241423-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Konsequentes Veranstaltungs- und Werbeverbot für Zirkusse mit Tieren auf Bonner Stadtgebiet
Kerndaten
- Nummer
- 241423-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241423-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Konsequentes Veranstaltungs- und Werbeverbot für Zirkusse mit Tieren auf Bonner Stadtgebiet Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 24.09.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung: Die Verwaltung hat das Thema „Tiere im Zirkus“ im Blick und achtet schon bei etwaigen Anfragen darauf, ob und wenn ja, welche Tiere Teil des Programms sind. Im einzigen regelmäßig in Bonn gastierenden Zirkus, dem „Bonner Weihnachtscircus“, treten entsprechend den vom Bonner Stadtrat dazu ergangenen Beschlüssen keine Wildtiere, sondern ausschließlich Hunde, also domestizierte Tiere, auf. Im Vorfeld der Gastspiele wird durch eine frühestmögliche Einbindung des städtischen Veterinärdienstes für die Gesundheit und die Sicherheit der Tiere gesorgt. Bis zum Jahr 2023 hat die Verwaltung Plakatwerbungen für in Bonn zugelassene Zirkusgastspiele auf öffentlichen Verkehrsflächen des Bonner Stadtgebietes geduldet. Diese Duldungspraxis wurde zwischenzeitlich aufgegeben, sodass nun in Bonn keine entsprechende Werbung mehr auf öffentlicher Verkehrsflächen zulässig sein wird. Werbeplakate allerdings, die mit Einverständnis der Eigentümer*innen auf Privatflächen angebracht werden, wird die Verwaltung auch weiterhin nicht verhindern können. Es wird darum gebeten, den Antragsteller entsprechend zu informieren. Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de