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241429-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Anmietung von Räumen zur Einrichtung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung in der Hohe Straße 73 in Bonn

Nummer
241429-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241429-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Anmietung von Räumen zur Einrichtung einer
viergruppigen Kindertageseinrichtung in der Hohe
Straße 73 in Bonn
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 25.09.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Verwaltung wurden im Zusammenhang mit der zugrundeliegenden
Vorlage Fragen der Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN sowie Volt
gestellt, zu denen sie Folgendes mitteilt:
Aussagen Amt 51 zur Frage einer kindgerechten Betreuung durch die Fraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Im Stadtbezirk Tannenbusch gibt es dringenden Bedarf, neue Betreuungsplätze
zu schaffen. Daneben bedarf es Ersatzbauten für die interimsweise
Unterbringung von städtischen Kitas in der näheren Umgebung, um dort
dringend erforderliche Sanierungsarbeiten durchführen zu können.
Unbebaute geeignete Grundstücksflächen für Kita-Neubauten sind rar, daher
ist eine (Um-) Nutzung bereits bebauter Flächen einer Versiegelung von
Freiflächen vorzuziehen.
Für den Standort Hohe Str. 73 hat ein Investor eine Umbauplanung eines
mehrgeschossigen Bürogebäudes in eine Kita im Erdgeschoss und im 1.
Obergeschoss mit weiterer Büronutzung in den oberen Geschossen
vorgelegt. Die Planung wurde seitens des Amtes für Kinder, Jugend und
Familie kritisch geprüft und mit dem Landesjugendamt abgestimmt. Im Laufe
der mehrfach überarbeiteten Planung konnte ein barrierefreies Raumkonzept
für eine Betreuung von vier Gruppen im Alter von 4 Monaten bis zur
Einschulung erzielt werden. Alle vier Gruppen verfügen über ein Drei-
Raumkonzept mit Hauptgruppen-, Neben- und Differenzierungsraum, es gibt
einen Spielflur sowie einen großen Mehrzweckraum für Bewegungsspiele und
Räumlichkeiten für das Personal und ein Büro für die Kita-Leitung.
Das Außengelände ist mit ca. 765 m²ausreichend groß für eine Betreuung von
75 Kindern in vier Gruppen. Hier wurde im Vorfeld geprüft, ob die
Mindestanforderung des LVR von 10-12 m² pro Kind sicher vorgehalten werden
können. Für den Umbau der derzeitigen asphaltierten Flächen in einen
Außenspielbereich mit Sandkasten, Spielgeräten und Bewegungsfläche wurde
seitens des Investors ein Betrag in Höhe von 215.000 € zuzüglich SpielgerätenSeite 1 von 3
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angesetzt, der gem. Beschlussvorlage 241429 durch die Stadtverwaltung Bonn
als Mieter zu tragen ist. Der Umbau muss sich an den Standards für
Freianlagen des Städtischen Gebäudemanagement orientieren, in denen
detailliert und umfassend die Voraussetzungen für die Schaffung eines
kindgerechten Außenspielbereichs dargestellt sind. Zur Erzielung von
Lärmschutz an der verkehrsreichen Straße ist der Bau einer Lärmschutzwand
geplant. Hierzu wurde im Vorfeld ein umfangreiches Lärmgutachten erstellt, das
dem Bauantrag beigefügt wurde. Dieses Lärmgutachten liegt noch dem
Bauordnungsamt zur Prüfung vor. Eine Baugenehmigung wurde bisher nicht
erteilt.
Es ist unstrittig, dass der Schnitt und die Größe des Außengeländes nicht
optimal sind und es umfangreicher Umbauarbeiten zur Erzielung eines
adäquaten Außenspielbereichs bedarf. Jedoch sind die Mindest-
Voraussetzungen bzgl. Flächenerfordernisse erfüllt und es bedarf der
realistischen Einschätzung und moderater Erwartungen, um Bedarfen an
zentral gelegenen, innenstädtischen Lagen gerecht zu werden.
Für weitere Naturerlebnisse kann auch die nahegelegene Düne genutzt
werden.
Stellungnahme zu den Fragen der Voltfraktion:
1. Durch wen erfolgt der Umbau der Räumlichkeiten zu einer 4-gruppigen Kita
inclusive Außenanlagen, Bepflanzung und Spielgeräten?
Der Umbau der Räumlichkeiten sowie die Herrichtung des Außengeländes
erfolgt durch den Eigentürmer bzw. künftigen Vermieter, die Gnome Immobilien
GmbH Neuss, entsprechend den Standards der Bundesstadt Bonn.
2. Wer bewirkt die planungsrechtlichen Genehmigungen?
Die planungsrechtlichen Genehmigungen sind vom Eigentümer zu erbringen
3. Wer ist für die Erstellung des Gebäudes und der Freiflächen / Spielflächen
baulich verantwortlich?
Der Eigentümer ist für die Planung und die Realisierung des Umbaus des
Gebäudes sowie für die Planung und den Bau der Außenanlagen
verantwortlich.
4. Wer übernimmt die Kosten für den Umbau des Gebäudes?
Der Eigentümer übernimmt die Kosten für den Umbau des Gebäudes, welches
nach Fertigstellung an die Stadtverwaltung vermietet werden soll.
5. Wer übernimmt die Kosten für die Erstellung / Umwandlung der Freifläche
zur bespielbaren Fläche für Kinder mit Bepflanzung + Spielgeräten?Seite 2 von 3
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Für die Herstellung des Außengeländes wurde seitens des Investors ein Betrag
in Höhe von 215.000 € zuzügl. der Kosten für die Beschaffung und den Aufbau
von Spielgeräten angesetzt, der gemäß DS241429 von der Stadt Bonn zu
tragen ist.
6. Wie groß ist die Freifläche, die den Kindern zum Spielen zur Verfügung
steht?
Die Größe des Außengeländes beträgt ca. 765 m²
7. Wo befindet sich diese Freifläche und wie ist sie gesichert?
Die Freifläche befindet sich hauptsächlich Richtung Hohe Straße und erstreckt
sich L-förmig auch bis zum rückwärtigen Gebäudeteil. Ein Teilbereich von etwa
90 m² ist überdacht und bietet Schutz vor Sonne oder Nässe. Das Gebäude
wird durch eine Zaunanlage gem. dem Leitfaden für den Neubau von
Freianlagen des Stadtverwaltung Bonn gesichert, zur „Hohe Straße“ hin soll
eine Lärmschutzwand errichtet werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 03:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de