241447-03 AA · Änderungsantrag
Grüne-Änderungsantrag: Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Sebastianstraße in Endenich Antrag zur Vorlage 241447
Kerndaten
- Nummer
- 241447-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 07.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Flodelingsweg Hauptort
- Sebastianstraße
- Röckumstraße
- Carl-Troll-Straße
- Endenich
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 241447-03 AA Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Bonn Dr. Ursula Bach 07.05.2026 gez. Bonnie Grüne-Änderungsantrag: Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Sebastianstraße in Endenich Antrag zur Vorlage 241447 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Bezirksvertretung Bonn möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Anordnung einer durchgehenden streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Sebastianstraße zwischen Röckumstraße und Carl-Troll-Straße erneut zu prüfen und umzusetzen. Begründung Die Verwaltung stellt in ihrer Stellungnahme selbst fest, dass im Bereich der Sebastianstraße besondere verkehrliche Gefahrenlagen bestehen. Auf Grundlage dieser Situation hält die Verwaltung bereits eine streckenbezogene Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zwischen Röckumstraße und Flodelingsweg rechtlich für möglich und beabsichtigt deren Umsetzung. Dadurch verändert sich jedoch zugleich die Bewertung des verbleibenden Abschnitts bis zur Carl-Troll-Straße. Die bislang angeführte Begründung, ein Lückenschluss sei wegen einer Gesamtlänge von ca. 650 Metern nicht möglich, greift nach Einrichtung des zusätzlichen Tempo-30-Abschnitts nicht mehr in gleicher Weise. Der verbleibende Abschnitt zwischen Flodelingsweg und Carl- Troll-Straße unterschreitet nach überschlägiger Betrachtung die bislang von der Verwaltung angeführte Länge von 500 Metern deutlich. Darüber hinaus spricht aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie der Verständlichkeit und Einheitlichkeit der Verkehrsführung vieles gegen einen kurzen verbleibenden Tempo-50-Abschnitt zwischen mehreren Tempo-30-Seite 1 von 2 Seite 2 Bereichen. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung daher, den verbleibenden Abschnitt unter Berücksichtigung der neuen Gesamtsituation, der aktuellen Spielräume der StVO-Novelle sowie der Zielsetzung eines sicheren und zusammenhängenden Schul-, Fuß- und Radverkehrs erneut zu bewerten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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