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241423-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Konsequentes Veranstaltungs- und Werbeverbot für Zirkusse mit Tieren auf Bonner Stadtgebiet

Nummer
241423-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 24.09.2024 Kenntnisnahme
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  1. 241423 Bürgerantrag: Konsequentes Veranstaltungs- und Werbeverbot für Zirkusse mit Tieren auf Bonner Stadtgebiet

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241423-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Konsequentes Veranstaltungs- und
Werbeverbot für Zirkusse mit Tieren auf Bonner
Stadtgebiet
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
24.09.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:
Die Verwaltung hat das Thema „Tiere im Zirkus“ im Blick und achtet schon bei
etwaigen Anfragen darauf, ob und wenn ja, welche Tiere Teil des Programms
sind.
Im einzigen regelmäßig in Bonn gastierenden Zirkus, dem „Bonner
Weihnachtscircus“, treten entsprechend den vom Bonner Stadtrat dazu
ergangenen Beschlüssen keine Wildtiere, sondern ausschließlich Hunde, also
domestizierte Tiere, auf. Im Vorfeld der Gastspiele wird durch eine
frühestmögliche Einbindung des städtischen Veterinärdienstes für die
Gesundheit und die Sicherheit der Tiere gesorgt.
Bis zum Jahr 2023 hat die Verwaltung Plakatwerbungen für in Bonn
zugelassene Zirkusgastspiele auf öffentlichen Verkehrsflächen des Bonner
Stadtgebietes geduldet. Diese Duldungspraxis wurde zwischenzeitlich
aufgegeben, sodass nun in Bonn keine entsprechende Werbung mehr auf
öffentlicher Verkehrsflächen zulässig sein wird. Werbeplakate allerdings, die mit
Einverständnis der Eigentümer*innen auf Privatflächen angebracht werden,
wird die Verwaltung auch weiterhin nicht verhindern können.
Es wird darum gebeten, den Antragsteller entsprechend zu informieren.
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gelangt.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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