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241438 · Mitteilungsvorlage

Aktuelle Information der Verwaltung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2025 und Haushaltskonsolidierung: Weiteres Vorgehen nach der Haushaltseinbringung gem. VV-Beschluss vom 23.07.2024

Nummer
241438
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
22.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.08.2024 Aktuelle Informationen der Verwaltung
  2. Sitzung des Rates 29.08.2024 Aktuelle Informationen der Verwaltung
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241438
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Aktuelle Information der Verwaltung zum
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2025 und
Haushaltskonsolidierung: Weiteres Vorgehen nach
der Haushaltseinbringung gem. VV-Beschluss vom
23.07.2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
28.08.2024 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Rat 29.08.2024 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
I. Auswirkungen der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzge-
setz 2025
Auf Basis der aktuellen Arbeitskreisrechnung verliert die Stadt gegenüber
der Planung im Jahr 2025 rund 27,3 Mio. EUR Schlüsselzuweisungen
und muss aufgrund der höheren Steuerkraft zusätzlich rund 2,5 Mio. EUR
Landschaftsumlage zahlen.
Die Stadtkämmerei hat die Planung der Schlüsselzuweisung auf Basis einer
Vielzahl von Annahmen im Frühjahr 2024 wieder einmal unter großer Unsi-
cherheit erstellt. Besonders schwierig einzuschätzen ist die relative Verände-
rung der Stadt Bonn zu allen anderen Städten. Das Prinzip im Gemeindefi-
nanzausgleich ist, dass wenn sich die Steuern der Stadt Bonn besser als die
Steuern der anderen Städte entwickeln, dann verliert die Stadt Bonn Schlüssel-
zuweisungen.
Im Finanzausgleich 2025 hat sich der Steuerkraftanteil der Stadt Bonn im Ver-
gleich zum Vorjahr zu allen anderen Städten um 6,9% verbessert, so dass die
drastische Reduzierung der Schlüsselzuweisung hierauf zurückzuführen ist. Ein
Anstieg des relativen Anteils an der Steuerkraft im Vergleich zu allen anderen
Städten hat damit eine reduzierende Wirkung auf die Schlüsselzuweisungen
der Stadt Bonn. Wie stark die Schwankungen bei Schlüsselzuweisungen insge-
samt ausfallen, wird deutlich, wenn man sich die Entwicklung der Schlüsselzu-
weisungen alleine in den letzten 5 Jahren anschaut, wobei neben der Steuer-
kraft jedoch eine Vielzahl weiterer Parameter Auswirkungen auf die Schlüssel-
zuweisungen haben. Die Steuerkraft hat den größten Effekt auf die Höhe der
Verteilung der Schlüsselzuweisungen.Seite 1 von 3
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Schlüsselzuweisungen in:
2020: 130,1 Mio. EUR
2021: 151,6 Mio. EUR
2022: 147,7 Mio. EUR
2023: 212,8 Mio. EUR
2024: 216,3 Mio. EUR
2025: 187,3 Mio. EUR
Im Rahmen der anstehenden Haushaltsetatberatungen werden die oben be-
schriebenen Mindererträge als Änderungsmeldung der Verwaltung in die Sit-
zungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergaben und Rat
vorgelegt.
II. Haushaltskonsolidierung: Weiteres Vorgehen nach der Haushalt-
seinbringung ge. VV-Beschluss vom 23.07.2024
Aktuelle Lage nach Einbringung des Haushaltes
• Der Haushaltsplanentwurf wurde am 20.06.2024 eingebracht und der
Kommunalaufsicht am 24.06.2024 zur Verfügung gestellt.
• Trotz Erweiterung der Planung des globalen Minderaufwandes durch
das 3. NKFWG ist es nicht gelungen, einen ausgeglichenen Plan auf-
zustellen. In allen Jahren werden hohe Defizite erwartet, die nur in
2025 durch die bestehende Ausgleichsrücklage aufgefangen werden
können. Die verbleibenden Defizite sollen dem neuen Verlustvortrags-
konto zugeführt werden. Dieses Vorgehen wurde von der Bezirksregie-
rung aufgrund der immensen Fehlbeträge äußerst kritisch bewertet.
• Das Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag ist auf viele Faktoren
zurückzuführen, von denen einige exogene, andere aber wiederum in-
terne Gründe haben.
• Unabhängig von einer Rückmeldung und der Ankündigung etwaiger
Auflagen der Bezirksregierung erfordert die Haushaltslage einen strik-
ten Konsolidierungskurs in den nächsten Jahren.
Aktuelle Tätigkeiten im Konsolidierungsprojekt
Zur bisherigen Tätigkeit im Rahmen des Konsolidierungsprojektes wird auf die
Mitteilungsvorlage (DS Nr. 231491-05)) verwiesen, die in die letzte Sitzung des
Rates eingebracht wurde. Bisher wurde ein Konsolidierungspotenzial von rund
25 Millionen Euro pro Jahr ermittelt. Folgende Schritte sind im Projekt u.a. ak-
tuell geplant:
• Die Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird ausgewertet
und nach der Sommerpause dem VV vorgelegt. Schon jetzt kann ge-
sagt werden, dass der Schwerpunkt der verwertbaren Vorschläge in
Prozessoptimierungen liegt.
• Ab Juli wird es Gespräche zwischen SWB und Amt 10 sowie Dez III ge-
ben, um Möglichkeiten von Synergien zu identifizieren, aus denen sich
in der Folge auch Einsparmöglichkeiten ergeben.
• Gemeinsam mit SGB und Fachämtern wird eine Analyse von Baustan-
dards vorgenommen.
Ferner werden Empfehlungen aus Gutachten der Vergangenheit/der KGSt so-
wie Ergebnisse der Vergangenheit analysiert, um Handlungsempfehlungen für
eine strukturelle Haushaltskonsolidierung abzuleiten. Diese Analysen sind sehr
zeitintensiv und werden erst sukzessive zu für den Haushaltsplan relevantenSeite 2 von 3
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Ergebnissen führen.
Weiteres Vorgehen
Seit Beginn der Haushaltsberatungen wurde sowohl in Richtung Politik als auch
in die Stadtverwaltung sehr deutlich zu kommuniziert, dass im Zuge der Haus-
haltsplanberatungen bis zur Verabschiedung des Haushaltes weitere gemein-
same Anstrengungen nötig sind, den Haushalt zu konsolidieren. Oberbürger-
meisterin und Stadtkämmerin haben die Fraktionen zu Beginn der Haushaltsbe-
ratungen informiert und appelliert, kostenintensive Haushaltsanträge grundsätz-
lich nur mit Deckungsvorschlägen einzubringen sowie auch eigene Vorschläge
zur Konsolidierung zu erarbeitenAußerdem haben sie das Angebot unterbreitet,
neben der regulären Beratung in den Ausschüssen eine fraktionsübergreifende
Arbeitsgruppe einzuberufen, um weitere Konsolidierungs-Optionen zu identifi-
zieren.
Die Verwaltung leitet über die bereits beschlossenen Maßnahmen hinaus fol-
gende Schritte in die Wege:
1) Veränderungsmeldungen und Vorlagen, die bisher ungeplante Kosten
für die Jahre 2025ff auslösen, werden grundsätzlich nur mit Deck-
ungsvorschlägen akzeptiert. Ausnahmen können nur durch Entschei-
dung der Oberbürgermeisterin und der Stadtkämmerin erteilt werden.
Sachverhalte, auf die das zutrifft, werden vor Vorlagenerstellung bei der
Kämmerei gemeldet und von dort regelmäßig in den Verwaltungsvor-
stand eingebracht.
2) Die eingeplanten Erträge werden einer systematischen Analyse mit der
Aufgabenstellung unterzogen, Steigerungsmöglichkeiten zu identi-
fizieren und diese dann einzuplanen.
3) Es wird ein gemeinsames Projekt zur langfristigen Dämpfung der ÖP-
NV-Kosten aufgelegt. Dabei soll es vor allem darum gehen, im Zuge der
Erstellung eines neuen Nahverkehrsplanes die Effizienz zu erhöhen und
das Verhältnis von Kosten und Nutzen stärker in den Blick zu nehmen.
4) Entsprechend des politisch erteilten Auftrages soll bis Ende des Jahres
unter Federführung des SGB eine strategische Flächenstrategie erar-
beitet werden. Dies ist auch notwendig, um sachgerechte Entscheidun-
gen für den Grundsatzbeschluss für die Zukunft des Stadthaus-Areals
und für das Neue Quartier Bundesviertel zu treffen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de