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241435 · Beschlussvorlage

1. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) für eine Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern von Muffendorf 2. Beschluss über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Denkmalbereichssatzung 'Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf'

Nummer
241435
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Muffendorfer Hauptstraße Straße· Muffendorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Lyngsbergstraße Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • Bürvigstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Klosterbergstraße Straße· Pennenfeld, Bad Godesberg
  • Kirchweingarten Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • Martinstraße Straße· Heiderhof, Bad Godesberg
  • Zum Kempenberg Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • Elfstraße Straße· Heiderhof, Bad Godesberg
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Helpert Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • Am Gäßchen Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Gringsstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • An der Kommende Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • Hopmannstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Remi-Baert-Platz Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • Hauptstraße Straße· Holzlar, Beuel
  • Römerstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Am Hang Straße· Holzlar, Beuel
  • Deutschherrenstraße Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • Klosterstraße Straße· Duisdorf, Hardtberg
  • Am Kottenforst Straße· Röttgen, Bonn
  • Waasemstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Talstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Benngasse Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • Muffendorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn
  1. Sitzung des Rates 08.05.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 08.04.2025 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.04.2025 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 25,2 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241435-03 ST BBB-Anfrage: Sachstand Denkmalbereichssatzung 'Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf'; Drucksachengruppe 241435
  2. 241435-02 BBB-Anfrage: Sachstand Denkmalbereichssatzung 'Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf'; Drucksachengruppe 241435
  3. 241435-01 AA CDU-Änderungsantrag: 1. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) für eine Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern von Muffendorf 2. Beschluss über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Denkmalbereichssatzung 'Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf' Antrag zur Vorlage 241435

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Beschlussvorlage
öffentlich
241435
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
1. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
gemäß § 10 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz
Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) für eine
Denkmalbereichssatzung für den historischen
Ortskern von Muffendorf
2. Beschluss über die Öffentliche Auslegung des
Entwurfs der Denkmalbereichssatzung 'Historischer
Ortskern Bonn-Muffendorf'
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.04.2025 Empfehlung
Unterausschuss Denkmalschutz 08.04.2025 Anhörung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Empfehlung
Rat 08.05.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz
Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) für eine Denkmalbereichssatzung für
den historischen Ortskern von Muffendorf wird neu und abweichend von
dem Aufstellungsbeschluss vom 18.04.2024 (DS. Nr. 231158) gefasst. Die
Satzung wird für den in Anlage 1 dargestellten Bereich aufgestellt. Mit
öffentlicher Bekanntmachung dieses erneuten, abweichenden
Aufstellungsbeschlusses tritt der Aufstellungsbeschluss des Rates zur
Denkmalbereichssatzung Muffendorf vom 18.04.2024 außer Kraft.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsentwurf samt zugehöriger
Unterlagen gemäß § 10 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW)
für einen Zeitraum von einem Monat öffentlich auszulegen.
Begründung
Zu 1.
Der Aufstellungsbeschluss zur Denkmalbereichssatzung ‚HistorischerSeite 1 von 281
Seite 2
Ortskern Bonn-Muffendorf‘ wurde am 18.04.2024 durch den Rat der
Stadt Bonn gefasst (DS-Nr. 231158). Grundlage für den dort
ausgewiesenen Umfang des räumlichen Geltungsbereichs der
aufzustellenden Denkmalbereichssatzung ist das Gutachten des
Landschaftsverbandes Rheinland-Amt für Denkmalpflege (im Folgenden:
LVR-ADR) aus dem Jahre 2014.
Mit öffentlicher Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses am
19.06.2024 trat die vorläufige Schutzwirkung für alle Bauvorhaben
innerhalb dieses räumlichen Geltungsbereichs ein.
Mit der Erarbeitung der Denkmalbereichssatzung und eines Handbuches
mit denkmalpflegerischen Erläuterungen zum Umgang mit der
Denkmalbereichssatzung wurde das Büro STADTGUUT aus Bochum
beauftragt.
Grundlagen für die Erarbeitung des Satzungsentwurfs sind das o.g.
Gutachten des LVR-ADR -bestehend aus Text und erläuternder Karte-
sowie eine Analyse des Untersuchungsbereiches, die das Büro
STADTGUUT zu Beginn der Erarbeitung durchgeführt hat.
Der Untersuchungsbereich der Analyse durch das Büro STADTGUUT
basiert auf dem räumlichen Betrachtungsbereich des Gutachtens des
LVR-ADR, wurde aber stellenweise erweitert, um den
siedlungsstrukturellen Kontext angemessen einzubinden.
Das Büro STADTGUUT hat die Analyseergebnisse im Rahmen von
Erörterungsgesprächen des Stadtplanungsamtes mit dem LVR-ADR
vorgestellt (14.12.2023 und 13.05.2024). Dabei wurde seitens des Büros
STADTGUUT empfohlen, für die drei nachstehend beschriebenen
Flächen eine Änderung des vom Aufstellungsbeschluss zur
Denkmalbereichsatzung vom 18.04.2024 erfassten räumlichen
Geltungsbereichs vorzunehmen und den so geänderten Geltungsbereich
zum Gegenstand des weiteren Satzungsverfahrens zu machen:
1. Südlich des Friedhofs bzw. der Lyngsbergstraße befindet sich eine
Fläche in einer Größenordnung von ca. 1.220 m², deren Herausnahme
empfohlen wird. Dieser Bereich stellt sich losgelöst vom übrigen
Satzungsgebiet dar und befindet sich in keinem ortsstrukturellen
Zusammenhang mit dem historischen Ortskern. Diesen Bereich im
Geltungsbereich der aufzustellenden Satzung zu belassen, lässt sich
fachlich nicht begründen.
2. Die südöstliche Grenze der Parkanlage der Kommende wird
parzellenscharf auf aktueller Kartengrundlage kartiert, so dass eine
Abweichung vom Gutachten des LVR-ADR entsteht. Bei der entfallenden
ca. 200 m² großen Fläche handelt es sich um einen kleinen Bereich
einer Böschungsfläche, die nicht der liegenschaftlichen Parkanlage der
Kommende zuzuordnen ist und sich auf einem benachbarten, privaten
Grundstück befindet, welches inhaltlich jedoch keinen Bezug zumSeite 2 von 281
Seite 3
Satzungsbereich aufweist. Diese Ab-weichung ist im Rahmen eines
Abgleichs der dem Gutachten einerseits und dem Satzungsentwurf
andererseits zugrundeliegenden Kartenwerke aufgefallen.
3. Der nordwestliche räumliche Geltungsbereich der Satzung sollte um
die Grundstücke in der Bürvigstraße Nr. 28 bis ein-schließlich Nr. 54
sowie um das Grundstück Klosterbergstraße 105 erweitert werden. Die
Erweiterung schließt den bisherigen Geltungsbereich gem.
Abgrenzungsvorschlag des LVR-ADR-Gutachtens durch die Aufnahme
der hier befindlichen Bebauung aus fachlicher Sicht sinnvoll ab. Die
Bebauung beidseitig der Straße zeugt von der Zeitschicht, als Muffendorf
sich als bürgerlicher Wohnstandort entwickelte und ist daher historisch
und im städtebaulichen Zusammenhang prägend.
Den o.g. Empfehlungen des Büros zur Änderung des Geltungsbereichs
der aufzustellenden Denkmalbereichssatzung haben sowohl die Untere
Denkmalbehörde als auch der LVR-ADR in seiner fachlichen
Beratungsfunktion als Denkmalfachamt zugestimmt. Der Übersichtsplan
des geänderten räumlichen Geltungsbereichs ist als Anlage 1 der
Vorlage beigefügt.
Eine schriftliche Bestätigung des LVR-ADR vom 10.01.2025 zur
Änderung des Geltungsbereichs mit textlicher und darstellerischer
Erläuterung ist als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt.
Am 18.10.2023 fand eine Öffentlichkeitsveranstaltung statt, zu der alle
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten,
Anwohnerinnen und Anwohner im und im Umfeld des historischen
Ortskerns von Muffendorf eingeladen wurden. Die Öffentlichkeit wurde
bereits in der Veranstaltung darüber unterrichtet, dass aufgrund
fachlicher Erwägungen im Zuge der Satzungserarbeitung Anpassungen
im räumlichen Geltungsbereich erfolgen könnten.
Die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs der aufzustellenden
Satzung erfordert die obige Fassung des erneuten, abweichenden
Aufstellungsbeschlusses.
Zu 2.
Der Entwurf der Denkmalbereichssatzung mit geändertem räumlichen
Geltungsbereich gemäß Anlage 1 liegt zwischenzeitlich vor und soll für
einen Monat öffentlich ausgelegt werden (sh. Anlage 3).
Der Satzungsentwurf enthält neben formalen Bestandteilen
Erläuterungen zu den Zielen der Satzung sowie Festsetzungen zu den
zu erhaltenden charakteristischen Merkmalen, die den historischen Wert
des Schutzgegenstandes ‚historischer Ortskern Bonn-Muffendorf‘
ausmachen. Des Weiteren sind die Begründung der FestsetzungenSeite 3 von 281
Seite 4
sowie die Karten des räumlichen und des sachlichen Geltungsbereiches
Bestandteile der Satzung.
Der Satzungsentwurf wurde in enger Abstimmung mit den Fachämtern
Untere Denkmalbehörde und LVR-ADR erarbeitet.
Die o.g. Bestandteile des Satzungsentwurfs sowie die der Erarbeitung
der Satzung zugrundeliegenden nachrichtlichen Unterlagen (Gutachten
des LVR-ADR einschl. Bestätigung zur Änderung des Geltungsbereichs,
Analyseprofil, Fotodokumentation) sind der Beschlussvorlage als Anlage
3 beigefügt.
Im Folgenden werden Anlass, Lage und Umfang des räumlichen
Geltungsbereichs, historische Bedeutung, Schutzgegenstand,
Zielsetzung, Auswirkung der Unterschutzstellung und die weiteren
Verfahrensschritte erläutert:
Anlass
Mit Schreiben des LVR-ADR vom 24.10.2014 wurde die Stadt Bonn
darüber unterrichtet, dass der historische Ortskern von Muffendorf die
Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbereiches erfüllt.
Umfang und Bedeutung werden in einem Gutachten erläutert, das dieser
Vorlage nachrichtlich beigefügt ist. Bei Übergabe des Gutachtens wurde
die Stadt Bonn gebeten, ein Aufstellungsverfahren zur Unterschutz-
stellung des Denkmalbereiches einzuleiten.
Lage und Umfang des geänderten räumlichen Geltungsbereichs
Das Gebiet des Satzungsentwurfes befindet sich in Muffendorf, einem
Ortsteil des Stadtbezirkes Bad Godesberg.
Muffendorf ist eingebettet in den nördlichen Hang des Lyngsberges, von
dem aus sich der Blick über den Rhein und das gegenüberliegende
Siebengebirge eröffnet.
Der zukünftige Denkmalbereich umfasst die Bereiche beiderseits der
Muffendorfer Hauptstraße einschließlich Kommende, die Bereiche um
die Kirche Alt St. Martin und beiderseits der Klosterbergstraße sowie des
Weiteren die Bereiche entlang des Straßenzugs Lyngsbergstraße /
Kirchweingarten / Martinstraße / Zum Kempenberg / Elfstraße bis
einschließlich Bürvigstraße beiderseits, die den nordwestlichen
Abschluss bildet (sh. Anlage 1).Seite 4 von 281
Seite 5
Historische Bedeutung
Der Denkmalbereich „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“
dokumentiert in seinen charakteristischen Merkmalen die Geschichte
eines rheinischen Dorfes, das sich durch die räumlichen, klimatischen
und gesellschaftlichen Bedingungen über die Jahre hinweg vom Burgort,
zum Kirchort, zum Winzerort und schließlich zum bürgerlichen Wohnort
und beliebten Ausflugsziel entwickelte.
Wichtige Aspekte der Ortsgeschichte und Ortsentwicklung Muffendorfs,
die sowohl die heutige Struktur und Gesamterscheinung des Ortes als
auch die bauliche Überlieferung maßgeblich bestimmt haben, lassen
sich anhand der wirtschaftlichen und religiösen Entwicklung begründen.
Die dichte historische Bausubstanz von Muffendorf mit seinen historisch
belegten Freiflächen ist bis zum heutigen Tag mit wenigen sichtbaren
Veränderungen im historischen Ortskern erhalten und lässt den Ort mit
seinem hohen Zeugniswert anschaulich erleben.
Der Bereich „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ ist entsprechend
des § 2 Abs. 1 S. 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (im
Folgenden: DSchG NRW) bedeutend für die Geschichte des Menschen,
die Kunst- und Kulturgeschichte, die Geschichte von Städten und
Siedlungen sowie die Entwicklung der Arbeits- und
Produktionsverhältnisse.
Für den Erhalt und die Nutzung liegen sowohl städtebauliche,
volkskundliche, als auch wissenschaftliche, insbesondere
ortsgeschichtliche, Gründe vor.
Schutzgegenstand
Schutzgegenstand ist der historische Ortskern in seinen
charakteristischen Merkmalen innerhalb des räumlichen
Geltungsbereiches der Satzung.
Die für den historischen Wert des Denkmalbereiches verantwortlichen
charakteristischen Merkmale sind der Ortsgrundriss, der
Gebäudebestand sowie die Silhouette und Sichtbezüge.
Der Ortsgrundriss setzt sich aus dem Verlauf der Straßen und Wege, der
Parzellierung und Bauweise sowie den öffentlichen und privaten
Freiflächen mit den dazugehörigen Bepflanzungen und sonstigen
baulichen Anlagen zusammen.
Der historische, den Denkmalbereich prägende Gebäudebestand, wird in
die Zeit ab dem 18. bis in das frühe 20. Jahrhundert datiert. Er vermittelt
insgesamt in der Stellung der Baukörper, in der Zuordnung der Objekte
zueinander, in der Staffelung der Volu-mina, seiner Kleinteiligkeit und
seiner Baukörperabfolge, seinen Proportionen, Höhenentwicklungen,
Dachformen, Dachneigungen, Firstrichtungen, Materialien und Farben
ein geschichtlich gewachsenes Gefüge, das als Ganzes einenSeite 5 von 281
Seite 6
geschlossenen Gesamteindruck aufweist und die wirtschaftliche und
gesellschaftliche Entwicklung des Ortes widerspiegelt.
Im Zusammenspiel der Topografie mit dem Ortsgrundriss sowie der
Kubatur der Gebäude ergibt sich eine einzigartige Ortssilhouette. Durch
die Hanglage ist diese sowohl von erhöhten Blickpunkten innerhalb des
Untersuchungsbereiches als auch von außen wahrnehmbar und prägt
die Identität und Fernwirkung der Ortschaft. So sind beispielsweise der
Kirchturm von St. Martin, die Dachlandschaft, aber auch die grüne
Prägung des Ortes bei der Betrachtung von außen wahrnehmbar.
Gleichzeitig bieten einzelne Standorte innerhalb des Ortsgefüges
besondere Blicke auf das gegenüberliegende Siebengebirge. Darüber
hinaus zeichnet sich der historische Ortskern von Muffendorf durch
markante Sichtbezüge innerhalb des Ortes aus.
Die Karte des sachlichen Geltungsbereichs der Satzung hebt Bereiche
und Merkmale hervor, die den Denkmalbereich in besonderem Maße
prägen.
Zielsetzung
Die Unterschutzstellung des ausgewiesenen Bereichs „Historischer
Ortskern Bonn-Muffendorf“ durch diese Denkmalbereichssatzung erfolgt,
um den Ortskern in seinem historischen, strukturellen und
gestalterischen Zusammenhang über die Denkmaleigenschaft von
Einzelgebäuden und den historischen Wert weiterer baulicher Anlagen
hinaus zu schützen.
Ziel der Denkmalbereichssatzung ist es, die kontinuierliche Entwicklung
während der vergangenen Jahrhunderte aufzuzeigen und das
Ortsgefüge in seiner städtebaulichen Gestalt, seiner baulichen
Typologie, der straßen- und platzräumlichen Ausprägung sowie der
Einbindung in den landschaftlichen Raum als historisches Zeugnis zu
erhalten und in Zukunft zu schützen und zu bewahren.
Um dies zu erreichen, werden im räumlichen Geltungsbereich der
Satzung bei Maßnahmen und Veränderungen an baulichen Anlagen,
Frei- sowie Verkehrsflächen besondere Anforderungen nach Maßgabe
dieser Satzung gestellt.
Die Vorstellungen der Eigentümer*innen sowie Nutzungsberechtigten bei
derartigen Vorhaben sollen durch Beratung der Denkmalbehörden mit
den historischen Schutzgütern des Denkmalbereichs in Einklang
gebracht werden.
Unterstützen soll bei der Beratung auch das als Entwurf vorliegende
Handbuch mit denkmalpflegerischen Erläuterungen zur Satzung.
Es dient in Ergänzung zur Denkmalbereichssatzung der Sensibilisierung
aller Beteiligten für einen denkmalgerechten Umgang mit den
besonderen historischen Qualitäten Muffendorfs. Es zeigt MöglichkeitenSeite 6 von 281
Seite 7
auf, wie die Bebauung und die Freiräume in Abstimmung mit dem
historischen Ortsbild weiterentwickelt werden können und legt dabei
einen besonderen Fokus auf das Weiterdenken des baulichen Bestands
hinsichtlich aktueller und zukünftiger Anforderungen. Der Entwurf des
Handbuches ist nachrichtlich als Anlage 4 dieser Vorlage beigefügt.
Auswirkung der Unterschutzstellung
Mit Beschluss und Bekanntmachung der Denkmalbereichssatzung
unterliegt der Denkmalbereich dauerhaft den Vorschriften des
Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW). Es finden insbesondere die
Paragraphen 9, 13 und 15 DSchG NRW Anwendung
(Erlaubnisvorbehalt).
Bevor eine der in den Vorschriften genannten Maßnahmen bzw.
Tätigkeiten durchgeführt wird, muss zuvor die Erlaubnis der Unteren
Denkmalbehörde eingeholt werden.
Bereits heute greift der vorläufige Schutz gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 10
Abs. 3 DSchG NRW, ausgelöst durch die öffentliche Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses am 19.06.2024. Mit öffentlicher
Bekanntmachung der mit dieser Vorlage angestrebten Neufassung des
Aufstellungsbeschlusses mit geändertem räumlichen Bereich griffe die
vorläufige Schutzwirkung dann ausschließlich für diesen Bereich.
Verfahrensschritte
In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen am
02.04.2025 sollen die Entwurfsfassungen von Denkmalbereichssatzung
und Handbuch durch das Büro STADTGUUT vorgestellt werden. Die
politischen Vertreterinnen und Vertreter des Unterausschusses
Denkmalschutz und der Bezirksvertretung Bad Godesberg werden zu
dieser Sitzung ebenfalls eingeladen, um eine breite
Informationsmöglichkeit anzubieten.
Nach Fassung des mit dieser Vorlage ebenfalls angestrebten
Beschlusses zur öffentlichen Auslegung wird der Satzungsentwurf gem.
§ 10 Abs. 4 DSchG NRW mit zugehörigen Karten (räumlicher und
sachlicher Geltungsbereich) und Begründung für die Festsetzung des
Gebietes als Denkmalbereich für die Dauer eines Monats öffentlich
ausgelegt.
Das dieser Satzung zugrundeliegende entscheidungserhebliche
Gutachten des LVR-ADR einschl. der Bestätigung zur Änderung des
räumlichen Geltungsbereiches, das Analyseprofil, eine
Fotodokumentation des Bestandes sowie der Entwurf des HandbuchesSeite 7 von 281
Seite 8
mit den denkmalpflegerischen Erläuterungen zur Satzung sind ebenfalls
der Vorlage beigefügt und während der öffentlichen Auslegung des
Satzungsentwurfs einsehbar.
Nach erfolgter Beteiligung der Öffentlichkeit und Erörterung von
erhobenen Einwendungen mit dem LVR-ADR wird der
Satzungsbeschluss vorbereitet und dem Rat der Stadt Bonn zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Anschließend bedarf die Satzung der Genehmigung durch die Obere
Denkmalbehörde (Bezirksregierung Köln). Liegt diese vor, wird die
Satzung öffentlich bekannt gemacht und tritt am Tag der
Bekanntmachung dauerhaft in Kraft.
Anlage/n
1 Anlage 1 Übersichtsplan (öffentlich)
2 Anlage 2 Bestätigung LVR-ADR (öffentlich)
3 Anlage 3 Denkmalbereichssatzung hist. Ortskern Bonn-Muffendorf (öffentlich)
4 Anlage 4 Handbuch (öffentlich)Seite 8 von 281
Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für die DenkmalbereichssatzungSeite 9 von 281
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Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf
1
DENKMALBEREICHSSATZUNG
„HISTORISCHER ORTSKERN BONN-MUFFENDORF“
Auf Grund von ß 2 Absatz 3 und ß 10 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkm‰ler
im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW vom 13. April 2022 (GV. NRW S.
662, SGV NW S. 224) in Verbindung mit ß 7 der Gemeindeordnung f¸r das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 NRW, zuletzt ge‰ndert durch Artikel
6 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444), hat der Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung am
xx.xx.xxxx folgende Satzung beschlossen:
ß 1 ANORDNUNG DER UNTERSCHUTZSTELLUNG
Der im beigefügten Lageplan (Anlage 1) ausgewiesene Bereich „Historischer Ortskern Bonn-Muf-
fendorf“ wird als Denkmalbereich gemäß ß 10 DSchG NRW festgesetzt und unter Schutz gestellt.
Anlage 1 ist Bestandteil dieser Satzung.
ß 2 ZIEL DER DENKMALBEREICHSSATZUNG
Die Unterschutzstellung des ausgewiesenen Bereichs „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“
durch diese Denkmalbereichssatzung erfolgt, um den Ortskern in seinem historischen, strukturel-
len und gestalterischen Zusammenhang ¸ber die Denkmaleigenschaft von Einzelgeb‰uden und
den historischen Wert weiterer baulicher Anlagen hinaus zu sch¸tzen. Ziel der Denkmalbereichs-
satzung ist es, die kontinuierliche Entwicklung w‰hrend der vergangenen Jahrhunderte aufzuzei-
gen und das Ortsgef¸ge in seiner st‰dtebaulichen Gestalt, seiner baulichen Typologie, der straflen-
und platzr‰umlichen Auspr‰gung sowie der Einbindung in den landschaftlichen Raum als histori-
sches Zeugnis zu erhalten und in Zukunft zu sch¸tzen und zu bewahren.
Der Denkmalbereich „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ ist ein gut erhaltenes Beispiel der
¸ber Jahrhunderte bestehenden Besiedlung des westlichen Hangufers der Rheinaue. In seiner
heutigen Gestalt dokumentiert und veranschaulicht er besonders anschaulich historische Sied-
lungs- sowie Bebauungsstrukturen und zeigt sowohl gesellschaftliche als auch wirtschaftliche Ver-
h‰ltnisse unter sich im Laufe der Jahrhunderte ‰ndernden Bedingungen in der Funktion als
Kirchort, als Burgort, als Winzerort, als Ausflugsort sowie als Wohnort auf.
Der „Historische Ortskern Bonn Muffendorf“ besitzt aus städtebaulicher, volkskundlicher und wis-
senschaftlicher, insbesondere ortsgeschichtlicher Perspektive, einen herausragenden Zeugniswert
in Stadt- und Siedlungs-, Kunst- und Kultur-, Arbeits- und Produktions- sowie Menschheitsge-
schichtlichen Belangen. Die Satzung beschreibt die zu sch¸tzenden Bestandteile des historischen
Ortskerns: Ortsgrundriss (mit Straflen- und Wegeraster, Parzellierung und Bauweise, ˆffentlichen
sowie privaten Freifl‰chen einschliefllich sonstiger baulicher Anlagen), Geb‰udebestand sowie Sil-
houette und Sichtbez¸ge.
Der gesetzlichen Verpflichtung zur Bewahrung des historischen Erbes wird mit der Festsetzung
des Denkmalbereichs zum Schutz der historischen Bausubstanz sowie des spezifischen Erschei-
nungsbildes nachgekommen. Die Satzung erkl‰rt die geschichtliche Bedeutung des Ortskerns und
zeigt auf, wo in ¸berlieferter Substanz der historische Wert als ein Ganzes bis heute anschaulich
wird.
Um den Bereich „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ als geschichtliches Zeugnis zu erhalten
und zu nutzen, werden im Geltungsbereich der Satzung bei Maflnahmen und Ver‰nderungen an
baulichen Anlagen, Frei- sowie Verkehrsfl‰chen besondere Anforderungen nach Maflgabe dieser
Satzung gestellt. Die Vorstellungen der Eigent¸mer*innen sowie Nutzungsberechtigten bei derar-
tigen Vorhaben sollen durch Beratung der Denkmalbehˆrden mit den historischen Schutzg¸tern
des Denkmalbereichs in Einklang gebracht werden.Seite 14 von 281
Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf
2
§ 3 RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH
Der Denkmalbereich umfasst den historischen Ortskern Muffendorfs in seiner kleinteiligen Struktur
sowie dörflichen Charakteristik. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Satzung wird im beige-
fügten Lageplan (Anlage 1) dargestellt.
§ 4 SACHLICHER GELTUNGSBEREICH
Schutzgegenstand ist der historische Ortskern in seinen charakteristischen Merkmalen innerhalb
des Geltungsbereiches der Satzung. Die folgenden Merkmale überliefern den historischen Wert
des Denkmalbereiches:
1. Ortsgrundriss
2. Gebäudebestand
3. Silhouette und Sichtbezüge
Anlage 2 hebt Bereiche und Merkmale hervor, die den Denkmalbereich in besonderem Maße prä-
gen. Anlage 2 ist Bestandteil dieser Satzung.
(1) ORTSGRUNDRISS
Der Ortsgrundriss setzt sich aus dem Verlauf der Straßen und Wege, der Parzellierung und
Bauweise sowie den öffentlichen und privaten Freiflächen mit den dazugehörigen Bepflanzun-
gen und sonstigen baulichen Anlagen zusammen.
Straßen- und Wegeraster
Der heutige Ortsgrundriss Muffendorfs lässt sich in seinen Grundzügen auf mittelalterliche
Strukturen zurückführen und hat sich, anhand von maßstabsgetreuen Karten nachweisbar, ab
dem 19. Jahrhundert nur unwesentlich verändert. Er zeichnet sich insbesondere durch ein klar
hierarchisches Straßen- und Wegeraster aus, welches sich stark an der Topografie orientiert.
Die Muffendorfer Hauptstraße und die Klosterbergstraße fungieren überwiegend parallel zu
den Höhenlinien als städtebauliches Rückgrat des Ortes. Drei Querverbindungen (Bürvig-
straße, Am Helpert, Am Gäßchen) schaffen ein rechteckiges Erschließungsnetz von den sich
kreuzenden Hauptwegeführungen. Als vierte Straße führt im Süden die Martinstraße über den
Kirchhügel, am Lyngsberg vorbei. Richtung Nordosten zweigen von der Muffendorfer Haupt-
straße rechtwinklig die Gringsstraße und die Straße An der Kommende ab, wobei sich der
Ursprung der Straße An der Kommende auf einen Abschnitt der römischen Verbindungsstraße
von den Eifelhöhen an den Rhein zurückführen lässt. Darüber hinaus ist ein engmaschiges
Netz aus ortstypischen „Fußpättchen“ zur Erschließung der (ehemals) bewirtschafteten Hang-
flächen bis heute erhalten. Auffallende Überformungen im Straßen- und Wegenetz beschrän-
ken sich auf die Hopmannstraße, welche im Zuge der Ausbauarbeiten einer
Verbindungsstraße nach Lannesdorf in den 1970er Jahren vom „Fußpättchen“ zur befahrba-
ren Straße erweitert wurde. Die Hopmannstraße ist daher kein Schutzgegenstand im Sinne
dieser Satzung.
Parzellierung und Bauweise
Entlang der Muffendorfer Hauptstraße, der Klosterbergstraße sowie der Martinstraße entstan-
den im Mittelalter schmale und tiefe Grundstücksparzellen, die bis heute weitgehend erhalten
sind und der Bebauung ihre Maßstäblichkeit verleihen. Diese führten zu einer kleinteiligen
Bebauung mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden auf weitgehend ebener Hangstufe entlang der
Straße und ermöglichten die Bewirtschaftung der dahinterliegenden Hangflächen. Insbeson-
dere entlang der Muffendorfer Hauptstraße wurde die Bebauung im Laufe der Zeit stark ver-
dichtet und zeichnet sich heute überwiegend durch eine geschlossene Bauweise aus. Durch
unregelmäßige, versetzte Baufluchten und leicht vor- und zurückspringende Gebäude ergibt
sich ein wechselhaftes und dennoch aufeinander abgestimmtes Straßenbild.Seite 15 von 281
Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf
3
Auch die großflächigen Parzellen in den Rückbereichen der Muffendorfer Hauptstraße zeugen
von der (ehemals) landwirtschaftlichen Nutzung. Jüngere Gebäude auf kleineren Grundstü-
cken hingegen verdeutlichen den Zuzug bürgerlicher Bevölkerungsgruppen Ende des 19.
Jahrhunderts und den zunehmenden Bedeutungsverlust der Landwirtschaft als Wirtschafts-
sektor. Eine Ausnahme bilden die bürgerlichen Landhäuser und Villen, insbesondere entlang
der Bürvig- sowie Elfstraße, die überwiegend freistehend auf großzügigen Grundstücken mit
Gartenflächen angelegt wurden. Darüber hinaus weisen Gebäude, die öffentliche Funktionen
übernahmen oder einer wohlhabenden Bevölkerungsschicht zuzuordnen sind, großflächige
Parzellen auf. Dazu zählen unter anderem die beiden Kirchen in Verbindung mit dem Friedhof,
der Siegburger Hof (Martinstraße 12) und die Kommende (Muffendorfer Hauptstraße 65 - 73,
83 - 89).
Öffentliche Freiflächen
Zu den historisch bedeutsamen öffentlichen Freiflächen zählen sowohl Platzstrukturen als
auch der Öffentlichkeit zugängliche Grünflächen. Der Remi-Baert-Platz ist heute der zentrale
öffentliche Raum des historischen Ortskerns. Sein Ursprung lässt sich ins Mittelalter auf eine
ehemalige Pferdetränke zurückführen. Die Namensgebung des Platzes, nach einem ehema-
ligen belgischen Botschafter, verweist auf die ehemalige Nutzung der angrenzenden Kom-
mende als Botschaftsresidenz. Heute wird der Platz überwiegend als Parkplatz genutzt, stellt
in seiner Struktur jedoch ein wichtiges Zeitzeugnis im Ortsgrundriss dar. Weitere historisch
bedeutsame und für das Ortsbild prägende Platzsituationen sind der ehemalige Schulhof an
der Klosterbergstraße, der Vorplatz der Kirche St. Martin sowie das Muffendorfer Weineck.
Ortsbildprägend sind neben den Platzstrukturen darüber hinaus der Friedhof Alt St. Martin,
welcher 1897 um die ehemalige Fläche des Kirchweingartens erweitert wurde und sich heute
besonders durch historische Grabmäler und seinen alten Baumbestand auszeichnet, sowie
eine öffentliche Grünfläche zwischen den Straßen Am Helpert und Am Gäßchen, welche in
der Entwicklung Muffendorfs stets von Bebauung freigehalten wurde.
Private Freiflächen
Neben den öffentlichen Freiflächen tragen die privaten Freiflächen wesentlich zum ländlichen
Charakter des historischen Ortskerns bei und sind somit schutzwürdig. Der einst prägende
Weinanbau wird heute noch symbolisch auf kleinen Flächen am Siegburger Hof (Martinstraße
12) und im hinteren Bereich der alten Kelterei (Gringsstraße 5) fortgeführt. Weiterhin sind die
Grünflächen in den Gebäuderückbereichen in Hanglage von den ortstypischen „Fußpättchen“
einsehbar und bezeugen die landwirtschaftliche Entwicklung Muffendorfs. Unabhängig der
den Gebäuden direkt zugeordneten Terrassen- und Gartenflächen zeichnen sich diese Flä-
chen durch einen dichten Vegetationsbestand und eine grüne Prägung aus. Dabei werden
einzelne Parzellen noch im kleinen Maßstab landwirtschaftlich bzw. zur Selbstversorgung ge-
nutzt.
Strukturell prägend und bedeutend für das Straßenbild sind darüber hinaus die Vorbereiche
und Gärten freistehender Gebäude entlang der Bürvigstraße sowie der Elfstraße. Weiterhin
zeichnen sich die Gartenanlagen der ehemaligen iranischen Konsulatsresidenz (Elfstraße 40),
des Alten Pastorats (Martinstraße 9) und der Park an der Kommende (Muffendorfer Haupt-
straße 65 - 73, 83 - 89) durch ihre Großzügigkeit und den üppigen Baumbestand besonders
aus.
Sonstige bauliche Anlagen
Im Denkmalbereich befinden sich weiterhin zahlreiche bauliche Anlagen, welche die Ge-
schichte des Ortskerns, insbesondere dessen religiöse Prägung, widerspiegeln. Dazu gehö-
ren unter anderem vier religiöse Bildstöcke, die als Teil eines Prozessionsweges mit sieben
Stationen den Sieben-Schmerzen-Marias gewidmet sind, sowie drei christliche Wegekreuze.
In der Muffendorfer Hauptstraße befindet sich darüber hinaus eine von ursprünglich drei Brun-
nenanlagen, die bis ins 20. Jahrhundert die gesamte Wasserversorgung des Ortes sicherten.
Oberhalb des Remi-Baert-Platzes befindet sich zudem ein um 1960 errichtetes Kriegerdenk-
mal. Als prägend für das Erscheinungsbild sind darüber hinaus die historischen Natur- undSeite 16 von 281
Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf
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Backsteinmauern in Form von Stütz- und Umfassungsmauern, Einfriedungsmauern und Gar-
tenmauern einzuordnen.
Schutzziel: Ortsgrundriss
Schutzziel ist der Erhalt des Ortsgrundrisses in der hierarchischen Struktur des Straßen- und
Wegerasters, in der klaren Raumabfolge aus unterschiedlich ausgeprägten Freiflächen, im
Verhältnis von unbebauten und bebauten Flächen und in der Maßstäblichkeit der Parzelleng-
liederung sowie im Rhythmus der Bauten in der Straßenflucht.
Weiteres Schutzziel ist der Erhalt der auf historische Entwicklungen sowie topografische Ge-
gebenheiten verweisenden baulichen Anlagen wie Bildstöcke, Wegekreuze, Brunnenanlagen,
dem Kriegerdenkmal oberhalb des Remi-Baert-Platzes sowie den Natur- und Backsteinstein-
mauern.
(2) GEBÄUDEBESTAND
Der historische, den Denkmalbereich prägende Gebäudebestand, wird in die Zeit ab dem 18.
bis in das frühe 20. Jahrhundert datiert. Er vermittelt insgesamt in der Stellung der Baukörper,
in der Zuordnung der Objekte zueinander, in der Staffelung der Volumina, seiner Kleinteiligkeit
und seiner Baukörperabfolge, seinen Proportionen, Höhenentwicklungen, Dachformen, Dach-
neigungen, Firstrichtungen, Materialien und Farben ein geschichtlich gewachsenes Gefüge,
das als Ganzes einen geschlossenen Gesamteindruck aufweist und die wirtschaftliche und
gesellschaftliche Entwicklung des Ortes widerspiegelt.
Charakteristisch für den Denkmalbereich ist eine kleinteilige, überwiegend zweigeschossige
Bebauung mit verspringenden Traufkanten, die häufig durch niedrigere Nebengebäude im
rückwärtigen Bereich ergänzt wird. Im jüngeren Gebäudebestand ab dem späten 19. Jahrhun-
dert sind auch einige Objekte mit einem größeren Bauvolumen vorhanden. Darüber hinaus
entfalten einzelne Solitäre durch ihre Maßstäblichkeit eine besondere städtebauliche Wirkung.
So stellen unter anderem die zwei Kirchtürme bedeutsame Hochpunkte im Ortsbild dar. Die
prägende Dachform im Denkmalbereich ist das Satteldach im Wechselspiel traufständiger und
giebelständiger Ausrichtung. Vereinzelt lassen sich darüber hinaus historische Gebäude mit
Walm-, Mansard-, Krüppelwalm- und Krüppelwalmmansarddächern identifizieren. Die Dach-
flächen sind in dunklen Tönen (dunkelbraun, grau-anthrazit) gehalten und weitgehend mit
kleinstrukturierten Pfannen oder Schiefer gedeckt. Nur einzelne Gebäudebestände ab dem
späten 19. Jahrhundert verfügen über eine rötliche Dachhaut. Nebenanlagen sind mit Sattel-
oder Flachdach ausgestaltet.
Korrespondierend zur Entwicklungsgeschichte Muffendorfs weist der historische Gebäudebe-
stand in seinem geschlossenen Gesamteindruck dennoch unterschiedliche Merkmale auf. Die
Objekte lassen sich durch gemeinsame Gestaltungsmerkmale sowie einen gemeinsamen
funktionalen und bauzeitlichen Hintergrund den folgenden vier Haustypen zuordnen:
 Haustyp 1: Wohn- und Wirtschaftsgebäude in Fachwerkbauweise
 Haustyp 2: Bürgerliche Wohnhäuser
 Haustyp 3: Gründerzeitliche Landhäuser
 Haustyp 4: Repräsentative Einfamilienhäuser und Villen
Daneben sind verschiedene besondere Bauten prägend, die sich durch eigenständige Merk-
male auszeichnen und keinem dieser Haustypen zuzuordnen sind.
Haustyp 1: Wohn- und Wirtschaftsgebäude in Fachwerkbauweise
Die älteste Bebauung Muffendorfs prägt wesentlich das Erscheinungsbild des mittelalterlichen
Kernes der Ortschaft bestehend aus Muffendorfer Hauptstraße, Martinstraße und Klosterberg-
straße. Die Wohn- und Wirtschaftsgebäude aus dem 18. und 19. Jahrhundert, oft in der orts-
typischen Bauweise als Winzerhof umgesetzt, zeichnen sich durch eine geschlossene und
versetzte Bauflucht aus. Die Fachwerkgebäude in Stockwerks- bzw. einfacher Geschossbau-Seite 17 von 281
Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf
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weise stehen auf einem Sockelbereich aus Naturstein, welcher meist in neutralen Farben ver-
putzt ist. Die Gefache sind in weiß oder hellen Gelb- und Rottönen gestaltet. In Einzelfällen
wurden sie mit Ziegeln ausgemauert und sichtbar belassen oder geschlemmt. Die Fassaden
weisen keine Fassadenvorbauten auf und sind überwiegend sehr schlicht ohne Verzierungen
gestaltet. Ausnahme bilden einzelne Gebäude, in denen die Brüstungsfelder mit abgerunde-
ten Streben, oder die Balkenköpfe mit farbig abgesetzten Zierformen gestaltet sind. Die Sat-
teldächer sind mit kleinteiligen Dachziegeln in dunklen Grautönen gedeckt und weisen keine
bis wenige Aufbauten oder Einschnitte auf. Fenster sind meist in kleinen und stehenden For-
maten als Sprossenfenster ausgeführt. Breite farbige Rahmungen, gestalterisch betonte Fa-
schen und Fensterläden setzen die Fenster von der Fassade ab. Eingangstüren sind
typischerweise aus Holz und weisen keine oder nur kleine Lichteinschnitte auf. Besonders
ortsbildprägend sind darüber hinaus große, hölzerne Toreinfahrten, die auf die vormals land-
wirtschaftliche Nutzung verweisen.
Haustyp 1 lassen sich beispielsweise folgende Objekte zuordnen:
Am Gäßchen 2, 42, …
Klosterbergstraße 39, 51, 53, …
Martinstraße 3, 5, 11, …
Muffendorfer Hauptstraße 5, 8, 9, 17, 18, 19, …
Haustyp 2: Bürgerliche Wohnhäuser
Einzelne Objekte in Massivbauweise entlang der Muffendorfer Hauptstraße sowie den Hang-
lagen zeugen von der zunehmenden Ansiedlung einer bürgerlichen Bevölkerungsschicht im
späten 19. und frühen 20. Jahrhundert. Innerhalb der besonders dicht bebauten Bereiche pas-
sen sich diese Gebäude in Geschossigkeit und Maßstäblichkeit an die zweigeschossigen
Fachwerkbauten an. Durch höhere Deckenhöhen überschreiten die meisten Gebäude aller-
dings die umliegenden Traufhöhen. Entlang der weniger dicht bebauten Straßen und entlang
der Hangbereiche finden sich auch einige freistehende Bauten sowie Doppelhäuser oder
Hausgruppen mit meist drei aneinandergrenzenden Objekten. Weiterhin zeichnen sich die
Gebäude durch überwiegend klar strukturierte Lochfassaden mit regelmäßigen vertikalen
Fensterachsen aus. Fassadenvorbauten oder vorkragende Fassadenelemente treten abseits
der plastischen Gliederungselemente nur in Ausnahmefällen auf. Die Fassaden sind verputzt
und in weißer Farbe oder gedeckten Tönen gestrichen. Einzelne Gebäude weisen Ziegelfas-
saden aus roten oder gelben Backsteinen auf. Die Unterkante der Fassaden wird, wie bei den
Fachwerkbauten, durch einen farblich abgesetzten Sockel gefasst. Bei einzelnen Gebäuden
weist das Erdgeschoss eine abweichende Materialität oder Farbe zu den Obergeschossen
auf. Die einzelnen Geschosse sind darüber hinaus teilweise durch hervorstehende horizontale
Gesimse und/oder Stuckornamentik optisch voneinander abgesetzt. Fenster sind meist recht-
eckig oder mit Segmentbogen, im stehenden Format, zweiflügelig sowie mit Sprossen und
Oberlicht ausgestaltet und durch Faschen sowie breite Fensterbänke von der Fassade abge-
setzt. Vereinzelt sind bauzeitliche Holztüren mit Verzierungen und Oberlicht erhalten. Licht-
einschnitte sind klein oder verfügen über Sprossenunterteilungen.
Haustyp 2 lassen sich beispielsweise folgende Objekte zuordnen:
Am Helpert 1, 7, 9, 11, …
Bürvigstraße 4, 6, 6a, …
Klosterbergstraße 16, 20, 32, …
Muffendorfer Hauptstraße 24, 26, 36, …
Haustyp 3: Gründerzeitliche Landhäuser
Neben den schlichten bürgerlichen Wohnbauten im Siedlungskern entstanden um die Jahr-
hundertwende (19./20. Jahrhundert) gründerzeitliche Landhäuser für die gut situierte Bonner
Bevölkerung auf den ehemaligen Weinbauflächen am Siedlungsrand, insbesondere entlang
der heutigen Bürvigstraße. Dort profitierten sie von der Aussicht auf das Rheintal. Auf den
großflächigen Grundstücken entstanden freistehende Wohnhäuser mit umgebenden Garten-
flächen. Die zwei- bis dreigeschossigen Gebäude weisen meist giebelständige Mansarddä-
cher oder Mansardkrüppelwalmdächer auf. Weiterhin wird die Dachlandschaft durchSeite 18 von 281
Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf
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Zwerchhäuser, Risalite sowie einzelne Schleppgauben aufgelockert. Die Dachflächen sind mit
kleinteiligen Dachziegeln gedeckt, die sich teilweise durch ihre rote Farbgebung von den an-
deren Gebäuden in Muffendorf abheben. Die Fassaden sind überwiegend schlicht gestaltet,
in hellen Farben verputzt und werden durch unterschiedliche Fassadenvorbauten wie Erker,
Risalite und Balkone untergliedert. Einzelne Objekte weisen reichhaltige Verzierungen und
Fachwerkstrukturen als Gestaltungselemente auf. Die Fensteröffnungen haben stehende For-
mate und sind rechteckig oder als Segmentbogenfenster ausgeführt. Die meist zweigliedrigen
Fensterflügel werden durch ein Oberlicht ergänzt. Die ursprüngliche Sprossenteilung ist nur
noch in Einzelfällen vorhanden. Prägend für den Gebäudetyp sind weiterhin das Grundstück
umfassende Einfriedungen, die entweder gemauert und in der Fassadenfarbe verputzt und/o-
der als schmiedeeiserne Zäune ausgeführt sind.
Haustyp 3 lassen sich beispielsweise folgende Objekte zuordnen:
Am Gäßchen 24, 28, 29, …
Bürvigstraße 14, 20, 26, …
Haustyp 4: Repräsentative Einfamilienhäuser und Villen
Ab Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelte Muffendorf zunehmend einen bürgerlichen Cha-
rakter, der im Zuge der Ernennung von Bonn zur Bundeshauptstadt nach dem Zweiten Welt-
krieg zusätzlich an Bedeutung gewann. Dies zeigte sich in der Entstehung weiterer
freistehender Einfamilienhäuser und Villen aus den 1920er bis 1950er Jahren. Diese machen
verhältnismäßig nur einen kleinen Teil der Bebauung aus, sind jedoch durch eigenständige
und prägende Gestaltungsmerkmale gekennzeichnet. Wie auch die gründerzeitlichen Land-
häuser profitieren die Gebäude von der Hanglage entlang der Elf- und Bürvigstraße sowie von
den großzügigen, direkt angrenzenden Grünflächen. Die Wohnbauten sind überwiegend ein-
geschossig und verfügen über giebelständige wie auch traufständige Gebäudeteile, sodass
sich eine kleinteilige, versetzte Gebäudestruktur ergibt. Die Dachflächen sind mit kleinteiligen
anthrazit-grauen Ziegeln oder Schieferplatten gedeckt und weisen einzelne Spitzgauben und
gegenüber älteren Bauten auch zunehmend Mehrfachgauben auf. Mit Ausnahme einzelner
Fenster- und Türeinfassungen aus Naturstein, verfügen die schlicht weißen Putzfassaden
über keine Verzierungen. Die Fensteröffnungen sind überwiegend zweigliedrig und teilweise
mit Sprossenunterteilung ausgeführt. Die Fensterrahmen und -flügel sind weiß, dunkelgrün
oder braun gestrichen. In den meisten Fällen sind die Gebäude von großzügigen, intensiv
begrünten Gartenanlagen umgeben. Diese werden entweder durch Hecken, verputzte Mauern
und/oder schmiedeeiserne Zäune eingefasst.
Haustyp 4 lassen sich beispielsweise folgende Objekte zuordnen:
Bürvigstraße 41, 43, 49, …
Elfstraße 28, 34, 40, …
Besondere Bauten
Einzelne bauliche Anlagen setzen aufgrund ihrer abweichenden Maßstäblichkeit, ihrer Bau-
weise oder besonderen Funktion als Solitäre räumliche und gestalterische Schwerpunkte im
Ortsbild. Dazu gehören insbesondere die Kirchenbauten Alt St. Martin (Martinstraße 7) und
St. Martin (Klosterbergstraße 12), die ehemalige Kommende (Muffendorfer Hauptstraße 65 -
73, 83 - 89), die Alte Grundschule Muffendorfs (Klosterbergstraße 36) sowie die Kleine
Beethovenhalle (Muffendorfer Hauptstraße 22).
Schutzziel Gebäudebestand
Schutzziel ist es, die historische Prägung des Ortes als Ganzes in Hinblick auf sein Erschei-
nungsbild und seine Struktur durch die Erhaltung der historisch besonders bedeutsamen
Bausubstanz (siehe Anlage 2 - Karte sachlicher Geltungsbereich: Haustyp 1-4) sowie durch
die Erhaltung der prägenden Merkmale von Gebäuden mit besonderer Bedeutung für den
historischen Ortsgrundriss (siehe Anlage 2 - Karte sachlicher Geltungsbereich) zu bewahren.Seite 19 von 281
Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf
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(3) SILHOUETTE UND SICHTBEZÜGE
Im Zusammenspiel der Topografie mit dem Ortsgrundriss sowie der Kubatur der Gebäude
ergibt sich eine einzigartige Ortssilhouette. Durch die Hanglage ist diese sowohl von erhöhten
Blickpunkten innerhalb des Untersuchungsbereiches als auch von außen wahrnehmbar und
prägt die Identität und Fernwirkung der Ortschaft. So sind beispielsweise der Kirchturm von
St. Martin, die Dachlandschaft, aber auch die grüne Prägung des Ortes bei der Betrachtung
von außen wahrnehmbar. Gleichzeitig bieten einzelne Standorte innerhalb des Ortsgefüges
besondere Sichtpunkte auf das gegenüberliegende Siebengebirge.
Darüber hinaus zeichnet sich der historische Ortskern von Muffendorf durch markante Sicht-
bezüge innerhalb des Ortes aus. Folgende Sichtbeziehungen sind besonders prägnant und
somit erhaltenswert:
 Von der Kreuzung Martinstraße/Muffendorfer Hauptstraße auf die Gebäude Martin-
straße 3 (ehemalige Dorfschule) und 5 sowie die Kirche Alt St. Martin (Martinstraße 7)
 Von der Martinstraße auf den Kirchenbau Alt St. Martin (Martinstraße 7)
 Von der Klosterbergstraße auf die Kirche St. Martin
 Von der Elftstraße auf die Kirche St. Martin (Klosterbergstraße 12) und das Siebenge-
birge im Hintergrund
 Entlang der Straße Am Helpert auf die Muffendorfer Hauptstraße
 Von der Kreuzung Am Gäßchen/Muffendorfer Hauptstraße beidseitig auf die kleinteilige
Bebauung entlang der Muffendorfer Hauptstraße
 Von der Kreuzung An der Kommende/Muffendorfer Hauptstraße auf die Bebauung
beidseitig entlang der Hauptstraße
 Auf die Bebauung entlang der Bürvigstraße sowie das Siebengebirge im Hintergrund
Die im Denkmalbereich freizuhaltenden Sichtbezüge sind im beiliegenden Plan (Anlage 2)
gekennzeichnet.
Schutzziel Silhouette und Sichtbezüge
Schutzziel ist es, die historische Prägung des Ortes durch die Erhaltung seiner charakteristi-
schen Ansichten und Sichtbezüge sowohl innerhalb des Ortes als auch nach außen zu be-
wahren.
§ 5 BEGRÜNDUNG UND UNTERSCHUTZSTELLUNG DES DENKMALBEREICHES
Der Denkmalbereich „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ dokumentiert in seinen Merkmalen
die Geschichte eines rheinischen Dorfes, welches sich durch die räumlichen, klimatischen und ge-
sellschaftlichen Bedingungen über die Jahre hinweg vom Burgort, zum Kirchort, zum Winzerort
und schließlich zum bürgerlichen Wohnort und beliebten Ausflugsziel entwickelte. Im Folgenden
wird der besonderen Zeugniswert des Denkmalbereiches entsprechend der Bedeutungs- und Er-
haltungskategorien gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 DSchG NRW begründet und aus der historischen Ent-
wicklung des Ortskerns abgeleitet.
Dem Denkmalbereich wird ein bedeutender Aussagewert für die Geschichte der Menschen und
für die allgemeinen, kulturellen, sozialen, religiösen sowie wirtschaftlichen Verhältnisse und Ge-
schehensabläufe im Ort über Jahrhunderte zugesprochen. Dabei sind insbesondere die historische
Substanz, die Verteilung der Bauten, die Zuordnung von Nutzungen und Baukörpern, die Bildung
von Hof- und Straßenräumen, sowie die Lage und Strukturen der Plätze und Freiräume von Belang.
Sie lassen die Entwicklung von Funktionen, das Zusammenspiel der Nutzungen untereinander,
sowie nutzungsbedingte Veränderungen über Jahrhunderte anschaulich nachvollziehen.
Ausgehend von ersten punktuellen Ansiedlungen seit der Antike, belegt durch Funde von Überres-
ten einer befestigen Römerstraße sowie eines Weihesteins aus dem 2 Jh. mit römischer Inschrift
(Dianastein), weisen einzelne Urkunden ab dem frühen Mittelalter königlichen, erzbischöflichen
und klösterlichen Besitz in der Ortschaft nach. Im 13. Jahrhundert wird in Muffendorf ein Rittersitz
belegt und der Standort einer Burg zwischen Elfstraße und Klosterbergstraße vermutet. Die zwei-
teilige Anlage mit ergänzender Befestigung spielte vermutlich für die Überwachung einer wichtigenSeite 20 von 281
Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf
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Altstraße von den Eifelhöhen an den Rhein, die u.a. als Ursprung der Straße An der Kommende
gilt, eine zentrale Rolle. Etwas unterhalb der Muffendorfer Burg wurde an der Altstraße um 1281
durch die Deutschordensritter die Kommende (Muffendorfer Hauptstraße 65 - 73, 83 - 89) als Hos-
piz und Wohnanlage für Kreuzfahrer gebaut. Das Gebäude wurde zunächst der Abtei Siegburg
zugesprochen und anschließend mehrfach veräußert, baulich angepasst und erweitert. In Muffen-
dorf profitierte die Kommende von der strategisch günstigen und gut geschützten Lage zwischen
Godesburg, Tomburg und Burg Drachenfels. Die Muffendorfer Burg wurde spätestens 1830 nie-
dergelegt. Die religiösen Verhältnisse in der Ortschaft bezeugt neben dem Fund des Dianasteins,
der auf einen heidnischen Weiheplatz hinweist, insbesondere die Kirche Alt St. Martin (Martin-
straße 7). Diese lässt sich auf eine romanische Fiskalkirche zurückführen, deren Standort frühes-
tens um 913 nachgewiesen ist.
Im 17. Jahrhundert sorgten in Muffendorf umfangreiche kriegerische Aktivitäten wie der Pfälzische
Krieg (1689) und mehrere Erdbeben für die Zerstörung eines Großteils der mittelalterlichen Bau-
substanz. Der Wiederaufbau erfolgte jedoch in den meisten Fällen auf den bestehenden Kellern
und Fundamenten, sodass der gewachsene Ortsgrundriss mit dem Verlauf der Straßen und der
kleinteiligen Parzellenstruktur bestehen blieb und somit Rückschlüsse auf die gesellschaftlichen
Bedingungen erlaubt.
Im Laufe des 20. Jahrhunderts entwickelte sich Muffendorf zu einem bekannten Ausflugsziel. Ent-
lang der Muffendorfer Hauptstraße entstanden mehrere Gaststätten und Veranstaltungsräume, in
denen zahlreiche traditionelle Fest gefeiert wurden. Beispielhaft dafür stehen die ehemalige Dorf-
gaststätte Zur Post (Muffendorfer Hauptstraße 29) und die sogenannte Kaiserhalle (heute: Kleine
Beethovenhalle, Muffendorfer Hauptstraße 22). Parallel zur touristischen Bekanntheit wurde Muf-
fendorf auch als Wohnstandort beliebter, sodass zunehmend eine bürgerliche Schicht aus der Um-
gebung nach Muffendorf zog und sich in prunkvollen Landhäusern und Villen auf den ehemals
landwirtschaftlich genutzten Flächen niederlies. Mit dem Bevölkerungswachstum einher ging dar-
über hinaus ein wachsender Bedarf nach neuen Infrastrukturen, der sich im Bau der Alten Schulen
Muffendorf mit ihrem angrenzen Schulkomplex (Klosterbergstraße 36) widerspiegelt. Mit der Er-
richtung der Kirche St. Martin an der Klosterbergstraße im neogotischen Stil wurde schließlich auch
die bestehende Kirche Alt St. Martin als Fiskalkirche ersetzt.
In seinem Zusammenwirken erhaltener, historischer Strukturen ist der Ortskern Muffendorfs, auch
im Bezug zu den umliegenden Orten, ein gut erhaltenes Beispiel der über Jahrhunderte bestehen-
den Besiedlungsform am westlichen Hangufer des Rheins und somit bedeutend für die Geschichte
von Siedlungen. Der Denkmalbereich dokumentiert und veranschaulicht in seiner heutigen Ge-
stalt frühere Siedlungsformen und Bauweisen sowie gesellschaftliche als auch wirtschaftliche Ver-
hältnisse unter den sich im Laufe der Jahrhunderte ändernden Bedingungen und zeigt die
geschichtliche Siedlungsentwicklung auf. Der gewachsene Ortsgrundriss ist Ausdruck der topogra-
fischen, räumlichen und klimatischen Voraussetzungen am Hang des Lyngsbergs. Das Zusam-
menspiel aus Wohnhäusern, zugehörigen Nebengebäuden und Wirtschaftsbauten entlang der
Muffendorfer Hauptstraße, der Klosterbergstraße sowie der Martinstraße ist ein besonderes bauli-
ches Zeugnis der gewerblichen, insbesondere vom Weinanbau landwirtschaftlich geprägten Ent-
wicklung Muffendorfs bis ins 19. Jahrhundert. Die Herausbildung der Muffendorfer Hauptstraße als
zentrale Ortsachse durch kontinuierliche Nachverdichtung mit Geschäften, Gasthäusern sowie
Wohngebäuden bezeugt den Aufschwung der Ortschaft zu einem begehrten Ausflugs- und Kultu-
rort. Großzügige Wohnhäuser in den Hanglagen vermitteln den Wandel hin zu einem bürgerlich
geprägten Wohnort im späten 19. bzw. frühen 20. Jahrhundert, der sich u.a. entlang der Bürvig-
straße einschließlich des gegenüber dem ursprünglichen Gutachten des LVR-ADR ergänzten Be-
reiches der Hausnummern 28 bis einschließlich 54 sowie der Klosterbergstraße 105 ablesen lässt.
Weiterhin stehen die in § 4 Abs. 2 der Satzung beschriebenen Solitärbauten für wichtige örtliche
und überörtliche Funktionen und definieren den siedlungsstrukturellen Rahmen.
Die Bedeutung des „Historischen Ortskern Bonn-Muffendorf“ für die Arbeits- und Produktions-
verhältnisse wird vorwiegend im Zusammenwirken landwirtschaftlicher und gewerblicher Nutzun-
gen in Gestalt historischer Winzerhöfe sowie der Struktur der Freiflächen deutlich. Punktuell
betriebener Weinanbau, einzelne Pfirsichbäume sowie die einst zum Acker- bzw. Obst- und Ge-
müseanbau genutzten Hangflächen legen noch heute Zeugnis ab von der einstigen Existenzgrund-
lage, vom Anbau und der Nutzung des Bodens als zentraler Wirtschaftsfaktor und von touristisch-
wirtschaftlichen Faktoren der Region.Seite 21 von 281
Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf
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Die Lage im Rheintal und die vulkanisch bedingten Lößböden waren aufgrund der Feuchtigkeit und
guten Wärmespeicherfähigkeit die ideale Voraussetzung für den umfangreichen Acker-, Obst- und
Gemüseanbau und prägte über mehrere Jahrhunderte die Lebensweise der Bevölkerung. Unter
anderem wurde auf den Hangflächen des Lyngsberges schon im Mittelalter Weinanbau betrieben.
Ein prägnantes Beispiel der ortstypischen Winzerhöfe war der Hof Muffendorf, welcher erstmals im
Jahre 888 erwähnt wurde. Die landwirtschaftliche Blütezeit Muffendorfs im 18. und frühen 19. Jahr-
hundert spiegelte sich bis heute baulich insbesondere in Form der zahlreichen regionaltypischen
Winzerhöfe entlang der Muffendorfer Hauptstraße sowie Klosterbergstraße wider. Nach Rückgang
des Weinanbaus Ende des 19. Jahrhunderts trug der Anbau der Muffendorfer Pfirsiche zu einer
zweiten landwirtschaftlichen Blüte des Ortes bei. Etwa zeitgleich entwickelte sich Muffendorf zu-
nehmend zu einem bekannten Ausflugsziel. Entlang der Muffendorfer Hauptstraße entstanden
mehrere Gaststätten und Veranstaltungsräume in denen zahlreiche traditionelle Fest (u.a. zur jähr-
lichen Pfirsichblüte) gefeiert wurden.
Der Denkmalbereich leistet sowohl durch den bau- und kunstgeschichtlichen Wert zentraler Ein-
zelobjekte als auch im Miteinander und der Verteilung der historischen Strukturen einen wichtigen
Beitrag zur Untersuchung lokaler Kunst- und Kulturgeschichte. Insbesondere die in § 4 Abs. 2
aufgeführten Solitäre sowie die regional- und ortstypischen Winzerhöfe inklusive ihrer gewerblich
genutzten Räume und Baukörper und die markanten Wohnhäuser an der Bürvigstraße sind quali-
tative Beispiele der Bauweise und Architektur ihrer jeweiligen Zeitschicht und lassen gleichzeitig
Rückschlüsse auf die gesellschaftlichen und kulturellen Hintergründe ihrer Entstehungszeit zu.
Für den besonderen Erhaltungswert des historischen Ortskerns von Muffendorf liegen unter ande-
rem städtebauliche Gründe vor. Der Ortsgrundriss römischen bzw. mittelalterlichen Ursprungs
mit seinem stark an der Topografie orientierten und klar hierarchischen Straßen- und Wegenetz
sowie den Wechsel- und Sichtbeziehungen zwischen Bauten und Freiraum weist besondere stadt-
räumliche Qualitäten auf. Die Muffendorfer Hauptstraße als eine der ältesten Straßen und städte-
bauliches Rückgrat des Ortes sowie die baulichen und funktionalen Solitäre setzen räumliche
Schwerpunkte im Ortsgefüge. Insbesondere entlang der Bürvigstraße einschließlich des gegen-
über dem ursprünglichen Gutachten des LVR-ADR ergänzten Bereiches der Hausnummern 28 bis
einschließlich 54 sowie der Klosterbergstraße 105 ist die spätere Entwicklung zum bürgerlichen
Wohnstandort im Zusammenspiel der meist freistehenden Einfamilienhäuser und Villen mit den
dazugehörigen Gärten städtebaulich bis heute gut nachvollziehbar. Durch Verteilung und Miteinan-
der der Bauten aus unterschiedlichen Zeitschichten entsteht ein geschlossenes städtebauliches
Gesamtbild als dörfliche Einheit.
Die aufgehende Bausubstanz spiegelt die gesellschaftlichen Verhältnisse während ihrer jeweiligen
Entstehungszeit wider. Die ortsbildprägenden Gebäudetypen, reichend von einfachen Wohn- und
Wirtschaftsgebäuden in Fachwerkbauweise und bürgerlichen Wohnhäusern bis hin zu gründerzeit-
lichen Landhäusern sowie repräsentativen Einfamilienhäusern und Villen, dokumentieren die
Wohn- und Lebensverhältnisse unterschiedlicher gesellschaftlicher Schichten und Zeiträume.
Gleichzeitig verdeutlicht das Zusammenwirken von Bebauung und Freiflächen die enge Verflech-
tung landwirtschaftlicher und gewerblicher Funktionen in der Entwicklung des Winzerdorfes. Der
Erhalt des Denkmalbereichs sichert die Ablesbarkeit und Erlebbarkeit historischer Entwicklungen
und ist somit auch aus volkskundlichen Gründen von Bedeutung.
Der „Historische Ortskern Bonn-Muffendorf“ ist in seiner historischen Gesamtaussage ein bedeu-
tendes Geschichtsdokument. Anhand der Gesamtstruktur sowie der erhaltenen Substanz können
vertiefende wissenschaftliche, insbesondere orts-, siedlungs- und architekturgeschichtliche sowie
hauskundliche und archäologische Untersuchungen durchgeführt werden. Insbesondere die unter-
schiedlichen Bebauungstypen und Solitäre, einschließlich ihrer meist älteren Keller, stellen einen
potenziellen Untersuchungsgegenstand dar. Daher sprechen für den Erhalt des Denkmalbereiches
insbesondere auch wissenschaftliche Gründe.
Für die Festsetzung eines Denkmalbereiches gemäß § 10 DSchG NRW liegen somit die denkmal-
rechtlichen Voraussetzungen vor. Der Bereich „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ ist entspre-
chend des § 2 Abs. 1 S. 2 DSchG NRW bedeutend für die Geschichte des Menschen, die Kunst-
und Kulturgeschichte, die Geschichte von Städten und Siedlungen sowie die Entwicklung der Ar-
beits- und Produktionsverhältnisse. Für den Erhalt und die Nutzung liegen sowohl städtebauliche,Seite 22 von 281
Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ - Entwurf
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volkskundliche, als auch wissenschaftliche, insbesondere ortsgeschichtliche, Gründe vor. Die Un-
terschutzstellung erfolgt somit im Interesse der Allgemeinheit.
§ 6 ERLAUBNISPFLICHT
Mit der Unterschutzstellung unterliegt der Denkmalbereich „Historischer Ortskern Bonn-Muffen-
dorf“ (zur räumlichen Abgrenzung siehe § 3 dieser Satzung) den Vorschriften des DSchG NRW. In
diesem Gebiet sind Maßnahmen nach § 9 DSchG NRW, § 13 DSchG NRW oder § 15 DSchG NRW
erlaubnispflichtig. Bei baulichen Anlagen, die nicht unter § 2 (Absätze 1 und 2) DSchG NRW fallen,
gilt dies nur für Änderungen, die das äußere Erscheinungsbild betreffen. Die Erlaubnis ist vor Be-
ginn der Maßnahme in der vom DSchG NRW vorgesehenen Form zu beantragen.
Die Festsetzungen dieser Satzung berühren nicht die Pflicht zur Berücksichtigung anderweitiger
Rechtsvorschriften im räumlichen Satzungsbereich. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur Ein-
holung einer im Einzelfall notwendigen Baugenehmigung.
§ 7 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
Ordnungswidrig im Sinne des § 41 DSchG NRW handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Maß-
nahme, die nach § 6 dieser Satzung einer Erlaubnis bedarf, ohne die erforderliche Erlaubnis oder
abweichend von ihr durchführt oder durchführen lässt.
Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße im durch das DSchG NRW festgelegten Rahmen ge-
ahndet werden.
§ 8 INKRAFTTRETEN
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
ANLAGEN
Anlage 1: Karte des räumlichen Geltungsbereiches
Anlage 2: Karte des sachlichen Geltungsbereiches
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteile der Satzung.
Nachrichtlich zur Satzung: Gutachten des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland gemäß § 22
Abs. 4 DSchG NRW ist der Satzung gemäß § 10 Abs. 2 S. 3 DSchG
NRW nachrichtlich beigefügt einschl. Bestätigung des LVR-ADR zur
Änderung des räumlichen Geltungsbereichs
Analyseprofil „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“.
Fotodokumentation des Denkmalbereiches mit ausgewählten Sichtbe-
zügen.
Handbuch mit denkmalpflegerischen Erläuterungen zum Umgang mit
der Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“Seite 23 von 281
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HISTORISCHER ORTSKERN
BONN-MUFFENDORF
ANALYSEPROFILSeite 53 von 281
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Seite 3
1. ANLASS UND ZIELSETZUNG 4
2. EINORDNUNG 6
Gesamtstadt 6
Denkmalschutz 8
Bauleitplanung 10
Weitere Planungen 12
2. ORTSGESCHICHTE 14
Ortsbildprägende Zeitschichten 14
Zeitschicht 1 (bis zum 18. Jh.) Muffendorf als mittelalterliche Ansiedlung 16
Zeitschicht 2 (18. und 19. Jh.) Muffendorf als Winzerdorf 18
Zeitschicht 3 (20. Jh.) Muffendorf als Ausugsziel und bürgerlicher Wohnort 20
Zeitschicht 4 (1945 - heute) Muffendorf als ruhiges Straßendorf 22
3. ORTSGRUNDRISS 24
Straßen- und Wegeraster 24
Parzellierung und Bauweise 26
Öffentliche Räume 28
Private Freiächen 32
4. SILHOUETTE UND SICHTBEZIEHUNGEN 34
Dachlandschaft 34
Gebäudehöhen 36
Sichtbezüge 38
5. BAUSUBSTANZ 42
Gebäudetypen 42
Sonderbauten 44
Bebauungstyp 1: Wohn- und Wirtschaftsgebäude in Fachwerkbauweise 48
Bebauungstyp 2: Bürgerliche Wohngebäude 50
Bebauungstyp 3: Gründerzeitliche Landhäuser 52
Bebauungstyp 4: Repräsentative Einfamilienhäuser und Villen 54
Bebauungstyp 5: Neue Wohnungsbauten ab der Nachkriegszeit 56
Weitere ortstypische Gestaltungsmerkmale 58
ZUSAMMENFASSUNG 60
VERZEICHNISSE 62
INHALTSeite 55 von 281
TITELTHEMA
Untertitel
Seite 4
1. ANLASS UND ZIELSETZUNG
Seite 4
Der historische Ortskern von Muffendorf dokumen-
tiert in seinem heutigen Erscheinungsbild den bau-
lichen und gesellschaftlichen Werdegang eines
landwirtschaftlich geprägten Dorfes im Bonner
Rheintal. Das Zusammenspiel vom historisch ge-
wachsenen Ortsgrundriss, der gut erhaltenen, ho-
mogenen Gebäudesubstanz und der landschaft-
lich gestalteten Freiräume macht dabei das typi-
sche Ortsbild aus.
Um diese historischen und ortsbildprägenden
Merkmale zu identizieren und für die Zukunft zu
sichern, hat die Bundesstadt Bonn auf der Grund-
lage des Gutachtens des LVR - Amt für Denkmal-
pege im Rheinland (LVR-ADR) aus dem Jahr
2014 (inhaltlich nochmals bestätigt in 2022) die
Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für den
Ortskern von Muffendorf beschlossen (DS-Nr.
231158). Diese hat das Ziel, die besonderen Qua-
litäten des Ortsgrundrisses, der aufgehenden Bau-
substanz und der Freiräume im Zusammenhang
mit der historischen Entwicklung zu betrachten und
daraus Schutzgegenstände abzuleiten. Dabei soll
insbesondere ein Fokus auf ortsbildprägende
Merkmale gelegt werden, die beispielsweise aus
der Topographie oder der langjährigen Prägung als
Winzerdorf resultieren.
Ergänzend wird ein Handbuch mit Erläuterungen
zum Umgang mit der Denkmalbereichssatzung er-
arbeitet. Dieses zeigt Möglichkeiten auf, wie die
Bebauung in Abstimmung mit dem historischen
Ortsbild weiterentwickelt werden kann. Dafür wer-
den ortsbildprägende Merkmale identiziert und
diese in Empfehlungen für die Gestaltung der Ge-
bäude und Freiräume übersetzt. Das Handbuch
legt dabei einen besonderen Fokus auf die nach-
haltige Weiterentwicklung des baulichen Bestands.
Grundlage für die Erstellung der beiden Instrumen-
te ist dieses Analyseprol , welches sowohl orts-
strukturelle, wie auch baukulturelle Merkmale von
Muffendorf untersucht und im Kontext der lokalen
Ortsgeschichte betrachtet. Die Bestandsaufnah-
men und Analysen werden textlich zusammenge-
fasst, in Kartendarstellungen visualisiert und durch
Referenzfotos belegt.
Als Einstieg werden im Sinne einer räumlichen Ein-
ordnung die prägenden Lagemerkmale von Muffen-
dorf sowie die kulturlandschaftlichen Einu sse er-
fasst. Anschließend erfolgt eine planungsrechtliche
Einordnung unter Berucksichtigung relevanter kom-
munaler Instrumente. Als Grundlage für die städte-
bauliche und gestalterische Analyse wird die histori-
sche Entwicklung des Ortes betrachtet. Dafür wer-
den vier Zeitschichten abgeleitet, welche prägende
Einüsse auf das heutige Ortsbild entfaltet haben.
Aufbauend auf der historischen Betrachtung erfolgt
eine themenspezische Analyse mit Fokus auf den
Ortsgrundriss, die Silhouette und Sichtbeziehungen
sowie die aufgehende Bausubstanz.
Der Untersuchungsbereich der Analyse (schwarze
Linie) basiert auf dem Geltungsbereich des Gut-
achtens des LVR-ADR (rote Linie). Nach einer ers-
ten Betrachtung wurde dieser an einigen Stellen
nach sachlichen Gesichtspunkten erweitert, um
den siedlungsstrukturellen Kontext angemessen
einzubeziehen. Der Untersuchungsbereich bezieht
sich auf den historischen Kernbereich aus Muffen-
dorfer Hauptstraße, Martinstraße, Klosterbergstra-
ße. Darüber hinaus wird die beidseitige Bebauung
entlang der Bürvigstraße sowie der talseitige Be-
reich der Elfstraße eingeschlossen. Die Freiä-
chen des Friedhofs und der Parkanlage der Kom-
mende markieren den östlichen Abschluss.Seite 56 von 281
Seite 5Seite 5Seite 57 von 281
2. EINORDNUNG
Seite 6
Muffendorf ist ein Ortsteil des Stadtbezirks Bad Go-
desberg und liegt somit im Süden der Stadt Bonn.
Eingebettet in den nördlichen Hang des Lyngs-
bergs eröffnet sich von hier der Blick über den
Rhein sowie das gegenüberliegende Siebengebir-
ge. Mit 3.856 Einwohner*innen (Stand 2022) gehört
Muffendorf zu den eher dörich geprägten Wohn-
gegenden Bonns.
Das ca. 1,5 km entfernte Stadtzentrum Bad Go-
desbergs ist zu Fuß in ca. 20 Minuten erreichbar.
Darüber hinaus ist sowohl das Zentrum als auch
der Bahnhof von Bad Godesberg mit dem Bus in
ca. 15 Minuten angebunden. Dort bestehen Ver-
bindungen in das Bonner Stadtzentrum sowie
nach Köln und Koblenz.
Obwohl große Teile der ursprünglich für den Wein-
und Prsichanbau genutzten Flächen zwischen-
zeitlich bebaut sind, vermittelt Muffendorf noch
heute den Gesamteindruck eines historischen
Winzerortes am Rhein. Die Muffendorfer Haupt-
straße bildet dabei gleichzeitig das Zentrum sowie
die Hauptverkehrsachse des Ortes. Ansonsten
sind die Straßen durch die Topograe und ihre his-
torische Prägung meist eng und teilweise steil. Die
Bebauung besteht zum Großteil aus Wohnhäusern
sowie ihren zugehörigen Nebengebäuden und
Wirtschaftsbauten.
Im Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan
der Stadt Köln wird Muffendorf als eigener Kultur-
landschaftsbereich (Nr. 434) ausgewiesen, was
seine besondere Bedeutung als zusammenhän-
gende historische Raumstruktur hervorhebt. Als
bedeutsames Element des Ortes wird das Ensem-
ble aus der alten romanischen Kirche Alt St. Martin
auf ihrem ummauerten Kirchhof, der neuen Kirche
St. Martin (19. Jahrhundert), den Fachwerkhofan-
lagen des 17. und 18. Jahrhundert sowie der ehe-
maligen Deutschordenskommende mit Bauten von
1761 und dem Ende des 19. Jahrhunderts be-
schrieben.
Darüber hinaus wird Muffendorf auf Ebene der
Landesplanung der Kulturlandschaft >Rheinschie-
ne< zugeordnet. Die räumliche Nähe zum Rhein
mit seiner zentralen Verkehrs- und Versorgungs-
funktion sowie das Auftreten besonders fruchtba-
rer Böden scheinen ausschlaggebend für die Ent-
wicklung Muffendorfs. Die Einüsse der Kultur-
landschaft zeichnen sich darüber hinaus in der
Funktion Muffendorfs als Wohn- und Naherho-
lungsort für den Ballungsraum Köln-Bonn ab. Ab
Mitte des 19. Jahrhunderts übte die Lage im
Rheintal eine besondere Anziehung als Wohnort
aus, wobei erst die Menschen zunächst in die in-
nerstädtischen Gebiete zogen. Mit dem Anfang
des 20. Jahrhunderts wurden gezielt an den Rän-
dern der Großstädte kleine Orte mit Panoramabli-
cken ins Rheintal gesucht und mit Landhäusern als
Sommersitze wohlhabender Bürger*innen bebaut.
Neben der Rheinschiene wird Muffendorf aufgrund
seiner Lage jedoch auch durch die angrenzenden
Kulturlandschaften >Ville< und >Mittelrheinische
Pforte< stark beeinusst. Als südwestlicher Ausläu-
fer der Ville grenzt der Kottenforst nördlich an Muf-
fendorf. Sein Eichenholz ndet sich bis heute in
den Balkenkonstruktionen der historischen Fach-
werkhäuser. Einüsse der Mittelrheinischen Pforte
zeigen sich in der touristischen Vergangenheit
Muffendorfs, in der Bedeutung des Weinanbaus
sowie in Materialien wie dem Drachenfelser Tra-
chyt, dessen Spuren beispielsweise in der Mauer
der Kommende erkennbar sind.
GesamtstadtSeite 58 von 281
Seite 7
ohne Maßstab
N
Räumliche Einordnung
Siedlungsbereich
Waldflächen
Landwirtschaft
Bahnhof
Bahntrasse
Kulturlandschaften
HSeite 59 von 281
Denkmalschutz
Seite 8
Im Untersuchungsbereich sind insgesamt 43 Ein-
zeldenkmale verzeichnet (Stand August 2024).
Diese verdichten sich entlang der Muffendorfer
Hauptstraße und der Martinstraße. Abseits dieser
zwei Straßenzüge sind hingegen nur vereinzelt
denkmalgeschützte Objekte vorzunden.
In den Denkmalbeschreibungen einzelner Objekte
werden neben der Gebäudesubstanz auch Mau-
ern und Tore sowie angrenzende Freiächen auf-
geführt und unter Schutz gestellt. Neben der Kir-
che Alt St. Martin ist auch der sie umgebende
Kirchhof sowie die bis zu vier Meter hohen Mauern
einschließlich eines Rundbogentors datiert auf
1697 geschützt. Der Denkmalumfang des Alten
Pastorats in der Martinstraße 9 umfasst neben den
Gebäuden auch das Gartengrundstück sowie die
Einfriedung und treppenartige Zuwegung aus
Bruchstein- und Ziegelmauerwerk. Weiterhin sind
in der Denkmalbeschreibung der Kommende das
Gartengrundstück und die Umfassungsmauer aus
Bruchstein entlang der Muffendorfer Hauptstraße
mit Toranlage inklusive schmiedeeisernem Gitter
und seitlicher Schlupftür aus dem Jahr 1912 er-
fasst.
Neben den Gebäuden stehen sieben steinerne
Bilderstöcke aus dem 18. Jahrhundert unter
Denkmalschutz. Diese Bet- und Andachtsstationen
stellen die sieben Schmerzen Marias dar und sind
räumlich in der Ortschaft verteilt. Drei der Bilder-
stöcke benden sich entlang der Deutschherren-
straße und somit außerhalb des Untersuchungsbe-
reiches. Darüber hinaus veranschaulichen mehre-
re Wegekreuze die religiöse Prägung Muffendorfs.
Lediglich jenes auf Höhe des Gebäudes Muffen-
dorfer Hauptstraße 39 steht bisher unter Denkmal-
schutz.
Unabhängig von der objektspezischen Denkmal-
wurdigkeit ist ein Großteil der Bebauung aufgrund
der architektonischen Qualität oder ihrer Bedeu-
tung im städtebaulichen Zusammenhang als his-
torisch besonders bedeutsam einzustufen. Die-
se wurden daher im Gutachten zum Denkmalbe-
reich (2014) des LVR-ADR bereits als historisch er-
haltenswerte Bausubstanz ausgewiesen und im
Rahmen der Analyse durch weitere Objekte er-
gänzt.
Darüber hinaus ist die Ortslage Muffendorf Gegen-
stand des Denkmalpegeplans Bad Godesberg
aus dem Jahr 1990. Dieser beschreibt u.a. die er-
haltens- und schützenswerten, stadträumlichen
Strukturen Muffendorfs. Darauf aufbauend äußert
der Plan die Gefahr einer >schleichenden Zerstö-
rung< der Dörfer Bad Godesbergs, darunter Muf-
fendorf, durch eine Vielzahl kleinerer und größerer
Veränderungen an historischen Gebäuden, im
Straßenraum sowie in rückwärtigen Garten- und
Hofbereichen. Er weist darauf hin, dass durch
Überformungen die Authentizität und Ablesbarkeit
der Dorfkerne als bedeutsame Zeugen der Sied-
lungsentwicklung verloren gehen könnten und be-
wertet die bis heute rechtskräftige Gestaltungssat-
zung an der Hauptstraße als unzureichend.
Schließlich empehlt der Denkmalpegeplan für
Muffendorf die Ausweisung einer Denkmalbe-
reichssatzung sowie die Erweiterung des Gel-
tungsbereichs der Gestaltungssatzung auf den
des Denkmalbereichs.Seite 60 von 281
Seite 9Seite 61 von 281
Bauleitplanung
Seite 10
Der Untersuchungsbereich ist größtenteils von Be-
bauungsplänen erfasst. Diese stammen überwie-
gend aus den 1970/80er- Jahren und wurden nur
vereinzelt in den Jahren 2015/16 aktualisiert. Ledig-
lich für die Bebauung im Bereich der Martinstraße
liegen keine rechtskräftigen Bebauungspläne vor.
Die Bebauungspläne weisen für die verdichteten
Bebauungsstrukturen entlang der Muffendorfer
Hauptstraße sowie der Klosterstraße überwiegend
Allgemeine Wohngebiete (WA) aus. Dies ergibt
sich aus der (historischen) Nutzungsstruktur, die ne-
ben Wohnnutzungen auch die Integration von Obst-
baubetrieben, der Versorgung des Gebiets dienen-
der Läden sowie Gaststätten vorsieht. Abseits der
zwei Straßenzüge wurden überwiegend Reine
Wohngebiete (WR) festgesetzt und somit der
wohnbauliche Charakter Muffendorfs planerisch be-
tont. Die Grundstücke der Kirche St. Martin, des an-
grenzendes Pfarrhauses und Kindergartens sowie
der ehemaligen Schule an der Klosterbergstraße
sind für den Gemeinbedarf ausgewiesen.
Die Geschossigkeiten der Gebäude sind auf ein
bis zwei Vollgeschosse festgesetzt und orientieren
sich an der Topograe der Ortschaft. So sind talsei-
tig meist zwei Vollgeschosse, bergseitig nur ein Voll-
geschoss zulässig. Zentrale Straßenzüge und Eck-
situationen werden ebenfalls mit zwei Vollgeschos-
sen betont.
Mit Blick auf die Dachlandschaft sind in großen
Teilen sowohl Satteldächer als auch Walmdächer
zulässig. Die Dachneigung ist dabei in einer Spann-
breite von 25 bis 38 Grad deniert. In Einzelfällen,
wie u.a. für die Villenbebauung an der Elfstraße so-
wie der Bürvigstraße sind Abweichungen zulässig,
insofern keine städtebaulichen Bedenken bestehen.
Zu Dachaufbauten werden keine einheitlichen Aus-
sagen getroffen. Teilweise werden überhaupt keine
Festsetzungen getroffen, andernorts sind Dachauf-
bauten gänzlich ausgeschlossen oder ihre Zulässig-
keit ist auf Einzelgauben begrenzt.
Im Allgemeinen legen die Bebauungspläne sehr ho-
hen Wert auf den Erhalt historischer Bebauungs-
strukturen. Neben Denkmälern werden auch erhal-
tenswerte Gebäude ausgewiesen und mit besonde-
ren Auagen versehen. So sind erhaltenswerten
Fassaden >unter Berücksichtigung des vorhande-
nen Baustils zu gestalten<. Angrenzende, nicht er-
haltenswerte Objekte sind hingegen >an Maßstab
und Gestalt der Umgebung anzupassen und mit
den erhaltenswerten Gebäuden in Einklang zu brin-
gen<. Entlang der Muffendorfer Hauptstraße sowie
der Klosterstraße sichern darüber hinaus enge Bau-
felder und Baulinien sowie die Ausweisung nicht
überbaubarer Grundstücksächen die historische
hofartige Bebauungsstruktur. In einzelnen Bebau-
ungsplänen wird darüber hinaus die Festsetzung
>Atriumhaus< verwendet. Lediglich die Bebauungs-
pläne 8115-95 und 8215-95 sehen mit der Erweite-
rung der Hopmannstraße sowie die Nachverdich-
tung der Blockstrukturen eine Weiterentwicklung
bzw. Überformung der historischen Strukturen vor.
Vorgärten werden in allen Bebauungsplänen glei-
chermaßen festgesetzt. Diese sind als Ziergärten
zu gestalten und in ortsüblicher Weise zu bepan-
zen. Einfriedungen sind auf Hecken, Spriegelzäu-
ne oder Mauern begrenzt. Die zulässige Höhe vari-
iert je nach Bebauungsplan zwischen 0,8 und 1,4m
straßenseitig bzw. bis zu max. 2,5m innerhalb der
Hofächen.Seite 62 von 281
Seite 11Seite 63 von 281
Weitere Planungen
Seite 12
GESTALTUNGSSATZUNG
Zum Schutz des charakteristischen Ortsbildes
Muffendorfs wurde am 2. Oktober 1972 von der
Stadt Bonn eine Satzung über Anforderungen
an die Baugestaltung zum Schutz der bauli-
chen Eigenart beschlossen. Der Geltungsbereich
umfasst im wesentlichen die Bebauung beidseitig
der Muffendorfer Hauptstraße, einschließlich Tei-
len der Kommende, sowie die Gebäude beidseitig
der Martinstraße (siehe Seite 9). Neben Aussagen
zu Maßstab und Gestalt baulicher Anlagen werden
Festsetzungen zu Baumaterialien, der Gestaltung
von Fassaden und Dächern, Fassadenöffnungen
sowie Einfriedungen und Werbeanlagen getroffen.
Als Richtlinie für die Satzung gelten dabei stets die
im Satzungstext gelisteten >denkmalwerten Ge-
bäude<. Diese sind aber unabhängig vom Status
der eingetragenen Denkmäler in der Denkmalliste
zu betrachten, da es das DSchG NRW zum Zeit-
punkt der Satzungserstellung noch nicht gab.
Die zentrale Inhalte der Satzung werden im Kasten
auf der rechten Seite zusammengefasst.
LEITBILDPROZESS BAD GODESBERG
In einem partizipativen Prozess wurde 2018 bis
2020 gemeinsam mit der interessierten Bevölke-
rung sowie Interessengruppen eine gemeinsame
Vision in Form eines Leitbildes für den Stadtbezirk
Bad Godesberg erarbeitet. Der Fokus lag hierbei
zwar insbesondere auf der Entwicklung des Stadt-
bezirkszentrums, dennoch sollten im Sinne einer
integrierten Betrachtung auch die 13 Ortsteile, dar-
unter Muffendorf, mit ihren Bezügen zum Bezirks-
zentrum Berücksichtigung nden.
Ziel war es, mit dem Leitbild ein langfristiges Prol
zu erarbeiten und Bad Godesberg zukunftsfähig zu
gestalten. Im Rahmen des Leitbildprozesses wur-
de für Muffendorf ein Ortsteilsteckbrief erarbeitet.
Dieser enthält neben einer räumlichen und sozio-
demograschen Einordnung auch Informationen
zur Historie sowie eine Analyse der Themenfelder
Städtebau, Anbindung, soziale Infrastruktur, Nah-
versorgung, Sehenswürdigkeiten und Naherho-
lung. Abschließend werden Herausforderungen
und Handlungsbedarfe aufgezeigt. Mit Bezug
zum Untersuchungsbereich wurden folgende The-
men aufgeführt:
Sanierung renovierungsbedürftiger Gebäude
Vernachlässigtes Ortszentrum aufwerten und
attraktiver gestalten, inkl. Neuordnung der Ver-
kehrsräume
Aufwertung öffentlicher Räume
Informelle sowie nicht kommerzielle
Treffpunkte schaffen
Segregation im Ortsteil abbauen
Förderung des sozialen Miteinanders und der
Identität Im OrtsteilSeite 64 von 281
Seite 13
>Bauliche Anlagen sollten sich in Maßstab
und Gestalt an die Umgebung anpassen<
Baumaterialien
Verblendet mit ortsüblichem Naturstein,
in Fachwerk ausgeführt, mit Schiefer ver-
kleidet oder glatt verputzt
Sichtbeton als Ausnahme
Putz, Schlämme, Farbe
Naturstein, schiefersichtig, verputzt, ge-
schlämmt oder gestrichen
Putzstruktur mit glatter Oberäche
Farbgebung orientiert an örtlicher Farbtradi-
tion, bevorzugt Kalk- und Mineralfarben
Dachform, Dachdeckung, Dachgauben
Grundsätzlich Satteldach, ausnahms-
weise Walm- oder Mansarddach
Neigungsächen im gleichen Winkel
Deckung in Schiefer, altfarbenen Holzzie-
geln oder Falzziegeln
Ausschließlich Einzelgauben bis zu 1,2m
Außenbreite und 2m Abstand zu Giebel
Gaubenbreite max. 1/3 der Firstlänge
Gaubendeckung ist an Dach anzupassen
Fassadenöffnungen
Hochrechteckig bis quadratisch
Flächigkeit der Fassade je Geschoss min-
destens durch massive Brüstungen und
Pfeiler erhalten, ausgenommen Schau-
fenster
Summe der Öffnungen im Erdgeschoss
max. 2/3 der Frontlänge
Farbgebung auf Fassade abgestimmt
Eloxierte Rahmen unzulässig
Einfriedungen
Holzzäune, lebende Hecken aus heimi-
schen Sträuchern zulässig
Abhängig von engerer Umgebung auch
Mauern aus ortsüblichem Bruchstein oder
schmiedeeiserne Gitter zulässig
Werbeanlagen
Lichtwerbung bis max. Fensterbank 1. OG
Wechsellicht und das Erscheinungsbild stö-
rende Farben unzulässig
Werbeanlagen auf Schornsteinen und Dä-
chern unzulässig
ZENTRALE AUSSAGE DER GESTALTUNGSSATZUNGSeite 65 von 281
2. ORTSGESCHICHTE
Seite 14
ÜBERSICHT DER ZEITSCHICHTEN
Für das bessere Verständnis des heutigen Ortsbil-
des bedarf es einer Analyse der Entwicklungsge-
schichte von Muffendorf. Dabei geht es nicht dar-
um, alle historischen Ereignisse wiederzugeben,
sondern zentrale Veränderungen im Stadtgrund-
riss und -bild sichtbar zu machen sowie auf die ge-
sellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmen-
bedingungen der jeweiligen Zeit zurückzuführen.
Dahingehend werden vier Zeitschichten gebildet,
welche unterschiedlichen Einuss auf das heutige
Stadtbild entfalten und besondere bauliche Zeit-
zeugen hervorgebracht haben.
Zeitschicht 1 beschreibt die Entwicklung von Muf-
fendorf als mittelalterliche Ansiedlung, in der sich
der heutige Stadtgrundriss entwickelt und die land-
wirtschaftliche Prägung und religiöse Bedeutung in
Form einzelner Bauten manifestiert hat.
Zeitschicht 2 dokumentiert Muffendorf im 18. und
19. Jahrhundert, in der ein Großteil der heutigen
Bebauung im Zusammenhang mit dem ortsbildprä-
genden Weinanbau entstanden ist.
Zeitschicht 3 spiegelt das 20. Jahrhundert in Muf-
fendorf wider, in der das Dorf aufgrund seiner land-
schaftlichen Merkmale und seines malerischen
Ortsbildes ein beliebtes Ausugsziel und bürgerli-
cher Wohnort geworden ist.
Zeitschicht 4 beschreibt die Nachkriegszeit, in der
der historische Kern trotz größerer Veränderungen
im räumlichen Umfeld baulich-strukturell größten-
teils unverändert geblieben ist und sich das heuti-
ge Bild eines ruhigen Wohndorfes entwickelt hat.
ERSTE SIEDLUNGSTÄTIGKEITEN
Auch wenn die städtebaulichen Merkmale und Ge-
bäude, die das heutige Ortsbild von Muffendorf
ausmachen, erst im Mittelalter entstanden sind
deuten einzelne Fundstücke auf frühere Sied-
lungstätigkeiten an dem Standort in der Altsteinzeit
und später in der Antike hin. Diese lassen sich auf-
grund fehlender archäologischer Ausgrabungen
sowie einer schlechten Quellenlage nicht wissen-
schaftlich belegen und entfalten nur indirekten Ein-
uss auf das heutige Ortsbild.
Das Rheingebiet erfuhr nach Julius Cäsars Erobe-
rung einen wirtschaftlichen Aufschwung, sodass
ein dichtes Straßennetz entstand. Groetken er-
wähnt den Fund von Überresten einer befestigen
Römerstraße bei Ausschachtungen. Diese lassen
eine Wegeführung parallel zum Rhein am heutigen
Standort von Muffendorf vermuten. Darüber hinaus
ist eine überregionale Wegeverbindung von der
bekannten Krönungsstraße zum Rhein über Muf-
fendorf spätestens in der Tranchotkarte (1803) ein-
deutig nachzuvollziehen. Ein genauer Verlauf die-
ser Straßen ist nicht belegt.
Am heutigen Standort von Alt St. Martin wird dar-
über hinaus eine römische Siedlungsstelle vermu-
tet, welche von dem erhöhten felsigen Grund als
sicherer Standort protierte. Da das Rheintal ur-
sprünglich wenig bewaldet war, bot dieser Standort
darüber hinaus einen freien Blick auf das Rheintal
und das gegenüberliegende Siebengebirge. Der
Fund eines Weihesteins aus dem 2 Jh. mit römi-
scher Inschrift (Dianastein) lässt an dieser Stelle
einen heidnischen Weiheplatz vermuten.
Ortsbildprägende
ZeitschichtenSeite 66 von 281
Seite 15
Zeitschicht 3:
Die Postkarte aus Muffendorf (um
1915) spiegelt die Bedeutung als
Ausugsziel und bürgerlichen
Wohnort wieder
Zeitschicht 1:
Die Vogelschau (um 1759) zeigt die
mittelalterliche Ansiedlung im Zu-
sammenspiel von Stadtgrundriss
und baulichen Fixpunkten
Zeitschicht 2:
Das Rheinpanorama (um 1840) zeigt
das gewachsene Dorf Muffendorf und
die Prägung durch den Weinanbau
Zeitschicht 4:
Die Fotograe zeigt Muffendorf als
ruhiges und durch Grünächen
geprägtes Wohndorf im Rheintal
Alle Darstellungen wiedergegeben nach
Pia Heckes: Muffendorf. Geschichte und Geschichten von der Steinzeit bis heute. Bonn. 2014Seite 67 von 281
TITELTHEMA
Untertitel
Seite 16
Zeitschicht 1 (bis zum 18. Jh.)
Muffendorf als mittelalterliche Ansiedlung
Seite 16
Ausgehend von den ersten punktuellen Ansiedlun-
gen in der Antike entwickelten sich die stadtstruk-
turellen Merkmale Muffendorfs insbesondere ab
dem Mittelalter. Die Lage im Rheintal und die vul-
kanisch bedingten Lößböden waren aufgrund der
Feuchtigkeit und guten Wärmespeicherfähigkeit
ideale Voraussetzungen für den umfangreichen
Acker-, Obst- und Gemüseanbau. So wurde auf
den Hangächen des Lyngsberges bereits ab dem
frühen Mittelalter der ortstypische Weinanbau be-
trieben. Die Siedlungsstruktur ergab sich im Zu-
sammenspiel aus der Topograe am Hang und der
Erschließung der wirtschaftlich genutzten Hangä-
chen.
Die Muffendorfer Hauptstraße entstand am
Fuß der Mittelterrasse des Lyngsberges und folgte
damit dem Verlauf der Höhenlinien. Mit der Kloster-
bergstraße entstand ein weiter hangparalleler Weg
mit mehreren kleinen und schlicht gestalteten Hof-
stellen. Die Straße band in Form eines leicht ge-
schwungenen Straßenverlaufs an das Waldgebiet
Heiderhof an. Dieses fungierte, als Ausläufer des
Waldgebietes Kottenforst, schon frühzeitig als
Holzabbaugebiet und Jagdgrund.
Zur Erschließung der rückwärtigen landwirt-
schaftlich genutzten Hangächen entstanden
rechtwinklig abgehende Verbindungswege. Das
viereckige Erschließungsnetz aus Hauptstraße,
Klosterbergstraße und Am Helpert war dabei der
Kernbereich der historischen Entwicklung.
Neben dem gewachsenen Stadtgrundriss sind ins-
besondere einzelne Gebäude Ausdruck der Ent-
wicklung im Mittelalter und bilden daher Fixpunkte
im städtebaulichen Gefüge:
Die heute noch erhaltene Kirche Alt St. Martin
lässt sich auf eine romanische Fiskalkirche zurück-
führen, deren Standort frühestens um 913 nachge-
wiesen ist. Die ursprüngliche Saalkirche mit acher
Decke wurde 1154 zur Pfarrkirche umgebaut. Um
1200 entstand die Grundlage für die heutige Form
mit einschifgen Putzbau und vorgelagertem quer-
rechteckigen Westturm. Ortstypisch wurde Tuff-
stein und Trachyt verwendet. Ein zentraler Teil ist
auch heute noch der mauerbewehrte Friedhof.
Neben der Kirche als Repräsentant der religiö-
sen Macht, wird in Muffendorf ab dem 13. Jahr-
hundert ein Rittersitz vermutet. Die zweiteilige An-
lage mit ergänzender Befestigung spielte vermut-
lich für die Überwachung einer wichtigen Altstraße
eine Rolle. Teil der Burg war ein öffentlicher Was-
serbrunnen, ein >Schellenpütz<, welcher bis heute
erhalten, aber nicht öffentlich zugänglich ist.
Ungefähr zur gleichen Zeit um 1281 wurde die
Kommende durch die Deutschordensritter ur-
sprünglich als Hospiz und Wohnanlage für Kreuz-
fahrer gebaut. Das Gebäude wurde zunächst der
Abtei Siegburg zugesprochen und anschließend
mehrfach veräußert. In Muffendorf protierte die
Kommende von der strategisch günstigen und gut
geschützten Lage zwischen der Godesburg, der
Tomburg in Rheinbach und Burg Drachenfels.
Ein prägnantes Beispiel der ortstypischen Win-
zerhöfe war der Hof Muffendorf, welcher erstmal
888 erwähnt wurde. Zum Hof gehörten großächi-
ge Acker- und Weinanbauächen sowie Nutzungs-
rechte am Kottenforst. Nach der Privatisierung An-
fang des 19. Jahrhunderts wurde der Hof zu seiner
heutigen Form neu- und umgebaut und ist heute
als Siegburger Hof bekannt.
1
2
3
4
5
6Seite 68 von 281
Seite 17Seite 17
Hauptstraßen parallel zu den Höhenlinien
rechtwinklig abgehende Erschließung der
landwirtschaftlich genutzten Hangächen
Kirche Alt St. Martin
ehemalige Burg (nicht erhalten)
Deutschritterorden-Kommende
Winzerhof (heute Siegburger Hof)
1
1
2
2
2
2
2
3
3
4
4
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5
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6
1
Plangrundlage: Tranchot/von Mü٠恬ing
1801/1809 (Quelle: Geobasis NRW)
aktuelle BebauungSeite 69 von 281
Zeitschicht 2 (18. und 19. Jh.)
Muffendorf als Winzerdorf
Seite 18
Aufbauend auf den mittelalterlichen Ortsgrundriss
hat sich ein Großteil der heutigen Bebauung im
Muffendorf erst ab Ende des 17. Jahrhunderts ent-
wickelt. Dies lässt sich insbesondere auf umfang-
reiche kriegerische Aktivitäten wie dem Pfälzi-
schen Krieg (1689) und mehrere Erdbeben zu die-
ser Zeit zurückführen. Der Wiederaufbau erfolgte
in den meisten Fällen auf den bestehenden Kellern
und Fundamenten, sodass der gewachsene Orts-
grundriss mit dem Verlauf der Straßen, der kleintei-
ligen Struktur und Bauweise bestehen blieb.
Der großächige Weinanbau auf den Hangä-
chen wurde nach dem Mittelalter weitergeführt und
bestimmte für viele Jahre die landwirtschaftliche
Prägung des Dorfes. Im späten 19. Jahrhundert
wurde die Weinproduktion aus klimatischen Grün-
den sowie den Schäden eines Reblausbefalls zu-
nehmend durch Prsichanbau ersetzt. Die wirt-
schaftliche Prägung des Dorfes spiegelte sich
auch baulich in Form von regionaltypischen Win-
zerhöfen wider. Diese bestanden in den meisten
Fällen aus einem bewohnten Hauptgebäude und
mehreren Nebengebäuden, welche sich zusam-
men um einen geschlossenen Wirtschaftshof grup-
pieren. Durch den Rückgriff auf die bekannten
Bautechniken und durch die gute Verfügbarkeit
von Bauholz entstanden die meisten der Gebäude
im 18. und 19. Jahrhundert als schlicht gestaltete
Fachwerkbauten.
Entlang der Hauptstraße reihen sich die ortsty-
pischen Wohn- und Wirtschaftshäuser geschlos-
sen aneinander. Sie zeichnen sich durch ihre ver-
springende Bauweise und wechselhafte Trauf- und
Giebelständigkeit aus. Die geschlossene Bebau-
ung prägt hier das Bild des kleinteiligen Straßen-
dorfes mit schmalem Straßenquerschnitt.
Weitere Gebäude entstanden insbesondere
entlang der Klosterbergstraße in Form von ortstypi-
schen Winzerhöfen. Im Gegensatz zum zentralen
Bereich entlang der Muffendorfer Hauptstraße ent-
standen hier überwiegend freistehende Gebäude
und Hofgruppen.
Die Kirche und die Kommende blieben als
städtebauliche Fixpunkte bestehen, wurden aber
im Rahmen der Säkularisation privatisiert. An der
Kommende wurde von den neuen Eigentümer*in-
nen ein neues neogotisches Haupthaus gebaut,
welches bis heute als Mittelteil der Anlage erhalten
ist. Zusammen mit mehreren niedrigeren Gebäu-
deteilen ergibt sich eine rechteckige Hofstruktur.
Später wurde durch die Familie von Fürstenberg
der angrenzende Park nach dem Vorbild engli-
scher Gärten umgestaltet. Die Burg war bereits an-
fangs des 19. Jahrhunderts in einem sehr maroden
Zustand, sodass sie spätestens 1830 zur Wieder-
verwendung der Materialien niedergelegt wurde.
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Plangrundlage: Preußische Uraufnahme 1848
(Quelle: Geobasis NRW)
aktuelle Bebauung
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landwirtschaftliche Nutzung der Hänge für
den Wein- und Prsichanbau
geschlossene Bebauung/Winzerhöfe als
Kernbereich des Straßendorfs
offene Bebauung/Winzerhöfe
Kommende
Kirche Alt St. Martin
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Zeitschicht 3 (20. Jh.)
Muffendorf als Ausugsziel
und bürgerlicher Wohnort
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Durch die landwirtschaftliche Prägung von Muffen-
dorf blieben im 20. Jahrhundert weitreichende Ver-
änderungen des Ortes durch die Industrialisierung
aus. Im Jahr 1915 wurde die bisherige Gemeinde
Muffendorf ein Stadtteil von Godesberg und erhielt
gleichzeitig Anschluss an das Frisch- und Abwas-
sernetz. Dieses ersetzte damit das bestehende
Wassersystem, welches sich seit dem Mittelalter
etabliert hatte. Der gesamte Ort wurde bis dahin
durch drei Brunnenanlagen versorgt, welche über
das Dorf verteilt lagen.
Durch die attraktive Lage mit Blick in das
Rheintal, die grüne und landschaftliche Prägung
des Umfeldes sowie das gut erhaltene historische
Ortsbild entwickelte sich Muffendorf zunehmend
zu einem bekannten Ausugsziel. Es entstanden
mehrere Gaststätten und Veranstaltungsräume, in
denen zahlreiche traditionelle Feste gefeiert wur-
den. Beispielhaft dafür stehen die Dorfgaststätte
Zur Post und die sogenannte Kaiserhalle (heute:
Kleine Beethovenhalle), welche sich durch ihr ho-
hes Mittelschiff und die aufwendige hölzerne De-
ckenkonstruktion auszeichnet.
Parallel zur touristischen Bekanntheit wurde
Muffendorf aus denselben Gründen auch als
Wohnstandort beliebter, sodass zunehmend eine
bürgerliche Schicht aus der Umgebung nach Muf-
fendorf zog. An den vorher landwirtschaftlich ge-
nutzten Hangbereichen und insbesondere an der
Bürvig- und Waasemstraße entstanden prunkvolle
Landhäuser und Villen mit großächigen Garten-
ächen. Im Umfeld der bestehenden Bebauung
entstanden darüber hinaus einzelne bürgerliche
Wohnhäuser als Massivbauten mit gründerzeitli-
chen Gestaltungselementen.
Damit ging ein wachsender Bedarf nach neuer
Infrastruktur einher, der sich beispielsweise im Bau
der Alten Schule Muffendorf mit ihrem angrenzen
Schulkomplex widerspiegelt.
Mit dem Bau der Kirche St. Martin an der Klos-
terbergstraße im neogotischen Stil wurde schließ-
lich auch die bestehende Kirche Alt St. Martin als
Fiskalkirche ersetzt.
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Gaststätte >Zur Post< (heute Wohngebäude)
Veranstaltungsraum >Kaiserhalle<
Ansiedlung von Landhäusern, Villen und
freistehenden Einfamilienhäusern
Alte Schule Muffendorf
Kirche St. Martin
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Plangrundlage: Preußische Neuaufnahme 1893
(Quelle: Geobasis NRW)
aktuelle BebauungSeite 73 von 281
Zeitschicht 4 (1945 - heute)
Muffendorf als ruhiges Straßendorf
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Der zweite Weltkrieg hinterließ nur wenige Schä-
den an der Bausubstanz von Muffendorf. Auch
wenn die gewerbliche Landwirtschaft im 20. Jahr-
hundert parallel zum zunehmenden Wohnungsbau
zum Erliegen gekommen war, half die funktionie-
rende kleinbäuerliche Landwirtschaft bei der Ver-
sorgung im Zuge des Wiederaufbaus von Bad Go-
desberg. Die dafür genutzten rückwärtigen Garten-
ächen sind in ihrer Struktur, ihrer grünen Prägung
und ihrem rechtwinkligen Fußwegenetz bis heute
weitgehend erhalten, werden jedoch nur noch ver-
einzelt landwirtschaftlich genutzt.
Nachdem Bonn 1949 Bundeshauptstadt und
Muffendorf 1969 als Bestandteil von Bad Godes-
berg eingemeindet wurde, stieg das Bevölkerungs-
wachstum rasant an. Im gesamten Stadtgebiet ent-
standen punktuell höhere Wohngebäude und
großächige neue Siedlungen, wodurch die einzel-
nen Dörfer zunehmend zusammenwuchsen. In
Muffendorf wurden dabei die meisten Wohnungen
von Bad Godesberg geschaffen, die aber fast aus-
schließlich außerhalb des Geltungsbereiches ent-
standen. Größere Ansiedlungen waren die HI-
COG-Siedlung nord-östlich der Muffendorfer
Hauptstraße sowie das neue Viertel Heiderhof
süd-westlich von Muffendorf. Trotz der dynami-
schen Bevölkerungsentwicklung blieb der Ortskern
von Muffendorf bis auf punktuelle neue Wohnge-
bäude unverändert.
Die einzige größere Veränderung in der Struk-
tur des Ortskernes war Ende der 1970er Jahre der
Bau der Hopmannstraße. Durch den großächigen
Abriss mehrerer Gebäude und der rückwärtigen
Gartenächen sollte eine schnellere und breitere
Verbindung nach Lannesdorf über die Lyngsberg-
straße geschaffen werden. Die ursprüngliche Pla-
nung wurde nur zu einem kleinen Teil bis zur Stra-
ße Am Gäßchen umgesetzt. Der breitere, autoge-
rechte Querschnitt und die angrenzende Bebau-
ung in Form von freistehenden Einfamilienhäusern
mit breiten Vorgärten zeugt von den Planungsidea-
len der 1960er Jahre.
Im Veranstaltungssaal der Gaststätte Zur Post
etablierte sich 1969 der Rockclub Underground.
Dieser entwickelte sich in den Folgejahren zu einer
national bedeutenden Konzertbühne, musste aber
1975 aufgrund von zunehmenden Lärmkonikten
wieder geschlossen werden. In der jüngeren Ver-
gangenheit kam es zu einem schleichenden Rück-
gang der touristischen Angebote. Mit Ausnahme
der kleinen Beethovenhalle mussten die meisten
Gaststätten im Laufe der Jahre schließen und wur-
den überwiegend zu Wohngebäuden umgebaut.
In der Zeit, in der Bonn Bundeshauptstadt
Deutschlands war, siedelten sich einzelne Konsu-
late und Botschaftsresidenzen in besonders reprä-
sentativen Gebäuden von Muffendorf an, von de-
nen sich zwei im Untersuchungsbereich benden.
Dazu gehören die Kommende, in der zwischen
1953 und 1999 der belgische Botschafter residier-
te sowie die iranische Konsulatsresidenz in der Elf-
straße 40.
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punktueller Neubau und Schließung von
Baulücken (dargestellte Auswahl nicht
abschließend)
Ausbau der Hopmannstraße mit mehreren
Einfamilienhäusern
Rockclub Underground (1969-1975)
Belgische Konsulatsresidenz
Iranische Kosulatsresidenz
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Plangrundlage 2016 (Quelle: Geobasis NRW)
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3. ORTSGRUNDRISS
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Der heutige Ortsgrundriss Muffendorfs lässt sich in
seinen Grundzügen bis auf mittelalterliche Struktu-
ren zurückführen und hat sich seitdem nur unwe-
sentlich verändert. Er zeichnet sich insbesondere
durch ein klar hierarchisches Straßen- und Wege-
netz aus, welches sich stark an der Topograe ori-
entiert. Die Muffendorfer Hauptstraße sowie die
Klosterbergstraße fungieren parallel zu den Hö-
henlinien als Hauptstraßen und städtebauliches
Rückgrat des Ortes. Drei Querverbindungen (Bür-
vigstraße, Am Helpert, Am Gäßchen) schaffen ein
rechteckiges Erschließungsnetz von den sich
kreuzenden Hauptwegeführungen. Als vierte Stra-
ße führt im Süden die Martinstraße über den Kirch-
hügel, am Lyngsberg vorbei. Richtung Nordosten
zweigen von der Muffendorfer Hauptstraße recht-
winklig die Gringsstraße und die Straße An der
Kommende ab, wobei sich der Ursprung der Stra-
ße an der Kommende auf einen Abschnitt der Ver-
bindungsstraße von den Eifelhöhen an den Rhein
zurückführen lässt. Darüber hinaus ist ein engma-
schiges Netz aus ortstypischen, schmalen Fußwe-
gen (sogenannte >Fußpättchen<) zur Erschlie-
ßung der Hangächen bis heute erhalten.
Die Muffendorfer Hauptstraße ist eine der ältes-
ten Straßen des Ortes und zugleich Hauptdurch-
gangsstraße. Sie zeichnet sich durch den schma-
len Straßenquerschnitt und die geschlossene,
aber verspringende Straßenucht aus. Diese
Merkmale in Verbindung mit der räumlichen Kon-
zentration historischer Fachwerkgebäude prägen
hier das Bild des Straßendorfes. Aufgrund der ge-
ringen Flächenverfügbarkeit ist die Straße als Ein-
bahnstraße organisiert und weist eine asphaltierte
Fahrbahn und keine oder sehr schmale Gehsteige
auf. Durchgehendes Merkmal ist ein schmaler
Streifen Natursteinpaster auf beiden Seiten ent-
lang der Gebäudeuchten.
Durch ihren frühhistorischen Ursprung verfügen
auch die Martinstraße, Klosterbergstraße sowie
die Straßen Am Helpert, Am Gäßchen, An der
Kommende, die Gringsstraße sowie der westliche
Abschnitt der Bürvigstraße in weiten Teilen über ei-
nen schmalen Straßenquerschnitt. Sie weisen ei-
nen schmalen Fahrstreifen auf, welcher in einigen
Bereichen direkt an die Bebauung grenzt. In Ein-
zelfällen gibt es einen abgesetzten Randbereich
aus Natur- oder Betonstein.
Die übrigen Straßenräume sind als verkehrliche
Nebenstraßen ausgebaut. Sie haben eine breite,
beidseitig befahrbare, asphaltierte Fahrbahn, wel-
che durch einen Randbereich aus Naturstein be-
grenzt wird. Die Gehsteige sind ebenfalls asphal-
tiert und teilweise als Hochbord oder ebenerdig an-
gelegt.
Auffallende Überformungen im Straßen- und We-
genetz beschränken sich auf die Hopmannstraße,
welche im Zuge der Ausbauarbeiten einer Verbin-
dungsstraße nach Lannesdorf vom Fußpättchen
zur befahrbaren Straße erweitert wurde.
Straßen- und
WegerasterSeite 76 von 281
Seite 25Seite 77 von 281
Parzellierung
und Bauweise
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Ausgehend von dem hierarchisch aufgebauten
Straßensystem hat sich in Muffendorf seit dem Mit-
telalter eine Parzellenstruktur entwickelt, die in ih-
rer Grundstruktur unverändert geblieben ist. Ent-
lang der Muffendorfer Hauptstraße und der dichter
besiedelten Bereiche entlang der Klosterbergstra-
ße und Martinstraße entstanden im Mittelalter sehr
schmale und tiefe Parzellen. Diese ermöglichten
eine kleinteilige Bebauung mit Wohn- und Wirt-
schaftsgebäuden auf weitgehend ebener Hangstu-
fe entlang der Straße sowie die Bewirtschaftung
der dahinterliegenden Hangächen. Auch die
großächigen Parzellen in den heutigen Innenbe-
reichen im Straßenrasters zeugen von der land-
wirtschaftlichen Nutzung. Jüngere Gebäude, bei
denen die Gartenächen nicht mehr als Nutzä-
chen angedacht waren, wurden hingegen auf klei-
neren Grundstücken errichtet. Diese entstanden
verteilt über den gesamten Ortskern. Ausnahme
bilden die bürgerlicheren Landhäuser und Villen,
die mit großzügigen Gartenächen angelegt wur-
den. Darüber hinaus weisen einige besondere Ge-
bäude, die öffentliche Funktionen übernahmen
oder einer wohlhabenden Bevölkerungsschicht zu-
zuordnen sind, großächige Parzellen auf. Dazu
zählen unter anderem die beiden Kirchen in Ver-
bindung mit dem Friedhof, der Siegburger Hof und
die Kommende.
Die Bebauung entlang der Muffendorfer Hauptstra-
ße hat sich im Laufe der Zeit besonders stark ver-
dichtet und weist heute überwiegend eine ge-
schlossene Bauweise auf. Durch unregelmäßige,
versetzte Bauuchten und leicht vor- und zurück-
springende Gebäude ergibt sich ein wechselhaftes
und dennoch stimmiges Straßenbild. Spätestens
seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert ist sie die
zentrale Ortsachse, die wesentlich die Struktur des
heutigen Ortes bestimmt und trägt.
Die Bebauung abseits der Muffendorfer Hauptstra-
ße ist überwiegend freistehend errichtet, oder
weist aufgrund von verspringenden Gebäudeteilen
oder Hofaufweitungen eine offene Bauweise auf.Seite 78 von 281
Seite 27Seite 79 von 281
Öffentliche Räume
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Muffendorf verfügt mit Ausnahme einzelner Vor-
platzsituationen nur über wenige Plätze. Der Re-
mi-Baert Platz ist heute der größte im öffentlichen
Raum. Sein Ursprung lässt sich ins Mittelalter auf
eine ehemalige Pferdetränke an demselbigen
Standort zurückführen. Heute wird der Platz über-
wiegend als Parkplatz genutzt. Besonders prä-
gend ist der Vegetationsrahmen auf zwei Seiten,
der aufgrund seiner erhöhten Topographie und
dem alten Baumbestand das Bild des Platzes be-
stimmt. Darüber hinaus bündeln sich in diesem Be-
reich mehrere künstlerische Objekte und Monu-
mente. Dazu zählen eine Brunnenanlage mit Kas-
kadenüberlauf, eine Nachbildung des Dianasteins
sowie das Gefallenendenkmal. Die Namensge-
bung des Platzes, nach einem ehemaligen belgi-
schen Botschafter, verweist auf die Nutzung der
angrenzenden Kommende als Botschaftssitz. Wei-
tere Platzsituationen sind der ehemalige Schulhof
an der Klosterbergstraße, der Vorplatz der Kirche
St. Martin sowie das Muffendorfer Weineck im
Kreuzungsbereich Muffendorfer Hauptstraße/Bür-
vigstraße.
Aufgrund der ehemaligen landwirtschaftlichen Nut-
zung der Hangächen kennzeichnen sich diese
Bereiche auch heute noch durch ihren grünen, ve-
getationsreichen Charakter aus. Ein Großteil die-
ser Grünächen in den Rückbereichen der Ge-
bäude ist privatisiert und nicht öffentlich zugäng-
lich. Die landschaftliche Prägung ist aber durch
Baulücken oder anhand des engen Netzes aus
>Fußpättchen< einseh- beziehungsweise erlebbar.
Die einzigen öffentlichen Grünächen sind der
Friedhof Alt St. Martin, welcher 1897 um die ehe-
malige Fläche des Kirchweingartens erweitert wur-
de und sich heute besonders durch historische
Grabmäler und seinen alten Baumbestand aus-
zeichnet, sowie eine öffentliche Grünäche mit
Spielplatz zwischen den Straßen Am Helpert und
Am Gäßchen.
Teil des öffentlichen Raums sind darüber hinaus
mehrere Ausstattungselemente, die insbesonde-
re die religiöse Prägung des Ortes widerspiegeln.
Dazu gehören unter anderem die vier religiösen
Bildstöcke, die Teil eines Prozessionsweges mit
sieben Station und den sieben Schmerzen Marias
gewidmet sind. Neben den Bilderstöcken benden
sich zudem mehrere christliche Wegekreuze im öf-
fentlichen Raum. In der Muffendorfer Hauptstraße
bendet sich darüber hinaus eine von ursprünglich
drei Brunnenanlagen, die bis ins 20. Jahrhundert
die gesamte Wasserversorgung des Ortes sicher-
ten. Als prägend für die Atmosphäre sind die histo-
risch anmutenden Laternen entlang der Muffendor-
fer Hauptstraße einzuordnen, welche in zwei unter-
schiedlichen Ausführungen vorhanden sind.Seite 80 von 281
Seite 29Seite 81 von 281
Der schmale Straßenquerschnitt
der Muffendorfer Hauptstraße mit
Natursteinfassung
Nebenstraßen mit breiter Fahrbahn
und beidseitigem Gehsteig.
Bei schmalen Straßen grenzt
die Verkehrsäche direkt an die
BebauungSeite 82 von 281
Der Remi-Baert-Platz wird durch ei-
nen erhöhten, grünen Streifen und
große Bäumen gerahmt.
Der Juco-Spielplatz als öffentlicher
Freiraum am Standort ehemals land-
wirtschaftlich genutzter Hangächen
Der Friedhof an der Kirche Alt St. Martin
mit historischen Grabmälern und ortsbild-
prägenden Baumbeständen.Seite 83 von 281
Private Freiächen
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Neben den öffentlichen Räumen tragen auch die
privaten Freiächen wesentlich zum grünen und
landwirtschaftlichen Charakter des ehemaligen
Winzerdorfes bei. Der einst prägende Weinanbau
wird heute noch symbolisch auf kleinen Grünä-
chen am Siegburger Hof und im hinteren Bereich
der alten Kelterei fortgeführt. Darüber hinaus sind
viele Einfriedungen in Erweiterung der Fassaden
mit Weinreben begrünt.
Als charakteristische Struktur stechen weiterhin
die Grünächen in den Gebäuderückbereichen
in Hanglage hervor. Unabhängig der, den Gebäu-
den direkt zugeordneten Terassen- und Gartenä-
chen, zeichnen sich diese Flächen durch einen
dichten Vegetationsbestand und einer intensiven
grünen Prägung aus. Dabei werden einzelne Flä-
chen noch im kleinen Maßstab landwirtschaftlich
bzw. zur Selbstversorgung genutzt. Die rückwärti-
gen Grünächen sind von den ortstypischen >Fuß-
pättchen< einsehbar und bezeugen den landwirt-
schaftlichen Hintergrund Muffendorfs.
Darüber hinaus prägen Vorber

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Datenstand: 02.11.2026, 21:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de