, die Identifizierung der Be- wohner:innen mit dem Combahnviertel zu erhöhen und auch andere Zielgruppen in die Quartierentwicklung miteinzubeziehen, wird empfohlen an ausgewählten Standorten öffentlich nutzbare Flächen für legale Graffiti bereitzustellen. Die Maßnahmen basieren auf den Ergebnissen der Bürger:innenbeteiligung. Abbildung 12: Good-Practice-Beispiele zur künstlerischen Gestaltung ungenutzter Flächen Zur weiteren Umsetzung bieten sich mehrere Flächen im Privatbesitz an. Identifiziert wurden insbesondere Hauswände in Baulücken. Die Umsetzbarkeit muss im weiteren Verlauf mit den Eigentümer:innen besprochen und abgestimmt werden. Die Listen mit den unabgestimmten Vorschlägen finden sich in Tabelle 4 und Tabelle 5 im Anhang. Nijmegen (NL), Laan van Oost-Indie Los Angeles (USA), Venice BeachSeite 35 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 25 - 4.3 Abschätzungen der Verkehrsverlagerungen Unter Einbezug der Umsetzung sämtlicher Maßnahmenempfehlungen sind Änderun- gen der Verkehrsströme und -mengen im Quartier absehbar. Da im Umfang der beste- henden Grundlagendaten keine Verkehrsdaten zu Quell-, Ziel- und Durchgangsverkeh- ren vorlagen, sind die erwarteten Auswirkungen anhand qualitativer Abschätzungen in Karte 4 dargestellt. Dieser Abschätzung der erwarteten Verkehrsverlagerungen liegen folgende Annahmen zu Grunde: ▪ Durch die Einrichtung der Einbahnstraße auf der Combahnstraße (zwischen Von- Sandt-Straße und Rheindorfer Straße) wird der Durchgangsverkehr aus der Combahnstraße reduziert. Entsprechende Verkehre verlagern sich anteilig auf die Sankt Augustiner Straße (B56). ▪ Mit der Änderung der Fahrtrichtung und der Unterbindung des Durchgangsver- kehrs in der Rheindorfer-Straße wird das Verkehrsaufkommen zukünftig leicht reduziert. Entsprechende Verkehre verlagern sich anteilig auf die Sankt Augustiner Straße (B56). ▪ Insgesamt ist gemäß der übergeordneten Zielsetzung zu beachten, dass Kfz- Durchgangsverkehr möglichst auf Sammel- und Hauptverkehrsstraßen gebündelt und aus dem Quartier herausgehalten werden soll. Aktuelle Forschungsergebnisse legen nahe, dass sich das Kfz-Verkehrsaufkommen nach den Verkehrsberuhigun- gen nicht komplett verlagert: Ein Teil des Kfz-Verkehrs „verpufft“, etwa durch Um- stieg auf andere Verkehrsmittel („traffic evaporation“). Die Menge dieses Effekts wird auf etwa 15 bis 28 Prozent des Kfz-Verkehrsaufkommens geschätzt.19 19 Deutsches Institut für Urbanistik (difu); Verkehrsberuhigung: Entlastung statt Kollaps! Berlin 2023, S. 10Seite 36 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 26 - Karte 4: Erwartete Auswirkungen auf die Kfz-VerkehrsflüsseSeite 37 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 27 - 4.4 Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit ist ein bedeutsamer Bestandteil zur Umsetzung der „Bönn- schen Viertel“. Ohne eine gute Information der Bürger:innen, in der in verständlichem Maße die Zielsetzungen und die erhofften Effekte der vorzunehmenden Maßnahmen erläutert werden, können sich schnell „negative“ Einzeldiskussionen bilden (zum Bei- spiel zum Entfall einzelner Kfz-Parkplätze), welche die gesamten Maßnahmen negativ besetzen. Umso wichtiger ist es, bereits im Vorfeld der Umsetzungen entsprechende Beteili- gungsformate zu nutzen, um die Projekte positiv zu besetzen. Die Grundlage bilden dabei die bereits stattgefundenen Formate, deren Ergebnisse auch immer wieder auf- genommen werden sollten (die Idee der „Bönnschen Viertel“ kommt aus der Bevölke- rung, die im Rahmen des Konzeptes nur in konkrete Maßnahmen überführt wird). Einbahnstraßenregelung Die Anwohner:innen des Combahnviertels sollten per Postwurfsendung über die ver- kehrlichen Änderungen informiert werden, um nicht „plötzlich“ mit den neuen Ver- kehrsführungen konfrontiert zu werden. Gleichzeitig sollte über wesentliche Umset- zungsschritte per Pressemitteilung und in den sozialen Medien informiert werden. Auch die digitale Verkehrsplanung sollte über die neuen Regelungen informiert werden, um Navigationssystemen eine regelkonforme Navigation zu ermöglichen. Neuaufteilung Straßenraum und Umgestaltung der Kreuzungs- bereiche Die Neuaufteilung des Straßenraums ist ein Baustein der optimierten Verkehrsführung (Einbahnstraßensystem) und der Erreichung barrierefreier Seitenräume und sollte ent- sprechend kommuniziert werden. Insbesondere die Anwohner:innen sollten über den Entfall des Gehwegparkens, inklu- sive der Gründe (beispielsweise Beschluss zur Parkraumstrategie) und erwarteten Vor- teile (Barrierefreiheit), frühzeitig informiert werden. Die Funktion des Multifunktions- streifens sollte ebenfalls erläutert werden und die Vorteile, wie Flexibilität und vielfäl- tige Nutzungsmöglichkeiten, in den Vordergrund gerückt werden (nachhaltige Nutzung bestehender Infrastruktur, höhere Aufenthaltsqualität, mehr Grünflächen, zusätzliche Querungsmöglichkeiten, Anpassungsmöglichkeiten an konkreten örtlichen Bedarf).Seite 38 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 28 - Graffitiflächen im Quartier Um interessierte Künstler:innen, Vereine oder sonstige Interessenten über die neuen Flächen zu informieren, sollten diese auf der entsprechenden Seite der Bundesstadt Bonn publiziert werden und relevante Ansprechpartner:innen direkt informiert werden. Im Rahmen der Erarbeitung des ersten Maßnahmenkatalogs für die „Bönnschen Vier- tel“ wurde zudem eine Information zur Gestaltung an den Wänden selbst erwogen.20 20 Bundesstadt Bonn; Erster Maßnahmenkatalog – Bönnsche Viertel. Bonn 2023Seite 39 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 29 - 5 Evaluation / Umgang mit Hinweisen Da die Umsetzung der „Bönnschen Viertel“ unter anderem darauf beruht, kostengüns- tige und schnell umsetzbare Lösungen zu etablieren, können systembedingt nicht alle Bereiche „perfekt“ geplant und umgesetzt werden (wie beispielsweise bei umfangrei- chen, zeitintensiven und kostspieligen Planungen). Vor diesem Hintergrund kann es erforderlich sein, nach Umsetzung Anpassungen und Optimierungen im laufenden Betrieb vorzunehmen, um die bestmögliche Funktion zu gewährleisten (beispielsweise kann es erforderlich sein, die Verkehrsführung leicht an- zupassen oder zusätzliche Hinweise zu geänderten Verkehrsführungen aufzustellen). Dieser Umstand wird weniger als Nachteil angesehen, sondern kann im Gegenteil dazu führen, dass auf unvorhersehbare Entwicklungen ohne große Kosten und Aufwand reagiert werden kann. Hierzu ist es allerdings erforderlich, insbesondere direkt nach Umsetzung der Maßnah- men die Situation vor Ort im Blick zu behalten (beispielsweise mittels Begehungen/ Be- fahrungen) und Hinweise aus der Bevölkerung möglichst zeitnah ergebnisoffen zu prü- fen. Auch die Anpassung der Maßnahmen sollte öffentlich kommuniziert werden, um die Offenheit und Durchlässigkeit des Projektes zu betonen.Seite 40 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 30 - 6 Kostenschätzungen und Fördermöglichkeiten Zur Umsetzung der Maßnahmen stehen verschiedene Förder- und Finanzierungsmög- lichkeiten zur Verfügung. Folgende bieten sich zur Umsetzung der „Bönnschen Viertel“ besonders an. Zudem wird eine Kostenschätzung vorgenommen, die auf öffentlich ver- fügbaren Preisen und Erfahrungswerten vergleichbarer Projekte beruhen. Dabei ist zu beachten, dass dies nur grobe Schätzungen sind, die in einer vertiefenden Planung wei- ter konkretisiert werden müssen. Nachfolgend sind die relevanten Berechnungsgrund- lagen dargestellt, die für das Basisjahr 2024 angestellt wurden. Tabelle 2: Berechnungsgrundlage Kostenschätzungen Maßnahme Kostenschätzung Verkehrsschild 300 € je Schild Fahrradbügel 200 € je Bügel Aufenthaltsmodul 20.000 € je Modul Markierungen 15 € pro lfd. Meter Piktogramm 400 € je Piktogramm Poller 400 € je Poller Klebebord 100 € pro lfd. Meter Bei den nachfolgenden Fördermöglichkeiten ist zu berücksichtigen, dass sich die För- derbedingungen kurzfristig ändern können. Diese sollten daher immer frühzeitig mit dem Fördermittelgeber und dem Straßenbaulastträger abgestimmt werden. Grund- sätzlich sind bei Ausbaumaßnahmen die anerkannten Regeln der Technik nach den Veröffentlichungen der FGSV (teilweise auch nach E-Klima) zu beachten. Um den bürokratischen Aufwand zur Antragstellung möglichst gering zu halten, könnte eine Förderung für die Gesamtmaßnahme „Bönnsches Viertel – Nordstadt und Combahnviertel“ über das Förderprogramm „Nachhaltige städtische Mobilität für alle“ in Betracht gezogen werden, auch um die erforderliche Bagatellgrenze zu erreichen:Seite 41 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 31 - ▪ Nachhaltige Städtische Mobilität für alle Gefördert werden nachhaltige und vernetzte Mobilitätslösungen, unter anderem verkehrsberuhigte und autoarme Zonen, sichere Fuß- und Radwege und weiteres. Fördersatz: 80 Prozent Bagatellgrenze: 200.000 € Zuständigkeit & weitere Informationen: Örtliche Bezirksregierung21 Falls dies nicht möglich ist, könnte eine Förderung der Einzelmaßnahmen (gegebenen- falls auch gebündelt) über folgende Förderprogramme erreicht werden. Die passenden Fördermittel sind hinter den jeweiligen Fördermaßnahmen in Tabelle 3 auf Seite 33 noch einmal vermerkt. ▪ Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRI-Nah) Gefördert werden unter anderem Radverkehrsanlagen und Fußverkehrsanlagen (auch nach Empfehlungen des Fußverkehrschecks) sowie Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen. Fördersatz: bis zu 90 Prozent Bagatellgrenze: 20.000 € (Fahrradabstellanlagen und Öffentlichkeitsarbeit: 5.000 €) Zuständigkeit & weitere Informationen: Örtliche Bezirksregierung22 21 Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen: Ministerialblatt, https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=21456&ver=8&val=21456&sg=0&m enu=0&vd_back=N 22 Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen: Ministerialblatt, https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=21439&ver=8&val=21439&sg=0&me nu=0&vd_back=NSeite 42 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 32 - ▪ Sonderprogramm „Stadt und Land“ (SuL) Gefördert werden unter anderem der Neu-, Aus- und Umbau von Radwegen, Fahr- radstraßen und -zonen, Radwegebrücken, Abstellanlagen/ Fahrradparkhäusern, sowie die dafür erforderliche Planung im ländlichen Raum und in Ballungsräumen. Fördersatz: 75 Prozent Bagatellgrenze: 20.000 € (Planung, Konzepte und Öffentlichkeitsarbeit: 2.000 €) Zuständigkeit & weitere Informationen: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)23 ▪ Förderinitiative Fußverkehr (FiF) Gefördert werden investive und nicht investive Maßnahmen des Fußverkehrs, unter anderem Umgestaltungen des Straßenraums, fußgängerfreundliche Querungsanlagen und Maßnahmen zur Reduktion der Unfallgefahr. Fördersatz: 75 Prozent Bagatellgrenze: nicht bekannt Zuständigkeit & weitere Informationen: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)24 23 Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM): Radverkehr – Sonderprogramm Stadt und Land, https://antrag.gbbmdv.bund.de/radverkehr-sonderprogramm-stadt-und-land-s-l- 24 Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM): Förderung des Fußverkehrs, https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/Fussverkehr/Foerderung_ des_Fussverkehrs.pdf?__blob=publicationFile&v=2Seite 43 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 33 - Tabelle 3: Kostenschätzung der Maßnahmen inklusive Überblick über Fördermöglichkeiten Maßnahme Kapitel / Seite Kostenschätzung Fördermöglichkeit Leitmaßahmen Einbahnstraßenregelung Kapitel 4.1.1 ab Seite 10 ca. 10.000 € ggf. FiF Aufstellung Beschilderung ca. 10.000 € Neuaufteilung des Straßenraums Kapitel 4.1.2 ab Seite 12 ca. 370.000 € FiF / FöRI-Nah Markierungskosten ca. 40.000 € Fahrradbügel ca. 10.000 € Aufenthaltsflächen ca. 340.000 € Querungsstellen ca. 10.000 € Umgestaltung Kreuzungsbereiche Kapitel 4.1.4 ab Seite 18 ca. 50.000 € FiF / FöRI-Nah Markierung ca. 25.000 € Fahrradbügel ca. 10.000 € ggf. Installation Poller ca. 15.000 € GESAMT LEITMAßNAHMEN ca. 430.000 € davon möglicherweise förderfähig ca. 75-90 % ca. 300.000 € Sonstige Maßnahmen Fahrbahnverengung Rheindorfer Straße Kapitel 4.2.1 ab Seite 20 ca. 10.000 € FöRI-Nah / SuL Fußgängerüberweg Rheinaustraße Kapitel 4.2.2 ab Seite 22 ca. 50.000 € FiF / FöRI-Nah Graffitiflächen im Quartier Kapitel 4.2.3 ab Seite 24 nicht bezifferbar / GESAMT SONSTIGE MAßNAHMEN ca. 60.000 € Davon möglicherweise förderfähig ca. 75-90 % ca. 40.000 € Gesamtes Quartier KOSTEN ca. 490.000 € Davon möglicherweise förderfähig ca. 75-90 % ca. 340.000 €Seite 44 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 34 - 7 Fazit und Ausblick Die Mobilität im „Bönnschen Viertel“ Combahnviertel ist bereits heute geprägt durch eine vielfältige Verkehrsmittelwahl und unterschiedliche Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs, des ÖPNV und des Kfz-Verkehrs, einhergehend mit Zielkonflikten zur Nutzung des begrenzten Straßenraumes. Mit der Combahnstraße und der Kaiser-Konrad-Straße gibt es zwei Straßenzüge im Quartier, deren Potenziale zur Steigerung der Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit und als Geschäftsstandorte offensichtlich sind. Entsprechend soll die Quartiersentwicklung vorangetrieben und mittels alltagstauglichen Verkehrsregelungen gestützt werden. In diesem Rahmen wurden, insbesondere unter Berücksichtigung der bereits im Vorfeld stattgefundenen Beteiligungsformate, die Zielsetzungen verfolgt, barrierefreie Geh- wege anzubieten, komfortable und sichere Radverbindungen zu entwickeln und den Kfz-Durchgangsverkehr im Quartier zu unterbinden. Um den kurzfristigen Handlungsbedarf abzudecken, wurden Maßnahmenempfehlun- gen entwickelt, die auch ohne größere Umbaumaßnahmen umsetzbar sind. Grundlage war ein flexibler und ressourcensparender Umgang mit bestehender Infrastruktur, um langlebige Infrastruktur an die sich deutlich schneller ändernden gesellschaftlichen An- sprüche an den öffentlichen Raum anzupassen. In diesem Rahmen wurden unter ande- rem Markierungs- und Beschilderungslösungen in den Fokus genommen. Die entwickelten „Leitmaßnahmen“ werden bei vollständiger Umsetzung als geeigne- tes Maßnahmenbündel betrachtet, um die Zielsetzung zu erreichen und trotzdem flexi- bel in der konkreten Ausgestaltung zu bleiben und ein alltagstaugliches Quartier für sämtliche Verkehrsmittel zu erhalten. Die Leitmaßnahmen sollten unbedingt gemein- sam und vollständig beschlossen und umgesetzt werden, da diese Synergieeffekte be- sitzen und sich nur bei vollständiger Umsetzung die erwarteten Wirkungen entfalten können. Die „Sonstigen Maßnahmen“ bilden eine wirksame Ergänzung dazu und können die Qualität im Quartier zusätzlich steigern. Auf sie kann im Zweifel verzichtet oder eine spätere Umsetzung angestrebt werden, sofern dies politisch gewünscht oder zurzeit verkehrsrechtlich nicht darstellbar ist.Seite 45 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 35 - Die Umsetzung mindestens der Leitmaßnahmen sollte möglichst kurzfristig erfolgen (innerhalb der nächsten 1-2 Jahre), um den umfangreichen Prozess der Bürgerbeteili- gung nicht ins Leere führen zu lassen und Ergebnisse präsentieren zu können. Dies er- scheint als Grundvoraussetzung, um mit den vorgesehenen Maßnahmen auch auf Ver- ständnis und Zustimmung zu stoßen. Das „Bönnsche Viertel“ Combahnviertel könnte mit erfolgreicher Umsetzung in diverser Hinsicht als Modellquartier für die Ausweitung auf weitere Quartiere dienen und ein Baustein zur Transformation innerstädtischer Quartiere mit mehr Aufenthalts- und Lebensqualität werden.Seite 46 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 36 - 8 Anhang Graffitiflächen Tabelle 4: Mögliche Projektwände für gezielte Graffiti-Aktionen (Workshops, Ausschreibungen, etc.) Von-Sandt-Straße 3 Freie Wandfläche Südseite Rheindorfer Str. 13 Freie Wandfläche Südseite Tabelle 5: Mögliche legale Wände für Graffiti („Hall of Fame“) Von-Sandt-Straße 3 Freie Wandfläche Südseite Zusätzliche Karten (im Kartenband zum Bericht) ▪ Grobplanung Combahnstraße ▪ Grobplanung Kaiser-Konrad-StraßeSeite 47 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 37 - Kartenverzeichnis Karte 1: Untersuchungsgebiet .................................................................................................................... 2 Karte 2: Relevante Konfliktfelder in dem „Bönnschen Viertel“ Combahnviertel............................................7 Karte 3: Erforderliche Anpassungen zur Einschränkung des Kfz-Durchgangsverkehrs ................................ 11 Karte 4: Erwartete Auswirkungen auf die Kfz-Verkehrsflüsse .................................................................... 26 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Impressionen aus dem Bonner Combahnviertel ..................................................................... 3 Abbildung 2: Veranstaltungen im Rahmen der Beteiligung zu den Bönnschen Vierteln ............................... 5 Abbildung 3: Grobplanung zur Neuaufteilung des Straßenraumes in der ...................................................... Kaiser-Konrad-Straße (Ausschnitt)............................................................................................................12 Abbildung 4: Good-Practice-Beispiele zur Umnutzung ehemaliger Kfz-Parkplätze .................................... 13 Abbildung 5: Schnitt zur Neuaufteilung des Straßenraumes in der Kaiser-Konrad-Straße ..........................14 Abbildung 6: Übersicht über geplante Querungsstellen im Combahnviertel .............................................. 16 Abbildung 7: Beispielhafte Ausgestaltung einer Querungsstelle auf der Combahnstraße zwischen Professor-Neu-Allee und Von-Sandt-Straße.............................................................................................. 17 Abbildung 8: Empfohlene Umgestaltung der Kreuzungsbereiche in der Combahnstraße (links) und der Kaiser-Konrad-Straße (rechts) ..................................................................................................................18 Abbildung 9: Good-Practice-Beispiel für optimierte Kreuzungsbereiche ................................................... 19 Abbildung 10: Fahrbahnverengung der Rheindorfer Straße am Bröltalbahnweg ........................................21 Abbildung 11: Empfohlener Fußgängerüberweg in der Rheinaustraße .......................................................23 Abbildung 12: Good-Practice-Beispiele zur künstlerischen Gestaltung ungenutzter Flächen ..................... 24 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Erläuterung möglicher Gestaltungselemente des Multifunktionsstreifens ..................................15 Tabelle 2: Berechnungsgrundlage Kostenschätzungen ............................................................................. 30 Tabelle 3: Kostenschätzung der Maßnahmen inklusive Überblick über Fördermöglichkeiten ..................... 33 Tabelle 4: Mögliche Projektwände für gezielte Graffiti-Aktionen (Workshops, Ausschreibungen, etc.) ...... 36 Tabelle 5: Mögliche legale Wände für Graffiti („Hall of Fame“) .................................................................. 36Seite 48 von 58 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Combahnviertel - 38 - Quellenangaben Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Vom 09.04.2025 (BAnz AT 09.04.2025 B2) Allgemeiner Deutscher Automobilclub (ADAC); Elternhaltestellen für Grundschulen. München 2022 Bundesstadt Bonn; Beschlussauszug Sitzung des Rates: Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraum- strategie vom 10.02.2022. Bonn 2022 Bundesstadt Bonn; Erster Maßnahmenkatalog – Bönnsche Viertel. Bonn 2023 Bundesstadt Bonn; Grundsatzbeschluss zur Realisierung nachhaltiger Mobilität in innerstädtischen Wohnquartieren im Rahmen Bönnscher Viertel vom 09.06.2022. Bonn 2022 Bundesstadt Bonn; Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Klimaneutralitäts-Strategie für die Gesamt-Stadt Bonn. Bonn 2022 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA). Köln 2002 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA). Köln 2010 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen zur Anlage des ruhenden Verkehrs (EAR). Köln 2023 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen (E-Klima). Köln 2022 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Hinweise für barrierefreie Verkehrs- anlagen (H BVA). Köln 2011 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt). Köln 2006 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Ad-hoc-Arbeitspapier Ergänzende Handlungsanleitungen zur Anwendung der RASt 06. Köln 2024 Ifok GmbH; Mitwirkungsprozess „Bönnsche Viertel – Lebendige Räume für Menschen“. Düsseldorf 2023 IKS Mobilitätsplanung; Parkraumkonzept Beuel-Zentrum. Kassel 2025 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 06. März 2013 in der Fassung vom 11.Dezember 2024 VE-Kass Ingenieurgesellschaft; Verkehrserhebung Bonn. Köln 2022 _Seite 49 von 58 Seite 50 von 58 Universitätsplatz 12 34127 Kassel info@iks-planung.de www.iks-planung.deSeite 51 von 58 Universitätsplatz �� | ����� Kassel info@iks-planung.de Kartengrundlage: OpenStreetMap (CC BY-SA) Maßstab: �:���� ��� m��� Bönnsche Viertel Legende Bröltalbahnweg Bröltalbahnweg Karte 1: Untersuchungsgebiet Combahnviertel Grenze des Untersuchungsgebietes Einbahnstraßen Unechte Einbahnstraßen Stand: ��.��.����Seite 52 von 58 Karte 2: Relevante Konfliktfelder in dem „Bönnschen Viertel“ Combahnviertel Stand: ��.��.���� Universitätsplatz �� | ����� Kassel info@iks-planung.de Kartengrundlage: OpenStreetMap (CC BY-SA) Maßstab: �:���� ��� m��� Bönnsche Viertel Legende Bröltalbahnweg Bröltalbahnweg Grenze des Untersuchungsgebietes Einbahnstraßen Unechte Einbahnstraßen Relevante Buslinien Bushaltestellen Mischnutzung Geschäftsstraße Fahrradstraße Geplante Fahrradstraße Relevante Konfliktfelder Durchgangsverkehr Gehwegparken Überdimensionierte Kreuzungsbereiche Keine Bevorrechtigung des Radverkehrs P P P P P P P P PSeite 53 von 58 Universitätsplatz �� | ����� Kassel info@iks-planung.de Kartengrundlage: OpenStreetMap (CC BY-SA) Maßstab: �:���� ��� m��� Bönnsche Viertel Legende Bröltalbahnweg Bröltalbahnweg Stand: ��.��.���� Karte 3: Erforderliche Anpassungen zur Einschränkung des Durchgangsverkehrs Grenze des Untersuchungsgebietes Einbahnstraßen: Bestand Unechte Einbahnstraße: Bestand Einbahnstraßen: neu Unechte Einbahnstraße: neu Abbiegebeziehungen St. Augustiner Straße (Bestand)Seite 54 von 58 Universitätsplatz �� | ����� Kassel info@iks-planung.de Kartengrundlage: OpenStreetMap (CC BY-SA) Maßstab: �:���� ��� m��� Bönnsche Viertel Legende Bröltalbahnweg Bröltalbahnweg Stand: ��.��.���� Karte 4: Erwartete Auswirkungen auf die Kfz-Verkehrsflüsse Grenze des Untersuchungsgebietes Einbahnstraßen: Bestand Unechte Einbahnstraßen: Bestand Einbahnstraßen: neu (Empfohlen) Unechte Einbahnstraßen: neu (Empfohlen) Deutliche Reduzierung Leichte Reduzierung Keine Auswirkungen Leichte Erhöhung Deutliche Erhöhung Verkehrsflüsse (erwartete Auswirkungen)Seite 55 von 58 A R Z TA R Z T Universitätsplatz �� | ����� Kassel info@iks-planung.de Kartengrundlage: Bundesstadt Bonn, Amt für Boden- Management und Geoinformation (CC-by-sa 4.0) Bönnsche Viertel Stand: ��.��.����M: �:��� Umgestaltung des Straßenraums Kaiser-Konrad-Straße Legende Ausschnitt aus dem Geoportal Gehweg Querungsstelle Fahrradparken Aufenthalt / Begrünung Ausweichfläche Radverkehr / Ausfahrten Parken P � � �� m Kaiser-Konrad-Straße Kaiser-Konrad-Straße Kaiser-Konrad-Straße Kaiser-Konrad-Straße Kaiser-Konrad-Straße Kaiser-Konrad-Straße Dunantstraße Rathausstraße Rheindorfer Straße Von-Sandt-Straße Professor-Neu-Allee Rheinaustraße P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P A’ A’ A A A’A Bestand PlanungSeite 56 von 58 � � �� m Universitätsplatz �� | ����� Kassel info@iks-planung.de Kartengrundlage: Bundesstadt Bonn, Amt für Boden- Management und Geoinformation (CC-by-sa 4.0) Bönnsche Viertel Legende Ausschnitt aus dem Geoportal Gehweg Querungsstelle Fahrradparken Parken Stand: ��.��.����M: �:��� Umgestaltung des Straßenraums Combahnstraße P P P P P P P P P P P P Combahnstraße Rheindorfer StraßeVon-Sandt-Straße PrinzipskizzeSeite 57 von 58 Universitätsplatz �� | ����� Kassel info@iks-planung.de Kartengrundlage: OpenStreetMap (CC BY-SA) Maßstab: �:���� ��� m��� Bönnsche Viertel Legende Bröltalbahnweg Bröltalbahnweg Stand: ��.��.���� Karte 3: Erforderliche Anpassungen zur Einschränkung des Durchgangsverkehrs Grenze des Untersuchungsgebietes Einbahnstraßen: Bestand Einbahnstraßen: neu Änderung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung Linienverkehr frei Durchfahrt für KFZ verbotenSeite 58 von 58
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de