241435 · Beschlussvorlage
1. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) für eine Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern von Muffendorf 2. Beschluss über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Denkmalbereichssatzung 'Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf'
Kerndaten
- Nummer
- 241435
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Muffendorfer Hauptstraße Hauptort
- Lyngsbergstraße
- Bürvigstraße
- Klosterbergstraße
- Kirchweingarten
- Martinstraße
- Zum Kempenberg
- Elfstraße
- F
- Am Helpert
- Am Gäßchen
- Gringsstraße
- An der Kommende
- Hopmannstraße
- Remi-Baert-Platz
- Hauptstraße
- Römerstraße
- Am Hang
- Deutschherrenstraße
- Klosterstraße
- Am Kottenforst
- Waasemstraße
- Talstraße
- Benngasse
- Muffendorf
- Lannesdorf
- Heiderhof
- Alt-Godesberg
- Bonn
- Bad Godesberg
- Rheinaue
- Kottenforst
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
Dateien
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Untergeordnet
- BBB-Anfrage: Sachstand Denkmalbereichssatzung 'Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf'; Drucksachengruppe 241435
- BBB-Anfrage: Sachstand Denkmalbereichssatzung 'Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf'; Drucksachengruppe 241435
- CDU-Änderungsantrag: 1. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) für eine Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern von Muffendorf 2. Beschluss über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Denkmalbereichssatzung 'Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf' Antrag zur Vorlage 241435
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Beschlussvorlage öffentlich 241435 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 1. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) für eine Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern von Muffendorf 2. Beschluss über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Denkmalbereichssatzung 'Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf' Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.04.2025 Empfehlung Unterausschuss Denkmalschutz 08.04.2025 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Empfehlung Rat 08.05.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) für eine Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern von Muffendorf wird neu und abweichend von dem Aufstellungsbeschluss vom 18.04.2024 (DS. Nr. 231158) gefasst. Die Satzung wird für den in Anlage 1 dargestellten Bereich aufgestellt. Mit öffentlicher Bekanntmachung dieses erneuten, abweichenden Aufstellungsbeschlusses tritt der Aufstellungsbeschluss des Rates zur Denkmalbereichssatzung Muffendorf vom 18.04.2024 außer Kraft. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsentwurf samt zugehöriger Unterlagen gemäß § 10 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) für einen Zeitraum von einem Monat öffentlich auszulegen. Begründung Zu 1. Der Aufstellungsbeschluss zur Denkmalbereichssatzung ‚HistorischerSeite 1 von 281 Seite 2 Ortskern Bonn-Muffendorf‘ wurde am 18.04.2024 durch den Rat der Stadt Bonn gefasst (DS-Nr. 231158). Grundlage für den dort ausgewiesenen Umfang des räumlichen Geltungsbereichs der aufzustellenden Denkmalbereichssatzung ist das Gutachten des Landschaftsverbandes Rheinland-Amt für Denkmalpflege (im Folgenden: LVR-ADR) aus dem Jahre 2014. Mit öffentlicher Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses am 19.06.2024 trat die vorläufige Schutzwirkung für alle Bauvorhaben innerhalb dieses räumlichen Geltungsbereichs ein. Mit der Erarbeitung der Denkmalbereichssatzung und eines Handbuches mit denkmalpflegerischen Erläuterungen zum Umgang mit der Denkmalbereichssatzung wurde das Büro STADTGUUT aus Bochum beauftragt. Grundlagen für die Erarbeitung des Satzungsentwurfs sind das o.g. Gutachten des LVR-ADR -bestehend aus Text und erläuternder Karte- sowie eine Analyse des Untersuchungsbereiches, die das Büro STADTGUUT zu Beginn der Erarbeitung durchgeführt hat. Der Untersuchungsbereich der Analyse durch das Büro STADTGUUT basiert auf dem räumlichen Betrachtungsbereich des Gutachtens des LVR-ADR, wurde aber stellenweise erweitert, um den siedlungsstrukturellen Kontext angemessen einzubinden. Das Büro STADTGUUT hat die Analyseergebnisse im Rahmen von Erörterungsgesprächen des Stadtplanungsamtes mit dem LVR-ADR vorgestellt (14.12.2023 und 13.05.2024). Dabei wurde seitens des Büros STADTGUUT empfohlen, für die drei nachstehend beschriebenen Flächen eine Änderung des vom Aufstellungsbeschluss zur Denkmalbereichsatzung vom 18.04.2024 erfassten räumlichen Geltungsbereichs vorzunehmen und den so geänderten Geltungsbereich zum Gegenstand des weiteren Satzungsverfahrens zu machen: 1. Südlich des Friedhofs bzw. der Lyngsbergstraße befindet sich eine Fläche in einer Größenordnung von ca. 1.220 m², deren Herausnahme empfohlen wird. Dieser Bereich stellt sich losgelöst vom übrigen Satzungsgebiet dar und befindet sich in keinem ortsstrukturellen Zusammenhang mit dem historischen Ortskern. Diesen Bereich im Geltungsbereich der aufzustellenden Satzung zu belassen, lässt sich fachlich nicht begründen. 2. Die südöstliche Grenze der Parkanlage der Kommende wird parzellenscharf auf aktueller Kartengrundlage kartiert, so dass eine Abweichung vom Gutachten des LVR-ADR entsteht. Bei der entfallenden ca. 200 m² großen Fläche handelt es sich um einen kleinen Bereich einer Böschungsfläche, die nicht der liegenschaftlichen Parkanlage der Kommende zuzuordnen ist und sich auf einem benachbarten, privaten Grundstück befindet, welches inhaltlich jedoch keinen Bezug zumSeite 2 von 281 Seite 3 Satzungsbereich aufweist. Diese Ab-weichung ist im Rahmen eines Abgleichs der dem Gutachten einerseits und dem Satzungsentwurf andererseits zugrundeliegenden Kartenwerke aufgefallen. 3. Der nordwestliche räumliche Geltungsbereich der Satzung sollte um die Grundstücke in der Bürvigstraße Nr. 28 bis ein-schließlich Nr. 54 sowie um das Grundstück Klosterbergstraße 105 erweitert werden. Die Erweiterung schließt den bisherigen Geltungsbereich gem. Abgrenzungsvorschlag des LVR-ADR-Gutachtens durch die Aufnahme der hier befindlichen Bebauung aus fachlicher Sicht sinnvoll ab. Die Bebauung beidseitig der Straße zeugt von der Zeitschicht, als Muffendorf sich als bürgerlicher Wohnstandort entwickelte und ist daher historisch und im städtebaulichen Zusammenhang prägend. Den o.g. Empfehlungen des Büros zur Änderung des Geltungsbereichs der aufzustellenden Denkmalbereichssatzung haben sowohl die Untere Denkmalbehörde als auch der LVR-ADR in seiner fachlichen Beratungsfunktion als Denkmalfachamt zugestimmt. Der Übersichtsplan des geänderten räumlichen Geltungsbereichs ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt. Eine schriftliche Bestätigung des LVR-ADR vom 10.01.2025 zur Änderung des Geltungsbereichs mit textlicher und darstellerischer Erläuterung ist als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt. Am 18.10.2023 fand eine Öffentlichkeitsveranstaltung statt, zu der alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner im und im Umfeld des historischen Ortskerns von Muffendorf eingeladen wurden. Die Öffentlichkeit wurde bereits in der Veranstaltung darüber unterrichtet, dass aufgrund fachlicher Erwägungen im Zuge der Satzungserarbeitung Anpassungen im räumlichen Geltungsbereich erfolgen könnten. Die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs der aufzustellenden Satzung erfordert die obige Fassung des erneuten, abweichenden Aufstellungsbeschlusses. Zu 2. Der Entwurf der Denkmalbereichssatzung mit geändertem räumlichen Geltungsbereich gemäß Anlage 1 liegt zwischenzeitlich vor und soll für einen Monat öffentlich ausgelegt werden (sh. Anlage 3). Der Satzungsentwurf enthält neben formalen Bestandteilen Erläuterungen zu den Zielen der Satzung sowie Festsetzungen zu den zu erhaltenden charakteristischen Merkmalen, die den historischen Wert des Schutzgegenstandes ‚historischer Ortskern Bonn-Muffendorf‘ ausmachen. Des Weiteren sind die Begründung der FestsetzungenSeite 3 von 281 Seite 4 sowie die Karten des räumlichen und des sachlichen Geltungsbereiches Bestandteile der Satzung. Der Satzungsentwurf wurde in enger Abstimmung mit den Fachämtern Untere Denkmalbehörde und LVR-ADR erarbeitet. Die o.g. Bestandteile des Satzungsentwurfs sowie die der Erarbeitung der Satzung zugrundeliegenden nachrichtlichen Unterlagen (Gutachten des LVR-ADR einschl. Bestätigung zur Änderung des Geltungsbereichs, Analyseprofil, Fotodokumentation) sind der Beschlussvorlage als Anlage 3 beigefügt. Im Folgenden werden Anlass, Lage und Umfang des räumlichen Geltungsbereichs, historische Bedeutung, Schutzgegenstand, Zielsetzung, Auswirkung der Unterschutzstellung und die weiteren Verfahrensschritte erläutert: Anlass Mit Schreiben des LVR-ADR vom 24.10.2014 wurde die Stadt Bonn darüber unterrichtet, dass der historische Ortskern von Muffendorf die Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbereiches erfüllt. Umfang und Bedeutung werden in einem Gutachten erläutert, das dieser Vorlage nachrichtlich beigefügt ist. Bei Übergabe des Gutachtens wurde die Stadt Bonn gebeten, ein Aufstellungsverfahren zur Unterschutz- stellung des Denkmalbereiches einzuleiten. Lage und Umfang des geänderten räumlichen Geltungsbereichs Das Gebiet des Satzungsentwurfes befindet sich in Muffendorf, einem Ortsteil des Stadtbezirkes Bad Godesberg. Muffendorf ist eingebettet in den nördlichen Hang des Lyngsberges, von dem aus sich der Blick über den Rhein und das gegenüberliegende Siebengebirge eröffnet. Der zukünftige Denkmalbereich umfasst die Bereiche beiderseits der Muffendorfer Hauptstraße einschließlich Kommende, die Bereiche um die Kirche Alt St. Martin und beiderseits der Klosterbergstraße sowie des Weiteren die Bereiche entlang des Straßenzugs Lyngsbergstraße / Kirchweingarten / Martinstraße / Zum Kempenberg / Elfstraße bis einschließlich Bürvigstraße beiderseits, die den nordwestlichen Abschluss bildet (sh. Anlage 1).Seite 4 von 281 Seite 5 Historische Bedeutung Der Denkmalbereich „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ dokumentiert in seinen charakteristischen Merkmalen die Geschichte eines rheinischen Dorfes, das sich durch die räumlichen, klimatischen und gesellschaftlichen Bedingungen über die Jahre hinweg vom Burgort, zum Kirchort, zum Winzerort und schließlich zum bürgerlichen Wohnort und beliebten Ausflugsziel entwickelte. Wichtige Aspekte der Ortsgeschichte und Ortsentwicklung Muffendorfs, die sowohl die heutige Struktur und Gesamterscheinung des Ortes als auch die bauliche Überlieferung maßgeblich bestimmt haben, lassen sich anhand der wirtschaftlichen und religiösen Entwicklung begründen. Die dichte historische Bausubstanz von Muffendorf mit seinen historisch belegten Freiflächen ist bis zum heutigen Tag mit wenigen sichtbaren Veränderungen im historischen Ortskern erhalten und lässt den Ort mit seinem hohen Zeugniswert anschaulich erleben. Der Bereich „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ ist entsprechend des § 2 Abs. 1 S. 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: DSchG NRW) bedeutend für die Geschichte des Menschen, die Kunst- und Kulturgeschichte, die Geschichte von Städten und Siedlungen sowie die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse. Für den Erhalt und die Nutzung liegen sowohl städtebauliche, volkskundliche, als auch wissenschaftliche, insbesondere ortsgeschichtliche, Gründe vor. Schutzgegenstand Schutzgegenstand ist der historische Ortskern in seinen charakteristischen Merkmalen innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung. Die für den historischen Wert des Denkmalbereiches verantwortlichen charakteristischen Merkmale sind der Ortsgrundriss, der Gebäudebestand sowie die Silhouette und Sichtbezüge. Der Ortsgrundriss setzt sich aus dem Verlauf der Straßen und Wege, der Parzellierung und Bauweise sowie den öffentlichen und privaten Freiflächen mit den dazugehörigen Bepflanzungen und sonstigen baulichen Anlagen zusammen. Der historische, den Denkmalbereich prägende Gebäudebestand, wird in die Zeit ab dem 18. bis in das frühe 20. Jahrhundert datiert. Er vermittelt insgesamt in der Stellung der Baukörper, in der Zuordnung der Objekte zueinander, in der Staffelung der Volu-mina, seiner Kleinteiligkeit und seiner Baukörperabfolge, seinen Proportionen, Höhenentwicklungen, Dachformen, Dachneigungen, Firstrichtungen, Materialien und Farben ein geschichtlich gewachsenes Gefüge, das als Ganzes einenSeite 5 von 281 Seite 6 geschlossenen Gesamteindruck aufweist und die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung des Ortes widerspiegelt. Im Zusammenspiel der Topografie mit dem Ortsgrundriss sowie der Kubatur der Gebäude ergibt sich eine einzigartige Ortssilhouette. Durch die Hanglage ist diese sowohl von erhöhten Blickpunkten innerhalb des Untersuchungsbereiches als auch von außen wahrnehmbar und prägt die Identität und Fernwirkung der Ortschaft. So sind beispielsweise der Kirchturm von St. Martin, die Dachlandschaft, aber auch die grüne Prägung des Ortes bei der Betrachtung von außen wahrnehmbar. Gleichzeitig bieten einzelne Standorte innerhalb des Ortsgefüges besondere Blicke auf das gegenüberliegende Siebengebirge. Darüber hinaus zeichnet sich der historische Ortskern von Muffendorf durch markante Sichtbezüge innerhalb des Ortes aus. Die Karte des sachlichen Geltungsbereichs der Satzung hebt Bereiche und Merkmale hervor, die den Denkmalbereich in besonderem Maße prägen. Zielsetzung Die Unterschutzstellung des ausgewiesenen Bereichs „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ durch diese Denkmalbereichssatzung erfolgt, um den Ortskern in seinem historischen, strukturellen und gestalterischen Zusammenhang über die Denkmaleigenschaft von Einzelgebäuden und den historischen Wert weiterer baulicher Anlagen hinaus zu schützen. Ziel der Denkmalbereichssatzung ist es, die kontinuierliche Entwicklung während der vergangenen Jahrhunderte aufzuzeigen und das Ortsgefüge in seiner städtebaulichen Gestalt, seiner baulichen Typologie, der straßen- und platzräumlichen Ausprägung sowie der Einbindung in den landschaftlichen Raum als historisches Zeugnis zu erhalten und in Zukunft zu schützen und zu bewahren. Um dies zu erreichen, werden im räumlichen Geltungsbereich der Satzung bei Maßnahmen und Veränderungen an baulichen Anlagen, Frei- sowie Verkehrsflächen besondere Anforderungen nach Maßgabe dieser Satzung gestellt. Die Vorstellungen der Eigentümer*innen sowie Nutzungsberechtigten bei derartigen Vorhaben sollen durch Beratung der Denkmalbehörden mit den historischen Schutzgütern des Denkmalbereichs in Einklang gebracht werden. Unterstützen soll bei der Beratung auch das als Entwurf vorliegende Handbuch mit denkmalpflegerischen Erläuterungen zur Satzung. Es dient in Ergänzung zur Denkmalbereichssatzung der Sensibilisierung aller Beteiligten für einen denkmalgerechten Umgang mit den besonderen historischen Qualitäten Muffendorfs. Es zeigt MöglichkeitenSeite 6 von 281 Seite 7 auf, wie die Bebauung und die Freiräume in Abstimmung mit dem historischen Ortsbild weiterentwickelt werden können und legt dabei einen besonderen Fokus auf das Weiterdenken des baulichen Bestands hinsichtlich aktueller und zukünftiger Anforderungen. Der Entwurf des Handbuches ist nachrichtlich als Anlage 4 dieser Vorlage beigefügt. Auswirkung der Unterschutzstellung Mit Beschluss und Bekanntmachung der Denkmalbereichssatzung unterliegt der Denkmalbereich dauerhaft den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW). Es finden insbesondere die Paragraphen 9, 13 und 15 DSchG NRW Anwendung (Erlaubnisvorbehalt). Bevor eine der in den Vorschriften genannten Maßnahmen bzw. Tätigkeiten durchgeführt wird, muss zuvor die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde eingeholt werden. Bereits heute greift der vorläufige Schutz gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 DSchG NRW, ausgelöst durch die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses am 19.06.2024. Mit öffentlicher Bekanntmachung der mit dieser Vorlage angestrebten Neufassung des Aufstellungsbeschlusses mit geändertem räumlichen Bereich griffe die vorläufige Schutzwirkung dann ausschließlich für diesen Bereich. Verfahrensschritte In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen am 02.04.2025 sollen die Entwurfsfassungen von Denkmalbereichssatzung und Handbuch durch das Büro STADTGUUT vorgestellt werden. Die politischen Vertreterinnen und Vertreter des Unterausschusses Denkmalschutz und der Bezirksvertretung Bad Godesberg werden zu dieser Sitzung ebenfalls eingeladen, um eine breite Informationsmöglichkeit anzubieten. Nach Fassung des mit dieser Vorlage ebenfalls angestrebten Beschlusses zur öffentlichen Auslegung wird der Satzungsentwurf gem. § 10 Abs. 4 DSchG NRW mit zugehörigen Karten (räumlicher und sachlicher Geltungsbereich) und Begründung für die Festsetzung des Gebietes als Denkmalbereich für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Das dieser Satzung zugrundeliegende entscheidungserhebliche Gutachten des LVR-ADR einschl. der Bestätigung zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches, das Analyseprofil, eine Fotodokumentation des Bestandes sowie der Entwurf des HandbuchesSeite 7 von 281 Seite 8 mit den denkmalpflegerischen Erläuterungen zur Satzung sind ebenfalls der Vorlage beigefügt und während der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfs einsehbar. Nach erfolgter Beteiligung der Öffentlichkeit und Erörterung von erhobenen Einwendungen mit dem LVR-ADR wird der Satzungsbeschluss vorbereitet und dem Rat der Stadt Bonn zur Beschlussfassung vorgelegt. Anschließend bedarf die Satzung der Genehmigung durch die Obere Denkmalbehörde (Bezirksregierung Köln). Liegt diese vor, wird die Satzung öffentlich bekannt gemacht und tritt am Tag der Bekanntmachung dauerhaft in Kraft. Anlage/n 1 Anlage 1 Übersichtsplan (öffentlich) 2 Anlage 2 Bestätigung LVR-ADR (öffentlich) 3 Anlage 3 Denkmalbereichssatzung hist. Ortskern Bonn-Muffendorf (öffentlich) 4 Anlage 4 Handbuch (öffentlich)Seite 8 von 281 Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für die DenkmalbereichssatzungSeite 9 von 281 Seite 10 von 281 Seite 11 von 281 Seite 12 von 281 Seite 13 von 281 Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf 1 DENKMALBEREICHSSATZUNG „HISTORISCHER ORTSKERN BONN-MUFFENDORF“ Auf Grund von ß 2 Absatz 3 und ß 10 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkm‰ler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW vom 13. April 2022 (GV. NRW S. 662, SGV NW S. 224) in Verbindung mit ß 7 der Gemeindeordnung f¸r das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 NRW, zuletzt ge‰ndert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444), hat der Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx folgende Satzung beschlossen: ß 1 ANORDNUNG DER UNTERSCHUTZSTELLUNG Der im beigefügten Lageplan (Anlage 1) ausgewiesene Bereich „Historischer Ortskern Bonn-Muf- fendorf“ wird als Denkmalbereich gemäß ß 10 DSchG NRW festgesetzt und unter Schutz gestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieser Satzung. ß 2 ZIEL DER DENKMALBEREICHSSATZUNG Die Unterschutzstellung des ausgewiesenen Bereichs „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ durch diese Denkmalbereichssatzung erfolgt, um den Ortskern in seinem historischen, strukturel- len und gestalterischen Zusammenhang ¸ber die Denkmaleigenschaft von Einzelgeb‰uden und den historischen Wert weiterer baulicher Anlagen hinaus zu sch¸tzen. Ziel der Denkmalbereichs- satzung ist es, die kontinuierliche Entwicklung w‰hrend der vergangenen Jahrhunderte aufzuzei- gen und das Ortsgef¸ge in seiner st‰dtebaulichen Gestalt, seiner baulichen Typologie, der straflen- und platzr‰umlichen Auspr‰gung sowie der Einbindung in den landschaftlichen Raum als histori- sches Zeugnis zu erhalten und in Zukunft zu sch¸tzen und zu bewahren. Der Denkmalbereich „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ ist ein gut erhaltenes Beispiel der ¸ber Jahrhunderte bestehenden Besiedlung des westlichen Hangufers der Rheinaue. In seiner heutigen Gestalt dokumentiert und veranschaulicht er besonders anschaulich historische Sied- lungs- sowie Bebauungsstrukturen und zeigt sowohl gesellschaftliche als auch wirtschaftliche Ver- h‰ltnisse unter sich im Laufe der Jahrhunderte ‰ndernden Bedingungen in der Funktion als Kirchort, als Burgort, als Winzerort, als Ausflugsort sowie als Wohnort auf. Der „Historische Ortskern Bonn Muffendorf“ besitzt aus städtebaulicher, volkskundlicher und wis- senschaftlicher, insbesondere ortsgeschichtlicher Perspektive, einen herausragenden Zeugniswert in Stadt- und Siedlungs-, Kunst- und Kultur-, Arbeits- und Produktions- sowie Menschheitsge- schichtlichen Belangen. Die Satzung beschreibt die zu sch¸tzenden Bestandteile des historischen Ortskerns: Ortsgrundriss (mit Straflen- und Wegeraster, Parzellierung und Bauweise, ˆffentlichen sowie privaten Freifl‰chen einschliefllich sonstiger baulicher Anlagen), Geb‰udebestand sowie Sil- houette und Sichtbez¸ge. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Bewahrung des historischen Erbes wird mit der Festsetzung des Denkmalbereichs zum Schutz der historischen Bausubstanz sowie des spezifischen Erschei- nungsbildes nachgekommen. Die Satzung erkl‰rt die geschichtliche Bedeutung des Ortskerns und zeigt auf, wo in ¸berlieferter Substanz der historische Wert als ein Ganzes bis heute anschaulich wird. Um den Bereich „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ als geschichtliches Zeugnis zu erhalten und zu nutzen, werden im Geltungsbereich der Satzung bei Maflnahmen und Ver‰nderungen an baulichen Anlagen, Frei- sowie Verkehrsfl‰chen besondere Anforderungen nach Maflgabe dieser Satzung gestellt. Die Vorstellungen der Eigent¸mer*innen sowie Nutzungsberechtigten bei derar- tigen Vorhaben sollen durch Beratung der Denkmalbehˆrden mit den historischen Schutzg¸tern des Denkmalbereichs in Einklang gebracht werden.Seite 14 von 281 Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf 2 § 3 RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH Der Denkmalbereich umfasst den historischen Ortskern Muffendorfs in seiner kleinteiligen Struktur sowie dörflichen Charakteristik. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Satzung wird im beige- fügten Lageplan (Anlage 1) dargestellt. § 4 SACHLICHER GELTUNGSBEREICH Schutzgegenstand ist der historische Ortskern in seinen charakteristischen Merkmalen innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung. Die folgenden Merkmale überliefern den historischen Wert des Denkmalbereiches: 1. Ortsgrundriss 2. Gebäudebestand 3. Silhouette und Sichtbezüge Anlage 2 hebt Bereiche und Merkmale hervor, die den Denkmalbereich in besonderem Maße prä- gen. Anlage 2 ist Bestandteil dieser Satzung. (1) ORTSGRUNDRISS Der Ortsgrundriss setzt sich aus dem Verlauf der Straßen und Wege, der Parzellierung und Bauweise sowie den öffentlichen und privaten Freiflächen mit den dazugehörigen Bepflanzun- gen und sonstigen baulichen Anlagen zusammen. Straßen- und Wegeraster Der heutige Ortsgrundriss Muffendorfs lässt sich in seinen Grundzügen auf mittelalterliche Strukturen zurückführen und hat sich, anhand von maßstabsgetreuen Karten nachweisbar, ab dem 19. Jahrhundert nur unwesentlich verändert. Er zeichnet sich insbesondere durch ein klar hierarchisches Straßen- und Wegeraster aus, welches sich stark an der Topografie orientiert. Die Muffendorfer Hauptstraße und die Klosterbergstraße fungieren überwiegend parallel zu den Höhenlinien als städtebauliches Rückgrat des Ortes. Drei Querverbindungen (Bürvig- straße, Am Helpert, Am Gäßchen) schaffen ein rechteckiges Erschließungsnetz von den sich kreuzenden Hauptwegeführungen. Als vierte Straße führt im Süden die Martinstraße über den Kirchhügel, am Lyngsberg vorbei. Richtung Nordosten zweigen von der Muffendorfer Haupt- straße rechtwinklig die Gringsstraße und die Straße An der Kommende ab, wobei sich der Ursprung der Straße An der Kommende auf einen Abschnitt der römischen Verbindungsstraße von den Eifelhöhen an den Rhein zurückführen lässt. Darüber hinaus ist ein engmaschiges Netz aus ortstypischen „Fußpättchen“ zur Erschließung der (ehemals) bewirtschafteten Hang- flächen bis heute erhalten. Auffallende Überformungen im Straßen- und Wegenetz beschrän- ken sich auf die Hopmannstraße, welche im Zuge der Ausbauarbeiten einer Verbindungsstraße nach Lannesdorf in den 1970er Jahren vom „Fußpättchen“ zur befahrba- ren Straße erweitert wurde. Die Hopmannstraße ist daher kein Schutzgegenstand im Sinne dieser Satzung. Parzellierung und Bauweise Entlang der Muffendorfer Hauptstraße, der Klosterbergstraße sowie der Martinstraße entstan- den im Mittelalter schmale und tiefe Grundstücksparzellen, die bis heute weitgehend erhalten sind und der Bebauung ihre Maßstäblichkeit verleihen. Diese führten zu einer kleinteiligen Bebauung mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden auf weitgehend ebener Hangstufe entlang der Straße und ermöglichten die Bewirtschaftung der dahinterliegenden Hangflächen. Insbeson- dere entlang der Muffendorfer Hauptstraße wurde die Bebauung im Laufe der Zeit stark ver- dichtet und zeichnet sich heute überwiegend durch eine geschlossene Bauweise aus. Durch unregelmäßige, versetzte Baufluchten und leicht vor- und zurückspringende Gebäude ergibt sich ein wechselhaftes und dennoch aufeinander abgestimmtes Straßenbild.Seite 15 von 281 Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf 3 Auch die großflächigen Parzellen in den Rückbereichen der Muffendorfer Hauptstraße zeugen von der (ehemals) landwirtschaftlichen Nutzung. Jüngere Gebäude auf kleineren Grundstü- cken hingegen verdeutlichen den Zuzug bürgerlicher Bevölkerungsgruppen Ende des 19. Jahrhunderts und den zunehmenden Bedeutungsverlust der Landwirtschaft als Wirtschafts- sektor. Eine Ausnahme bilden die bürgerlichen Landhäuser und Villen, insbesondere entlang der Bürvig- sowie Elfstraße, die überwiegend freistehend auf großzügigen Grundstücken mit Gartenflächen angelegt wurden. Darüber hinaus weisen Gebäude, die öffentliche Funktionen übernahmen oder einer wohlhabenden Bevölkerungsschicht zuzuordnen sind, großflächige Parzellen auf. Dazu zählen unter anderem die beiden Kirchen in Verbindung mit dem Friedhof, der Siegburger Hof (Martinstraße 12) und die Kommende (Muffendorfer Hauptstraße 65 - 73, 83 - 89). Öffentliche Freiflächen Zu den historisch bedeutsamen öffentlichen Freiflächen zählen sowohl Platzstrukturen als auch der Öffentlichkeit zugängliche Grünflächen. Der Remi-Baert-Platz ist heute der zentrale öffentliche Raum des historischen Ortskerns. Sein Ursprung lässt sich ins Mittelalter auf eine ehemalige Pferdetränke zurückführen. Die Namensgebung des Platzes, nach einem ehema- ligen belgischen Botschafter, verweist auf die ehemalige Nutzung der angrenzenden Kom- mende als Botschaftsresidenz. Heute wird der Platz überwiegend als Parkplatz genutzt, stellt in seiner Struktur jedoch ein wichtiges Zeitzeugnis im Ortsgrundriss dar. Weitere historisch bedeutsame und für das Ortsbild prägende Platzsituationen sind der ehemalige Schulhof an der Klosterbergstraße, der Vorplatz der Kirche St. Martin sowie das Muffendorfer Weineck. Ortsbildprägend sind neben den Platzstrukturen darüber hinaus der Friedhof Alt St. Martin, welcher 1897 um die ehemalige Fläche des Kirchweingartens erweitert wurde und sich heute besonders durch historische Grabmäler und seinen alten Baumbestand auszeichnet, sowie eine öffentliche Grünfläche zwischen den Straßen Am Helpert und Am Gäßchen, welche in der Entwicklung Muffendorfs stets von Bebauung freigehalten wurde. Private Freiflächen Neben den öffentlichen Freiflächen tragen die privaten Freiflächen wesentlich zum ländlichen Charakter des historischen Ortskerns bei und sind somit schutzwürdig. Der einst prägende Weinanbau wird heute noch symbolisch auf kleinen Flächen am Siegburger Hof (Martinstraße 12) und im hinteren Bereich der alten Kelterei (Gringsstraße 5) fortgeführt. Weiterhin sind die Grünflächen in den Gebäuderückbereichen in Hanglage von den ortstypischen „Fußpättchen“ einsehbar und bezeugen die landwirtschaftliche Entwicklung Muffendorfs. Unabhängig der den Gebäuden direkt zugeordneten Terrassen- und Gartenflächen zeichnen sich diese Flä- chen durch einen dichten Vegetationsbestand und eine grüne Prägung aus. Dabei werden einzelne Parzellen noch im kleinen Maßstab landwirtschaftlich bzw. zur Selbstversorgung ge- nutzt. Strukturell prägend und bedeutend für das Straßenbild sind darüber hinaus die Vorbereiche und Gärten freistehender Gebäude entlang der Bürvigstraße sowie der Elfstraße. Weiterhin zeichnen sich die Gartenanlagen der ehemaligen iranischen Konsulatsresidenz (Elfstraße 40), des Alten Pastorats (Martinstraße 9) und der Park an der Kommende (Muffendorfer Haupt- straße 65 - 73, 83 - 89) durch ihre Großzügigkeit und den üppigen Baumbestand besonders aus. Sonstige bauliche Anlagen Im Denkmalbereich befinden sich weiterhin zahlreiche bauliche Anlagen, welche die Ge- schichte des Ortskerns, insbesondere dessen religiöse Prägung, widerspiegeln. Dazu gehö- ren unter anderem vier religiöse Bildstöcke, die als Teil eines Prozessionsweges mit sieben Stationen den Sieben-Schmerzen-Marias gewidmet sind, sowie drei christliche Wegekreuze. In der Muffendorfer Hauptstraße befindet sich darüber hinaus eine von ursprünglich drei Brun- nenanlagen, die bis ins 20. Jahrhundert die gesamte Wasserversorgung des Ortes sicherten. Oberhalb des Remi-Baert-Platzes befindet sich zudem ein um 1960 errichtetes Kriegerdenk- mal. Als prägend für das Erscheinungsbild sind darüber hinaus die historischen Natur- undSeite 16 von 281 Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf 4 Backsteinmauern in Form von Stütz- und Umfassungsmauern, Einfriedungsmauern und Gar- tenmauern einzuordnen. Schutzziel: Ortsgrundriss Schutzziel ist der Erhalt des Ortsgrundrisses in der hierarchischen Struktur des Straßen- und Wegerasters, in der klaren Raumabfolge aus unterschiedlich ausgeprägten Freiflächen, im Verhältnis von unbebauten und bebauten Flächen und in der Maßstäblichkeit der Parzelleng- liederung sowie im Rhythmus der Bauten in der Straßenflucht. Weiteres Schutzziel ist der Erhalt der auf historische Entwicklungen sowie topografische Ge- gebenheiten verweisenden baulichen Anlagen wie Bildstöcke, Wegekreuze, Brunnenanlagen, dem Kriegerdenkmal oberhalb des Remi-Baert-Platzes sowie den Natur- und Backsteinstein- mauern. (2) GEBÄUDEBESTAND Der historische, den Denkmalbereich prägende Gebäudebestand, wird in die Zeit ab dem 18. bis in das frühe 20. Jahrhundert datiert. Er vermittelt insgesamt in der Stellung der Baukörper, in der Zuordnung der Objekte zueinander, in der Staffelung der Volumina, seiner Kleinteiligkeit und seiner Baukörperabfolge, seinen Proportionen, Höhenentwicklungen, Dachformen, Dach- neigungen, Firstrichtungen, Materialien und Farben ein geschichtlich gewachsenes Gefüge, das als Ganzes einen geschlossenen Gesamteindruck aufweist und die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung des Ortes widerspiegelt. Charakteristisch für den Denkmalbereich ist eine kleinteilige, überwiegend zweigeschossige Bebauung mit verspringenden Traufkanten, die häufig durch niedrigere Nebengebäude im rückwärtigen Bereich ergänzt wird. Im jüngeren Gebäudebestand ab dem späten 19. Jahrhun- dert sind auch einige Objekte mit einem größeren Bauvolumen vorhanden. Darüber hinaus entfalten einzelne Solitäre durch ihre Maßstäblichkeit eine besondere städtebauliche Wirkung. So stellen unter anderem die zwei Kirchtürme bedeutsame Hochpunkte im Ortsbild dar. Die prägende Dachform im Denkmalbereich ist das Satteldach im Wechselspiel traufständiger und giebelständiger Ausrichtung. Vereinzelt lassen sich darüber hinaus historische Gebäude mit Walm-, Mansard-, Krüppelwalm- und Krüppelwalmmansarddächern identifizieren. Die Dach- flächen sind in dunklen Tönen (dunkelbraun, grau-anthrazit) gehalten und weitgehend mit kleinstrukturierten Pfannen oder Schiefer gedeckt. Nur einzelne Gebäudebestände ab dem späten 19. Jahrhundert verfügen über eine rötliche Dachhaut. Nebenanlagen sind mit Sattel- oder Flachdach ausgestaltet. Korrespondierend zur Entwicklungsgeschichte Muffendorfs weist der historische Gebäudebe- stand in seinem geschlossenen Gesamteindruck dennoch unterschiedliche Merkmale auf. Die Objekte lassen sich durch gemeinsame Gestaltungsmerkmale sowie einen gemeinsamen funktionalen und bauzeitlichen Hintergrund den folgenden vier Haustypen zuordnen: Haustyp 1: Wohn- und Wirtschaftsgebäude in Fachwerkbauweise Haustyp 2: Bürgerliche Wohnhäuser Haustyp 3: Gründerzeitliche Landhäuser Haustyp 4: Repräsentative Einfamilienhäuser und Villen Daneben sind verschiedene besondere Bauten prägend, die sich durch eigenständige Merk- male auszeichnen und keinem dieser Haustypen zuzuordnen sind. Haustyp 1: Wohn- und Wirtschaftsgebäude in Fachwerkbauweise Die älteste Bebauung Muffendorfs prägt wesentlich das Erscheinungsbild des mittelalterlichen Kernes der Ortschaft bestehend aus Muffendorfer Hauptstraße, Martinstraße und Klosterberg- straße. Die Wohn- und Wirtschaftsgebäude aus dem 18. und 19. Jahrhundert, oft in der orts- typischen Bauweise als Winzerhof umgesetzt, zeichnen sich durch eine geschlossene und versetzte Bauflucht aus. Die Fachwerkgebäude in Stockwerks- bzw. einfacher Geschossbau-Seite 17 von 281 Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf 5 weise stehen auf einem Sockelbereich aus Naturstein, welcher meist in neutralen Farben ver- putzt ist. Die Gefache sind in weiß oder hellen Gelb- und Rottönen gestaltet. In Einzelfällen wurden sie mit Ziegeln ausgemauert und sichtbar belassen oder geschlemmt. Die Fassaden weisen keine Fassadenvorbauten auf und sind überwiegend sehr schlicht ohne Verzierungen gestaltet. Ausnahme bilden einzelne Gebäude, in denen die Brüstungsfelder mit abgerunde- ten Streben, oder die Balkenköpfe mit farbig abgesetzten Zierformen gestaltet sind. Die Sat- teldächer sind mit kleinteiligen Dachziegeln in dunklen Grautönen gedeckt und weisen keine bis wenige Aufbauten oder Einschnitte auf. Fenster sind meist in kleinen und stehenden For- maten als Sprossenfenster ausgeführt. Breite farbige Rahmungen, gestalterisch betonte Fa- schen und Fensterläden setzen die Fenster von der Fassade ab. Eingangstüren sind typischerweise aus Holz und weisen keine oder nur kleine Lichteinschnitte auf. Besonders ortsbildprägend sind darüber hinaus große, hölzerne Toreinfahrten, die auf die vormals land- wirtschaftliche Nutzung verweisen. Haustyp 1 lassen sich beispielsweise folgende Objekte zuordnen: Am Gäßchen 2, 42, … Klosterbergstraße 39, 51, 53, … Martinstraße 3, 5, 11, … Muffendorfer Hauptstraße 5, 8, 9, 17, 18, 19, … Haustyp 2: Bürgerliche Wohnhäuser Einzelne Objekte in Massivbauweise entlang der Muffendorfer Hauptstraße sowie den Hang- lagen zeugen von der zunehmenden Ansiedlung einer bürgerlichen Bevölkerungsschicht im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert. Innerhalb der besonders dicht bebauten Bereiche pas- sen sich diese Gebäude in Geschossigkeit und Maßstäblichkeit an die zweigeschossigen Fachwerkbauten an. Durch höhere Deckenhöhen überschreiten die meisten Gebäude aller- dings die umliegenden Traufhöhen. Entlang der weniger dicht bebauten Straßen und entlang der Hangbereiche finden sich auch einige freistehende Bauten sowie Doppelhäuser oder Hausgruppen mit meist drei aneinandergrenzenden Objekten. Weiterhin zeichnen sich die Gebäude durch überwiegend klar strukturierte Lochfassaden mit regelmäßigen vertikalen Fensterachsen aus. Fassadenvorbauten oder vorkragende Fassadenelemente treten abseits der plastischen Gliederungselemente nur in Ausnahmefällen auf. Die Fassaden sind verputzt und in weißer Farbe oder gedeckten Tönen gestrichen. Einzelne Gebäude weisen Ziegelfas- saden aus roten oder gelben Backsteinen auf. Die Unterkante der Fassaden wird, wie bei den Fachwerkbauten, durch einen farblich abgesetzten Sockel gefasst. Bei einzelnen Gebäuden weist das Erdgeschoss eine abweichende Materialität oder Farbe zu den Obergeschossen auf. Die einzelnen Geschosse sind darüber hinaus teilweise durch hervorstehende horizontale Gesimse und/oder Stuckornamentik optisch voneinander abgesetzt. Fenster sind meist recht- eckig oder mit Segmentbogen, im stehenden Format, zweiflügelig sowie mit Sprossen und Oberlicht ausgestaltet und durch Faschen sowie breite Fensterbänke von der Fassade abge- setzt. Vereinzelt sind bauzeitliche Holztüren mit Verzierungen und Oberlicht erhalten. Licht- einschnitte sind klein oder verfügen über Sprossenunterteilungen. Haustyp 2 lassen sich beispielsweise folgende Objekte zuordnen: Am Helpert 1, 7, 9, 11, … Bürvigstraße 4, 6, 6a, … Klosterbergstraße 16, 20, 32, … Muffendorfer Hauptstraße 24, 26, 36, … Haustyp 3: Gründerzeitliche Landhäuser Neben den schlichten bürgerlichen Wohnbauten im Siedlungskern entstanden um die Jahr- hundertwende (19./20. Jahrhundert) gründerzeitliche Landhäuser für die gut situierte Bonner Bevölkerung auf den ehemaligen Weinbauflächen am Siedlungsrand, insbesondere entlang der heutigen Bürvigstraße. Dort profitierten sie von der Aussicht auf das Rheintal. Auf den großflächigen Grundstücken entstanden freistehende Wohnhäuser mit umgebenden Garten- flächen. Die zwei- bis dreigeschossigen Gebäude weisen meist giebelständige Mansarddä- cher oder Mansardkrüppelwalmdächer auf. Weiterhin wird die Dachlandschaft durchSeite 18 von 281 Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf 6 Zwerchhäuser, Risalite sowie einzelne Schleppgauben aufgelockert. Die Dachflächen sind mit kleinteiligen Dachziegeln gedeckt, die sich teilweise durch ihre rote Farbgebung von den an- deren Gebäuden in Muffendorf abheben. Die Fassaden sind überwiegend schlicht gestaltet, in hellen Farben verputzt und werden durch unterschiedliche Fassadenvorbauten wie Erker, Risalite und Balkone untergliedert. Einzelne Objekte weisen reichhaltige Verzierungen und Fachwerkstrukturen als Gestaltungselemente auf. Die Fensteröffnungen haben stehende For- mate und sind rechteckig oder als Segmentbogenfenster ausgeführt. Die meist zweigliedrigen Fensterflügel werden durch ein Oberlicht ergänzt. Die ursprüngliche Sprossenteilung ist nur noch in Einzelfällen vorhanden. Prägend für den Gebäudetyp sind weiterhin das Grundstück umfassende Einfriedungen, die entweder gemauert und in der Fassadenfarbe verputzt und/o- der als schmiedeeiserne Zäune ausgeführt sind. Haustyp 3 lassen sich beispielsweise folgende Objekte zuordnen: Am Gäßchen 24, 28, 29, … Bürvigstraße 14, 20, 26, … Haustyp 4: Repräsentative Einfamilienhäuser und Villen Ab Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelte Muffendorf zunehmend einen bürgerlichen Cha- rakter, der im Zuge der Ernennung von Bonn zur Bundeshauptstadt nach dem Zweiten Welt- krieg zusätzlich an Bedeutung gewann. Dies zeigte sich in der Entstehung weiterer freistehender Einfamilienhäuser und Villen aus den 1920er bis 1950er Jahren. Diese machen verhältnismäßig nur einen kleinen Teil der Bebauung aus, sind jedoch durch eigenständige und prägende Gestaltungsmerkmale gekennzeichnet. Wie auch die gründerzeitlichen Land- häuser profitieren die Gebäude von der Hanglage entlang der Elf- und Bürvigstraße sowie von den großzügigen, direkt angrenzenden Grünflächen. Die Wohnbauten sind überwiegend ein- geschossig und verfügen über giebelständige wie auch traufständige Gebäudeteile, sodass sich eine kleinteilige, versetzte Gebäudestruktur ergibt. Die Dachflächen sind mit kleinteiligen anthrazit-grauen Ziegeln oder Schieferplatten gedeckt und weisen einzelne Spitzgauben und gegenüber älteren Bauten auch zunehmend Mehrfachgauben auf. Mit Ausnahme einzelner Fenster- und Türeinfassungen aus Naturstein, verfügen die schlicht weißen Putzfassaden über keine Verzierungen. Die Fensteröffnungen sind überwiegend zweigliedrig und teilweise mit Sprossenunterteilung ausgeführt. Die Fensterrahmen und -flügel sind weiß, dunkelgrün oder braun gestrichen. In den meisten Fällen sind die Gebäude von großzügigen, intensiv begrünten Gartenanlagen umgeben. Diese werden entweder durch Hecken, verputzte Mauern und/oder schmiedeeiserne Zäune eingefasst. Haustyp 4 lassen sich beispielsweise folgende Objekte zuordnen: Bürvigstraße 41, 43, 49, … Elfstraße 28, 34, 40, … Besondere Bauten Einzelne bauliche Anlagen setzen aufgrund ihrer abweichenden Maßstäblichkeit, ihrer Bau- weise oder besonderen Funktion als Solitäre räumliche und gestalterische Schwerpunkte im Ortsbild. Dazu gehören insbesondere die Kirchenbauten Alt St. Martin (Martinstraße 7) und St. Martin (Klosterbergstraße 12), die ehemalige Kommende (Muffendorfer Hauptstraße 65 - 73, 83 - 89), die Alte Grundschule Muffendorfs (Klosterbergstraße 36) sowie die Kleine Beethovenhalle (Muffendorfer Hauptstraße 22). Schutzziel Gebäudebestand Schutzziel ist es, die historische Prägung des Ortes als Ganzes in Hinblick auf sein Erschei- nungsbild und seine Struktur durch die Erhaltung der historisch besonders bedeutsamen Bausubstanz (siehe Anlage 2 - Karte sachlicher Geltungsbereich: Haustyp 1-4) sowie durch die Erhaltung der prägenden Merkmale von Gebäuden mit besonderer Bedeutung für den historischen Ortsgrundriss (siehe Anlage 2 - Karte sachlicher Geltungsbereich) zu bewahren.Seite 19 von 281 Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf 7 (3) SILHOUETTE UND SICHTBEZÜGE Im Zusammenspiel der Topografie mit dem Ortsgrundriss sowie der Kubatur der Gebäude ergibt sich eine einzigartige Ortssilhouette. Durch die Hanglage ist diese sowohl von erhöhten Blickpunkten innerhalb des Untersuchungsbereiches als auch von außen wahrnehmbar und prägt die Identität und Fernwirkung der Ortschaft. So sind beispielsweise der Kirchturm von St. Martin, die Dachlandschaft, aber auch die grüne Prägung des Ortes bei der Betrachtung von außen wahrnehmbar. Gleichzeitig bieten einzelne Standorte innerhalb des Ortsgefüges besondere Sichtpunkte auf das gegenüberliegende Siebengebirge. Darüber hinaus zeichnet sich der historische Ortskern von Muffendorf durch markante Sicht- bezüge innerhalb des Ortes aus. Folgende Sichtbeziehungen sind besonders prägnant und somit erhaltenswert: Von der Kreuzung Martinstraße/Muffendorfer Hauptstraße auf die Gebäude Martin- straße 3 (ehemalige Dorfschule) und 5 sowie die Kirche Alt St. Martin (Martinstraße 7) Von der Martinstraße auf den Kirchenbau Alt St. Martin (Martinstraße 7) Von der Klosterbergstraße auf die Kirche St. Martin Von der Elftstraße auf die Kirche St. Martin (Klosterbergstraße 12) und das Siebenge- birge im Hintergrund Entlang der Straße Am Helpert auf die Muffendorfer Hauptstraße Von der Kreuzung Am Gäßchen/Muffendorfer Hauptstraße beidseitig auf die kleinteilige Bebauung entlang der Muffendorfer Hauptstraße Von der Kreuzung An der Kommende/Muffendorfer Hauptstraße auf die Bebauung beidseitig entlang der Hauptstraße Auf die Bebauung entlang der Bürvigstraße sowie das Siebengebirge im Hintergrund Die im Denkmalbereich freizuhaltenden Sichtbezüge sind im beiliegenden Plan (Anlage 2) gekennzeichnet. Schutzziel Silhouette und Sichtbezüge Schutzziel ist es, die historische Prägung des Ortes durch die Erhaltung seiner charakteristi- schen Ansichten und Sichtbezüge sowohl innerhalb des Ortes als auch nach außen zu be- wahren. § 5 BEGRÜNDUNG UND UNTERSCHUTZSTELLUNG DES DENKMALBEREICHES Der Denkmalbereich „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ dokumentiert in seinen Merkmalen die Geschichte eines rheinischen Dorfes, welches sich durch die räumlichen, klimatischen und ge- sellschaftlichen Bedingungen über die Jahre hinweg vom Burgort, zum Kirchort, zum Winzerort und schließlich zum bürgerlichen Wohnort und beliebten Ausflugsziel entwickelte. Im Folgenden wird der besonderen Zeugniswert des Denkmalbereiches entsprechend der Bedeutungs- und Er- haltungskategorien gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 DSchG NRW begründet und aus der historischen Ent- wicklung des Ortskerns abgeleitet. Dem Denkmalbereich wird ein bedeutender Aussagewert für die Geschichte der Menschen und für die allgemeinen, kulturellen, sozialen, religiösen sowie wirtschaftlichen Verhältnisse und Ge- schehensabläufe im Ort über Jahrhunderte zugesprochen. Dabei sind insbesondere die historische Substanz, die Verteilung der Bauten, die Zuordnung von Nutzungen und Baukörpern, die Bildung von Hof- und Straßenräumen, sowie die Lage und Strukturen der Plätze und Freiräume von Belang. Sie lassen die Entwicklung von Funktionen, das Zusammenspiel der Nutzungen untereinander, sowie nutzungsbedingte Veränderungen über Jahrhunderte anschaulich nachvollziehen. Ausgehend von ersten punktuellen Ansiedlungen seit der Antike, belegt durch Funde von Überres- ten einer befestigen Römerstraße sowie eines Weihesteins aus dem 2 Jh. mit römischer Inschrift (Dianastein), weisen einzelne Urkunden ab dem frühen Mittelalter königlichen, erzbischöflichen und klösterlichen Besitz in der Ortschaft nach. Im 13. Jahrhundert wird in Muffendorf ein Rittersitz belegt und der Standort einer Burg zwischen Elfstraße und Klosterbergstraße vermutet. Die zwei- teilige Anlage mit ergänzender Befestigung spielte vermutlich für die Überwachung einer wichtigenSeite 20 von 281 Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf 8 Altstraße von den Eifelhöhen an den Rhein, die u.a. als Ursprung der Straße An der Kommende gilt, eine zentrale Rolle. Etwas unterhalb der Muffendorfer Burg wurde an der Altstraße um 1281 durch die Deutschordensritter die Kommende (Muffendorfer Hauptstraße 65 - 73, 83 - 89) als Hos- piz und Wohnanlage für Kreuzfahrer gebaut. Das Gebäude wurde zunächst der Abtei Siegburg zugesprochen und anschließend mehrfach veräußert, baulich angepasst und erweitert. In Muffen- dorf profitierte die Kommende von der strategisch günstigen und gut geschützten Lage zwischen Godesburg, Tomburg und Burg Drachenfels. Die Muffendorfer Burg wurde spätestens 1830 nie- dergelegt. Die religiösen Verhältnisse in der Ortschaft bezeugt neben dem Fund des Dianasteins, der auf einen heidnischen Weiheplatz hinweist, insbesondere die Kirche Alt St. Martin (Martin- straße 7). Diese lässt sich auf eine romanische Fiskalkirche zurückführen, deren Standort frühes- tens um 913 nachgewiesen ist. Im 17. Jahrhundert sorgten in Muffendorf umfangreiche kriegerische Aktivitäten wie der Pfälzische Krieg (1689) und mehrere Erdbeben für die Zerstörung eines Großteils der mittelalterlichen Bau- substanz. Der Wiederaufbau erfolgte jedoch in den meisten Fällen auf den bestehenden Kellern und Fundamenten, sodass der gewachsene Ortsgrundriss mit dem Verlauf der Straßen und der kleinteiligen Parzellenstruktur bestehen blieb und somit Rückschlüsse auf die gesellschaftlichen Bedingungen erlaubt. Im Laufe des 20. Jahrhunderts entwickelte sich Muffendorf zu einem bekannten Ausflugsziel. Ent- lang der Muffendorfer Hauptstraße entstanden mehrere Gaststätten und Veranstaltungsräume, in denen zahlreiche traditionelle Fest gefeiert wurden. Beispielhaft dafür stehen die ehemalige Dorf- gaststätte Zur Post (Muffendorfer Hauptstraße 29) und die sogenannte Kaiserhalle (heute: Kleine Beethovenhalle, Muffendorfer Hauptstraße 22). Parallel zur touristischen Bekanntheit wurde Muf- fendorf auch als Wohnstandort beliebter, sodass zunehmend eine bürgerliche Schicht aus der Um- gebung nach Muffendorf zog und sich in prunkvollen Landhäusern und Villen auf den ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen niederlies. Mit dem Bevölkerungswachstum einher ging dar- über hinaus ein wachsender Bedarf nach neuen Infrastrukturen, der sich im Bau der Alten Schulen Muffendorf mit ihrem angrenzen Schulkomplex (Klosterbergstraße 36) widerspiegelt. Mit der Er- richtung der Kirche St. Martin an der Klosterbergstraße im neogotischen Stil wurde schließlich auch die bestehende Kirche Alt St. Martin als Fiskalkirche ersetzt. In seinem Zusammenwirken erhaltener, historischer Strukturen ist der Ortskern Muffendorfs, auch im Bezug zu den umliegenden Orten, ein gut erhaltenes Beispiel der über Jahrhunderte bestehen- den Besiedlungsform am westlichen Hangufer des Rheins und somit bedeutend für die Geschichte von Siedlungen. Der Denkmalbereich dokumentiert und veranschaulicht in seiner heutigen Ge- stalt frühere Siedlungsformen und Bauweisen sowie gesellschaftliche als auch wirtschaftliche Ver- hältnisse unter den sich im Laufe der Jahrhunderte ändernden Bedingungen und zeigt die geschichtliche Siedlungsentwicklung auf. Der gewachsene Ortsgrundriss ist Ausdruck der topogra- fischen, räumlichen und klimatischen Voraussetzungen am Hang des Lyngsbergs. Das Zusam- menspiel aus Wohnhäusern, zugehörigen Nebengebäuden und Wirtschaftsbauten entlang der Muffendorfer Hauptstraße, der Klosterbergstraße sowie der Martinstraße ist ein besonderes bauli- ches Zeugnis der gewerblichen, insbesondere vom Weinanbau landwirtschaftlich geprägten Ent- wicklung Muffendorfs bis ins 19. Jahrhundert. Die Herausbildung der Muffendorfer Hauptstraße als zentrale Ortsachse durch kontinuierliche Nachverdichtung mit Geschäften, Gasthäusern sowie Wohngebäuden bezeugt den Aufschwung der Ortschaft zu einem begehrten Ausflugs- und Kultu- rort. Großzügige Wohnhäuser in den Hanglagen vermitteln den Wandel hin zu einem bürgerlich geprägten Wohnort im späten 19. bzw. frühen 20. Jahrhundert, der sich u.a. entlang der Bürvig- straße einschließlich des gegenüber dem ursprünglichen Gutachten des LVR-ADR ergänzten Be- reiches der Hausnummern 28 bis einschließlich 54 sowie der Klosterbergstraße 105 ablesen lässt. Weiterhin stehen die in § 4 Abs. 2 der Satzung beschriebenen Solitärbauten für wichtige örtliche und überörtliche Funktionen und definieren den siedlungsstrukturellen Rahmen. Die Bedeutung des „Historischen Ortskern Bonn-Muffendorf“ für die Arbeits- und Produktions- verhältnisse wird vorwiegend im Zusammenwirken landwirtschaftlicher und gewerblicher Nutzun- gen in Gestalt historischer Winzerhöfe sowie der Struktur der Freiflächen deutlich. Punktuell betriebener Weinanbau, einzelne Pfirsichbäume sowie die einst zum Acker- bzw. Obst- und Ge- müseanbau genutzten Hangflächen legen noch heute Zeugnis ab von der einstigen Existenzgrund- lage, vom Anbau und der Nutzung des Bodens als zentraler Wirtschaftsfaktor und von touristisch- wirtschaftlichen Faktoren der Region.Seite 21 von 281 Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf 9 Die Lage im Rheintal und die vulkanisch bedingten Lößböden waren aufgrund der Feuchtigkeit und guten Wärmespeicherfähigkeit die ideale Voraussetzung für den umfangreichen Acker-, Obst- und Gemüseanbau und prägte über mehrere Jahrhunderte die Lebensweise der Bevölkerung. Unter anderem wurde auf den Hangflächen des Lyngsberges schon im Mittelalter Weinanbau betrieben. Ein prägnantes Beispiel der ortstypischen Winzerhöfe war der Hof Muffendorf, welcher erstmals im Jahre 888 erwähnt wurde. Die landwirtschaftliche Blütezeit Muffendorfs im 18. und frühen 19. Jahr- hundert spiegelte sich bis heute baulich insbesondere in Form der zahlreichen regionaltypischen Winzerhöfe entlang der Muffendorfer Hauptstraße sowie Klosterbergstraße wider. Nach Rückgang des Weinanbaus Ende des 19. Jahrhunderts trug der Anbau der Muffendorfer Pfirsiche zu einer zweiten landwirtschaftlichen Blüte des Ortes bei. Etwa zeitgleich entwickelte sich Muffendorf zu- nehmend zu einem bekannten Ausflugsziel. Entlang der Muffendorfer Hauptstraße entstanden mehrere Gaststätten und Veranstaltungsräume in denen zahlreiche traditionelle Fest (u.a. zur jähr- lichen Pfirsichblüte) gefeiert wurden. Der Denkmalbereich leistet sowohl durch den bau- und kunstgeschichtlichen Wert zentraler Ein- zelobjekte als auch im Miteinander und der Verteilung der historischen Strukturen einen wichtigen Beitrag zur Untersuchung lokaler Kunst- und Kulturgeschichte. Insbesondere die in § 4 Abs. 2 aufgeführten Solitäre sowie die regional- und ortstypischen Winzerhöfe inklusive ihrer gewerblich genutzten Räume und Baukörper und die markanten Wohnhäuser an der Bürvigstraße sind quali- tative Beispiele der Bauweise und Architektur ihrer jeweiligen Zeitschicht und lassen gleichzeitig Rückschlüsse auf die gesellschaftlichen und kulturellen Hintergründe ihrer Entstehungszeit zu. Für den besonderen Erhaltungswert des historischen Ortskerns von Muffendorf liegen unter ande- rem städtebauliche Gründe vor. Der Ortsgrundriss römischen bzw. mittelalterlichen Ursprungs mit seinem stark an der Topografie orientierten und klar hierarchischen Straßen- und Wegenetz sowie den Wechsel- und Sichtbeziehungen zwischen Bauten und Freiraum weist besondere stadt- räumliche Qualitäten auf. Die Muffendorfer Hauptstraße als eine der ältesten Straßen und städte- bauliches Rückgrat des Ortes sowie die baulichen und funktionalen Solitäre setzen räumliche Schwerpunkte im Ortsgefüge. Insbesondere entlang der Bürvigstraße einschließlich des gegen- über dem ursprünglichen Gutachten des LVR-ADR ergänzten Bereiches der Hausnummern 28 bis einschließlich 54 sowie der Klosterbergstraße 105 ist die spätere Entwicklung zum bürgerlichen Wohnstandort im Zusammenspiel der meist freistehenden Einfamilienhäuser und Villen mit den dazugehörigen Gärten städtebaulich bis heute gut nachvollziehbar. Durch Verteilung und Miteinan- der der Bauten aus unterschiedlichen Zeitschichten entsteht ein geschlossenes städtebauliches Gesamtbild als dörfliche Einheit. Die aufgehende Bausubstanz spiegelt die gesellschaftlichen Verhältnisse während ihrer jeweiligen Entstehungszeit wider. Die ortsbildprägenden Gebäudetypen, reichend von einfachen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden in Fachwerkbauweise und bürgerlichen Wohnhäusern bis hin zu gründerzeit- lichen Landhäusern sowie repräsentativen Einfamilienhäusern und Villen, dokumentieren die Wohn- und Lebensverhältnisse unterschiedlicher gesellschaftlicher Schichten und Zeiträume. Gleichzeitig verdeutlicht das Zusammenwirken von Bebauung und Freiflächen die enge Verflech- tung landwirtschaftlicher und gewerblicher Funktionen in der Entwicklung des Winzerdorfes. Der Erhalt des Denkmalbereichs sichert die Ablesbarkeit und Erlebbarkeit historischer Entwicklungen und ist somit auch aus volkskundlichen Gründen von Bedeutung. Der „Historische Ortskern Bonn-Muffendorf“ ist in seiner historischen Gesamtaussage ein bedeu- tendes Geschichtsdokument. Anhand der Gesamtstruktur sowie der erhaltenen Substanz können vertiefende wissenschaftliche, insbesondere orts-, siedlungs- und architekturgeschichtliche sowie hauskundliche und archäologische Untersuchungen durchgeführt werden. Insbesondere die unter- schiedlichen Bebauungstypen und Solitäre, einschließlich ihrer meist älteren Keller, stellen einen potenziellen Untersuchungsgegenstand dar. Daher sprechen für den Erhalt des Denkmalbereiches insbesondere auch wissenschaftliche Gründe. Für die Festsetzung eines Denkmalbereiches gemäß § 10 DSchG NRW liegen somit die denkmal- rechtlichen Voraussetzungen vor. Der Bereich „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ ist entspre- chend des § 2 Abs. 1 S. 2 DSchG NRW bedeutend für die Geschichte des Menschen, die Kunst- und Kulturgeschichte, die Geschichte von Städten und Siedlungen sowie die Entwicklung der Ar- beits- und Produktionsverhältnisse. Für den Erhalt und die Nutzung liegen sowohl städtebauliche,Seite 22 von 281 Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf 10 volkskundliche, als auch wissenschaftliche, insbesondere ortsgeschichtliche, Gründe vor. Die Un- terschutzstellung erfolgt somit im Interesse der Allgemeinheit. § 6 ERLAUBNISPFLICHT Mit der Unterschutzstellung unterliegt der Denkmalbereich „Historischer Ortskern Bonn-Muffen- dorf“ (zur räumlichen Abgrenzung siehe § 3 dieser Satzung) den Vorschriften des DSchG NRW. In diesem Gebiet sind Maßnahmen nach § 9 DSchG NRW, § 13 DSchG NRW oder § 15 DSchG NRW erlaubnispflichtig. Bei baulichen Anlagen, die nicht unter § 2 (Absätze 1 und 2) DSchG NRW fallen, gilt dies nur für Änderungen, die das äußere Erscheinungsbild betreffen. Die Erlaubnis ist vor Be- ginn der Maßnahme in der vom DSchG NRW vorgesehenen Form zu beantragen. Die Festsetzungen dieser Satzung berühren nicht die Pflicht zur Berücksichtigung anderweitiger Rechtsvorschriften im räumlichen Satzungsbereich. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur Ein- holung einer im Einzelfall notwendigen Baugenehmigung. § 7 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN Ordnungswidrig im Sinne des § 41 DSchG NRW handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Maß- nahme, die nach § 6 dieser Satzung einer Erlaubnis bedarf, ohne die erforderliche Erlaubnis oder abweichend von ihr durchführt oder durchführen lässt. Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße im durch das DSchG NRW festgelegten Rahmen ge- ahndet werden. § 8 INKRAFTTRETEN Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. ANLAGEN Anlage 1: Karte des räumlichen Geltungsbereiches Anlage 2: Karte des sachlichen Geltungsbereiches Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteile der Satzung. Nachrichtlich zur Satzung: Gutachten des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland gemäß § 22 Abs. 4 DSchG NRW ist der Satzung gemäß § 10 Abs. 2 S. 3 DSchG NRW nachrichtlich beigefügt einschl. Bestätigung des LVR-ADR zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs Analyseprofil „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“. Fotodokumentation des Denkmalbereiches mit ausgewählten Sichtbe- zügen. Handbuch mit denkmalpflegerischen Erläuterungen zum Umgang mit der Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“Seite 23 von 281 Seite 24 von 281 Seite 25 von 281 Seite 26 von 281 Seite 27 von 281 Seite 28 von 281 Seite 29 von 281 Seite 30 von 281 Seite 31 von 281 Seite 32 von 281 Seite 33 von 281 Seite 34 von 281 Seite 35 von 281 Seite 36 von 281 Seite 37 von 281 Seite 38 von 281 Seite 39 von 281 Seite 40 von 281 Seite 41 von 281 Seite 42 von 281 Seite 43 von 281 Seite 44 von 281 Seite 45 von 281 Seite 46 von 281 Seite 47 von 281 Seite 48 von 281 Seite 49 von 281 Seite 50 von 281 Seite 51 von 281 Seite 52 von 281 HISTORISCHER ORTSKERN BONN-MUFFENDORF ANALYSEPROFILSeite 53 von 281 Seite 54 von 281 Seite 3 1. ANLASS UND ZIELSETZUNG 4 2. EINORDNUNG 6 Gesamtstadt 6 Denkmalschutz 8 Bauleitplanung 10 Weitere Planungen 12 2. ORTSGESCHICHTE 14 Ortsbildprägende Zeitschichten 14 Zeitschicht 1 (bis zum 18. Jh.) Muffendorf als mittelalterliche Ansiedlung 16 Zeitschicht 2 (18. und 19. Jh.) Muffendorf als Winzerdorf 18 Zeitschicht 3 (20. Jh.) Muffendorf als Ausugsziel und bürgerlicher Wohnort 20 Zeitschicht 4 (1945 - heute) Muffendorf als ruhiges Straßendorf 22 3. ORTSGRUNDRISS 24 Straßen- und Wegeraster 24 Parzellierung und Bauweise 26 Öffentliche Räume 28 Private Freiächen 32 4. SILHOUETTE UND SICHTBEZIEHUNGEN 34 Dachlandschaft 34 Gebäudehöhen 36 Sichtbezüge 38 5. BAUSUBSTANZ 42 Gebäudetypen 42 Sonderbauten 44 Bebauungstyp 1: Wohn- und Wirtschaftsgebäude in Fachwerkbauweise 48 Bebauungstyp 2: Bürgerliche Wohngebäude 50 Bebauungstyp 3: Gründerzeitliche Landhäuser 52 Bebauungstyp 4: Repräsentative Einfamilienhäuser und Villen 54 Bebauungstyp 5: Neue Wohnungsbauten ab der Nachkriegszeit 56 Weitere ortstypische Gestaltungsmerkmale 58 ZUSAMMENFASSUNG 60 VERZEICHNISSE 62 INHALTSeite 55 von 281 TITELTHEMA Untertitel Seite 4 1. ANLASS UND ZIELSETZUNG Seite 4 Der historische Ortskern von Muffendorf dokumen- tiert in seinem heutigen Erscheinungsbild den bau- lichen und gesellschaftlichen Werdegang eines landwirtschaftlich geprägten Dorfes im Bonner Rheintal. Das Zusammenspiel vom historisch ge- wachsenen Ortsgrundriss, der gut erhaltenen, ho- mogenen Gebäudesubstanz und der landschaft- lich gestalteten Freiräume macht dabei das typi- sche Ortsbild aus. Um diese historischen und ortsbildprägenden Merkmale zu identizieren und für die Zukunft zu sichern, hat die Bundesstadt Bonn auf der Grund- lage des Gutachtens des LVR - Amt für Denkmal- pege im Rheinland (LVR-ADR) aus dem Jahr 2014 (inhaltlich nochmals bestätigt in 2022) die Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für den Ortskern von Muffendorf beschlossen (DS-Nr. 231158). Diese hat das Ziel, die besonderen Qua- litäten des Ortsgrundrisses, der aufgehenden Bau- substanz und der Freiräume im Zusammenhang mit der historischen Entwicklung zu betrachten und daraus Schutzgegenstände abzuleiten. Dabei soll insbesondere ein Fokus auf ortsbildprägende Merkmale gelegt werden, die beispielsweise aus der Topographie oder der langjährigen Prägung als Winzerdorf resultieren. Ergänzend wird ein Handbuch mit Erläuterungen zum Umgang mit der Denkmalbereichssatzung er- arbeitet. Dieses zeigt Möglichkeiten auf, wie die Bebauung in Abstimmung mit dem historischen Ortsbild weiterentwickelt werden kann. Dafür wer- den ortsbildprägende Merkmale identiziert und diese in Empfehlungen für die Gestaltung der Ge- bäude und Freiräume übersetzt. Das Handbuch legt dabei einen besonderen Fokus auf die nach- haltige Weiterentwicklung des baulichen Bestands. Grundlage für die Erstellung der beiden Instrumen- te ist dieses Analyseprol , welches sowohl orts- strukturelle, wie auch baukulturelle Merkmale von Muffendorf untersucht und im Kontext der lokalen Ortsgeschichte betrachtet. Die Bestandsaufnah- men und Analysen werden textlich zusammenge- fasst, in Kartendarstellungen visualisiert und durch Referenzfotos belegt. Als Einstieg werden im Sinne einer räumlichen Ein- ordnung die prägenden Lagemerkmale von Muffen- dorf sowie die kulturlandschaftlichen Einu sse er- fasst. Anschließend erfolgt eine planungsrechtliche Einordnung unter Berucksichtigung relevanter kom- munaler Instrumente. Als Grundlage für die städte- bauliche und gestalterische Analyse wird die histori- sche Entwicklung des Ortes betrachtet. Dafür wer- den vier Zeitschichten abgeleitet, welche prägende Einüsse auf das heutige Ortsbild entfaltet haben. Aufbauend auf der historischen Betrachtung erfolgt eine themenspezische Analyse mit Fokus auf den Ortsgrundriss, die Silhouette und Sichtbeziehungen sowie die aufgehende Bausubstanz. Der Untersuchungsbereich der Analyse (schwarze Linie) basiert auf dem Geltungsbereich des Gut- achtens des LVR-ADR (rote Linie). Nach einer ers- ten Betrachtung wurde dieser an einigen Stellen nach sachlichen Gesichtspunkten erweitert, um den siedlungsstrukturellen Kontext angemessen einzubeziehen. Der Untersuchungsbereich bezieht sich auf den historischen Kernbereich aus Muffen- dorfer Hauptstraße, Martinstraße, Klosterbergstra- ße. Darüber hinaus wird die beidseitige Bebauung entlang der Bürvigstraße sowie der talseitige Be- reich der Elfstraße eingeschlossen. Die Freiä- chen des Friedhofs und der Parkanlage der Kom- mende markieren den östlichen Abschluss.Seite 56 von 281 Seite 5Seite 5Seite 57 von 281 2. EINORDNUNG Seite 6 Muffendorf ist ein Ortsteil des Stadtbezirks Bad Go- desberg und liegt somit im Süden der Stadt Bonn. Eingebettet in den nördlichen Hang des Lyngs- bergs eröffnet sich von hier der Blick über den Rhein sowie das gegenüberliegende Siebengebir- ge. Mit 3.856 Einwohner*innen (Stand 2022) gehört Muffendorf zu den eher dörich geprägten Wohn- gegenden Bonns. Das ca. 1,5 km entfernte Stadtzentrum Bad Go- desbergs ist zu Fuß in ca. 20 Minuten erreichbar. Darüber hinaus ist sowohl das Zentrum als auch der Bahnhof von Bad Godesberg mit dem Bus in ca. 15 Minuten angebunden. Dort bestehen Ver- bindungen in das Bonner Stadtzentrum sowie nach Köln und Koblenz. Obwohl große Teile der ursprünglich für den Wein- und Prsichanbau genutzten Flächen zwischen- zeitlich bebaut sind, vermittelt Muffendorf noch heute den Gesamteindruck eines historischen Winzerortes am Rhein. Die Muffendorfer Haupt- straße bildet dabei gleichzeitig das Zentrum sowie die Hauptverkehrsachse des Ortes. Ansonsten sind die Straßen durch die Topograe und ihre his- torische Prägung meist eng und teilweise steil. Die Bebauung besteht zum Großteil aus Wohnhäusern sowie ihren zugehörigen Nebengebäuden und Wirtschaftsbauten. Im Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan der Stadt Köln wird Muffendorf als eigener Kultur- landschaftsbereich (Nr. 434) ausgewiesen, was seine besondere Bedeutung als zusammenhän- gende historische Raumstruktur hervorhebt. Als bedeutsames Element des Ortes wird das Ensem- ble aus der alten romanischen Kirche Alt St. Martin auf ihrem ummauerten Kirchhof, der neuen Kirche St. Martin (19. Jahrhundert), den Fachwerkhofan- lagen des 17. und 18. Jahrhundert sowie der ehe- maligen Deutschordenskommende mit Bauten von 1761 und dem Ende des 19. Jahrhunderts be- schrieben. Darüber hinaus wird Muffendorf auf Ebene der Landesplanung der Kulturlandschaft >Rheinschie- ne< zugeordnet. Die räumliche Nähe zum Rhein mit seiner zentralen Verkehrs- und Versorgungs- funktion sowie das Auftreten besonders fruchtba- rer Böden scheinen ausschlaggebend für die Ent- wicklung Muffendorfs. Die Einüsse der Kultur- landschaft zeichnen sich darüber hinaus in der Funktion Muffendorfs als Wohn- und Naherho- lungsort für den Ballungsraum Köln-Bonn ab. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts übte die Lage im Rheintal eine besondere Anziehung als Wohnort aus, wobei erst die Menschen zunächst in die in- nerstädtischen Gebiete zogen. Mit dem Anfang des 20. Jahrhunderts wurden gezielt an den Rän- dern der Großstädte kleine Orte mit Panoramabli- cken ins Rheintal gesucht und mit Landhäusern als Sommersitze wohlhabender Bürger*innen bebaut. Neben der Rheinschiene wird Muffendorf aufgrund seiner Lage jedoch auch durch die angrenzenden Kulturlandschaften >Ville< und >Mittelrheinische Pforte< stark beeinusst. Als südwestlicher Ausläu- fer der Ville grenzt der Kottenforst nördlich an Muf- fendorf. Sein Eichenholz ndet sich bis heute in den Balkenkonstruktionen der historischen Fach- werkhäuser. Einüsse der Mittelrheinischen Pforte zeigen sich in der touristischen Vergangenheit Muffendorfs, in der Bedeutung des Weinanbaus sowie in Materialien wie dem Drachenfelser Tra- chyt, dessen Spuren beispielsweise in der Mauer der Kommende erkennbar sind. GesamtstadtSeite 58 von 281 Seite 7 ohne Maßstab N Räumliche Einordnung Siedlungsbereich Waldflächen Landwirtschaft Bahnhof Bahntrasse Kulturlandschaften HSeite 59 von 281 Denkmalschutz Seite 8 Im Untersuchungsbereich sind insgesamt 43 Ein- zeldenkmale verzeichnet (Stand August 2024). Diese verdichten sich entlang der Muffendorfer Hauptstraße und der Martinstraße. Abseits dieser zwei Straßenzüge sind hingegen nur vereinzelt denkmalgeschützte Objekte vorzunden. In den Denkmalbeschreibungen einzelner Objekte werden neben der Gebäudesubstanz auch Mau- ern und Tore sowie angrenzende Freiächen auf- geführt und unter Schutz gestellt. Neben der Kir- che Alt St. Martin ist auch der sie umgebende Kirchhof sowie die bis zu vier Meter hohen Mauern einschließlich eines Rundbogentors datiert auf 1697 geschützt. Der Denkmalumfang des Alten Pastorats in der Martinstraße 9 umfasst neben den Gebäuden auch das Gartengrundstück sowie die Einfriedung und treppenartige Zuwegung aus Bruchstein- und Ziegelmauerwerk. Weiterhin sind in der Denkmalbeschreibung der Kommende das Gartengrundstück und die Umfassungsmauer aus Bruchstein entlang der Muffendorfer Hauptstraße mit Toranlage inklusive schmiedeeisernem Gitter und seitlicher Schlupftür aus dem Jahr 1912 er- fasst. Neben den Gebäuden stehen sieben steinerne Bilderstöcke aus dem 18. Jahrhundert unter Denkmalschutz. Diese Bet- und Andachtsstationen stellen die sieben Schmerzen Marias dar und sind räumlich in der Ortschaft verteilt. Drei der Bilder- stöcke benden sich entlang der Deutschherren- straße und somit außerhalb des Untersuchungsbe- reiches. Darüber hinaus veranschaulichen mehre- re Wegekreuze die religiöse Prägung Muffendorfs. Lediglich jenes auf Höhe des Gebäudes Muffen- dorfer Hauptstraße 39 steht bisher unter Denkmal- schutz. Unabhängig von der objektspezischen Denkmal- wurdigkeit ist ein Großteil der Bebauung aufgrund der architektonischen Qualität oder ihrer Bedeu- tung im städtebaulichen Zusammenhang als his- torisch besonders bedeutsam einzustufen. Die- se wurden daher im Gutachten zum Denkmalbe- reich (2014) des LVR-ADR bereits als historisch er- haltenswerte Bausubstanz ausgewiesen und im Rahmen der Analyse durch weitere Objekte er- gänzt. Darüber hinaus ist die Ortslage Muffendorf Gegen- stand des Denkmalpegeplans Bad Godesberg aus dem Jahr 1990. Dieser beschreibt u.a. die er- haltens- und schützenswerten, stadträumlichen Strukturen Muffendorfs. Darauf aufbauend äußert der Plan die Gefahr einer >schleichenden Zerstö- rung< der Dörfer Bad Godesbergs, darunter Muf- fendorf, durch eine Vielzahl kleinerer und größerer Veränderungen an historischen Gebäuden, im Straßenraum sowie in rückwärtigen Garten- und Hofbereichen. Er weist darauf hin, dass durch Überformungen die Authentizität und Ablesbarkeit der Dorfkerne als bedeutsame Zeugen der Sied- lungsentwicklung verloren gehen könnten und be- wertet die bis heute rechtskräftige Gestaltungssat- zung an der Hauptstraße als unzureichend. Schließlich empehlt der Denkmalpegeplan für Muffendorf die Ausweisung einer Denkmalbe- reichssatzung sowie die Erweiterung des Gel- tungsbereichs der Gestaltungssatzung auf den des Denkmalbereichs.Seite 60 von 281 Seite 9Seite 61 von 281 Bauleitplanung Seite 10 Der Untersuchungsbereich ist größtenteils von Be- bauungsplänen erfasst. Diese stammen überwie- gend aus den 1970/80er- Jahren und wurden nur vereinzelt in den Jahren 2015/16 aktualisiert. Ledig- lich für die Bebauung im Bereich der Martinstraße liegen keine rechtskräftigen Bebauungspläne vor. Die Bebauungspläne weisen für die verdichteten Bebauungsstrukturen entlang der Muffendorfer Hauptstraße sowie der Klosterstraße überwiegend Allgemeine Wohngebiete (WA) aus. Dies ergibt sich aus der (historischen) Nutzungsstruktur, die ne- ben Wohnnutzungen auch die Integration von Obst- baubetrieben, der Versorgung des Gebiets dienen- der Läden sowie Gaststätten vorsieht. Abseits der zwei Straßenzüge wurden überwiegend Reine Wohngebiete (WR) festgesetzt und somit der wohnbauliche Charakter Muffendorfs planerisch be- tont. Die Grundstücke der Kirche St. Martin, des an- grenzendes Pfarrhauses und Kindergartens sowie der ehemaligen Schule an der Klosterbergstraße sind für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Die Geschossigkeiten der Gebäude sind auf ein bis zwei Vollgeschosse festgesetzt und orientieren sich an der Topograe der Ortschaft. So sind talsei- tig meist zwei Vollgeschosse, bergseitig nur ein Voll- geschoss zulässig. Zentrale Straßenzüge und Eck- situationen werden ebenfalls mit zwei Vollgeschos- sen betont. Mit Blick auf die Dachlandschaft sind in großen Teilen sowohl Satteldächer als auch Walmdächer zulässig. Die Dachneigung ist dabei in einer Spann- breite von 25 bis 38 Grad deniert. In Einzelfällen, wie u.a. für die Villenbebauung an der Elfstraße so- wie der Bürvigstraße sind Abweichungen zulässig, insofern keine städtebaulichen Bedenken bestehen. Zu Dachaufbauten werden keine einheitlichen Aus- sagen getroffen. Teilweise werden überhaupt keine Festsetzungen getroffen, andernorts sind Dachauf- bauten gänzlich ausgeschlossen oder ihre Zulässig- keit ist auf Einzelgauben begrenzt. Im Allgemeinen legen die Bebauungspläne sehr ho- hen Wert auf den Erhalt historischer Bebauungs- strukturen. Neben Denkmälern werden auch erhal- tenswerte Gebäude ausgewiesen und mit besonde- ren Auagen versehen. So sind erhaltenswerten Fassaden >unter Berücksichtigung des vorhande- nen Baustils zu gestalten<. Angrenzende, nicht er- haltenswerte Objekte sind hingegen >an Maßstab und Gestalt der Umgebung anzupassen und mit den erhaltenswerten Gebäuden in Einklang zu brin- gen<. Entlang der Muffendorfer Hauptstraße sowie der Klosterstraße sichern darüber hinaus enge Bau- felder und Baulinien sowie die Ausweisung nicht überbaubarer Grundstücksächen die historische hofartige Bebauungsstruktur. In einzelnen Bebau- ungsplänen wird darüber hinaus die Festsetzung >Atriumhaus< verwendet. Lediglich die Bebauungs- pläne 8115-95 und 8215-95 sehen mit der Erweite- rung der Hopmannstraße sowie die Nachverdich- tung der Blockstrukturen eine Weiterentwicklung bzw. Überformung der historischen Strukturen vor. Vorgärten werden in allen Bebauungsplänen glei- chermaßen festgesetzt. Diese sind als Ziergärten zu gestalten und in ortsüblicher Weise zu bepan- zen. Einfriedungen sind auf Hecken, Spriegelzäu- ne oder Mauern begrenzt. Die zulässige Höhe vari- iert je nach Bebauungsplan zwischen 0,8 und 1,4m straßenseitig bzw. bis zu max. 2,5m innerhalb der Hofächen.Seite 62 von 281 Seite 11Seite 63 von 281 Weitere Planungen Seite 12 GESTALTUNGSSATZUNG Zum Schutz des charakteristischen Ortsbildes Muffendorfs wurde am 2. Oktober 1972 von der Stadt Bonn eine Satzung über Anforderungen an die Baugestaltung zum Schutz der bauli- chen Eigenart beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst im wesentlichen die Bebauung beidseitig der Muffendorfer Hauptstraße, einschließlich Tei- len der Kommende, sowie die Gebäude beidseitig der Martinstraße (siehe Seite 9). Neben Aussagen zu Maßstab und Gestalt baulicher Anlagen werden Festsetzungen zu Baumaterialien, der Gestaltung von Fassaden und Dächern, Fassadenöffnungen sowie Einfriedungen und Werbeanlagen getroffen. Als Richtlinie für die Satzung gelten dabei stets die im Satzungstext gelisteten >denkmalwerten Ge- bäude<. Diese sind aber unabhängig vom Status der eingetragenen Denkmäler in der Denkmalliste zu betrachten, da es das DSchG NRW zum Zeit- punkt der Satzungserstellung noch nicht gab. Die zentrale Inhalte der Satzung werden im Kasten auf der rechten Seite zusammengefasst. LEITBILDPROZESS BAD GODESBERG In einem partizipativen Prozess wurde 2018 bis 2020 gemeinsam mit der interessierten Bevölke- rung sowie Interessengruppen eine gemeinsame Vision in Form eines Leitbildes für den Stadtbezirk Bad Godesberg erarbeitet. Der Fokus lag hierbei zwar insbesondere auf der Entwicklung des Stadt- bezirkszentrums, dennoch sollten im Sinne einer integrierten Betrachtung auch die 13 Ortsteile, dar- unter Muffendorf, mit ihren Bezügen zum Bezirks- zentrum Berücksichtigung nden. Ziel war es, mit dem Leitbild ein langfristiges Prol zu erarbeiten und Bad Godesberg zukunftsfähig zu gestalten. Im Rahmen des Leitbildprozesses wur- de für Muffendorf ein Ortsteilsteckbrief erarbeitet. Dieser enthält neben einer räumlichen und sozio- demograschen Einordnung auch Informationen zur Historie sowie eine Analyse der Themenfelder Städtebau, Anbindung, soziale Infrastruktur, Nah- versorgung, Sehenswürdigkeiten und Naherho- lung. Abschließend werden Herausforderungen und Handlungsbedarfe aufgezeigt. Mit Bezug zum Untersuchungsbereich wurden folgende The- men aufgeführt: Sanierung renovierungsbedürftiger Gebäude Vernachlässigtes Ortszentrum aufwerten und attraktiver gestalten, inkl. Neuordnung der Ver- kehrsräume Aufwertung öffentlicher Räume Informelle sowie nicht kommerzielle Treffpunkte schaffen Segregation im Ortsteil abbauen Förderung des sozialen Miteinanders und der Identität Im OrtsteilSeite 64 von 281 Seite 13 >Bauliche Anlagen sollten sich in Maßstab und Gestalt an die Umgebung anpassen< Baumaterialien Verblendet mit ortsüblichem Naturstein, in Fachwerk ausgeführt, mit Schiefer ver- kleidet oder glatt verputzt Sichtbeton als Ausnahme Putz, Schlämme, Farbe Naturstein, schiefersichtig, verputzt, ge- schlämmt oder gestrichen Putzstruktur mit glatter Oberäche Farbgebung orientiert an örtlicher Farbtradi- tion, bevorzugt Kalk- und Mineralfarben Dachform, Dachdeckung, Dachgauben Grundsätzlich Satteldach, ausnahms- weise Walm- oder Mansarddach Neigungsächen im gleichen Winkel Deckung in Schiefer, altfarbenen Holzzie- geln oder Falzziegeln Ausschließlich Einzelgauben bis zu 1,2m Außenbreite und 2m Abstand zu Giebel Gaubenbreite max. 1/3 der Firstlänge Gaubendeckung ist an Dach anzupassen Fassadenöffnungen Hochrechteckig bis quadratisch Flächigkeit der Fassade je Geschoss min- destens durch massive Brüstungen und Pfeiler erhalten, ausgenommen Schau- fenster Summe der Öffnungen im Erdgeschoss max. 2/3 der Frontlänge Farbgebung auf Fassade abgestimmt Eloxierte Rahmen unzulässig Einfriedungen Holzzäune, lebende Hecken aus heimi- schen Sträuchern zulässig Abhängig von engerer Umgebung auch Mauern aus ortsüblichem Bruchstein oder schmiedeeiserne Gitter zulässig Werbeanlagen Lichtwerbung bis max. Fensterbank 1. OG Wechsellicht und das Erscheinungsbild stö- rende Farben unzulässig Werbeanlagen auf Schornsteinen und Dä- chern unzulässig ZENTRALE AUSSAGE DER GESTALTUNGSSATZUNGSeite 65 von 281 2. ORTSGESCHICHTE Seite 14 ÜBERSICHT DER ZEITSCHICHTEN Für das bessere Verständnis des heutigen Ortsbil- des bedarf es einer Analyse der Entwicklungsge- schichte von Muffendorf. Dabei geht es nicht dar- um, alle historischen Ereignisse wiederzugeben, sondern zentrale Veränderungen im Stadtgrund- riss und -bild sichtbar zu machen sowie auf die ge- sellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmen- bedingungen der jeweiligen Zeit zurückzuführen. Dahingehend werden vier Zeitschichten gebildet, welche unterschiedlichen Einuss auf das heutige Stadtbild entfalten und besondere bauliche Zeit- zeugen hervorgebracht haben. Zeitschicht 1 beschreibt die Entwicklung von Muf- fendorf als mittelalterliche Ansiedlung, in der sich der heutige Stadtgrundriss entwickelt und die land- wirtschaftliche Prägung und religiöse Bedeutung in Form einzelner Bauten manifestiert hat. Zeitschicht 2 dokumentiert Muffendorf im 18. und 19. Jahrhundert, in der ein Großteil der heutigen Bebauung im Zusammenhang mit dem ortsbildprä- genden Weinanbau entstanden ist. Zeitschicht 3 spiegelt das 20. Jahrhundert in Muf- fendorf wider, in der das Dorf aufgrund seiner land- schaftlichen Merkmale und seines malerischen Ortsbildes ein beliebtes Ausugsziel und bürgerli- cher Wohnort geworden ist. Zeitschicht 4 beschreibt die Nachkriegszeit, in der der historische Kern trotz größerer Veränderungen im räumlichen Umfeld baulich-strukturell größten- teils unverändert geblieben ist und sich das heuti- ge Bild eines ruhigen Wohndorfes entwickelt hat. ERSTE SIEDLUNGSTÄTIGKEITEN Auch wenn die städtebaulichen Merkmale und Ge- bäude, die das heutige Ortsbild von Muffendorf ausmachen, erst im Mittelalter entstanden sind deuten einzelne Fundstücke auf frühere Sied- lungstätigkeiten an dem Standort in der Altsteinzeit und später in der Antike hin. Diese lassen sich auf- grund fehlender archäologischer Ausgrabungen sowie einer schlechten Quellenlage nicht wissen- schaftlich belegen und entfalten nur indirekten Ein- uss auf das heutige Ortsbild. Das Rheingebiet erfuhr nach Julius Cäsars Erobe- rung einen wirtschaftlichen Aufschwung, sodass ein dichtes Straßennetz entstand. Groetken er- wähnt den Fund von Überresten einer befestigen Römerstraße bei Ausschachtungen. Diese lassen eine Wegeführung parallel zum Rhein am heutigen Standort von Muffendorf vermuten. Darüber hinaus ist eine überregionale Wegeverbindung von der bekannten Krönungsstraße zum Rhein über Muf- fendorf spätestens in der Tranchotkarte (1803) ein- deutig nachzuvollziehen. Ein genauer Verlauf die- ser Straßen ist nicht belegt. Am heutigen Standort von Alt St. Martin wird dar- über hinaus eine römische Siedlungsstelle vermu- tet, welche von dem erhöhten felsigen Grund als sicherer Standort protierte. Da das Rheintal ur- sprünglich wenig bewaldet war, bot dieser Standort darüber hinaus einen freien Blick auf das Rheintal und das gegenüberliegende Siebengebirge. Der Fund eines Weihesteins aus dem 2 Jh. mit römi- scher Inschrift (Dianastein) lässt an dieser Stelle einen heidnischen Weiheplatz vermuten. Ortsbildprägende ZeitschichtenSeite 66 von 281 Seite 15 Zeitschicht 3: Die Postkarte aus Muffendorf (um 1915) spiegelt die Bedeutung als Ausugsziel und bürgerlichen Wohnort wieder Zeitschicht 1: Die Vogelschau (um 1759) zeigt die mittelalterliche Ansiedlung im Zu- sammenspiel von Stadtgrundriss und baulichen Fixpunkten Zeitschicht 2: Das Rheinpanorama (um 1840) zeigt das gewachsene Dorf Muffendorf und die Prägung durch den Weinanbau Zeitschicht 4: Die Fotograe zeigt Muffendorf als ruhiges und durch Grünächen geprägtes Wohndorf im Rheintal Alle Darstellungen wiedergegeben nach Pia Heckes: Muffendorf. Geschichte und Geschichten von der Steinzeit bis heute. Bonn. 2014Seite 67 von 281 TITELTHEMA Untertitel Seite 16 Zeitschicht 1 (bis zum 18. Jh.) Muffendorf als mittelalterliche Ansiedlung Seite 16 Ausgehend von den ersten punktuellen Ansiedlun- gen in der Antike entwickelten sich die stadtstruk- turellen Merkmale Muffendorfs insbesondere ab dem Mittelalter. Die Lage im Rheintal und die vul- kanisch bedingten Lößböden waren aufgrund der Feuchtigkeit und guten Wärmespeicherfähigkeit ideale Voraussetzungen für den umfangreichen Acker-, Obst- und Gemüseanbau. So wurde auf den Hangächen des Lyngsberges bereits ab dem frühen Mittelalter der ortstypische Weinanbau be- trieben. Die Siedlungsstruktur ergab sich im Zu- sammenspiel aus der Topograe am Hang und der Erschließung der wirtschaftlich genutzten Hangä- chen. Die Muffendorfer Hauptstraße entstand am Fuß der Mittelterrasse des Lyngsberges und folgte damit dem Verlauf der Höhenlinien. Mit der Kloster- bergstraße entstand ein weiter hangparalleler Weg mit mehreren kleinen und schlicht gestalteten Hof- stellen. Die Straße band in Form eines leicht ge- schwungenen Straßenverlaufs an das Waldgebiet Heiderhof an. Dieses fungierte, als Ausläufer des Waldgebietes Kottenforst, schon frühzeitig als Holzabbaugebiet und Jagdgrund. Zur Erschließung der rückwärtigen landwirt- schaftlich genutzten Hangächen entstanden rechtwinklig abgehende Verbindungswege. Das viereckige Erschließungsnetz aus Hauptstraße, Klosterbergstraße und Am Helpert war dabei der Kernbereich der historischen Entwicklung. Neben dem gewachsenen Stadtgrundriss sind ins- besondere einzelne Gebäude Ausdruck der Ent- wicklung im Mittelalter und bilden daher Fixpunkte im städtebaulichen Gefüge: Die heute noch erhaltene Kirche Alt St. Martin lässt sich auf eine romanische Fiskalkirche zurück- führen, deren Standort frühestens um 913 nachge- wiesen ist. Die ursprüngliche Saalkirche mit acher Decke wurde 1154 zur Pfarrkirche umgebaut. Um 1200 entstand die Grundlage für die heutige Form mit einschifgen Putzbau und vorgelagertem quer- rechteckigen Westturm. Ortstypisch wurde Tuff- stein und Trachyt verwendet. Ein zentraler Teil ist auch heute noch der mauerbewehrte Friedhof. Neben der Kirche als Repräsentant der religiö- sen Macht, wird in Muffendorf ab dem 13. Jahr- hundert ein Rittersitz vermutet. Die zweiteilige An- lage mit ergänzender Befestigung spielte vermut- lich für die Überwachung einer wichtigen Altstraße eine Rolle. Teil der Burg war ein öffentlicher Was- serbrunnen, ein >Schellenpütz<, welcher bis heute erhalten, aber nicht öffentlich zugänglich ist. Ungefähr zur gleichen Zeit um 1281 wurde die Kommende durch die Deutschordensritter ur- sprünglich als Hospiz und Wohnanlage für Kreuz- fahrer gebaut. Das Gebäude wurde zunächst der Abtei Siegburg zugesprochen und anschließend mehrfach veräußert. In Muffendorf protierte die Kommende von der strategisch günstigen und gut geschützten Lage zwischen der Godesburg, der Tomburg in Rheinbach und Burg Drachenfels. Ein prägnantes Beispiel der ortstypischen Win- zerhöfe war der Hof Muffendorf, welcher erstmal 888 erwähnt wurde. Zum Hof gehörten großächi- ge Acker- und Weinanbauächen sowie Nutzungs- rechte am Kottenforst. Nach der Privatisierung An- fang des 19. Jahrhunderts wurde der Hof zu seiner heutigen Form neu- und umgebaut und ist heute als Siegburger Hof bekannt. 1 2 3 4 5 6Seite 68 von 281 Seite 17Seite 17 Hauptstraßen parallel zu den Höhenlinien rechtwinklig abgehende Erschließung der landwirtschaftlich genutzten Hangächen Kirche Alt St. Martin ehemalige Burg (nicht erhalten) Deutschritterorden-Kommende Winzerhof (heute Siegburger Hof) 1 1 2 2 2 2 2 3 3 4 4 5 5 6 6 1 Plangrundlage: Tranchot/von Mü٠恬ing 1801/1809 (Quelle: Geobasis NRW) aktuelle BebauungSeite 69 von 281 Zeitschicht 2 (18. und 19. Jh.) Muffendorf als Winzerdorf Seite 18 Aufbauend auf den mittelalterlichen Ortsgrundriss hat sich ein Großteil der heutigen Bebauung im Muffendorf erst ab Ende des 17. Jahrhunderts ent- wickelt. Dies lässt sich insbesondere auf umfang- reiche kriegerische Aktivitäten wie dem Pfälzi- schen Krieg (1689) und mehrere Erdbeben zu die- ser Zeit zurückführen. Der Wiederaufbau erfolgte in den meisten Fällen auf den bestehenden Kellern und Fundamenten, sodass der gewachsene Orts- grundriss mit dem Verlauf der Straßen, der kleintei- ligen Struktur und Bauweise bestehen blieb. Der großächige Weinanbau auf den Hangä- chen wurde nach dem Mittelalter weitergeführt und bestimmte für viele Jahre die landwirtschaftliche Prägung des Dorfes. Im späten 19. Jahrhundert wurde die Weinproduktion aus klimatischen Grün- den sowie den Schäden eines Reblausbefalls zu- nehmend durch Prsichanbau ersetzt. Die wirt- schaftliche Prägung des Dorfes spiegelte sich auch baulich in Form von regionaltypischen Win- zerhöfen wider. Diese bestanden in den meisten Fällen aus einem bewohnten Hauptgebäude und mehreren Nebengebäuden, welche sich zusam- men um einen geschlossenen Wirtschaftshof grup- pieren. Durch den Rückgriff auf die bekannten Bautechniken und durch die gute Verfügbarkeit von Bauholz entstanden die meisten der Gebäude im 18. und 19. Jahrhundert als schlicht gestaltete Fachwerkbauten. Entlang der Hauptstraße reihen sich die ortsty- pischen Wohn- und Wirtschaftshäuser geschlos- sen aneinander. Sie zeichnen sich durch ihre ver- springende Bauweise und wechselhafte Trauf- und Giebelständigkeit aus. Die geschlossene Bebau- ung prägt hier das Bild des kleinteiligen Straßen- dorfes mit schmalem Straßenquerschnitt. Weitere Gebäude entstanden insbesondere entlang der Klosterbergstraße in Form von ortstypi- schen Winzerhöfen. Im Gegensatz zum zentralen Bereich entlang der Muffendorfer Hauptstraße ent- standen hier überwiegend freistehende Gebäude und Hofgruppen. Die Kirche und die Kommende blieben als städtebauliche Fixpunkte bestehen, wurden aber im Rahmen der Säkularisation privatisiert. An der Kommende wurde von den neuen Eigentümer*in- nen ein neues neogotisches Haupthaus gebaut, welches bis heute als Mittelteil der Anlage erhalten ist. Zusammen mit mehreren niedrigeren Gebäu- deteilen ergibt sich eine rechteckige Hofstruktur. Später wurde durch die Familie von Fürstenberg der angrenzende Park nach dem Vorbild engli- scher Gärten umgestaltet. Die Burg war bereits an- fangs des 19. Jahrhunderts in einem sehr maroden Zustand, sodass sie spätestens 1830 zur Wieder- verwendung der Materialien niedergelegt wurde. 1 3 4 5 2Seite 70 von 281 Plangrundlage: Preußische Uraufnahme 1848 (Quelle: Geobasis NRW) aktuelle Bebauung Seite 19 landwirtschaftliche Nutzung der Hänge für den Wein- und Prsichanbau geschlossene Bebauung/Winzerhöfe als Kernbereich des Straßendorfs offene Bebauung/Winzerhöfe Kommende Kirche Alt St. Martin 1 3 1 1 1 1 2 4 5 2 3 4 5Seite 71 von 281 Zeitschicht 3 (20. Jh.) Muffendorf als Ausugsziel und bürgerlicher Wohnort Seite 20 Durch die landwirtschaftliche Prägung von Muffen- dorf blieben im 20. Jahrhundert weitreichende Ver- änderungen des Ortes durch die Industrialisierung aus. Im Jahr 1915 wurde die bisherige Gemeinde Muffendorf ein Stadtteil von Godesberg und erhielt gleichzeitig Anschluss an das Frisch- und Abwas- sernetz. Dieses ersetzte damit das bestehende Wassersystem, welches sich seit dem Mittelalter etabliert hatte. Der gesamte Ort wurde bis dahin durch drei Brunnenanlagen versorgt, welche über das Dorf verteilt lagen. Durch die attraktive Lage mit Blick in das Rheintal, die grüne und landschaftliche Prägung des Umfeldes sowie das gut erhaltene historische Ortsbild entwickelte sich Muffendorf zunehmend zu einem bekannten Ausugsziel. Es entstanden mehrere Gaststätten und Veranstaltungsräume, in denen zahlreiche traditionelle Feste gefeiert wur- den. Beispielhaft dafür stehen die Dorfgaststätte Zur Post und die sogenannte Kaiserhalle (heute: Kleine Beethovenhalle), welche sich durch ihr ho- hes Mittelschiff und die aufwendige hölzerne De- ckenkonstruktion auszeichnet. Parallel zur touristischen Bekanntheit wurde Muffendorf aus denselben Gründen auch als Wohnstandort beliebter, sodass zunehmend eine bürgerliche Schicht aus der Umgebung nach Muf- fendorf zog. An den vorher landwirtschaftlich ge- nutzten Hangbereichen und insbesondere an der Bürvig- und Waasemstraße entstanden prunkvolle Landhäuser und Villen mit großächigen Garten- ächen. Im Umfeld der bestehenden Bebauung entstanden darüber hinaus einzelne bürgerliche Wohnhäuser als Massivbauten mit gründerzeitli- chen Gestaltungselementen. Damit ging ein wachsender Bedarf nach neuer Infrastruktur einher, der sich beispielsweise im Bau der Alten Schule Muffendorf mit ihrem angrenzen Schulkomplex widerspiegelt. Mit dem Bau der Kirche St. Martin an der Klos- terbergstraße im neogotischen Stil wurde schließ- lich auch die bestehende Kirche Alt St. Martin als Fiskalkirche ersetzt. 3123 1 3 5 4 2Seite 72 von 281 Seite 21 Gaststätte >Zur Post< (heute Wohngebäude) Veranstaltungsraum >Kaiserhalle< Ansiedlung von Landhäusern, Villen und freistehenden Einfamilienhäusern Alte Schule Muffendorf Kirche St. Martin 1 1 2 2 3 3 4 5 5 4 Plangrundlage: Preußische Neuaufnahme 1893 (Quelle: Geobasis NRW) aktuelle BebauungSeite 73 von 281 Zeitschicht 4 (1945 - heute) Muffendorf als ruhiges Straßendorf Seite 22 Der zweite Weltkrieg hinterließ nur wenige Schä- den an der Bausubstanz von Muffendorf. Auch wenn die gewerbliche Landwirtschaft im 20. Jahr- hundert parallel zum zunehmenden Wohnungsbau zum Erliegen gekommen war, half die funktionie- rende kleinbäuerliche Landwirtschaft bei der Ver- sorgung im Zuge des Wiederaufbaus von Bad Go- desberg. Die dafür genutzten rückwärtigen Garten- ächen sind in ihrer Struktur, ihrer grünen Prägung und ihrem rechtwinkligen Fußwegenetz bis heute weitgehend erhalten, werden jedoch nur noch ver- einzelt landwirtschaftlich genutzt. Nachdem Bonn 1949 Bundeshauptstadt und Muffendorf 1969 als Bestandteil von Bad Godes- berg eingemeindet wurde, stieg das Bevölkerungs- wachstum rasant an. Im gesamten Stadtgebiet ent- standen punktuell höhere Wohngebäude und großächige neue Siedlungen, wodurch die einzel- nen Dörfer zunehmend zusammenwuchsen. In Muffendorf wurden dabei die meisten Wohnungen von Bad Godesberg geschaffen, die aber fast aus- schließlich außerhalb des Geltungsbereiches ent- standen. Größere Ansiedlungen waren die HI- COG-Siedlung nord-östlich der Muffendorfer Hauptstraße sowie das neue Viertel Heiderhof süd-westlich von Muffendorf. Trotz der dynami- schen Bevölkerungsentwicklung blieb der Ortskern von Muffendorf bis auf punktuelle neue Wohnge- bäude unverändert. Die einzige größere Veränderung in der Struk- tur des Ortskernes war Ende der 1970er Jahre der Bau der Hopmannstraße. Durch den großächigen Abriss mehrerer Gebäude und der rückwärtigen Gartenächen sollte eine schnellere und breitere Verbindung nach Lannesdorf über die Lyngsberg- straße geschaffen werden. Die ursprüngliche Pla- nung wurde nur zu einem kleinen Teil bis zur Stra- ße Am Gäßchen umgesetzt. Der breitere, autoge- rechte Querschnitt und die angrenzende Bebau- ung in Form von freistehenden Einfamilienhäusern mit breiten Vorgärten zeugt von den Planungsidea- len der 1960er Jahre. Im Veranstaltungssaal der Gaststätte Zur Post etablierte sich 1969 der Rockclub Underground. Dieser entwickelte sich in den Folgejahren zu einer national bedeutenden Konzertbühne, musste aber 1975 aufgrund von zunehmenden Lärmkonikten wieder geschlossen werden. In der jüngeren Ver- gangenheit kam es zu einem schleichenden Rück- gang der touristischen Angebote. Mit Ausnahme der kleinen Beethovenhalle mussten die meisten Gaststätten im Laufe der Jahre schließen und wur- den überwiegend zu Wohngebäuden umgebaut. In der Zeit, in der Bonn Bundeshauptstadt Deutschlands war, siedelten sich einzelne Konsu- late und Botschaftsresidenzen in besonders reprä- sentativen Gebäuden von Muffendorf an, von de- nen sich zwei im Untersuchungsbereich benden. Dazu gehören die Kommende, in der zwischen 1953 und 1999 der belgische Botschafter residier- te sowie die iranische Konsulatsresidenz in der Elf- straße 40. 1 2 3 4 5Seite 74 von 281 Seite 23 punktueller Neubau und Schließung von Baulücken (dargestellte Auswahl nicht abschließend) Ausbau der Hopmannstraße mit mehreren Einfamilienhäusern Rockclub Underground (1969-1975) Belgische Konsulatsresidenz Iranische Kosulatsresidenz 1 1 1 2 3 4 5 2 3 4 5 Plangrundlage 2016 (Quelle: Geobasis NRW) aktuelle BebauungSeite 75 von 281 3. ORTSGRUNDRISS Seite 24 Der heutige Ortsgrundriss Muffendorfs lässt sich in seinen Grundzügen bis auf mittelalterliche Struktu- ren zurückführen und hat sich seitdem nur unwe- sentlich verändert. Er zeichnet sich insbesondere durch ein klar hierarchisches Straßen- und Wege- netz aus, welches sich stark an der Topograe ori- entiert. Die Muffendorfer Hauptstraße sowie die Klosterbergstraße fungieren parallel zu den Hö- henlinien als Hauptstraßen und städtebauliches Rückgrat des Ortes. Drei Querverbindungen (Bür- vigstraße, Am Helpert, Am Gäßchen) schaffen ein rechteckiges Erschließungsnetz von den sich kreuzenden Hauptwegeführungen. Als vierte Stra- ße führt im Süden die Martinstraße über den Kirch- hügel, am Lyngsberg vorbei. Richtung Nordosten zweigen von der Muffendorfer Hauptstraße recht- winklig die Gringsstraße und die Straße An der Kommende ab, wobei sich der Ursprung der Stra- ße an der Kommende auf einen Abschnitt der Ver- bindungsstraße von den Eifelhöhen an den Rhein zurückführen lässt. Darüber hinaus ist ein engma- schiges Netz aus ortstypischen, schmalen Fußwe- gen (sogenannte >Fußpättchen<) zur Erschlie- ßung der Hangächen bis heute erhalten. Die Muffendorfer Hauptstraße ist eine der ältes- ten Straßen des Ortes und zugleich Hauptdurch- gangsstraße. Sie zeichnet sich durch den schma- len Straßenquerschnitt und die geschlossene, aber verspringende Straßenucht aus. Diese Merkmale in Verbindung mit der räumlichen Kon- zentration historischer Fachwerkgebäude prägen hier das Bild des Straßendorfes. Aufgrund der ge- ringen Flächenverfügbarkeit ist die Straße als Ein- bahnstraße organisiert und weist eine asphaltierte Fahrbahn und keine oder sehr schmale Gehsteige auf. Durchgehendes Merkmal ist ein schmaler Streifen Natursteinpaster auf beiden Seiten ent- lang der Gebäudeuchten. Durch ihren frühhistorischen Ursprung verfügen auch die Martinstraße, Klosterbergstraße sowie die Straßen Am Helpert, Am Gäßchen, An der Kommende, die Gringsstraße sowie der westliche Abschnitt der Bürvigstraße in weiten Teilen über ei- nen schmalen Straßenquerschnitt. Sie weisen ei- nen schmalen Fahrstreifen auf, welcher in einigen Bereichen direkt an die Bebauung grenzt. In Ein- zelfällen gibt es einen abgesetzten Randbereich aus Natur- oder Betonstein. Die übrigen Straßenräume sind als verkehrliche Nebenstraßen ausgebaut. Sie haben eine breite, beidseitig befahrbare, asphaltierte Fahrbahn, wel- che durch einen Randbereich aus Naturstein be- grenzt wird. Die Gehsteige sind ebenfalls asphal- tiert und teilweise als Hochbord oder ebenerdig an- gelegt. Auffallende Überformungen im Straßen- und We- genetz beschränken sich auf die Hopmannstraße, welche im Zuge der Ausbauarbeiten einer Verbin- dungsstraße nach Lannesdorf vom Fußpättchen zur befahrbaren Straße erweitert wurde. Straßen- und WegerasterSeite 76 von 281 Seite 25Seite 77 von 281 Parzellierung und Bauweise Seite 26 Ausgehend von dem hierarchisch aufgebauten Straßensystem hat sich in Muffendorf seit dem Mit- telalter eine Parzellenstruktur entwickelt, die in ih- rer Grundstruktur unverändert geblieben ist. Ent- lang der Muffendorfer Hauptstraße und der dichter besiedelten Bereiche entlang der Klosterbergstra- ße und Martinstraße entstanden im Mittelalter sehr schmale und tiefe Parzellen. Diese ermöglichten eine kleinteilige Bebauung mit Wohn- und Wirt- schaftsgebäuden auf weitgehend ebener Hangstu- fe entlang der Straße sowie die Bewirtschaftung der dahinterliegenden Hangächen. Auch die großächigen Parzellen in den heutigen Innenbe- reichen im Straßenrasters zeugen von der land- wirtschaftlichen Nutzung. Jüngere Gebäude, bei denen die Gartenächen nicht mehr als Nutzä- chen angedacht waren, wurden hingegen auf klei- neren Grundstücken errichtet. Diese entstanden verteilt über den gesamten Ortskern. Ausnahme bilden die bürgerlicheren Landhäuser und Villen, die mit großzügigen Gartenächen angelegt wur- den. Darüber hinaus weisen einige besondere Ge- bäude, die öffentliche Funktionen übernahmen oder einer wohlhabenden Bevölkerungsschicht zu- zuordnen sind, großächige Parzellen auf. Dazu zählen unter anderem die beiden Kirchen in Ver- bindung mit dem Friedhof, der Siegburger Hof und die Kommende. Die Bebauung entlang der Muffendorfer Hauptstra- ße hat sich im Laufe der Zeit besonders stark ver- dichtet und weist heute überwiegend eine ge- schlossene Bauweise auf. Durch unregelmäßige, versetzte Bauuchten und leicht vor- und zurück- springende Gebäude ergibt sich ein wechselhaftes und dennoch stimmiges Straßenbild. Spätestens seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert ist sie die zentrale Ortsachse, die wesentlich die Struktur des heutigen Ortes bestimmt und trägt. Die Bebauung abseits der Muffendorfer Hauptstra- ße ist überwiegend freistehend errichtet, oder weist aufgrund von verspringenden Gebäudeteilen oder Hofaufweitungen eine offene Bauweise auf.Seite 78 von 281 Seite 27Seite 79 von 281 Öffentliche Räume Seite 28 Muffendorf verfügt mit Ausnahme einzelner Vor- platzsituationen nur über wenige Plätze. Der Re- mi-Baert Platz ist heute der größte im öffentlichen Raum. Sein Ursprung lässt sich ins Mittelalter auf eine ehemalige Pferdetränke an demselbigen Standort zurückführen. Heute wird der Platz über- wiegend als Parkplatz genutzt. Besonders prä- gend ist der Vegetationsrahmen auf zwei Seiten, der aufgrund seiner erhöhten Topographie und dem alten Baumbestand das Bild des Platzes be- stimmt. Darüber hinaus bündeln sich in diesem Be- reich mehrere künstlerische Objekte und Monu- mente. Dazu zählen eine Brunnenanlage mit Kas- kadenüberlauf, eine Nachbildung des Dianasteins sowie das Gefallenendenkmal. Die Namensge- bung des Platzes, nach einem ehemaligen belgi- schen Botschafter, verweist auf die Nutzung der angrenzenden Kommende als Botschaftssitz. Wei- tere Platzsituationen sind der ehemalige Schulhof an der Klosterbergstraße, der Vorplatz der Kirche St. Martin sowie das Muffendorfer Weineck im Kreuzungsbereich Muffendorfer Hauptstraße/Bür- vigstraße. Aufgrund der ehemaligen landwirtschaftlichen Nut- zung der Hangächen kennzeichnen sich diese Bereiche auch heute noch durch ihren grünen, ve- getationsreichen Charakter aus. Ein Großteil die- ser Grünächen in den Rückbereichen der Ge- bäude ist privatisiert und nicht öffentlich zugäng- lich. Die landschaftliche Prägung ist aber durch Baulücken oder anhand des engen Netzes aus >Fußpättchen< einseh- beziehungsweise erlebbar. Die einzigen öffentlichen Grünächen sind der Friedhof Alt St. Martin, welcher 1897 um die ehe- malige Fläche des Kirchweingartens erweitert wur- de und sich heute besonders durch historische Grabmäler und seinen alten Baumbestand aus- zeichnet, sowie eine öffentliche Grünäche mit Spielplatz zwischen den Straßen Am Helpert und Am Gäßchen. Teil des öffentlichen Raums sind darüber hinaus mehrere Ausstattungselemente, die insbesonde- re die religiöse Prägung des Ortes widerspiegeln. Dazu gehören unter anderem die vier religiösen Bildstöcke, die Teil eines Prozessionsweges mit sieben Station und den sieben Schmerzen Marias gewidmet sind. Neben den Bilderstöcken benden sich zudem mehrere christliche Wegekreuze im öf- fentlichen Raum. In der Muffendorfer Hauptstraße bendet sich darüber hinaus eine von ursprünglich drei Brunnenanlagen, die bis ins 20. Jahrhundert die gesamte Wasserversorgung des Ortes sicher- ten. Als prägend für die Atmosphäre sind die histo- risch anmutenden Laternen entlang der Muffendor- fer Hauptstraße einzuordnen, welche in zwei unter- schiedlichen Ausführungen vorhanden sind.Seite 80 von 281 Seite 29Seite 81 von 281 Der schmale Straßenquerschnitt der Muffendorfer Hauptstraße mit Natursteinfassung Nebenstraßen mit breiter Fahrbahn und beidseitigem Gehsteig. Bei schmalen Straßen grenzt die Verkehrsäche direkt an die BebauungSeite 82 von 281 Der Remi-Baert-Platz wird durch ei- nen erhöhten, grünen Streifen und große Bäumen gerahmt. Der Juco-Spielplatz als öffentlicher Freiraum am Standort ehemals land- wirtschaftlich genutzter Hangächen Der Friedhof an der Kirche Alt St. Martin mit historischen Grabmälern und ortsbild- prägenden Baumbeständen.Seite 83 von 281 Private Freiächen Seite 32 Neben den öffentlichen Räumen tragen auch die privaten Freiächen wesentlich zum grünen und landwirtschaftlichen Charakter des ehemaligen Winzerdorfes bei. Der einst prägende Weinanbau wird heute noch symbolisch auf kleinen Grünä- chen am Siegburger Hof und im hinteren Bereich der alten Kelterei fortgeführt. Darüber hinaus sind viele Einfriedungen in Erweiterung der Fassaden mit Weinreben begrünt. Als charakteristische Struktur stechen weiterhin die Grünächen in den Gebäuderückbereichen in Hanglage hervor. Unabhängig der, den Gebäu- den direkt zugeordneten Terassen- und Gartenä- chen, zeichnen sich diese Flächen durch einen dichten Vegetationsbestand und einer intensiven grünen Prägung aus. Dabei werden einzelne Flä- chen noch im kleinen Maßstab landwirtschaftlich bzw. zur Selbstversorgung genutzt. Die rückwärti- gen Grünächen sind von den ortstypischen >Fuß- pättchen< einsehbar und bezeugen den landwirt- schaftlichen Hintergrund Muffendorfs. Darüber hinaus prägen Vorber
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de