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241446-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verbesserung des ÖPNV

Nummer
241446-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 24.09.2024 Kenntnisnahme
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  1. 241446 Bürgerantrag: Verbesserung des ÖPNV

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241446-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
12.08.2024
Bürgerantrag: Verbesserung des ÖPNV
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
24.09.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt folgendermaßen Stellung zu dem Antrag:
Zum Punkt 1:
Derzeit werden Informationen bezüglich Betriebsstörungen, inklusiv
Fahrtausfällen, schon über alle gängigen digitalen Kanäle der SWB, dazu
zählen die Tafeln in Stationen und Haltestellen und die SWB-App, in Echtzeit
weitergegeben. Ausfallende Fahrten werden dabei schon mit den technischen
Möglichkeiten der SWB bestmöglich dargestellt.
Die Anforderungen, Fahrtausfälle noch deutlicher darzustellen, sind von der
Verwaltung und der SWB aufgenommen. Möglichkeiten zur Verbesserung
werden kontinuierlich überprüft und ggf. umgesetzt.
Zum Punkt 2:
Alle Busse und Bahnen dürfen grundsätzlich nicht zu früh von einer Haltestelle
abfahren. Der Fahrplan legt die Abfahrtzeit bei jeder Fahrt einer Linie von jeder
Haltestelle schon fest. Trotzdem lässt sich die zu frühe Abfahrt nicht in jeder
Situation vermeiden. Wie z.B. wenn eine Halteposition direkt auf der Fahrbahn
liegt, worauf ein verlängerter Halt eines Busses den fließenden Verkehr
erheblich behindern kann. Die Verkehrsunternehmen sind letztendlich dazu
verpflichtet, ihr Fahrpersonal anzuweisen, den vorgegebenen Fahrplan
einzuhalten, insofern die verkehrliche Lage vor Ort es zulässt.
Zum Punkt 3:
Selbstverständlich sollen alle Busse und Bahnen alle auf dem Fahrplan
veröffentlichten Haltestellen anfahren. Bedingt durch geplante Umleitungen und
spontane verkehrliche Störungen kann jedoch der Entfall einzelner Haltestellen
erfolgen. Die Verkehrsunternehmen sind diesbezüglich dazu verpflichtet, die
vorzunehmenden Änderungen von Linienwegen über die gängigen internen
Kanäle mit dem Fahrpersonal rechtzeitig und unmissverständlich zu
kommunizieren.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in derSeite 1 von 2
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Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag mit diesem Votum
inhaltlich für erledigt. Hiermit ist das formelle in § 24 GO NRW für die Beratung
von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de