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241451-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum FDP-Dringlichkeitsantrag: Windkraftprojekt Haselingsberg/Heiderhof

Nummer
241451-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 26.09.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Kenntnisnahme
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  1. 241451 FDP-Dringlichkeitsantrag: Windkraftprojekt Haselingsberg/Heiderhof

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241451-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Stellungnahme zum FDP-Dringlichkeitsantrag:
Windkraftprojekt Haselingsberg/Heiderhof
Beratungsfolge
Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
11.09.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zum Dringlichkeitsantrag wurden die Stadtwerke Bonn um Stellungnahme
gebeten:
Zu 1. Die Stadtwerke Bonn werden das Windpark-Projekt am Haselingsberg
zunächst nicht weiter verfolgen. Bei Untersuchungen vor Ort wurde festgestellt,
dass ein Wespenbussard seinen Horst anders als im Vorjahr in Richtung der
geplanten Standorte verlagert hat.
Die Stadtwerke Bonn hatten den Bau von bis zu drei Windenergieanlagen
geplant, die Strom für maximal 13.000 Haushalte hätten liefern können. Die
Standorte sind abhängig gewesen von verfügbaren Flächen. Konkret
vorangetrieben wurden zuletzt die Pläne für den Bau von zwei Anlagen, da die
Erkenntnisse der ersten artenschutzrechtlichen Voruntersuchung bereits im
vergangenen Jahr dem Bau einer dritten Windenergieanlage entgegenstanden.
Das Areal der beiden verbleibenden geplanten Windenergieanlagen hat ein
spezialisiertes Gutachterbüro im Auftrag der Stadtwerke bis zuletzt untersucht.
Dabei wurde festgestellt, dass der Wespenbussard seinen Horst entgegen der
Situation zur Voruntersuchung im vergangenen Jahr verlagert hat und sich nun
im 500-Meter-Radius eines der beiden verbliebenen geplanten Windräder
befindet. Dies ist laut Bundesnaturschutzgesetz ein KO-Kriterium für den Bau.
Eine Verschiebung des Standorts hätte das Windrad aus der Kahlfläche in eine
Laubwaldfläche gebracht. In NRW kommen allerdings nur Nadelwald- und
Kahlflächen für den Bau von Windenergieanlagen infrage. Damit ist am
Standort derzeit keine wirtschaftliche Grundlage mehr gegeben und deswegen
haben die Stadtwerke beschlossen das Projekt bis auf Weiteres zu beenden.
Sollte sich die Greifvögel-Situation am Standort nachhaltig verändern, könnten
die Planungen wieder aufgenommen werden.
Zu 2. Die Gesamtstrategie der Eigenerzeugung der Stadtwerke beinhaltet
neben den geplanten Windkraftanlagen auf Bonner Gebiet zahlreiche weitere
Engagements in Wind- und Solarprojekten.
Fester Bestandteil des Ausbaus von Erneuerbaren Energien ist der mit derSeite 1 von 3
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Stadtverwaltung geschlossene Rahmenvertrag um die städtischen
Liegenschaften sukzessive mit PV-Modulen auszustatten. Um das Tempo beim
kommunalen PV-Ausbau weiter zu erhöhen, hat das SGB als Teil der
Zusammenarbeit eine Ausschreibung zur statischen Prüfung von Dachflächen
veröffentlicht. Der Auftrag ist seit dem 01.08 vergeben. SWB konnte zum 01.07
Rahmenverträge mit drei Fachpartnern schließen, um sich
Installationskapazitäten für zukünftige Projekte im kommunalen und
gewerblichen Bereich zu sichern.
Auch die SWB-Liegenschaften werden sukzessive mit PV-Anlagen
ausgestattet. So sind die Gebäude am Standort Karlstraße bereits mit PV-
Anlagen von rund 150 kWp Leistung ausgestattet. Nach einer ausführlichen
Analyse der Machbarkeit, insbesondere im Hinblick auf Statik und
Netzanschluss, wurden in diesem Jahr bereits zwei weitere PV-Anlagen auf
SWB-Gebäuden errichtet. Eine auf der SWB-Zentrale mit einer Leistung von
35,31 kWp und eine auf dem Verwaltungsgebäude des BTH Beuel mit einer
Leistung von 51,66 kWp. Die PV-Anlage auf der SWB-Zentrale wurde am
05.08.2024 erfolgreich in Betrieb genommen und wird jährlich etwa 32.000 kWh
erzeugen. Die PV-Anlage auf dem Verwaltungsgebäude des BTH Beuel wird in
den kommenden Wochen ebenfalls in Betrieb gehen und jährlich etwa 45.000
kWh produzieren. Ebenfalls wird beim geplanten Umbau des Betriebshofs in
Friesdorf die Errichtung einer bis zu 2 MW großen PV-Anlage mitgeplant.
Zusätzlich ist geplant, das neue Parkhaus in der Karlstraße mit Aufdach- und
Fassaden-PV mit einer Leistung von ca. 290 kWp auszustatten.
Weitere kommunale Projekte stehen kurz vor Baubeginn, z.B. der Hochbunker
in der Lotharstraße mit ca. 60 kWp oder das Katastrophenschutzzentrum in
Beuel mit < 170 kWp.
In Ergänzung zu den oben genannten Projekten wurde mit Inbetriebnahme des
Kitaneubaus in der Limpericher Straße 122b durch uns die erste PV-Anlage in
Kombination mit einem Gründach umgesetzt. Ebenso wurde die dritte
Bürgerbeteiligungsanlage aus dem Jahr 2023 auf der Sporthalle Wittestraße
am 13.08.2024 in Betrieb genommen.
Parallel wird für die Energieproduktion auch der Plan zum Bau einer
Flusswasserwärmepumpe in Plittersdorf vorangetrieben.
Darüber hinaus werden im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung
gemeinsam mit der Stadtverwaltung weitere Potentiale der regenerativen
Energieerzeugung auf Bonner Stadtgebiet identifiziert. Die Fertigstellung der
Kommunalen Wärmeplanung ist für das Q1 2025 geplant. Eng mit der
Kommunalen Wärmeplanung verzahnt ist der Steckbrief „Erneuerbare Energien
Flächenanalyse“ aus dem Klimaplan. Die Ergebnisse sollen bis Ende des
Jahres vorliegen. Die EE-Flächenanalyse hat das Ziel, Gebiete zu
identifizieren, die für die zukünftige Energieversorgung Bonns besondere
Wichtigkeit haben. Dafür werden alle Potentiale im Stadtgebiet Bonn überprüft
und im Hinblick auf ihre Machbarkeit bewertet. Besonders geeignete Flächen
können somit für die Nutzung durch Erneuerbare Energien (Wärme und Strom)
sowie Speicher priorisiert werden. Die Analyse-Ergebnisse werden in Form
einer digitalen Karte aufbereitet.
Mit dem modernisierten, wasserstofffähigen HKW Nord werden zukünftig rund
70 Prozent des Strombedarfs umweltfreundlich gedeckt. Zurzeit finden
vorbereitende Arbeiten für den Testbetrieb der wasserstofffähigen Turbine im
Heizkraftwerk Nord statt. Der Antrag des Wasserstoffkernnetzes in Deutschland
wurde am 22. Juli 2024 von den Fernleitungsnetzbetreibern bei derSeite 2 von 3
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Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht. Im Rahmen des
Konsultationsverfahrens konnte bis zum 06. August 2024 Stellungnahmen zu
diesem Antrag bei der BNetzA eingereicht werden. Diese Möglichkeit nahm die
SWB wahr, um die Relevanz der zeitnahen Fertigstellung des
Wasserstoffkernnetzes bis 2032 und die Anbindung Bonns für die Erreichung
der CO2-Neutralität bis 2035 herauszuarbeiten.
Auch bundesweit engagiert sich der Energieversorger über den Stadtwerke-
Verbund Trianel bereits jetzt für den Bau von Wind- und Solarparks. Noch in
diesem Jahr wird ein Solarpark mit einer installierten Leistung von ca. 20 MWp
und einer prognostizierten Erzeugung von ca. 21.600 MWh (Anteil EnW hieran:
ca. 3 MWp und ca. 3.200 MWh) den Betrieb aufnehmen. Ferner stehen in 2024
noch Investitionsentscheidungen für Windparks mit einer gesamten installierten
Leistung von ca. 120 MW und einer prognostizierten Erzeugung von ca.
300.000 MWh an (Anteil EnW hieran: ca. 10 MW und ca. 25.000 MWh), deren
Inbetriebnahme in 2026 erwartet wird.
Zu 3. Die Stadtwerke untersuchen aktuell auch weitere potentielle Standorte für
Erneuerbare Energien im regionalen Umfeld. Hierfür wurden Gespräche mit im
Rhein-Sieg-Kreis tätigen Projektentwicklern im Wind- und Solarbereich
aufgenommen, um Möglichkeiten der Kooperation zu prüfen. Ferner sind
Gespräche mit allen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises geplant, um weitere
Möglichkeiten der Kooperation bei der Erzeugung Erneuerbarer Energien
auszuloten.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 12:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de