241429-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Anmietung von Räumen zur Einrichtung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung in der Hohe Straße 73 in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 241429-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241429-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Anmietung von Räumen zur Einrichtung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung in der Hohe Straße 73 in Bonn Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 25.09.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Verwaltung wurden im Zusammenhang mit der zugrundeliegenden Vorlage Fragen der Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN sowie Volt gestellt, zu denen sie Folgendes mitteilt: Aussagen Amt 51 zur Frage einer kindgerechten Betreuung durch die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Im Stadtbezirk Tannenbusch gibt es dringenden Bedarf, neue Betreuungsplätze zu schaffen. Daneben bedarf es Ersatzbauten für die interimsweise Unterbringung von städtischen Kitas in der näheren Umgebung, um dort dringend erforderliche Sanierungsarbeiten durchführen zu können. Unbebaute geeignete Grundstücksflächen für Kita-Neubauten sind rar, daher ist eine (Um-) Nutzung bereits bebauter Flächen einer Versiegelung von Freiflächen vorzuziehen. Für den Standort Hohe Str. 73 hat ein Investor eine Umbauplanung eines mehrgeschossigen Bürogebäudes in eine Kita im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss mit weiterer Büronutzung in den oberen Geschossen vorgelegt. Die Planung wurde seitens des Amtes für Kinder, Jugend und Familie kritisch geprüft und mit dem Landesjugendamt abgestimmt. Im Laufe der mehrfach überarbeiteten Planung konnte ein barrierefreies Raumkonzept für eine Betreuung von vier Gruppen im Alter von 4 Monaten bis zur Einschulung erzielt werden. Alle vier Gruppen verfügen über ein Drei- Raumkonzept mit Hauptgruppen-, Neben- und Differenzierungsraum, es gibt einen Spielflur sowie einen großen Mehrzweckraum für Bewegungsspiele und Räumlichkeiten für das Personal und ein Büro für die Kita-Leitung. Das Außengelände ist mit ca. 765 m²ausreichend groß für eine Betreuung von 75 Kindern in vier Gruppen. Hier wurde im Vorfeld geprüft, ob die Mindestanforderung des LVR von 10-12 m² pro Kind sicher vorgehalten werden können. Für den Umbau der derzeitigen asphaltierten Flächen in einen Außenspielbereich mit Sandkasten, Spielgeräten und Bewegungsfläche wurde seitens des Investors ein Betrag in Höhe von 215.000 € zuzüglich SpielgerätenSeite 1 von 3 Seite 2 angesetzt, der gem. Beschlussvorlage 241429 durch die Stadtverwaltung Bonn als Mieter zu tragen ist. Der Umbau muss sich an den Standards für Freianlagen des Städtischen Gebäudemanagement orientieren, in denen detailliert und umfassend die Voraussetzungen für die Schaffung eines kindgerechten Außenspielbereichs dargestellt sind. Zur Erzielung von Lärmschutz an der verkehrsreichen Straße ist der Bau einer Lärmschutzwand geplant. Hierzu wurde im Vorfeld ein umfangreiches Lärmgutachten erstellt, das dem Bauantrag beigefügt wurde. Dieses Lärmgutachten liegt noch dem Bauordnungsamt zur Prüfung vor. Eine Baugenehmigung wurde bisher nicht erteilt. Es ist unstrittig, dass der Schnitt und die Größe des Außengeländes nicht optimal sind und es umfangreicher Umbauarbeiten zur Erzielung eines adäquaten Außenspielbereichs bedarf. Jedoch sind die Mindest- Voraussetzungen bzgl. Flächenerfordernisse erfüllt und es bedarf der realistischen Einschätzung und moderater Erwartungen, um Bedarfen an zentral gelegenen, innenstädtischen Lagen gerecht zu werden. Für weitere Naturerlebnisse kann auch die nahegelegene Düne genutzt werden. Stellungnahme zu den Fragen der Voltfraktion: 1. Durch wen erfolgt der Umbau der Räumlichkeiten zu einer 4-gruppigen Kita inclusive Außenanlagen, Bepflanzung und Spielgeräten? Der Umbau der Räumlichkeiten sowie die Herrichtung des Außengeländes erfolgt durch den Eigentürmer bzw. künftigen Vermieter, die Gnome Immobilien GmbH Neuss, entsprechend den Standards der Bundesstadt Bonn. 2. Wer bewirkt die planungsrechtlichen Genehmigungen? Die planungsrechtlichen Genehmigungen sind vom Eigentümer zu erbringen 3. Wer ist für die Erstellung des Gebäudes und der Freiflächen / Spielflächen baulich verantwortlich? Der Eigentümer ist für die Planung und die Realisierung des Umbaus des Gebäudes sowie für die Planung und den Bau der Außenanlagen verantwortlich. 4. Wer übernimmt die Kosten für den Umbau des Gebäudes? Der Eigentümer übernimmt die Kosten für den Umbau des Gebäudes, welches nach Fertigstellung an die Stadtverwaltung vermietet werden soll. 5. Wer übernimmt die Kosten für die Erstellung / Umwandlung der Freifläche zur bespielbaren Fläche für Kinder mit Bepflanzung + Spielgeräten?Seite 2 von 3 Seite 3 Für die Herstellung des Außengeländes wurde seitens des Investors ein Betrag in Höhe von 215.000 € zuzügl. der Kosten für die Beschaffung und den Aufbau von Spielgeräten angesetzt, der gemäß DS241429 von der Stadt Bonn zu tragen ist. 6. Wie groß ist die Freifläche, die den Kindern zum Spielen zur Verfügung steht? Die Größe des Außengeländes beträgt ca. 765 m² 7. Wo befindet sich diese Freifläche und wie ist sie gesichert? Die Freifläche befindet sich hauptsächlich Richtung Hohe Straße und erstreckt sich L-förmig auch bis zum rückwärtigen Gebäudeteil. Ein Teilbereich von etwa 90 m² ist überdacht und bietet Schutz vor Sonne oder Nässe. Das Gebäude wird durch eine Zaunanlage gem. dem Leitfaden für den Neubau von Freianlagen des Stadtverwaltung Bonn gesichert, zur „Hohe Straße“ hin soll eine Lärmschutzwand errichtet werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de