241440 · Mitteilungsvorlage
Klimaplan - Aktueller Sachstand zur Umsetzung der das SGB betreffenden Steckbriefe des Klimaplans 2035 der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 241440
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 27.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 241440 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Klimaplan - Aktueller Sachstand zur Umsetzung der das SGB betreffenden Steckbriefe des Klimaplans 2035 der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 11.09.2024 Kenntnisnahme Betriebsausschuss SGB 11.09.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Klimaplan - Aktueller Sachstand zur Umsetzung der das SGB betreffenden Steckbriefe des Klimaplans 2035 der Bundesstadt Bonn Im August 2023 wurden die das SGB betreffenden Steckbriefe des Klimaplans in einem gemeinsamen Termin mit OB-23 an das Gebäudemanagement übergeben. Nach einem Jahr können in diesem Zusammenhang folgende Sachstände berichtet werden: Sachstand: PV-Ausbau auf städtischen Liegenschaften Seit Arbeitsbeginn sind Stand heute in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Bonn (SWB) PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 1.000 kWp installiert worden. Darunter befinden sich auch größere Anlagen mit einer nennenswerten Anlagenleistung, wie etwa die PV-Anlage auf der Carl-Schurz-Grundschule (99 kWp) oder dem Heinrich-Hertz-Europakolleg (83 kWp). Weitere 300 Gebäude, die zur Belegung mit PV-Anlagen in den nächsten Jahren vorgesehen sind, werden aktuell innerhalb einer Machbarkeitsstudie auf statische und bauliche Voraussetzungen geprüft. Im Vorfeld hierzu wurden die zu untersuchenden Gebäude dahingehend geclustert, dass Objekte, für die ohnehin in den nächsten 5 Jahren bauliche Maßnahmen anstehen, zunächst nicht mit in die Machbarkeitsstudie aufgenommen wurden, da auf diesen Gebäuden die Photovoltaikanlagen im Zuge der Umsetzung der baulichen Maßnahmen mit errichtet werden. Die Aufträge für die Machbarkeitsuntersuchung wurden im Rahmen eines EU- weiten Vergabeverfahrens auf 4 Lose (jeweils eines pro Stadtbezirk) aufgeteilt und an drei Planungsbüros vergeben. Die Untersuchungen sind zum 01. August 2024 angelaufen und werden zwischen März und April 2025 abgeschlossen sein. Mit ersten Ergebnissen kann voraussichtlich zum Herbst 2024 gerechnet werden. Sollten sowohl statische als auch baulicheSeite 1 von 6 Seite 2 Voraussetzungen gegeben sein, werden auf diesen Objekten, in Zusammenarbeit mit dem Rahmenvertragspartner SWB, direkt weitere PV- Anlagen errichtet. Der Beginn zur Ertüchtigung statisch und baulich nicht geeigneter Dächer ist für das dritte oder vierte Quartal 2025 vorgesehen. Ein EU-weites Vergabeverfahren befindet sich in diesem Zusammenhang in Vorbereitung. Im Zuge des angestrebten Photovoltaikausbaus mit dem Rahmenvertragspartner SWB wurde darüber hinaus gemeinsam mit diesem ein gemeinsames Vertragswerk ausgearbeitet (vgl. Mitteilungsvorlage 240946) und seitens SGB und SWB im Frühjahr 2024 unterzeichnet. Neben der Kooperation mit den SWB werden PV-Anlagen auch mit Drittparteien wie bspw. Bürgervereinen oder Energiegenossenschaften auf städtischen Liegenschaften errichtet. Sachstand: Wärmecontracting mit den SWB Um die kommunalen Klimaschutzziele der Stadt Bonn einzuhalten, ist der Umstieg von konventionellen auf regenerative Energieträger unabdingbar. Um in diesem Zusammenhang die Sanierung kommunaler Heizanlagen schnell und effizient zu bewerkstelligen, werden diese im Rahmen von Wärmecontracting mit den SWB als Inhouse-Geschäft umgesetzt. Im Zuge dessen finanzieren, planen, errichten oder modernisieren, betreiben und warten die SWB die städtischen Heiz- oder Fernwärmeanlagen und stellen die sanierten oder neu errichteten Anlagen dem SGB gegen monatliche Pacht- und Betriebsführungszahlungen zur Nutzung bereit. Die hierfür geschlossenen Pacht- und Betriebsführungsverträge haben in der Regel eine Laufzeit von 15 Jahren. Auf Seiten SGB ist für die Koordinierung aller Contractingmaßnahmen 85-Stab Klima, in Zusammenarbeit mit 85-2 sowie weiteren Fachbereichen des SGB, zuständig. Seit Beginn der Partnerschaft zwischen SGB und SWB sind, bis zum jetzigen Zeitpunkt, 28 Heizanlagen ins Wärmecontracting an die Stadtwerke übergeben. Davon werden 8 Liegenschaften an die Fernwärme angeschlossen, die übrigen Liegenschaften unter anderem mit einer Wärmepumpe ausgestattet. Die Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen der Anlagen befinden sich in unterschiedlichen Umsetzungsstadien. Insgesamt sind bereits acht Wärmepumpen aufgestellt und angeschlossen. Fünf weitere werden vermutlich 2024 noch hinzukommen. Bei noch unsanierten Liegenschaften werden die Wärmepumpen in Kombination mit Gaskesseln (Hybridanlagen) errichtet, um auch in Zeiten eines sehr hohen Wärmebedarfes ausreichend Wärme zur Verfügung zu stellen. Sobald eine Sanierung der Liegenschaften erfolgt ist, kann der Gaskessel zurückgebaut werden und die Heizversorgung der Liegenschaft durch die Wärmepumpe erfolgen. Stand heute sind für Fernwärmeanlagen eine Heizleistung von 4.025 kW sowie für Wärmepumpen bzw. Hybridanlagen eine Heizleistung von 3.620 kW vereinbart. In Bezug auf Wärmecontracting ist das nächste Ziel der Ersatz aller noch vorhandenen Ölkessel in städtischen Liegenschaften. Im Zuge dessen wurden bereits alle Liegenschaften mit durch Öl betriebene Heizanlagen identifiziert. Das weitere Vorgehen hierzu befindet sich derzeit in Abstimmung.Seite 2 von 6 Seite 3 Sachstand: Erweiterung und Ausbau des kommunalen Energiemanagements des SGB Ein funktionierendes Energiemanagement ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Gebäudewirtschaft und dient als Instrument zur effizienten energetischen Optimierung der kommunalen Liegenschaften. In diesem Zusammenhang werden somit nicht nur die laufenden (Unterhalts-)Kosten reduziert, sondern auch ein nachhaltiger Beitrag zur Erreichung der gesetzten städtischen Klimaschutzziele geleistet. Im November 2019 hat der Bonner Stadtrat das ehrgeizige Ziel der städtischen Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 beschlossen. Im Zuge dessen wurde daher der „Bonner Klimaplan“ erarbeitet und im März 2023 als städtischer Fahrplan zur Erreichung dieses Zieles verabschiedet. Als eine Maßnahme wurde im dazugehörigen „Arbeitsprogramm Klimaschutz“ die Entwicklung und Umsetzung einer Strategie für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand definiert. Dem bereits existierenden städtischen Energiemanagement im SGB kommt hierbei eine wichtige Aufgabe zu, muss zur Bewältigung dieser Aufgabe inhaltlich und aufgabentechnisch jedoch weiter ausgebaut und personell aufgestockt werden. Seit dem 01. Mai 2024 ist das kommunale Energiemanagement des SGB 85- Stab Klima zugeordnet und beschäftigt derzeit 3 Mitarbeitende, die sich im Wesentlichen mit der Betreuung der Gebäudeleittechnik und dem Energiecontrolling befassen. Um zukünftig den Anforderungen der Erreichung eines klimaneutralen städtischen Gebäudebestands gerecht zu werden, bedarf es jedoch zusätzlicher fachlicher Aufgaben und somit der Transformation hin zu einem ganzheitlichen Energiemanagement. In diesem Zusammenhang wurde in einem ersten Schritt seitens 85-Stab Klima, in Zusammenarbeit mit dem Energiemanagement, ein Konzept zur Erweiterung und Umstrukturierung des kommunalen Energiemanagements des SGB erarbeitet, welches ein weit gefächertes Aufgabenspektrum wie Energiecontrolling, Betriebsoptimierung oder integriertes ökologisches Planen, Bauen und Sanieren berücksichtigt. Um die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, sind diese Aspekte an zentraler Stelle zu bündeln (bereits durch die Zuordnung zur Stabsstelle erfolgt) und zu behandeln und zur energetischen Optimierung des Gebäudebestands an folgenden Aufgaben auszurichten: • Energiecontrolling o Strukturiertes Erfassen und Analysieren von Strom-, Wärme- und Wasserverbräuchen; o Darauf aufbauend: Umsetzung betrieblicher, organisatorischer und geringinvestiver Maßnahmen (z.B. Erfolgskontrolle durchgeführter Maßnahmen, Nutzerinformation, Energiebericht). • Betriebsoptimierung Optimale Anpassung des Betriebs (auch neuer und moderner) technischer Anlagen an das Nutzerverhalten (Minimierung der Betriebszeiten (Wochenenden, Ferien, Nutzungspausen etc.)) und des tatsächlichen Bedarfs (Heizkurven, Vorlauftemperaturen etc.); o Planung, Einsatz und Überwachung von Gebäudeleittechnik, auch zur Prozessoptimierung.Seite 3 von 6 Seite 4 • Beeinflussung des Nutzerverhaltens o Positive Beeinflussung des Nutzerverhaltens erzielt durchschnittlich 10% Energieeinsparung (Projekte an Schulen oder Kitas, ökonomische Anreizsysteme). • Gebäudeanalysen; Energiekonzepte im Bestand o Optimierung bestehender technischer Anlagen; o Gebäudeanalysen zur energetischen Qualität des Gebäudes vor umfangreichen Sanierungsmaßnahmen; o Darauf aufbauend Teilhabe an der Erarbeitung nachhaltiger, klimafreundlicher und innovativer Energie- und Sanierungskonzepte sowie Bewertung der Wirtschaftlichkeit; o Teilhabe an der Erarbeitung und Bewertung von Umsetzungsstrategien; o Abstimmung mit allen Beteiligten und Teilhabe an der eventuellen Entwicklung von Finanzierungs- und Contracting- oder Intractingmodellen. • Mitwirkung bei Planung und Bau o Vernetzung aller „Gewerke“ zur Minimierung der Treibhausgasemissionen sowie der Summe aus Investitions-, Betriebs- und Folgekosten, unter Berücksichtigung ökologischer und klimaschutztechnischer Vorgaben; • Energiebeschaffung o Teilhabe an Verhandlungen zum Abschluss sowie laufende Überwachung von Energieliefer- und Contractingverträgen; o Anpassung dieser Verträge nach Nutzungs- oder Verbrauchsänderungen und nach Durchführung von Energiesparmaßnahmen; o Optimierung des Energiebezugs zur Erreichung günstiger Leistungs- und Arbeitspreise; o Durchführen und/oder überprüfen der Energieabrechnung. • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit o Ämterübergreifende Zusammenführung und/oder Beteiligung aller relevanten internen und externen Akteur*innen; o Mitarbeit in öffentlichen Projektgruppen --> hierfür Erarbeitung geeigneter Kommunikationsstrategien --> Stichwort: Vorbildfunktion Kommune --> Dokumentation von erfolgreich durchgeführten Energiesparmaßnahmen und Beispiele über den Einsatz regenerativer Energien; o Veröffentlichungen in (Fach)Presse etc. Vor allem für die Verbrauchsüberwachung sowie für weitergehende Untersuchungen (vgl. Gebäudeanalyse; Energiekonzepte; Mitwirkung bei Planung und Bau) ist eine ausreichende Ausstattung erforderlich. Zur Bewältigung der Aufgaben gehören hierzu mindestens: • Geeignete Software für die Verbrauchsüberwachung mit Monitoring; • Geräte zur Messung, Auswertung und Übertragung von Betriebs- und Regelparametern; • Mess-, Steuerungs- und Regelungs- sowie Gebäudeleittechnik. Als erstes Projekt ist diesbezüglich der kontinuierliche Ausbau der Mess-, Steuerungs- und Regelungs- sowie Gebäudeleittechnik in den städtischen Liegenschaften avisiert. Erste Maßnahmen hierzu wurden bereits eingeleitetSeite 4 von 6 Seite 5 und befinden sich in der Planung. Zur weiteren Umsetzung des Projektes wurden zudem fachliche Aufgaben- und Arbeitsbereiche definiert, worauf bezugnehmend bereits eine Stelle personell besetzt sowie die Ausschreibung zweier weiterer benötigter Stellen vorbereitet wurde. Sachstand: Klimaresiliente Überplanung der Außenanlagen städtischer Liegenschaften Im Rahmen der Arbeit spielt auch die klimaresiliente Überplanung der Außenanlagen städtischer Liegenschaften eine große Rolle. Im Zuge dieser Überplanung, die aus fachlicher Sicht eng mit dem Klimaschutz verbunden ist, gibt es in der Außenanlagenplanung ein breites Spektrum möglicher Maßnahmen. Hierzu gehören unter anderem der Erhalt, die Festigung und die Erweiterung von Biotopverbunden innerhalb urbaner Strukturen, die Etablierung neuer Grünstrukturen, wie beispielsweise Gebäudebegrünung zur Reduzierung von Hitzeinseln, sowie der sinnvolle Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Wasser. Diese essenziellen Bausteine von Klimafolgenanpassungsmaßnahmen konnten in den letzten Monaten bereits in verschiedenen Bereichen des SGB verfolgt werden. Im Rahmen der Überarbeitung des Planungsleitfadens für die Projekte des SGB wurde ein besonderes Augenmerk auf den Erhalt bestehender Grünstrukturen, die Etablierung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie den angemessenen und sinnvollen Umgang mit Regenwasser gelegt. Dieser Leitfaden soll zukünftig als planerischer Rahmen für Neubau- sowie Sanierungsprojekte des SGB dienen und die Projektbeteiligten dazu anregen, die projektspezifischen Möglichkeiten der Klimaresilienz zu betrachten und umzusetzen. Die Inhalte des neu erstellten Planungsleitfadens werden im Betriebsausschuss noch in gesonderter Sitzung vorgestellt. Auch im Rahmen bereits laufender Machbarkeitsstudien und Planungen konnten, seitens 85-Stab-Klima und 85-2 in Zusammenarbeit mit Amt 67, wichtige Hinweise in Bezug auf klimaresiliente Anpassungen der Außenanlagenplanung gegeben werden. Hier standen insbesondere Themen wie der Erhalt bestehender Grünstrukturen, die Vermeidung zusätzlicher versiegelter Flächen und die Etablierung neuer Grünstrukturen (sowohl bodengebunden als auch an und auf Gebäuden bzw. infrastrukturellen Einrichtungen) im Vordergrund. Zudem beschäftigt sich 85-Stab Klima in diesem Zusammenhang auch mit klimafreundlichen Alternativprodukten für zukünftige Bauvorhaben im Außenbereich (Stichwort: Lebenszyklus). Da auch die Baubranche in den letzten Jahren immer mehr auf den Klimawandel reagiert bzw. reagieren muss, entwickelt sich das Angebot nachhaltiger Alternativen zu Bauprodukten, auch für den Außenraum, stetig weiter. Hierzu wurden für einzelne Produktalternativen bereits Kosten und Nutzen abgewogen, die Sinnhaftigkeit für interne Projekte bewertet und diese gegebenenfalls etabliert. Anlage/nSeite 5 von 6 Seite 6 KeineSeite 6 von 6
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