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241458 · Beschlussvorlage

Einrichtung von zwei Stellen bei Feuerwehr und Rettungsdienst

Nummer
241458
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.12.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 03.12.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
241458
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Einrichtung von zwei Stellen bei Feuerwehr und
Rettungsdienst
Beratungsfolge
Hauptausschuss 03.12.2024 Empfehlung
Rat 20.03.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Bei Feuerwehr und Rettungsdienst werden in der Abteilung Ausrüstung und
Technik folgende Stellen neu eingerichtet:
1. Sachbearbeiter*in (A 10, LG 2.1 feuerwehrtechnischer Dienst)
2. Atemschutzgerätewart*in (E 7)
Begründung
Zu 1.
Das Sachgebiet „Bekleidung, Fahrzeug- und Gerätetechnik“ bewirtschaftet bei
Feuerwehr und Rettungsdienst über 200 Fahrzeuge, rund 500
Atemschutzgeräte, ca. 4.500 Schläuche, ca. 3.500 Armaturen und ca. 7.500
prüfpflichtige sonstige Geräte. Darüber hinaus zählen die Beschaffung,
Verwaltung und Unterhaltung von ca. 42.000 Artikeln der Dienst- und
Schutzkleidung zu den Aufgaben des Sachgebiets. Lediglich die unter das
Medizinprodukte-Gesetz fallenden Gerätschaften des Rettungsdienstes fallen
nicht in den Aufgabenbereich dieses Sachgebiets, sondern werden im
Sachgebiet Rettungsdienst bewirtschaftet. Alle Fahrzeuge und ein großer Teil
der Geräte unterliegen engen Prüfpflichten, was oftmals keinen zeitlichen
Aufschub duldet.
Im Jahr 2013 wurde die Unterhaltung der Kleingeräte (Auftragswesen und
Verwaltung) durch Aufgabenverlagerung vom Fuhrparkmanagement des
Personal- und Organisationsamtes zu dem Sachgebiet „Bekleidung, Fahrzeug-
und Gerätetechnik“ zusätzlich durch die Sachgebietsleitung ohne zusätzliche
Stellenanteile übernommen. Seitdem hat sich die Anzahl der Geräte und der
vorgeschriebenen Prüfungen vervielfacht, weshalb diese Aufgabe nicht mehr
zusätzlich geleistet werden kann. Darüber hinaus sind auch die Anforderungen
an das Unterhalts- und Beschaffungswesen der Fahrzeugtechnik deutlich
gestiegen. Insbesondere da die nachgeordneten Stellen bereits eine so starke
Arbeitsbelastung aufweisen, kann keine der Aufgaben zusätzlich delegiertSeite 1 von 4
Seite 2
werden.
Überdies werden diverse weitere Aufgaben, wie die Arbeitssicherheit (Fertigung
von Gefährdungsbeurteilungen), die Abrechnung der Nebentätigkeiten und die
Beschaffung bestimmter Ausrüstungsgegenstände ebenfalls durch die
Sachgebietsleitung wahrgenommen. Ferner wird auch die Einarbeitung neuer
Mitarbeitenden durch die Sachgebietsleitung durchgeführt, um den durch nicht
überlappende Stellenbesetzung entstehenden Wissensverlust möglichst gering
zu halten.
Viele der vorstehend dargestellten Pflichtaufgaben weisen zwischenzeitlich
Rückstände auf. Die Ausstattung und technische Betreuung der Einheiten und
Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr kann nicht im erforderlichen Umfang
gewährleistet werden. Aktuell besteht dadurch eine Überlastungssituation,
weshalb dringend Abhilfe geboten ist.
Interne Schritte zur Prozessoptimierung und Outsourcing von Arbeitsprozessen
sind bereits erfolgt.
Die neue Stelle wird federführend für die Sachbearbeitung der
Kleingerätebewirtschaftung zuständig sein und in den anderen
Aufgabenbereichen nach Bedarf unterstützen.
Auf Grund der Komplexität der feuerwehrtechnischen Zusammenhänge im
Aufgabengebiet soll eine feuerwehrtechnische Ausbildung zur
Aufgabenerfüllung vorhanden sein. Da die Stelle kurzfristig besetzt werden
muss, soll zunächst eine interne Ausschreibung in der LG 2.1 des
feuerwehrtechnischen Dienstes durchgeführt werden. Eine Besetzung ist hier
ebenfalls aus der LG 1.2 heraus, unter Anwendung der Regelung nach §14
LVO Feu NRW möglich.
Die Stelle wird anteilig (15%) über Gebühren des Rettungsdienstes refinanziert.
Zu 2.
Wegen umfangreicherer technischer Ausstattung und strengeren Vorschriften
hinsichtlich Arbeitsschutz, Prüfgrundsätzen sowie der Hygiene ist der
Personalbedarf im Bereich der Atemschutzwerkstatt gestiegen. Der
Arbeitszuwachs kann durch die verfügbaren Personalressourcen nicht
dauerhaft getragen werden. Dadurch ist die Versorgung mit Atemschutzgeräten
und Atemanschlüssen von Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr
gefährdet, was sich in Summe auf die Einsatzbereitschaft auswirkt. Zeitweise
musste auch der Übungsbetrieb der Freiwilligen Feuerwehr eingeschränkt
werden.
Immer wieder auftretende Belastungsspitzen durch eine hohe Anzahl zu
reinigender und prüfpflichtiger Geräte nach größeren Einsätzen oder Übungen
und durch vorgeschriebene Wartungsintervalle werden durch Nebentätigkeiten
seit Herbst 2023 abgemildert. Die Mitarbeit im Rahmen der Nebentätigkeiten ist
nur mit einem vergleichsweise geringen Stundenanteil möglich.
Zur Kompensation wird hier eine weitere Vollzeitstelle benötigt. Die neue Stelle
soll in E7 eingerichtet werden.Seite 2 von 4
Seite 3
Neben den beiden oben genannten Bereichen ist auch in der Kleiderkammer
die Personalsituation derzeit sehr angespannt. Die Anzahl der Kleidungsstücke
und der damit verbundene Aufwand in Beschaffung, Prüfung, Reparatur und
Reinigung ist erheblich gestiegen. Durch die Unterdeckung kommt es auch im
Bereich des Service für die Freiwillige Feuerwehr zu teils langen Wartezeiten.
Weiterhin wird hier versucht, mit zusätzlichen Nebentätigkeiten
Belastungsspitzen aufzufangen. Diese weisen jedoch auf Grund des je
Mitarbeitenden geringen Zeitanteils eine relativ geringe Kontinuität auf und
können nicht das Aufgabenspektrum von Vollzeitmitarbeitenden vollumfänglich
ersetzen.
Darüber hinaus unterstützen sich die festangestellten Mitarbeitenden der
Werkstätten nach Bedarf und Qualifikation gegenseitig. Durch die zusätzliche
Stelle in der Atemschutzwerkstatt nach 2. wird auch eine mögliche Entlastung
der Kleiderkammer angestrebt, indem der/die Mitarbeitende als
Springerfunktion zeitweise in diesem Aufgabengebiet unterstützen soll.
Im Bereich der Bekleidungsbewirtschaftung ist ein großer Teil des zusätzlichen
Aufwandes auch auf die gestiegene Zahl der Mitarbeitenden im Rettungsdienst
und die kurzen Reinigungs-, Wartungs- und Ersatzbeschaffungsintervalle dort
zurückzuführen. Entsprechende Personalkostenanteile werden bei dem dort
dauerhaft eingesetzten Personal in der Gebührenkalkulation des
Rettungsdienstes berücksichtigt und sorgen insoweit für eine teilweise
Refinanzierung.
Neben den Werkstätten in der Abteilung „Ausrüstung und Technik“ besteht
auch im Katastrophenschutzlager Personalbedarf. Hier war vorgesehen, dass
bedarfsweise Unterstützung aus den Werkstätten des Sachgebiets
„Bekleidung, Fahrzeug- und Gerätetechnik“ heraus geleistet wird. Diese
Unterstützung ist wie beschrieben seit einiger Zeit nicht mehr möglich. Nach
der Einrichtung der beiden neuen Stellen und der Ausweitung von
Nebentätigkeiten wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überprüfen sein.
Sollte sich dann weitergehender Bedarf zeigen würde dieser erneut zum
Beschluss vorgelegt.
Die Stellen sollen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingerichtet werden. Für das
Jahr 2024 wurden die Personalkosten ab dem 1. September 2024 berechnet.
Die nicht refinanzierten Personalkosten für das Jahr 2024 können aus dem
laufenden Personalkostenbudget gedeckt werden. Die Personalkosten für das
Haushaltsjahr 2025 ff. werden nach Beschluss für die Haushaltsplanung
2025/2026 nachgemeldet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.02.19
1.02.21
Brandschutz
Rettungsdienst
3702191
3702211
3702212
Gefahrenabwehr
Notfallrettung
Notarztdienst
Investive Kosten der MaßnahmeSeite 3 von 4
Seite 4
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2024: 54.835,78
€
2025: 169.918,72
€
2026: 175.016,29
€
2027: 180.266,78
€
2028: 185.674,78
€
2029: 191.245,02
€
137000200/70.1000 2024: 49.860,39
€
2025: 154.285,99
€
2026: 158.914,57
€
2027: 163.682,01
€
2028: 168.592,47
€
2029: 173.650,24
€
Einzahlungen /
Erträge
2024: 4.975,39 €
2025: 15.632,73 €
2026: 16.101,72 €
2027: 16.584.77 €
2028: 17.082,31 €
2029: 17.594,78 €
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 04:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de