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241435-02 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Sachstand Denkmalbereichssatzung 'Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf'; Drucksachengruppe 241435

Nummer
241435-02
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
08.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Muffendorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 241435 1. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) für eine Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern von Muffendorf 2. Beschluss über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Denkmalbereichssatzung 'Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf'

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Große Anfrage
öffentlich
241435-02
Fragesteller/in:
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
Marcel Schmitt
Michael Rosenbaum
07.01.2026, gez. BBM Yildiz
BBB-Anfrage: Sachstand Denkmalbereichssatzung
'Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf';
Drucksachengruppe 241435
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.01.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie lautet der Stand des Verfahrens, eine Denkmalbereichssatzung zum
Schutze des 'Historischen Ortskerns Bonn-Muffendorf' zu erlassen?
2. Wann kann mit der finalen Beschlussvorlage zur Fassung einer
Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern von Muffendorf und der
anschließend notwendigen Genehmigung durch die Obere Denkmalbehörde
gerechnet werden?
3. Wurde die vom Rat mit dessen Beschluss vom 8. Mai 2025
aufgegebene Ortsbegehung mit Fachstellen, Verwaltung und politischen
Vertretungen bereits durchgeführt und wenn nein, wann soll diese erfolgen?
Begründung
Nach Abschluss der zwischen dem 3. Juli und dem 4. August 2025
durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung sollte nunmehr die Erörterung im
Verfahren etwaig eingegangener Einwendungen mit dem LVR-Amt für
Denkmalpflege im Rheinland erfolgt sein. Die Fragesteller möchten daher
Erfahrung bringen, wann mit dem in Rede stehenden Satzungsbeschluss und
der folgenden Genehmigung durch die Obere Denkmalbehörde zu rechnen ist.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de