241438 · Mitteilungsvorlage
Aktuelle Information der Verwaltung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2025 und Haushaltskonsolidierung: Weiteres Vorgehen nach der Haushaltseinbringung gem. VV-Beschluss vom 23.07.2024
Kerndaten
- Nummer
- 241438
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 22.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Aktuelle Informationen der Verwaltung
- Sitzung des Rates Aktuelle Informationen der Verwaltung
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 241438 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Aktuelle Information der Verwaltung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2025 und Haushaltskonsolidierung: Weiteres Vorgehen nach der Haushaltseinbringung gem. VV-Beschluss vom 23.07.2024 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.08.2024 Aktuelle Informationen der Verwaltung Rat 29.08.2024 Aktuelle Informationen der Verwaltung I. Auswirkungen der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzge- setz 2025 Auf Basis der aktuellen Arbeitskreisrechnung verliert die Stadt gegenüber der Planung im Jahr 2025 rund 27,3 Mio. EUR Schlüsselzuweisungen und muss aufgrund der höheren Steuerkraft zusätzlich rund 2,5 Mio. EUR Landschaftsumlage zahlen. Die Stadtkämmerei hat die Planung der Schlüsselzuweisung auf Basis einer Vielzahl von Annahmen im Frühjahr 2024 wieder einmal unter großer Unsi- cherheit erstellt. Besonders schwierig einzuschätzen ist die relative Verände- rung der Stadt Bonn zu allen anderen Städten. Das Prinzip im Gemeindefi- nanzausgleich ist, dass wenn sich die Steuern der Stadt Bonn besser als die Steuern der anderen Städte entwickeln, dann verliert die Stadt Bonn Schlüssel- zuweisungen. Im Finanzausgleich 2025 hat sich der Steuerkraftanteil der Stadt Bonn im Ver- gleich zum Vorjahr zu allen anderen Städten um 6,9% verbessert, so dass die drastische Reduzierung der Schlüsselzuweisung hierauf zurückzuführen ist. Ein Anstieg des relativen Anteils an der Steuerkraft im Vergleich zu allen anderen Städten hat damit eine reduzierende Wirkung auf die Schlüsselzuweisungen der Stadt Bonn. Wie stark die Schwankungen bei Schlüsselzuweisungen insge- samt ausfallen, wird deutlich, wenn man sich die Entwicklung der Schlüsselzu- weisungen alleine in den letzten 5 Jahren anschaut, wobei neben der Steuer- kraft jedoch eine Vielzahl weiterer Parameter Auswirkungen auf die Schlüssel- zuweisungen haben. Die Steuerkraft hat den größten Effekt auf die Höhe der Verteilung der Schlüsselzuweisungen.Seite 1 von 3 Seite 2 Schlüsselzuweisungen in: 2020: 130,1 Mio. EUR 2021: 151,6 Mio. EUR 2022: 147,7 Mio. EUR 2023: 212,8 Mio. EUR 2024: 216,3 Mio. EUR 2025: 187,3 Mio. EUR Im Rahmen der anstehenden Haushaltsetatberatungen werden die oben be- schriebenen Mindererträge als Änderungsmeldung der Verwaltung in die Sit- zungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergaben und Rat vorgelegt. II. Haushaltskonsolidierung: Weiteres Vorgehen nach der Haushalt- seinbringung ge. VV-Beschluss vom 23.07.2024 Aktuelle Lage nach Einbringung des Haushaltes • Der Haushaltsplanentwurf wurde am 20.06.2024 eingebracht und der Kommunalaufsicht am 24.06.2024 zur Verfügung gestellt. • Trotz Erweiterung der Planung des globalen Minderaufwandes durch das 3. NKFWG ist es nicht gelungen, einen ausgeglichenen Plan auf- zustellen. In allen Jahren werden hohe Defizite erwartet, die nur in 2025 durch die bestehende Ausgleichsrücklage aufgefangen werden können. Die verbleibenden Defizite sollen dem neuen Verlustvortrags- konto zugeführt werden. Dieses Vorgehen wurde von der Bezirksregie- rung aufgrund der immensen Fehlbeträge äußerst kritisch bewertet. • Das Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag ist auf viele Faktoren zurückzuführen, von denen einige exogene, andere aber wiederum in- terne Gründe haben. • Unabhängig von einer Rückmeldung und der Ankündigung etwaiger Auflagen der Bezirksregierung erfordert die Haushaltslage einen strik- ten Konsolidierungskurs in den nächsten Jahren. Aktuelle Tätigkeiten im Konsolidierungsprojekt Zur bisherigen Tätigkeit im Rahmen des Konsolidierungsprojektes wird auf die Mitteilungsvorlage (DS Nr. 231491-05)) verwiesen, die in die letzte Sitzung des Rates eingebracht wurde. Bisher wurde ein Konsolidierungspotenzial von rund 25 Millionen Euro pro Jahr ermittelt. Folgende Schritte sind im Projekt u.a. ak- tuell geplant: • Die Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird ausgewertet und nach der Sommerpause dem VV vorgelegt. Schon jetzt kann ge- sagt werden, dass der Schwerpunkt der verwertbaren Vorschläge in Prozessoptimierungen liegt. • Ab Juli wird es Gespräche zwischen SWB und Amt 10 sowie Dez III ge- ben, um Möglichkeiten von Synergien zu identifizieren, aus denen sich in der Folge auch Einsparmöglichkeiten ergeben. • Gemeinsam mit SGB und Fachämtern wird eine Analyse von Baustan- dards vorgenommen. Ferner werden Empfehlungen aus Gutachten der Vergangenheit/der KGSt so- wie Ergebnisse der Vergangenheit analysiert, um Handlungsempfehlungen für eine strukturelle Haushaltskonsolidierung abzuleiten. Diese Analysen sind sehr zeitintensiv und werden erst sukzessive zu für den Haushaltsplan relevantenSeite 2 von 3 Seite 3 Ergebnissen führen. Weiteres Vorgehen Seit Beginn der Haushaltsberatungen wurde sowohl in Richtung Politik als auch in die Stadtverwaltung sehr deutlich zu kommuniziert, dass im Zuge der Haus- haltsplanberatungen bis zur Verabschiedung des Haushaltes weitere gemein- same Anstrengungen nötig sind, den Haushalt zu konsolidieren. Oberbürger- meisterin und Stadtkämmerin haben die Fraktionen zu Beginn der Haushaltsbe- ratungen informiert und appelliert, kostenintensive Haushaltsanträge grundsätz- lich nur mit Deckungsvorschlägen einzubringen sowie auch eigene Vorschläge zur Konsolidierung zu erarbeitenAußerdem haben sie das Angebot unterbreitet, neben der regulären Beratung in den Ausschüssen eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe einzuberufen, um weitere Konsolidierungs-Optionen zu identifi- zieren. Die Verwaltung leitet über die bereits beschlossenen Maßnahmen hinaus fol- gende Schritte in die Wege: 1) Veränderungsmeldungen und Vorlagen, die bisher ungeplante Kosten für die Jahre 2025ff auslösen, werden grundsätzlich nur mit Deck- ungsvorschlägen akzeptiert. Ausnahmen können nur durch Entschei- dung der Oberbürgermeisterin und der Stadtkämmerin erteilt werden. Sachverhalte, auf die das zutrifft, werden vor Vorlagenerstellung bei der Kämmerei gemeldet und von dort regelmäßig in den Verwaltungsvor- stand eingebracht. 2) Die eingeplanten Erträge werden einer systematischen Analyse mit der Aufgabenstellung unterzogen, Steigerungsmöglichkeiten zu identi- fizieren und diese dann einzuplanen. 3) Es wird ein gemeinsames Projekt zur langfristigen Dämpfung der ÖP- NV-Kosten aufgelegt. Dabei soll es vor allem darum gehen, im Zuge der Erstellung eines neuen Nahverkehrsplanes die Effizienz zu erhöhen und das Verhältnis von Kosten und Nutzen stärker in den Blick zu nehmen. 4) Entsprechend des politisch erteilten Auftrages soll bis Ende des Jahres unter Federführung des SGB eine strategische Flächenstrategie erar- beitet werden. Dies ist auch notwendig, um sachgerechte Entscheidun- gen für den Grundsatzbeschluss für die Zukunft des Stadthaus-Areals und für das Neue Quartier Bundesviertel zu treffen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de