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241428 · Beschlussvorlage

Beteiligungskonzept Projekt Neues Quartier Bundesviertel

Nummer
241428
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung 13.09.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 20.09.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 24.09.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
241428
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Beteiligungskonzept Projekt Neues Quartier
Bundesviertel
Beratungsfolge
Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 13.09.2024 Empfehlung
Beirat Bürgerbeteiligung 20.09.2024 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
24.09.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung zum Projekt Neues Quartier
Bundesviertel wie im Beteiligungskonzept dargelegt durchzuführen.
Begründung
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Bonn am 26.09.2024 (DS:
241261) zu dem städtebaulichen Entwurf „Urbane Bausteine“ für die zukünftige
Entwicklung des Areals, soll im Rahmen des weiteren Projektfortschritts (Be-
bauungsplanverfahren, RWP-Wettbewerb zur Freiraumplanung) die Öffentlich-
keit über das Vorhaben informiert und Anregungen zur Planung aufgenommen
werden. Eine ausführliche Beschreibung der vorgesehenen Beteiligung ist im
Beteiligungskonzept in der Anlage zu finden.
Anlage/n
1 Beteiligungskonzept_NQB (öffentlich)Seite 1 von 7
1
Beteiligungskonzept
Neues Quartier Bundesviertel
- Komplexes Verfahren gemäß den Leitlinien der Stadt Bonn -
1. Beschreibung des Beteiligungsgegenstands und der Zielsetzungen des Mitwir-
kungsprozesses
1.1 Projektbeschreibung
Die Bundesstadt Bonn möchte unter dem Arbeitstitel „Neues Quartier Bundesviertel“
(NQB) auf dem Areal des früheren Landesbehördenhauses ein lebendiges Quartier
entwickeln. Dort sollen Wohnungsbau, unter anderem mit gefördertem Wohnen, Flä-
chen für die Stadtverwaltung, eine Grundschule, ein Kindergarten, überregional be-
deutsame Einrichtungen, Platz für Einzelhandel, Gastronomie und sonstige Dienstleis-
tungen sowie Frei- und Grünflächen entstehen.
1.2 Themen der Beteiligung/Beteiligungsgegenstand
• Information über die städtische Liegenschaftsentwicklung und zukünftige Nutzun-
gen
• Standardisierte Beteiligung im Bebauungsplanverfahren zur Planung
• Öffentlich zugänglicher Freiraum im neuen Stadtquartier (Qualitäten, Angebote,
Spiel- und Sportmöglichkeiten, Gestaltung) - Freiraumwettbewerb
• Art der gewerblichen Nutzungen im Quartier – Vergabeverfahren der Baufelder
Konkrete Beteiligungsthemen könnten unter anderem sein:
o Kantine/ Gastronomie auf dem Dach
o Nutzung der Erdgeschosszonen
o Freizeit- und gastronomische Angebote
o Mobilitätsangebote
o Angebote und Strukturen für ein gutes soziales Miteinander im Quartier
1.3 Ziel der Beteiligung: Was soll mit der Beteiligung erreicht werden?
• Information
Grundlage jedes Mitwirkungsprozesses ist eine gute Kommunikation in die Stadt-
gesellschaft und verständlich aufbereitete Informationen über kommunale Planun-
gen und Entwicklungen. Die Einwohner*innen werden über verschiedene Medien
eingeladen, sich über geplante Vorhaben zu informieren.
• Mitwirkung
Einwohner*innen können zu den geplanten Maßnahmen und Entscheidungen ihre
eigenen Ideen und Vorstellungen beitragen. Sie erhalten damit die Möglichkeit, ihre
Position darzulegen und ihre Ideen für die Umsetzung einzubringen. Mitwirkung
bedeutet Einflussnahme auf den Prozess im Vorfeld der Entscheidung. Die ab-
schließende Entscheidung liegt bei den zuständigen politischen Gremien der Stadt.
2. Rahmenbedingungen
2.1 Einordnung in Bezug auf die Rechtzeitigkeit und Ergebnisoffenheit
• Das Vorhaben befindet sich in einer recht frühen Planungsphase. Erste Vorfestle-
gungen wurden durch die Politik getroffen bzw. stehen unmittelbar bevor. Im Rah-
men des Bebauungsplans, des Freiraumwettbewerbs und der GrundstücksvergabeSeite 2 von 7
2
tritt das Projekt in die nächste Konkretisierungsphase, in der Beteiligung vorgese-
hen und möglich ist. Das Vorhabenblatt wird parallel in den zuständigen Gremien
beraten.
2.2 Vorfestlegungen (z. B. rechtlicher Rahmen, Beschlüsse, Eigentumsverhältnisse)
• Die Nutzungsverteilung (Wohnen, Gewerbe, Kommunalverwaltung, Büroflächen)
wurde im Zuge des Liegenschaftserwerbs von der Stadt Bonn und dem Land NRW
festgelegt
• Das städtebauliche Konzept wurde durch ein Qualifizierungsverfahren auf Basis
der Rahmenplanung Bundesviertel entwickelt und soll durch den Rat der Stadt
Bonn am 26.09.2024 beschlossen werden (DS-Nr. 241261)
• Das Verfahren zur Vergabe der Grundstücke obliegt ebenfalls den politischen Gre-
mien der Stadt Bonn
2.3 Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume
• Im Zuge der Beteiligungsschritte im Bebauungsplanverfahren können Anregungen
zur Planung in das Verfahren eingebracht werden.
• Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume gibt es im Zuge des Freiraumwettbe-
werbes. Hier können Anregungen bezogen auf die Freiraumgestaltung an die Wett-
bewerbsteilnehmer für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe eingebracht wer-
den.
• Im Zuge der Grundstücksvergabe kann die Öffentlichkeit Hinweise zu konkret nach-
gefragten gewerblichen Nutzungen in der Erdgeschosszone des neuen Quartiers
einbringen.
2.4 Konfliktlagen
• Welche Vorgeschichte gibt es zu dem Prozess?
Eine Bürgerbeteiligung zum gesamten Verfahren hat bislang nicht stattgefunden.
Die Nutzungsverteilung ist Ergebnis einer verwaltungsseitigen Abstimmung ge-
meinsam mit dem Land NRW.
• Gibt es im Vorfeld bereits Konflikte zwischen Interessensgruppe? Bezüglich der
zukünftigen Abstandsflächen und des Einflusses der geplanten Bebauung auf die
Nachbargrundstücke gab es Kontakt mit einem Nachbareigentümer. Darüber hin-
aus sind aufgrund der Lage der Liegenschaft an Autobahnabfahrt, Bahnstrecke und
Bundesstraße keine weiteren Konflikte zu erwarten.
2.5 Ergebnissicherung
• Was geschieht mit den Ergebnissen der Beteiligung?
o Die Anregungen im Bebauungsplanverfahren werden im Zuge der Abwä-
gung der planungsrelevanten Belange auf Ihre Berücksichtigung hin ge-
prüft.
o Die Anregungen zur Freiraumgestaltung werden gesammelt und den teil-
nehmenden Landschaftsplanern im Wettbewerbsverfahren zur Kenntnis
gegeben.
o Die Anregungen zu zukünftigen Nutzungen in der Erdgeschosszone der ge-
planten Neubauten werden in das Vergabeverfahren eingebracht und den
bewerbenden Investoren zur Kenntnis gegeben.
o Die Ergebnisse aus der Beteiligung werden den Beteiligungsgremien in
Form einer Mitteilungsvorlage zur Kenntnis gegeben.Seite 3 von 7
3
o Zudem werden die Ergebnisse der Beteiligung in geeigneter Form auf
Bonn-macht-mit.de veröffentlicht.
3. Festlegung Projektbeauftragter
• Ansprechpartner*in für die Einwohner*innen ist bezüglich inhaltlicher Rückfragen
der Abteilungsleiter Liegenschaften Herr Abulzahab, Amt 03.
4. Auswahl und Ansprache der zu Beteiligenden und konkreten Zielgruppen
• Aufgrund der hohen Anzahl an geplanten Wohneinheiten, sowie der geplanten Nut-
zung als kommunaler Verwaltungsstandort hat das Vorhaben eine stadtweite Be-
deutung. Daher soll neben der angrenzenden Nachbarschaft auch die Stadtgesell-
schaft informiert und beteiligt werden. Kinder und Jugendliche werden zielgruppen-
gerecht zur Freiraumgestaltung und im Bebauungsplanverfahren angesprochen.
• Es ist keine direkte Auswahl und Ansprache von Einwohnenden geplant. Vielmehr
sollen Interessierte über eine breite Information der Öffentlichkeit über die Informa-
tions- und Beteiligungsangebote angesprochen werden.
o Printmedien, Social Media, Pressemeldung, Bonn-macht-mit.de
• Der Prozess soll für unterschiedliche Zielgruppen niederschwellig und barrierearm
gestaltet werden. Das heißt, z.B. Kinder und Jugendliche werden zielgruppenge-
recht angesprochen. Die Informationen werden in möglichst bürgerfreundlicher
Sprache verfasst und die Präsenzveranstaltungen an barrierefrei zugänglichen Or-
ten veranstaltet.
5. Kinder- und Jugendbeteiligung
Im Rahmen des Freiraumwettbewerbs ist eine Kinder- und Jugendbeteiligung vorgesehen.
Neben der aktiven Beteiligung werden die Kinder und Jugendlichen auch umfassend über
das Bebauungsplanverfahren informiert.
Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren werden herzlich zur Teilnahme an der oben genann-
ten Präsenzveranstaltung eingeladen und persönlich angesprochen. Darüber hinaus ist
geplant, das nahegelegene Friedrich-Ebert-Gymnasium zu besuchen, um gezielt Anregun-
gen und Ideen von Schülerinnen und Schülern ab der neunten Klasse zum Freiraumwett-
bewerb einzuholen.
6. Prozessplanung und -umsetzung
6.1 Beteiligungsprozess
Die Ideenfindung ist mit dem vorliegenden Städtebaulichen Konzept und den ver-
traglichen Regelungen zur Grundstücksnutzung weitgehend abgeschlossen.
Die Konkretisierung erfolgt im Zuge des Bebauungsplanverfahrens und der
Vergabe der Baufelder.
Die Umsetzung ist nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes und Vergabe
der Baufelder geplant.
Die Beteiligung und Information werden im Zuge der Konkretisierung erfolgen.
• Meilensteine im Prozess sind:
o Beschluss des Beteiligungskonzepts durch die zuständigen politischen Gre-
mien
o Beteiligung zur Freiraumplanung
▪ Festlegung der Fragestellungen zum FreiraumSeite 4 von 7
4
▪ Bekanntmachung und Durchführung der Online-Beteiligung zum Frei-
raum
▪ Übergabe der Ergebnisse an die Wettbewerbsteilnehmer*innen
o Formelle Beteiligung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
▪ Beschluss über die Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei-
ligung
▪ Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
▪ Auswertung und Berücksichtigung im Verfahren
▪ Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanes
▪ Durchführung der Offenlage
▪ Auswertung und Berücksichtigung im Verfahren
o Beteiligung zur Grundstücksvergabe
▪ Erstellen der Fragestellungen zu Nutzungen der Erdgeschosszonen
▪ Durchführung der Online-Beteiligung
▪ Einbringen der Ergebnisse in das Vergabeverfahren
6.2 Beteiligungsmethoden
• Geplant ist eine Beteiligungsveranstaltung am Standort bei der die vorhandenen
Pläne vorgestellt werden. Zur Visualisierung des Geländes kann das digitale BIM-
Modell (Building Information Management) vorgestellt werden. Erste Anregungen
und Ideen aus der Bürgerschaft können aufgegriffen werden.
• Parallel findet eine Onlinebeteiligung statt. Das Ergebnis des Freiraumwettbewer-
bes wird öffentlich ausgestellt werden.
• Konflikte aufgrund gegensätzlicher oder nicht umzusetzender Beteiligungsergeb-
nisse werden im Zuge der Abwägung im Bebauungsplanverfahren behandelt.
6.3 Transparenz
• Der Beirat „Neues Quartier Bundesviertel“ sowie die zuständigen politischen Gre-
mien werden über die Beteiligungsergebnisse transparent informiert.
• Die Kommunikation speziell mit der Öffentlichkeit erfolgt teilweise zielgruppenspe-
zifisch und darüber hinaus über www.bonn-macht-mit.de, Pressemitteilungen, In-
ternetseiten und Informationsbriefe (im Bebauungsplanverfahren).
6.4 Zuständigkeiten
• Vorklärung von Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Rollen – Wie ist der Pro-
zess der Bürgerbeteiligung in das kommunale Geschehen eingebettet?
o Das Stadtplanungsamt ist verantwortlich für die Beteiligung zum Freiraum und
im Bebauungsplanverfahren.
o Das Amt für Wirtschaftsförderung ist verantwortlich für die Beteiligung im Zuge
des Vergabeverfahrens
o Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung ist in die Planung und Durchführung der Be-
teiligungen und bezüglich der Kinder- und Jugendbeteiligung beratend einge-
bunden. Von dort wird auch die technische Umsetzung der Online-Beteiligung
über www.bonn-macht-mit.de koordiniert.
o Der Beirat Bürgerbeteiligung, der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung und der
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger werden kontinuierlich
über den Prozess informiert.Seite 5 von 7
5
7. Umgang mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses
• Wie werden die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses in den politischen Entschei-
dungsprozess eingespeist?
o Die Ergebnisse der Beteiligung zum Freiraum werden auch den politischen
Vertretern im Preisgericht zur Kenntnis gegeben (Rückfragenkolloquium
und Preisrichtervorbesprechung) und werden Anlage zur Beschlussvorlage
über das Wettbewerbsergebnis
o Die Anregungen im Bebauungsplanverfahren werden wie üblich dokumen-
tiert und den politischen Gremien mit einer Abwägung der Belange vorge-
legt.
o Die Anregungen im Vergabeverfahren werden dem Beirat „Neues Quartier
Bundesviertel“ zur Kenntnis gegeben.
• Wie werden die Ergebnisse des Entscheidungsprozesses an die beteiligten Ein-
wohner*innen und an die Öffentlichkeit kommuniziert?
o Die Ergebnisse der Freiraumbeteiligung können während der Ausstellung
der Wettbewerbsergebnisse wahrgenommen werden.
o Die Ergebnisse der Beteiligung im Bebauungsplanverfahren sind den öf-
fentlichen Beschlussvorlagen zu entnehmen.
o Die Ergebnisse der Beteiligung im Vergabeverfahren werden im Zuge der
Information über die konkreten Bauprojekte der einzelnen Baufelder kom-
muniziert.
o Die Ergebnisse stehen den Bürger*innen auf Bonn-macht-mit zur Verfü-
gung
8. Dokumentation, Auswertung und Reflexion
• Wie soll eine prozessbegleitende Dokumentation und Auswertung gestaltet wer-
den?
o Siehe Umgang mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses. Eine Doku-
mentation darüber hinaus ist nicht vorgesehen. Die Online-Beteiligungen be-
dürfen keiner zusätzlichen Dokumentation. Bei Veranstaltungen wird ein Proto-
koll geführt.
o Bei vorort-Veranstaltungen werden Feedbackbögen verteilt und anschließend
ausgewertet. Die Vordrucke liefert die Stabsstelle Bürgerbeteiligung. Die Aus-
wertung erfolgt im Fachamt.
• Welche Auswertungskriterien und Indikatoren werden zugrunde gelegt? Die Krite-
rien und Indikatoren orientieren sich an den jeweiligen Themenschwerpunkten. Sie
sollten vorab festlegt werden.
o Aufgrund des schwer abzuschätzenden Interesses an der Entwicklung werden
keine Indikatoren bezüglich der Anzahl der Beteiligten definiert.
• Wie kann eine Reflexion ausgestaltet werden? Wie kann sichergestellt werden,
dass ein Lernen aus den im Prozess gewonnenen Erfahrungen stattfinden kann?
o Reflexion erfolgt im Zuge der Evaluierung des Gesamtprozesses
9. Zeitrahmen und Finanzierung
9.1 Zeitrahmen
• Die Beteiligung zum Freiraumwettbewerb ist gemeinsam mit dem Start der Beteili-
gung zum Bebauungsplanverfahren in Q 4 2024 vorgesehenSeite 6 von 7
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• Im 4. Quartal 2024 ist neben der Präsenzveranstaltung auch die Onlinebeteiligung
und die Kinder- und Jugendbeteiligung geplant.
• Die Beteiligung zu den Nutzungen im Vergabeverfahren kann noch nicht konkret
terminiert werden.
9.2 Finanzierung
• Was kostet die geplante Beteiligung? Die Kosten können noch nicht beziffert wer-
den, sind aber aufgrund des Schwerpunktes Online-Beteiligung geringfügig.
• Wie wird die Beteiligung finanziert? Aus den Haushaltsmitteln für das Gesamtpro-
jekt wird die Beteiligung finanziert.
Amt für Wirtschaftsförderung
Abteilung Liegenschaften
Stand: 15.08.2024Seite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 08:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de