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241457 · Beschlussvorlage

Einrichtung einer neuen Stelle Projektleitung Neues Quartier Bundesviertel

Nummer
241457
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.09.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 19.09.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 26.09.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 241457-01 AA Koalitionsänderungsantrag: Einrichtung einer neuen Stelle Projektleitung Neues Quartier Bundesviertel Antrag zur Vorlage 241457

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Beschlussvorlage
öffentlich
241457
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Einrichtung einer neuen Stelle Projektleitung Neues
Quartier Bundesviertel
Beratungsfolge
Hauptausschuss 19.09.2024 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
25.09.2024 Empfehlung
Rat 26.09.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Im Amt für Wirtschaftsförderung wird eine neue Stelle „Projektleitung Neues
Quartier Bundesviertel (E 14) neu eingerichtet.
Begründung
Der Rat hat in verschiedenen Beschlüssen die Weiterführung des Projekts
Neues Quartier Bundesviertel mindestens bis zum Ablauf des Rücktrittsrechts
zum 30.06.2026 beschlossen.
Sofern das Projekt realisiert werden sollte, ist mit einer Bearbeitungsdauer bis
zur Fertigstellung voraussichtlich im Jahr 2035 zu rechnen.
Das Projekt bindet in der Abteilung Liegenschaften des Amtes für
Wirtschaftsförderung bereits seit über zwei Jahren hohe Kapazitäten. Neben
der Tatsache, dass die erforderlichen Leistungen auf Dauer nicht allein durch
das Bestandspersonal gedeckt werden können, erfordert eine qualitativ
hochwertige Weiterführung des komplexen Projekts weitere Unterstützung.
Bislang wird die Projektleitung durch den Abteilungsleiter Liegenschaften in
Personalunion wahrgenommen.
Hauptamtliche städtische Projektleitung NQB
Als nächste Schritte im Projekt sind seitens der Stadt insbesondere die
folgenden Aufgaben durch eine hauptamtliche Projektleitung NQB zu
gewährleisten.
￿ Strukturierung der Vergabe
(Baufelder, Konzeptvergabe, Vergabemodell, Baulogistik etc.)
￿ Gesamtsteuerung des Vorhabens aus städtischer SichtSeite 1 von 3
Seite 2
(Koordinierung der planenden und bauenden Einheit mit den anderen
städtischen Akteuren sowie der unterschiedlichen Vergabeverfahren)
￿ Steuerung des Bebauungsplanverfahrens (Planfeststellung,
Freiraumplanung, Erschließungsplanung etc.)
￿ Begleitung und Steuerung des politischen Entscheidungsprozesses
￿ Kontinuierliche Überwachung und Analyse der Wirtschaftlichkeit
￿ Koordination der externen Projektbeteiligten
Aus Sicht der Verwaltung erfordert dieses Großprojekt dringend weitere
Kompetenzen - baufachlicher Sachverstand in der Kombination mit Erfahrung
in der Projektentwicklung. Die Projektleitung würde unmittelbar an die
Abteilungsleitung Liegenschaften berichten. Die Stelle soll nach E14 TVöD
vergütet werden.
Die Stelle soll aus Gründen der Personalgewinnung unbefristet eingerichtet
werden, da hochqualifiziertes und erfahrenes Personal für solch ein Projekt in
aller Regel nicht für ein befristetes Arbeitsverhältnis zu gewinnen ist. Sofern
eine Entscheidung dahingehend getroffen wird, dass das Projekt Neues
Quartier Bundesviertel nicht weiterverfolgt wird, wäre eine kompetente
Fachkraft mit dem entsprechenden fachlichen Hintergrund und der
Projektleitungserfahrung sowohl bei anderen großen Investorenprojekten der
Stadt oder bei städtischen Bauvorhaben z.B. der Weiterentwicklung des
Stadthauses, entweder in der Verwaltung oder in der
Stadtentwicklungsgesellschaft ohne weiteres einzusetzen.
Im Falle einer Nicht-Einstellung städtischen Personals müssten deutlich höhere
Mittel für eine externe Beauftragung der Leistung aufgewendet werden. Die
Refinanzierung der Stelle kann aus dem Projektbudget bereitgestellt werden
(bis zu 140.000 Euro aus 123000128/72.1000).
Mit dieser Entscheidung ist keine Entscheidung über eine etwaige
Einbeziehung der Stadtentwicklungsgesellschaft Bonn (SEG)
vorweggenommen. Unabhängig davon, ob seitens der
Stadtentwicklungsgesellschaft Bonn (SEG) als Dienstleisterin Teile des
Projekts in Zukunft übernommen werden, ist auf Seiten der Stadt als
Grundstückseigentümerin, Vorhabenträgerin und maßgeblich am Projekt
Beteiligte ein sehr hohes Maß an Bearbeitung und Abstimmung heute und in
Zukunft erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
01.28 Liegenschaftsmanagement 01.28.02 Grundstücksbew../Liegenschaft.Seite 2 von 3
Seite 3
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Personalaufwendungen
2025:113.062,86
2026:116.454,74
2027:119.948,38
2028:123.546,84
2029:127.253,24
123000128/70.1000 2025:113.062,86
2026:116.454,74
2027:119.948,38
2028:123.546,84
2029:127.253,24
123000128/72.10
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de