241456 · Dringlichkeitsantrag
CDU-Dringlichkeitsantrag: VG Köln: Fahrradstraße in Bonn-Ückesdorf ist rechtswidrig
Kerndaten
- Nummer
- 241456
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 23.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 241456 Antragsteller/in: MdL Guido Déus Stv. David Lutz CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 21.08.2024 CDU-Dringlichkeitsantrag: VG Köln: Fahrradstraße in Bonn-Ückesdorf ist rechtswidrig Beratungsfolge Rat 29.08.2024 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Kurzfristig ist die Pressemitteilung des VG Köln: "Fahrradstraße in Bonn- Ückesdorf ist rechtswidrig" veröffentlicht worden. Da ab der kommenden Woche wieder vergleichbare Markierungsarbeiten in Bonn beginnen sollen, kann nicht bis zur nächsten regulären Ratssitzung mit der Thematik gewartet werden. Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Sachstand in Sachen Urteil des VG Köln, Aktenzeichen: 18 L 1279/24 und zeigt mögliche Auswirkungen sowie Lösungsszenarien inkl. finanzieller Belastungen auf. 2. Sofortiger Planungs- bzw. Baustopp aller Maßnahmen, bei denen keine unverhältnismäßigen Vertragsstrafen drohen und wo eine vergleichbare gerichtliche Einschätzung absehbar ist. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de