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241440 · Mitteilungsvorlage

Klimaplan - Aktueller Sachstand zur Umsetzung der das SGB betreffenden Steckbriefe des Klimaplans 2035 der Bundesstadt Bonn

Nummer
241440
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
27.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 11.09.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241440
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Klimaplan - Aktueller Sachstand zur Umsetzung der
das SGB betreffenden Steckbriefe des Klimaplans
2035 der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
11.09.2024 Kenntnisnahme
Betriebsausschuss SGB 11.09.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Klimaplan - Aktueller Sachstand zur Umsetzung der das SGB
betreffenden Steckbriefe des Klimaplans 2035 der Bundesstadt Bonn
Im August 2023 wurden die das SGB betreffenden Steckbriefe des Klimaplans
in einem gemeinsamen Termin mit OB-23 an das Gebäudemanagement
übergeben. Nach einem Jahr können in diesem Zusammenhang folgende
Sachstände berichtet werden:
Sachstand: PV-Ausbau auf städtischen Liegenschaften
Seit Arbeitsbeginn sind Stand heute in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken
Bonn (SWB) PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 1.000 kWp installiert
worden. Darunter befinden sich auch größere Anlagen mit einer nennenswerten
Anlagenleistung, wie etwa die PV-Anlage auf der Carl-Schurz-Grundschule (99
kWp) oder dem Heinrich-Hertz-Europakolleg (83 kWp).
Weitere 300 Gebäude, die zur Belegung mit PV-Anlagen in den nächsten
Jahren vorgesehen sind, werden aktuell innerhalb einer Machbarkeitsstudie auf
statische und bauliche Voraussetzungen geprüft. Im Vorfeld hierzu wurden die
zu untersuchenden Gebäude dahingehend geclustert, dass Objekte, für die
ohnehin in den nächsten 5 Jahren bauliche Maßnahmen anstehen, zunächst
nicht mit in die Machbarkeitsstudie aufgenommen wurden, da auf diesen
Gebäuden die Photovoltaikanlagen im Zuge der Umsetzung der baulichen
Maßnahmen mit errichtet werden.
Die Aufträge für die Machbarkeitsuntersuchung wurden im Rahmen eines EU-
weiten Vergabeverfahrens auf 4 Lose (jeweils eines pro Stadtbezirk) aufgeteilt
und an drei Planungsbüros vergeben. Die Untersuchungen sind zum 01.
August 2024 angelaufen und werden zwischen März und April 2025
abgeschlossen sein. Mit ersten Ergebnissen kann voraussichtlich zum Herbst
2024 gerechnet werden. Sollten sowohl statische als auch baulicheSeite 1 von 6
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Voraussetzungen gegeben sein, werden auf diesen Objekten, in
Zusammenarbeit mit dem Rahmenvertragspartner SWB, direkt weitere PV-
Anlagen errichtet. Der Beginn zur Ertüchtigung statisch und baulich nicht
geeigneter Dächer ist für das dritte oder vierte Quartal 2025 vorgesehen. Ein
EU-weites Vergabeverfahren befindet sich in diesem Zusammenhang in
Vorbereitung.
Im Zuge des angestrebten Photovoltaikausbaus mit dem
Rahmenvertragspartner SWB wurde darüber hinaus gemeinsam mit diesem ein
gemeinsames Vertragswerk ausgearbeitet (vgl. Mitteilungsvorlage 240946) und
seitens SGB und SWB im Frühjahr 2024 unterzeichnet.
Neben der Kooperation mit den SWB werden PV-Anlagen auch mit
Drittparteien wie bspw. Bürgervereinen oder Energiegenossenschaften auf
städtischen Liegenschaften errichtet.
Sachstand: Wärmecontracting mit den SWB
Um die kommunalen Klimaschutzziele der Stadt Bonn einzuhalten, ist der
Umstieg von konventionellen auf regenerative Energieträger unabdingbar. Um
in diesem Zusammenhang die Sanierung kommunaler Heizanlagen schnell und
effizient zu bewerkstelligen, werden diese im Rahmen von Wärmecontracting
mit den SWB als Inhouse-Geschäft umgesetzt. Im Zuge dessen finanzieren,
planen, errichten oder modernisieren, betreiben und warten die SWB die
städtischen Heiz- oder Fernwärmeanlagen und stellen die sanierten oder neu
errichteten Anlagen dem SGB gegen monatliche Pacht- und
Betriebsführungszahlungen zur Nutzung bereit. Die hierfür geschlossenen
Pacht- und Betriebsführungsverträge haben in der Regel eine Laufzeit von 15
Jahren.
Auf Seiten SGB ist für die Koordinierung aller Contractingmaßnahmen 85-Stab
Klima, in Zusammenarbeit mit 85-2 sowie weiteren Fachbereichen des SGB,
zuständig. Seit Beginn der Partnerschaft zwischen SGB und SWB sind, bis zum
jetzigen Zeitpunkt, 28 Heizanlagen ins Wärmecontracting an die Stadtwerke
übergeben. Davon werden 8 Liegenschaften an die Fernwärme angeschlossen,
die übrigen Liegenschaften unter anderem mit einer Wärmepumpe
ausgestattet. Die Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen der Anlagen befinden
sich in unterschiedlichen Umsetzungsstadien. Insgesamt sind bereits acht
Wärmepumpen aufgestellt und angeschlossen. Fünf weitere werden vermutlich
2024 noch hinzukommen. Bei noch unsanierten Liegenschaften werden die
Wärmepumpen in Kombination mit Gaskesseln (Hybridanlagen) errichtet, um
auch in Zeiten eines sehr hohen Wärmebedarfes ausreichend Wärme zur
Verfügung zu stellen. Sobald eine Sanierung der Liegenschaften erfolgt ist,
kann der Gaskessel zurückgebaut werden und die Heizversorgung der
Liegenschaft durch die Wärmepumpe erfolgen.
Stand heute sind für Fernwärmeanlagen eine Heizleistung von 4.025 kW sowie
für Wärmepumpen bzw. Hybridanlagen eine Heizleistung von 3.620 kW
vereinbart.
In Bezug auf Wärmecontracting ist das nächste Ziel der Ersatz aller noch
vorhandenen Ölkessel in städtischen Liegenschaften. Im Zuge dessen wurden
bereits alle Liegenschaften mit durch Öl betriebene Heizanlagen identifiziert.
Das weitere Vorgehen hierzu befindet sich derzeit in Abstimmung.Seite 2 von 6
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Sachstand: Erweiterung und Ausbau des kommunalen
Energiemanagements des SGB
Ein funktionierendes Energiemanagement ist ein wichtiger Bestandteil der
kommunalen Gebäudewirtschaft und dient als Instrument zur effizienten
energetischen Optimierung der kommunalen Liegenschaften. In diesem
Zusammenhang werden somit nicht nur die laufenden (Unterhalts-)Kosten
reduziert, sondern auch ein nachhaltiger Beitrag zur Erreichung der gesetzten
städtischen Klimaschutzziele geleistet.
Im November 2019 hat der Bonner Stadtrat das ehrgeizige Ziel der städtischen
Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 beschlossen. Im Zuge dessen wurde daher
der „Bonner Klimaplan“ erarbeitet und im März 2023 als städtischer Fahrplan
zur Erreichung dieses Zieles verabschiedet. Als eine Maßnahme wurde im
dazugehörigen „Arbeitsprogramm Klimaschutz“ die Entwicklung und
Umsetzung einer Strategie für einen klimaneutralen städtischen
Gebäudebestand definiert. Dem bereits existierenden städtischen
Energiemanagement im SGB kommt hierbei eine wichtige Aufgabe zu, muss
zur Bewältigung dieser Aufgabe inhaltlich und aufgabentechnisch jedoch weiter
ausgebaut und personell aufgestockt werden.
Seit dem 01. Mai 2024 ist das kommunale Energiemanagement des SGB 85-
Stab Klima zugeordnet und beschäftigt derzeit 3 Mitarbeitende, die sich im
Wesentlichen mit der Betreuung der Gebäudeleittechnik und dem
Energiecontrolling befassen. Um zukünftig den Anforderungen der Erreichung
eines klimaneutralen städtischen Gebäudebestands gerecht zu werden, bedarf
es jedoch zusätzlicher fachlicher Aufgaben und somit der Transformation hin zu
einem ganzheitlichen Energiemanagement. In diesem Zusammenhang wurde
in einem ersten Schritt seitens 85-Stab Klima, in Zusammenarbeit mit dem
Energiemanagement, ein Konzept zur Erweiterung und Umstrukturierung des
kommunalen Energiemanagements des SGB erarbeitet, welches ein weit
gefächertes Aufgabenspektrum wie Energiecontrolling, Betriebsoptimierung
oder integriertes ökologisches Planen, Bauen und Sanieren berücksichtigt. Um
die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, sind diese Aspekte
an zentraler Stelle zu bündeln (bereits durch die Zuordnung zur Stabsstelle
erfolgt) und zu behandeln und zur energetischen Optimierung des
Gebäudebestands an folgenden Aufgaben auszurichten:
• Energiecontrolling
o Strukturiertes Erfassen und Analysieren von Strom-, Wärme-
und Wasserverbräuchen;
o Darauf aufbauend: Umsetzung betrieblicher, organisatorischer
und geringinvestiver Maßnahmen (z.B. Erfolgskontrolle
durchgeführter Maßnahmen, Nutzerinformation, Energiebericht).
• Betriebsoptimierung
Optimale Anpassung des Betriebs (auch neuer und moderner)
technischer Anlagen an das Nutzerverhalten (Minimierung der
Betriebszeiten (Wochenenden, Ferien, Nutzungspausen etc.))
und des tatsächlichen Bedarfs (Heizkurven, Vorlauftemperaturen
etc.);
o Planung, Einsatz und Überwachung von Gebäudeleittechnik,
auch zur Prozessoptimierung.Seite 3 von 6
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• Beeinflussung des Nutzerverhaltens
o Positive Beeinflussung des Nutzerverhaltens erzielt
durchschnittlich 10% Energieeinsparung (Projekte an Schulen
oder Kitas, ökonomische Anreizsysteme).
• Gebäudeanalysen; Energiekonzepte im Bestand
o Optimierung bestehender technischer Anlagen;
o Gebäudeanalysen zur energetischen Qualität des Gebäudes vor
umfangreichen Sanierungsmaßnahmen;
o Darauf aufbauend Teilhabe an der Erarbeitung nachhaltiger,
klimafreundlicher und innovativer Energie- und
Sanierungskonzepte sowie Bewertung der Wirtschaftlichkeit;
o Teilhabe an der Erarbeitung und Bewertung von
Umsetzungsstrategien;
o Abstimmung mit allen Beteiligten und Teilhabe an der
eventuellen Entwicklung von Finanzierungs- und Contracting-
oder Intractingmodellen.
• Mitwirkung bei Planung und Bau
o Vernetzung aller „Gewerke“ zur Minimierung der
Treibhausgasemissionen sowie der Summe aus Investitions-,
Betriebs- und Folgekosten, unter Berücksichtigung ökologischer
und klimaschutztechnischer Vorgaben;
• Energiebeschaffung
o Teilhabe an Verhandlungen zum Abschluss sowie laufende
Überwachung von Energieliefer- und Contractingverträgen;
o Anpassung dieser Verträge nach Nutzungs- oder
Verbrauchsänderungen und nach Durchführung von
Energiesparmaßnahmen;
o Optimierung des Energiebezugs zur Erreichung günstiger
Leistungs- und Arbeitspreise;
o Durchführen und/oder überprüfen der Energieabrechnung.
• Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
o Ämterübergreifende Zusammenführung und/oder Beteiligung
aller relevanten internen und externen Akteur*innen;
o Mitarbeit in öffentlichen Projektgruppen --> hierfür Erarbeitung
geeigneter Kommunikationsstrategien --> Stichwort:
Vorbildfunktion Kommune --> Dokumentation von erfolgreich
durchgeführten Energiesparmaßnahmen und Beispiele über den
Einsatz regenerativer Energien;
o Veröffentlichungen in (Fach)Presse etc.
Vor allem für die Verbrauchsüberwachung sowie für weitergehende
Untersuchungen (vgl. Gebäudeanalyse; Energiekonzepte; Mitwirkung bei
Planung und Bau) ist eine ausreichende Ausstattung erforderlich. Zur
Bewältigung der Aufgaben gehören hierzu mindestens:
• Geeignete Software für die Verbrauchsüberwachung mit Monitoring;
• Geräte zur Messung, Auswertung und Übertragung von Betriebs- und
Regelparametern;
• Mess-, Steuerungs- und Regelungs- sowie Gebäudeleittechnik.
Als erstes Projekt ist diesbezüglich der kontinuierliche Ausbau der Mess-,
Steuerungs- und Regelungs- sowie Gebäudeleittechnik in den städtischen
Liegenschaften avisiert. Erste Maßnahmen hierzu wurden bereits eingeleitetSeite 4 von 6
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und befinden sich in der Planung. Zur weiteren Umsetzung des Projektes
wurden zudem fachliche Aufgaben- und Arbeitsbereiche definiert, worauf
bezugnehmend bereits eine Stelle personell besetzt sowie die Ausschreibung
zweier weiterer benötigter Stellen vorbereitet wurde.
Sachstand: Klimaresiliente Überplanung der Außenanlagen städtischer
Liegenschaften
Im Rahmen der Arbeit spielt auch die klimaresiliente Überplanung der
Außenanlagen städtischer Liegenschaften eine große Rolle. Im Zuge dieser
Überplanung, die aus fachlicher Sicht eng mit dem Klimaschutz verbunden ist,
gibt es in der Außenanlagenplanung ein breites Spektrum möglicher
Maßnahmen. Hierzu gehören unter anderem der Erhalt, die Festigung und die
Erweiterung von Biotopverbunden innerhalb urbaner Strukturen, die Etablierung
neuer Grünstrukturen, wie beispielsweise Gebäudebegrünung zur Reduzierung
von Hitzeinseln, sowie der sinnvolle Umgang mit dem zur Verfügung stehenden
Wasser.
Diese essenziellen Bausteine von Klimafolgenanpassungsmaßnahmen konnten
in den letzten Monaten bereits in verschiedenen Bereichen des SGB verfolgt
werden. Im Rahmen der Überarbeitung des Planungsleitfadens für die Projekte
des SGB wurde ein besonderes Augenmerk auf den Erhalt bestehender
Grünstrukturen, die Etablierung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie den
angemessenen und sinnvollen Umgang mit Regenwasser gelegt. Dieser
Leitfaden soll zukünftig als planerischer Rahmen für Neubau- sowie
Sanierungsprojekte des SGB dienen und die Projektbeteiligten dazu anregen,
die projektspezifischen Möglichkeiten der Klimaresilienz zu betrachten und
umzusetzen.
Die Inhalte des neu erstellten Planungsleitfadens werden im Betriebsausschuss
noch in gesonderter Sitzung vorgestellt.
Auch im Rahmen bereits laufender Machbarkeitsstudien und Planungen
konnten, seitens 85-Stab-Klima und 85-2 in Zusammenarbeit mit Amt 67,
wichtige Hinweise in Bezug auf klimaresiliente Anpassungen der
Außenanlagenplanung gegeben werden. Hier standen insbesondere Themen
wie der Erhalt bestehender Grünstrukturen, die Vermeidung zusätzlicher
versiegelter Flächen und die Etablierung neuer Grünstrukturen (sowohl
bodengebunden als auch an und auf Gebäuden bzw. infrastrukturellen
Einrichtungen) im Vordergrund.
Zudem beschäftigt sich 85-Stab Klima in diesem Zusammenhang auch mit
klimafreundlichen Alternativprodukten für zukünftige Bauvorhaben im
Außenbereich (Stichwort: Lebenszyklus). Da auch die Baubranche in den
letzten Jahren immer mehr auf den Klimawandel reagiert bzw. reagieren muss,
entwickelt sich das Angebot nachhaltiger Alternativen zu Bauprodukten, auch
für den Außenraum, stetig weiter. Hierzu wurden für einzelne
Produktalternativen bereits Kosten und Nutzen abgewogen, die Sinnhaftigkeit
für interne Projekte bewertet und diese gegebenenfalls etabliert.
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Datenstand: 02.11.2026, 19:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de