241447-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Sebastianstraße in Endenich
Kerndaten
- Nummer
- 241447-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Carl-Troll-Straße Hauptort
- Sebastianstraße
- Röckumstraße
- Flodelingsweg
- Rochusstraße
- Endenich
- Poppelsdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241447-02 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Stellungnahme zum Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Sebastianstraße in Endenich Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Beantragt wird die Herabsetzung der innerorts grundsätzlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h auf der Sebastianstraße für die Strecke zwischen den Einmündungen Röckumstraße bis Carl-Troll-Straße. Eine solche Herabsetzung kann angeordnet werden, wenn dies aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs erforderlich ist, zum Schutz besonders sensibler, schützenswerter Einrichtungen, zum Lärmschutz, ggf. auch zur Herstellung zusammenhängender Geschwindigkeitsregelungen (Lückenschluss). Zudem ermöglichen die aktuellen Regelungen Geschwindigkeitsbeschränkungen im Umfeld von Fußgängerüberwegen. Eine solche verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt nach Einzelfallprüfung auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung in Verbindung mit den VwV-StVO und weiteren Richtlinien als hoheitliche Aufgaben der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Derartige Entscheidungen stellen Geschäfte der laufenden Verwaltung dar. Die Verwaltung hat die Überprüfung durchgeführt, im Rahmen dessen dazu die Polizei angehört, eine Lärmwertberechnung und vorab dazu notwendige Zählungen in Auftrag gegeben. Zu den Prüfergebnissen: Lückenschluss (nach aktueller Lage): Ein Lückenschluss zwischen den bestehenden Tempo 30 Bereichen Röckumstraße und Carl-Troll-Straße ist nicht möglich, da die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind. Der Abstand beträgt ca. 650 Meter, nach geltenden Regelungen ist ein Lückenschluss nur bis zu einer Länge von maximal 500 Metern vorgesehen. aus Gründen der Sicherheit und Ordnung: Die Polizei gibt an, dass es im thematisierten Bereich zu 6 Unfällen in den letzten drei Jahren gekommen sei. Bei keinem dieser Unfälle sei die Geschwindigkeit ursächlich gewesen, diese seien auch bei einer HerabsenkungSeite 1 von 5 Seite 2 der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h mit hoher Wahrscheinlichkeit eingetreten. Schützenswerte Einrichtungen mit direktem Zugang zur Straße befinden sich nicht im thematisierten Streckenabschnitt. aus Lärmschutzgründen: Es wurden Lärmwertberechnungen für den gesamten Streckenabschnitt durchgeführt, zu jeder Hausnummer wurden mehrere Fassadenpunkte bei der Berechnung berücksichtigt. Im Ergebnis gibt es keine einzige Grenzwertüberschreitung, weder tags noch nachts. Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen wird damit nicht in Betracht gezogen. Fußgängerüberwege: Mit Inkrafttreten der Änderung der StVO wurde die Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h (Zeichen 274-30 – zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) im Bereich von FGÜ erleichtert. Dabei ist im Falle einer Herabsenkung die Länge der Strecke auf eine Länge von 300 Meter maximal zu begrenzen (also 150 Meter zu jeder Seite des FGÜ´s). Auf der Sebastianstraße sind zwei Fußgängerüberwege vorhanden (siehe Anlage 1). Beide Fußgängerüberwege befinden sich im Tempo-50-Bereich. Der Fußgängerüberweg nahe des Robert-Schumann-Hauses hat zusätzlich eine Querungshilfe. Das spricht für ein erhöhtes Fußgängeraufkommen, darunter auch Schulkinder. Auf beiden Seiten der Fahrbahn darf geparkt werden (teils halb auf dem Gehweg). Auf beiden Fahrbahnseiten befinden sich Fahrradschutzstreifen. In Fahrtrichtung Poppelsdorf macht die Sebastianstraße eine leichte Linkskurve, ab der Einmündung Flodelingsweg folgt eine weitere Linkskurve bei gleichzeitigem Gefälle. Die Verwaltung hält die Einrichtung von Tempo 30 im Umfeld dieser beiden Fußgängerüberwege zur Erhöhung der Verkehrssicherheit rechtlich für möglich und befürwortet diese. Die Verwaltung wird zwischen der Einmündung Flodelingsweg und der Einmündung Röckumstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabsenken. Beschlussvorschlag: Im Übrigen kann die Verwaltung dem Bürgerantrag nicht folgen, sie schlägt der Bezirksvertretung vor, den Bürgerantrag entsprechend abzulehnen. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 2 von 5 Seite 3 Anlage/n 1 Fotos (öffentlich)Seite 3 von 5 FGÜ kurz vor Einmündung Rochusstraße FGÜ auf Höhe Robert-Schumann-Haus In Fahrtrichtung Poppelsdorf:Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de