241421-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Barrierefreie Toilette "Maximilianstraße" am U-Bahnhof/ZOB
Kerndaten
- Nummer
- 241421-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
- Sitzung des Projektbeirates Behindertenpolitischer Teilhabeplan Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.888 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241421-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB BBB-Anfrage: Barrierefreie Toilette "Maximilianstraße" am U-Bahnhof/ZOB Beratungsfolge Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan 18.09.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 10.10.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu der Großen Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Hinweisschilder auf die barrierefreie Toilette am U-Bahnhof/an der Maximilian- straße wurden noch nicht angebracht, da die behindertengerechte Toilette im Gebäude des Motel One bisher nicht barrierefrei ist Der Eigentümer des Motel One hat am 10.09.2024 zugesagt, eine Schließanla- ge mit dem EURO-Schlüssel im Laufe des 4. Quartals 2024, spätestens bis Jahresende, einbauen zu lassen und für die barrierefreie Zugänglichkeit zu sorgen. Eine entsprechende Verpflichtung lässt sich aus dem Konzept zur Bar- rierefreiheit ableiten, das Bestandteil der Baugenehmigung geworden ist. Die Verpflichtung des Investors zur Herstellung der barrierefreien öffentlichen Toi- lette, die rund um die Uhr über einen EURO-Schlüssel zugänglich ist, ergab sich zudem aus der damaligen Ausschreibung. Die Toilette an für sich wurde errichtet, leider ist sie bisher nicht komplett barrierefrei und nicht über den EU- RO-Schlüssel zugänglich. Eine separate zivilrechtliche Vereinbarung zum Be- trieb der barrierefreien Toilette existiert nicht und ist auch nicht vorgesehen. Zwischen den städtischerseits Beteiligten und den privaten Eigentümern der Flächen in den unterirdischen Passagen am Hauptbahnhof finden Abstimmun- gen zu einem gemeinsamen Reinigungskonzept statt. Die Verwaltung sorgt zudem dafür, dass alle städtischen Bereiche regelmäßig gereinigt werden. Der Aufzug steht nicht in städtischem Eigentum. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de