241446-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verbesserung des ÖPNV
Kerndaten
- Nummer
- 241446-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241446-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 12.08.2024 Bürgerantrag: Verbesserung des ÖPNV Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 24.09.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt folgendermaßen Stellung zu dem Antrag: Zum Punkt 1: Derzeit werden Informationen bezüglich Betriebsstörungen, inklusiv Fahrtausfällen, schon über alle gängigen digitalen Kanäle der SWB, dazu zählen die Tafeln in Stationen und Haltestellen und die SWB-App, in Echtzeit weitergegeben. Ausfallende Fahrten werden dabei schon mit den technischen Möglichkeiten der SWB bestmöglich dargestellt. Die Anforderungen, Fahrtausfälle noch deutlicher darzustellen, sind von der Verwaltung und der SWB aufgenommen. Möglichkeiten zur Verbesserung werden kontinuierlich überprüft und ggf. umgesetzt. Zum Punkt 2: Alle Busse und Bahnen dürfen grundsätzlich nicht zu früh von einer Haltestelle abfahren. Der Fahrplan legt die Abfahrtzeit bei jeder Fahrt einer Linie von jeder Haltestelle schon fest. Trotzdem lässt sich die zu frühe Abfahrt nicht in jeder Situation vermeiden. Wie z.B. wenn eine Halteposition direkt auf der Fahrbahn liegt, worauf ein verlängerter Halt eines Busses den fließenden Verkehr erheblich behindern kann. Die Verkehrsunternehmen sind letztendlich dazu verpflichtet, ihr Fahrpersonal anzuweisen, den vorgegebenen Fahrplan einzuhalten, insofern die verkehrliche Lage vor Ort es zulässt. Zum Punkt 3: Selbstverständlich sollen alle Busse und Bahnen alle auf dem Fahrplan veröffentlichten Haltestellen anfahren. Bedingt durch geplante Umleitungen und spontane verkehrliche Störungen kann jedoch der Entfall einzelner Haltestellen erfolgen. Die Verkehrsunternehmen sind diesbezüglich dazu verpflichtet, die vorzunehmenden Änderungen von Linienwegen über die gängigen internen Kanäle mit dem Fahrpersonal rechtzeitig und unmissverständlich zu kommunizieren. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in derSeite 1 von 2 Seite 2 Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag mit diesem Votum inhaltlich für erledigt. Hiermit ist das formelle in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de