241426 · Beschlussvorlage
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6523-2 „Arminiusstraße“ , Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn Castell zwischen Arminiusstraße, der Wohnbebauung am Gallierweg und der Bebauungsplangrenze des Bebauungsplans Nr. 7724-90
Kerndaten
- Nummer
- 241426
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 241426 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6523-2 „Arminiusstraße“ , Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn Castell zwischen Arminiusstraße, der Wohnbebauung am Gallierweg und der Bebauungsplangrenze des Bebauungsplans Nr. 7724-90 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.11.2024 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6523-2 im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Castell, zwischen Arminiusstraße, der Wohnbebauung am Gallierweg 11-27 und Gallierweg 3 und einer Parallelen von 50 m nördlich der Arminiusstraße ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie auf der städtischen Internetseite unter www.bonn-macht-mit.de. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Informations- und Beteiligungsveranstaltung durchzuführen. Begründung Zu 1.) Im Rahmen der Wohnraumfürsorge des Bundes plant die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Erneuerung der von ihr verwalteten und im Eigentum befindlichen Siedlung an der Arminiusstraße zu einem nachhaltigen, autofreienSeite 1 von 27 Seite 2 und zukunftsorientierten Wohnquartier. Für das gesamte Gebiet wurde ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt (DS-Nr. 211322). Auf Basis des Gewinnerentwurfes wurde ein Masterplan erstellt (DS-Nr. 221477), auf dessen Grundlage die Neubebauung des gesamten Areals der BImA erfolgen soll. Neben Wohnungen ist in dem Gebiet auch eine neue Kindertagesstätte vorgesehen. Die Maßnahmen im südlichen Bereich des Masterplans können auf Basis des bestehenden Planungsrechts umgesetzt werden. Im nördlichen Bereich widerspricht der vorhandene Bebauungsplan jedoch den Neubauplänen des Masterplans, der dort im Rahmen der Innenentwicklung weitere Bauten vorsieht. Es ist daher notwendig für den nördlichen Teil der Siedlung das Planungsrecht durch Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6523-2 zu ändern (DS-Nr. 211358). Die Planung wurde nun soweit konkretisiert, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden kann. Zu 2.) Neben dem gesetzlich erforderlichen Aushang im Stadthaus und der Beteiligung über das Internet soll durch eine Informations- und Beteiligungsveranstaltung in Präsenz den interessierten Personen Gelegenheit gegeben werden, sich in die Planung einzubringen.Seite 2 von 27 Seite 3 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 1. Lage des Plangebietes Das ca. 0,9 ha große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn- Castell. Es lässt sich im Wesentlichen wie folgt abgrenzen: · im Nordwesten durch die Arminiusstraße · im Nordosten durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung Gallierweg 11-27 und Gallierweg 3. · im Südosten durch eine Parallele von ca. 50 m nördlich der Arminiusstraße · im Südwesten durch die Arminiusstraße. 2. Bestandssituation Im Westen des Plangebietes befinden sich derzeit noch die bundeseigenen Wohngebäude Arminiusstr. 49-59, die von der Arminiusstraße erschlossen werden. Diese Gebäude werden voraussichtlich bis Ende 2024 abgerissen. Die Bestandssituation im Zentrum des Plangebietes ist im Wesentlichen durch eine Stellplatzfläche geprägt. Die übrige Fläche ist durch Baumbestand, Rasenflächen, Gehölzbestände und Heckenstrukturen gekennzeichnet. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Arminiusstraße. Durch die unmittelbare Nähe zur Autobahn A 565 verfügt das Plangebiet über eine sehr gute Verkehrsanbindung in Richtung Norden, z.B. in Richtung Köln über die Autobahnen A 555 und A 59 sowie in Richtung Süden über die Autobahn A 565. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erfolgt insbesondere über die Haltestellen entlang der Römerstraße im Osten des Plangebietes sowie entlang der Graurheindorfer Straße im Westen des Plangebietes. Die Haltestelle „Pädagogische Fakultät“ befindet sich ca. 90 m östlich des Plangebietes und ist fußläufig erreichbar. Hier verkehren die Buslinien 600 (Graurheindorf - Bonn Hbf. - Ippendorf; 20-Minuten-Takt), 601 (Tannenbusch - Bonn Hbf. - Uniklinikum; 20-Minuten-Takt) und die Nachtbuslinie N1. Westlich des Plangebietes befindet sich in ca. 180 m Entfernung die Haltestelle „Innenministerium“, die zwar fußläufig erreichbar ist, deren Fußweg jedoch über das Gelände der BImA führt. Von dort ist der Bonner Hauptbahnhof mit den Stadtbahnlinien 61 (Dottendorf - Bonn Hbf - Auerberg; 10-Minuten-Takt) und 65 (Ramersdorf - Auerberg, Schülerverkehr) in ca. 15 Minuten zu erreichen. 3. Planungsanlass Vor dem Hintergrund des Wohnungsmangels in der Bundesstadt Bonn bietet das Plangebiet eine Potenzialfläche für eine Wohnbebauung. Die BImA beabsichtigt daher, die Fläche zu einem nachhaltigen, autofreien und zukunftsorientierten Wohnquartier zu entwickeln. Neben der Wohnnutzung ist eine mindestens dreigruppige Kindertagesstätte geplant. Für ein größeres Areal zwischen Gallierweg und Arminiusstraße wurde im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung ein städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt. Gegenstand des Wettbewerbs war die Entwicklung einer städtebaulichen und freiraumplanerischen Nutzungsperspektive als Gesamtkonzept. Dabei sollte sowohl die SchaffungSeite 3 von 27 Seite 4 von Wohnraum als auch die Etablierung der sozialen Infrastruktur in Form einer Kindertagesstätte berücksichtigt werden. Das Wettbewerbsverfahren wurde von der BImA ausgelobt und in Zusammenarbeit mit der Bundesstadt Bonn durchgeführt. Aus dem Wettbewerb ging das Büro hartlockstädtebau aus Essen als Sieger hervor. Auf der Grundlage des Siegerentwurfes hat das Büro anschließend einen Masterplan erarbeitet, der nun die Grundlage für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bildet. Ergänzend soll auch der o.g. Bereich der Bestandsgebäude an der Arminiusstraße mit den Hausnummern 49-59 in die Neuplanung einbezogen werden. Der Masterplan wurde den politischen Gremien zur Kenntnis gegeben. Er wurde für das Bebauungsplanverfahren im Hinblick auf die sich aus den Gutachten ergebenden weiteren Anforderungen überarbeitet. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des nördlichen Teilbereichs des Masterplans zu schaffen, ist die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach den Vorgaben des § 13a BauGB im Sinne der Innenentwicklung unter Schonung der Freiflächen am Siedlungsrand erforderlich. Der im Masterplan dargestellte südliche Teil des Vorhabens wird auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechts umgesetzt. 4. Planungsrechtliche Situation Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein-Sieg ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Die Ziele der Raumordnung sind somit eingehalten. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet überwiegend als Wohnbaufläche dar. Im Nordosten des Plangebietes ist eine Teilfläche als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ dargestellt. Der FNP ist daher im Wege der Berichtigung an die neuen Planungsziele anzupassen. Für den nördlichen Teilbereich des Bebauungsplanes gilt derzeit der Bebauungsplan Nr. 7724-6. Der Bebauungsplan setzt im westlichen Teilbereich ein Allgemeines Wohngebiet sowie eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,9 in geschlossener Bauweise fest. Zulässig sind drei Vollgeschosse. Die festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche orientiert sich eng am vorhandenen Gebäudebestand Arminiusstraße 49 - 59 und lässt kaum Spielraum für bauliche Ergänzungen. Im Nordosten ist ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ festgesetzt. Für diesen Bereich setzt der Bebauungsplan eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 1,0 und maximal drei Vollgeschosse in offener Bauweise fest. Mittels Baugrenzen wird eine größere überbaubare Grundstücksfläche definiert, die Gestaltungsspielraum für die Anordnung eines Baukörpers bietet. Südlich dieser Fläche wird eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ festgesetzt. Für die südlich angrenzende Fläche, die im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes ebenfalls überplant wurde, jedoch nicht Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist, besteht der rechtskräftigeSeite 4 von 27 Seite 5 Bebauungsplan Nr. 7724-90. Der Bebauungsplan, dessen Geltungsbereich eine größere Fläche zwischen der Autobahn im Norden, der Römerstraße im Osten, dem Augustusring im Süden und der Graurheindorfer Straße im Westen umfasst, setzt für den von dem Wettbewerb betroffenen Bereich ebenfalls ein Allgemeines Wohngebiet fest. In offener Bauweise sind maximal drei Vollgeschosse zulässig. Die GRZ ist mit 0,3 und die GFZ mit 0,9 festgesetzt. Die überbaubare Grundstücksfläche, die durch Baugrenzen festgesetzt ist, erstreckt sich über einen Großteil des Baugrundstücks und eröffnet gestalterische Freiheiten bei der Anordnung möglicher Baukörper. Da die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7724-6 der Realisierung des Vorhabens entgegenstehen, ist für den nördlichen Teilbereich des Bebauungsplanes die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Der Rat der Stadt Bonn hat beschlossen (DS-Nr. 1613742EB5 und 1811574EB5), dass für die Schaffung von gefördertem Wohnraum das Bonner Baulandmodell zur Anwendung kommt, sofern für die Realisierung des Vorhabens ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert werden muss und mehr als 2.100 m² Bruttogeschossfläche (BGF) Wohnen oder mehr als 20 Wohneinheiten entstehen. Im vorliegenden Fall kommt das Bonner Baulandmodell nur im nördlichen Teil des Masterplangebietes zur Anwendung, da hier neues Planungsrecht geschaffen wird. Hier plant die BImA den Bau von ca. 86 Wohneinheiten. Bei der Umsetzung des Baulandmodells sind jedoch die besonderen Bedingungen zu berücksichtigen, die sich aus dem Status der BImA als bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ergeben. Da sie keine Fördermittel in Anspruch nimmt, wird das Bonner Baulandmodell daher nur analog angewendet. Abweichungen werden hinsichtlich des Belegungsrechts und des Wohnungsmixes vorgenommen. Die Belegung der Wohnungen soll durch die BImA erfolgen und der Wohnungsmix wird entsprechend diesem Bedarf geplant (Wohnungsfürsorge des Bundes). Bedingung für die Anmietung ist, dass es sich um wohnberechtigte Personen handelt und vorrangig Bonner Haushalte Berücksichtigung finden. Die Wohnungsgrößen werden bei allen Wohnungen den Vorgaben der Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW entsprechen. 50 % der Wohnungen werden nach den Förderbedingungen ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln geplant. Insgesamt verfolgt die BImA das Ziel, alle Wohnungen im preisgünstigen Segment zu errichten und damit sozial verträglichen Wohnraum zu schaffen. Darüber hinaus wird die BImA eine mindestens dreigruppige Kindertagesstätte errichten. Damit wird ein Beitrag zu den durch das Vorhaben ausgelösten Kosten der sozialen Infrastruktur geleistet. 5. Planungsablauf / Verfahrensart Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 28.10.2021 nach Vorberatung im Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen am 07.10.2021, in der Bezirksvertretung Bonn am 05.10.2021 sowie im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Lokale Agenda am 23.09.2021 den Zielbeschluss für eine Bebauung mit Wohngebäuden und einer Kindertagesstätte im BereichSeite 5 von 27 Seite 6 Arminiusstraße / Gallierweg gefasst (Drucksache: 211358). Als Vorgabe wurde formuliert, dass die Gebäude mindestens im KfW 40 Standard zu errichten sind. Darüber hinaus ist bei der Planung der Gebäude, der Tiefgarage und der Baustellenzufahrt ein größtmöglicher Erhalt des Baumbestandes vorzusehen. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in gleicher Sitzung beschlossen, dass eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt wird. Anschließend wird die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut am Entwurf des Bebauungsplanes beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Der Rat der Bundesstadt Bonn entscheidet abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen und beschließt anschließend den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Satzung. Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach den Vorgaben des genannten Paragraphen dient der Schonung von Freiflächen am Siedlungsrand im Sinne der Innenentwicklung. Die Anwendungsvoraussetzungen für ein Verfahren nach § 13a BauGB sind gegeben, da aufgrund der geplanten GRZ weniger als 2 ha zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO realisiert werden, keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, keine Natura 2000- Gebiete betroffen sind und sich keine Störfallbetriebe im Einwirkungsbereich des Vorhabens befinden. 6. Städtebauliches Konzept Das städtebauliche Konzept umfasst neben dem Plangebiet (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7724-6) auch den südlichen Teilbereich des Areals (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7724-90) und wird daher im Folgenden zusammenhängend beschrieben: Die Planung des Masterplans für den südlichen Teilbereich soll in einem 1. Bauabschnitt mit dem bestehenden Planungsrecht (Bebauungsplan Nr. 7724- 90) umgesetzt werden. In diesem Bereich sind vier Wohngebäude mit ca. 62 Wohnungen sowie ein integrierter Mobilityhub vorgesehen. Ein Mobilityhub beschreibt in diesem Projekt ein Quartiersparkhaus, das zur zentralen Unterbringung des ruhenden Kfz-Verkehrs und auch von Fahrrädern vorgesehen ist. Zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs sind dort auch alternative Mobilitätsformen wie Car- und Bikesharing sowie E- Ladesäulen angeordnet. Die Wohngebäude werden mit drei Vollgeschossen und jeweils einem Staffelgeschoss realisiert. Damit wird die im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7724-90 festgesetzte Grund- und Geschossflächenzahl im Sinne der Nachverdichtung und des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden voll ausgenutzt. In einem 2. Bauabschnitt, der den nördlichen Teilbereich und damit das in dieser Begründung beschriebene Plangebiet umfasst, ist die Errichtung von fünf Wohngebäuden vorgesehen. Dabei sollen vier Mehrfamilienhäuser mit drei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss und ein Mehrfamilienhaus mit vier Vollgeschossen plus Staffelgeschoss errichtet werden. Insgesamt sollen ca. 86 Wohnungen entstehen. Des Weiteren ist hier die Realisierung einerSeite 6 von 27 Seite 7 Kindertagesstätte vorgesehen, die rückwärtig an das viergeschossige Wohngebäude angrenzt. Die Kindertagesstätte, die sich über zwei Vollgeschosse erstrecken wird, ist mit drei Gruppen für ca. 60 Kinder und einer entsprechenden Außenspielfläche von ca. 900 m² geplant. Sie erhält einen separaten Eingang. Unter diesem kombinierten Gebäude mit Wohnnutzung und Kindertagesstätte im Norden des Plangebietes soll eine Tiefgarage errichtet werden. Die Eingänge zu den Wohngebäuden werden alle ebenerdig und damit barrierefrei errichtet. Die Erschließungskerne orientieren sich zum öffentlichen Raum, z.B. zur Arminiusstraße und zur inneren Wegeverbindung des Plangebietes. Pro Vollgeschoss sollen durchschnittlich fünf Wohnungen entstehen. Die Dächer der Wohngebäude werden anteilig begrünt und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet. Das Freiraumkonzept wurde vom Büro wbp Landschaftsarchitekten aus Bochum erarbeitet und wird im Rahmen der Objektplanung weiter differenziert. Die Freiräume werden durch ein autofreies Wegenetz gegliedert, das die einzelnen Gebäude untereinander und mit der angrenzenden Umgebung verbindet. Das Plangebiet und der südlich angrenzende Bereich zeichnen sich durch eine von Norden nach Süden verlaufende Verbindungsachse aus, die im südlichen Teilbereich in einem Quartiersplatz endet. Der Quartiersplatz soll als Treffpunkt mit nachbarschaftlichen Angeboten gestaltet werden. Im Rahmen des Freiraumkonzeptes werden die Grünflächen in private und halböffentliche Bereiche gegliedert. Da das gesamte Grundstück im Eigentum der BImA verbleibt, sind die Grünflächen keine öffentlichen Flächen. Die Flächen werden jedoch als halböffentlich deklariert, da sie nicht eingezäunt und somit für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Die privaten Flächen sind den Wohngebäuden zugeordnet und können als Terrassen und gemeinschaftliche Wohngärten genutzt werden. Der Außenbereich der Kindertagesstätte ist ebenfalls den privaten Flächen zugeordnet. Die halböffentlichen Grünflächen übernehmen neben ihrer Verbindungs- und Aufenthaltsfunktion gleichzeitig die Funktion der Regenwasserbewirtschaftung mit Retentionsmulden, in denen das Niederschlagswasser auch verdunsten kann. Die Spiel- und Bewegungsflächen sollen inklusiv und für alle Altersgruppen angelegt und naturnah gestaltet werden. Aus Gründen der Erschließung und Zugänglichkeit der neuen Kanaltrasse wird im nördlichen Teilbereich von der Arminiusstraße aus eine öffentliche Verkehrsfläche in das Plangebiet eingeführt. Unter dieser Verkehrsfläche wird eine Kanaltrasse hergestellt, die das im Plangebiet befindliche Gebäude mit dem vorhandenen Kanal in der Arminiusstraße verbindet. Der vorhandene Baumbestand wird weitestgehend in die Freiflächengestaltung integriert. Punktuell werden neue, klimaresistente und schattenspendende Bäume vorgesehen. Bereits in der Rahmenplanung wurde darauf geachtet, einen Großteil des Baumbestandes zu erhalten. Um eine hohe Aufenthaltsqualität im Plangebiet zu gewährleisten, werden die notwendigen Stellplätze grundsätzlich unterirdisch angeordnet. Die Tiefgarage, die unter dem Gebäude im Nordosten des Plangebietes angeordnet wird, soll von der Arminiusstraße aus über eine Rampe mit begrünter undSeite 7 von 27 Seite 8 lärmschützender Überdachung erschlossen werden. Lediglich die Besucherstellplätze der Kindertagesstätte sollen oberirdisch angeordnet werden und somit als Hol- und Bringzone fungieren. Darüber hinaus sind im gesamten Plangebiet oberirdische Fahrradboxen überwiegend vor den Hauseingängen vorgesehen, die somit dezentral im Plangebiet verteilt sind. Bereits zur Vorbereitung des städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs wurde eine Verkehrsuntersuchung [BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung: Verkehrsgutachten in Vorbereitung auf den städtebaulichen Qualifizierungswettbewerb an der Arminiusstraße in Bonn; Aachen, Oktober 2023] durchgeführt, die das durch das neue Wohnquartier zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen und die daraus resultierenden notwendigen Anpassungen im umliegenden Straßennetz untersuchte. Es wurde im Zuge der Weiterentwicklung des Masterplans aktualisiert. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass auch mit dem angenommenen zusätzlichen Verkehrsaufkommen an allen untersuchten Knotenpunkten - Römerstr. / Arminiusstr. (Nord) - Gallierweg / Arminiusstr. (Nord) - Römerstr. Arminiusstr. (Süd) - Gallierweg / Arminiusstr. (Süd) weiterhin eine sehr gute Verkehrsqualität besteht. Somit sind aus verkehrlicher Sicht keine Anpassungen an den Knotenpunkten erforderlich. Die Verkehrsuntersuchung wird dem weiteren Bebauungsplanverfahren zugrunde gelegt. Zur Stärkung des nichtmotorisierten Verkehrs und zur Reduzierung der nach der Stellplatzsatzung der Stadt Bonn erforderlichen Stellplätze wurde ein Mobilitätskonzept erarbeitet [BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung: Mobilitätskonzept Zum B-Plan Nr. 7724-6 und Nr. 7724-90 an der Arminiusstraße in Bonn, Aachen September 2023], das Handlungsmaßnahmen insbesondere zur Stärkung des Radverkehrs und des ÖPNV formuliert. Hierzu sollen im Wettbewerbsgebiet zwei Schwerpunktbereiche entwickelt werden: Im nördlichen Teil des Wettbewerbsgebietes, und damit im Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, liegt der Schwerpunkt im Bereich der Kindertagesstätte. Hier sollen neben einem Fahrradserviceangebot auch Parkflächen für die Besucher der Kita entstehen. Im südlichen Teil bildet ein Mobilityhub als Mobilitätsstation den Schwerpunktbereich. Dieser befindet sich im südöstlichen Bereich und beinhaltet sowohl Car- als auch Bikesharing (insbesondere Lastenräder), E- Ladeinfrastruktur und ein Radserviceangebot. 7. Technische Infrastruktur Das Schmutzwasser soll in die bestehende Kanalisation eingeleitet werden. Hiergegen bestehen aus netzhydraulischer Sicht grundsätzlich keine Bedenken. Eine Kanaltrasse, die das innenliegende Gebäude im nördlichen Teilbereich mit der bestehenden Kanalisation in der Arminiusstraße verbindet, wird neu errichtet.Seite 8 von 27 Seite 9 Für die Versorgung mit elektrischer Energie ist ein Standort für eine Trafostation im Bereich des B-Planes Nr. 7724- 90 vorgesehen. Die Wärmeversorgung des Gebietes erfolgt über das bestehende Fernwärmenetz der Stadtwerke Bonn. Hierzu werden je Bauabschnitt zwei Fernwärmezuführungen von Norden und Osten in das Plangebiet verlegt. Die Unterverteilung erfolgt in Form von Nahwärmenetzen je Bauabschnitt. 8. Umweltauswirkungen Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Das BauGB sieht vor, dass im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB sowie von der Durchführung der Eingriffsregelung und der Ermittlung des Ausgleichs abgesehen werden kann. Dennoch werden bis zur Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens weiter untersucht sowie Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ermittelt und in der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan dargestellt und bewertet. 8.1 Schutzgut Mensch Bereits im Rahmen des städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs wurde eine schalltechnische Untersuchung [Peutz Consult: Schalltechnische Untersuchung zum Verkehrs- und Gewerbelärm Arminiusstraße/ Hermannshof; Düsseldorf, November 2023] durchgeführt, die den einwirkenden Verkehrs- und Gewerbelärm im Bereich des städtebaulichen Konzeptes untersucht hat. Auch diese Untersuchung wurde im Zuge der Weiterentwicklung des Masterplans aktualisiert. Im Rahmen der Untersuchung wurden die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen ermittelt und beurteilt. Die DIN 18005 gibt für allgemeine Wohngebiete Orientierungswerte von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts vor. Für das Plangebiet zeigen die Berechnungen, dass in den Randbereichen der Baufelder mit Beurteilungspegeln aus Verkehrslärm von bis zu 59 dB(A) tags und 52 dB(A) nachts zu rechnen ist. Diese reduzieren sich innerhalb des Plangebietes auf bis zu 56 dB(A) tags sowie 50 dB(A) nachts. Insgesamt bedeutet dies eine Überschreitung der Orientierungswerte für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) im Randbereich des Plangebietes von bis zu 4 dB(A) tags und 7 dB(A) nachts. Im Gutachten wurden daher passive Schallschutzmaßnahmen aufgezeigt, die dem Schutz der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner dienen. Die entsprechenden Maßnahmen werden dann im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt. Hierzu wurden die maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109 ermittelt. Die höchsten berechneten maßgeblichen Außenlärmpegel an den Baugrenzen lagen bei 65 dB(A) tags und 67 dB(A) nachts. Dies stellt für innerstädtische Verhältnisse keine unüblichen Anforderungen dar. Weiterhin wurden die möglichen Auswirkungen der Planung auf den Verkehrslärm im Umfeld des Bebauungsplanes untersucht. Die höchste Erhöhung der Beurteilungspegel ergab sich an vier Immissionsorten mit einemSeite 9 von 27 Seite 10 Wert von 1,1 dB(A). Diese befinden sich entlang der Arminiusstraße mit den Hausnummern 4, 22 und 28 sowie im Gallierweg gegenüber der Hausnummer 41. An allen anderen Immissionsorten östlich entlang der Römerstraße beträgt die Erhöhung maximal 0,2 dB. Pegelerhöhungen von weniger als 1 bis 2 dB(A) gelten im Allgemeinen als nicht wahrnehmbar. Die als Schwelle für eine mögliche Gesundheitsgefährdung geltenden Werte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts werden auch im Prognosefall überall um mindestens 3 dB unterschritten. Hinsichtlich des einwirkenden Gewerbelärms von den umliegenden Parkplätzen kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete eingehalten werden. Eine Untersuchung nach TA Lärm der geplanten Tiefgaragenein- und -ausfahrt an der Arminiusstraße hat ergeben, dass es nachts zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte von bis zu 5 dB(A) kommen kann. An dieser Stelle sollten, wenn in den betroffenen Neubauten Schlafräume eingerichtet werden, die Fenster zur Tiefgaragenrampe im Nachtzeitraum möglichst nicht geöffnet werden müssen. Alternativ könnten Balkone vor den Fenstern oder Überdachungen der Tiefgaragentore zum Schallschutz in Betracht gezogen werden. Entsprechende Maßnahmen werden bis zur Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes konkretisiert und werden Eingang in die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes finden. 8.2 Stadtklima/ Klimaanpassung/Energieeffizienz Die Stadt Bonn beabsichtigt, bis 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zu einer klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und die Vulnerabilitäten gegenüber dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Ziele wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS190114) als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn vom Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden im weiteren Bebauungsplanverfahren Anforderungen und Maßnahmen zum Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarpflicht, nachhaltiges Bauen) und zur Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die zur Zielerreichung beitragen. Gemäß der Klimaanalyse weist das Plangebiet bei sommerlichen austauscharmen Hochdruckwetterlagen tagsüber in den bebauten Bereichen eine hohe Wärmebelastung auf. In den wenigen baumbestandenen und damit verschatteten Bereichen ist die Wärmebelastung geringer. Nachts tritt in den bebauten Bereichen eine mäßige nächtliche Überwärmung auf. In der bestehenden Bebauung tritt ein hoher Wärmeinseleffekt mit einer Temperaturabweichung von 5-6 K von der mittleren Freiflächentemperatur in Bonn auf. Um diesen Überwärmungseffekt zu reduzieren, ist zukünftig ein hoher Vegetationsanteil anzustreben. Dies soll durch eine möglichst flächensparende Ausdehnung der Tiefgaragen, durch den weitestgehenden Erhalt von erdgebundenen Flächen bzw. durch eine ausreichende Überdeckung der Tiefgaragen mit Erdreich durch entsprechende Geländemodellierungen sowie durch den weitestgehenden Erhalt des vorhandenen Baumbestandes erreicht werden.Seite 10 von 27 Seite 11 Maßnahmen zur Verbesserung bzw. zum Entgegenwirken der o.g. thermischen Situation sind z.B.: - Möglichst helle Gestaltung der Fassadenflächen - Extensive Begrünung der Flachdächer - Anlage eines Grünzuges mit integrierten Wegen - Unterbringung aller Stellplätze in Tiefgaragen (außer Kita und Car-Sharing- Stellplätze) - Überdeckung der Tiefgaragen mit Erdreich und Anlage von Grünflächen - Erhalt und Neupflanzung von Bäumen (auch als Ersatzpflanzungen) im Bereich der Freiflächen und nicht auf den Dächern der Tiefgaragen - Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für Fuß- und Radwege - (Möglichst) Erhalt unversiegelter Flächen, Nutzung von Teilversiegelungen zur Reduzierung von Vollversiegelungen - Schaffung kühler, beschatteter Außenbereiche - Versickerung, Speicherung und Verdunstung von Regenwasser Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Maßnahmen bei der Umsetzung des Vorhabens berücksichtigt werden können. Entsprechende Festsetzungen werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffen bzw. ggf. entsprechende Regelungen in den Durchführungsvertrag aufgenommen. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde ein Energiekonzept erstellt [iwb Ingenieure: Beratungsbericht, Energiekonzept zur Wärmeversorgung zum „Quartier Arminiusstraße in Bonn, Braunschweig Mai 2024]. Dieses Konzept basiert auf der Annahme, dass alle Gebäude im Effizienzhaus 40 -Standard errichtet werden. Auf dieser Grundlage wurden verschiedene Varianten der Wärmeversorgung des Plangebietes untersucht und miteinander verglichen. Es hat sich gezeigt, dass die Variante, die eine Versorgung des Plangebietes über das bestehende Fernwärmenetz der SWB vorsieht, aus Sicht der Umsetzbarkeit, der Realisierbarkeit in Bauabschnitten und der vorhandenen Gegebenheiten die sinnvollste Variante ist. Die Varianten, die eine Versorgung über Luft-, Wasser- oder Erdwärmepumpen vorsehen, sind für den Standort nicht uneingeschränkt umsetzbar und daher nicht in gleichem Maße wirtschaftlich darstellbar wie die Fernwärmevariante. Weiterhin wurden drei verschiedene Untervarianten der Variante mit Fernwärme verglichen. Diese unterschieden sich in der Leitungsführung und der Anzahl der Anschlüsse an das bestehende Fernwärmenetz. Die Vorhabenträgerin hat sich für die Variante 1c mit jeweils einem Zugang pro Bauabschnitt entschieden. Damit soll das Plangebiet im Norden und Osten an das bestehende Fernwärmenetz der SWB angeschlossen werden. Die Verteilung innerhalb des Plangebietes erfolgt über ein neues Nahwärmenetz zwischen den Gebäuden. Geeignete Dachflächen sollen gemäß Ratsbeschluss für die Installation von solar-energetischen Anlagen genutzt werden (DS-Nr. 210919 „Solarpflicht im Neubau - Planungsrechtliche Instrumente“). Die Installation von Solaranlagen ist vor dem Hintergrund der Solarpflicht lt. BauO NRW § 42a für Wohngebäude mit Bauantrag nach dem 1.1.2025 verpflichtend. Eine Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaik wird angestrebt (DS-Nr. 212054, DS-Nr. 221020). Die oberirdischen Stellplätze im Bereich der Kindertagesstätte und der Car- Sharing-Stellplätze sind versickerungsfähig auszubilden. Alternativ ist eineSeite 11 von 27 Seite 12 nachgeschaltete Versickerung über die belebte Bodenzone möglich. Die Stellplätze sind weiterhin durch Baumpflanzungen zu verschatten. Aus lufthygienischer Sicht ist im Plangebiet von einer unkritischen Luftschadstoffbelastung auszugehen. 8.3 Schutzgut Natur und Landschaft Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht direkt betroffen. Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Das Gesetz sieht vor, dass im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB sowie von der Durchführung der Eingriffsregelung und der Ermittlung des Ausgleichs abgesehen werden kann. Dennoch werden bis zur Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens untersucht sowie Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ermittelt und in der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan dargestellt und bewertet. Artenschutzrechtliche Belange sind grundsätzlich bei allen Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen. Hierzu wurde eine Artenschutzprüfung (ASP Stufe I und II) durchgeführt [Büro Strix, Markus Hanft: Artenschutzprüfung Stufe I (ASP Stufe I); Königswinter, Mai 2021 und Artenschutzprüfung II (ASP Stufe II); Königswinter, Dezember 2021], die im Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen kommt: Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben können die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG für europäisch geschützte Arten (wie die heimischen Vogel- und Fledermausarten) nicht ausgeschlossen werden. Nach verbindlicher Umsetzung der folgenden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen kann das Vorhaben im Hinblick auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG als zulässig angesehen werden: - Einhaltung der Bauzeitenregelung (außerhalb der allgemeinen Vogelbrutzeit); Baufeldfreimachung im Zeitraum vom 1. Oktober bis Ende Februar. - Durchführung einer ökologischen Baubegleitung - Durchführung von zwei Fledermauskontrollen vor Beginn der Rückbauarbeiten. - Begrenzung der baubedingten Flächeninanspruchnahme - Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen - Anbringen von fünf künstlichen Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse Alle Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfungen sowie alle erforderlichenSeite 12 von 27 Seite 13 artenschutzrechtlichen Maßnahmen werden in den weiteren Planungsprozess und in alle betroffenen Baugenehmigungsverfahren integriert und berücksichtigt. Im erforderlichen Umfang werden Hinweise in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen und über den Durchführungsvertrag verbindlich gesichert. Im Rahmen einer Baumkartierung [Baumfachbüro Torsten Roller, Kronberg/Taunus, Dezember 2022] wurde der vorhandene Baumbestand innerhalb des Plangebietes untersucht und bewertet. Insgesamt befanden sich zum Zeitpunkt der Kartierung 40 Bäume im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, von denen 12 Bäume unter die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn fielen. Durch das Vorhaben werden 26 Bäume beseitigt, wovon 4 Bäume unter die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn fallen und somit ausgeglichen werden müssen. Durch das Vorhaben werden 26 Bäume neu gepflanzt, ob dies den Verlust vollständig ausgleicht oder weitere Ausgleichspflanzungen erforderlich werden, ist im Rahmen des Bauantragsverfahrens zu prüfen. 8.4 Schutzgut Boden Innerhalb des Plangebietes befinden sich zwei Altablagerungen, die im Altlastenkataster der Stadt Bonn unter den Nummern 7624-009 (östlich des Plangebietes) und 7624-007 (westlich des Plangebietes) erfasst sind. Des Weiteren befindet sich westlich des Plangebietes ein Altstandort der Düppelkaserne und der Husarenkaserne. Der Altstandort ist unter der Kennziffer 7624-092 erfasst. Es wurde bereits ein Baugrundgutachten und eine ergänzende Betrachtung [Geotechnisches Büro Dr. Leischner GmbH: Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten nach DIN 4020) zum Bauvorhaben „Neubau von Mehrfamilienhäusern“; Bonn, Mai 2022 und Ergänzender Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten nach DIN 4020) zum Bauvorhaben „Neubau von Mehrfamilienhäusern“; Bonn, September 2022] erstellt, in denen die anstehenden Bodenverhältnisse untersucht wurden. In allen Bohrungen, die im Rahmen der Untersuchungen abgeteuft wurden, konnte Auffüllungsmaterial der Altdeponie nachgewiesen werden. Diese setzt sich aus natürlichen Bodenschichten in Form von Schluffen, Sanden und Kiesen, Hausmüllhorizonten mit organischen Bestandteilen und Aschen sowie Bauschuttschichten in Form von Ziegelbruch, Beton, Bims, Kalksandstein und Steinzeug zusammen. Darüber hinaus konnten Fremdbestandteile wie Keramik und Kunststoffe nachgewiesen werden. Das Gutachten kommt daher zu dem Ergebnis, dass die inhomogenen, überwiegend locker gelagerten Auffüllungen der Deponie nicht als Baugrund geeignet sind. Bei Belastung durch die geplante Neubebauung ist mit starken Verformungen zu rechnen. Zudem kann es durch Erschütterungen oder Sickerwasserzutritt zu Kornumlagerungen kommen, die zu Setzungen führen. Aus diesem Grund hält es der Gutachter für erforderlich, dass die Erdarbeiten durch die Bauleitung überwacht werden und der beim Aushub angetroffene Boden mit den Angaben des Baugrundgutachtens verglichen wird. Eine Bebauung des Deponiekörpers ist nur mit erheblichem wirtschaftlichem Aufwand über eine Tiefgründung möglich. Die Hinweise werden als Nebenbestimmung zur Baugenehmigung berücksichtigt. Es muss vorSeite 13 von 27 Seite 14 Aufstellung des Bebauungsplanes noch eine nutzungs- und planungsbezogene Altlastenuntersuchung durchgeführt werden. 8.5 Schutzgut Wasser Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten, gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrisikogebieten. Eine Überflutung des Plangebietes ist auch bei extremen Hochwasserereignissen des Rheins als unwahrscheinlich einzustufen. Eine Versickerung des Niederschlagswassers kommt in den nicht von Altlasten betroffenen Bereichen und dort, wo es die Bodeneigenschaften und der Grundwasserstand zulassen, in Betracht. Bei den Untersuchungen im Rahmen des o.g. Baugrundgutachtens wurden bis zu einer Bohrtiefe von 8,00 m keine grundwasserführenden Bodenschichten angetroffen. Der Bemessungsgrundwasserstand wurde im geotechnischen Bericht 10138.1 mit ca. 51,50 m+NHN angegeben. Aufgrund der Rheinnähe ist mit erheblichen Grundwasserschwankungen zu rechnen. Die Versickerung des Niederschlagswassers ist generell über Retentionsmulden vorgesehen, die in den halböffentlichen und privaten Grünflächen angelegt werden und somit dezentral über das gesamte Plangebiet verteilt sind. Im Rahmen des Gutachtens [Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH, Gutachterliche Stellungnahme (Hydraulische Gefährdungsanalyse und Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100) Aktualisierung wasserwirtschaftliches Gutachten der Liegenschaft Arminiusstraße in Bonn, Essen September 2023] wurde ein erforderliches Rückhaltevolumen von bis zu ca. 310 m³ ermittelt. Im Plangebiet steht nach aktueller Planung über die o.g. Retentionsmulden ein Rückhaltevolumen von 113 m³ bei einer Einstautiefe von 30 cm zur Verfügung. Die Lage und Größe des weiteren Rückhaltevolumens wird im Zuge der Konkretisierung der Planung bis zur Offenlage des Bebauungsplanes ermittelt und findet Eingang in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Starkregenereignisse mit extremen Niederschlagsmengen haben in den letzten Jahren immer wieder zu erheblichen Überschwemmungen geführt. Die Erkenntnisse aus den dadurch entstandenen Schäden sind bei der Objektplanung für neue Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Forderung entspricht den Vorgaben des § 1 Abs. 5 BauGB (Berücksichtigung der Anpassung an den Klimawandel). Die Starkregengefahrenkarten der Bundesstadt Bonn zeigen für das Plangebiet ein Gefährdungspotential durch Starkregenereignisse. Dies bedeutet, dass bei der Planung eines Bauvorhabens auszuschließen ist, dass Gefährdungen durch Überschwemmungen auf dem eigenen Grundstück sowie der vorhandenen Bebauung auf Nachbargrundstücken entstehen. Neben der Betrachtung der Grundstückssituation ist auf den objektbezogenen Schutz hinzuweisen. Hierzu gehört die Rückstausicherung des Kanalanschlusses, aber auch der Schutz vor oberflächlichen Überflutungen. Typische Schwachstellen wie - ebenerdige Eingänge und Terrassen - befestigte Flächen mit Gefälle zum HausSeite 14 von 27 Seite 15 - Einfahrten mit Gefälle zum Haus - tief liegende Einfahrten sind möglichst zu vermeiden oder durch geeignete Maßnahmen zu sichern. Empfehlungen zum Umgang mit den Gefahren aus Starkregenereignissen sind im DWA-Themenband T1/2013 „Starkregen und urbane Sturzfluten - Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge“ zusammengefasst und werden hier berücksichtigt. 8.6 Sonstige Schutzgüter Gemäß einer Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf vom 24.09.2019 liegen innerhalb des Plangebietes keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln vor. Eine Überprüfung des Plangebiets auf Kampfmittel ist daher nicht erforderlich. Für das Plangebiet liegen nachgewiesene Siedlungsplätze sowie Gräber aus der römischen Stadtgeschichte Bonns vor. Zudem befindet sich auf dem ehemaligen Gelände die ab 1913 errichtete Düppeler Kaserne. Aus diesen Gründen wurde eine archäologische Sachverhaltsermittlung durchgeführt [AAB Archäologische Ausgrabungen und Bauprojektbetreuung: Bericht zur archäologischen Sachverhaltsermittlung OV 2023/1048 Arminiusstraße 49-67, 53117 Bonn-Castell, Berlin - Februar 2024]. Die im Rahmen dieser Untersuchung angetroffenen Befunde konnten neben einer Tankstelle der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und mit Ziegeln/Ziegelschutt verfüllten Gruben des späten 19. / frühen 20. Jahrhunderts überwiegend als Reste der Düppeler Kaserne angesprochen werden. Befunde römischer oder anderer vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung wurden nicht erfasst. Die wenigen geborgenen römischen Funde sind als Verlagerungsmaterial anzusprechen. Die im Boden erhaltenen Befunde und Funde der genannten Düppel-Kaserne sind im Rahmen einer archäologischen Baubegleitung zu dokumentieren. 9. Kosten Die Vorhabenträgerin trägt die Kosten der Planung, der Erschließung sowie die sonstigen im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten im Rahmen des Baulandmodells der Bundestadt Bonn. Der Bundesstadt Bonn entstehen für die Planung keine weiteren Kosten. Anlage/n 1 6523-2 Übersichtsplan (öffentlich) 2 6523-2 Aushang Plakat (öffentlich) 3 6523-2 Checkliste nachhaltige Planung 3.1 (öffentlich)Seite 15 von 27 Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 6523 - 2 „Arminiusstraße“ Stadtbezirk Bonn Ortsteil Castell Amt 61-2 Bundesstadt Bonn ergänzendes Plangebiet Geltungsbereich des Bebauungsplans Geltungsbereich des Bebauungsplans Plangebiet WettbewerbSeite 16 von 27 H H Bonn LVR-Klinik Bonn Husarenstraße Innenministerium Bonn - Pädagogische Fakultät H H H 600/601 Bonn - Bataverweg Bonn - Augustinum 61/65 Bonn - Friesenweg 180 90 250 240 140 Arminiusstraße Gallierweg Arminiusstraße Arminiusstraße II IVV IV I IV III III III IV III III III IV III III IV III III III III KITA WOHNEN WOHNEN WOHNEN Retentionsmulde Gäste Rad-Stpl. Radbox Kita Retentionsmulde EG: Fahrrad- raum Radbox Radbox Radbox Radbox WOHNEN WOHNEN Radbox Radbox Radbox Standort Unterflurcontainer Dachbegrünung TG - Zufahrt Dachterrasse Dachterrasse Dachterrasse Dachterrasse Dachterrasse Dachterrasse Öffentlicher Weg 1 2 3 4 5 6 8 9 7 10 Ein- & Ausfahrt TG +1 Stpl. Radbox Radbox Radbox Radbox 3 Stpl. Kita BP 7724-90 BP 7724-6 Luftbild_M.1:1000 Mobilitätsplan_M.1:2500 Bundesstadt Bonn - Stadtbezirk Bonn - Ortsteil Castell Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6523-2, „Arminiusstraße“ Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch Städtebauliches Konzept_M 1:500 Legende Mobilitätsplan Plangebiet Bushaltestelle Stadtbahnhaltepunkt Buslinie z.B. 600 Route der Buslinie 600/601 Route der Stadtbahnlinie 61/65 H 600 Entfernung in Metern Legende Städtebauliches Konzept Bestehende Bebauungspläne_M_1:1000 Private Grünflächen Öffentliche Grünflächen Dachbegünung Neugepflanzte Bäume Erhaltene Bäume Quartierswege Fahrradstellplatz öffentlicher Gehweg Retentionsmulden Photovoltaik-Anlagen Anzahl der VollgeschosseIII N Quelle: Land NRW 2022 N N N (Dach-) Terrassen Plangebiet Petra Denny Leiterin des Stadtplanungsamtes Außenfläche KITA 140 1 Gebäudenummer Pkw-StellplatzSeite 17 von 27 Zur Frühzeitigen Beteiligung Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 2 Frühzeitige Beteiligung (u.a. entwickelt aus den strategischen und den operativen Zielen der BNHS) Fragestellung: Wie werden die berührten Themen umgesetzt? Welche Aussagen lassen sich treffen? Wie setzt sich das Vorhaben mit den relevanten Themen auseinander? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche Prognoseverkehre werden durch das Vorhaben ausgelöst (Erste grundsätzliche Aussagen aus Voruntersuchung)? Das Vorhaben löst nach einer ersten Prognose werktäglich ca. 360 Kfz- Fahrten zusätzlich aus. Wie sieht die Erreichbarkeit von / Ausstattung mit Nahversorgungseinrichtungen mit Ziel der Verkehrsvermeidung aus? Vom Plangebiet aus sind in 5 min Fußweg sowohl im Norden als auch Süden Nahversorgungseinrichtungen zu erreichen. Wie stellen sich die Grundstrukturen des Mobilitätskonzeptes dar bzw. können erste Maßnahmen benannt werden? Das Mobilitätskonzept sieht innerhalb des Plangebietes hochwertige Fahrradstellplätze vor. Zudem sind direkt an das Plangebiet angrenzend in einem Mobilitäts- Hub sowohl Car- als auch Bikesharingstellplätze sowie ein Radserviceangebot vorgesehen. ä Umweltverbund: Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der Erschließung durch den Umweltverbund geplant? (Verkehrliche Ersteinschätzung) Anbindung des Vorhabens an den ÖPNV / SPNV? Im direkten Umfeld des Plangebietes sind Haltestellen des ÖPNV fußläufig zu erreichen. Diese bieten in einer geringen Taktung eine Verbindung an den SPNV. Bessere Vernetzung mit vorhandenen Fußwegen? Innerhalb des Plangebietes wird eine autoarme Erschließung für Fußgänger*innen vorgesehen, die an das bestehende Wegenetz anbindet. Ausbau der Radinfrastruktur im Quartier notwendig/verbesserungsbedürftig? Die Radfahrenden werden ebenfalls innerhalb des Plangebietes autoarm geführt. Angebote der kombinierten Verkehrsmittelwahl – Mobilstationen im Umfeld vorhanden? In der direkten Umgebung des Plangebietes ist ein Mobility- Hub vorgesehen. Dieser bestehet aus einem kombinierten Angebot von Car- und Bikesharingstellplätzen sowie Radserviceangeboten und hochwertigen Fahrradstellplätzen. Berücksichtigt die „Innere Erschließung“ des Plangebietes den Umweltverbund gut ? s.o. Erscheint eine Modal-Split-Verschiebung i.R. des Umweltverbundes möglich? Auf Grundlage der vorgesehenen Maßnahmen kann davon ausgegangen werden, dass es zu einer Verschiebung des Modal-Splits zum Umweltverbund kommt. Werden E-Ladestationen vorgesehen? Es sind E-Ladestationen in dem südlichen Teil des Plangebietes als Teil des oben genannten Mobility- Hubs vorgesehen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6523-2 Arminiusstraße Wohnbauliche Entwicklung und Umwandlung der Fläche in ein nachhaltiges, autofreies und zukunftorientiertes Wohnquartier Seite 1 von 10Seite 18 von 27 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Wird die bioklimatische Bedeutung bzw. Situation einer Fläche durch die Planung voraussichtlich eher verbessert oder verschlechtert? Gibt es Optimierungspotenziale? Da das Plangebiet aktuell als Parkplatz genutzt wird und daher einen hohen Versiegelungsgrad aufweist, ist durch die Planung mit mit einer klimatischen Verbesserung zu rechnen. Zudem soll ein hoher Vegetationsanteil zu einer Reduktion von Wärmeinseln führen. Weitere Optimierungsmaßnahmen sind Dachbegrünungen, helle Fassaden, Unterbringung eines Großteils der Stellplätze in einer Tiefgarage, Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen für Geh- und Radwege, Erhalt von nach Möglichkeit unversiegelter Flächen, Schaffung kühler, verschatteter Außenbereiche und Regenwasserversickerung, -speicherung und - verdunstung. Ist die bioklimatische Bedeutung von Freiflächen bzw. der bioklimatischen Situation in Siedlungsgebieten berücksichtigt worden? Das Gesamtkonzept sieht den Erhalt von nicht versiegelten Flächen vor. Zudem sollen möglichst viele Flächen nur teilversiegelt werden. Ist die aktuelle stadtklimatische Situation im Planungsraum sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung geprüft worden? Es wurde die Klimaanalyse der Stadt Bonn als Grundlage verwendet. Bisher wurde kein zusätzliches Gutachten erstellt, weil sich die Situation auf Grund der derzeitigen Parkplatznutzung in jedem Falle verbessern wird. Darauf wurde bereits an voranstehender Stelle ausführlich eingegangen. Ist die verbale Beschreibung der Kaltluftleitbahnen/Strömungsfelder/Kaltluftentstehung sgebiete im Planvorentwurf bzw. in den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung enthalten? Das Plangebiet spielt klimatisch laut der vorliegenden Klimaanalyse der Stadt Bonn eine vergleichsweise untergeordnete Rolle. Aus diesem Grund ist in den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung eine allgemeine verbale Beschreibung dieser Themen enthalten. Ist eine verbale Beschreibung und Bewertung geeigneter Maßnahmen zur Optimierung der Durchlüftung und Reduktion zusätzlicher Wärmebelastung erfolgt? In den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung sind verschiedene Maßnahmen zum Umgang mit der Wärmebelastung im Quartier beschrieben. Diese werden im weiteren Verfahren konkretisiert. Wie ist der lokale Wasserhaushalt (Niederschlag, Verdunstung, Grundwasserneubildung, Abfluss) im zu bebauenden Gebiet? Das anfallende Niederschlagswasser soll im Plangebiet abseits der Deponieflächen versickert werden. Zudem wird auf den begrünten Dächern sowohl Niederschlagswasser verdunstet als auch zurückgehalten. Ist bereits erkennbar, ob der lokale Wasserhaushalt durch das Vorhaben verschlechtert wird? Aufgrund der vorgesehenen Versickerung ist keine Verschlechterung der heutige Situation zu erwarten. Wie berücksichtigt der Planvorentwurf die Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsbedingungen auch in sommerlichen Hitzeperioden? Das Freiflächenkonzept sieht die Schaffung kühler und verschatteter Außenbereich mit einem hohen Vegetationsanteil vor. Ist eine Nutzung durch vulnerable Bevölkerungsgruppen angedacht? Im Plangebiet soll eine Kindertageseinrichtung und Wohnungen für gehandicapte Personen errichtet werden. Wenn ja, ist der erhöhte Schutzanspruch vor klimatischen Belastungen berücksichtigt worden? Im Außengelände der Kindertageseinrichtung ist der Erhalt und die Neupflanzung von Bäumen geplant, die zu einer Verschattung und Hitzereduktion führen. Ist bei Hanglagen eine Erosionsproblematik beim städtebaulichen Konzept berücksichtigt worden? Das Plangebiet liegt nicht an einer Hanglage. Wasserwirtschaftliche Potentialanalyse Ist eine getrennte Regen- und Abwasserbeseitigung geplant? Eine Versickerung von Niederschlagswasser über Stellplatzfläche oder Retentionsmulden kommt insb. in den Bereichen in Betracht, die nicht durch Altlasten berührt sind und dort, wo dies die Bodeneigenschaften und die Grundwasserstände zulassen. Sollte es trotzdem not-wendig sein innerhalb der durch Altlasten berührten Bereiche zu versickern, ist dies nur möglich, wenn ein Bodenaustausch vorgenommen wird und dafür Material der Klassen BM-0 bzw. BG-0 nach Ersatzbaustoffverordnung verwendet wird. Das anfallende Schmutzwasser soll über einen Anschluss in das bestehende Kanalnetz eingeleitet werden. Besteht eine Versickerungspflicht oder nicht? Da das Plangebiet bereits durch die Vornutzung weitestgehend versiegelt ist, besteht keine gesetzliche Verpflichtung das Niederschlagswasser zu versickern. Der Vorhabenträger setzt jedoch diese Maßnahme freiwillig um. Ist das Gebiet geeignet zur Regenwasserversickerung/ - rückhalt? Die Bodeneigenschaften und der Grundwasserstand sind außerhalb des Deponiekörpers für eine Versickerung von Niederschlagswasser geeignet. Seite 2 von 10Seite 19 von 27 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Wie können Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserversickerung/natürlichem Regenrückhalt in der Fläche nach dem Schwammstadtprinzip/wassersensible Stadtentwicklung umgesetzt werden? Das Plangebiet sieht Flächen vor, auf denen Retentionsmulden errichtet werden sollen. Diese dienen dem Rückhalt und der Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser. Die Dach- und Fassadenbegrünung ist ebenfalls dazu geeignet, das Niederschlagswasser zu verdunsten und verzögert abzuleiten. Gibt es Verdachtsflächen und schränken diese die Versickerungsfähigkeit ein? (Bodenaltlasten, Beschaffenheit, Flurabstand GW, Möglichkeiten städtischer Flächen, auf die das Wasser geleitet werden kann) Das Plangebiet befindet sich teilweise im Bereich von Altlastenflächen. Eine Versickerung von Niederschlagswasser über Stellplatzfläche oder Retentionsmulden kommt insb. in den Bereichen in Betracht, die nicht durch Altlasten berührt sind und dort, wo dies die Bodeneigenschaften und die Grundwasserstände zulassen. Sollte es trotzdem notwendig sein innerhalb der durch Altlasten berührten Bereiche zu versickern, ist dies nur möglich, wenn ein Bodenaustausch vorgenommen wird und dafür Material der Klassen BM-0 bzw. BG-0 nach Ersatzbaustoffverordnung verwendet wird. Die Planungs bevorzugt die Versickerung von Niederschlagswasser außerhalb dieser Flächen. Können bei Maßnahmen zur Versickerung/Rückhalt gesetzlich festgelegte Abstände/Normen in der Fläche eingehalten werden? Die entsprechenden Abstände zu Nachbargrundstücken und bestehenden und geplanten Gebäuden können eingehalten werden. Seite 3 von 10Seite 20 von 27 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Wasserwirtschaftliche Bedarfsanalyse Welche Art der Regenwasserbewirtschaftung soll ausgeführt werden? Kann das Niederschlagswasser genutzt werden? Das Niederschlagswasser soll zum einen die begrünten Dächer bewässern zum anderen kann es im Plangebiet außerhalb der oben genannten Altlastenflächen versickert werden. Erfolgte eine Anpassung des Bebauungskonzepts an Ergebnisse des Überflutungsnachweises? Es ist eine topographische Gefährdungsanalyse erstellt worden, die das Bebauungskonzept berücksichtigt hat. Wie gestaltet sich die Schaffung von Versickerungsmöglichkeiten, Zwischenspeichern für Niederschlagswasser? s.o. Ist Regenrückhalt für Starkregen im Bereich notwendig und möglich? Im Falle eines Starkregenereignisses ist ein Rückhaltevolumen von ca. 230 m³ notwendig und wird entsprechend berücksichtigt. Liegt eine topographische Gefährdungsanalyse vor? Es wurde ein wasserwirtschafliches Konzept mit integrierter topographischer Gefährdungsanalyse erarbeitet, das einen detaillierteren Überblick über die Starkregensituation zulässt. Bieten die jeweiligen Maßnahmen Vor-/Nachteile für angrenzende Gebiete/ggf. Unteranlieger? Wird das Verschlechterungsgebot beachtet? Das Rückhaltevolumen wird so dimensioniert, dass sowohl innerhalb als auch außerhalb des Plangebietes keine Beeinträchtigungen durch Starkregen zu erwarten ist. Sollen Bereiche für Regenwasserversickerung/- speicherung „dienen“? Ist die Art, der Bedarf und die Notwendigkeit von Regenrückhalt/-versickerung in der jeweiligen Fläche identifiziert worden? s.o. Können Verkehrswege als Notwasserweg zur Ableitung genutzt werden? Dies ist nicht erforderlich. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen/Umsetzung Wie kann das Niederschlagswasser genutzt werden um die Folgen des Klimawandels zu reduzieren? Ein Teil des anfallenden Niederschlagswassers kann zur Bewässerung der Dachbegrünung und Fassdenbegrünung verwendet werden. Welcher Flächenbedarf ergibt sich für die jeweiligen Maßnahmen? Insgesamt stehen im Plangebiet genügend abflusswirksame Fläche zur Verfügung. Diese setzt sich zusammen aus Dachflächen, Grünflächen sowie Retentionsmulden. Ist eine Reduktion des abgeleiteten Niederschlags durch Gründächer machbar? Durch die begrünten Dachflächen kann ein Teil des anfallenden Niederschlagswasser aufgenommen werden. Ist eine multifunktionale Flächennutzung hinsichtlich wasserwirtschaftlicher Maßnahmen möglich? Dies ist nicht vorgesehen. Kann das Niederschlagswasser durch gestalterische Mittel erlebbar gemacht werden Offene Wasserflächen sind aufgrund der geringen Größe des Plangebietes nicht vorgesehen. Klimaschutz und Energie: Wurde das Vorhaben vor dem Hintergrund eines solarenergetisch optimierten Städtebaus/Gebäude überprüft? Die Gebäude sind vor dem Hintergrund der städtebaulichen Rahmenbedingungen relativ günstig ausgerichtet. Die Photovoltaik- Anlagen lassen sich auf den Flachdächern entsprechend anordnen. Sind Dachflächen- oder ggf. Fassadenflächen zur Nutzung für Photovoltaik vorgesehen? Das Konzept sieht die Nutzung von Photovoltaik auf Dachflächen vor. Welcher Energieeffizienzstandard wird angestrebt? Für die Gebäude im Plangebiet wird ein Effizienzhaus 40 - Standard angestrebt. Welche Energieversorgungsvarianten werden betrachtet? Es wurden im Zuge eines Energiekonzeptes die Varianten Fernwärme, Geothermie- Wärmepumpen und Luft- Wasser- Wärmepumpen geprüft. Aus dieser Prüfung ging hervor, dass eine Versorgung des Gebietes mit Fernwärme unter Abwägung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte sowie der Umsetzbarkeit die sinnvollste Variante darstellt. Ist eine Prüfung auf mögliche Fern- oder Nahwärmeversorgung erfolgt? Ja Welche Bauart ist vorgesehen? Für das Plangebiet ist eine massive Bauweise im oben genannten Standard vorgesehen. Werden umweltverträgliche und klimaschonende Konstruktionen und Baumaterialien vorgesehen? Es werden vorrangig aus ökologischen Gesichtspunkten hochwertige und nachhaltige Materialien verwendet. Eine genaue Planung erfolgt jedoch erst auf Ebene der Objektplanung. Wird ggf. eine Nachhaltigkeitszertifizierung geplant? Derzeit ist keine Nachhaltigkeitszertifizierung geplant. Seite 4 von 10Seite 21 von 27 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Seite 5 von 10Seite 22 von 27 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Wie soll dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung getragen werden? Im Zuge des Vorhabens kommt es zu einer Nachverdichtung und Konversion des bestehende Gebietes, das derzeit mit Bestandsgebäuden und als Parkplatz genutzt wird. Ist eine ausreichende bauliche Dichte im Sinne einer behutsamen Nachverdichtung geplant? (WE/ha, Dichte im Vergleich zum Quartier, Ortsteil, Gesamtstadt) Die bauliche Dichte orientiert sich an der umliegenden Bebauung. Wurden Szenarien zu unterschiedlichen Dichten erstellt? Das städtebauliche Konzept basiert auf einem Wettbewerbsverfahren. Dadurch standen verschiedene städtebauliche Ansätze zur Diskussion. Wird dem Vorrang für Mehrfamilienhäuser im Kernbereich Rechnung getragen? Im gesamten Plangebiet sind ausschließlich Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Wie hoch ist der Anteil an wiedergenutzter Fläche/ Konversionsfläche/umgenutzter Fläche? Das gesamte Plangebiet dient dieser Zielrichtung. Werden Flächen aus der baulichen Nutzung herausgenommen bzw. werden Flächen entsiegelt? Entlang der westlichen Grenze des Plangebietes werden bestehende Gebäude abgebrochen und neu errichtet. Werden Flächen gezielt freigehalten? Es werden gezielt Flächen für den Rückhalt und die Versickerung von Niederschlagswasser im Sinne der dreifachen Innenentwicklung freigehalten. Dies entspricht auch den Vorgaben des Bonner Baulandmodells. Erfolgte eine bedarfsgerechte Planung der Nutzungen und Nachbarschaften (Wo-Gebäudetypen, Gewerbe, Infrastruktureinrichtungen etc.)? Es wurde eine bedarfsgerechte Planung gemäß der abgestimmten Masterplanung / des Wettberwerbsausgangs erstellt. Wurden besondere Wohnformen beachtet? Es werden auch barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen errichtet. Freiraum und Grünkonzeption: Werden die bestehenden und geplanten Freiraumqualitäten nach dem IFS berücksichtigt? Das IFS ist nicht betroffen. Dennoch wird auf die Schaffung von besonderen Freiraumqualitäten innerhalb des neuen Wohnquartiers Wert gelegt. Werden private Grünräume auch zum Nutzen der Allgemeinheit geschaffen? Dies ist nicht vorgesehen. Können öffentl. Räume o. grüne Freiräume im Zuge desVorhabeens im Quartiere aufgewertet werden? Das Plangebiet wird durch die Aufgabe der Parlplatznutzung in erheblichem Maße ökologisch aufgewertet. Es wird durch ein halböffentliches Fuß- und Radwegenetz auf einem bundeseigenen Grundstück durchzogen, sodass die dort geschaffenen Freiflächen erlebbar sein werden. Gibt es Begrünungskonzepte im Vorhaben? Das Freiflächenkonzept sieht den Erhalt und die Pflanzung von neuen Bäumen und das Anlegen von weiteren Vegetationsflächen vor. Ergeben sich Grün- Angebote fürs umliegende Quartier? Die Grünflächen dienen den Bewohner*innen der neuen Wohngebäude. Wurden Grün-Vernetzungsmöglichkeiten genutzt? Es bestehen keine Grünstrukturen, die eine Vernetzung erfordern. Können bestehende Freiraumstrukturen durch Änderung der Nutzung/Zugänglichkeit genutzt werden? Dies ist nicht der Fall. Wie sieht die Begrünung von Straßen und Plätzen aus? Im Zuge des Vorhabens sind entlang der im Plangebiet liegenden Wege Grünflächen und Baumpflanzungen vorgesehen. Wie sieht die Erreichbarkeit relevanter Grünstrukturen/Grünausstattung aus? Fußläufig sind vom Plangebiet aus in ca. 10 min in westlicher Richtung ein Park und in ca. 15 min das Rheinufer zu erreichen. Wie sieht die Weiterentwicklung der blau-grünen Infrastruktur im Bestand / im Neubau aus? Im Zuge des Vorhabens werden keine offenen Gewässer hergestellt. Es werden jedoch 26 Bäume im Plangebiet neu gepflanzt. Ist eine Dach- / Fassadenbegrünung vorgesehen? Auf den Dachflächen ist eine Begrünung in Kombination mit Photovoltaikanlagen vorgesehen. Außerdem wird an ausgewählten Stellen auch eine Fassadenbegrünung umgesetzt. Seite 6 von 10Seite 23 von 27 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Werden die Aspekte der Niederschlagswasserversickerung, naturnahen, biodiversitätssteigernden Grünflächengestaltung (Pflanzen, Insekten- und Vogelschutz), Berücksichtigung heimischer trockenresistenter Arten, Entsiegelung ausreichend beachtet? Aufgrund der oben genannten Ausführungen ist davon auszugehen, dass diese Aspekte ausreichend beachtet wurden. Eine Konkretisierung erfolgt auf Ebene der Objektplanung. Werden ausreichende Gebäudeabstände zur Sicherstellung ausreichender Belüftung und Besonnung eingehalten? Eine Durchlüftung und Besonnung des Plangebietes ist durch ausreichende Abstandsflächen gegeben. Seite 7 von 10Seite 24 von 27 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Artenschutz: Sind im Plangebiet offensichtlich Habitatstrukturen zu erkennen, die artenschutzrechtlich relevant sein können? Es sind im Plangebiet die Lebensraumansprüche einiger ubiquitärer und ungefährdeter Vogelarten, die an Gehölz und Gebäudestrukturen gebunden sind, erfüllt. Weiterhin können Vorkommen von Lebensstätten planungsrelevanter Arten nicht ausgeschlossen werden. Wie sehen die Möglichkeiten zum Erhalt, zur Weiterentwicklung und zur Vernetzung der biologischen Vielfalt aus? Diese Möglichkeiten sind aufgrund der oben genannten Erläuterungen gegeben. Liegen Ergebnisse der artenschutz-rechtlichen Vorprüfung (ASP Stufe I) vor? Ja. Kommt die ASP zu dem Ergebnis, dass Verletzungen artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (gem. § 44 (1) Nrn. 1-3 BNatSchG), nicht ausgeschlossen werden können? Im Zuge der Rückbauten könnte es potenziell zu einer Auslösung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG kommen. Zu den möglichen betroffenen Arten gehören Brutvögel (Haussperling, Mauersegler, Girlitz, Star) und Fledermäuse (Abendsegler, Breitflügel-, Mücken-, Zweifarb- sowie Zwergfledermaus). Ist eine vertiefende Artenschutzprüfung (Art-für Art Prüfung/ASP Stufe II) erforderlich? Ausgehend von den Ergebnissen der ASP I wurde eine ASP der Stufe II durchgeführt. Sind faunistische Erhebungen durchzuführen? Im Zuge der ASP II wurden faunistische Erhebungen zum den o.g. planungsrelevanten Arten vorgenommen. Im Rahmen der Untersuchung konnten keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Haussperling und Mauersegler (Koloniebrüter) sowie Girlitz und Star nachgewiesen werden. Lediglich ein Einzelquartier einer Zwergfledermaus konnte nachgewiesen werden. Vegetation: Sind Baum- oder Gehölzbestände von einer Überplanung betroffen? Durch das Vorhaben sind Baum- und Gehölzbestände betroffen. Muss ökologisch wertvolle Grünstruktur (Sträucher, Hecken, Obstgehölze) im Rahmen der Bebauung beseitigt werden? Im Zuge der Bebauung des Plangebietes müssen 26 Bäume gefällt werden. Dazu gehören acht Laubbäume und 18 Nadelbäume. Muss für die Umsetzung der Planung / des Vorhabens satzungsgeschützter Baumbestand gefällt werden? Es fallen insgesamt vier der betroffenen Bäume unter die Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn. Wie viele Bäume müssen wegen ihres Standorts im Baufeld gefällt werden? Insgesamt müssen 6 Laubbäume, die in den Baufeldern stehen, gefällt werden. Dazu gehören zwei bedingt erhaltenswerte Bäume und vier nicht erhaltungswerte Bäume. Wie viele Bäume müssen wegen des Standorts im Arbeitsbereich / Baustelleneinrichtungsfläche während der Bauphase gefällt werden? Dies ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht zu beziffern. Ist der Baumbestand gutachterlich in Beziehung zur Planung gesetzt worden bzw. ein Gutachten beauftragt? Es ist ein Baumgutachten erstellt worden, in dessen Zuge die Bäume ermittelt wurden, die unter die Baumschutzsatzung fallen. Welche Kompensationsflächen sind vorgesehen? Das Konzept sieht die Neupflanzung von 26 Bäumen im Plangebiet vor. Kulturelles Erbe: Ist kulturelles Erbe im Sinne des Denkmalschutzes direkt betroffen? Durch das Vorhaben wird kein kulturelles Erbe im Sinne des Denkmalschutzes direkt betroffen. Baudenkmäler Welche gestaltprägenden Merkmale müssen die Neubauvorhaben aufweisen, damit die Denkmalschutzziele ausreichend gewürdigt werden? Dies ist nicht erforderlich, da keine Baudenkmale vorhanden sind. Welche Materialien/Bautechniken sind, auch aus ökologischen Gründen bei den Neubauvorhaben, zu erhalten bzw. adäquat zu ergänzen/fortzuschreiben (bspw. Holz statt Kunststoff, mineralische Anstriche, natürliche/recycelbare Dämmstoffe)? s.o. Kann das Planungsziel erneuerbare Energien/Erhöhung Bepflanzungsanteil (Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Fassaden- /Dachbegrünung) auch an bzw. auf anderen (Neu)Bauelementen wie z.B. Fahrradabstellanlagen umgesetzt werden, um Beeinträchtigung der Denkmalschutzziele zu verhindern? Nein, dies ist nicht erforderlich. Bodendenkmäler Kann eine archäologische Fläche ungestört erhalten werden? Falls nicht: Eine archäologische Prospektion des Plangebietes hat ergeben, dass sich das Plangebiet auf den ehemaligen Grundmauern der Düppelkaserne befindet. Wie können Funde im Entwicklungsgebiet aufbereitet und präsentiert werden? Der Abschlussbericht des LVR steht dabei noch aus und wird voraussichtlich Gegenstand der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs sein. Seite 8 von 10Seite 25 von 27 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Werden durch die Planungen Arbeitsplätze geschaffen? Im Plangebiet soll eine Kindertageseinrichtung errichtet werden. Werden Arbeitsplätze gefährdet? Nein Wie gestalten sich die Möglichkeiten für Mitarbeitende zum Arbeitsplatz zu gelangen (ÖPNV, Fahrradwege, KFZ)? Zum einen liegen Einrichtungen des Bundes fußläufig vom Plangebiet entfernt, zum anderen besteht eine gute Anbindung an den ÖPNV. Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden die vorgesehenen gewerblichen Nutzungen konkretisiert? Südlich des Plangebietes ist die Ansiedelung einer gastronomischen Einrichtung mit Außenterrasse vorgesehen. Sind Unternehmen betroffen? Nein Werden bestehende Gewerbegebiete durch den neuen B-Plan im Bestand gefährdet? Nein Gefährdet die Planung die Entwicklung/Schaffung eines Gewerbegebietes? Das Plangebiet ist dafür nicht geeignet. Wie gestaltet sich die Erschließung (z.B. Anlieferung) von Gewerbebetrieben? Da im Plangebiet kein Gewerbe vorgesehen ist, ist keine gesonderte Erschließung von Gewerbebetrieben notwendig. Haben Festsetzungen der Verkehrsführung Auswirkungen auf Gewerbebetriebe? Gibt es insbesondere negative Auswirkungen auf die Betriebe? Nein Seite 9 von 10Seite 26 von 27 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Greift es unterschiedliche Bedürfnisse auf (Familien, junge, alte, behinderte Menschen …)? Im Plangebiet ist die Errichtung einer Kindertageseinrichtung vorgesehen, um den Bedürfnissen junger Familien nachzukommen. Zudem sind die Eingänge der Gebäude ebenerdig geplant, um einen möglichst barrierearmen Zugang zu ermöglichen. Kann das Wohnumfeld naturnah und mit ausreichend Spielmöglichkeiten gestaltet werden? Um die Gebäude sind Freiflächen geplant und sowohl im Plangebiet als auch in der direkten Nähe sind Spielflächen vorgesehen. Werden Angebote bewegungsaktivierender Infrastruktur geschaffen? Im Rahmen der späteren Freianlagenplanung werden entsprechende Elemente integriert. Findet eine konkrete Aufwertung des öffentlichen Raums statt? Die aktuelle Fläche wird in erster Linie als Parkplatz genutzt. Daher findet eine deutliche Aufwertung der Fläche und des öffentlichen Raums statt. Fand eine Beteiligung der Behindertengemeinschaft und der städtischen Gleichstellungsstelle an der Planung statt? Ja, die städtische Gleichstellungsstelle wurde im Ämterumlauf beteiligt. Strukturen: Wie fügt sich das Vorhaben in gewachsene Strukturen / Identität des Ortes ein? Die geplante Bebauung fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die gewachsenen Strukturen ein. In welcher Art und Weise werden bestehende / benachbarte Ortsteile / Quartiere / Nachbarschaften tangiert? Es erfolgt keine unmittelbare Beeinträchtigung. Das durch das Vorhaben ausgelöste Verkehrsaufkommen lässt sich leistungsfähig abwickeln. Dies wurde gutachterlich bestätigt. Kann eine Aufwertung des öffentlichen Raums stattfinden? Aufgrund des Abrisses von sanierungsbedürftigen Gebäuden und der Konversion eines Parkplatzes in ein hochwertiges Quartier findet auch eine Aufwertung des öffentlichen Raumes statt. Wohnungsbau: Wie hoch soll der Anteil geförderten Wohnraums sein? (Mehr möglich/gewünscht als Vorgaben BBLM) Ist das Vorhaben dann noch sozialverträglich? Die Belegung der Wohnungen soll durch die BImA erfolgen und der Wohnungsmix wird daher entsprechend dieses Bedarfes geplant (Wohnungsfürsorge des Bundes). 50 % der Wohnungen werden entsprechend der Förderbedingungen des Landes NRW, ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln, geplant. Kann mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als Grünfläche gestaltet werden (Fördervoraussetzung!)? Mehr als die Hälfte der Grundstücksfläche ist als Grünfläche vorgesehen. Welche Geschossigkeit ist im Plangebiet vorgesehen (Maßgaben der Wohnraumförderbestimmungen)? Im Plangebiet ist eine Geschossigkeit von drei Vollgeschossen mit Staffelgeschoss vorgesehen. Berücksichtigt das Vorhaben Baufelder für innovative Wohnformen? Die Zielsetzung des Bauvorhabens besteht in der Schaffung von preiswertem Wohnraum für Bundesbedienstete in Bonn. Wie ist das Verhältnis von Einfamilienhäusern zu Geschoßwohnungsbau (Schaffung gemischter Strukturen auch im geförderten Wohnungsbau durch Miet-Einfamilienhäuser und klassischen Mietwohnungsbau)? Im Plangebiet ist nur Geschosswohnungsbau vorgesehen. Durch die bestehenden Einfamilienhäuser in der Umgebung des Plangebietes entsteht insgesamt eine gemischte Sozialstruktur. Gibt es Aussagen zum geplanten Wohnungsmix? Analog zur Umsetzung des ersten Bauabschnittes, der sich südlich an das Plangebiet anschließt werden 1 - 3 Zimmer-Wohnungen realisiert. Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe II Seite 10 von 10Seite 27 von 27
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de