← Vorlagen

241447-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Sebastianstraße in Endenich

Nummer
241447-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Carl-Troll-Straße Straße· Poppelsdorf, Bonn Hauptort
  • Sebastianstraße Straße· Poppelsdorf, Bonn
  • Röckumstraße Straße· Endenich, Bonn
  • Flodelingsweg Straße· Endenich, Bonn
  • Rochusstraße Straße· Duisdorf, Hardtberg
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Poppelsdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 601 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 241447 Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Sebastianstraße in Endenich

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.670 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241447-02 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Einrichtung
einer Tempo 30-Zone in der Sebastianstraße in
Endenich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Beantragt wird die Herabsetzung der innerorts grundsätzlich zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h auf der Sebastianstraße für
die Strecke zwischen den Einmündungen Röckumstraße bis Carl-Troll-Straße.
Eine solche Herabsetzung kann angeordnet werden, wenn dies aus Gründen
der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs erforderlich ist, zum Schutz
besonders sensibler, schützenswerter Einrichtungen, zum Lärmschutz, ggf.
auch zur Herstellung zusammenhängender Geschwindigkeitsregelungen
(Lückenschluss). Zudem ermöglichen die aktuellen Regelungen
Geschwindigkeitsbeschränkungen im Umfeld von Fußgängerüberwegen.
Eine solche verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt nach Einzelfallprüfung auf
Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung in Verbindung mit den VwV-StVO und
weiteren Richtlinien als hoheitliche Aufgaben der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde. Derartige Entscheidungen stellen Geschäfte der
laufenden Verwaltung dar.
Die Verwaltung hat die Überprüfung durchgeführt, im Rahmen dessen dazu die
Polizei angehört, eine Lärmwertberechnung und vorab dazu notwendige
Zählungen in Auftrag gegeben. Zu den Prüfergebnissen:
Lückenschluss (nach aktueller Lage):
Ein Lückenschluss zwischen den bestehenden Tempo 30 Bereichen
Röckumstraße und Carl-Troll-Straße ist nicht möglich, da die rechtlichen
Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind. Der Abstand beträgt ca. 650 Meter,
nach geltenden Regelungen ist ein Lückenschluss nur bis zu einer Länge von
maximal 500 Metern vorgesehen.
aus Gründen der Sicherheit und Ordnung:
Die Polizei gibt an, dass es im thematisierten Bereich zu 6 Unfällen in den
letzten drei Jahren gekommen sei. Bei keinem dieser Unfälle sei die
Geschwindigkeit ursächlich gewesen, diese seien auch bei einer HerabsenkungSeite 1 von 5
Seite 2
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h mit hoher
Wahrscheinlichkeit eingetreten.
Schützenswerte Einrichtungen mit direktem Zugang zur Straße befinden sich
nicht im thematisierten Streckenabschnitt.
aus Lärmschutzgründen:
Es wurden Lärmwertberechnungen für den gesamten Streckenabschnitt
durchgeführt, zu jeder Hausnummer wurden mehrere Fassadenpunkte bei der
Berechnung berücksichtigt. Im Ergebnis gibt es keine einzige
Grenzwertüberschreitung, weder tags noch nachts. Eine Reduzierung der
Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen wird damit nicht in Betracht
gezogen.
Fußgängerüberwege:
Mit Inkrafttreten der Änderung der StVO wurde die Anordnung von
innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen
auf 30 km/h (Zeichen 274-30 – zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) im
Bereich von FGÜ erleichtert. Dabei ist im Falle einer Herabsenkung die Länge
der Strecke auf eine Länge von 300 Meter maximal zu begrenzen (also 150
Meter zu jeder Seite des FGÜ´s).
Auf der Sebastianstraße sind zwei Fußgängerüberwege vorhanden (siehe
Anlage 1). Beide Fußgängerüberwege befinden sich im Tempo-50-Bereich. Der
Fußgängerüberweg nahe des Robert-Schumann-Hauses hat zusätzlich eine
Querungshilfe. Das spricht für ein erhöhtes Fußgängeraufkommen, darunter
auch Schulkinder. Auf beiden Seiten der Fahrbahn darf geparkt werden (teils
halb auf dem Gehweg). Auf beiden Fahrbahnseiten befinden sich
Fahrradschutzstreifen. In Fahrtrichtung Poppelsdorf macht die Sebastianstraße
eine leichte Linkskurve, ab der Einmündung Flodelingsweg folgt eine weitere
Linkskurve bei gleichzeitigem Gefälle.
Die Verwaltung hält die Einrichtung von Tempo 30 im Umfeld dieser beiden
Fußgängerüberwege zur Erhöhung der Verkehrssicherheit rechtlich für möglich
und befürwortet diese. Die Verwaltung wird zwischen der Einmündung
Flodelingsweg und der Einmündung Röckumstraße die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabsenken.
Beschlussvorschlag:
Im Übrigen kann die Verwaltung dem Bürgerantrag nicht folgen, sie schlägt der
Bezirksvertretung vor, den Bürgerantrag entsprechend abzulehnen. Der
Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der
Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem
Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gelangt.Seite 2 von 5
Seite 3
Anlage/n
1 Fotos (öffentlich)Seite 3 von 5
FGÜ kurz vor Einmündung Rochusstraße
FGÜ auf Höhe Robert-Schumann-Haus
In Fahrtrichtung Poppelsdorf:Seite 4 von 5
Seite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de