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241427-01 · Stellungnahme der Verwaltung

Empfehlung des Klimaschutzbeirates zur Kommunalen Wärmeplanung (Oktober 2024)

Nummer
241427-01
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.10.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 11.12.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241427 Kommunale Wärmeplanung - Zielszenarien 2045/2035 - Wärmeversorgungsgebiete und geeignete Wärmeversorgungsarten

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241427-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Empfehlung des Klimaschutzbeirates zur
Kommunalen Wärmeplanung (Oktober 2024)
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
31.10.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
05.11.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Klimaschutzbeirat der Stadt Bonn hat per Umlaufverfahren am 09. Oktober
2024 eine Empfehlung zur kommunalen Wärmeplanung verabschiedet, die
dem Ausschuss hier zur Kenntnis als externes Dokument angehängt ist.
Ebenso angehängt ist die Dokumentation des Umlaufverfahrens.
Weitere Information zum Klimaschutzbeirat sind auf
www.bonn.de/klimaschutzbeirat abrufbar.
Anlage/n
1 20241009_KSB_Empfehlung_Waermeplanung_final (öffentlich)
2 20241009_KSB_Dokumentation_Umlaufverfahren_Waermeplanung
(öffentlich)Seite 1 von 4
Seite 1 von 2
Empfehlungen des Klimaschutzbeirates Bonn zur kommunalen
Wärmeplanung
(verabschiedet per Umlaufverfahren am 09.10.2024, die Abstimmung erfolgte ziffernweise)
Allgemeines1
Die Stadt Bonn hat sich parteiübergreifend zum Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu
werden. Dies stellt vor dem Hintergrund der fortschreitenden Klimakrise – der Sommer 2024
wurde kürzlich vom europäischen Erdbeobachtungsdienst Copernicus zum heißesten
Sommer seit Beginn der modernen Wetteraufzeichnungen erklärt2 – ein ebenso
ambitioniertes wie notwendiges Ziel dar. Die Maßnahmen im dafür ausgearbeiteten
Klimaplan 2035 umfassen unter anderem den erheblichen Ausbau der netzgebundenen
Wärmeversorgung (Nah- und Fernwärme). Um möglichst viele gesellschaftliche Akteure zu
inkludieren, wurden vom Klimaschutzbeirat folgende Empfehlungen erarbeitet:
1 Die Stadtwerke als Marktakteur
a. Die Stadtwerke und potentielle weitere Versorger müssen angemessene und faire
Preise für die über die Wärmenetze gelieferte Wärme zur Akzeptanz bei den
KundInnen anbieten. Der KSB empfiehlt daher eine Preisgestaltung, die den
Anschluss an ein Fernwärmenetz im Marktumfeld für KundInnen wirtschaftlich
attraktiv erscheinen lässt.3
b. Ein Anschluss- und Benutzungszwang (AuBZ) ist keine sinnvolle Alternative. Es
gilt stattdessen, ein konkurrenzfähiges Produkt zur Verfügung zu stellen, das
durch seine Vorteile die KundInnen überzeugt. Wenn die kommunale Satzung
einen AuBZ vorsehen sollte, empfiehlt der KSB entsprechende
Ausnahmeregelungen für Immobilien vorzusehen, die die gesetzlichen
Anforderungen erfüllen (65% Erneuerbare Energien z.B. durch Nutzung von
Wärmepumpe).4
c. Eine transparente und nachvollziehbare Preisgestaltung ist für die Akzeptanz
wesentlich. Anhand einfach zu lesender Preisgleitklauseln sollten mögliche
Anpassungen von Grund- und Arbeitspreis leicht nachzuvollziehen sein.5
d. Der KSB fordert die Möglichkeit, die Anschlussleistung nach tatsächlicher Heizlast
des Gebäudes (z.B. nach Sanierungen) anzupassen.6
2 Wasserstoff als Energieträger
a. Eine Einspeisung von Wasserstoff (unabhängig von seiner Herstellungsform) in
das vorhandene Erdgasnetz (Verteilnetz für die dezentrale Raumwärme-
1 Beschlossen bei zwei Gegenstimmen (Hohmann (IHK Bonn/Rhein-Sieg), Johnen (Dehoga)
2 https://climate.copernicus.eu/copernicus-summer-2024-hottest-record-globally-and-europe
3 Beschlossen bei einer Gegenstimme (Burck Germanwatch))
4 Beschlossen bei drei Gegenstimmen (Hohmann (IHK Bonn/Rhein-Sieg), Johnen (Dehoga), Reichenbach (fridays
for future))
5 Einstimmig beschlossen
6 Einstimmig beschlossenSeite 2 von 4
Seite 2 von 2
versorgung einzelner Haushalte) lehnt der KSB derzeit aus Kosten-, Effizienz-
und Umweltgründen ab. 7
b. Die Nutzung von grünem, CO2-neutral produziertem Wasserstoff erscheint
ausschließlich für Großabnehmer sinnvoll (z.B. Heizkraftwerke, energieintensive
Verbraucher).8
3 Umgang mit Stakeholdern
a. Die Wärmeplanung und deren Fortschreibung sollten unter Einbindung aller
Stakeholder stattfinden. Die etablierte Arbeitsteilung zwischen Versorgern und
Handwerk wird weiter gewährleistet und eine Intensivierung der Zusammenarbeit
mit Wirtschaft, Handwerk und Dienstleistern wird angestrebt.9
b. Unabdingbar ist eine umfassende Kommunikationsstrategie mit einer optimierten
Baustellenkoordination.10
c. Der KSB wünscht sich eine bürokratiearme Vergabepraxis zur Stärkung der
lokalen/regionalen Wirtschaft und des Handwerks und Senkung der Risiken und
Abhängigkeiten, die mit Monopolstrukturen einhergehen.11
d. Bei Ausschreibungen sollte die Stadt Bonn vorrangig und explizit die Nutzung von
Recycling-Baustoffen (Straßenbau) ermöglichen und fordern.12
7 Einstimmig beschlossen
8 Einstimmig beschlossen
9 Einstimmig beschlossen
10 Einstimmig beschlossen
11 Einstimmig beschlossen
12 Beschlossen bei zwei Gegenstimmen (Hohmann (IHK Bonn/Rhein-Sieg), Johnen (Dehoga))Seite 3 von 4
Seite 1 von 1
Empfehlung des Klimaschutzbeirats zur kommunalen Wärmeplanung –
Dokumentation des Umlaufverfahrens
In der Sitzung vom 19. September 2024 hatte der Klimaschutzbeirat den von einer AG des
Beirates erstellten Entwurf für ein Empfehlungspapier zur kommunalen Wärmeplanung
bereits diskutiert und einige Änderungen vorgenommen. Ein Beschluss erfolgte nicht, da der
Beirat in dieser Sitzung nicht beschlussfähig war.
Die Abstimmung zum Empfehlungspapier erfolgte auf dem Wege des Umlaufverfahrens im
Abstimmungszeitraum 25.09.2024 bis 09.10.2024. Das Papier wurde ziffernweise
abgestimmt. An der Abstimmung beteiligten sich 12 der 18 Beiratsmitglieder. Wo gewünscht,
sind Gegenstimmen im Empfehlungspapier namentlich kenntlich gemacht.
Das Empfehlungspapier wurde in allen Ziffern mehrheitlich angenommen. Die
Abstimmungsergebnisse im Einzelnen:
Ein Mitglied wünschte zur Abstimmung eine kurze Begründung zu Protokoll zu geben:
Frau Hohmann (IHK Bonn/Rhein-Sieg):
 Ziffer „Allgemeines“: Ablehnung; Begründung: „Die IHK Bonn/Rhein-Sieg begrüßt
grundsätzlich das Ziel der Stadt Bonn, klimaneutral werden zu wollen. Allerdings
müssen bei der Transformation einer ganzen Stadt die finanziellen Ressourcen der
Kommune und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft im Blick behalten werden.
Das Ziel der Stadt Bonn bis 2035 klimaneutral zu werden sehen wir deshalb kritisch.“
 Ziffer 1b: Ablehnung; Begründung: „Aus der Sicht der IHK Bonn/Rhein-Sieg ist es
derzeit nicht absehbar, ob ein Anschluss- und Benutzungszwang zukünftig eine
sinnvolle Alternative sein kann, um ein wirtschaftlich attraktives Angebot zu bieten.
Die IHK stimmt gegen eine pauschale Ablehnung eines Anschluss- und
Benutzungszwangs.“
Das verabschiedete Empfehlungspapier wird zusammen mit der Verfahrensdokumentation in
den nächstmöglichen Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda eingebracht.
15.10.2024 / i.A. Marion Wilde (OB-23)Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 03:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de