241458 · Beschlussvorlage
Einrichtung von zwei Stellen bei Feuerwehr und Rettungsdienst
Kerndaten
- Nummer
- 241458
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.12.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 241458 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Einrichtung von zwei Stellen bei Feuerwehr und Rettungsdienst Beratungsfolge Hauptausschuss 03.12.2024 Empfehlung Rat 20.03.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Bei Feuerwehr und Rettungsdienst werden in der Abteilung Ausrüstung und Technik folgende Stellen neu eingerichtet: 1. Sachbearbeiter*in (A 10, LG 2.1 feuerwehrtechnischer Dienst) 2. Atemschutzgerätewart*in (E 7) Begründung Zu 1. Das Sachgebiet „Bekleidung, Fahrzeug- und Gerätetechnik“ bewirtschaftet bei Feuerwehr und Rettungsdienst über 200 Fahrzeuge, rund 500 Atemschutzgeräte, ca. 4.500 Schläuche, ca. 3.500 Armaturen und ca. 7.500 prüfpflichtige sonstige Geräte. Darüber hinaus zählen die Beschaffung, Verwaltung und Unterhaltung von ca. 42.000 Artikeln der Dienst- und Schutzkleidung zu den Aufgaben des Sachgebiets. Lediglich die unter das Medizinprodukte-Gesetz fallenden Gerätschaften des Rettungsdienstes fallen nicht in den Aufgabenbereich dieses Sachgebiets, sondern werden im Sachgebiet Rettungsdienst bewirtschaftet. Alle Fahrzeuge und ein großer Teil der Geräte unterliegen engen Prüfpflichten, was oftmals keinen zeitlichen Aufschub duldet. Im Jahr 2013 wurde die Unterhaltung der Kleingeräte (Auftragswesen und Verwaltung) durch Aufgabenverlagerung vom Fuhrparkmanagement des Personal- und Organisationsamtes zu dem Sachgebiet „Bekleidung, Fahrzeug- und Gerätetechnik“ zusätzlich durch die Sachgebietsleitung ohne zusätzliche Stellenanteile übernommen. Seitdem hat sich die Anzahl der Geräte und der vorgeschriebenen Prüfungen vervielfacht, weshalb diese Aufgabe nicht mehr zusätzlich geleistet werden kann. Darüber hinaus sind auch die Anforderungen an das Unterhalts- und Beschaffungswesen der Fahrzeugtechnik deutlich gestiegen. Insbesondere da die nachgeordneten Stellen bereits eine so starke Arbeitsbelastung aufweisen, kann keine der Aufgaben zusätzlich delegiertSeite 1 von 4 Seite 2 werden. Überdies werden diverse weitere Aufgaben, wie die Arbeitssicherheit (Fertigung von Gefährdungsbeurteilungen), die Abrechnung der Nebentätigkeiten und die Beschaffung bestimmter Ausrüstungsgegenstände ebenfalls durch die Sachgebietsleitung wahrgenommen. Ferner wird auch die Einarbeitung neuer Mitarbeitenden durch die Sachgebietsleitung durchgeführt, um den durch nicht überlappende Stellenbesetzung entstehenden Wissensverlust möglichst gering zu halten. Viele der vorstehend dargestellten Pflichtaufgaben weisen zwischenzeitlich Rückstände auf. Die Ausstattung und technische Betreuung der Einheiten und Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr kann nicht im erforderlichen Umfang gewährleistet werden. Aktuell besteht dadurch eine Überlastungssituation, weshalb dringend Abhilfe geboten ist. Interne Schritte zur Prozessoptimierung und Outsourcing von Arbeitsprozessen sind bereits erfolgt. Die neue Stelle wird federführend für die Sachbearbeitung der Kleingerätebewirtschaftung zuständig sein und in den anderen Aufgabenbereichen nach Bedarf unterstützen. Auf Grund der Komplexität der feuerwehrtechnischen Zusammenhänge im Aufgabengebiet soll eine feuerwehrtechnische Ausbildung zur Aufgabenerfüllung vorhanden sein. Da die Stelle kurzfristig besetzt werden muss, soll zunächst eine interne Ausschreibung in der LG 2.1 des feuerwehrtechnischen Dienstes durchgeführt werden. Eine Besetzung ist hier ebenfalls aus der LG 1.2 heraus, unter Anwendung der Regelung nach §14 LVO Feu NRW möglich. Die Stelle wird anteilig (15%) über Gebühren des Rettungsdienstes refinanziert. Zu 2. Wegen umfangreicherer technischer Ausstattung und strengeren Vorschriften hinsichtlich Arbeitsschutz, Prüfgrundsätzen sowie der Hygiene ist der Personalbedarf im Bereich der Atemschutzwerkstatt gestiegen. Der Arbeitszuwachs kann durch die verfügbaren Personalressourcen nicht dauerhaft getragen werden. Dadurch ist die Versorgung mit Atemschutzgeräten und Atemanschlüssen von Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr gefährdet, was sich in Summe auf die Einsatzbereitschaft auswirkt. Zeitweise musste auch der Übungsbetrieb der Freiwilligen Feuerwehr eingeschränkt werden. Immer wieder auftretende Belastungsspitzen durch eine hohe Anzahl zu reinigender und prüfpflichtiger Geräte nach größeren Einsätzen oder Übungen und durch vorgeschriebene Wartungsintervalle werden durch Nebentätigkeiten seit Herbst 2023 abgemildert. Die Mitarbeit im Rahmen der Nebentätigkeiten ist nur mit einem vergleichsweise geringen Stundenanteil möglich. Zur Kompensation wird hier eine weitere Vollzeitstelle benötigt. Die neue Stelle soll in E7 eingerichtet werden.Seite 2 von 4 Seite 3 Neben den beiden oben genannten Bereichen ist auch in der Kleiderkammer die Personalsituation derzeit sehr angespannt. Die Anzahl der Kleidungsstücke und der damit verbundene Aufwand in Beschaffung, Prüfung, Reparatur und Reinigung ist erheblich gestiegen. Durch die Unterdeckung kommt es auch im Bereich des Service für die Freiwillige Feuerwehr zu teils langen Wartezeiten. Weiterhin wird hier versucht, mit zusätzlichen Nebentätigkeiten Belastungsspitzen aufzufangen. Diese weisen jedoch auf Grund des je Mitarbeitenden geringen Zeitanteils eine relativ geringe Kontinuität auf und können nicht das Aufgabenspektrum von Vollzeitmitarbeitenden vollumfänglich ersetzen. Darüber hinaus unterstützen sich die festangestellten Mitarbeitenden der Werkstätten nach Bedarf und Qualifikation gegenseitig. Durch die zusätzliche Stelle in der Atemschutzwerkstatt nach 2. wird auch eine mögliche Entlastung der Kleiderkammer angestrebt, indem der/die Mitarbeitende als Springerfunktion zeitweise in diesem Aufgabengebiet unterstützen soll. Im Bereich der Bekleidungsbewirtschaftung ist ein großer Teil des zusätzlichen Aufwandes auch auf die gestiegene Zahl der Mitarbeitenden im Rettungsdienst und die kurzen Reinigungs-, Wartungs- und Ersatzbeschaffungsintervalle dort zurückzuführen. Entsprechende Personalkostenanteile werden bei dem dort dauerhaft eingesetzten Personal in der Gebührenkalkulation des Rettungsdienstes berücksichtigt und sorgen insoweit für eine teilweise Refinanzierung. Neben den Werkstätten in der Abteilung „Ausrüstung und Technik“ besteht auch im Katastrophenschutzlager Personalbedarf. Hier war vorgesehen, dass bedarfsweise Unterstützung aus den Werkstätten des Sachgebiets „Bekleidung, Fahrzeug- und Gerätetechnik“ heraus geleistet wird. Diese Unterstützung ist wie beschrieben seit einiger Zeit nicht mehr möglich. Nach der Einrichtung der beiden neuen Stellen und der Ausweitung von Nebentätigkeiten wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überprüfen sein. Sollte sich dann weitergehender Bedarf zeigen würde dieser erneut zum Beschluss vorgelegt. Die Stellen sollen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingerichtet werden. Für das Jahr 2024 wurden die Personalkosten ab dem 1. September 2024 berechnet. Die nicht refinanzierten Personalkosten für das Jahr 2024 können aus dem laufenden Personalkostenbudget gedeckt werden. Die Personalkosten für das Haushaltsjahr 2025 ff. werden nach Beschluss für die Haushaltsplanung 2025/2026 nachgemeldet. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.02.19 1.02.21 Brandschutz Rettungsdienst 3702191 3702211 3702212 Gefahrenabwehr Notfallrettung Notarztdienst Investive Kosten der MaßnahmeSeite 3 von 4 Seite 4 Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2024: 54.835,78 € 2025: 169.918,72 € 2026: 175.016,29 € 2027: 180.266,78 € 2028: 185.674,78 € 2029: 191.245,02 € 137000200/70.1000 2024: 49.860,39 € 2025: 154.285,99 € 2026: 158.914,57 € 2027: 163.682,01 € 2028: 168.592,47 € 2029: 173.650,24 € Einzahlungen / Erträge 2024: 4.975,39 € 2025: 15.632,73 € 2026: 16.101,72 € 2027: 16.584.77 € 2028: 17.082,31 € 2029: 17.594,78 € Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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